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schöne Ferien für alle! - DJH Baden-Württemberg

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Allgemeine Reisebedingungen der <strong>DJH</strong> Service GmbH1. VeranstalterInländische Programme werden grundsätzlich von einem der <strong>DJH</strong>-Landesverbände veranstaltet. Welcher Landesverband im EinzelnenVeranstalter ist, ergibt sich aus den jeweiligen Reisebeschreibungenim Reisekatalog und aus den Angaben in der Reisebestätigung.Gleiches gilt für Abweichungen von dem genannten Grundsatz. Beiden Angeboten in anderen Ländern handelt es sich um von der <strong>DJH</strong>Service GmbH vermittelte oder selbst veranstaltete Reisen der jeweiligenJH-Verbände oder anderer Partner des <strong>DJH</strong>. Wer im Einzelnender Veranstalter der Reise ist, ist bei den Auslandsreisen unter demjeweiligen Programmtitel im Reisekatalog angegeben.2. Pass-, Visa-, Gesundheits- und sonstige VorschriftenDie Pass- und Visumerfordernisse sowie die erforderlichen gesundheitspolizeilichenFormalitäten für Angehörige des Staates, in dem dieReise angeboten wird, entnehmen Sie bitte den einzelnen Reisebeschreibungen.Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Reisendenüber eventuelle Änderungen der Pass- und Visumerfordernisse sowieder erforderlichen gesundheitspolizeilichen Formalitäten so früh wiemöglich vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige andererStaaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Für die Einhaltungder jeweiligen Zoll- und Devisenbestimmungen ist der Reisende selbstverantwortlich.3. AltersbeschränkungEine Altersbeschränkung besteht, soweit sie bei den einzelnenVeranstaltungen im Katalog ausdrücklich angegeben ist; Näheresentnehmen Sie bitte den jeweiligen Reisebeschreibungen.4. Abschluss des ReisevertragesAnmeldungen sind an die <strong>DJH</strong> Service GmbH zu richten. Mit der Anmeldungbietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss einesReisevertrages verbindlich an. Bitte beachten Sie, dass bei einigenVeranstaltungen die Anmeldungen nicht an die <strong>DJH</strong> Service GmbH inDetmold, sondern an andere Stellen zu richten sind. Dies ergibt sichaus den einzelnen Reisebeschreibungen.Für jeden Teilnehmer ist grundsätzlich eine von diesem unterschriebene,gesonderte Anmeldung erforderlich; Familien können sichgemeinsam auf einem Anmeldeformular anmelden. Die Anmeldungkann durch den Anmelder aber auch für <strong>alle</strong> in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer erfolgen, für deren Vertragsverpflichtung derAnmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern ereine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche undgesonderte Erklärung übernommen hat.Jeder Teilnehmer erhält bei oder nach Vertragsabschluss unverzüglicheine Reisebestätigung, die zugleich Rechnung ist. Zusammen mitder schriftlichen Bestätigung wird der gesetzlich vorgeschriebeneSicherungsschein überreicht. Weicht der Inhalt der Reisebestätigungvom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Veranstaltersvor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. DerVertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande,wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Veranstalterdie Annahme erklärt. Sollten Sie als Teilnehmer die erforderlichenReiseunterlagen nicht spätestens fünf Tage vor Reiseantritt erhaltenhaben, bittet die <strong>DJH</strong> Service GmbH um sofortige telefonischeBenachrichtigung.5. Leistungsbeschreibung/BezahlungDer Umfang der vertraglichen Leistungen des Veranstalters ergibt sichaus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters im Reisekatalog. Nebenabreden,die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern,bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung, die zur Vermeidung vonMissverständnissen schriftlich erfolgen sollte.Die im Reisekatalog enthaltenen Angaben werden Inhalt des aufseiner Grundlage abgeschlossenen Reisevertrages. Der Veranstalterbehält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten,erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschlußeine Änderung der Katalogangaben zu erklären. In diesem Fallwird der Reisende vor der Buchung über die betreffende Änderunginformiert. Bei Eingang unserer schriftlichen Bestätigung/Rechnungund des Sicherungsscheins beim Kunden wird eine Anzahlung in Höhevon 10% des Reisepreises, mindestens jedoch 26 € je Person fällig.Die Restzahlung wird vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn