PDF, 1 MB - Pfleiderer AG
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98 fokussieren: besser sein<br />
17. Eigenkapital<br />
Die Entwicklung des Eigenkapitals ist in der Darstellung der Eigenkapitalentwicklung des<br />
Konzerns dem Anhang vorangestellt.<br />
Gezeichnetes Kapital<br />
Das Grundkapital beträgt unverändert zum Bilanzstichtag 109.273.600 Euro und ist in<br />
42.685.000 Stückaktien eingeteilt.<br />
Genehmigtes Kapital<br />
Gemäß den Beschlüssen der Hauptversammlung vom 10. Juli 2001 ist der Vorstand ermächtigt,<br />
das Grundkapital bis zum 30. Juni 2006 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe<br />
neuer Aktien gegen Geldeinlage einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 51.200 Tsd. Euro<br />
zu erhöhen.<br />
Bedingtes Kapital<br />
Ferner besteht ein bedingtes Kapital in Höhe von 20.480 Tsd. Euro, das ebenfalls bis zum<br />
30. Juni 2006 begeben werden kann.<br />
Im Zusammenhang mit dem Aktienoptionsplan der <strong>Pfleiderer</strong> <strong>AG</strong> wurde darüber hinaus<br />
ein weiteres bedingtes Kapital von 10.927 Tsd. Euro geschaffen.<br />
Kapitalrücklage<br />
Die Kapitalrücklage des Konzerns wurde korrespondierend an den Betrag der Kapitalrücklage<br />
der <strong>Pfleiderer</strong> <strong>AG</strong> von 10.927 Tsd. Euro angepasst.<br />
Dividenden<br />
In der Hauptversammlung am 2. Juli 2002 wurde beschlossen, für 2001 eine Dividende in Höhe<br />
von 0,20 Euro je Aktie auszuschütten und den Restbetrag von 6.679 Tsd. Euro auf neue Rechnung<br />
vorzutragen.<br />
Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat den Vorschlag vorzulegen, den er der Hauptversammlung<br />
für die Verwendung des Bilanzgewinns machen will. Der Bilanzgewinn wird an die Aktionäre<br />
verteilt, soweit die Hauptversammlung keine andere Verwendung bestimmt.<br />
Die Gewinnanteile der Aktionäre werden stets im Verhältnis der auf ihren Anteil am<br />
Grundbetrag geleisteten Einzahlungen und im Verhältnis der Zeit, die seit dem für die Leistung<br />
bestimmten Zeitpunkt verstrichen ist, verteilt.<br />
Bei Ausgabe neuer Aktien kann für diese eine andere Gewinnberechtigung festgesetzt<br />
werden.<br />
Zur Vermeidung eines Bilanzverlustes in Höhe von 191.084 Tsd. Euro zum Ablauf des<br />
Geschäftsjahres 2002 hat der Vorstand dem Aufsichtsrat vorgeschlagen zum Verlustausgleich<br />
Teile der Kapitalrücklage und anderer Rücklagen zu verwenden und eine Dividendenausschüttung<br />
nicht vorzunehmen, da eine Ausschüttung aus der Gewinnrücklage bei Verwendung der<br />
Kapitalrücklage zum Ausgleich eines Bilanzverlustes gemäß § 150 AktG nicht zulässig ist. Der<br />
Aufsichtsrat hat dem Vorschlag des Vorstandes zugestimmt.