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VwG100216c - Grüngürtel Frankfurt-Sossenheim

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Erläuterungen1.Am 29.09.2009 wurde ich von Herrn Merkle (Nabu) aus Zeilsheim (Tel. 069366204) bei dem HerrnRainer Zimmermann (Tel. 06921239149, rainer.zimmermann.amt79@stadt-frankfurt.de) beimUmweltamt angezeigt wegen Baus der Einfriedung meines Grundstücks. Herr Zimmermann hat mirim Mai des vergangenen Jahre einmal geholfen ein Straßenschild, das unerlaubterweise vomStraßenamt der Stadt <strong>Frankfurt</strong> auf meinem Grundstück in Zeilsheim befestigt worden war, zuentfernen.Herr Zimmermann hat im April des vergangen Jahres Herrn Merkle meineTelefonnummer gegeben,da dieser eines meiner Obstbaumgrundstücke in <strong>Sossenheim</strong> für den Nabu kaufen wollte. ZurFinanzierung wollte Herr Merkle ein Vermächtnis nehmen, das der Nabu unlängst zuvor erhaltenhaben will. An dem Verkauf hatte ich kein Interesse. In diesem Zusammenhang habe ich mit HerrnMerkle zweimal telefoniert, damit auf zwei meiner Obstbäume von ihm oder seinen Mitgliedern ohneErlaubnis oder Rücksprache mit mir angebrachte Steinkauzröhren im Winter entfernt und gesäubertwerden. Zwei der Steinkauzröhren befinden sich auf dem nunmehr eingezäunten Grundstück, zweiauf meinem Grundstück in Zeilsheim. Herr Merkle versprach sich darum zu kümmern. Ich habejedoch von ihm nichts mehr gehört. Die vier Steinkauzröhren befinden sich weiterhin auf meinenGrundstücken.Herr Merkle zeigt mich also an wegen einer Ordnungswidrigkeit, während er oder seine Mitglieder sichnichts dabei denken auf meinem Grundstück Straftaten (Hausfriedensbruch) zu begehen und sichweigern mit mir Kontakt aufzunehmen, während ich ihre Steinkautzröhren dulde.Die UNB arbeitet in <strong>Sossenheim</strong> außer mit Herrn Merkle vermutlich mit mindestens drei weiterenAnzeigern zusammen, die die öffentliche Betroffenheit feststellen und die Grundeigentümer aus Neidund Mißgunst systematisch terrorisieren und bei der UNB denunzieren. Wenigstens Herr Kieslingerhält von der UNB dafür nach meinem Kenntnisstand auch ökonomische Gegenleistungen.Der Nabu bewirtschaftet in <strong>Sossenheim</strong> nach meinem Kenntnisstand kein Grundstück, der BUNDbewirtschaftet genau eine gepachtete Streuobstwiese.2.Die Digitalbilder der Einfriedung in der Behördenakte geben nicht den aktuellen Stand der Sachlagewieder. Einige Tage später wurde eine ca. 30 cm große Schicht von Steinen auf dem Feldwegerrichtet, die auch auf mein Grundstück fallen und von dem Zaun nur mühsam abgehalten werden.Die Einfriedung war zum Schutz meines Grundstücks notwendig um die Schädigung meinesGrundstücks zu verhindern. Die Verwandlung eines Feldwegs in eine Straße ist gemäß § 3 Abs. 1Ziffer 14 LSVO nicht erlaubt, eine Begündung dafür ist weder im Planfeststellungsverfahren noch inden Lokalzeitungen oder dem Amtsblatt mitgeteilt worden. Die Stadt <strong>Frankfurt</strong> hat einen ca. 2,5 mbreiten Feldweg auf ca. 3 m erweitert, größtenteils auf Privatgelände, ohne nähere Begründung. Dadiese Eigenmächtigkeit zu erwarten war, mußte ich jedenfalls meine Grundstücksgrenze an derStraße schützen.3.Das Grundstück ist bisher noch nicht abgeschlossen, vielmehr gibt es eine offene Eingangsstelle vonca. 