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05. Essay Benetton zur Ausgabe

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<strong>Benetton</strong> sie wollten lediglich die oben genannten Probleme ansprechen. Wie so oft- ist es<br />

hier wohl eine Frage der Sichtweise, der Interpretation. Interessant bei diesem Foto ist, dass<br />

nicht Toscani selbst es aufgenommen hat sondern dass er es nur auf Plakate gebracht hat. Es<br />

war zuvor lediglich ein „ganz normales“ Nachrichtenfoto.<br />

Das wohl emotionalste, schockierende und traurige Bild zugleich zu diesem Thema ist das im<br />

Februar 1994 publizierte Foto der blutdurchtränkten Kleidung des jungen Mannes Marinko<br />

Gagro. Es handelt sich hierbei um einen jungen Mann der in dem Krieg des früheren<br />

Jugoslawien erschossen wurde. Die Tatsache, dass es sich tatsächlich um die Kleidung<br />

handelt, die der junge Soldat bei seinem Tod getragen hat, macht die Wirkung so stark. Der<br />

Vater Marinkos hat Toscani die Kleidung seines Sohnes zukommen lassen um für den<br />

Frieden zu werben. Auf dem T-Shirt ist sogar noch das Einschussloch zu erkennen. Genauso<br />

wie das Bild von dem Soldatenfriedhof zeigt das Foto von Marinko die Konsequenzen des<br />

Krieges. Den Menschen wird vor Augen geführt, dass man im Krieg immer nur verlieren<br />

kann.<br />

Natürlich kam es auch bei dieser Kampagne zu Protesten. Es wurde als geschmacklos<br />

empfunden mit solchen Methoden Werbung zu machen, mit toten Menschen seinen Umsatz<br />

zu steigern. Ihnen die letzte Würde zu entreißen war unfassbar.<br />

4.2.3 Umweltverschmutzung „ölverschmierte Ente“<br />

Sogar zu dem Thema Umweltverschmutzung hatte die <strong>Benetton</strong> Werbe- Kampagne etwas<br />

beizutragen. Das Bild der „ölverschmutzten Ente“ fällt insofern aus der Reihe, dass es nicht<br />

eigens für die Werbe- Kampagne für <strong>Benetton</strong> geschossen wurde. Das Bild wurde so wie es<br />

<strong>Benetton</strong> im September 1992 plakatierte zuvor schon als Nachrichtenbild in Zeitungen und<br />

Zeitschriften veröffentlicht. Es ist wie jedes dieser Bilder sehr ausdruckstark jedoch<br />

hinterlässt es mehr Eindruck bei einer Plakatgröße von 6x3 Metern als nur ein kleines Foto in<br />

einem Nachrichtenmagazin.<br />

Die Plakate wurden jedoch ebenfalls wie die „H:I:V: positive“ Reihe als wettbewerbswidrig<br />

eingestuft und durften demnach auch nicht mehr öffentlich ausgehängt werden. Die<br />

Argumente für dieses Aushängeverbot waren dieselben wie bei „H:I:V. positive“ wonach es<br />

als wettbewerbswidrig eingestuft wird wenn Werbung erhöhte Aufmerksamkeit seitens des<br />

Konsumenten auslöst indem sie ihn schockiert und damit verbundene Gefühle wie Mitleid,<br />

Carmen Metzler Seite 7 von 9 02.04.2006

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