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Mutterschutz

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SeniorenzentrumVilla Brökelmann<strong>Mutterschutz</strong>Grundlagen – Pflichten – Umgangin Alten- und Pflegeheimen09.02.2011 © Sindy Sulk


1. Gesetzliche Grundlagen undParagraphenSeniorenzentrumVilla BrökelmannFür die werdende und stillende Mutter gibt es 4 wesentlich wichtige Gesetze:• <strong>Mutterschutz</strong>gesetz ( MuSchG )(Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter)• <strong>Mutterschutz</strong>richtlinienverordnung ( MuSchRiV )(Die Verordnung dient der Umsetzung über die Durchführung vonMaßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und desGesundheitsschutzes)• Verordnung zum Schutz der Mutter am Arbeitsplatz ( MuSchArbV )(regelt die Arbeitsbedingungen)• Das Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG)(regelt den Kündigungsschutz)09.02.2011 © Sindy Sulk


2. Pflichten der ArbeitnehmerinSeniorenzentrumVilla Brökelmann• Mitteilung an den AGDie werdende Mutter soll dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und denvoraussichtlichen Entbindungstermin sobald wie möglich mitteilen. Nurdann kann der Arbeitgeber die Vorschriften des <strong>Mutterschutz</strong>gesetzes unddie Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz einhalten.09.02.2011 © Sindy Sulk


3. Pflichten der ArbeitgeberSeniorenzentrumVilla BrökelmannFolgende Punkte muss der Arbeitgeber in die Hand nehmen, um die Gesetzenicht zu verletzen und die Vorschriften zu erfüllen.• SchwangerschaftsanzeigeDurch eine Schwangerschaftsanzeige muss die Bezirksregierung vomArbeitgeber über eine Schwangerschaft unter Angabe des Namens undvoraussichtlichen Entbindungstermin, sowie Arbeitszeit und Art derTätigkeit informiert werden.09.02.2011 © Sindy Sulk


4. Beschäftigungsverbote/-beschränkungenSeniorenzentrumVilla BrökelmannFür Alten- und Pflegeheime ergeben sich konkrete Beschäftigungsverbote und-beschränkungen für folgende Tätigkeiten einer werdenden und stillendenMutter.• Ärztliche BeschäftigungsverbotWenn nach ärztlichem Zeugnis bei Fortdauer der Tätigkeit das Leben unddie Gesundheit der Mutter oder des Kindes gefährdet sind, wird einindividuelles Beschäftigungsverbot erteilt. Das ärztliche Zeugnis muss klarabgefasst sein. Die Art, der Umfang und die Dauer müssen klar formuliertsein.• NachtarbeitsverbotSchwangere in den ersten 4 Monaten dürfen in Heimen bis 22.00 Uhrbeschäftigt werden, die Nachtarbeit zwischen 20.00 und 6.00 Uhr istverboten.09.02.2011 © Sindy Sulk


4. Beschäftigungsverbote/-beschränkungenSeniorenzentrumVilla Brökelmann• Verbot bei Heben und TragenBei schwerer körperlicher Arbeit, dazu gehört das Heben und Tragen vonLasten von mehr als 5-10 kg Gewicht, sowie Strecken, Bücken, Beugen,dauerndes Hocken, Hilfestellungen beim Lagern, Baden, Bettenmachenund bestimmte Reinigungsarbeiten.• Bei erhöhter UnfallgefahrBeim Umgang mit potentiellen aggressiven Patienten, sowie möglicheRutschgefahren im Badezimmer oder Toilettenräumen besteht erhöhteUnfallgefahr, somit ein Verbot der Tätigkeit.09.02.2011 © Sindy Sulk


