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Qualifikationsverfahren - Plantahof

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SchullehrplanAllgemeinbildender Unterrichtin der 2-jährigen beruflichen Grundbildung (EBA) undin der 3-jährigen beruflichen Grundbildung (EFZ)Teil IV: <strong>Qualifikationsverfahren</strong>Landwirtschaftliches Bildungs- und BeratungszentrumLBBZ <strong>Plantahof</strong>7302 Landquartwww.plantahof.chLandquart, 25.05.2009


<strong>Qualifikationsverfahren</strong> Schullehrplan Allgemeinbildender Unterricht<strong>Qualifikationsverfahren</strong> für die 2-jährige berufliche Grundbildung (EBA)Gesetzliche RahmenbedingungenBei der Ausarbeitung des <strong>Qualifikationsverfahren</strong>s (QV) wurden folgende Gesetzeberücksichtigt:NotenBundesgesetz über die Berufsbildung BBG, 13.12.2002Verordnung über die Berufsbildung BBV, 19.11.2003Verordnung BBT über Mindestvorschriften für ABU in der beruflichenGrundbildung VMAB, 27.04.2006ZusammensetzungDer Qualifikationsbereich der Allgemeinbildung setzt sich in der 2-jährigen beruflichenGrundbildung aus folgenden zwei Bereichen zusammen:ErfahrungsnoteVertiefungsarbeitNoten, Rundungen: ÜbersichtSemesternoten Gesellschaft, Sprache & KommunikationErfahrungsnoteVertiefungsarbeitAbschlussnote ABUje auf Halbe gerundetauf Halbe gerundetauf Halbe gerundetauf Zehntel gerundetErfahrungsnote (EN)ZusammensetzungDie Erfahrungsnote besteht aus den Lernbereichen „Gesellschaft“ und„Sprache & Kommunikation“. Sie ist das arithmetische Mittel aller erteiltenZeugnisnoten. Die beiden Lernbereiche sind gleichwertig. Pro Semester werden für diebeiden Lernbereiche je eine Note gesetzt, welche sich aus mindestens 3 erteiltenNoten zusammensetzt.LeistungsbeurteilungDie Leistungen werden in Semester- und Abschlusszeugnissen mit ganzen und halbenNoten von 6 bis 1 bewertet. Arbeiten, die trotz Mahnung und ohne zwingendeGründe nicht ausgeführt worden sind, werden mit der Note 1 bewertet. Arbeiten, dieverspätet abgegeben werden, erhalten mindestens eine Note Abzug.Die unterrichtenden Lehrpersonen sind verantwortlich für die Vorbereitung, dieDurchführung und die Bewertung der Leistungsbeurteilung.Seite 1


<strong>Qualifikationsverfahren</strong> Schullehrplan Allgemeinbildender UnterrichtThemenwahlDie Themenwahl bzw. Fragestellung erfolgt in Absprache mit der Lehrperson.BewertungDie Bewertung setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:Element 1:Element 2:Element 3:ProzessProduktPräsentationJedes Element hat das gleiche Gewicht (je 1/3).UnregelmässigkeitenLernende, die ihre Vertiefungsarbeit (VA) nicht termingerecht abgeben, erhalten 0Punkte für das Element 1 (Prozess).Fehlt ein Lernender bei der Präsentation, legt der Experte oder die Expertin mit demBetroffenen individuell einen nächst möglichen Termin fest. Abwesenheiten müssendurch Arztzeugnis oder behördliche Verfügung belegt werden. Bei unentschuldigtemFernbleiben werden im Beurteilungsraster beim Element 3(Präsentation) 0 Punkte eingetragen.BeurteilungsrasterDie Elemente der Vertiefungsarbeit sind mit einem jährlich zu überprüfendenBeurteilungsraster zu bewerten. Jedem Element der Vertiefungsarbeit sind dieBeurteilungskriterien und Punkte zugeordnet. Im Raster sind die möglichen und dieerreichten Punkte sowie das Total der Punkte ersichtlich. Der Raster ist im Voraus denLernenden abzugeben.ProzessbeschriebIm Prozessbeschrieb (z.B. Arbeitsjournal) muss die Planung der Arbeit aufgezeigtwerden. Die ausgeführten Arbeiten müssen detailliert protokolliert werden und derArbeitsprozess ist zu reflektieren.ProduktDas Produkt ist im Doppel abzugeben und besteht zwingend aus folgenden Teilen:TitelblattInhaltsverzeichnis mit Angabe SeitenzahlVorwort mit Angabe der ZielsetzungHauptteil bestehend aus mindestens 4 bis maximal 8 Textseiten (ohneBerücksichtigung Bilder, Grafiken und Illustrationen), Referenzschrift Arial 12,Zeilenabstand „Einfach“Schlusswort: Fazit zum Inhalt und Reflexion über das Verfassen der ArbeitQuellenangabenAnhänge: Glossar, Zielformulierung, Lernjournal, Wochenplanung, etc.Seite 3


