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Anlage 2 zur vom 04.05.2001Anforderungen an die Einrichtungen zur Durchführung stationärermedizinischer Leistungen zur <strong>Reha</strong>bilitation IDer Träger der Einrichtung muss1.1. Mitglied in einem Verband der Freien Wohlfahrtspflege sein oder1.2. juristische Person des öffentlichen Rechts sein oder1.3. eine Anerkennung als gemeinnützige Einrichtung besitzen oder1.4. ein privater Träger sein und über eine Konzession nach § 30der Gewerbeordnung verfügen.Für die Belegung durch die gesetzlichen Krankenkassen ist derAbschluss eines Versorgungsvertrages nach § <strong>11</strong>1 SGB V Voraussetzung.

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