6 Metern. Seit Jahren habe ich keine Feldhasen mehr gesehen, die Kaninchen sind allerdingseine üble Plage. Für eventuell existierende Feldhasen wäre die derzeitige Durchlässigkeit des Zaunesvermutlich gegeben. Sie könnte von mir aber auch nach Abbau der Straße um weitere 15 cm erhöhtwerden.4.Ich bitte darum, daß der Magistrat weitere Behördenakten zu Einfriedungen in <strong>Sossenheim</strong> im Originalvorlegt, von denen ich gehört habe. Insbesondere zu einem mir gegenüberliegenden Grundstück derkatholischen Kirche, das von der HGON, Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz,benutzt wird sowie für den Hovawart-Hundsportverein am Niddawehr, der sich im Eigentum der Stadt2


<strong>Frankfurt</strong> befindet.Nach meinen Informationen hat die HGON sogar ein Verwaltungstreitverfahren mit der UNB führenmüssen, dessen Verlauf und Ergebnis für mein Verfahren von Interesse sein könnte.Ferner hat die Siedlergemeinschaft Mittlerer Sand ein Planfeststellungsverfahren bzgl. des HöchsterWehrs beim VG <strong>Frankfurt</strong> verloren, mit dem der Rechtsanwalt Rainer Zulauf beauftragt war, in demich gerne Einblick genommen hätte, soweit es sich mit der LSVO befaßt.5.Anfang dieses Jahrtausends habe ich eine Normenkontrollklage der Grüngürtel-Verordnung geführt,deren Ziel es u. a. war zu klären unter welchen Bedingungen ich Einfriedungen erstellen darf. Vgl.Anlage A9 in dem Verfahren 8 L 3814/09 F (2).In diesem Normenkontrollverfahren 4 N 3364/00 am VGH schrieb Frau Eising vom RP Darmstadt am22.12.2000: „In diesem Zusammenhang ist zu beachten, daß die Einrichtung ortsüblicherEinfriedungen im Rahmen der ordnungsgemäßen Landwirtschaft gem. § 4 Abs. 1 Nr. 1 derVerordnung ebenfalls von der Genehmigungspflicht ausgenommen ist.“ Vgl. S. 8, Anlage A4, in demVerfahren 8 L 3814/09 F (2).Frau Eising war zu diesem Zeitpunkt bekannt, daß ich kein Erwerbslandwirt war und der VGH inseinem Beschluß 4 TH 2165/94 in Kapitel 32 bereits festgestellt hatte: „Die Maßnahme ist auch nichtdeshalb durch Gesetz von der Eingriffsregelung ausgenommen, weil sie etwa eine ordnungsgemäßelandwirtschaftliche Bodennutzung im Sinne des Hessischen Naturschutzgesetzes und desBundesnaturschutzgesetzes darstellte.“Also wurde ich vom RP Darmstadt vorsätzlich getäuscht. Wegen dieser Fehlinterpretation wurdeseinerzeit auf eine Revision meinerseits gegen das Urteil 4 N 3364/00 verzichtet, und ich habe falscheökonomische Enscheidungen getroffen. Ich habe seit 2000 zahlreiche Obstbäume gepflanzt und auchGrundstücke gekauft in der Gewißheit daraus einen Ertrag erzielen zu können, indem ich meineGrundstücke durch Einfriedung vor Diebstahl schütze. Damit habe ich jahrelang umsonst gearbeitet.Als Richtgröße meines Verlustes berechne ich die Summen, mit denen die Stadt <strong>Frankfurt</strong> dieGrundeigentümer belastet für erforderliche Baumpflanzungen, d. h. 2500 – 3000 €uro pro Baum. Vgl.die Vorträge des Magistrats M 164 sowie M 165, ferner die OA 742 sowie OA 743 des Ortsbeirats 2 imJahre 2008 in http://www.stvv.frankfurt.de/parlis/parlis.htm.6.