<strong>Qualifikationsverfahren</strong> Schullehrplan Allgemeinbildender UnterrichtPräsentationDie Präsentation der Vertiefungsarbeit dauert in der Regel 15 Minuten proLernende/Lernenden. Die Lernenden präsentieren in Standardsprache Deutsch.Quellenangaben und fremde HilfeAlle in der Arbeit verwendeten Quellen sind anzugeben. Externe Personen oderInformationsstellen können von den Lernenden nach Bedarf in Anspruchgenommen werden. Die Mithilfe Dritter ist in der Arbeit zu vermerken.Plagiate und unerlaubte HilfsmittelTeile der Vertiefungsarbeit aus nicht deklarierten Quellen werden durch die Expertenoder Expertinnen nicht berücksichtigt und deshalb nicht beurteilt.Bekanntgabe der NotenNach Beendigung aller Vertiefungsarbeiten wird die erreichte Note jedemLernenden einzeln bekannt gegeben. Die Note ist nicht beschwerdefähig, solangedas ganze <strong>Qualifikationsverfahren</strong> nicht abgeschlossen ist.Rolle der LehrendenBei der Vertiefungsarbeit ist eine intensive Begleitung und Unterstützung im Bereichder Arbeitsstrategien und Planung durch die Lehrenden wichtig. EineZusammenarbeit zwischen BK, ABU und Lehrbetrieb kann sich positiv auf dieMotivation und Leistungsbereitschaft der Lernenden auswirken.Bei der Erarbeitung der Vertiefungsarbeit ist die Lehrperson demnach Coach, beider Bewertung Examinator.ExperteDie korrigierende Lehrperson hat das Recht für das Produkt und die Präsentationeinen weiteren Experten hinzuziehen. Bei ungenügender Arbeit erfolgt in jedem Falleine Zweitkorrektur.Für das Prüfungsgespräch muss ein Experte hinzugezogen werden. Er protokolliertund bewertet das Prüfungsgespräch.Seite 4


<strong>Qualifikationsverfahren</strong> Schullehrplan Allgemeinbildender Unterricht<strong>Qualifikationsverfahren</strong> für die 3-jährige berufliche Grundbildung (EFZ)Gesetzliche RahmenbedingungenBei der Ausarbeitung des <strong>Qualifikationsverfahren</strong>s (QV) wurden folgende Gesetzeberücksichtigt:NotenBundesgesetz über die Berufsbildung BBG, 13.12.2002Verordnung über die Berufsbildung BBV, 19.11.2003Verordnung BBT über Mindestvorschriften für ABU in der beruflichenGrundbildung VMAB, 27.04.2006ZusammensetzungDer Qualifikationsbereich der Allgemeinbildung setzt sich in der 3-jährigen beruflichenGrundbildung aus folgenden drei Bereichen zusammen:ErfahrungsnoteVertiefungsarbeitSchlussprüfungNoten, Rundungen: ÜbersichtSemesternoten Gesellschaft, Sprache & KommunikationErfahrungsnoteVertiefungsarbeitSchlussprüfungAbschlussnote ABUje auf Halbe gerundetauf Halbe gerundetauf Halbe gerundetauf Halbe gerundetauf Zehntel gerundetErfahrungsnote (EN)ZusammensetzungDie Erfahrungsnote besteht aus den Lernbereichen „Gesellschaft“ und„Sprache & Kommunikation“. Sie ist das arithmetische Mittel aller erteiltenZeugnisnoten. Die beiden Lernbereiche sind gleichwertig. Pro Semester werden für diebeiden Lernbereiche je eine Note gesetzt, welche sich aus mindestens 3 erteiltenNoten zusammensetzt.LeistungsbeurteilungDie Leistungen werden in Semester- und Abschlusszeugnissen mit ganzen und halbenNoten von 6 bis 1 bewertet. Noten unter 4 sind ungenügend. Semesternotenerrechnen sich aufgrund erteilter Einzelnoten in schriftlichen oder mündlichenArbeiten. Arbeiten, die trotz Mahnung und ohne zwingende Gründe nicht ausgeführtworden sind, werden mit der Note 1 bewertet. Arbeiten, die verspätet abgegebenwerden, erhalten mindestens eine Note Abzug.Die unterrichtenden Lehrpersonen sind verantwortlich für die Vorbereitung, dieDurchführung und die Bewertung der Leistungsbeurteilung.Seite 5


