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pdf-Dateien - Nationales Genomforschungsnetz - NGFN

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29 News & Confuse ·InfoDas Ende der"gentechnik-freien" ZeitGerd Spelsberg · www.transgen.deVor fünf Jahren verabredeten die EU-Umweltminister,die Zulassung von GVO-Pflanzen einzustellen.Dieses Moratorium sollte solangebestehen, bis neue Rechtsvorschriften zur GrünenGentechnik in Kraft treten. Nun ist dieserZeitpunkt erreicht. Mit der Zustimmung des EU-Parlaments zu den Verordnungen über gentechnischveränderte Lebens- und Futtermittelgeht die zulassungsfreie Periode zu Ende.Bis zuletzt war es spannend, ob sich das EuropäischeParlament dem gemeinsamen Standpunktvon Kommission und Ministerrat anschließenwürde. Vor allem bei der Frage desSchwellenwertes gingen die Auffassungen auseinander.Zuletzt hatte der Umweltausschussdes Parlaments eine Höhe von 0,5 Prozent empfohlen,bis zu dem zufällige GVO-Beimischungenzu tolerieren seien. Am Ende folgte dieMehrheit des Parlaments der Linie der Agrarminister,die sich im Herbst auf 0,9% geeinigt hatten.Offenbar wollte auch das Parlament einlangwieriges Vermittlungsverfahren vermeiden.Nun können die beiden Verordnungenüber GVO-Lebens- und Futtermittel und zurRückverfolgbarkeit gegen Ende des Jahres inKraft treten. Nachdem die neue Freisetzungs-Richtlinie bereits seit Oktober 2002 rechtsgültigist, verfügt die EU damit über einen neuenRechtsrahmen zur Gentechnik. Auch bei GVO-Lebensmitteln setzt die EU ihr neues Regulierungskonzeptum: strengere Zulassungsbestimmungen,Rückverfolgbarkeit bei den Rohstoffenund vor allem mehr Kennzeichnung undTransparenz. Bei den Genehmigungsverfahrenwird die neue Europäische Lebensmittelbehördeeine zentrale Rolle übernehmen.Überwiegend positivAls Forschritt für Verbraucher undLandwirte feierte Renate Künast den Beschlussdes EU-Parlaments. Sogar Greenpeace sprachvon einem "Sieg für den Verbraucherschutz".Nur der BUND beklagte, die neue Verordnunggebe "Grünes Licht für gentechnische Verunreinigung".Europa-Bio, der Dachverband derBiotechnologie-Industrie freute sich, dass"extreme Positionen" sich nicht durchgesetzthaben und ein Verbot der Grünen Gentechnikdamit vom Tisch sei. Dennoch beklagte er dieLast an Vorschriften, die den Unternehmen aufgebürdetworden sei.Problem UmsetzungTatsächlich sind mit den neuen Verordnungennicht alle Probleme gelöst. Vor allembei der Kennzeichnung gibt es noch viele Fragen,ob und wie sie praktiziert werden wird. Danicht mehr der DNA-Nachweis im Endproduktdie Kennzeichnungspflicht auslöst, müssenwarenstromgleitende Rückverfolgbarkeitssystemedie notwendigen Informationen für eineKennzeichnung liefern. Doch welche Systemedazu geeignet sind, wie sie umgesetzt und vorallem überwacht werden, ist weitgehend ungeklärt.Auch im internationalen Agrarhandelmüssten solche System etabliert werden.Zu erwarten ist, dass auch künftig die Lebensmittelwirtschaftalles tun wird, um eine Kennzeichnungihrer Produkte zu vermeiden. Damitdas Etikett den Konsumenten verlässliche Informationenüber den tatsächlichen Anwendungsstandder Gentechnik liefert, ist neben durchdachtenVorschriften auch die Bereitschaft derbeteiligten Unternehmen erforderlich.Leitlinien zur Koexistenz. Ungelöst ist auchnoch, wie die von allen gewollte "Koexistenz"zwischen einer Landwirtschaft mit und ohneGentechnik geregelt werden soll. Eigentlichwollte die Kommission diese Aufgabe den Mitgliedstaatenüberlassen. Nun hat das Parlamentdie Kommission verpflichtet, Leitlinien fürdie Koexistenz zu erarbeiten.Neue Kennzeichnung –Das ändert sichMit Beginn des Jahres 2004 gelten inallen EU-Ländern neue Vorschriften zur Kennzeichnunggentechnisch veränderter Lebensmittel.Sie unterscheiden sich grundsätzlich von denbis dahin geltenden Bestimmungen. Für Verbraucherbedeutet das: Es fallen mehr Produkte unterdie Kennzeichnungspflicht. Für die Lebensmittelwirtschaft:Es müssen aufwändige Kontroll- undNachweissysteme aufgebaut werden.Kennzeichnung alt –NachweisprinzipSeit 1997 wurde die Kennzeichnungvon GVO-Lebensmitteln in der Novel Food-Verordnunggeregelt. Danach war die Anwendungvon gentechnisch veränderten Pflanzen oderMikroorganismen bei der Herstellung von Lebensmittelnnur dann kennzeichnungspflichtig,wenn die betreffenden GVOs im Endproduktnachgewiesen werden können. Diese Kennzeichnungliefert Informationen über stofflicheZusammensetzung des Endprodukts.Mit geeigneten Verfahren können bestimmte,für den jeweiligen GVO charakteristische DNA-Bruchstücke nachgewiesen werden. Die Einhaltungder Kennzeichnungsvorschriften kann somitam einzelnen Lebensmittelprodukt kontrolliertwerden. Kennzeichnungsfrei bleibensolche Produkte, bei denen auf früheren Produktionsstufeneingesetzte GVOs so weit verarbeitetwurden, dass kein GVO-Nachweismehr möglich ist.Kennzeichnung neu –AnwendungsprinzipJede direkte Anwendung eines GVOsim Verlauf der Herstellung oder Erzeugung vonLebens- und Futtermitteln ist kennzeichnungspflichtig.Es spielt keine Rolle, ob der GVO-Einsatzim Endprodukt nachweisbar ist. DiesesKennzeichnungskonzept liefert Informationenüber die Anwendung der Gentechnik, unabhängigvon der stofflichen Zusammensetzungdes betroffenen Lebensmittels.Voraussetzung für dieses Kennzeichnungskonzeptist, dass auf jeder Stufe des ProduktionsprozessesInformationen über frühere GVO-Anwendung verfügbar sind. Diese Informationenmüssen von einer Verarbeitungsstufe zurnächsten weitergegeben werden. Jeder, derZutaten oder Agrarrohstoffe aus GVOs erzeugtoder mit ihnen handelt, ist verpflichtet, Infor-

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