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Eckart ThurichPocket PolitikDemokratie in Deutschland


informieren willst, dann empfehle ich ein Buch aus der Bundeszentrale fürpolitische Bildung, das leicht zu lesen ist, viele Fotos und Schaubilder hat undnur 2 Euro kostet:Horst Pötzsch: Die deutsche Demokratie.Einfach bei der Bundeszentrale für politische Bildung bestellen:bpb-Vertrieb DVG, Postfach 1149 in 53333 Meckenheim oder online überwww.bpb.de.Übrigens: PP ist ganz was Neues und hat natürlich auch Kinderkrankheiten.Deshalb die herzliche Bitte: Schreib uns, was du vermisst hast und wasanders gemacht werden müsste. Schließlich soll PP immer besser werden.Und wenn diese Pilotausgabe von Pocket Politik gut ankommt, dann soll eseine Fortsetzung geben (z.B. Pocket Wirtschaft und Pocket Global): also, wirfreuen uns sehr über Rückmeldungen!Nachrichten an die Redaktion: moeckel @bpb.de oder: Iris Möckel, Bundeszentralefür politische Bildung, Adenauerallee 86, 53113 Bonn.Eckart ThurichInhalt1. Lexikon Seite 0042. KurzinfoVon Arbeitslosigkeit bis Wahlen Seite 0493. Wissenswertes (Zahlen und Daten,Berufsberatung, etc.) Seite 1134. Adressen und Links Seite 139Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung003


1. Teil Lexikon1. LEXIKON2.3.Die Informationen beziehen sich im Allgemeinen auf die Verhältnisse inDeutschland, obwohl es z.B. Bundeskanzler, Bundesländer und Bundespräsidentenauch anderswo gibt.Das Pocket-Format ließ nur knappe Informationen zu, viele Einzelheitenmussten wegfallen. Auch immer daran denken: In der Wirklichkeit ist alles vielkomplizierter!– – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – –[ Zeichenerklärung ]2 steht für die weibliche Form des voranstehenden Begriffs,also z. B. „Bürger2“ statt „Bürgerinnen und Bürger“ oder„BürgerInnen“. Unser Vorschlag zur besseren Lesbarkeit,ohne die Frauen einfach wegzulassen (die Redaktion).i Dieses Stichwort wird im Lexikon (Teil 1) erklärt.Bei Bedarf bitte nachschlagen.A Zu diesem Stichwort gibt es eine Kurzinfo (Teil 2).Für Einzelheiten bitte dort nachschlagen.[ ] Kann Hinweis auf die sprachliche Herkunft einesFremdworts enthalten, z.B.engl. – englischfrz. – französischgriech. – griechischlat. – lateinischKursivdruck: Fachbegriff bzw. im jeweiligen Zusammenhangwichtiger Begriff, den man sich merken sollte.vgl.: vergleiche! Hinweis auf eine zusätzlicheInformationsmöglichkeit.www.xyz.de Unter dieser Adresse finden sich weitere Informationenim Internet.A– – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – –4.004Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


aAbgeordnete Gewählte Mitglieder eines Parlaments. Alles über Bundestagsabgeordnete:A BundestagAbgeordnetenhaus Der i Landtag im Bundesland BerlinABM Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Gemeinnützige Arbeit, die mit staatlichenGeldern finanziert wird, um Arbeitslosen eine – zeitlich befristete –Beschäftigung zu geben.1. LEXIKONAbsolute Mehrheit i MehrheitÄltestenrat Gruppe von erfahrenen Abgeordneten eines Parlaments, dieden Parlamentspräsidenten2 bei seiner Arbeit unterstützen. Der Ältestenratlegt u.a die Termine für die Parlamentssitzungen fest und bereitet ihre Tagesordnungvor. Im A Bundestag besteht der Ältestenrat gegenwärtig aus demPräsidenten, 4 Stellvertretern2 (Vizepräsidenten2) und 23 Abgeordneten,die die i Fraktionen entsprechend ihrer Fraktionsgröße entsenden.2.Amtsgericht Unterste Stufe der A Gerichtsbarkeit in DeutschlandAnfrage Mittel des Parlaments, die Regierungstätigkeit zu kontrollieren. ImA Bundestag können mindestens 30 Abgeordnete Kleine Anfragen stellen,die sich auf einen bestimmten Sachverhalt beziehen. Der zuständige Minister( i Bundesministerien) beantwortet sie schriftlich. Große Anfragen (mindestens30 Abgeordnete) betreffen umfangreichere Politikfelder und werdenvon der A Bundesregierung schriftlich beantwortet. Daran schließt sich eineDebatte im i Plenum an. Ferner können einzelne i Abgeordnete Fragen fürdie Fragestunde einreichen, die zu Beginn jeder Sitzung des Plenums stattfindet.Sie werden vom zuständigen Ministerium in der Regel mündlich beantwortet.3.4.Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung005


1. LEXIKONAngeklagter2 Im i Strafprozess derjenige2, gegen den2 das Gerichteine Anklage des i Staatsanwalts2 für die Hauptverhandlung zugelassenhat. Die Anklage muss sich auf Tatsachen stützen, die die Polizei zuvorermittelt hat und die dringend vermuten lassen, dass eine i Straftat begangenwurde.Antisemitismus Feindseligkeit gegenüber Menschen, die Juden sind.Vgl. i Rassismus i FremdenfeindlichkeitArbeitsgericht Unterste Stufe der Arbeitsgerichtsbarkeit ( A Gerichtsbarkeit).Arbeitsgerichte sind spezialisiert auf Streitfragen aus der Arbeitswelt,z.B. Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern2 und Arbeitgebern2 überLohn, Urlaub oder Kündigung.2.Arbeitslosenquote Prozentzahl, die angibt, wie hoch die Arbeitslosigkeitist. Zur Art ihrer Berechnung: A ArbeitslosigkeitArbeitslosigkeit Zustand in der i Marktwirtschaft, in dem mehr Menscheneine i Erwerbsarbeit suchen als finden, weil weniger Arbeitskräfte gebrauchtwerden als vorhanden sind. Anders ausgedrückt: Das Angebot (an Arbeitskräften)ist größer ist als die Nachfrage. A Arbeitslosigkeit3.ARD Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten inDeutschland. Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstaltenstrahlen jeweils eigene Hörfunkprogramme aus (NorddeutscherRundfunk, Mitteldeutscher Rundfunk, Hessischer Rundfunk usw.). Im Fernsehenbetreiben sie ein gemeinsames Programm, das Erste Deutsche Fernsehen,und daneben noch eigene, die so genannten Dritten Programme.www.ard.de4.Asyl griech.: „Ort, von dem man nicht gewaltsam weggeholt wird“. GeschützterAufenthaltsort (im Altertum oft Tempel der Götter). Unser i Grundgesetz006Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


gewährt politischen Flüchtlingen Asyl (Art. 16 a GG). Dieses unbefristete Aufenthaltsrechtin Deutschland wird nur denjenigen gewährt, bei denen einePrüfung ergibt, dass sie wegen politischer Verfolgung (und nicht z.B. aus wirtschaftlichenGründen) ihre Heimat verlassen haben. Auf ein Asylrecht inDeutschland kann sich auch nicht berufen, wer aus einem Nachbarlandkommt, in dem er/sie bereits vor politischer Verfolgung sicher war.Asylbewerber2 Menschen, die in Deutschland i Asyl beantragen. Wird ihrAntrag abgelehnt, weil keine politische Verfolgung nachgewiesen werdenkann, müssen die Asylbewerber2 Deutschland wieder verlassen. Auchabgelehnte Asylbewerber2 dürfen jedoch dann nicht zurückgeschickt(abgeschoben) werden, wenn in ihrer Heimat Krieg oder Bürgerkriegherrscht. Dieser Schutz vor Abschiebung wird auch „kleines Asyl“ genannt.1. LEXIKONAusländerfeindlichkeit Negative Einstellung gegenüber Ausländern2, dievon Vorurteilen geprägt ist. Ausländer2 werden als Fremdkörper im eigenenLand betrachtet, ausgegrenzt, im Extremfall Opfer von Bedrohung undGewalt. Vgl. i Fremdenfeindlichkeit2.Autonome wörtl. „diejenigen, die sich ihre eigenen Gesetze geben“. Dem linkenA Extremismus zugerechnete Gruppierungen, die jegliche Form staatlicherOrdnung ablehnen. Militante Autonome betrachten Gewalt als legitimesMittel und verüben Gewalttaten.b3.BaföG Bundesausbildungsföderungsgesetz. Das Gesetz regelt, wann, inwelcher Form und in welcher Höhe Schüler2 und Studenten2 vom Staatfinanzielle Unterstützung erhalten können. A SozialstaatBerufung Ein i Rechtsmittel, mit dem ein Urteil durch ein nächsthöheresGericht nachgeprüft wird. Vgl. i Revision.4.Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung007


BGB Bürgerliches Gesetzbuch. Am 1.1.1900 in Kraft getretenes und seithervielfach verändertes Gesetzbuch, das in über 2000 Paragrafen die wichtigstengesetzlichen Bestimmungen des i Privatrechts enthält.1. LEXIKONBruttoinlandsprodukt (BIP) Rechengröße für Statistiken, mit der die wirtschaftlicheLeistungskraft eines Landes dargestellt wird. Um das BIP zuermitteln, wird der Geldwert aller in einem Jahr in einem Land produziertenWaren und Dienstleistungen zusammengezählt, gleichgültig, ob Inländer2oder Ausländer2 daran beteiligt waren.Bruttoinlandsprodukt 2003 (in Milliarden Euro): USA 9 660, Japan 3 807,Deutschland 2 129, Großbritannien 1 589, Frankreich 1 549, Italien 1 301.Bruttosozialprodukt (BSP) Veralteter Begriff, der im Wesentlichen gleichbedeutendist mit i Bruttoinlandsprodukt (BIP).2.Bündnis '90/ Die Grünen Im i Bundestag vertretene politische Partei. Sieentstand 1993, als sich „Bündnis '90“, eine aus der Bürgerbewegung deri DDR hervorgegangene Partei, mit der Partei „Die Grünen“ zusammenschloss.„Die Grünen“ bestanden seit 1980 in Westdeutschland als Partei,die sich insbesondere den Schutz der natürlichen Umwelt auf ihre Fahnengeschrieben hatte. Mitgliederzahl am 1.1.2004: 44 241. Nachwuchsorganisation:Grüne Jugend. www.gruene.de3.Bürgerinitiative Vereinigung von Bürgern2, die in ihrer unmittelbaren Umgebungmeist nur ein spezielles Ziel verfolgen, z.B. dass eine Umgehungsstraßegebaut wird. Im Gegensatz zu i Parteien wollen Bürgerinitiativen nichtauf Dauer bestehen, nehmen nicht an Wahlen teil und haben auch kein allgemeinpolitischesProgramm. Sie können aber zu Vorstufen politischer Parteienwerden.Bürgerliches Recht i Privatrecht4.008Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


Bürgerschaft Der i Landtag im Bundesland Bremen und im BundeslandHamburgBund Im A Bundesstaat „Bundesrepublik Deutschland“ die Bezeichnung fürden Gesamtstaat (Zentralstaat) im Unterschied zu den i Bundesländern.Bundesjugendring Arbeitsgemeinschaft der deutschen i Jugendverbände.Mitglieder (2004): 23 Jugendverbände und 16 i Landesjugendringe. 6weitere Jugendverbände sind angeschlossen. vgl. i Ring politischer Jugend.www.dbjr.de1. LEXIKONBundeskanzler Chef2 der deutschen A Bundesregierung. Er wird vomA Bundestag gewählt und bestimmt die Richtlinien der Regierungs<strong>politik</strong>.www.bundeskanzler.deDie Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland:1. Konrad Adenauer (CDU) 1949–19632. Ludwig Erhard (CDU) 1963–19663. Kurt-Georg Kiesinger (CDU) 1966–19694. Willy Brandt (SPD) 1969–19745. Helmut Schmidt (SPD) 1974–19826. Helmut Kohl (CDU) 1982–19987. Gerhard Schröder (SPD) 1998– …2.Bundesländer Die 16 Länder, die den A Bundesstaat „BundesrepublikDeutschland“ bilden.1. Baden-Württemberg 9. Niedersachsen2. Bayern 10. Nordrhein-Westfalen3. Berlin 11. Rheinland-Pfalz4. Brandenburg 12. Saarland5. Bremen 13. Sachsen6. Hamburg 14. Sachsen-Anhalt7. Hessen 15. Schleswig-Holstein8. Mecklenburg-Vorpommern 16. Thüringen3.4.Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung009


1. LEXIKON2.Bundesministerien Die – z.Zt. 13 – obersten Verwaltungsbehörden desBundes. Sie werden von Bundesministern2 geleitet und sind jeweils fürbestimmte Bereiche zuständig (Außen-, Innen-, Finanz-, Justizministeriumusw.) Die Bundesminister2 bilden zusammen mit dem Bundeskanzler diei Bundesregierung, auch i Kabinett genannt.Bundespräsident Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Er2wird von der i Bundesversammlung auf fünf Jahre gewählt und kannunmittelbar anschließend nur einmal wiedergewählt werden. In normalenZeiten verfügt der Bundespräsident2 nur über geringe politische Macht.Wenn es in Deutschland jedoch zu einer politischen Krise kommen sollte,kann viel davon abhängen, wie der Bundespräsident2 sich entscheidet [Artikel63, 68, 81 GG]. www.bundespraesident.deDie Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland:1. Theodor Heuss (FDP) 1949–19592. Heinrich Lübke (CDU) 1959–19693. Gustav Heinemann (SPD) 1969–19744. Walter Scheel (FDP) 1974–19795. Karl Carstens (CDU) 1979–19846. Richard von Weizsäcker (CDU) 1984–19947. Roman Herzog (CDU) 1994–19998. Johannes Rau (SPD) 1999–20049. Horst Köhler (CDU) 2004–…3.Bundesrat Vertretung der deutschen i Bundesländer. Er besteht aus Mitgliedernder 16 Landesregierungen, die – je nach der Einwohnerzahl des Landes– mindestens drei und höchstens sechs Vertreter2 entsenden („Parlamentder Länderregierungen“). Der Bundesrat ist an der Gesetzgebung desBundes maßgeblich beteiligt. Er kann Bundesgesetze, die der i Bundestagbereits beschlossen hat, nachträglich verzögern, verändern und z.T. sogarscheitern lassen. A Gesetzgebung. www.bundesrat.de4.010Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


