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jahrbuch numismatik geldgeschichte - Bayerische Numismatische ...

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54 Volker ZedeliusDer Revers des Aureus ist vom selben Stempel wie das Stück in NC 147,1987, Nr. 10. Der Avers zeigt nur leichte Unterschiede zu dem, besser erhaltenen,in der Nelson Bunker Hunt Collection.Das Goldstück ist im Verkehr gewesen.Aufgrund stilistischer Gemeinsamkeiten mit den alexandrinischen Tetradrachmenhabe ich nicht nur die gleiche Vorlage sondern auch eine Prägungin derselben Münzstätte, in Alexandria ad Aegyptum angenommen°. Dabeihabe ich seinerzeit auch ausgeführt, welche politischen Überlegungen denPescennius Niger zu dieser Goldprägung am Nil veranlaßt haben mochten'.Der Besitz Agyptens als Kornkammer des Reiches machte es möglich,Druck auf die Hauptstadt auszuüben, was schon in der Historia Augusta angedeutetwird°, und seit Augustus achtete jeder Kaiser genauestens darauf,daß niemand außer ihm selbst dort politischen Einfluß gewann.Problematisch scheint weiterhin die Auflösung und Deutung der beidenBuchstaben -PP- auf den Aurei. Konnte man bei dem gestohlenen PariserExemplar, das in der Mionnetschen Schwefelpaste und dann durch dieBeckersche Fälschung überliefert ist (Taf. 6,2)9, noch eine Verbindung mitder Reverslegende CONCORDIA oder wenn nicht dies, so doch wegen desretrograden -D in ,Concordia` einen Fehler des Stempelschneiders vermuten,so ist das bei der Legende ROMAE AETERNAE nicht möglich'°. Auch mitder Umschrift I(ovi) O(ptimo) M(aximo) und VICTORIAE AVG läßt sichdas doppelte -P nicht in Zusammenhang bringen.Mattingly, der als erster den Aureus des Niger mit CONCORDIA und PI Pfolgend der Prägung des Severus (HCC 174 = RIC 343A) und seinem Aureusfür Julia Domna (RIC 613 = BMC 333) nach Ägypten legen wollte", hatteauch eine Erklärung für das -PP- : ,PROCVRATOR PATRIMONIP oder,PATRIMONIVM PRIVATVM" 2.6 Zedelius 1977, 64 ff.7Zedelius 1977, 67.8 SHA Pescennius Niger 5, 4 und SHA Septimius Severus 8, 7.9Vgl. Zedelius 1977, Taf. XIII, 6 u. 7. J.-P. Callu und X. Loriot, L'or monnaye II. La dispersiondes aurei en Gaule Romaine sous l'Empire, Paris 1990, 530 stimmen NC 147, 1987,70 und 74 zu, daß das Exemplar aus Lokeren wahrscheinlich eine Fälschung gewesen sei.1° Siehe NC 147, 1987, 70 f. Das zweite -A in ,Aeternae` (S. 71) ist auch ,unbarecr. Und S.74 muß das -D auch retrograd erscheinen, wie oben, S. 70, Nr. 8." Siehe H. Mattingly, in: RIC (1936) 19 u. 57 u. S. 135, sowie in: BMC (1950) cviii u. cxviu. S. 87.12Wie Anm. 11. Zusammenfassend A. Kränzlein, RE Suppl. 10 (1965) s.v. patrimonium, 493ff.; siehe auch ders. Art. ,a patrimonid a.a.O. 500 ff. Vgl. SHA Antoninus Pius 12,8: privatumpatrimonium filiae reliquit. Dagegen SHA Hadrian 7,7: damnatorum bona in fiscumprivatum redigi vetuit. Schließlich H. Bellen, Die ‚Verstaatlichung' des Privatvermögensder römischen Kaiser im 1. Jahrhundert n.Chr., in: Aufstieg und Niedergang der RömischenWelt (hrsg. v. H. Temporini) Principat II,1, Berlin/New York 1974, 91 ff. „Patrimoniumprincipis", wie Elmer, NZ 30, 1937, 100 schrieb, kommt nicht in Frage, da die Römer

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