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predigtdienst von laien in der wort-gottes-feier richtlinien

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PREDIGTDIENST VON LAIEN IN DERWORT-GOTTES-FEIERRICHTLINIENFOLIUM DIŒCESANUM BAUZANENSE-BRIXINENSE,JULI-AUGUST 2011, S. 311-3161


GeneralvikarPredigtdienst <strong>von</strong> Laien<strong>in</strong> <strong>der</strong> Wort-Gottes-FeierRichtl<strong>in</strong>ien1. Das ganze Gottesvolk, Frauen wie Männer, nimmtKraft <strong>der</strong> Taufe Teil am priesterlichen, königlichen undprophetischen Amt Christi (vgl. Lumen gentium, Nr. 10-12). So hat es auch Anteil am Verkündigungsauftrag <strong>der</strong>Kirche. Dies gilt auch für die Liturgie: „Sooft also <strong>der</strong>Heilige Geist die Kirche zum Gottesdienst versammelt,verkündet sie laut das Wort Gottes und erkennt sichselbst als das neue Volk, <strong>in</strong> dem <strong>der</strong> e<strong>in</strong>st geschlosseneBund zur letzten Vollendung kommt. Alle Christen abers<strong>in</strong>d durch Taufe und Firmung im Geist Verkün<strong>der</strong> desWortes Gottes. Sie haben die Gabe des Hörensempfangen und den Auftrag, das gehörte Wort Gottes <strong>in</strong>Kirche und Welt zu verkünden, zum<strong>in</strong>dest durch dasZeugnis ihres Lebens.“ (Pastorale E<strong>in</strong>führung <strong>in</strong> dasMesslektionar, Nr. 7). In <strong>der</strong> Liturgie übernehmen Laienneben dem Lektorendienst auch an<strong>der</strong>e Aufgaben, wiebeispielsweise die Mitgestaltung e<strong>in</strong>zelner Feierelemente,die E<strong>in</strong>führung <strong>in</strong> die Schriftlesungen, dasAblegen e<strong>in</strong>es Glaubenszeugnisses und die Auslegungdes Wortes Gottes.2. Das vorliegende Dokument richtet den Blick auf denPredigtdienst durch Laien <strong>in</strong> <strong>der</strong> Wort-Gottes-Feier undzeigt mögliche Formen <strong>der</strong> Beteiligung am3


Verkündigungsauftrag <strong>der</strong> Priester im Rahmen <strong>der</strong>Eucharistie<strong>feier</strong> auf. Anliegen des Dokumentes ist es,dass die Auslegung des Wortes Gottes („Predigt“) auch<strong>in</strong> Zukunft gut gepflegt wird. Es ist e<strong>in</strong> alter Grundsatz<strong>der</strong> Kirche, dass zum Lesen <strong>der</strong> Heiligen Schrift immerauch die Auslegung h<strong>in</strong>zukommt.Begriffsklärung: „Predigt“ und „Homilie“3. Im kirchlichen Rechtsbuch wird <strong>der</strong> Begriff „Predigt“nicht auf die Eucharistie<strong>feier</strong> beschränkt. Mit <strong>der</strong> Predigts<strong>in</strong>d, auch außerhalb <strong>der</strong> Mess<strong>feier</strong>, die Auslegung desWortes Gottes und die Vermittlung <strong>der</strong> Glaubens<strong>in</strong>haltegeme<strong>in</strong>t. Die „Homilie“ als Teil <strong>der</strong> Mess<strong>feier</strong> ist demPriester o<strong>der</strong> Diakon vorbehalten und ist an allen SonnundFesttagen vorgeschrieben, beson<strong>der</strong>s empfohlenauch an den Wochentagen <strong>der</strong> geprägten Zeiten sowie<strong>in</strong> Gottesdiensten mit großer Beteiligung des Volkeso<strong>der</strong> aufgrund e<strong>in</strong>es beson<strong>der</strong>en Anlasses. (Vgl. can.767) Das vorliegende Dokument verwendet die Begriffe„Predigt“ und „Homilie“ im S<strong>in</strong>ne des kirchlichenRechtsbuches. Dabei schöpft jede Predigt aus denQuellen <strong>der</strong> Heiligen Schrift. (Vgl. SacrosanctumConcilium, Nr. 35)4