Bundesregierung Regierung der Bundesrepublik Deutschland. Sie bestehtaus dem i Bundeskanzler2, der die Richtlinien der Politik bestimmt, und denBundesministern2, die sich an diese Richtlinien halten müssen, aber imÜbrigen ihre i Bundesministerien selbständig führen. A Bundesregierung.www.bundesregierung.deBundesstaat Zusammenschluss mehrerer Staaten zu einem Gesamtstaat.Im Gegensatz zu einem losen Staatenbund verfügt ein Bundesstaat übereine gemeinsame Regierung. Ebenso wie z.B. die USA, Indien, Brasilienoder Österreich ist auch die Bundesrepublik Deutschland ein Bundesstaat.A Bundesstaat1. LEXIKONBundestag Der Deutsche Bundestag ist das Parlament der BundesrepublikDeutschland. Seine i Abgeordneten werden alle vier Jahre vom Volk alsdessen Repräsentanten2 (Vertreter2) in allgemeinen A Wahlen [Bundestagswahl]bestimmt [ i Repräsentative Demokratie] . Hauptaufgaben: Wahldes i Bundeskanzlers2, i Gesetzgebung, Kontrolle der i Bundesregierung.A Bundestag. www.bundestag.de2.4.3.Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung011


Bundestagswahl Wahl zum Deutschen i Bundestag, die in der Regel allevier Jahre stattfindet. A Wahlen [Bundestagswahl]1. LEXIKONBundesverfassungsgericht Höchstes deutsches Gericht mit Sitz in Karlsruhe.Seine Richter2 werden je zur Hälfte von i Bundestag und i Bundesratmit Zweidrittelmehrheit auf 12 Jahre gewählt. Das Bundesverfassungsgerichtwacht darüber, dass Parlamente, Regierungen und Gerichte in Deutschlanddas i Grundgesetz einhalten. Es kann z.B. ordnungsgemäß beschlosseneGesetze und Regierungsanordnungen wieder aufheben, wenn sieseiner Meinung nach verfassungswidrig sind. Es entscheidet über i Parteiverboteund über i Verfassungsbeschwerden, die jeder Bürger2 beimBundesverfassungsgericht einreichen kann.www.bundesverfassungsgericht.de2.Bundesversammlung Die Bundesversammlung besteht aus den Abgeordnetendes i Bundestages und einer gleich großen Anzahl von Mitgliedern,die von den Parlamenten der i Bundesländer bestimmt werden, darunterauch Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Ihre einzige Aufgabe ist es,den i Bundespräsidenten zu wählen.3.Bundeswehr Die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland. Sie wurdenerstmalig 1955 zur Verteidigung aufgestellt [Art. 87a GG]. Für Männer zwischen18 und 45 Jahren besteht i Wehrpflicht in der Bundeswehr, gleichzeitigkönnen Männer und Frauen als Zeit- oder Berufssoldaten in die Bundeswehreintreten.Im Bundeshaushalt 2004 ( i Haushaltsplan) sind 24,1 Milliarden D für die Verteidigungvorgesehen, das sind 9, 35 % der Gesamtausgaben des Bundes.Im Juni 2004 hatte die Bundeswehr rund 267 000 Soldaten2, davon 77 000Wehrpflichtige und länger Wehrdienstleistende, 59 000 Berufs- und 130 000Zeitsoldaten2.www.bundeswehr.de4.012Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


2.4.1. LEXIKONBundeszentrale für politische Bildung/bpb Überparteilich arbeitendeBehörde, die dem Bundesinnenminister unterstellt ist. Die bpb gibt Bücher,Zeitschriften und multimediale Produkte heraus, veranstaltet Tagungen undfördert Träger der politischen Bildungsarbeit. Sie bietet neue kulturelle undinteraktive Plattformen an und ein umfangreiches Online-Portal zur politischenBildung. Das Internetangebot ist unter www.bpb.de zu finden, dasJugendportal unter www.fluter.decCDU Christlich-Demokratische Union Deutschlands. Unmittelbar nach demKriegsende 1945 in allen vier Besatzungszonen entstandene politische Partei.Sie trat nach der Katastrophe für eine Rückbesinnung der Politik auf dieWerte des Christentums ein. In Ostdeutschland verlor die CDU im Zuge derErrichtung einer kommunistischen Diktatur bald ihre politische Selbstständigkeit,in Westdeutschland wurde sie neben der i SPD zu einer i Volkspartei.Sie stellte bis 2002 vier i Bundeskanzler (von insgesamt sieben), die dieBundesrepublik Deutschland zusammen 36 Jahre (von insgesamt 53) regierten.Mitgliederzahl im März 2004 : 587 338.Nachwuchsorganisation: Junge Union Deutschland. www.cdu.de3.Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung013


1. LEXIKONCSU Christlich-Soziale Union in Bayern. 1945 in Bayern gegründete politischePartei. Sie verfolgt ähnliche Ziele wie die i CDU, die in Bayern nicht alseigene Partei vertreten ist. Im i Bundestag bilden CDU und CSU eine gemeinsamei Fraktion. Mitgliederzahl am 1.6.2004: 175 518. Nachwuchsorganisation:Junge Union Deutschlands (Bayern). www.csu.deDDR Deutsche Demokratische Republik. Am 7.10.1949 auf dem Boden dersowjetischen Besatzungszone in Deutschland errichteter Staat. BestimdDelegierter2 [lat. delegare – beauftragen, hinsenden] Jemand, der2 voneiner Gruppe/Partei in einen Ausschuss entsandt wird, um dort in ihrem Sinnemitzuwirken (zu wählen, Entscheidungen zu treffen).2.Demokratie Bezeichnung für eine Herrschaftsform. Die wörtliche griechischeÜbersetzung „Herrschaft des Volkes“ hilft wenig weiter, weil sich mittlerweileauch Diktaturen als „wahre“ Demokratien bezeichnen. Deshalb müssen charakteristischeMerkmale benannt werden, die nach unserem Verständnis einedemokratische Herrschaftsordnung kennzeichnen. Diese Merkmale findestdu in: A Freiheitliche demokratische Grundordnung. Unterschiedliche Erscheinungsformender Demokratie sind beschrieben in: W Demokratie.4.3.014Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


mend in ihm war die kommunistische Staatspartei i SED, die eine Parteidiktaturausübte. Nach Massenprotesten der Bevölkerung brach diese Diktatur1989 zusammen. Ein erstmals frei gewähltes Parlament beschloss den Beitrittder DDR zur Bundesrepublik Deutschland. Er erfolgte am 3.10.1990.Demonstrationsrecht Alle Deutschen haben das grundsätzliche Recht,sich „ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln“(Art. 8 GG). Für Versammlungen und Demonstrationen unterfreiem Himmel gilt nach dem Versammlungsgesetz zusätzlich: Sie müssenbei der Ordnungsbehörde (Polizei) angemeldet werden und die Demonstrationsteilnehmer2dürfen sich nicht uniformieren oder vermummen.Gegen das polizeiliche Verbot einer Demonstration können i Rechtsmitteleingelegt werden.1. LEXIKONDemoskopie Meinungsforschung [griech. Volksbetrachtung]. Im Auftragvon Interessierten (Unternehmen, Parteien, Verbänden, Regierungen) führendemoskopische Institute repräsentative Umfragen durch, d.h. sie befrageneine bestimmte Anzahl von Personen und schließen daraus, welche Meinungenin der Bevölkerung insgesamt über bestimmte Produkte oder überaktuelle politische Fragen herrschen.2.DM Deutsche Mark. Seit der Währungsreform 1948 das gesetzliche Zahlungsmittelin der amerikanischen, britischen und französischen BesatzungszoneDeutschlands, seit 1949 für die neu gegründete BundesrepublikDeutschland. Mit der wachsenden Wirtschaftskraft Westdeutschlandswurde die DM eine der stabilsten und begehrtesten Währungen der Welt. Diei DDR übernahm sie am 1.7.1990, noch vor ihrem Beitritt zur BundesrepublikDeutschland. 2002 wurde die DM vom i EURO abgelöst, der jetzt gleichzeitigin 12 Staaten der i EU gesetzliches Zahlungsmittel ist.3.Diäten Bezeichnung für das Gehalt, das Abgeordnete für ihre Tätigkeit imParlament erhalten [von lat. dies – der Tag, also ursprünglich „Tagegelder“].4.Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung015


1. LEXIKONDirekte Demokratie Eine Form der A Demokratie, in der die Bürger2unmittelbar selbst die politischen Entscheidungen fällen und dies nichtgewählten Vertretern2 (Repräsentanten2) überlassen. Beispiele für direkteDemokratie in der Gegenwart sind i Volksentscheid und i Referendum.Gegensatz: i Repräsentative DemokratieDirektkandidat2 A Wahlen [Bundestagswahl]Direktmandat A Wahlen [Bundestagswahl]Dritte Welt Eigentlich überholte Bezeichnung für die i Entwicklungsländer.Zwischen 1950 und 1990 standen sich zwei feindliche Blöcke in der Weltgegenüber: Der „Westen“ (USA und Verbündete = 1.Welt) und der „Osten“(Sowjetunion [Russland] und Verbündete = 2. Welt). Die Entwicklungsländer,die keinem der Blöcke angehörten, bildeten nach dieser Zählung die 3. Welt.2.eEmbargo i Handelsbeschränkungen3.Enquetekommission [frz. enquête: Untersuchung] Kommission, die vonParlamenten mit dem Auftrag eingesetzt wird, Material zusammenzutragen,damit eine geplante politische Entscheidung möglichst nach allen Seiten gutvorbereitet ist.Entwicklungsländer Sammelbezeichnung für Länder, die gegenüber denIndustriestaaten in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht wesentlich schlechterdastehen. Sie werden auch als i Dritte Welt bezeichnet. Hauptmerkmale:Großer landwirtschaftlicher Sektor, wirtschaftlich-technische Rückständigkeit,niedrige Wirtschaftsleistung und Armut, zugleich hohes Bevölkerungswachstumund z.T. Unterernährung und Hunger.4.016Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


Entwicklungshilfe Staatliche und private Leistungen an i Entwicklungsländer.Entwicklungshilfe (eher: Entwicklungszusammenarbeit) kann geleistetwerden, indem Geld gezahlt wird, Kredite gewährt oder Waren geliefert werden.Man kann auch moderne Produktionsstätten aufbauen, Entwicklungshelfer2entsenden und Einheimische ausbilden.Erststimme A Wahlen [Bundestagswahl]1. LEXIKONErwerbsarbeit Diejenige Form der Arbeit, mit der Geld verdient werden soll.Gegensatz: Haus- und Familienarbeit, ehrenamtliche Arbeit, Hobbyarbeit.Erwerbstätige Diejenigen, die als Abhängige (Arbeiter2, Angestellte2,Beamte2) oder als Selbständige arbeiten, um damit Geld zu verdienen.EU A Europäische Union3.4.2.Euro (D) Von der i EZB herausgegebene europäische Währung, die in 12 der25 A EU-Staaten gesetzliches Zahlungsmittel ist, nämlich in A, B, D, E, F, GR,I, IRL, L, NL, P, SF.Europarat Organisation europäischer Staaten, die parallel zur A EuropäischenUnion (EU) besteht. Der Europarat hat über 40 Mitglieder, darunterauch Deutschland. Er hat mehr als 170 Konventionen (Abkommen)beschlossen, an die sich alle Mitgliedstaaten halten müssen, darunter eineEuropäische Sozialcharta, eine Anti-Folter-Konvention und eine Konventionzum Schutz von Minderheiten. Besondere Bedeutung für den einzelnen Bürger2eines Mitgliedstaates hat die „Europäische Konvention zum Schutz derMenschenrechte und Grundfreiheiten“. Denn gegen eine Verletzung der daringarantierten Rechte kann er2 vor dem „Ständigen Europäischen Gerichtshoffür Menschenrechte“ Klage gegen seinen2 eigenen Staat erheben.Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung017


