12.07.2015 Aufrufe

Satzung (Abteilungsrichtlinie) der Tennisabteilung im TV 1886 e

Satzung (Abteilungsrichtlinie) der Tennisabteilung im TV 1886 e

Satzung (Abteilungsrichtlinie) der Tennisabteilung im TV 1886 e

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Än<strong>der</strong>ungsvorschlag <strong>der</strong> <strong>Abteilungsrichtlinie</strong> und Beitragsordnung, Februar 2012Zu än<strong>der</strong>nde Passagen sind rot markiert.Zu streichende Passagen sind grün.<strong>Abteilungsrichtlinie</strong> (<strong>Satzung</strong>) <strong>der</strong> <strong>Tennisabteilung</strong> <strong>im</strong> <strong>TV</strong> <strong>1886</strong> e.V. Treburin Ergänzung <strong>der</strong> <strong>Satzung</strong> des Hauptvereins <strong>TV</strong> <strong>1886</strong> e.V. Trebur1. Die <strong>Satzung</strong> des Hauptvereins <strong>TV</strong> <strong>1886</strong> e.V. Treburgilt auch für die <strong>Tennisabteilung</strong> und ist in allen Punkten anzuwenden.2. Name <strong>der</strong> AbteilungDie Abteilung führt den Namen:“ <strong>Tennisabteilung</strong> <strong>im</strong> Turnverein <strong>1886</strong> e.V. Trebur “abgekürzt: <strong>TV</strong> Trebur Tennis3. Mitglie<strong>der</strong>Mitglied in <strong>der</strong> <strong>Tennisabteilung</strong> kann nur werden, wer auch Mitglied des Hauptvereins ist undauch dessen Vereinssatzung unterliegt.Die Abteilung führt als Mitglie<strong>der</strong>:a. ordentliche Mitglie<strong>der</strong>b. Kin<strong>der</strong> und jugendliche Mitglie<strong>der</strong> bis 18 Jahrec. passive Mitglie<strong>der</strong>d. Ehrenmitglie<strong>der</strong>4. Son<strong>der</strong>beitrag (Beitragsordnung)a. Die Höhe des Son<strong>der</strong>beitrages wird von <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung festgelegt und wird in einergeson<strong>der</strong>ten Beitragsordnung festgehalten.Die Beitragsordnung ist Bestandteil <strong>der</strong> <strong>Abteilungsrichtlinie</strong>n.Än<strong>der</strong>ungen können nur von <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung beschlossen werden.5. Beendigung <strong>der</strong> MitgliedschaftDie Mitgliedschaft endet:a. durch Todb. durch Austritt, <strong>der</strong> nur schriftlich zum Ende eines Kalen<strong>der</strong>halbjahres zulässig und spätestens6 Wochen zuvor schriftlich zu erklären ist (Stichtage sind 15.Mai und 15.November).c. durch Streichung aus dem Mitglie<strong>der</strong>verzeichnis, wenn nach schriftlicher Mahnung o<strong>der</strong> nach 6Monaten keine Entrichtung des Mitglieds-/Son<strong>der</strong>-/ Trainingsbeitrages erfolgt ist.6. Organe <strong>der</strong> AbteilungDie Organe <strong>der</strong> Abteilung sind:a. Die Mitglie<strong>der</strong>versammlungb. Die Abteilungsleitungc. Die Fachwarte7. Die Abteilungsleitunga. Die Abteilungsleitung wird von <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung gewähltb. Die Abteilungsleitung besteht aus dem:- Abteilungsleiter- stellvertr. Abteilungsleiter- Kassenwart- Schriftführer- Sportwart- Jugendwart- Organisationsvertreter- weitere Fachwarte (Beisitzer)