I. Der Predigtdienst <strong>in</strong> <strong>der</strong> Wort-Gottes-FeierDie Predigt als Teil <strong>der</strong> liturgischen Feier4. Wort-Gottes-Feiern s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e wichtige liturgischeFeierform im Leben e<strong>in</strong>er Pfarrgeme<strong>in</strong>de und <strong>in</strong> <strong>der</strong>kategorialen Seelsorge. Das Zweite Vatikanische Konzilhat daran er<strong>in</strong>nert und den Auftrag gegeben, Wort-Gottes-Feiern zu pflegen (Sacrosanctum Concilium, Nr.35; vgl. Folium Dioecesanum, Jg. 2009, S. 471). Es istwertvoll, wenn Priester, Diakone und Laien solcheliturgischen Feiern leiten. Dabei gilt im Beson<strong>der</strong>en <strong>der</strong>Grundsatz: Wo das Wort Gottes vorgetragen wird, wirdes auch ausgelegt. Zum Hören des Wortes Gottesgehört immer auch die Erklärung, Vertiefung undVerdeutlichung <strong>in</strong> <strong>der</strong> jeweiligen Zeit.Lesepredigt und eigenständiger Predigtdienst5. Wenn e<strong>in</strong> Laie, Mann o<strong>der</strong> Frau, e<strong>in</strong>e Wort-Gottes-Feier leitet, kann auch e<strong>in</strong>e Predigt gehalten werden.(Vgl. can. 766; vgl. Instruktion zu e<strong>in</strong>igen Fragen überdie Mitarbeit <strong>von</strong> Laien am Dienst <strong>der</strong> Priester, Art. 3§ 4, <strong>in</strong>: Folium Dioecesanum, Jg. 1998, S 71). Dabeigibt es folgende Möglichkeiten:a) „Dem vom Bischof mit <strong>der</strong> Leitung e<strong>in</strong>er Wort-Gottes-Feier beauftragten Laien kommt es zu, e<strong>in</strong>evom Pfarrer vorbereitete Predigt vorzulesen.“ (DieDeutschen Bischöfe: Zum Geme<strong>in</strong>samen Dienstberufen. Rahmenordnung für die Zusammenarbeit5


<strong>von</strong> Priestern, Diakonen und Laien im Bereich <strong>der</strong>Liturgie [Arbeitshilfe 62], Bonn 72007, Nr. 33)Leiter bzw. Leiter<strong>in</strong>nen <strong>von</strong> Wort-Gottes-Feiernkönnen auch <strong>in</strong> Absprache mit demverant<strong>wort</strong>lichen Priester die Predigt <strong>von</strong>entsprechenden Vorlagen (LiturgischeZeitschriften, Predigt-Literatur, Internetforen u. ä.)übernehmen.b) Neben diesen Formen <strong>der</strong> Lesepredigt könnenLeiter<strong>in</strong>nen und Leiter <strong>von</strong> Wort-Gottes-Feiernzum eigenständigen Predigtdienst beauftragtwerden. (Vgl. Zum geme<strong>in</strong>samen Dienst berufen,Nr. 33) In <strong>der</strong> selbst vorbereiteten Predigt werdendie Aussagen <strong>der</strong> Heiligen Schrift für den Glaubenund das Leben <strong>der</strong> Mit<strong>feier</strong>nden fruchtbargemacht.Die Beauftragung zum eigenständigen Predigtdienst6. Für die Lesepredigt ist ke<strong>in</strong>e eigenePredigtbeauftragung erfor<strong>der</strong>lich. DieVoraussetzungen für die Beauftragung zumeigenständigen Predigtdienst s<strong>in</strong>d:a) Beauftragung zur Leitung <strong>von</strong> Wort-Gottes-Feiernb) rhetorische Fähigkeitenc) Kenntnis <strong>der</strong> Heiligen Schrift und <strong>der</strong> kirchlichenGlaubens-und Sittenlehred) Leben aus dem Glaubene) psychische Gesundheit und affektive Reifef) unbeschadeter Ruf <strong>in</strong> <strong>der</strong> Pfarrgeme<strong>in</strong>deg) M<strong>in</strong>destalter <strong>von</strong> 25 Jahren.6