Exekutive Im Sinne der i Gewaltenteilung die ausführende Gewalt (Regierung,Verwaltung).1. LEXIKONExtremistisch/Extremismus [lat. extremus – äußerst, der äußerste Rand].Politische Haltung, die am äußersten rechten bzw. linken Meinungsrand angesiedeltist [ A Rechts- Links- Schema]. Extremisten2 wollen die politische Ordnungumstürzen und die i freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen.Sie scheuen nicht vor der Anwendung von Gewalt zurück, um ihre Zielezu erreichen. A ExtremismusEZB Europäische Zentralbank. Zentralbank der A Europäischen Union mitSitz in Frankfurt am Main. Die EZB handelt unabhängig und ist an politischeWeisungen nicht gebunden. Ihre Hauptaufgabe ist es, den Geldwert desi Euro in der EU stabil zu halten.2.3.Fraktion Vereinigung im Parlament, die aus denjenigen Abgeordneten besteht,die der gleichen politischen Partei angehören. Auch Mitglieder verfFDP Freie Demokratische Partei. Die FDP entstand 1948 als Zusammenschlussvon Parteien in Westdeutschland, die nach 1945 unter verschiedenenNamen gegründet worden waren, die sich aber alle zum i Liberalismusbekannten. Von 1949 bis 1998 war die FDP als „Zünglein an der Waage“ mitnur zwei Ausnahmen an sämtlichen Bundesregierungen beteiligt. Mitgliederzahlam 1.1.2004: 65 192.Nachwuchsorganisation: Junge Liberale www.fdp.deFöderalismus [lat. foedus – der Bund] Politischer und organisatorischerZusammenschluss von mehr oder weniger selbständigen Gliedern (Staaten)zu einem Ganzen. Der enge Zusammenschluss von Staaten ist der A Bundesstaat,der lockere der Staatenbund.4.018Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


schiedener Parteien, die gleichgerichtete politische Ziele verfolgen, könnensich zu einer Fraktion zusammenschließen. So bilden z.B. im i BundestagAbgeordnete der i CDU und der i CSU eine gemeinsame Fraktion CDU/CSU.Freiheitliche demokratische Grundordnung Bezeichnung für die oberstenGrundwerte der Demokratie in Deutschland. Sie sind im Einzelnen nachzulesenin: A Freiheitliche demokratische Grundordnung.1. LEXIKONFremdenfeindlichkeit Ablehnende und feindselige Haltung gegenüberallem, was gegenüber den vertrauten Lebensumständen als fremd und deshalbbedrohlich empfunden wird. Fremdenfeindlichkeit richtet sich gegenMenschen, die sich durch Herkunft, Nationalität ( i Ausländerfeindlichkeit),Religion ( i Antisemitismus) oder Hautfarbe ( i Rassismus) von der eigenenUmwelt unterscheiden. Sie äußert sich in Ausgrenzung, tätlichen Angriffen,systematischer Vertreibung bis hin zur Ausrottung.2.Fünf-Prozent-Klausel Bestimmung im Bundeswahlgesetz und in denWahlgesetzen der Bundesländer. Danach werden nach einer Wahl nur diejenigenParteien bei der Vergabe von Parlamentssitzen berücksichtigt, die mindestens5 % der abgegebenen Stimmen erhalten haben. Dadurch soll verhindertwerden, dass allzu viele Splitterparteien ins Parlament einziehen, diedie Bildung einer i Regierungskoalition erfahrungsgemäß sehr erschweren.g3.4.Gemeinde Die Gemeinden (Kommunen) bilden das unterste politischeGemeinwesen im Staat, sind die unterste Stufe in der politischen Gliederungder Bundesrepublik Deutschland (Bundesgebiet, 16 Bundesländer, gegliedertin Regierungsbezirke und diese wiederum in kreisfreie Gemeinden(Städte), Landkreise und Gemeinden.) Die Gemeinden besitzen das Rechtder Selbstverwaltung [Art. 28 GG]. Im Rahmen der Gesetze regeln sie alleAngelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung.Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung019


1. LEXIKONGerichtsbarkeit Die Rechtsprechung in Deutschland wird von unabhängigenRichtern ausgeübt, die nur dem Gesetz unterworfen sind. Unterschiedenwerden die ordentliche Gerichtsbarkeit, von der alle Arten von i Zivil- undi Strafprozessen verhandelt werden, und die Gerichtsbarkeit, die nur fürbestimmte Bereiche zuständig ist, z.B. die Arbeits-, Finanz- oder Verwaltungsgerichtsbarkeit.A GerichtsbarkeitGesetz Staatliche Anordnung, die sich nicht auf einen Einzelfall bezieht, sondernallgemein gilt und von jedermann zu befolgen ist. Einzelfallgesetze sindim i Rechtsstaat nur in engen Grenzen zugelassen, ein Beispiel ist deri Haushaltsplan. Zur Befugnis, Gesetze zu erlassen: i Gesetzgebung2.Gesetzgebung Bundesgesetze, die in ganz Deutschland befolgt werdenmüssen, werden gemeinsam von i Bundestag und i Bundesrat beschlossen.Landesgesetze, die nur in einem Bundesland gelten, beschließen diejeweiligen i Landtage. A Gesetzgebung3.Gewaltenteilung Verteilung der Gesetzgebung (Legislative), der Gesetzesausführung(Exekutive) und der Gerichtsbarkeit (Judikative) auf drei verschiedeneStaatsorgane, nämlich auf das Parlament, auf die Regierung und aufeine unabhängige Richterschaft. In modernen parlamentarischen Demokratien,wie z.B. auch in der Bundesrepublik Deutschland, besteht diese klassischeForm der Gewaltenteilung nur noch in abgewandelter Form. A GewaltenteilungGewerkschaft Vereinigung von Arbeitnehmern2, die das Ziel haben, durchihr geschlossenes Auftreten ihre wirtschaftlichen und sozialen Interessen beiden Arbeitgebern2 wirkungsvoller durchzusetzen.GG Abkürzung für A Grundgesetz4.020Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


Gleichberechtigung Artikel 3 des i Grundgesetzes garantiert die Gleichberechtigungvon Männern und Frauen in Deutschland. Der Staat ist verpflichtetdafür zu sorgen, dass die Gleichberechtigung im Alltag, z.B. imBeruf, auch tatsächlich durchgesetzt wird und noch bestehende Nachteileabgebaut werden.Globalisierung Ursprünglich die Bezeichnung dafür, dass die Wirtschaftheute weltweit verflochten ist, weltweite Konkurrenz und Arbeitsteilung herrschenund Informationen dank Satellitentechnik, Fax, Laptop, Mobiltelefonund Internet nahezu gleichzeitig an jedem Punkt der Erde zur Verfügung stehen.Inzwischen wird der Begriff allgemein für die immer stärkere Verkoppelungvon Vorgängen rund um den Globus benutzt. Was lokal irgendwo passiert,kann schnell Bedeutung für die ganze Welt gewinnen.Globalisierungskritiker setzen sich für eine politische Regulierung ein, die denVormarsch der Wirtschaft zügeln soll (siehe z. B. www.attac.de)1. LEXIKON2.Große Koalition i KoalitionGrüne i Bündnis ‘90/Die GrünenGrüne Jugend Nachwuchsorganisation von i Bündnis ‘90/Die GrünenGrundgesetz Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Das GG trat1949 als provisorische Verfassung für Westdeutschland in Kraft. Seit demBeitritt der i DDR zur Bundesrepublik Deutschland am 3.10.1990 gilt das GGfür Gesamtdeutschland. A Grundgesetz3.4.Grund- und Menschenrechte Das i Grundgesetz garantiert grundlegendeFreiheits-, Gleichheits- und Unververletzlichkeitsrechte, die dem Einzelnen2in Deutschland gegenüber dem Staat, aber auch allgemein in derGesellschaft zustehen (Art.1-17, 33, 101-104 GG). Die meisten dieserGrundrechte sind zugleich Menschenrechte, das bedeutet, nicht nur deut-Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung021


sche Staatsbürger2 können sich auf sie berufen, sondern alle Menschen,die in Deutschland leben. A Grund- und Menschenrechte1. LEXIKONhHandelsbeschränkungen Ein Druckmittel in der internationalen Politikgegen einzelne oder mehrere Staaten. Die Handelsbeschränkungen, die z.B.vom Sicherheitsrat der A Vereinten Nationen verfügt werden können, bestehenmeist in dem Verbot, bestimmte Waren in das betreffende Land zu liefern(= Embargo), weil mit ihnen z.B. Kriege vorbereitet werden könnten.Haushaltsplan Alljährliche Zusammenstellung in Bund, Ländern undGemeinden, welche Einnahmen im kommenden Jahr zu erwarten und welcheAusgaben vorgesehen sind. A Haushaltsplan3.4.2.Heranwachsender2 Als Heranwachsende bezeichnet das Jugendgerichtsgesetzi Volljährige, die noch nicht 21 Jahre alt sind. Für sie kann dasi Jugendgericht bei Straftaten unter bestimmten Umständen noch das mildereJugendstrafrecht anwenden.Hochrechnung Computergestütztes mathematisches Verfahren, mit demauf der Grundlage von Teilergebnissen ein Gesamtergebnis vorausgesagt022Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


wird. Häufig eingesetzt nach Wahlen, wenn Ergebnisse aus einigen Wahlbezirkenbereits vorliegen und daraus – meist ziemlich genau – das voraussichtlicheEndergebnis errechnet wird.iImmunität Abgeordnete des i Bundestages und der Länderparlamentegenießen Immunität, das bedeutet, sie sind -zunächst- vor Strafverfolgunggeschützt. Die Polizei darf gegen sie wegen einer vermuteten Straftat nurermitteln, wenn das Parlament dem zustimmt (= Aufhebung der Immunität).Ausnahme: Festnahme auf frischer Tat.1. LEXIKONImperatives Mandat Im Unterschied zum freien Mandat bindet das ImperativeMandat Abgeordnete2 an den Wählerwillen oder an Weisungen seiner2Partei/Fraktion. In Deutschland ist das Imperative Mandat nach Art. 38(1), GG unzulässig.2.Innerparteiliche Demokratie Bestimmung im Parteiengesetz, die verlangt,dass die Parteien in Deutschland nach demokratischen Prinzipien aufgebautsein müssen. Das bedeutet, dass Parteiämter regelmäßig durchWahlen von unten nach oben besetzt werden und alle Mitglieder die Möglichkeithaben, innerhalb der Partei ihre Meinung zu sagen und so den Kursder Partei mitzubestimmen.3.Instanz Bezeichnung für das zuständige Gericht. A Gerichtsbarkeit4.Interessenverband Zusammenschluss von Personen, die ihre gemeinsamenInteressen in der Öffentlichkeit durchsetzen wollen. Dazu versuchen sieu.a., auf die A Gesetzgebung Einfluss zu nehmen. Von i Parteien unterscheidensie sich dadurch, dass sie nicht an allgemeinen Wahlen teilnehmen.Interessenverbände sind z.B. die Gewerkschaften der Arbeitnehmer2 undauf der Gegenseite die Arbeitgeberverbände.Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung023


jJudikative Im Sinne der i Gewaltenteilung die rechtsprechende Gewalt(= Gerichte).1. LEXIKONJugendgericht Jugendgerichte sind Abteilungen der Strafgerichte ( A Gerichtsbarkeit).Sie verhandeln gegen i Jugendliche, die wegen einer i Straftatangeklagt sind. Jugendgerichte wenden das Jugendstrafrecht an, das –abweichend vom Erwachsenenstrafrecht – Erziehungsmaßregeln, Verwarnungen,spezielle Auflagen oder Jugendstrafe vorsieht.Jugendlicher2 Das Jugendgerichtsgesetz bezeichnet als JugendlicheMinderjährige zwischen 14 und 18 Jahren. Wer noch nicht 14 Jahre alt ist,wird als Kind bezeichnet. Ab 18 ist man volljährig und zählt zu den Erwachsenen.i Heranwachsender24.2.3.Jugendverband Zusammenschluss von Jugendlichen, wobei freie (z.B.Pfadfinder), religiös gebundene (z.B. Evangelische/ Katholische Jugend,Christlicher Verein junger Menschen [CVJM]) und politischen Parteien oderVerbänden nahestehende Vereinigungen (z.B. Sozialistische JugendDeutschlands, Die Falken, Jugendrotkreuz, Gewerkschaftsjugend) unterschiedenwerden. Auf Bundesebene arbeiten Jugendverbände im i Bundesjugendring,in Ländern, Städten und Kreisen in Landes-, Stadt- undKreisjugendringen zusammen (siehe auch Adressenteil).Junge Liberale Nachwuchsorganisation der i FDPJunge Union Nachwuchsorganisation der i CDU/CSUJungsozialisten Nachwuchsorganisation der i SPD024Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


kKabinett Im übertragenen Sinne gebraucht für die Minister2 einer Regierung(die früher der König ins Kabinett [= kleiner Raum] zur Beratung bestellte).Die Bundesregierung kommt routinemäßig einmal in der Woche, meistam Mittwoch, zu einer Kabinettssitzung zusammen.Kanzlerkandidat A Bundesregierung1. LEXIKONKind Das Jugendgerichtsgesetz bezeichnet als Kind Minderjährige, die nochnicht 14 Jahre alt sind. Die 14–18jährigen werden als Jugendliche bezeichnet.Ab 18 ist man volljährig und zählt zu den Erwachsenen. i Heranwachsender2Koalition Bündnis unabhängiger Partner, die ein gemeinsames Ziel verfolgen.Der Begriff wird insbesondere verwendet für i Fraktionen, die sich verbünden,um gemeinsam die Regierung zu bilden (Regierungskoalition).Große Koalition wird das Bündnis der beiden stärksten Fraktionen im Parlamentgenannt oder ein Fraktionsbündnis, bei dem im Parlament nur nocheine sehr kleine i Opposition übrig bleibt. Als Kleine Koalition bezeichnet manein Bündnis, das die Fraktion einer der beiden großen i Volksparteien miteiner oder mehreren kleinen Fraktionen im Parlament schließt.4.2.3.Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung025


