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12.07.2015 Aufrufe

Führt eine ab dem 21.12.2012 getroffene Veränderung einesSelbstbehalts zur Umstellung auf Unisex?Nein.Führt die nachträgliche Erhebung bzw. Vereinbarung oder dernachträgliche Wegfall eines Risikozuschlags bzw. eines Leistungsausschlusseszu einer Umstellung auf Unisex?Nein.Stellt der Wegfall des gesetzlichen Zuschlags gemäß § 12 Abs. 4aVAG ab einem bestimmten Alter eine Vertragsänderung dar, diezur Anwendung der Unisex-Regel führt?Nein.Ist ein Vertrag, der vor dem 21.12.2012 geschlossen wurde, nachdem Stichtag jedoch etwa wegen Todes des Versicherungsnehmersvon einer versicherten Person fortgesetzt wird, im Unisex-Tariffortzusetzen?Nein.Können in einem Vertrag Bisex- und Unisex-Tarife geführt werden,etwa bei der Vertragszusammenführung oder der Hinzunahmevon Personen, wenn eine Person in der Bisex-Welt und die anderePerson in der Unisex-Welt versichert ist?Ja.Führt die Änderung eines bestehenden Krankentagegeldtarifs(Änderung des Karenzzeitraums, Aufstockung der Höhe desKrankentagegelds) ab dem 21.12.2012 zu einer Umstellungauf Unisex?Nein.

Wie ist zu verfahren, wenn der Elternteil in einem Bisex-Tarifversichert ist, das Kind jedoch nach dem 21.12.2012 im Rahmender Kindernachversicherung versichert wird?Das Kind erhält die Unisex-Tarife, die zu Versicherungsschutz desElternteils passen.Muss ein Vertrag, der ab dem 21.12.2012 von einem Vertrag,der vor dem Stichtag geschlossen wurde, abgetrennt wird, alsUnisex-Variante geführt werden?Nein.Führt eine Kündigungsrücknahme eines Bisex-Tarifes ab dem21.12.2012 zu Unisex?Erfolgt eine Kündigungsrücknahme für einen gekündigten Bisex-Tarif, bei dem der Beendigungszeitpunkt noch in der Zukunft liegt,so kann der Bisex-Tarif weiter fortgeführt werden. Ist der Termin,zu dem der Bisex-Tarif beendet ist, bereits erreicht, führt eineKündigungsrücknahme zu Unisex.Führt eine ab dem 21.12.2012 durchgeführte Beginnverlegungzu Unisex?Wird der Beginn in die Zukunft verlegt und liegt er nicht weiterals 6 Monate nach der ersten Antragstellung, so kann die Beginnverlegungin Bisex durchgeführt werden.Ist ab dem 21.12.2012 der Wechsel aus einem Unisex- in einenBisex-Tarif möglich?Nein.

Wie ist zu verfahren, wenn der Elternteil in einem Bisex-Tarifversichert ist, das Kind jedoch nach dem 21.12.2012 im Rahmender Kindernachversicherung versichert wird?Das Kind erhält die <strong>Unisex</strong>-<strong>Tarife</strong>, die zu Versicherungsschutz desElternteils passen.Muss ein Vertrag, der ab dem 21.12.2012 von einem Vertrag,der vor dem Stichtag geschlossen wurde, abgetrennt wird, als<strong>Unisex</strong>-Variante geführt werden?Nein.Führt eine Kündigungsrücknahme eines Bisex-<strong>Tarife</strong>s ab dem21.12.2012 zu <strong>Unisex</strong>?Erfolgt eine Kündigungsrücknahme für einen gekündigten Bisex-Tarif, bei dem der Beendigungszeitpunkt noch in der Zukunft liegt,so kann der Bisex-Tarif weiter fortgeführt werden. Ist der Termin,zu dem der Bisex-Tarif beendet ist, bereits erreicht, führt eineKündigungsrücknahme zu <strong>Unisex</strong>.Führt eine ab dem 21.12.2012 durchgeführte Beginnverlegungzu <strong>Unisex</strong>?Wird der Beginn in die Zukunft verlegt und liegt er nicht weiterals 6 Monate nach der ersten Antragstellung, so kann die Beginnverlegungin Bisex durchgeführt werden.Ist ab dem 21.12.2012 der Wechsel aus einem <strong>Unisex</strong>- in einenBisex-Tarif möglich?Nein.

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