Ausbildung7. Alle Abgänger und Abgänger<strong>in</strong>nen e<strong>in</strong>esTheologiestudiums (Diplom, Master) br<strong>in</strong>gen dieGrundkenntnisse mit, um e<strong>in</strong>e Predigt im Rahmen e<strong>in</strong>erWort-Gottes-Feier zu halten, sofern <strong>in</strong> <strong>der</strong> Ausbildungdas Fach Homiletik belegt wurde. Sie müssen deshalbke<strong>in</strong>e zusätzliche Ausbildung absolvieren, es kann direktum die Beauftragung angesucht werden. Falls die zubeauftragende Person die beschriebene Ausbildungnicht vorweisen kann, absolviert sie e<strong>in</strong>e eigeneAusbildung <strong>in</strong> Homiletik, die <strong>von</strong> <strong>der</strong> Diözeseverant<strong>wort</strong>et wird. In <strong>der</strong> Ausbildung wird nicht nur dieRedekunst, son<strong>der</strong>n vor allem auch die biblische undspirituell-theologische Befähigung berücksichtigt. ZurAusbildung werden jene Personen zugelassen, die ihreBereitschaft erklären und vom zuständigen Pfarrer bzw.<strong>der</strong> Leitung <strong>der</strong> kategorialen Seelsorge als geeignetbefunden werden. Mit diesem Beschluss ist dieVerpflichtung verbunden, dafür Sorge zu tragen, dassdie auszubildenden Personen während <strong>der</strong> Ausbildungm<strong>in</strong>destens drei Predigten im Rahmen e<strong>in</strong>er Wort-Gottes-Feier halten und nach <strong>der</strong> positivabgeschlossenen Ausbildung zum E<strong>in</strong>satz kommen.Beauftragung zum regelmäßigen Predigtdienst durchden Ord<strong>in</strong>arius8. Die Befähigung zur Predigt geht über die Befähigungzur Leitung <strong>von</strong> Wort-Gottes-Feiern h<strong>in</strong>aus. Deshalbbedarf es für den regelmäßigen Predigtdienst e<strong>in</strong>er7


eson<strong>der</strong>en Beauftragung (Vgl. Zum geme<strong>in</strong>samenDienst berufen, Nr. 33), um die <strong>der</strong> zuständige Pfarrerbzw. die Leitung <strong>der</strong> kategorialen Seelsorge ansucht. In<strong>der</strong> schriftlichen Beauftragung durch den Ord<strong>in</strong>ariuswerden <strong>der</strong> E<strong>in</strong>satzbereich (Pfarrgeme<strong>in</strong>de,Seelsorgee<strong>in</strong>heit, kategorialer Bereich) und <strong>der</strong> Umfang<strong>der</strong> Beauftragung (Häufigkeit) angegeben. DieseBeauftragung wird zunächst auf fünf Jahre erteilt undkann dann verlängert werden. Der zuständige Pfarrerbzw. die Leitung <strong>der</strong> kategorialen Seelsorge sucht e<strong>in</strong>egeeignete Möglichkeit (Gottesdienst), um dieBeauftragte bzw. den Beauftragten vorzustellen und <strong>in</strong>se<strong>in</strong>e/ihre Aufgabe e<strong>in</strong>zuführen.9. Die hier festgelegten Richtl<strong>in</strong>ien zum Predigtdienst <strong>in</strong><strong>der</strong> Wort-Gottes-Feier (Nr. 5-8) gelten auch für diePredigt <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en liturgischen Feierformen (z. B.Tagzeitenliturgie, Andachten, Bittgänge, Segens<strong>feier</strong>n)und zwar beson<strong>der</strong>s dort, wo sie als öffentlicheGeme<strong>in</strong>de<strong>gottes</strong>dienste ge<strong>feier</strong>t werden.Spesenrückerstattung10. Bezüglich Vergütung <strong>von</strong> Fahrtspesen gelten diediözesanen Bestimmungen. (Vgl. Folium Dioecesanum,Jg. 2011, S. 194)8