Koalitionsvertrag Schließen i Fraktionen eine Regierungskoalition ( i Koalition),so legen sie in der Regel in einem Vertrag die Ziele schriftlich nieder, aufdie sie sich für ihre zukünftige Regierungsarbeit geeinigt haben.1. LEXIKONKonjunktur In der Wirtschaft der Welt, einzelner Länder oder auch nur einerBranche (z.B. der Automobilindustrie) der Wechsel zwischen Zeiten des Aufschwungsund des Abschwungs. Die Aufschwungsphase ist gekennzeichnetdurch mehr Nachfrage, mehr Produktion, mehr Absatz, mehr Gewinn,neue Investitionen und evtl. mehr Arbeitsplätze, der Abschwung durch wenigerNachfrage, Einschränkung der Produktion, geringeren Absatz, sinkendeGewinne, Zurückhaltung bei neuen Investitionen und steigende Arbeitslosigkeit.Zeichnerisch dargestellt verläuft dieser Wechsel in Wellenlinien, auf Aufschwung(Expansion), Hochkonjunktur (Boom), Abschwung (Rezession) undTiefstand (Depression) folgt der neue Aufschwung.2.Konservativ/Konservativismus [lat. conservare – bewahren]. Der Konservativismusist neben dem i Liberalismus und dem i Sozialismus eine der dreipolitischen Grundströmungen, die sich im 19. Jahrhundert herausgebildethaben. Konservative treten heute dafür ein, dass das, was sich – in ihrenAugen – bewährt hat, nicht „modischen Zeitströmungen“ zuliebe einfachüber Bord geworfen wird. Sie sind für notwendige Erneuerungen, aber gegenumstürzende Veränderungen.3.Konstruktives Misstrauensvotum Bestimmung im i Grundgesetz (Art. 67GG). Danach kann der amtierende i Bundeskanzler nur dadurch vom Parlamentgestürzt werden, dass zugleich mit absoluter i Mehrheit ein neuerBundeskanzler gewählt wird.4.KPD Kommunistische Partei Deutschlands. Am 31.12.1918/1.1.1919 alsAbspaltung von der i SPD gegründete radikale Partei, die eine proletarischeRevolution anstrebte. In der Hitler-Diktatur 1933-1945 verboten, vereinigtesich 1946 in der sowjetischen Besatzungszone die KPD mit der SPD zur026Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


i SED. In der Bundesrepublik Deutschland stellte 1956 das i Bundesverfassungsgerichtfest, dass die Ziele der KPD unvereinbar mit der A freiheitlichendemokratischen Grundordnung sind, die Partei also verfassungswidrig unddamit verboten ist.Kumulieren [lat. cumulare – anhäufen] In manchen Wahlsystemen hat derWähler2 mehrere Stimmen. Er kann diese kumulieren, das heißt, er kannKandidaten2, die er bevorzugt, nicht nur eine, sondern mehrere Stimmengeben. A Wahlen1. LEXIKONlLänder i BundesländerLandesjugendring Arbeitsgemeinschaft von Jugendverbänden einesi Bundeslandes. Vgl. i Bundesjugendring2.Landtag Parlament eines i BundeslandesLebenshaltungskosten Das Statistische Bundesamt ermittelt fortlaufend,wie viel Geld die privaten Haushalte für ihre Lebenshaltung ausgeben,getrennt nach Nahrung, Wohnung, Kleidung, Verkehrsmittel, Kultur und Bildung,Freizeit und Unterhaltung, Urlaub u.a. Dabei werden verschiedeneHaushaltstypen je nach Größe und Einkommen unterschieden.www.destatis.de3.Legal [lat. lex – das Gesetz] wörtlich: dem Gesetz entsprechend, rechtmäßig.Auch kritisch gemeint: Etwas kann formal dem Gesetz entsprechen, abergleichwohl unanständig oder unmoralisch sein. Vgl. i legitimLegislative Im Sinne der i Gewaltenteilung die gesetzgebende Gewalt(Bundestag, Landtage).4.Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung027


Legislaturperiode Zeitraum, für den ein Parlament gewählt ist. Für deni Bundestag und die Mehrzahl der deutschen Länderparlamente beträgt dieLegislaturperiode vier Jahre, in Gemeinden oft auch fünf.1. LEXIKONLegitim [lat. lex – das Gesetz ] rechtmäßig, nicht nur dem Buchstaben, sondernauch dem Geist eines Gesetzes/einer Rechtsordnung entsprechend.Umgangssprachlich: Auch ohne Gesetz (moralisch) erlaubt. Vgl. i legalLegitimation [lat. lex – das Gesetz] Beglaubigung/ Rechtfertigung, etwasBestimmtes zu tun. Der i Bundestag, die i Bundesregierung und das i Bundesverfassungsgerichtbesitzen eine demokratische Legitimation, dieStaatsgewalt auszuüben, weil sie direkt oder indirekt vom Volk gewählt sind.Sie handeln deshalb im Namen des Volkes.2.Lesung Beratung und Abstimmung über einen Gesetzesentwurf im i Plenumdes Parlaments.Liberal/Liberalismus [lat. liber – frei] Neben i Konservativismus und i Sozialismuseine der drei im 19. Jahrhundert entstandenen politischen Grundströmungen.Liberale treten heute dafür ein, dass sich der einzelne Menschfrei von gesellschaftlichen Zwängen und „staatlicher Gängelung“ entfaltenkann und sein Schicksal selbst in die Hand nimmt.3.Links A Rechts-Links-SchemaLobby [engl. Vorhalle] Ursprünglich die Wandelhalle des englischen Parlamentsgebäudes,in der sich Abgeordnete mit Vertretern wirtschaftlicherInteressenverbände trafen. Heute: Bezeichnung für alle diejenigen, die füri Interessenverbände in Parlament und Regierung tätig werden, um politischeEntscheidungen und Gesetze in ihrem Sinne zu beeinflussen.4.028Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


mMarktwirtschaft Modell einer Wirtschaftsordnung. In ihr soll der Markt – undnicht etwa irgendeine staatliche Behörde – bestimmen, welche Waren hergestelltund zu welchem Preis sie verkauft werden. Das soll so funktionieren:Weil sie Gewinne machen wollen, stellen die Produzenten2 vernünftigerweisenur diejenigen Waren her und bieten sie – auf einem gedachten Marktplatz– an (Angebot), die die Verbraucher2 auch wirklich haben wollen undwofür sie deshalb bereit sind, ihr Geld auszugeben (Nachfrage). Die Preisesind nicht starr, sondern richten sich danach, wie groß jeweils das Angebotbzw. die Nachfrage ist.1. LEXIKONMassenmedien Sammelbezeichnung für Presse, Rundfunk und Fernsehen,im weiteren Sinne auch für Bücher, CDs, Videos und Internet, also fürMittel (= Medien), mit denen Nachrichten und Unterhaltung in Schrift, Ton undBild zu einem breiten Publikum kommen. A Massenmedien2.3.Mehrheit In der Demokratie entscheidet bei Abstimmungen die Mehrheit.Unterschieden werden die relative Mehrheit (die meisten Stimmen) und dieabsolute Mehrheit (mindestens 50% der Stimmen plus eine Stimme). Fernergibt es speziell festgelegte Mehrheiten, die im Einzelfall erzielt werden müssen(Zweidrittelmehrheit, Dreiviertelmehrheit).Mehrheitswahl A Wahlen4.Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung029


Mehrparteienprinzip Kennzeichen für einen demokratischen Staat, in demes mehrere Parteien gibt, die bei Wahlen miteinander um die Macht im Staatkonkurrieren.1. LEXIKONMeinungsfreiheit Das i Grundrecht, seine Meinung frei zu äußern, ist imi Grundgesetz [Art. 5 GG] garantiert. Das i Bundesverfassungsgerichtbezeichnete die Meinungsfreiheit als „eines der vornehmsten Menschenrechteüberhaupt [...], in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit“.Menschenrechte i Grund- und Menschenrechte2.Menschenwürde Das i Grundgesetz erklärt die Würde des Menschen fürunantastbar (Art. 1 GG). Damit ist gemeint: Kein Mensch darf wie eine Sachebehandelt, vollständig entrechtet, unmenschlichen und erniedrigenden Strafenund Behandlungsweisen ausgesetzt, gefoltert oder als so genannteslebensunwertes Leben vernichtet werden.4.3.Minderjähriger2 Als minderjährig bezeichnen die deutschen Gesetze allediejenigen, die ihr 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, also i Kinderoder i Jugendliche sind. Vgl. i Heranwachsender2030Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


1. LEXIKONNationalismus Übersteigertes Bewusstsein vom Wert und der Bedeutungder eigenen i Nation. Im Gegensatz zum Nationalbewusstsein und zumPatriotismus (Vaterlandsliebe) glorifiziert der Nationalismus die eigene Nationund setzt andere Nationen herab. Zugleich wird ein Sendungsbewusstseinentwickelt, möglichst die ganze Welt nach den eigenen Vorstellungen zu formen.Naturrecht Philosophische Vorstellung, dass alle Menschen angeborene,natürliche Rechte besitzen. Sie sind unveräußerlich und gelten unabhängigdavon, ob sie in staatlichen Gesetzen niedergelegt sind oder nicht. Die Formulierungvon i Grund- und Menschenrechten geht auf solche naturrechtlichenVorstellungen zurück.2.Neonazi Person, die heute noch dem Gedankengut der Nationalsozialisten(abgekürzt: Nazis) anhängt, die von 1933-1945 in Deutschland eine Diktaturerrichtet hatten. i RassismusNPD Nationaldemokratische Partei Deutschlands. Vom i Verfassungsschutzals i rechtsextremistisch eingestufte Partei. A Bundestag, i Bundesratund die A Bundesregierung hatten 2001 vor dem i Bundesverfassungsgerichtein i Parteiverbot der NPD beantragt. Das Bundesverfassungsgerichtstellte 2003 aus formalen Gründen das Verfahren ein, ohne Entscheidungdarüber, ob die NPD eine verfassungswidrige Partei ist oder nicht.4.3.NATO North Atlantic Treaty Organization. Nordatlantikpakt. Verteidigungsbündnisder USA und Kanadas mit zunächst 10 westeuropäischen, heute 24Staaten (B, BG, CZ, D, DK, E, EST, F, GB, GR, H, I, IS, L, LT, LV, NL, N, P, PL,RO, SK, SLO, TR). Die NATO wurde 1949 gegründet, Westdeutschlandgehört ihr seit 1955, Gesamtdeutschland seit 1990 an.032Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


oÖffentliche Meinung Unscharfer Begriff, mit dem Verschiedenes gemeintsein kann: a) Die Meinung der Mehrheit in der Bevölkerung, wie sie die i Demoskopieermittelt; b) ungeschriebene Gesetze, nach denen der Einzelne,aber auch die Regierenden sich klugerweise richten; c) die Meinung, die vonden i Massenmedien verbreitet wird. Die Politiker nehmen auf diese veröffentlichteMeinung große Rücksicht, weil viele Wähler sich an den Medienorientieren.1. LEXIKONÖffentlicher Dienst Sammelbezeichnung für die Beamten2, Angestelltenund Arbeiter2, die der Bund, die Länder und die Gemeinden beschäftigen.Öffentliches Recht Das öffentliche Recht regelt die Beziehungen des Einzelnenzum Staat. Wichtige Teile sind das Strafrecht und das Verwaltungsrecht.Gegensatz: i Privatrecht2.Opposition [lat. opponere – sich entgegenstellen] Diejenigen i Fraktionen imParlament, die nicht zur i Regierungskoalition gehören und den Absichtenund Handlungen der Regierung eigene Entwürfe entgegenstellen.Ordnungswidrigkeit Verstoß gegen eine gesetzliche Bestimmung, derweniger schwerwiegend und nicht kriminell ist, wie z.B. falsches Parken.Wegen einer Ordnungswidrigkeit muss nicht ein Gericht tätig werden, sonderneine Verwaltungsbehörde kann eine Bußgeld verhängen.3.pPanaschieren Möglichkeit, bei einer Wahl für Kandidaten aus verschiedenen(Partei-) Listen zu stimmen. A Wahlen4.Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung033


Parlament Volksvertretung, in Deutschland der A Bundestag, die Parlamenteder i Bundesländer, der Städte, Landkreise und i Gemeinden. Auch allgemeinBezeichnung für eine gewählte Vertreter-Versammlung, z.B. Schülerparlament.1. LEXIKONParteien Vereinigungen von Bürgern2, die gemeinsame Interessen undgemeinsame politische Vorstellungen haben. Parteien wollen in A Wahlenpolitische Macht in Parlamenten und Regierungen gewinnen, um ihre politischenZiele zu verwirklichen. A Parteien. Vgl. i BürgerinitiativenParteiendemokratie Form der A Demokratie, die davon geprägt ist, dassA Parteien in ständigem Wettstreit miteinander stehen und versuchen, inmöglichst vielen Bereichen Einfluss zu gewinnen.2.Parteienfinanzierung Die deutschen Parteien finanzieren sich durch Mitgliedsbeiträge,Spenden, Einnahmen aus parteieigenen Unternehmen undzu einem ganz erheblichen Teil aus Steuergeldern. A ParteienParteiprogramm Zusammenstellung der Ziele, die eine Partei verwirklichenwill. Im Grundsatzprogramm sind die grundsätzlichen Ziele niedergelegt,hinzu kommen im Zusammenhang mit bevorstehenden Wahlen jeweils aktualisierteWahlprogramme.4.3.034Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


Parteispenden Geld- und Sachzuwendungen von Privatpersonen, Unternehmenoder Vereinigungen an politische Parteien. Wer mehr als 10 000 Euroim Jahr spendet, muss mit Namen und Anschrift im Rechenschaftsberichtder jeweiligen Partei genannt werden. A ParteienParteiverbot Politische i Parteien sind in Deutschland verboten, wenn sieverfassungswidrige Ziele verfolgen. Ob dies der Fall ist, entscheidet – jedochnur auf Antrag – das i Bundesverfassungsgericht. Ein Parteiverbot kann nurvon der i Bundesregierung, dem i Bundestag oder dem i Bundesrat beantragtwerden.1. LEXIKONPartizipation [lat. participare – teilnehmen lassen] In demokratischen Staatendie freiwillige Beteiligung der Bürger2 am politischen Leben im weitestenSinne, um dadurch Einfluss auf Entscheidungen zu nehmen. Partizipationkann auf vielfältige Weise erfolgen: durch Teilnahme an A Wahlen, an i Volksentscheiden,durch Mitarbeit in A Parteien, i Interessenverbänden, i Bürgerinitiativen,im Schülerrat, im Elternrat, im Senioren- oder Ausländerbeirat deri Gemeinde usw.2.PDS Partei des demokratischen Sozialismus. 1989 zunächst unter demNamen SED-PDS, dann nur noch als PDS auftretende Partei, die rechtlichdie i SED, die Staatspartei der i DDR fortsetzt. Mitgliederzahl Mitte 2004:knapp 66 000. PDS-naher Jugendverband: [’solid].www.pds-online.de3.Petition [lat. petitio – Bitte, Verlangen] Bittschrift, Eingabe. Das i Grundgesetzgarantiert jedem2, Petitionen an den i Bundestag zu richten. Dortbearbeitet und beantwortet ein spezieller Petitionsausschuss die Eingaben.A BundestagPlebiszit [lat. plebs – das (niedere) Volk] i Volksentscheid4.Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung035