Die Abteilungsleitung wird auf <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung gewählt.Die Wahlperiode beträgt 2 Jahre.Darüber hinaus ist es möglich, für beson<strong>der</strong>e Aufgaben o<strong>der</strong> ohne festen Geschäftsbereich weitereAbteilungsmitglie<strong>der</strong>-/ Fachwarte als Beisitzer zusätzlich in die Abteilungsleitung zu wählen.Die Wahlperiode beträgt jeweils 2 Jahre.c. Aufgaben <strong>der</strong> Abteilungsleitung sind:- Der Abteilungsleiter vertritt die <strong>Tennisabteilung</strong> <strong>im</strong> erweiterten Vorstand des Hauptvereins.- Einberufung und Leitung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung.- Durchführung <strong>der</strong> Beschlüsse <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung.- Ordnungsgemäße Verwaltung und Verwendung des Abteilungsvermögens.- Wahrnehmung <strong>der</strong> sonstigen Aufgaben, die ihr durch <strong>Satzung</strong>, Beitrags-, Platz- und Spielordnungzugewiesen sind.- Anfertigung eines Protokolls von je<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung und Sitzung <strong>der</strong> Abteilungsleitungd. Die Abteilungsleitung ist berechtigt, den für die Abteilung erfor<strong>der</strong>lichen Arbeitsaufwand auf dieMitglie<strong>der</strong> zu verteilen und die Ableistung (Arbeitsstunden) zu regeln.Passive Mitglie<strong>der</strong> / Ehrenmitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Abteilung, Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Abteilungsleitung undMitglie<strong>der</strong> ab dem vollendeten 70. Lebensjahr mit mindestens 25 Jahren Abteilungsmitgliedschaftsind von Arbeitsstunden befreit.e. Verstößt ein Mitglied gegen die <strong>Abteilungsrichtlinie</strong> (<strong>Satzung</strong>/ Beitrags-, Platz- und Spielordnung),behält sich die Abteilungsleitung vor, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.8. Mitglie<strong>der</strong>versammlunga. St<strong>im</strong>mberechtigt sind alle Mitglie<strong>der</strong> ab dem vollendeten 16. Lebensjahr.b. Das St<strong>im</strong>mrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.c. Eine ordentliche Mitglie<strong>der</strong>versammlung findet jährlich statt, in zeitlicher Nähe zurMitglie<strong>der</strong>versammlung des Hauptvereins.d. Die Einladung zur Mitglie<strong>der</strong>versammlung erfolgt mindestens 2 Wochen <strong>im</strong> Voraus in <strong>der</strong> örtlichenPresse o<strong>der</strong> postalisch.e. Die Einladung muss die vorgesehenen Tagesordnungspunkte enthalten.f. Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung ist Beschlussfähig, ohne das es auf die Zahl <strong>der</strong> erschienenenMitglie<strong>der</strong> ankommt.g. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>Abteilungsrichtlinie</strong>n (<strong>Satzung</strong> ,Beitragsord., Platz-u. Spielord.) bedürfen <strong>der</strong>2/3 Mehrheit, <strong>der</strong> anwesenden Mitglie<strong>der</strong>.Bei St<strong>im</strong>mengleichheit entscheidet <strong>der</strong> Abteilungsleiter bzw. <strong>der</strong> Versammlungsleiter.h. Über Anträge, die nicht schon in <strong>der</strong> Tagesordnung verzeichnet sind, kann in <strong>der</strong>Mitglie<strong>der</strong>versammlung nur abgest<strong>im</strong>mt werden, wenn diese Anträge mindestens 3 Tage vor <strong>der</strong>Versammlung bei <strong>der</strong> Abteilungsleitung schriftlich eingegangen sind.Später eingehende Anträge können nicht mehr behandelt werden.i. Ehrenmitglie<strong>der</strong> sind Mitglie<strong>der</strong>, die auf schriftlichen Antrag von <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung alssolche ernannt wurden.j. Gehe<strong>im</strong>e Abst<strong>im</strong>mungen erfolgen nur auf Antrag, wenn die einfache Mehrheit <strong>der</strong> anwesenden,st<strong>im</strong>mberechtigten Mitglie<strong>der</strong> dies beschließt.9. KassenprüfungIm 1.Quartal jedes Jahres findet eine Kassenprüfung durch 2 Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Tennisabteilung</strong> statt,die nicht <strong>der</strong> Abteilungsleitung angehören und von <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung für 2 Jahre, <strong>im</strong>Versatz, gewählt sein müssen. Direkte Wie<strong>der</strong>wahl ist nicht möglich.10. Platz- und SpielordnungDie Platz- und Spielordnung ist Bestandteil <strong>der</strong> <strong>Abteilungsrichtlinie</strong>.Än<strong>der</strong>ungen können nur von <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung beschlossen werden.


