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PDF, 1 MB - Pfleiderer AG

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98 fokussieren: besser sein<br />

17. Eigenkapital<br />

Die Entwicklung des Eigenkapitals ist in der Darstellung der Eigenkapitalentwicklung des<br />

Konzerns dem Anhang vorangestellt.<br />

Gezeichnetes Kapital<br />

Das Grundkapital beträgt unverändert zum Bilanzstichtag 109.273.600 Euro und ist in<br />

42.685.000 Stückaktien eingeteilt.<br />

Genehmigtes Kapital<br />

Gemäß den Beschlüssen der Hauptversammlung vom 10. Juli 2001 ist der Vorstand ermächtigt,<br />

das Grundkapital bis zum 30. Juni 2006 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe<br />

neuer Aktien gegen Geldeinlage einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 51.200 Tsd. Euro<br />

zu erhöhen.<br />

Bedingtes Kapital<br />

Ferner besteht ein bedingtes Kapital in Höhe von 20.480 Tsd. Euro, das ebenfalls bis zum<br />

30. Juni 2006 begeben werden kann.<br />

Im Zusammenhang mit dem Aktienoptionsplan der <strong>Pfleiderer</strong> <strong>AG</strong> wurde darüber hinaus<br />

ein weiteres bedingtes Kapital von 10.927 Tsd. Euro geschaffen.<br />

Kapitalrücklage<br />

Die Kapitalrücklage des Konzerns wurde korrespondierend an den Betrag der Kapitalrücklage<br />

der <strong>Pfleiderer</strong> <strong>AG</strong> von 10.927 Tsd. Euro angepasst.<br />

Dividenden<br />

In der Hauptversammlung am 2. Juli 2002 wurde beschlossen, für 2001 eine Dividende in Höhe<br />

von 0,20 Euro je Aktie auszuschütten und den Restbetrag von 6.679 Tsd. Euro auf neue Rechnung<br />

vorzutragen.<br />

Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat den Vorschlag vorzulegen, den er der Hauptversammlung<br />

für die Verwendung des Bilanzgewinns machen will. Der Bilanzgewinn wird an die Aktionäre<br />

verteilt, soweit die Hauptversammlung keine andere Verwendung bestimmt.<br />

Die Gewinnanteile der Aktionäre werden stets im Verhältnis der auf ihren Anteil am<br />

Grundbetrag geleisteten Einzahlungen und im Verhältnis der Zeit, die seit dem für die Leistung<br />

bestimmten Zeitpunkt verstrichen ist, verteilt.<br />

Bei Ausgabe neuer Aktien kann für diese eine andere Gewinnberechtigung festgesetzt<br />

werden.<br />

Zur Vermeidung eines Bilanzverlustes in Höhe von 191.084 Tsd. Euro zum Ablauf des<br />

Geschäftsjahres 2002 hat der Vorstand dem Aufsichtsrat vorgeschlagen zum Verlustausgleich<br />

Teile der Kapitalrücklage und anderer Rücklagen zu verwenden und eine Dividendenausschüttung<br />

nicht vorzunehmen, da eine Ausschüttung aus der Gewinnrücklage bei Verwendung der<br />

Kapitalrücklage zum Ausgleich eines Bilanzverlustes gemäß § 150 AktG nicht zulässig ist. Der<br />

Aufsichtsrat hat dem Vorschlag des Vorstandes zugestimmt.

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