Plenum [lat. plenus – voll] Vollversammlung (eines Parlaments)1. LEXIKON2.Politik [zu griech: polis – der Stadtstaat] Staatskunst. Vom griechischenPhilosophen Aristoteles (384-32 vor Christus) stammt die Feststellung: ZurNatur des Menschen gehört es, dass er in einem Gemeinwesen (Polis) lebt,er ist ein „politisches Wesen“. Hieran anschließend kann Politik als ein speziellesHandeln von Einzelnen oder Gruppen (Parteien) beschrieben werden,das in vielerlei Formen mit dem Zusammenleben von Menschen in einemGemeinwesen zu tun hat. Oberstes Ziel der Politik muss es sein, dass diesesZusammenleben friedlich ist und kein Faustrecht herrscht. Politik muss alsoRegeln für das Zusammenleben entwickeln (und laufend anpassen), an diesich alle halten müssen (Verfassung, Gesetze). Politik hat mit den unterschiedlichenInteressen von Menschen in einem Gemeinwesen zu tun, musssie deutlich machen, aber zugleich auch dafür sorgen, dass die Durchsetzungvon Interessen gewaltfrei verläuft und den inneren Frieden des Gemeinwesensnicht aufs Spiel setzt.Populistisch/Populist [lat. populus – das Volk] Abschätzige Bezeichnungfür (populäre) Politiker2 und ihre Programme. Gegner2 werfen ihnen vor:Sie redeten dem Volk nach dem Mund, folgten populären Stimmungen undVorurteilen, vereinfachten unzulässig komplizierte Sachverhalte und machtenVersprechungen, die gar nicht einzuhalten sind.3.Pressefreiheit Die Pressefreiheit ist Teil der i Meinungsfreiheit, denn zu ihrgehört das „Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild […] zu verbreiten“(Art. 5 GG).4.Privatrecht Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen.Es legt z.B. fest, welche Rechte ein Käufer2 gegenüber einemVerkäufer2 hat, wenn sich die gekaufte Ware nachträglich als fehlerhaft herausstellt.Ein großer Teil des Privatrechts ist im i BGB zusammengefasst.Gegensatz: i Öffentliches Recht036Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


qQuorum Festgelegte Mindestzahl, die bestimmt, wie viele Personen sich aneiner Abstimmung beteiligen oder anwesend sein müssen, damit die Entscheidunggültig ist. Ein Quorum soll verhindern, dass zufällige Mehrheitenentstehen, z.B. bei einem i Volksentscheid, an dem nur eine kleine Minderheitder Bürger2 teilnimmt.1. LEXIKONrRadikal A ExtremismusRassismus Form der i Fremdenfeindlichkeit, die sich auf tatsächliche oderbehauptete Rassenunterschiede stützt. Rassisten behaupten, dass Menschensich nicht nur in ihren biologischen Merkmalen, z.B. Hautfarbe, unterscheiden,sondern dass ihr gesamtes Wesen von ihrer „Rassezugehörigkeit“geprägt sei. Damit verbunden ist stets der Glaube, die „eigene Rasse“ seihöherwertig. Deshalb sei es in Ordnung, bestimmte Menschen zu benachteiligen,zu unterdrücken und im Extremfall sogar zu vernichten.2.Rechts A Rechts-Links-SchemaRechtsprechung A Gerichtsbarkeit4.3.Rechtsmittel Das Recht, ein Gerichtsurteil anzufechten und eine Überprüfungdurch ein nächsthöheres Gericht zu verlangen ( i Berufung oder i Revision),auch das Recht, Widerspruch gegen die Entscheidung einer Behördeeinzulegen, um sie von einem Gericht überprüfen zu lassen. A GerichtsbarkeitRechtsnorm Staatliche Anordnung, die die Kraft eines i Gesetzes hat.Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung037


1. LEXIKON2.Rechtsstaat Bezeichnung für einen Staat, in dem Regierung und Verwaltungnur im Rahmen der bestehenden Gesetze handeln dürfen. Die i Grundrechteder Bürger2 müssen garantiert sein, staatliche Entscheidungen müssenvon unabhängigen Gerichten überprüft werden können. DasRechtsstaatsgebot gehört zu den grundlegenden Prinzipien unseres Staates.A RechtsstaatReferendum Volksabstimmung über ein Gesetz, das von einem i Parlamentausgearbeitet oder bereits beschlossen worden ist und das nachträglichbestätigt oder abgelehnt werden kann. Das Referendum ist ein Instrumentder i direkten Demokratie.In Bayern und Hessen ist es bei Änderungen der Landesverfassung vorgeschrieben.Auf Bundesebene besteht die Möglichkeit zum Referendumgrundsätzlich nicht. Nur bei einer Neugliederung des Bundesgebietes durchZusammenschluss zweier oder mehrerer Bundesländer muss den Bewohnern2der betroffenen Länder das entsprechende Bundesgesetz zurAbstimmung vorgelegt werden [Art. 29 GG].A Demokratie vgl. i VolksentscheidRegierungskoalition i Koalition3.Reichstag Heute oft verkürzt für das Gebäude in Berlin verwandt, in demder i Bundestag tagt. Nach Gründung des deutschen Kaiserreiches 1871war dieses Gebäude für sein Parlament gebaut worden, den DeutschenReichstag.Relative Mehrheit i Mehrheit4.Repräsentative Demokratie Form der i Demokratie, in der die Bürger politischeEntscheidungen nicht direkt selbst treffen, sondern sie – auf Zeit –gewählten Vertretern2 (Repräsentanten2) überlassen, die für sie stellvertretendtätig sind. Gegensatz: i Direkte Demokratie038Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


Revision Ein i Rechtsmittel. A GerichtsbarkeitRing politischer Jugend Arbeitsgemeinschaft der Nachwuchsorganisationender politischen Parteien i Bündnis 90/Die Grünen, i CDU/CSU, i FDPund i SPD.s1. LEXIKONSchengener Abkommen Das für den Grenzverkehr wichtige Abkommender A Europäischen Union trat 1995 in Kraft. Die Teilnehmerländer werden zueinem geografischen Raum verbunden, an dessen Binnengrenzen in derRegel keine Grenzkontrollen stattfinden.SED Sozialistische Einheitspartei Deutschlands. Die SED ist 1946 in dersowjetischen Besatzungszone Deutschlands aus einer überwiegend zwangsweisenVereinigung von i KPD und i SPD hervorgegangen. In der spätereni DDR übte die SED eine Parteidiktatur aus. In der Wende 1989/90 benanntesie sich unter einen neuen Führung in „SED-PDS“, später in i PDS um.2.[’solid] Der i PDS nahe stehender JugendverbandSozialismus Neben i Konservativismus und i Liberalismus eine der dreipolitischen Grundströmungen, die sich im 19. Jahrhundert herausgebildethaben. Die Sozialisten forderten eine sozial gerechtere Wirtschaftsordnung.Über der Frage, wie dieses Ziel zu erreichen sei, spaltete sich 1918 inDeutschland die sozialistische Bewegung. Die i SPD trat für einen Weg derReformen und einen demokratischen Sozialismus ein, die i KPD propagiertedie sozialistische Revolution und die Diktatur des Proletariats.3.Sozial<strong>politik</strong> A Sozialstaat4.Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung039


1. LEXIKONSozialstaat Ein Staat, der sich um soziale Gerechtigkeit bemüht und sich umdie soziale Sicherheit seiner Bürger2 kümmert. Das i Grundgesetz legt fest,dass die Bundesrepublik Deutschland „ein demokratischer und sozialerBundesstaat“ ist (Art. 20 GG).2.3.SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands. Älteste deutsche politischePartei, 1875 als Sozialistische Arbeiterpartei Deutschlands aus der Vereinigungdes Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins (1863) und der SozialdemokratischenArbeiterpartei (1869) hervorgegangen. Seit 1891: SozialdemokratischePartei Deutschlands. In der Hitlerdiktatur 1933-1945 verboten,wurde die SPD 1945 in ganz Deutschland wieder gegründet, in der sowjetischenBesatzungszone 1946 jedoch zwangsweise mit der i KPD zuri SED vereinigt. Heute versteht sich die SPD als „linke Volkspartei“, die sichzu einem „demokratischen i Sozialismus“ bekennt und für Freiheit, sozialeGerechtigkeit und Solidarität eintritt. Die SPD stellte von 1969 bis 1982 undseit 1998 den i Bundeskanzler. Mitgliederzahl am 31.3.2004: 628 508.Nachwuchsorganisation: Jungsozialisten in der SPD. www.spd.deSplitting i Stimmensplitting4.Staatsanwalt2 Angehöriger2 einer staatlichen Behörde, die i Straftatenverfolgt (Strafverfolgungsbehörde). Er/sie leitet in einem i Strafprozess dieErmittlungen der Polizei und erhebt, wenn ausreichende Beweise vorliegen,vor Gericht Anklage.040Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


Steuern Zwangsabgabe, die der Staat von seinen Bürgern2 und vonUnternehmen erhebt. Steuern sind die Haupteinnahmequelle des Staatesund dienen zur Bezahlung seiner vielfältigen Ausgaben. A SteuernStGB Abkürzung für i StrafgesetzbuchStichwahl A Wahlen1. LEXIKONStimmensplitting Verfügen Wähler2 bei einer Wahl über eine Erst- undeine Zweitstimme, so können sie diese beiden Stimmen aus taktischen Gründenauf zwei verschiedene Parteien verteilen. Dies kann dann sinnvoll sein,wenn sie sich z.B. als Wahlsieger eine angekündigte i Regierungskoalitionwünschen, von der ein Koalitionspartner aber an der i Fünfprozentklauselscheitern könnte und deshalb Leihstimmen braucht. A WahlenStrafgesetzbuch Zusammenstellung von Bestimmungen des deutschenStrafrechts. Das Strafgesetzbuch trat 1871 in Kraft und wurde seitdem vielfachverändert.In rund 350 Paragrafen beschreibt das Strafgesetzbuch, welche Taten alsStraftaten zu gelten haben und wie sie zu bestrafen sind. Neben dem Strafgesetzbuchenthalten zahlreiche weitere Gesetze Strafandrohungen fürbestimmte Taten, so z.B. das Straßenverkehrsgesetz.2.Strafprozess Gesetzlich geregeltes Verfahren, in dem entschieden wird, obeine i Straftat vorliegt und mit welcher Strafe sie gegebenenfalls zu belegen ist.3.Straftat Eine Straftat liegt vor, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: 1. Die Tatmuss im i Strafgesetzbuch oder einem anderen Gesetz als verbotene Tatbeschrieben und mit einer Strafe bedroht sein. 2. Der Täter2 muss schuldhaft,also bei vollem Bewusstsein, gehandelt haben. 3. Der Täter2 mussrechtswidrig gehandelt haben, also ohne Rechtfertigungsgründe (z.B. Notwehrbei einer Tötung). Vgl. i Ordnungswidrigkeit4.Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung041


Streik Gemeinschaftliche Arbeitsniederlegung von Arbeitnehmern2, umForderungen gegen den Arbeitgeber2 durchzusetzen, z.B. höheren Lohnoder bessere Arbeitsbedingungen.1. LEXIKONStreitbare Demokratie Vom i Bundesverfassungsgericht geprägter Begrifffür die Entschlossenheit, sich gegenüber den Feinden der i freiheitlichendemokratischen Grundordnung nicht neutral zu verhalten, sondern sich zurWehr zu setzen (auch: „Wehrhafte Demokratie“). So können z.B. Parteienverboten werden, die demokratische Spielregeln ausnutzen, um damit dieDemokratie selbst abzuschaffen. i Parteiverbott2.Tag der deutschen Einheit Staatsfeiertag des Bundesrepublik Deutschland.Er erinnert daran, dass am 3. Oktober 1990 die i DDR der BundesrepublikDeutschland beigetreten ist. Damit wurde die WiedervereinigungDeutschlands vollzogen, das seit 1949 in zwei Staaten geteilt war.Tarifautonomie i Tarifpartner3.Tarifpartner2 Bezeichnung für die Verhandlungspartner2, die für einenbestimmten Zeitraum Lohnhöhe, Urlaubstage, Lohnfortzahlung im Krankheitsfallusw. für die Beschäftigten in ihrer Branche aushandeln und in sogenannten Tarifverträgen festschreiben. Für die Arbeitnehmer2 verhandeltdie jeweils zuständige Gewerkschaft, für die Arbeitgeber2 ihr jeweils zuständigerVerband. Es herrscht Tarifautonomie, das bedeutet: der Staat kann denTarifpartnern2 keine Weisungen erteilen.Tarifvertrag i Tarifpartner4.042Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