Beitragsordnung <strong>der</strong> <strong>Tennisabteilung</strong> Trebur<strong>im</strong> <strong>TV</strong> <strong>1886</strong> e.V. Trebur1. Son<strong>der</strong>beitragDer Son<strong>der</strong>beitrag <strong>der</strong> <strong>Tennisabteilung</strong> ist jeweils zu Beginn des Kalen<strong>der</strong>jahres <strong>im</strong> Voraus für dasKalen<strong>der</strong>jahr fällig.a. ordentliche Mitglie<strong>der</strong>Einzelmitglied 76,- EuroEhepaar127,- Eurob. Kin<strong>der</strong> und jugendliche Mitglie<strong>der</strong>Kin<strong>der</strong> und Jugendliche bis 18 Jahren 42,- EuroKin<strong>der</strong> und Jugendliche bis 18 Jahren, wenn wenigstensein Elternteil Mitglied <strong>der</strong> <strong>Tennisabteilung</strong> ist21,- EuroJugendliche / Auszubildende / Studenten42,- Eurovom 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 28. Lebensjahr zahlen den reduzierten Jahresbeitrag,sofern ein Ausbildungsverhältnis besteht o<strong>der</strong> eine Studienbescheinigung vorgelegt wird.(Bescheinigungen sind unaufgefor<strong>der</strong>t bis zum 1. März, jährlich neu, be<strong>im</strong> Kassenwartvorzulegen). Berufsbegleitende Studenten (BA) sind hiervon ausgenommenc. Passive Mitglie<strong>der</strong> 25,- EuroMitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Tennisabteilung</strong> können als passive Mitglie<strong>der</strong> eingestuft werden. Dies istschriftlich bei <strong>der</strong> Abteilungsleitung zu beantragen (Stichtag: Kalen<strong>der</strong>jahresende für dasfolgende Kalen<strong>der</strong>jahr).d. Ehrenmitglie<strong>der</strong>Eine Ehrenmitgliedschaft erhalten nur Mitglie<strong>der</strong>, die auf Antrag von <strong>der</strong>Mitglie<strong>der</strong>versammlung als solche ernannt werden.Ehrenmitglie<strong>der</strong> sind beitragsfrei und müssen keine Arbeitsstunden ableisten.2. Gastgebühr 8,- EuroDie Gaststunden sind auf den Namen des Abteilungsmitglieds in die Gaststundenliste einzutragen undwerden zeitnah abgebucht.3. Arbeitsstunden 15,- Euro pro StundeJedes Abteilungsmitglied ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist verpflichtet, 5 Stunden Arbeitseinsatzfür die <strong>Tennisabteilung</strong> abzuleisten. Sollten die Arbeitsstunden nicht abgeleistet werden, so wird 15,-Euro pro Stunde für nicht geleistete Arbeitsstunden (max. 75,- €) von dem Konto des Mitgliedes, amJahresende abgebucht. Für Mitglie<strong>der</strong> unter 18 Jahren wird pro nicht abgeleistete Arbeitsstunde nur 5Euro abgebucht.Von <strong>der</strong> Arbeitsstundenpflicht ausgenommen sind Mitglie<strong>der</strong> ab dem 70. Lebensjahr mit einerAbteilungszugehörigkeit von mindestens 25 Jahren.


Eine Ableistung <strong>der</strong> Arbeitsstunden <strong>im</strong> Hauptverein ist nicht möglich, da <strong>der</strong> Hauptverein einengemeinnützigen Zweck verfolgt und dies <strong>im</strong> Sinne <strong>der</strong> Gemeinnützigkeit (siehe <strong>Satzung</strong> desHauptvereins <strong>TV</strong> Trebur § 3) sonst verliert.4. TrainingsbeitragDer Beitrag für das Training (Sommer- o<strong>der</strong> Wintertraining) <strong>der</strong> Tennisjugend wird geson<strong>der</strong>tbzw. nach <strong>der</strong> Anmeldung und Vorlage einer Einzugsermächtigung umgehend eingezogen.4. Interessierte Sportfreundedie eventuell Abteilungsmitglie<strong>der</strong> werden wollen, können bis zu 3 (drei) mal kostenlos an einemSchnuppertraining teilnehmen. Dies ist schriftlich bei <strong>der</strong> Abteilungsleitung zu melden.5. <strong>Abteilungsrichtlinie</strong> (<strong>Satzung</strong>/ Beitrags-, Platz- und Spielordnung)Alle <strong>Tennisabteilung</strong>smitglie<strong>der</strong>, beson<strong>der</strong>s aber die Abteilungsleitung, sind gehalten,die Einhaltung dieser Richtlinie bzw. Ordnung streng zu überwachen.