fällig,sofern der gesetzliche Sicherungsschein i.S.d. § 651 k Abs. 3 BGB demReisenden zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegt, ansonsten, sobald dergesetzliche Sicherungsschein dem Kunden übergeben wurde.Bei Anmeldungen, welche dem Veranstalter erst vier Wochen vor demVeranstaltungsbeginn oder noch später zugehen, hat der Reisendedafür Sorge zu tragen, dass der Gesamtreisepreis in Form einerbestätigten Banküberweisung umgehend nach Aushändigung des Sicherungsscheinesan den Veranstalter gezahlt wird. Ebenfalls möglichist die Erteilung einer Einzugsermächtigung. Der Reisende sollte sichim F<strong>alle</strong> von Unklarheiten zwecks Abklärung der genauen Modalitätenmit dem Veranstalter telefonisch in Verbindung setzen. Eine besondereEingangsbestätigung der Zahlung(en) erfolgt nicht, jedoch erhältjeder Teilnehmer einen Teilnehmerausweis, der zur Veranstaltung mitzubringenist. Die Kosten für An- und Abreise zum Veranstaltungsortbzw. zum Ausgangsflughafen sind im Reisepreis grundsätzlich nichtenthalten. Abweichende Regelungen sind den einzelnen Programmenbzw. Reisebeschreibungen zu entnehmen.6. Leistungs- und PreisänderungenÄnderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vom vereinbartenVertragsinhalt, die nach Vertragsabschluss eintreten, sind gestattet,soweit sie vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glaubenherbeigeführt und nicht erheblich sind sowie den Gesamtzuschnittdes gebuchten Programms nicht beeinträchtigen. Maßgebend ist diejeweils neueste Teilnehmerinformation. Sind die Programmänderungenso erheblich, dass dem Reisenden die Durchführung der Reise in derveränderten Form nicht zuzumuten ist oder beträgt die Preiserhöhunggemäß dem nachfolgenden Absatz mehr als fünf Prozent, so kannder Reisende wahlweise kostenlos vom Vertrag zurücktreten oder dieTeilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, sofernder Veranstalter eine solche Reise aus seinem Angebot ohne Mehrpreisanbieten kann. Der Reiseveranstalter ist in den Fällen, in denenzwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisebeginn mehrals vier Monate liegen, berechtigt, den Reisepreis durch einseitigeErklärung gegenüber dem Reisenden zu erhöhen, wenn damit einernach Vertragsschluss eingetretenen Erhöhung der Beförderungskosten,der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebührenoder einer nach Vertragsschluss eingetretenen Änderung derfür die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragenwird. Ab dem zwanzigsten (20.) Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin(Eingang beim Reisenden) kann keine Preiserhöhung mehrverlangt werden. Die Berechnung der Preisänderung erfolgt unter Zugrundelegungdes Erhöhungsbetrages der genannten Positionen, d.h.der Differenz zwischen den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses fürdie Berechnung des Reisepreises zugrunde gelegten Kosten und denim Zeitpunkt des Erhöhungsverlangens zu veranschlagenden Kosten.Diese Mehrkosten werden dividiert durch die Anzahl der an der Reiseteilnehmenden Personen. Die sich hieraus ergebende Summe bestimmtsodann die von jedem Reisenden zu zahlende Preiserhöhung.Der Reiseveranstalter wird dem Reisenden eine nachträgliche Leistungsänderungoder eine nachträgliche Preisänderung unverzüglichnach Kenntnis von dem jeweiligen Änderungsgrund anzeigen underklären.7. Rücktritt/Stornierung/Umbuchung durch den ReiseteilnehmerDer Reiseteilnehmer kann vor Reisebeginn zurücktreten. ZurVermeidung von Missverständnissen und aus organisatorischenGründen wird dringlichst empfohlen, den Rücktritt schriftlich undunter Angabe der Buchungsnummer beim Veranstalter zu erklären.Maßgebend ist insoweit der Zugang der Rücktrittserklärung. Die bloßeNichtzahlung einer fälligen Anzahlung oder einer fälligen Restzahlungdes Reisepreises (vgl. Ziffer 5) stellt grundsätzlich keine schlüssigeRücktrittserklärung dar.Im F<strong>alle</strong> des Rücktritts kann der Veranstalter von dem Reisenden eineangemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlichersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendungder Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen. DieserEntschädigungsanspruch wird entsprechend der Nähe des Rücktrittzeitpunkteszum vereinbarten Reisebeginn in dem nachfolgendfestgelegten, prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert,beträgt aber je Person mindestens 26 €.Stornogebühren je Person bei Inlandsveranstaltungen (mind. 26 €):• Bis zum 60. Tag vor Reisebeginn5 % des Reisepreises• ab dem 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises• ab dem 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises• ab dem 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises• ab dem 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises• ab dem 6. bis 3. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises• ab dem 2. Tag vor Reisebeginn60 % des ReisepreisesStornogebühren je Person bei Auslandsveranstaltungen (mind. 52 €):• Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn20 % des Reisepreises• ab dem 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises• ab dem 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises• ab dem 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises• ab dem 6. bis 2. Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises• danach 90 % des Reisepreises.Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.Sollten die dem Veranstalter durch den Rücktritt entstandenen Kostennachweisbar höher gewesen sein als der Pauschalbetrag, so ist dieserberechtigt, von dem Reisenden statt des Pauschalbetrages eineEntschädigung in der konkret berechneten Höhe zu verlangen.DemReisenden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass dem Veranstalteraufgrund des Rücktritts tatsächlich überhaupt keine Kosten odernur wesentlich geringere Kosten als die pauschalierten Stornokostenentstanden sind.Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seinerein Dritter in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages eintritt.Für hierdurch entstehende Mehrkosten sowie für den vereinbartenReisepreis haften der Dritte und der Reisende gesamtschuldnerisch.Der Veranstalter kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen,wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nichtgenügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungenentgegenstehen. Wünscht der Kunde eine Änderung der vereinbartenReise im Hinblick auf den Reisetermin, den Ort des Reiseantritts,der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung), kann derVeranstalter für den Fall, dass der Umbuchungswunsch bis zu 30 Tagevor Reisebeginn vom Kunden erklärt wird, eine Umbuchungspauschalevon 16 € verlangen. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf der vorerwähntenFrist erfolgen und/oder eine Änderung des Reiseziels zumInhalt haben, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglichist, nur nach Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag entsprechend denvorstehenden Rücktrittsbedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldungdurchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen,die nur geringfügige Kosten verursachen.8. Rücktritt/Kündigung durch den Reiseveranstalter,VertragsaufhebungDer Veranstalter kann insbesondere dann vom Vertrag zurücktretenoder nach Antritt der Reise den Vertrag ohne Einhaltung einer Fristkündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachteteiner Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder wenn er sichin solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebungdes Vertrages gerechtfertigt ist. In diesen Fällen behält der Veranstalterden Anspruch auf den Reisepreis, wobei er sich ersparte Aufwendungenund sonstige Vorteile, die er infolge der fristlosen Kündigungbzw. des Rücktrittes erlangt, anrechnen lassen muss.Der Veranstalter kann auch dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenneine ausgeschriebene oder behördlich festgelegte Mindestteilnehmerzahlnicht erreicht wird, auf die in der Reiseausschreibung oder in derReisebestätigung hingewiesen worden ist. Die für die Durchführungder einzelnen Reisen erforderliche Mindestteilnehmerzahl ist derjeweiligen Reisebeschreibung zu entnehmen. Die Erklärung des Veranstalters,dass die Teilnehmerzahl nicht erreicht wird und die Reisenicht durchgeführt wird, muss, damit sie wirksam ist, dem Reisendenvor Fälligkeit des vollständigen Reisepreises gem. Nr. 5 Abs. 2 dieserReisebedingungen (d.h. mehr als vier Wochen vor dem vertraglichvereinbarten Reisebeginn) zugegangen sein.9. MitwirkungspflichtBei auftretenden Reisemängeln ist der Reisende verpflichtet, seineBeanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntniszu geben. Der Reisende ist zudem verpflichtet, bei auftretendenLeistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Schadensminderungspflichtmitzuwirken, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Vorder Kündigung des Reisevertrages hat der Reisende dem Reiseveranstaltereine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wennnicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigertwird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch einbesonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.10. HaftungsbeschränkungSoweit das <strong>DJH</strong> entsprechend den Angaben im Reisekatalog und inder Reisebestätigung nicht Veranstalter, sondern nur Vermittler desProgramms ist, haftet für etwaige Leistungsstörungen ausschließlichder Veranstalter. Eine Haftung des <strong>DJH</strong> für Pflichtverletzungen desVeranstalters ist in diesen Fällen ausgeschlossen.Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nichtKörperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter füreinen dem Reisenden entstehenden Schaden <strong>alle</strong>in wegen einesVerschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistunginternationale Übereinkommen oder auf solchen beruhendegesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatznur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entstehtoder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungenausgeschlossen ist, so kann sich gemäß § 651 h Abs. 2 BGBauch der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.11. Ausschluss von Ansprüchen/Verjährung möglicher Ansprüchegegen das <strong>DJH</strong> bzw. den VeranstalterDie vertraglichen Ansprüche des Reisenden wegen Mängeln der Reise(§§ 651 c – 651 f BGB) sind ausgeschlossen, wenn der Reisende sienicht innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigungder Reise gegenüber dem in der Reisebestätigung genanntenReiseveranstalter geltend gemacht hat. Die genannten Ansprücheverjähren in einem Jahr gerechnet ab dem Tag, der auf das vertraglichvorgesehene Ende der Reise folgt. Fällt der letzte Tag der Frist aufeinen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinenFeiertag oder einen Sonnabend, so gilt der nächste Werktagals Fristende. Vorstehende Regelung der Verjährung gilt nicht, soweitAnsprüche wegen der Haftung für Schäden aus der Verletzung desLebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichenoder fahrlässigen Pflichtverletzung der <strong>DJH</strong> Service GmbH oder einesihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder fürsonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigenPflichtverletzung der <strong>DJH</strong> Service GmbH oder eines ihrer gesetzlichenVertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, geltend gemacht werden.Die Ansprüche sind bei inländischen Reisen gegenüber der <strong>DJH</strong>Service GmbH, 32754 Detmold anzumelden und bei ausländischenVeranstaltungen bei dem Veranstalter, welcher bei der jeweiligen Programmausschreibunggenannt ist. Auf Nr. 1 dieser Reisebedingungenwird Bezug genommen.12. ReiserücktrittsversicherungDas <strong>DJH</strong> weist den Reisenden hiermit ausdrücklich auf die Möglichkeitendes Abschlusses einer Reiserücktrittskostenversicherung odereiner Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfalloder Krankheit hin. Bei vielen Reiseangeboten in diesem Katalogist eine Reiserücktrittskostenversicherung bereits im Reisepreiseingeschlossen. Bei den entsprechenden Angeboten finden Sie imLeistungsteil des Ausschreibungstextes den Hinweis „RRV“.13. SchlussbestimmungDie Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlichder vorstehenden allgemeinen Reisebedingungen berührtnicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.Reiseschutzbriefe – exklusiv für <strong>DJH</strong>-Mitglieder:Rundum sicher!Weltweiten Schutz auf <strong>alle</strong>n Trips für das Kalenderjahr: Das bieten die vier <strong>DJH</strong>-Reiseschutzbriefe. Die Leistungen gelten für Einzelpersonen oder Familien und auchfür Lebens partner mit gleicher Adresse. Der Schutz beginnt sofort nach Eingang desAntrags (nur bei gültiger Mitgliedschaft) mit Einzugsermächtigung bei der<strong>DJH</strong> Service GmbH, 32754 Detmold, Fax 05231 7401–49 und endet am 31.12.Versichert sind beliebig viele Reisen mit einer Dauer von jeweils bis zu 42 Tagen.Die vier VersicherungspaketeBasisschutzKomfortschutzE3 für Einzelpersonen 20,00 € E4 für Einzelpersonen 58,50 €F3 für Familien 37,00 € F4 für Familien 110,00 €• Auslandsreise-Krankenversicherung • Auslandsreise-Krankenversicherung• Reise-Unfallversicherung• Reise-Privat-Haftpflichtversicherung• Reise-Unfallversicherung• Reise-Privat-Haftpflichtversicherung• Reisegepäck-Versicherung• Reise-Rücktrittskosten-Versicherung

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