uÜberhangmandat A Wahlen (Bundestagswahl)UN i Vereinte NationenUntersuchungsausschuss Kontrollinstrument des Parlaments, das Missständeim öffentlichen Leben oder Fehlverhalten von Personen, zum BeispielAbgeordneten, Regierungsmitgliedern oder Beamten, aufklären soll. Imi Bundestag können mindestens 25 % der Abgeordneten erzwingen, dassein Untersuchungsausschuss eingesetzt wird. Untersuchungsausschüssetagen in der Regel öffentlich, alle Fraktionen des Parlaments sind entsprechendihrer Fraktionsgröße vertreten.1. LEXIKONVerfassungsbeschwerde Das i Grundgesetz [Art. 93] garantiert jedem2die Möglichkeit, sich mit einer Verfassungsbeschwerde an das i Bundesverv2.Verein Auf Dauer angelegte Vereinigung von mindestens sieben Personen(e[ingetragener].V[erein].). Die rechtlichen Bestimmungen, die für die unterschiedlichenFormen von Vereinen gelten, finden sich im i BGB.Vereinte Nationen [engl. United Nations – UN] 1945 gegründete internationaleOrganisation zur Sicherung des Weltfriedens und der internationalenZusammenarbeit mit zahlreichen Sonderorganisationen, z.B. dem KinderhilfswerkUNICEF. Deutschland ist seit 1973 Mitglied der Vereinten Nationen.A Vereinte Nationen www.uno.de3.Verfassung Grundlegende Rechtsregeln für das Zusammenleben in einemStaat, zumeist in einer Verfassungsurkunde niedergelegt. Die VerfassungDeutschlands heißt i Grundgesetz.4.Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung043


fassungsgericht zu wenden, wenn er2 glaubt, dass sich staatliche Stellenüber seine2 i Grundrechte hinweggesetzt haben.1. LEXIKONVerfassungsschutz Behörde, die dem Bundesinnenminister2 bzw. demjeweiligen Landesinnenminister2 unterstellt ist. Sie hat den Auftrag, zumSchutz der i freiheitlichen demokratischen Grundordnung Informationenüber verfassungswidrige Aktivitäten zu sammeln und auszuwerten. In einemjährlich erscheinenden Verfassungsschutzbericht informieren Bundes- undLänderinnenminister2 die Öffentlichkeit über die Ergebnisse dieser Arbeit.Im Gegensatz zu einer Geheimpolizei besitzen Mitglieder des Verfassungsschutzeskeinerlei Recht, Personen zu verhaften oder gefangen zu halten.Verhältniswahl A Wahlen2.Vermittlungsausschuss Ausschuss, der tätig wird, wenn ein Gesetzesbeschlussdes Bundestages auf Einwände des Bundesrates stößt. Er bestehtaus 32 Mitgliedern, die i Bundestag und i Bundesrat je zur Hälfte entsenden.Seine Aufgabe ist es, Kompromisslösungen zu finden. A GesetzgebungVersammlungsfreiheit Im i Grundgesetz garantiertes Grundrecht für alleDeutschen „sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffenzu versammeln“ (Art. 8 GG). Für Versammlungen unter freiem Himmel könnenGesetze Einschränkungen vorschreiben. i Demonstrationsrecht3.Verwaltungsgericht Zweig der A Gerichtsbarkeit. Vor einem Verwaltungsgerichtkönnen Bürger2 gegen staatliche Verwaltungsmaßnahmen klagen,die sie betreffen, so z.B. auch gegen den Inhalt eines Schulzeugnisses.4.Volksentscheid Abstimmung, bei der ein Gesetzentwurf nicht vom Parlament,sondern direkt von den wahlberechtigten Bürgern2 beschlossenoder verworfen wird. Der Volksentscheid ist ein Instrument i direkter Demokratie.Er unterscheidet sich vom i Referendum dadurch, dass beim Volks-044Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


entscheid die Initiative und die Ausarbeitung des Gesetzentwurfes nicht vomParlament kommt, sondern aus der Mitte des Volkes. A Demokratie3.4.2.1. LEXIKONVolkspartei Typ einer politischen i Partei, die mit ihrem Programm nicht nurbegrenzte Interessengruppen anspricht und deshalb Anhänger und Wählerin allen Bevölkerungsschichten hat. Gegensatz: Interessenpartei, z.B. Arbeiterpartei.Volkssouveränität Grundlegendes demokratisches Prinzip, nach dem imStaat die oberste Gewalt (= Souveränität) vom Volk ausgeht. Die Volkssouveränitätist im i Grundgesetz verankert [Art. 20 GG] und kommt dadurchzum Ausdruck, dass das Volk durch Wahlen direkt oder indirekt seine Regierung,seine Gesetzgeber und seine Richter selbst bestimmt.Volljähriger2 Als volljährig bezeichnen die deutschen Gesetze diejenigen,die das 18. Lebensjahr vollendet und damit alle Rechte und Pflichten derErwachsenen haben. Ausnahme: i Heranwachsender2Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung045


w1. LEXIKONWahlen Neben Erbfolge, Ernennung und Auslosung ein Verfahren, mit demPersonen eine bestimmte Aufgabe übertragen wird. Freie Wahlen sindGrundlage jeder wahren A Demokratie. A Wahlen4.2.3.Wahlrecht Gesetzliche Bestimmung, unter welchen Bedingungen man aneiner allgemeinen Wahl teilnehmen darf. Solche Bedingungen waren zuunterschiedlichen Zeiten und sind in unterschiedlichen Ländern verschieden.In der Regel hängt heute das Wahlrecht von einem bestimmten Mindestalterab, von der Staatsangehörigkeit und vom Wohnsitz, früher häufig auch vomBesitz und dem Geschlecht.Zum heutigen Wahlrecht in Deutschland: A Wahlen046Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


1. LEXIKONWehrbeauftragter2 Nach Artikel 45 b GG wählt der i Bundestag fürjeweils fünf Jahre einen Wehrbeauftragten2. Er/sie soll darüber wachen,dass die i Grund- und Menschenrechte der Soldaten2 in der Bundeswehrnicht verletzt werden. Soldaten2 können sich mit Beschwerden unmittelbaran den Wehrbeauftragten2 wenden.2.Wehrhafte Demokratie i Streitbare DemokratieWehrpflicht Das i Grundgesetz (Art. 12a GG) verpflichtet alle Männer vom18. Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutzoder in einem Zivilschutzverband. Die Dauer der Wehrpflicht regelt das Wehrpflichtgesetz,z.Zt. beträgt sie 9 Monate. Wer den Kriegsdienst mit der Waffeaus Gewissensgründen verweigert, muss als Ersatz i Zivildienst leisten.3.zZDF Zweites Deutsches Fernsehen. Neben der i ARD zweite öffentlichrechtlicheFernsehanstalt, die ein Programm für ganz Deutschland ausstrahlt.4.Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung047


Zeitungen A Massenmedien1. LEXIKONZivildienst Ersatzdienst für diejenigen, die eigentlich i Wehrpflicht leistenmüssten, jedoch aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigern.Zivildienst wird in gemeinnützigen Einrichtungen abgeleistet, seineDauer entspricht seit dem 1.10.2004 der Dauer des Wehrdienstes (9 Monate).www.zivildienst.deZivilprozess Durch Gesetze geregeltes Verfahren, nach dem vor Gericht einRechtsstreit zwischen Privatpersonen ausgetragen wird. i Privatrecht2.Zuwanderung Zuzug von Personen aus dem Ausland, die dauerhaft inDeutschland leben wollen und nicht nur vorübergehend, wie z.B. Bürgerkriegsflüchtlingeoder Studenten2.Nach mehrjährigen, teilweise erbittert geführten Auseinandersetzungen verständigtensich 2004 i Regierungskoalition und i Opposition über die Inhalteeines Gesetzes, das in Zukunft die Zuwanderung aus Nicht-EU-Staatennach Deutschland regelt. Das von A Bundestag und i Bundesrat einvernehmlichbeschlossene Zuwanderungsgesetz tritt am 1.1.2005 in Kraft.4.3.048Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


2. Teil KurzinfoDie Informationen beziehen sich im Allgemeinen auf die Verhältnisse inDeutschland, obwohl es z.B. Bundeskanzler, Bundesländer und Bundespräsidentenauch anderswo gibt.Das Pocket-Format ließ nur knappe Informationen zu, viele Einzelheitenmussten wegfallen. Auch immer daran denken: In der Wirklichkeit ist alles vielkomplizierter!– – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – –[ Zeichenerklärung ]2 steht für die weibliche Form des voranstehenden Begriffs,also z. B. „Bürger2“ statt „Bürgerinnen und Bürger“ oder„BürgerInnen“. Unser Vorschlag zur besseren Lesbarkeit,ohne die Frauen einfach wegzulassen (die Redaktion).i Dieses Stichwort wird im Lexikon (Teil 1) erklärt.Bei Bedarf bitte nachschlagen.A Zu diesem Stichwort gibt es eine Kurzinfo (Teil 2).Für Einzelheiten bitte dort nachschlagen.[ ] Kann Hinweis auf die sprachliche Herkunft einesFremdworts enthalten, z.B.engl. – englischfrz. – französischgriech. – griechischlat. – lateinischKursivdruck: Fachbegriff bzw. im jeweiligen Zusammenhangwichtiger Begriff, den man sich merken sollte.vgl.: vergleiche! Hinweis auf eine zusätzlicheInformationsmöglichkeit.www.xyz.de Unter dieser Adresse finden sich weitere Informationenim Internet.A– – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – –4. 3.2. KURZINFO1.Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung049


4. 3.2. KURZINFO1.Arbeitslosigkeit _Wenn wir von Arbeitslosigkeit sprechen und etwas ungenausagen, jemand hat „keine Arbeit“, meinen wir eine bestimmte Form vonArbeit, die fehlt. Denn es gibt auch heute viele Arten von wichtiger Arbeit, dienicht knapp sind: Die (unbezahlte) Haus- und Familienarbeit (Kinder erziehen,alte und kranke Familienmitglieder pflegen) oder die ebenfalls unbezahlte,ehrenamtliche Arbeit, für die oft händeringend Nachwuchs gesucht wird –beim Roten Kreuz, der freiwilligen Feuerwehr, im Sportverein, in der Kirche, inder politischen Partei und und und. Die Arbeit, um die es sich bei der Arbeitslosigkeitdreht, ist die Arbeit, für die man Geld bekommt und die deshalb korrekterweiseeigentlich immer Erwerbsarbeit genannt werden müsste._______________________________________________________________3 Das bewegt die DeutschenVon je 100 Befragten bezeichnen als ihre wichtigsten ThemenDezember 2000 Dezember 2004_______________________________________________________________________________Arbeitslosigkeit 46 Arbeitslosigkeit 59Rechtsradikale 22 Gesundheitswesen 31Renten, Alter 14 Wirtschaftslage 14Rinderwahnsinn, BSE 13 Politikverdruss 11Asyl, Ausländer 13 Rente, Alterssicherung 11Steuern, Abgaben 12 Steuern, Steuererhöhung 11EU, Euro 6 Euro, Preiserhöhung 5Politikverdruss, Spendenaffäre 6 Kürzung Sozialleistungen 5Ruhe, Ordnung, Kriminialität 5 Reformstau 5Umweltschutz 4 Bildung, Schule 5..............................................................................................................................................Quelle: Forschungsgruppe Wahlen Jahresanfang 2004 © Globus 8991_______________________________________________________________050Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


Arbeitslosigkeit entsteht, wenn in einer i Marktwirtschaft mehr Menscheneinen (Erwerbs-) Arbeitsplatz suchen als Arbeitsplätze von Arbeitgebernangeboten werden. Man könnte auch sagen: Die Nachfrage (der Arbeitgeber)nach Arbeitskräften ist geringer als das Angebot.In der deutschen Arbeitslosenstatistik werden nur diejenigen als arbeitslosregistriert, die sich beim Arbeitsamt als Arbeitsuchende gemeldet haben.Nicht mitgezählt werden diejenigen, die sich in staatlich finanzierten Umschulungs-,Trainings- oder Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ( i ABM) befinden.Wie hoch die (registrierte) Arbeitslosigkeit ist, zeigt die Arbeitslosenquote. Siewird folgendermaßen ermittelt: Zunächst werden alle als Arbeiter2, Angestellte2oder Beamte2 Beschäftigten mit denjenigen zusammengezählt,die sich als Arbeitsuchende gemeldet haben. Dann wird errechnet, wievielProzent von dieser Summe die Arbeitslosen ausmachen. Die Quote ist inDeutschland regional sehr unterschiedlich. Sie hängt davon ab, ob viel oderwenig Arbeitsplätze angeboten werden, aber auch davon, ob mehr oder obweniger Menschen erwerbstätig sein wollen. In den neuen Bundesländernsind z.B. von den verheirateten Frauen deutlich mehr erwerbstätig bzw. aufder Suche nach Erwerbsarbeit als in den alten Bundesländern.4. 3.2. KURZINFO1.Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung051


_______________________________________________________________________________________3Arbeitslosigkeit in DeutschlandZahl der Arbeitslosen in Millionen (Jahresdurchschnitt)1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 20034. 3.2. KURZINFO1.4,384,384,284,10------------------------------------------------------------------------------------------------------------4 Mio.4,063,973,89 3,853,703,613,42------------------------------------------------------------------------------------------------------------3 Mio.1993 Arbeitslosenquote*: 6,7% 2004 Arbeitslosenquote*: 10,5%bezogen auf alle ErwerbspersonenGrund für eine mangelnde Nachfrage nach Arbeitskräften kann die Jahreszeitsein, z.B. im Baugewerbe der Winter (saisonale Arbeitslosigkeit). Arbeitslosigkeitkann auch darauf beruhen, dass vorübergehend Absatzschwierigkeitenin einer bestimmten Branche, z.B. in der Automobilindustrie, auftreten(konjunkturelle Arbeitslosigkeit), oder auch damit, dass die Bedeutung ganzerWirtschaftszweige zurückgeht, wie z.B. Bergbau und Schwerindustrie(strukturelle Arbeitslosigkeit).052Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