II. Beteiligung am Predigtauftrag <strong>der</strong> Priester imRahmen <strong>der</strong> Eucharistie<strong>feier</strong>11. In <strong>der</strong> Eucharistie<strong>feier</strong> ist die Predigt („Homilie“) Teil<strong>der</strong> Liturgie selbst und ist „dem Priester o<strong>der</strong> demDiakon vorbehalten“ (can. 767 § 1). Laien können jedochim Rahmen <strong>der</strong> <strong>von</strong> e<strong>in</strong>em Priester o<strong>der</strong> Diakon regulärgehaltenen Homilie e<strong>in</strong> Glaubenszeugnis ablegen undauf diese Weise die Aussagen veranschaulichen (vgl.Instruktion zu e<strong>in</strong>igen Fragen über die Mitarbeit <strong>von</strong>Laien am Dienst <strong>der</strong> Priester, Art. 3 § 2, <strong>in</strong>: FoliumDioecesanum, Jg. 1998, S 71).Glaubenszeugnisse12. Glaubenszeugnisse können beispielsweise zufolgenden Anlässen abgelegt werden:a) bei Eucharistie<strong>feier</strong>n im Laufe des Kirchenjahres:Krippen<strong>feier</strong>, K<strong>in</strong><strong>der</strong>segnung, Aussendung undRückkehr <strong>der</strong> Sterns<strong>in</strong>ger<strong>in</strong>nen und Sterns<strong>in</strong>ger,Tag des Lebens, Muttertag, Vatertag,Weltgebetstag um geistliche und kirchlicheBerufe, Christophorussonntag, Mart<strong>in</strong>s<strong>feier</strong>,Sonntag <strong>der</strong> Weltkirche, Caritassonntag etc.b) bei Eucharistie<strong>feier</strong>n zu beson<strong>der</strong>en Anlässen:Tauf<strong>feier</strong>n, <strong>feier</strong>liche Krankensalbung,Ehejubiläen, Volljährigkeits<strong>feier</strong>, Jahrgangs<strong>feier</strong>,Bitttage, Gebetstage, Wallfahrten, Berichte <strong>von</strong>beson<strong>der</strong>en Ereignissen etc.c) bei Eucharistie<strong>feier</strong>n für beson<strong>der</strong>e Zielgruppen:Familien, K<strong>in</strong><strong>der</strong>, Schüler, Senioren, Verwitwete9