§ 4 Abs. 1 Ziffer 1 LSVO spricht von der „ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Bodennutzung“,meint aber tatsächlich die „erwerbswirtschaftliche landwirtschaftliche Bodennutzung“.Dies halte ich für einen Sophismus des RP Darmstadt. In der berühmten Logos-Erörterung beiGoethes Faust zu Johannes 1,1 „Am Anfang war das Wort“, sagt Faust „ein Begriff muß bei demWorte sein“. Das RP Darmstadt verwendet klar ein Wort für das Publikum, das nur bei Rechtskundigen- und selbst bei diesen nur vielleicht - begrifflich andersartig verstanden werden könnte, nämlichals erwerbswirtschaftlich.„Ordnungsgemäß“ ist mit „erwerbswirtschaftlich“ begrifflich nicht besetzt. Wenn die Zollfahnder einenSchwarzarbeiter beim Tapezieren erwischen, kann dieser sich auch nicht herausreden, seine Arbeitwürde keine steuerrechtlich relevante Handlung darstellen, weil eine ordnungsgemäßeLeistungserbringung nicht vorliege, schließlich arbeite er doch nicht erwerbswirtschaftlich.7.Auf meinen Grundstücken werden immer wieder Kraftfahrzeuge ohne Nummernschilder abgestellt,Obstbäume beim Diebstahl beschädigt, ferner die Früchte gestohlen. Auf die Strafanzeigen meinerseitsteilt mir der POK Hahn (oder Reichert) in <strong>Sossenheim</strong> (Tel. 06975511771) regelmäßig mit, eshandele sich nur um Ordnungswidrigkeiten, er dürfe seine Straf-Statistik für Bagatellsummen nichtfälschen. Dementsprechend erhielt ich nie Antworten von der Staatsanwaltschaft. Ich bitte deswegenzu prüfen, ob die von mir geschilderten Vorkommnisse tatsächlich nur Ordnungswidrigkeiten oderStraftaten (Hausfriedensbruch § 123 STGB) sind.3


8.Meine Einfriedung ist rein defensiver Natur um mich vor Straftaten zu schützen, nicht etwa um sie zuHobbysport-Zwecken zu nutzen. Deswegen wundert mich, daß ich eine sehr hohe Ordnungswidrigkeiterhalte wie sie etwa bei Trunkenheit am Steuer oder Tempoüberschreitung üblich ist. Im Strafverfahrenwird der Totschlag eines Einbrechers durch einen Wohnungsinhaber auch nicht mit Mord gesühnt,so daß nicht die Handlung an sich,sondern das Motiv der Tat,berücksichtigt wird. Es müßte mirzugute gehalten werden, daß es früher in <strong>Sossenheim</strong> zwei Feldschützen gab, jetzt aber gar keinen.Da ich mit meiner Rente weit unter dem Existenzminimum liege und noch nicht einmal zur Einkommensteuerveranlagt werde, kann ich nicht nachvollziehen, daß das Gericht schreibt, die Höhe desZwangsgeldes sei verhältnismäßig und die auferlegte Handlung sei mir möglich. Ich werde nicht ausSteuermitteln bezahlt, sondern aus einem Topf, der sich kontinuierlich verkleinert und dessenKaufkraft seit der Rürup-Reform 2003 sich real um ca. 20% reduziert hat.In dem Eilantrag 4 TH 2165/94 wurden die allgemeinen Verwaltungskosten auf 50 €uro (100 DM)festgesetzt. Da das Rechtsamt nur einen Satz benötigte um seine Abweisung meines Antrags zubegründen ist für mich nicht verständlich, daß ich jetzt 16mal soviel bezahlen soll wie der Schafhalterdamals. Auch wurde für diesen kein Zwangsgeld festgesetzt.Ich sehe in der Höhe der Gebühr nur fiskalisches Interesse des Magistrats, genauso wie der Magistratdie Fehlbelegungsabgabe sowie die Stellplatzsatzung erhebt. Zur Zeit sind etwa 200 Millionen €uroaus diesen Gesetzen zweckentfremdet zur laufenden Deckung des <strong>Frankfurt</strong>er Haushalts ausgegebenworden, ohne daß sie der gesetzlich vorgeschriebenen Verwendung zugeführt wurden. Vgl. zur StellplatzsatzungB 928 vom 17.12.2007 sowie B 650 vom 20.10.2008. Daß der Magistrat gegen die Fehlbelegungsabgabegemäß § 10 Abs. 1 AFWoG verstößt kann ich auch nachweisen.9.Ich bewirtschafte meine Grundstücke aus drei