Arbeitslosigkeit kann ferner entstehen, wenn Arbeitsplätze aus Deutschlandins Ausland verlagert werden, weil dort niedrigere Löhne gezahlt werden.Schließlich vernichtet der technische Fortschritt laufend Arbeitsplätze – daswar schon immer so. Seit der Industrialisierung im 19. Jahrhundert werdenimmer mehr Arbeiten von Maschinen verrichtet, für die zuvor Menschenbenötigt wurden. In der Landwirtschaft (z.B. Mähmaschinen), in der Industrieproduktion(z.B. Roboter), inzwischen auch schon bei den Dienstleistungen(z.B. Computer oder Geldautomat).Der technische Fortschritt vernichtet aber nicht nur Arbeitsplätze, er schafftauch immer wieder neue: Der Hufschmied, der nicht mehr gebraucht wurde,weil in der Landwirtschaft immer weniger Pferde zu beschlagen waren, wurdeeben Kfz-Mechaniker und reparierte dann die Trecker, die die Pferde verdrängthatten. Heutzutage können einstige Schriftsetzer zu Layoutern werden– aber eben nicht alle. Die Aufnahme von arbeitslos Gewordenen durchneue Wirtschaftszweige wird heute nämlich immer schwieriger. Die neuenArbeitsplätze im Computer-, Informations- und Kommunikationsbereich stellenkomplizierte Anforderungen. Wer nur wenig qualifiziert ist, kann sie nichtmehr erfüllen.Staatlich gelenkte Wirtschaften rühmen sich häufig, im Gegensatz zuri Marktwirtschaft gebe es bei ihnen keine Arbeitslosigkeit. Tatsächlich gibt esdort oft, so war es z.B. auch in der Planwirtschaft der i DDR, eine „verdeckte“Arbeitslosigkeit. Sie besteht darin, dass Arbeitskräfte voll bezahlt, aber nurteilweise ausgelastet oder mit wirtschaftlich überflüssigen Arbeiten beschäftigtwerden. So herrscht zwar Vollbeschäftigung, aber auf die Dauer führtdiese Praxis einen Staat in den wirtschaftlichen Ruin.4. 3.2. KURZINFO1.Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung053


3 Ost-West-Gefälle bei den Arbeitslosenquoten (2003)Arbeitslosenquoten in Prozent – bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen (Vorjahreswert in Klammern)Schleswig-Holstein9,7 (8,4)1.Mecklenburg-Vorpommern20,1 (17,9)Hamburg9,9 (8,9)Bremen13,2 (12,3)Brandenburg18,8 (16,7)2. KURZINFONordrhein-Westfalen10,0 (9,1)Rheinland-Pfalz7,7 (6,9)Hessen7,9 (6,8)Niedersachsen9,6 (8,6)Sachsen-Anhalt20,5 (18,5)Thüringen16,7 (14,6)Berlin18,1 (16,9)Sachsen17,9 (16,4)Deutschland 10,5 (9,4)Bundesgebiet West 9,1 (7,7)Bundesgebiet Ost 18,7 (16,9)3.Saarland9,5 (8,7)Bayern6,9 (5,8)Baden-Württemberg6,2 (5,5)4.5,5 bis 8,08,1 bis 12,012,1 bis 16,016,1 bis 20,0Arbeitslosenquoten in Prozent –bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen(Vorjahreswert in Klammern)Quelle: Bundesanstalt für Arbeit ©Leitwerk 2004054Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


?Was Arbeitslosenstatistiken aussagen, ist nicht so klar, wiees auf den ersten Blick aussieht. Wenn viele es irgendwannaufgeben, sich weiter beim Arbeitsamt als Arbeitslose registrierenzu lassen, weil es ohnehin nichts bringt, dann sinktdie Arbeitslosenquote. Aber tatsächlich hat kein einzigerMensch mehr Arbeit. Andererseits gibt es als arbeitslosRegistrierte, die in Wirklichkeit gar keine Arbeit suchen,sondern nur z.B. irgendwelche Rentenansprüche wahrenwollen.2003 waren im Jahresdurchschnitt laut Statistik 4 376 000Menschen arbeitslos.Gleichzeitig klagten bei einer Umfrage zwei von drei Unternehmen,sie fänden keine geeigneten Arbeitskräfte für dieStellen, die bei ihnen frei sind.1.2. KURZINFOKann beides stimmen?4.3.Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung055


4. 3. WISSENSWERTES2. AUSFÜHRL. KURZINFO INFORMATIONEN1. LEXIKONBundesregierung_Die Bundesregierung besteht aus dem i Bundeskanzlerund den i Bundesministern. Was die Mehrheit im i Bundestag, die i Legislative,will, setzt sie als Spitze der i Exekutive in praktische politische Maßnahmenum. Zugleich hat sie als die politische Führung Deutschlands dieAufgabe, selbständig Initiativen zu ergreifen, politische Ziele zu setzen, dieGesamtentwicklung unseres Landes zu steuern und langfristig zu planen.Im Grundgesetz steht, dass der Bundeskanzler vom A Bundestag gewähltwird [Art. 63 GG]. Das wird auch selbstverständlich so gehandhabt, aber dieEntscheidung, wer Kanzler werden soll, haben praktisch schon vorher dieBürger2 bei der Bundestagswahl getroffen. Aus Bundestagswahlen sindKanzlerwahlen geworden, in denen die Parteien den Bürgern2 ihre Kanzlerkandidatenanpreisen und zur Auswahl stellen.Der Bundeskanzler ist Chef der Bundesregierung. Er trägt damit auch dieGesamtverantwortung gegenüber dem Parlament. Die Bundesminister2werden auf seinen Vorschlag vom i Bundespräsidenten ernannt und entlassen.Sie müssen sich an die politischen Richtlinien des Kanzlers halten undkönnen ihn nicht überstimmen. Der Bundestag kann einen einmal gewähltenBundeskanzler nicht ohne weiteres aus dem Amt entfernen. Nur wenn sicheine Mehrheit für die Wahl eines Nachfolgers findet, kann er gestürzt werden( i Konstruktives Misstrauensvotum) – dies ist seit 1949 bisher nur einmal derFall gewesen (Helmut Schmidt, 1982). Verlangt der Bundeskanzler von deri Regierungskoalition, dass sie ihm in einer Abstimmung ausdrücklich ihr Vertrauenausspricht, und sie tut das nicht, dann kann der Bundespräsident aufVorschlag des Bundeskanzlers den Bundestag auflösen und Neuwahlenanordnen. [Art. 68 GG]. Einzelne Bundesminister2 kann der Bundestagnicht abwählen. Nur wenn der Kanzler gestürzt wird, müssen auch dieBundesminister2 gehen, und zwar alle.Der Bundeskanzler verfügt über ein eigenes Amt, das Bundeskanzleramt, dieZentrale der Regierungsarbeit. Damit beobachtet und koordiniert er die056Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


3 Die BundesregierungDer Bundeskanzlerbestimmt die Richtliniender Politik undträgt dafür die Verantwortung.VerantwortungWahlVertrauenBundeskanzlerBundestagBundeskanzleramtPresse- undInformationsamtKanzlerprinzipBundesminister(aufBundesregierung(Kabinett)VorschlagArbeit in den einzelnen Bundesministerien – und kontrolliert sie zugleich. Nachdem Motto, dass man nicht nur Gutes tun, sondern auch darüber reden soll,steuert er zudem die Öffentlichkeitsarbeit der Regierung, und zwar mithilfedes Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung. Es unterstehtdem Kanzler direkt.Alle bisherigen Bundesregierungen sind Koalitionsregierungen gewesen.Das heißt, mehrere Fraktionen schlossen ein Bündnis ( i Koalition) und legtenin einem i Koalitionsvertrag fest, welche Regierungs<strong>politik</strong> sie in Zukunft verfolgenwollten. Wie viele Minister2 sie dann in die Bundesregierung entsandten,hing von ihrer Stärke im Parlament ab. www.bundesregierung.dedesRessortprinzipInnerhalb der Richtlinienleitet jederMinister sein Ressortselbständig und ineigener Verantwortung.ernannt)BundeskanzlersStellvertreter(Vizekanzler)KollegialprinzipAlle wichtigen Entscheidungenwerdenvom Kabinett kollegialgefällt, bei Meinungsverschiedenheitenzwischen Bundesministerentscheidetdas Kabinett durchMehrheitsbeschluss.©Erich Schmidt Verlag4. 3.2. KURZINFO1.Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung057


?4.3.2. KURZINFO1.Bundesminister2 leiten ihr Ministerium als Politiker2.„Vom Fach“ sind sie häufig nicht, da verlassen sie sich aufden Sachverstand ihrer Ministerialbeamten2.Ein Bundestagsabgeordneter, der das Fach Geschichtestudiert hatte, war so in der Vergangenheit ohne Schwierigkeitennacheinander Wissenschaftsminister, Finanzministerund schließlich Verteidigungsminister. Manche kritisieren,dass Minister2 oft zu wenig Ahnung haben von dem,wofür ihr Ministerium zuständig ist.Was meinst du: Sollte ein Minister2 immer auch ein Fachmann2sein oder ist es sogar besser, wenn er2 fachlichunbefangen an seine2 Aufgaben geht?Bundesstaat_Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat. 16Bundesländer, die als Staaten gelten, haben sich zusammengeschlossenund sich eine gemeinsame Regierung gegeben. (Das unterscheidet sie voneinem Staatenbund, der keine gemeinsame Regierung hat.) Die BundesrepublikDeutschland bildet eine politische Einheit sowie eine Rechts- und Wirtschaftseinheit.Das bedeutet: Deutschland besitzt eine gemeinsame Verfassung,das A Grundgesetz, ein gemeinsames Parlament, den DeutschenA Bundestag, und eine A Bundesregierung.Überall im Bundesgebiet gelten die gleichen Bundesgesetze. Die Wirtschaftsordnung,die Währung, Maße und Gewichte sind gleich. Das Grundgesetzverlangt, dass im gesamten Bundesgebiet einheitliche bzw. gleichwertigeLebensverhältnisse herrschen.Daneben haben die Länder ihre eigenen Verfassungen, Regierungen undVerwaltungsbehörden. Landesparlamente beschließen eigene Landesgesetze,z.B. für das Schulwesen. Das Grundgesetz regelt, welche Gesetzgebungdem Bund und welche den Ländern zusteht.058Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


_______________________________________________________________3 Wirtschaftsleistung länderweiseBruttoinlandsprodukt 2003 je Einwohner in Euro_______________________________________________________________________________Hamburg IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII 44 500Bremen IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII 35 300Hessen IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII 31 800Bayern IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII 29 9001.Baden-Württemberg IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII 29 500Nordrhein-Westfalen IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII 25 800Deutschland IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII 25 800Saarland IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII 24 400Schleswig-Holstein IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII 23 300Berlin IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII 23 000Niedersachsen IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII 22 900Rheinland-Pfalz IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII 22 900Sachsen IIIIIIIIIIIIIIIIIII 17 800Thüringen IIIIIIIIIIIIIIIIII 17 600Brandenburg IIIIIIIIIIIIIIIIII 17 500Sachsen-Anhalt IIIIIIIIIIIIIIIIII1 17 500Mecklenburg-Vorp. IIIIIIIIIIIIIIIII 17 100..............................................................................................................................................Quelle: Arbeitskreis „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung der Länder“© Globus 9047_______________________________________________________________Bund und Länder arbeiten eng zusammen. Im Bundesrat beteiligen sich dieLänder am Zustandekommen von Bundesgesetzen. Dort haben sie – je nachEinwohnerzahl – zwischen 2 und 6 Stimmen, die die jeweilige Landesregierunggeschlossen abgeben muss. Die Länder können im Bundesrat Veränderungenvon Bundesgesetzen erzwingen und sie im äußersten Fall sogar zuFall bringen, obwohl der Bundestag sie bereits beschlossen hat ( A Gesetzgebung).Die Länder führen auch die meisten Bundesgesetze mit ihren2. KURZINFO3.4.Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung059


Beamten aus, denn der Bund verfügt nur in wenigen Bereichen, wie z.B.Bundeswehr, Bundesgrenzschutz und Zoll, über eigene Behörden. Der Bundwiederum beteiligt sich mit finanziellen Zuschüssen an vielfältigen Projektender Länder._______________________________________________________________3 Bundesländer: das WohlstandsgefälleBundesdurchschnitt = 1004.2. KURZINFO3.1.Hamburg IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII 117,6Baden-Württemb IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII 115,3Hessen IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII 112,2Bayern IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII 111,5Nordrhein-Westf. IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII 104,5Rheinland-Pfalz IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII 103,7Schleswig-Holstein IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII 98,7Bremen IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII 97,9Niedersachsen IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII 97,5Saarland IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII 96,7Berlin IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII 88,2Thüringen IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII 74,8Sachsen IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII 73,0Brandenburg IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII 69,8Mecklenb.-Vorp. IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII 63,9Sachsen-Anhalt IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII 61,5Der IW-Regionalindikator berücksichtigt Bruttolöhne, Arbeitslosigkeit, Infrastruktur,Ausstattung mit Humankapital und wirtschaftliche Dynamik.............................................................................................................................................Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft Mai 2002 © Globus 7763_______________________________________________________________060Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


Die wirtschaftliche Leistungskraft der Bundesländer ist sehr unterschiedlich.Damit es trotzdem überall in Deutschland etwa gleiche Lebensverhältnissegibt, müssen reichere Bundesländer im so genannten Länderfinanzausgleichärmeren etwas von ihren Steuereinnahmen abgeben. Außerdem erhaltenfinanzschwache Länder Sonderzahlungen aus der Bundeskasse.Die bundesstaatliche Ordnung in Deutschland darf nach Artikel 79 GG auchmit einer noch so großen Mehrheit nicht abgeschafft werden.1.Baden-Württemb. Bayern Berlin Brandenburg2. KURZINFOBremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpom.Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland3.Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen_________________________________________________________________________Siehe auch: Informationen zur politischen Bildung Nr. 275.Zu bestellen über: www.bpb.de; die Website der Länder unter: www.bundesrat.de4.Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung061