Platz- und Spielordnung1. AllgemeinesAnlage und Plätze müssen pfleglich behandelt werden. Störungen und Belästigungen an<strong>der</strong>er Spielersind zu vermeiden. Je<strong>der</strong> hat sich sportlich und fair zu verhalten. Der Spielbetrieb ist nur inSportbekleidung gestattet. Die Plätze dürfen nur mit Tennisschuhen betreten werden. Kin<strong>der</strong> -insbeson<strong>der</strong>e Kleinkin<strong>der</strong> - sind zu beaufsichtigen und dürfen den Spielbetrieb nicht stören. Hunde sindinnerhalb <strong>der</strong> Anlage anzuleinen und dürfen keinesfalls auf die Plätze. Die Abteilungsleitung bzw. <strong>der</strong>Platzwart sind berechtigt, Plätze für den Spielbetrieb zu sperren, wenn Renovierungsarbeitenerfor<strong>der</strong>lich sind o<strong>der</strong> Witterungsverhältnisse dies notwendig machen.2. Spielberechtigung und PlatzreservierungSpielberechtigt sind Abteilungsmitglie<strong>der</strong>, wenn die Spielzeit durch das Anbringen des/<strong>der</strong>persönlichen Namensschildes/r auf <strong>der</strong> Magnettafel gekennzeichnet ist. Eine Platzbelegung ist nurgültig, wenn mindestens einer <strong>der</strong> Spielpartner vom Zeitpunkt <strong>der</strong> Belegung bis zum Spielbeginn auf<strong>der</strong> Anlage anwesend ist. Eine weitere Reservierung ist erst nach Spielende wie<strong>der</strong> zulässig. HabenSpieler bis 5 Minuten nach dem Beginn <strong>der</strong> reservierten Spielzeit das Spiel noch nicht begonnen,verfällt das Spielrecht und an<strong>der</strong>e Spieler können sich eintragen. Platzreservierungen für nichtanwesende Spieler sind nicht zulässig. Ebenso ist eine Vorreservierung bei Abwesenheit nicht möglich.Wer ohne Eintrag spielt, kann von an<strong>der</strong>en Spielern zum Verlassen des Platzes aufgefor<strong>der</strong>t werden.Das Verwenden an<strong>der</strong>er Namensschil<strong>der</strong> ist nicht zulässig und wird von <strong>der</strong> Abteilungsleitungentsprechend geahndet.Das Spielen mit Gästen ist grundsätzlich erlaubt, doch muss dies vor Spielbeginn <strong>im</strong> Belegungsplan(Magnetschild “Gastmarke“) und auf <strong>der</strong> aushängenden Gästeliste (Name des Abteilungsmitgliedes)eingetragen sein.Die Gastgebühr beträgt pro Gast und Spielstunde 8,-- Euro und wird am Ende <strong>der</strong> Spielsaison vomKonto des Abteilungsmitgliedes abgebucht.Nichtabteilungsmitglie<strong>der</strong>n ist es nicht gestattet mit an<strong>der</strong>en Nichtabteilungsmitglie<strong>der</strong>n auf denPlätzen zu spielen, da kein Versicherungsschutz durch den LSB besteht. Über eine Ausnahmeentscheidet die Abteilungsleitung. Wird dies ausnahmsweise (z.B. <strong>im</strong> Rahmen von Firmenturniereno<strong>der</strong> regelmäßigen Platzvermietungen) zugesagt, dann ist pro Platz und Spielstunde eine Gastgebühr zuentrichten.3. SpielzeitDie Spielzeit beträgt 55 Minuten. Vor Beginn des Spiels ist <strong>der</strong> Platz bei Bedarf zu wässern. 5 Minutenvor Spielende ist <strong>der</strong> Platz abzuziehen. Erst nach erfolgter Platzpflege darf eine weitere Spielzeit belegtwerden.Be<strong>im</strong> Doppel ist es gestattet, 2 Stunden hintereinan<strong>der</strong> zu belegen, wobei sich mindestens eine/r <strong>der</strong> 4beteiligten Spieler/innen bei <strong>der</strong> Platzbelegung auf <strong>der</strong> Anlage befinden muss. Nach <strong>der</strong> erstenSpielstunde ist <strong>der</strong> Platz abzuziehen und gegebenenfalls zu bewässern.