Gründen:Erstens folge ich meinen familiären Traditionen.Zweitens möchte ich subsistenzwirtschaftlich leben.Drittens möchte ich in einigen Jahren wegen der kontinuierlich sich verkleinernden Kaufkraft meinerRente meine Früchte verkaufen können.9a)Mein Vater Eberhard Kremser war Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Dendrologie und bis zuseiner Pensionierung 1973 Stellvertreter des Direktors des Gartenamts der Stadt <strong>Frankfurt</strong>. MeinGroßvater Samuel Kremser war Verwalter des Schloßparks der Kaiserin Friedrich in Kronberg (heuteSchloßhotel). Er verstand sich gut mit deren Tochter Margarete, Landgräfin von Hessen, der jüngstenSchwester des letzten deutschen Kaisers Wilhelms II.Ich möchte im Sinne meiner familiären Traditionen wenigstens im kleinen Maßstab helfen, alteObstsorten zu erhalten und meine Mitbürger zum Obstanbau ermuntern.9b)Ich möchte wenigstens in bescheidenem Maße subsistenzwirtschaftlich leben und diese Lebensartauch an meine Söhne weitergeben können. Ich finde es widersinnig, daß wir zur Zeit mit Fuji-Äpfelnoder Maronen aus China überschwemmt werden, wobei wir doch sie selbst anbauen können und dieMenschheit sich enorme Mengen Energie für den Transport sparen könnte. Das Verbot der Subsistenzwirtschaftist meiner Meinung nach das Kennzeichen autokratischer Systeme, denen dasEigentum suspekt ist gemäß Pierre-Joseph Proudhon: la propriete c’ est le vol. In den 80iger Jahrenwar ich viermal in der ehemaligen DDR. Dort waren alle Häuser ziemlich verkommen, und zwar weilsie nicht genutzt werden durften. Wie bei uns gab es Grundbücher und notarielle Käufe und Verkäufe,aber um ein Haus zu bewohnen, benötigte man eine Zuzugsgenehmigung, die normalerweise nichterteilt wurde. Zuzüglich gab es eine Preisstoppverordnung wie analog im Deutschen Reich seit 1936,so daß die Mieten zur Erhaltung der Häuser nicht mehr ausreichten. Durch diese beiden Maßnahmenwurde das Grundeigentum völlig entwertet.4


Dieselbe Situation gibt es unzweifelhaft auch im <strong>Frankfurt</strong>er Landschaftsschutzgebiet. Nachdem dieEigentümer wegen der Diebe keinen Nutzen mehr haben, verkommt und verbrombeert dasLandschaftsbild insbesondere die Streuobstwiesen. Dem Appell an die Bürger gemäßRundschauartikel vom 06.01.2010 widersprechen die Tatsachen, auch weil sie das Eigeninteressedes Menschen ignorieren. Die angeblich positiven Ansätze kann ich in keiner Weise erkennen. Nachdem Erlaß der Streuobstverordnung: Streuobstbestände in der Stadt <strong>Frankfurt</strong> a. M., Verordnung zureinstweiligen Sicherstellung von Teilen von Natur und Landschaft, Amtsblatt vom 15.12.1987, S. 781,sagte mir der Ortslandwirt von <strong>Sossenheim</strong> Josef Neuser, der später vergeblich einen Protest gegendie Landschaftsschutzgebietsverordnung erhoben hatte, er werde nie mehr einen Obstbaum pflanzen.Dieses Versprechen hat er auch eingehalten.Es ist ein Grundrecht der Menschenwürde, daß man die Früchte seiner Arbeit ernten darf, ferner daßman auch zur internationalen Arbeitsteilung seine eigene Meinung haben darf. So schreibtSchopenhauer in seinen Aphorismen zur Lebensweisheit „Von dem was einer ist“: „Ferner wie dasLand am glücklichsten ist, welches weniger oder keiner Einfuhr bedarf; so auch der Mensch, der anseinem inneren Reichtum genug hat und zu seiner Unterhaltung wenig oder nichts von außen nötighat; da dergleichen Zufuhr viel kostet, abhängig macht, Gefahr bringt, Verdruß verursacht und amEnde doch nur ein schlechter Ersatz ist für die Erzeugnisse des eigenen Bodens.