<strong>Qualifikationsverfahren</strong> Schullehrplan Allgemeinbildender UnterrichtErfahrungsnoten in SpezialfällenFür folgende Spezialfälle gelten besondere Bedingungen:Wenn ein Lernender weniger Semesternoten als im Regelfall erhalten hat, so giltder Durchschnitt aller an der Schule erhaltenen Semesternoten im ABU. BeiÜbertritten aus anderen Berufen werden nur diejenigen Zeugnisnotenberücksichtigt, welche in der neuen Berufsrichtung erzielt wurden.Wiederholt eine lernende Person während mindestens eines weiteren Jahres denUnterricht in der Allgemeinbildung, so zählen für die Erfahrungsnote nur die neuerzielten Noten.Lernende, welche die beruflichen Qualifikationen im Sinne von Art. 32 BBVausserhalb eines geregelten Bildungsganges erworben haben, absolvieren dieQualifikationsteilbereiche Vertiefungsarbeit und Schlussprüfung.Vertiefungsarbeit (VA)ZielIn der Vertiefungsarbeit wenden die Lernenden die im allgemeinbildendenUnterricht erworbenen Kompetenzen an (Fach-, Methoden-, Selbst-/Sozialkompetenzen, Sprachkompetenzen). In die Beurteilung einbezogen werdensowohl Aspekte des Wissens als auch des Handelns. Beurteilt wird die Fähigkeit, dieResultate einer längeren, selbständigen Beschäftigung mit einem Themaangemessen zu dokumentieren, zu präsentieren und zu reflektieren.Zeitpunkt der DurchführungDie Vertiefungsarbeit findet im letzten Jahr statt. Die Präsentationen und diePrüfungsgespräche werden im letzten Semester durchgeführt.Dauer der VertiefungsarbeitFür die Vertiefungsarbeit werden 16 Lektionen (ohne Themenfindung,Zielformulierung, Präsentation und Prüfungsgespräch) zur Verfügung gestellt. DerAbgabetermin wird von der verantwortlichen Lehrperson bekannt gegeben. DieErarbeitung des Produkts tangiert den berufskundlichen Unterricht nicht.ArbeitsortArbeiten, die während der regulären Unterrichtszeit verrichtet werden, sindgrundsätzlich vor Ort auszuführen. Werden bestimmte Arbeiten während derUnterrichtszeit ausserhalb durchgeführt, müssen diese geplant und von derLehrperson genehmigt werden.FormDie Vertiefungsarbeit wird in der Regel als Einzelarbeit durchgeführt. In begründetenAusnahmefällen kann die Arbeit als Partnerarbeit (zwei Lernende) erbracht werden.Über Ausnahmen entscheidet die Lehrperson.Seite 6


<strong>Qualifikationsverfahren</strong> Schullehrplan Allgemeinbildender UnterrichtThemenwahlDie Themenwahl bzw. Fragestellung soll ermöglichen:Originale Anteile, z.B. Reportagen, Befragungen, Reflexionen, praktischeUmsetzungen, ExperimenteBezug zur GegenwartBezug zu mindestens zwei Aspekten des SchullehrplanesBewertungDie Bewertung setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:Element 1:Element 2:Element 3:ProzessProduktPräsentation + PrüfungsgesprächJedes Element hat das gleiche Gewicht (je 1/3).UnregelmässigkeitenLernende, die ihre Vertiefungsarbeit (VA) nicht termingerecht abgeben, erhalten 0Punkte für die Elemente 1 (Prozess).Fehlt ein Lernender bei der Präsentation und dem anschliessendenPrüfungsgespräch, legt der Experte oder die Expertin mit dem Betroffenen individuelleinen nächst möglichen Termin fest. Abwesenheiten müssen durch Arztzeugnis oderbehördliche Verfügung belegt werden. Bei unentschuldigtem Fernbleiben werdenim Beurteilungsraster beim Element 3 (Präsentation) 0 Punkte eingetragen.Wer keine Vertiefungsarbeit einreicht, wird nicht zur Schlussprüfung zugelassen(VMAB, Art. 10, Abs. 6). Unter „keine Vertiefungsarbeit“ werden die ElementeProzess, Produkt und Präsentation verstanden.BeurteilungsrasterDie Elemente der Vertiefungsarbeit sind mit einem jährlich zu überprüfendenBeurteilungsraster zu bewerten. Jedem Element der Vertiefungsarbeit sind dieBeurteilungskriterien und Punkte zugeordnet. Im Raster sind die möglichen und dieerreichten Punkte sowie das Total der Punkte ersichtlich. Der Raster ist im Voraus denLernenden abzugebenProzessbeschriebIm Prozessbeschrieb (z.B. Arbeitsjournal) muss die Planung der Arbeit aufgezeigtwerden. Die ausgeführten Arbeiten müssen detailliert protokolliert werden und derArbeitsprozess ist zu reflektieren.Seite 7