4. PlatzpflegeFür die Bespielbarkeit des Platzes ist je<strong>der</strong> Spieler selbst verantwortlich. Die Plätze dürfen nur mitTennisschuhen betreten werden.a. Vor Spielbeginn - Wenn <strong>der</strong> Platz trocken und staubig ist, muss vor Spielbeginn gewässert werden.Bei großer Hitze und Staubbildung (z.B. Wind) ist dies auch während <strong>der</strong> Spielzeit notwendig.Be<strong>im</strong> Spiel entstandene Löcher <strong>im</strong> Platzbelag sind sofort wie<strong>der</strong> mit Belegsand zu schließen.Wenn <strong>der</strong> Platz nach Regenfällen zu nass und weich ist, darf nicht gespielt werden.b. Nach dem Spiel - Unebenheiten mit dem Dreikantholz ausgleichen, Steine, Blätter o<strong>der</strong> sonstigerUnrat ist in den Abfalle<strong>im</strong>er zu werfen. Der gesamte Platz ist abzuziehen und gleichmäßig zuwässern.c. Den Anweisungen <strong>der</strong> Abteilungsleitung und des Platzwartes ist Folge zu leisten ( z.B. Platzsperre).5. Son<strong>der</strong>regelung für Abteilungsmitglie<strong>der</strong>Der Platz 6 ist Jugendlichen vorbehalten.Dieser Platz darf von Erwachsenen nicht reserviert werden. Hat sich zu Beginn <strong>der</strong> Spielzeit keinJugendlicher auf diesem Platz eingetragen, kann er auch von Erwachsenen belegt werden.Der Platz 3 ist Erwachsenen vorbehalten.Dieser Platz darf von Jugendlichen nicht reserviert werden. Hat sich zu Beginn <strong>der</strong> Spielzeit keinErwachsener auf diesem Platz eingetragen, kann er auch von Jugendlichen belegt werden.Auf den an<strong>der</strong>en Plätzen sind Jugendliche von Montag bis Freitag bis 17:00 Uhr spielberechtigt. Nach17:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen dürfen hier nur Jugendliche spielen, wenn beiSpielbeginn kein Erwachsener eingetragen ist. Spielen Jugendliche mit Erwachsenen, so haben sievolles Spielrecht.6. Trainerplatz/TrainingDer Platz 8 ist <strong>der</strong> Trainerplatz.Dieser Platz darf nur außerhalb <strong>der</strong> vom Vereinstrainer reservierten Trainingszeiten belegt werden.Jugendtraining (gegebenenfalls auch Platz 7) und Training laut Belegungsplan haben Vorrang.Nur die von <strong>der</strong> Abteilungsleitung autorisierten Personen dürfen Training geben.7. MannschaftstrainingDie offiziell zugelassenen Trainingszeiten für Mannschaften werden von <strong>der</strong> Abteilungsleitungfestgelegt und per Aushang bekannt gegeben. Mannschaftstraining (mit und ohne Trainer) hat Vorrangvor normalem Spielbetrieb.Nach Beendigung <strong>der</strong> Teamrunde erlischt für die Mannschaften das Recht des Mannschaftstrainings.Über Ausnahmen entscheidet die Abteilungsleitung.8. Team- und For<strong>der</strong>ungsspieleTeam- und For<strong>der</strong>ungsspiele haben Vorrang vor Privatspielen. Diese müssen <strong>im</strong> Belegungsplaneingetragen und entsprechend gekennzeichnet werden. Sie unterliegen keiner Zeitbegrenzung. Esdürfen hierfür aber nur die tatsächlich benötigten Plätze reserviert werden.


9. Verstöße gegen die Platz- und SpielordnungBei Verstößen gegen die Platz- und Spielordnung kann die Abteilungsleitung Maßnahmen ergreifen,die bis hin zu einem Spielverbot reichen können.10. DiebstahlFür Diebstähle innerhalb <strong>der</strong> Tennisanlage haftet we<strong>der</strong> die <strong>Tennisabteilung</strong> noch <strong>der</strong> Hauptverein!Beschluss <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>-/ Jahreshauptversammlung<strong>der</strong> <strong>Tennisabteilung</strong> vom 10. März 2009Abgeän<strong>der</strong>t an <strong>der</strong> Jahreshauptversammlung <strong>der</strong> <strong>Tennisabteilung</strong>vom 19. Februar 2010Die Abteilungsleitung <strong>der</strong> <strong>Tennisabteilung</strong>in Zusammenarbeit mit dem Geschäftsführenden Vorstand des <strong>TV</strong> <strong>1886</strong> e.V. TreburGeschäftsstelle <strong>TV</strong> <strong>1886</strong> e.V. TreburAsthe<strong>im</strong>er Straße (Tennisanlage)65468 Treburo<strong>der</strong>Postfach 465463 TreburTel. 06147 / 50198 - 22 o<strong>der</strong> - 23Fax 06147 / 50198 - 25E-Mail: geschaeftsstelle@tv-trebur.deInternet: www.tv<strong>1886</strong>-trebur.deÖffnungszeiten:Mo. 17.30 - 19.30Mi. 9.15 - 12.15Bankverbindung des <strong>TV</strong> <strong>1886</strong> e.V Trebur<strong>Tennisabteilung</strong>Groß-Gerauer VolksbankKontonr. 140 140 04Blz: 508 925 00

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!