“9c)Ich hatte geplant, im Alter meine verdelten Walnüsse sowie Maronen zu ernten und eventuell zuverkaufen.Meine mir schon schriftlich zugesagten Anwartschaften auf die Rente durch Berücksichtigung meinerAusbildungszeiten von sieben Jahren wurden von Staats wegen nachträglich gestrichen. Lebenslanghabe ich jedes Jahr stets zunehmende Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Diese wurden durchdie Rürup-Reform 2003 ein für allemal gedeckelt. Dem sich insbesondere bei der Sozialrente abzeichnendeStaatsbankrott auf Raten berechtigen mich, für mich selbst vorzusorgen.10.Der Beschluß 4 TH 2165/94 des VGH ist meiner Meinung nach auf meine Einfriedung nicht anwendbar,da er auf einem anderen landwirtschaftlichen Motiv beruht.Zunächst kann ich nicht überprüfen, ob die beiden Landschaftsschutzgebietsverordnungenmiteinander vergleichbar sind. Bei der Grüngürtel-VO hätte der Schafhalter einen offenen Weidezaunerrichten dürfen, was ihm vielleicht ausgereicht hätte. Auf diese naheliegende Ersatzlösung hat derVGH ihn jedenfalls nicht aufmerksam gemacht.Der dort beschriebene Schafhalter konnte die von dem VGH als üblich angesehene Betätigung alsWanderschafthalter (Kapitel 13) nicht durchführen. Er mußte die Schafe einzäunen, da sie ohne Zaunausreißen, wobei der VGH meinte ein Perlongeflecht würde sogar genügen (Kapitel 33).Mein Problem ist nicht, daß die Obstbäume weglaufen, sondern - wie in der Anlage A2 des Verfahrens8 L 3814/09 F (2) dargestellt– habe ich meine Obstbäume eingezäunt, um Straftaten zu verhindern.Meine Einzäunung wäre also mit der des Schafhalters nur vergleichbar, wenn dieser eingezäunt hätteum zu verhindern, daß seine Schafe unerlaubt geschoren oder gestohlen werden.Ein derartiger Ansatzpunkt ist in dem Beschluß des VGH für mich nicht erkennbar.Wenn die Arbeitsgerichte dem Prinzip der Ehrlichkeit allerhöchste Bedeutung beimessen und dieKündigung einer Verkäuferin wegen Diebstahls eines €uros nach 35 Arbeitsjahren unerbittlicherkennen und dem Arbeitgeber sie zu entlassen gestatten (vgl. auchLukas 16,10), dann sollten meinerMeinung nach die Staatsorgane wie die UNB oder das Rechtsamt auch andernorts Prinzipientreuezeigen und nicht Obstdiebstahl bagetellisieren mit dem Hinweis der Eigentümer habe an seinenFrüchten kein rechtliches Interesse zu haben. Diese Entscheidung muß doch der Eigentümer selbsttreffen und nicht insoweit von der Obrigkeit bevormundet werden.Es ist eine unumstößliche Tatsache, daß meine Früchte überwiegend gestohlen werden, die Bäume5


eschädigt. In <strong>Frankfurt</strong> gibt es angeblich ca. 40000 Illegale, deren genaue Anzahl naturgemäß nichtangegeben wird, ein Drittel der Bevölkerung sind Südländer, in deren Heimatland der Grundbesitzallesamt eingefriedet ist, meistens mit Mauern. (Man vergleiche die sinnvolle Namensgebung:„Einfriedung“, d. h. der Rechtsfrieden zwischen den Eigentümern wird durch die Klärung desGrundstücks sichergestellt!) Wenn ich auf meinen Grundstücken die Diebe anspreche, verstehen sieentweder kein Deutsch, oder sie sagen mir erstaunt, das Grundstück sei doch ohne Zaun, und sievermuteten es sei öffentlich. Streng