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jahrbuch numismatik geldgeschichte - Bayerische Numismatische ...

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Saalfeld als Münzstätte der Leininger Münzen 1273.Die Conventions =Scheidemünzen sind herabgesezt, und zwarDen Sechs =Kreuzer, auf 5 Kreuzer,Den Drey =Kreuzer, auf 2 Kreuzer,Die Ein—Kreuzer, jedoch mit Ausnahme der coburgischen, auf 2 Pfennige.4.Um diesen herabgesezten Werth, werden die Conventions =Scheidemünzen in Unsern Cassen,jedoch blos zur Ausgleichung, angenommen.5.Die Königlich =Baierischen — und Königlich =Sächsischen Scheidemünzen, werden in UnsernCassen gar nicht angenommen, ob sie gleich im Handel und Wandel gebraucht werdenmögen.Coburg zur Ehrenburg den 16. Jun. 1808.Ernst, H. z. S. C. S. etc.9. RB1., 52. Stück v. 7.12.1808, Sp. 820:Die neuen Sachsen-Meiningischen und Sachsen-Hildburglausischen Sechs- und Dreikreuzerstücke(von 1808!) werden ganz verrufen und alle Kassen angewiesen, derartige Stücke nichtanzunehmen.10. Verordnung vom 14. März 1809, die neuen Coburger Silberpfennige betreffend(RB1., 11. Stück v. 18.3.1809):Im Namen Sr. Herzogl. Durch].Da die bisher in Cours befindlichen Pfennige bey der Rheinischen Währung zur Ausgleichungkeineswegs zureichend sind, und die bisherige Annahme, daß 3 pf. einen Kreuzer gleichseyen, falsch ist, weil 31/2 pf. nur erst einen Kreuzer rhnl. ausmachen, bey der Zahlung von 31/2pf. oder 3 pf. und 1 Heller also eine Mehrzahl Statt findet; so ist höchsten Orts die Entschließunggefaßt worden, im Coburgischen inländischen Silberpfennige, davon 4 auf 1 kr. rhnl. geben,in allgemeinen Cours zu setzen, und dadurch jenen Mängeln abzuhelfen. Wir haben demnachdie Verfügung getroffen, daß eine angemessene Quantität Silberpfennige zum Behuf derCoburgischen Lande geprägt, und dieselben in sämmtlichen Herrschaftl. Cassen angenommenwerden sollen, und machen dieses hierdurch öffentlich bekannt.Coburg, am 14. März 1809.Herzogl. Sächsische Landesregierung.Hofmann.Habermann.

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