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Identifizierungsleitfaden - SOLIT Kapital GmbH

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<strong>Identifizierungsleitfaden</strong>derjenigen Person, die dem geschlossenen Fonds beitritt. Wirddie Beitrittserklärung durch einen Bevollmächtigten unterzeichnet,muss nicht dieser, sondern der Vollmachtgeber, in dessenNamen der Beitritt erklärt wird und der Vertragspartner wird,identifiziert werden.2. WANN muss identifiziert werden?Die Anleger müssen bereits vor Begründung der Geschäftsbeziehung,also vor Annahme der Beitrittserklärung, identifiziert werden.Die Beitrittserklärung eines Anlegers zu der <strong>SOLIT</strong> 3. Gold& Silber <strong>GmbH</strong> & Co. KG wird nur angenommen werden, wenn inder Beitrittserklärung sämtliche für die Identifizierung erforderlichenAngaben gemacht wurden und eine Kopie eines gültigenamtlichen Lichtbildausweises als Identifikationsnachweis beigefügtist. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist der Anleger vorjedem Fonds-Beitritt zu identifizieren, unabhängig davon, ober bereits im Rahmen einer früheren Zeichnung identifiziertwurde oder nicht.3. WIE muss identifiziert werden?Benutzen Sie zur Identifizierung des Anlegers bitte ausschließlichdie Beitrittserklärung und die hierfür vorgesehenen Formularedes Fonds. Diese sehen sowohl Felder zur Feststellung der persönlichenDaten des Anlegers, als auch ein Feld zur Identitätsprüfungvor.Identifizierung von natürlichen PersonenDie Identifizierung einer natürlichen Person hat grundsätzlich inderen Anwesenheit zu erfolgen. Es sind folgende Angaben zu erhebenund auf der Beitrittserklärung anzugeben:––Vor- und Nachname des Anlegers––Geburtsort und -datum des Anlegers––Staatsangehörigkeit des Anlegers––Meldeanschrift des Anlegers.Persönliche Anwesenheit des AnlegersSollte der Anleger nicht anwesend sein oder sollte er keinegültigen Ausweisdokumente bei sich haben, kann die Identitätsprüfungüber das PostIdent-Verfahren der Deutschen Postdurchgeführt werden. In diesem Fall ist der Beitrittserklärungein Informationsblatt zum Postident-Verfahren mit dem für dieDurchführung notwendigen Coupon beizufügen. Bitte verwendenSie ausschließlich das von der <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong> zurVerfügung gestellte Informationsblatt nebst Coupon!Die Identitätsprüfung kann auch von Kreditinstituten oder Finanzdienstleisternmit einer Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz(KWG), Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern, Steuerberatern,Steuerbevollmächtigten, die den Pflichten des Geldwäschegesetzesunterliegen, vorgenommen werden. Dies ist ggf.ebenfalls in dem dafür vorgesehen Feld auf der Beitrittserklärungzu vermerken bzw. es ist dort ein gut lesbarer Firmenstempel desIdentifizierenden aufzubringen.Durchführung der IdentifizierungWenn Sie die Identifizierung selbst vornehmen, haben Sie wiefolgt vorzugehen:1) Lassen Sie sich vom Anleger dessen (Personal-)Ausweisoder Reisepass im Original vorlegen. AusländischeStaatsbürger sind grundsätzlich nur anhand von gültigenAusweisen oder Reisepässen des Drittstaates, die denAnforderungen des § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Personalausweiseentsprechen, zu identifizieren. Danachmuss ein entsprechender Ausweis folgende Angabenüber die Person des Ausweisinhabers enthalten: Familiennameund ggf. Geburtsname, Vorname(n), Lichtbild,ggf. Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, Größe, Farbeder Augen, ggf. gegenwärtige Anschrift, Staatsangehörigkeit,Unterschrift, Seriennummer.2) Vergewissern Sie sich, dass der Ausweis/Pass zum Zeitpunktder Identifizierung gültig ist.3) Tragen Sie in die dafür vorgesehenen Felder auf der Beitrittserklärungdie Ausweis- bzw. Passnummern ein, dasGültigkeitsdatum und die ausstellende Behörde.4) Erstellen Sie eine gut leserliche Fotokopie des Ausweises/Passes,auf der auch das Foto deutlich erkennbarist.5) Vergewissern Sie sich mittels Sichtkontrolle des Ausweisbildes,dass die auftretende Person mit der auf demAusweis/Pass abgebildeten Person identisch ist.6) Geben Sie an, in welcher Eigenschaft Sie die Identifizierungdurchgeführt haben.2 | <strong>Identifizierungsleitfaden</strong>

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