genommen erlaubt die Landschaftsschutzgebietsverordnungnoch nicht einmal das Aufstellen eines Schildes mit dem Hinweis „Privat“. Vgl. § 3 Abs. 2 Ziffer 4 derLSVO.Im vergangenen Jahr habe ich hunderte von Walnüsse an 20 in den letzten Jahren gepflanzteveredelte Waldnüsse vor der Ernte abgeschlagen, um die Beschädigung der Bäume zu vermeiden.Als ich einen Ast wegen der Höhe nicht erreichte, wurde er mir prompt von den Dieben abgerissen.Diesen Masochismus kann ich jetzt nicht mehr auf Dauer aufrechterhalten.Bei mir persönlich hat sich noch nie jemand über die Einfriedung beschwert. Als ich meinerSchwägerin Ulrike Kremser von der Verfügung der UNB erzählte, schrieb sie mir spontan.: „Das ist jane Frechheit! Ich habe selbst gesehen, wie in <strong>Sossenheim</strong> ein Ausländer auf Deinem Birnbaum saßund dreist weiterpflückte, als ich ihn ermahnte, den Baum zu verlassen. Ich habe mich schon damalsgewundert, dass Du keine Einzäunung machst.“ Ich habe die Befürchtung, daß gerade dieautochthonen Deutschen besonders benachteiligt werden und verweise darauf, daß der VerhaltensforscherKonrad Lorenz in seinem berühmten Buch „Die acht Todsünden der zivilisierten Menschheit“,Kapitel VII, „Abreißen der Tradition“ nicht grundlos von „dem gefährlichsten und schwersten zuüberwindenden aller Haßgefühle, dem Nationalhaß“ spricht. Diesbezüglich schreibt Konrad Lorenzweiter: „Selbst als geübter Ethologe finde ich es schwer, auf die schöne blaue Bluse deswohlsituierten Kommunisten Cohn-Bendit nicht mit Zorn zu reagieren, und man braucht nur denGesichtsausdruck solcher Leute zu beobachten, um zu wissen, daß dieses Wirkung erwünscht ist. Alldies verringert die Aussichten auf eine Verständigung auf ein Minimum.“In dem Antrag des Ortsbeirats 6 OF 1154/6 vom 18.10.2004, später umgewandelt in AuskunftsersuchenV 1297 vom 02.11.2004, erkundigt sich der Ortsbeirat wie der Magistrat mit der Nutzung seinereigenen Liegenschaften in der Zone II des Landschaftsschutzgebiets verfährt.Der OB 6 begründet sein Auskunftsersuchen wie folgt: „Das Umweltamt der Stadt <strong>Frankfurt</strong> gehtzurzeit gegen private Grundstückseigentümer, welche Flächen in der Landschaftsschutzzone 2 seitJahrzehnten als Gärten nutzen, mit großem Druck vor, diese Gärten zu entfernen. Die Stadt sollteerst einmal mit gutem Beispiel vorangehen und vor ihrer eigenen Haustüre kehren.“Der Ortsbeirat 14, Harheim, hat in PARLIS OA 738 vom 22.09.2008 moniert, daß der Magistrat Kartenverteilt, die Spaziergänge auf Privatgelände ausweisen. Das ist ein klare Verletzung des Privateigentumsdurch den Magistrat 1 .1 Ich persönlich halte das politische Ziel der parteipolitischen Seilschaften, d. h. der Herren TomKoenigs, Klaus Wichert und Fritz Küsters, die Nutzung des Privateigentums zu entwerten, wobeizunächst die kleinen Eigentümer dran sind.Herr Koenigs hat im reifen Alter von 29 Jahren sein Erbe dem Vietcong gespendet, vgl.http://de.wikipedia.org/wiki/Tom_Koenigs.Herr Wichert hat 1992 die Diskussion der Privateigentümer über den Landschaftsplan <strong>Sossenheim</strong> imOrtsbeirat 6 entgegen meiner Forderung verhindert. Er ist verantwortlich für die Konzeption derStraßenreinigungssatzung 2005, die Eigenheimbesitzer überproportional belastete und zu 12000Widersprüchen und Wahlmüdigkeit führte: Im Februar 2005 schrieb Herr Wichert an sämtliche<strong>Frankfurt</strong>er Bürger: „Anstelle des alten Frontflächenmaßstabes (Frontlänge x halbe Straßenseite) wirdjetzt neben der Frontlänge auch die Grundstücksfläche abgabenrelevant, wie von der aktuellenRechtsprechung gefordert.