4. Beschäftigungsverbote/-beschränkungenSeniorenzentrumVilla Brökelmann• Umgang mit GefahrstoffenBei schädigenden Gefahrstoffen wie z.B. Desinfektions- undReinigungsmittel, Arzneimittel, Quecksilber besteht nur dann einBeschäftigungsverbot wenn der Arbeitsplatzgrenzwert überschritten wird.Hinweise dazu befinden sich auf Produktverpackungen und den dazugehörigen Sicherheitsdatenblättern. Ein Unterschied besteht zwischenwerdenden und stillenden Müttern, Werdende dürfen diesen Stoffenüberhaupt nicht ausgesetzt werden, Stillende nur dann wenn derArbeitsplatzgrenzwert nicht überschritten wird.• Gefährliche GegenständeTätigkeiten, sowie Entsorgung und Reinigung von spitzen, stechendenGegenständen, z.B. Blutentnahme, Gabe von Insulinspritzen dürfen jedochnicht ausgeführt werden.09.02.2011 © Sindy Sulk


4. Beschäftigungsverbote/-beschränkungenSeniorenzentrumVilla Brökelmann• KrankheitserregerInfektionskrankheiten mit den Krankheitserregern z.B. MRSA und Herpeszoster, sowie der Kontakt mit Körperflüssigkeiten und- Geweben sind fürMutter und Kind gefährlich, werden aber durch ausreichendeSchutzkleidung minimiert, die der Arbeitgeber in ausreichender Stückzahlzur Verfügung zu stellen hat.• NotfallsituationenDie Hilfeleistungen/ Tätigkeiten die in einem Beschäftigungsverbot stehen,dürfen auch in Notfallsituationen von einer werdenden Mutter nichtgeleistet werden.09.02.2011 © Sindy Sulk


5. ArbeitszeitbeschränkungenSeniorenzentrumVilla Brökelmann• Die werdende bzw. stillende Mutter muss unter Weiterzahlung ihresbisherigen Durchschnittsverdienstes, der aus einer Bemessungsgrundlageder letzten drei Monate bzw. 13 Wochen vor Beginn der Schwangerschafterrechnet wird, entschädigt werden, wenn durch die Einhaltung vonBeschäftigungsverboten, Beschäftigungsbeschränkungen oderArbeitsplatzwechsel die Sicherheit nicht gewährleistet werden kann.Außerdem dürfen keine Einbußen von Zuschlägen für z.B. Sonn-, Feiertagsund Nachtarbeit entstehen. Besteht ein Beschäftigungsverbot für diewerdende/ stillende Mutter, so kann der Arbeitgeber sich durch einenAntrag an die Krankenkasse das Gehalt bzw. den Lohn zurück erstattenlassen. Dieses nennt sich Umlageverfahren (U2 – Verfahren ).09.02.2011 © Sindy Sulk


6. KündigungsschutzSeniorenzentrumVilla BrökelmannFür Schwangere besteht ein umfangreiches Kündigungsschutzgesetz(Bundeserziehungsgeldgesetz), solange der Arbeitgeber von derSchwangerschaft wusste.• Die Kündigung ist nicht wirksam, wenn die Schwangere innerhalb von 14Tagen nach der Kündigung ihre Schwangerschaft bekannt gibt.• Frauen darf während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von 4Monaten nach der Entbindung grundsätzlich nicht gekündigt werden.• Frauen oder Männern in der Elternzeit darf nicht gekündigt werden.09.02.2011 © Sindy Sulk


7. Werdende und stillende Mütter die nichtunter das <strong>Mutterschutz</strong>gesetz fallenSeniorenzentrumVilla Brökelmann• Frauen die nicht darunter fallen sind: Selbstständige, Hausfrauen undehrenamtlich Tätige. Außerdem Frauen in Ausbildungsverhältnissen; z.B.Schülerinnen, Praktikantinnen, Auszubildende im Rahmen der schulischenAusbildung; hier gelten jeweils das Schulgesetz, dieAusbildungsordnungen, oder Prüfungsordnungen.09.02.2011 © Sindy Sulk


8. Umgang mit diesenVerordnungenSeniorenzentrumVilla BrökelmannWie geht Ihr mit dem Thema <strong>Mutterschutz</strong> um?Problematiken:• Beschäftigungsverbot anstelle von AU• Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen• Angst der Schwangeren vor ansteckenden Krankheiten• Umsetzung des Schichtdienstes• Unterstützung der Schwangeren in der Pflege (zusätzliche MA)• Notfallsituationen09.02.2011 © Sindy Sulk

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