und Alle<strong>in</strong>stehende, Menschen mit Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung,Berufsgruppen, M<strong>in</strong>istranten, Pfarrgeme<strong>in</strong><strong>der</strong>at,Vere<strong>in</strong>e und Verbände, etc. Im Rahmen <strong>von</strong>Jugend<strong>gottes</strong>diensten ist es „wünschenswertund för<strong>der</strong>lich, dass <strong>in</strong> <strong>der</strong> Predigt auf diebrennenden Fragen <strong>der</strong> Gläubigen aus <strong>der</strong> Sichtdes jeweiligen Evangeliumstextes e<strong>in</strong>gegangenwird. Zu bestimmten Fragen können das Zeugnisund die Erfahrung <strong>von</strong> Laien <strong>in</strong> die Predigte<strong>in</strong>bezogen werden. Auch Jugendliche sollenermutigt werden, ihre Erfahrungen, ihre Anliegen,ihre Vorstellungen und ihr Lebenszeugnis selbste<strong>in</strong>zubr<strong>in</strong>gen.“ (Leitl<strong>in</strong>ien zur Gestaltungjugendgerechter und lebendiger Gottesdienste.Hg. Seelsorgeamt <strong>der</strong> Diözese Bozen-Brixen[1998], Leitl<strong>in</strong>ie Nr. 6).13. Voraussetzungen für das Ablegen e<strong>in</strong>esGlaubenszeugnisses s<strong>in</strong>d: e<strong>in</strong>e dem biblischen Glaubenentsprechende Lebens- und Berufserfahrung,überzeugendes Sprachvermögen, psychischeGesundheit und affektive Reife, unbeschadeter Ruf <strong>in</strong><strong>der</strong> Pfarrgeme<strong>in</strong>de (<strong>in</strong> Umkehrsituationen ist e<strong>in</strong>überzeugen<strong>der</strong> Weg <strong>der</strong> Umkehr und Versöhnung nichtnur mit Gott, son<strong>der</strong>n auch mit den betroffenenMenschen <strong>von</strong> Bedeutung).14. Die Beauftragung zum Glaubenszeugnis erfolgtdurch den Priester, welcher <strong>der</strong> Eucharistie<strong>feier</strong>vorsteht. Er achtet dabei darauf, dass persönlicheZeugnisse kurz und für die Geme<strong>in</strong>de nachvollziehbars<strong>in</strong>d.10


Dialogpredigt und Ansprache <strong>in</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>messen15. Bei K<strong>in</strong><strong>der</strong>messen kann die Homilie auch die Forme<strong>in</strong>es Dialoges annehmen (vgl. Direktorium für dieK<strong>in</strong><strong>der</strong>messen, Nr. 48). Dies gilt auch über dieK<strong>in</strong><strong>der</strong>messe h<strong>in</strong>aus (vgl. Instruktion zu e<strong>in</strong>igen Fragenüber die Mitarbeit <strong>von</strong> Laien am Dienst <strong>der</strong> Priester, Art.3, § 3, <strong>in</strong>: Folium Dioecesanum, Jg. 1998, S 71). Es stehtauch „nichts im Wege, dass e<strong>in</strong>er <strong>der</strong> an <strong>der</strong>K<strong>in</strong><strong>der</strong>messe teilnehmenden Erwachsenen imE<strong>in</strong>verständnis mit dem Pfarrer o<strong>der</strong> Kirchenrektor nachdem Evangelium e<strong>in</strong>e Ansprache an die K<strong>in</strong><strong>der</strong> hält, vorallem wenn es dem Priester schwer fällt, sich demVerständnis <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong> anzupassen.“ (Direktorium fürdie K<strong>in</strong><strong>der</strong>messen, Nr. 24).Ausnahmesituationen16. Wenn aufgrund <strong>von</strong> Altersschwäche o<strong>der</strong> <strong>von</strong>Erkrankungen <strong>der</strong> Predigtdienst e<strong>in</strong>es verant<strong>wort</strong>lichenPriesters zu beschwerlich geworden ist, ist es s<strong>in</strong>nvoll,<strong>in</strong> Absprache mit dem Ord<strong>in</strong>arius nach Möglichkeiten zusuchen, wie dieser Dienst weiterh<strong>in</strong> ausgeübt werdenkann.17. Die vorliegenden Richtl<strong>in</strong>ien ergänzen dieRichtl<strong>in</strong>ien: „Ausbildung für die Leitung <strong>von</strong> Wort-Gottes-Feiern, für den Kommunionhelfer-, LektorenundKantorendienst“ (Folium Dioecesanum, Jg. 2009, S.325-334) <strong>in</strong> Bezug auf den Predigtdienst <strong>in</strong> Wort-Gottes-Feiern und ersetzen das Arbeitspapier: „Der11


Dienst <strong>von</strong> Laien <strong>in</strong> Verkündigung und Predigt“ vomSeptember 2001.12

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