“ Dies entsprach nicht den Tatsachen, denn das Verwaltungsgericht<strong>Frankfurt</strong> hatte am 30.01.2003 in seinem Urteil 6 E 5137/01 (V) auf S. 5 festgestellt: Der „gewählteFrontflächenmaßstab begegnet keinen rechtlichen Bedenken“. Durch die gescheiterte Straßenreinigungssatzunghat Herr Wichert der Stadtkasse ca. 10 Mio. €uro Schaden verursacht.6


Das Abreißen einer deutschen Tradition, nämlich Obstbäume zu pflanzen, ist im Landschaftsschutzgebietjedenfalls offensichtlich. Der letzte, der es im <strong>Sossenheim</strong>er Unterfeld noch gewagt hat, warich. Damit wird auch der <strong>Sossenheim</strong>er Streifling, den ich in dem Verfahren 8 G 1791/05 (3) erwähnthabe und auf Sämling veredelt hatte, unwiderrruflich als <strong>Sossenheim</strong>er Tradition verloren gegangensein.Bei restriktiver Anwendung des VGH-Beschlusses dürfte in keinem der <strong>Frankfurt</strong>er Stadtteile eineeinzige Streuobstwiese eingezäunt werden. In <strong>Sossenheim</strong> nicht mehr weil nur noch derGetreidebauer aus Schwanheim Josef Schneider ackert und in ganz <strong>Frankfurt</strong> mir eigentlich nur nochdie Obstbauern Andreas Schneider aus Nieder-Erlenbach (http://www.obsthof-am-steinberg.de/)sowie der Elisabethenhof (http://www.elihof.de/ ) als Erwerbsobstbauer bekannt sind, die aber beidewohl nur auf schwach wachsenden Unterlagen anbauen und keine Streuobstwiesen anlegen.Hinzu kommt daß in die Zone I fast nur städtische Gärten aufgenommen wurden, weil für die<strong>Frankfurt</strong>er Stadtentwicklung für die Bebauungspläne der Privatgrundstücke einfach kein Motivstädtischen ökonomischen Anreizes bestand. Vgl. meine Darstellung vom 29.12.2008 in demVerfahren 8 K 2054/08.F(2), dort Parlis B 812 vom 06.10.2003. Private Gärten sind somitüberwiegend in der Zone II. Damit können Streuobstbestände auch in privaten Gärten nichtrechtssicher genutzt werden, weil die Einfriedung jederzeit abgerissen werden muß. Ergo lohnt sichdort das Anpflanzen der Obstbäume auch nicht.Symptomatisch für die Wild-West-Methoden im Landschaftsschutzgebiet ist folgendes Ereignis: MitteDezember 2009 entwendete am Wochenende ein unbekannter die Walze der Bauarbeiter für dieErsatzretentionsfläche, fuhr durch die meterbreite Brombeerhecke eines städtischen Grundstücks,walzte eine 5jährige veredelte Walnuß auf meinem Grundstück nieder, fuhr über einen brachliegendenAcker und walzte anschließend eine Gartenhütte nieder. Dann fuhr er zurück und beschädigte dieWalze für ca. 10000 €uro. Alle Betroffenen sind der Meinung, daß es sich um Privatjustiz handelt, weiljemand in der Zone II einen Garten betreibt, der irgendeinem mißfällt. Die Anzeige bei der Polizei wirdunter ST/1464121/2009 geführt. Erkundungen kann das Gericht bei dem Projektmanager der Helabafür die Ersatzretentionsfläche Dr. Ansgar Erbenich einholen (Ansgar.Erbenich@ofb.de).Soll ich mich mit der Versicherung der Helaba herumschlagen um einen Baum zu ersetzen, denspäter Diebe ernten werden?Weiterer Vortrag bleibt vorbehalten.7

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