<strong>Qualifikationsverfahren</strong> Schullehrplan Allgemeinbildender UnterrichtRolle der LehrendenBei der Vertiefungsarbeit ist eine intensive Begleitung und Unterstützung im Bereichder Arbeitsstrategie und Planung durch die Lehrenden wichtig. Sie übernehmenfolgende Aufgaben:Einführung in die VABeurteilungskriterien für die VA transparent machenGenehmigung von Arbeiten, welche ausserhalb der Schule geleistet werdenmüssenTerminplanung für ganze Klasse erstellenUnterstützung der Lernenden bei der Formulierung der LernzieleFestlegung mit den Lernenden über Art und Methode des Vorgehensstehen für Fragen zur Verfügunginformieren sich über den Stand der ArbeitenRolle des Examinators / ExaminatorinExperteDie korrigierende Lehrperson hat das Recht für das Produkt und die Präsentationeinen Experten hinzuziehen. Bei ungenügender Arbeit erfolgt in jedem Fall eineZweitkorrektur.Für das Prüfungsgespräch muss ein Experte hinzugezogen werden. Er protokolliertund bewertet das Prüfungsgespräch.Schlussprüfung (SP)ZielDie Schlussprüfung stellt fest, ob die konkretisierten Bildungsziele des Schullehrplaneserreicht wurden.Zeitpunkt der DurchführungDer Zeitpunkt der Durchführung wird von der Schulleitung vorzeitig den Lernendenbekannt gegeben.Dauer der SchlussprüfungDie reine Bearbeitungszeit beträgt 240 Minuten.FormDie Schlussprüfung ist eine Einzelprüfung und erfolgt in schriftlicher Form. DiePrüfungsaufgaben beziehen sich auf die beiden Lernbereiche „Gesellschaft“ und„Sprache & Kommunikation“. Jeder Lernbereich erhält ein Gewicht von 50%.Für die Prüfungsaufgaben des Lernbereiches „Gesellschaft“ werden 5 - 8 Themendes Schullehrplanes berücksichtigt. Die Lehrpersonen erarbeiten zusammen diePrüfungsaufgaben. Verschiedene Taxonomiestufen müssen berücksichtigt werden.Seite 9


<strong>Qualifikationsverfahren</strong> Schullehrplan Allgemeinbildender UnterrichtFür den Lernbereich „Sprache & Kommunikation“ werden die produktiven, dierezeptiven und normativen Sprachkompetenzen geprüft.HilfsmittelFolgende Hilfsmittel dürfen an der Schlussprüfung verwendet werden:GesetzestexteLexikaWörterbücherTaschenrechnerHilfsmittel in elektronischer Form sind nicht gestattet.UnregelmässigkeitenLernende, die ohne begründete Entschuldigung der Schlussprüfung fernbleiben,wird die Note 1 erteilt. Abwesenheiten müssen durch Arztzeugnis oder behördlicheVerfügung belegt werden.Lernende, welche aus wichtigen Gründen verhindert sind, an der Schlussprüfungteilzunehmen, werden von der Prüfungsleitung der Schule zu einer Ersatzprüfungaufgeboten. Über die Genehmigung einer Abmeldung oder einesPrüfungsabbruches entscheidet die Prüfungsleitung.Wer mehr als 30 Minuten zu spät zur Schlussprüfung antritt ohne triftige Gründegeltend zu machen und nachweisen zu können, wird nicht mehr zur Prüfungzugelassen (d.h. auch nicht zu einer Nachprüfung). Es ist die Note 1 zu setzen.Aufgaben des ExaminatorsDie Schulleitung legt fest, wer die Lernenden während der Prüfung beaufsichtigt.Jede Lehrperson korrigiert, die von ihr gestellten Aufgaben der Prüfung.ExperteErreicht ein Lernender im <strong>Qualifikationsverfahren</strong> die Note 4 nicht, so wird die SP voneinem Experten/einer Expertin als Zweitperson korrigiert.Seite 10


<strong>Qualifikationsverfahren</strong> Schullehrplan Allgemeinbildender UnterrichtUmsetzung <strong>Qualifikationsverfahren</strong>Das vorliegende <strong>Qualifikationsverfahren</strong> tritt einlaufend ab 1. August 2009 in Kraft.Für die 2-jährige Grundbildung findet das <strong>Qualifikationsverfahren</strong> erstmals im Frühling2011 statt, für die 3-jährige Grundbildung erstmals im Frühling 2012.Landquart, 25. Mai 2009Peter KüchlerDirektor LBBZ <strong>Plantahof</strong>Seite 11

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