1.Bundestag_In der deutschen Demokratie sollen die Deutschen über sichselbst bestimmen. „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ [Art. 20 GG ], solautet der urdemokratische Grundsatz von der i Volkssouveränität in unsererVerfassung. In einem Flächenstaat wie Deutschland mit über 80 Millionen Einwohnern2kann dies freilich nicht bedeuten, dass das Volk nun auch sämtlichepolitischen Entscheidungen in all ihren komplizierten Einzelheiten ständigselbst trifft. Für diese Aufgabe wählt es alle vier Jahre 598 Vertreter2 (Repräsentanten2),weitere Abgeordnete können aufgrund von Überhangmandaten( A Wahlen [Bundestagswahl]) hinzukommen. Die Gewählten treten imDeutschen Bundestag zusammen ( i Repräsentative Demokratie).2. KURZINFO3 Die Organisation des Deutschen BundestagesBundestagsverwaltungBundestagspräsidentPräsidiumÄltestenratPräsidium und 23von den FraktionenbenannteMitgliederVermittlungsausschussFraktionenMindeststärke:5% der Mitgliederdes Bundestages3.StändigeAusschüsseAbgeordnetePlenumSonderausschüsseUntersuchungsausschüsseEnquete-Kommissionen©Erich Schmidt Verlag4.062Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


Dort erfüllen sie vier Hauptaufgaben (Funktionen):1. Sie wählen den Regierungschef (Wahlfunktion). Das geschieht inder Regel nur einmal, immer dann, wenn ein neuer Bundestagzusammentritt.2. Sie beraten und beschließen neue Gesetze, nach denen alle Bürger2sich zu richten haben (Gesetzgebungsfunktion). Damit sindsie eigentlich ununterbrochen beschäftigt, und zwar in den meistender z.Zt. 21 Ausschüssen des Bundestages.3. Sie kontrollieren die laufende Arbeit der Regierung (Kontrollfunktion).Dazu lassen sie sich mündlich und schriftlich Anfragen von derRegierung beantworten, nehmen in den Bundestagsausschüssenbei der Beratung über neue Gesetze gleichzeitig die Regierungsarbeitgenauer unter die Lupe, setzen – wenn nötig – einen i Untersuchungsausschussein und – ganz wichtig: Sie teilen der Regierungjährlich in einem Gesetz über den A Haushaltsplan das Geld zu,das die zum Regieren braucht. Vorher lassen sie sich natürlichgenau erklären, wofür das im Einzelnen ausgegeben werden soll.Schließlich verstehen sie sich als4. das Forum [lat. Marktplatz] der Nation, auf dem fortlaufend alle mitallen diskutieren und dabei die aktuellen politischen Probleme zurSprache gebracht (artikuliert) werden (Artikulationsfunktion).1.2. KURZINFODas Geschehen im Parlament bestimmen die Fraktionen. Die Abgeordneten,die in den Bundestag gewählt worden sind, verstehen sich dort nämlich nichtals Einzel-, sondern als Mannschaftskämpfer. Deshalb schließen sich diejenigen,die der gleichen Partei angehören, freiwillig zu einer Fraktion zusammen.Praktisch nur über sie kann der einzelne Abgeordnete politischen Einflussausüben (Fraktionenparlament). Bevor in der Vollversammlung desParlaments, im Plenum (lat. plenum: voll), abgestimmt wird, diskutierenzunächst die Fraktionen unter sich und beschließen mit Mehrheit, wie sie sichjeweils entscheiden wollen. An diesen Mehrheitsbeschluss halten sich dann3.4.Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung063


in der Regel alle Mitglieder der Fraktion freiwillig und stimmen im Parlamententsprechend geschlossen ab (Fraktionsdisziplin).1.Niemand kann dazu jedoch gezwungen werden. Denn Abgeordnete sind „anAufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“[Art. 38 GG ]. Wer sich allerdings wiederholt der Mehrheitsmeinung seinerFraktion nicht anschließen will, riskiert, für die nächste Bundestagswahlnicht mehr als Kandidat2 aufgestellt zu werden.2. KURZINFO3.Die Feststellung des Artikel 38 in unserer Verfassung bedeutet übrigens auch,dass die Abgeordneten nicht einfach Briefträger für die Wünsche ihrer Wähler2sind. Von ihnen wird auch politische Führung erwartet, sie sollen ihrerseitsEinfluss darauf nehmen, welche Meinung sich in der Bevölkerung zubestimmten politischen Fragen bildet.Es gibt ein beharrliches Vorurteil: Das oft spärlich besetzte i Plenum desBundestages, wie es im Fernsehen bisweilen zu besichtigen ist, sei einBeweis dafür, dass die Bundestagsabgeordneten wohl nicht besonders fleißigsind. Dabei leisten die Abgeordneten ihre Hauptarbeit nicht im Plenum,sondern in den Ausschüssen des Bundestages. Hier werden die Entwürfevon neuen Gesetzen intensiv beraten. Meist wird dort unter Ausschluss derÖffentlichkeit diskutiert, damit sich niemand scheuen muss, auch einmal denArgumenten eines parteipolitischen Gegners zu folgen – wenn sie ganz einfachvernünftiger sind.Die Ausschüsse sind jeweils für bestimmte Bereiche zuständig (Finanz-,Gesundheits-, Sportausschuss usw.), alle Fraktionen sind in ihnen vertreten,jeweils entsprechend ihrer Stärke im Parlament. Wenn die Ausschussarbeitbeendet ist, entscheiden die Fraktionen intern, ob sie das neue Gesetz imPlenum annehmen oder ablehnen wollen. Vor der Schlussabstimmung gibtes dort dann manchmal noch ein Wortgetöse.4.064Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


_______________________________________________________________3 Ständige Ausschüsse des Deutschen Bundestages15. WahlperiodeAnzahl derAbgeordnetenHaushaltsausschuss 44Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit 42Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen 40Ausschuss für Gesundheit und soziale Sicherung 40Auswärtiger Ausschuss 37Innenausschuss 37Finanzausschuss 33Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung 33Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 33Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union 33Rechtsausschuss 33Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 30Verteidigungsausschuss 30Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft 30Petitionsausschuss 25Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 23Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe 17Ausschuss für Kultur und Medien 15Sportausschuss 15Ausschuss für Tourismus 15Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung 15.............................................................................................................................................Quelle: www.bundestag.de, Juni 2004_______________________________________________________________1.2. KURZINFO3.4.Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung065


1.Aber in diesen Redeschlachten wird keineswegs der Versuch gemacht – wieNaive glauben – den parteipolitischen Gegner2 in letzter Minute doch nochmit Argumenten zu überzeugen. Nein, zu beraten gibt es zu diesem Zeitpunktnichts mehr – das ist im Ausschuss passiert – und die Standpunkte der Fraktionensind längst festgezurrt. Aber der Wähler2 draußen vor der Tür mussnoch informiert werden, aus welchen Gründen sich Partei A schließlich sound Partei B anders entschieden hat. Für ihn2 wird also inszeniert, was manauch Verlautbarungsschlachten genannt hat.2. KURZINFOEin Ausschuss besonderer Art ist der Petitionsausschuss (lat. petitio: Bitte,Beschwerde). Alle Bürgerinnen und Bürger können sich an ihn mit Vorschlägenwenden, z.B. zur Änderung eines Gesetzes, das sich in der Praxis nichtbewährt, aber auch mit Beschwerden über das Verhalten von Behörden. DerPetitionsausschuss geht solchen Eingaben nach, er kann Auskünfte vonRegierung und Behörden verlangen und abschließend dem Bundestag z.B.empfehlen, sich der Beschwerde eines Bürgers anzuschließen und auf Abhilfezu drängen.3.Für ihre Tätigkeit erhalten die Bundestagsabgeordneten Diäten, ein Gehaltaus der Staatskasse, das im Prinzip für alle gleich ist. (Das Wort bedeutetursprünglich Tagegelder [von lat. dies – der Tag]. Die Höhe ihres Gehaltsbestimmen die Abgeordneten selbst durch Gesetz. Es beträgt z.Zt. rund84000 D im Jahr, die versteuert werden müssen. Hinzu kommen rund 42000D jährlich für Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Abgeordnetenberufentstehen, z.B. die zweite Wohnung in Berlin oder Fahrkosten im Wahlkreis.Dieser Betrag ist steuerfrei und wird als Pauschale gezahlt, das heißt, die Ausgabenmüssen nicht im Einzelnen belegt werden. Weitere Leistungen sindZuschüsse zur Krankenversicherung, Anrechte auf Altersversorgung, Freifahrtauf öffentlichen Verkehrsmitteln und Übergangsgelder beim Ausscheidenaus dem Parlament.4.20-22 Wochen im Jahr kommen die Abgeordneten des Bundestages zu Sit-066Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


zungen in Berlin zusammen. Sie tagen dort im gleichen – allerdings großartigumgebauten – Gebäude, das für das Parlament (Reichstag) des deutschenKaiserreiches (1871-1918) gebaut worden war und in dem auch der Reichstagder Weimarer Republik (1919-1933) zusammentrat.In der sitzungsfreien Zeit wird von den Abgeordneten erwartet, dass sie sichum ihren Wahlkreis kümmern, in dem sie als Direktkandidat2 gewählt wordensind bzw. den sie für ihre Partei betreuen.1.So, wie der Bundestag zusammengesetzt ist, ist er kein Spiegelbild derGesamtbevölkerung. Im 15. Deutschen Bundestag (2002– ) sitzen 404 Männer,aber nur 197 Frauen. Abgeordnete mit Hochschulabschluss überwiegen,der i öffentliche Dienst ist unverhältnismäßig stark vertreten.3 Fraktionen im 14. und 15. BundestagZahl derAbgeordnetenSPDCDU/CSUBündnis 90/Die GrünenFDPPDS2. KURZINFO350298 249300250245 247 **14. Wahlperiode20015. Wahlperiode1503.1005047 5543 4736 (3*)0* Direkt gewählte Abgeordnete. Die PDS hat keinen Fraktionsstatus.** 2003 wurde ein Abgeordneter der CDUaus der Fraktion ausgeschlossenund gehört dem Bundestag jetzt als Fraktionsloser an. Stand: Juli 20044.Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung067


3 Der deutsche Bundestag in BerlinBundesflaggeZuschauertribüne,gegenüber: PressetribüneGlaskuppel desReichstagsgebäudesBundesregierung(Minister2 undStaatssekretäre2)Bundesadler4.2. KURZINFO1.3.Abgeordnete im Plenum. Stenografen2Fraktionen von links nach rechtsaus der Sicht des Bundestagspräsidenten:PDS (keine Fraktion,nur 2 direkt gewählte), SPD,Bündnis 90/Grüne, CDU/CSU, FDP.Redner2Bundestagspräsident2Bundesratsvertreter2068Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


?Auf der Internet-Seite des Bundestages findest du ganzschnell Namen und Adresse des/der Abgeordneten, der/die deinen Wahlkreis im Bundestag vertritt. In den meistenFällen kannst du ihn/sie per E-mail erreichen. Nutze dieMöglichkeit, mit ihm/ihr ins Gespräch zu kommen über politischeFragen, die dich interessieren. Du wirst staunen, wieprompt du Antwort bekommst, gerade auch, wenn du dichals junger Mensch vorstellst.1.Demokratie_Demokratie, griechisch „Herrschaft des Volkes“, wurde vonihren Erfindern als direkte Demokratie praktiziert: Die freien Männer – nur siegalten damals als das Volk – versammelten sich auf dem Marktplatz ihresStadtstaates (Polis) und beschlossen dort unmittelbar selbst über alles, wasdie Polis anging, über alle politischen Fragen also.2. KURZINFODiese Marktplatzdemokratie ist in den heutigen Großstaaten nicht mehr möglich.An ihre Stelle ist die repräsentative Demokratie getreten. Vom Volk auf Zeitgewählte Vertreter2, diesmal Männer und Frauen, Repräsentanten2, entscheidenals Treuhänder2 für das Volk die laufenden politischen Fragen.Daneben können auch in der repräsentativen Demokratie Elemente der direktenDemokratie treten: wenn z.B. in einem i Volksentscheid die wahlberechtigtenBürger2 unmittelbar über einen Gesetzentwurf abstimmen, der ausihrer Mitte kommt, oder in einem i Referendum entscheiden, ob sie einemParlamentsgesetz nachträglich ihre Zustimmung geben oder verweigern. DieVerfassungen aller deutschen Bundesländer sehen Volksentscheide vor, Bayernund Hessen auch ein Referendum bei Verfassungsänderungen. AufBundesebene gibt es weder die Möglichkeit des Volksentscheides noch dieMöglichkeit eines Referendums, das viele europäische Staaten kennen.3.4.Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung069


Nahezu alle Staaten des Welt behaupten heute, Demokratien zu sein. Auchin der deutschen Geschichte wurde der Begriff missbraucht. Die DDR, dieeine Parteidiktatur war, nannte sich im Staatsnamen „demokratisch“. HitlersPropagandachef Goebbels schrieb 1942 über die Hitler-Diktatur: „Wir Deutschenleben in einer wahren Demokratie.“1.Angesichts solcher absichtlicher Begriffsverwirrung muss exakt beschriebenwerden, an welchen Merkmalen man erkennen kann, ob eine Staatsordnungwirklich demokratisch ist. Für die Demokratie in Deutschland ist dies durcheine Definition des i Bundesverfassungsgerichts erfolgt ( A Freiheitlichedemokratische Grundordnung).2. KURZINFODie deutsche Demokratie ist nicht eine Demokratie, die lediglich Spielregelnvorschreibt, sich sonst aber im politischen Meinungskampf neutral verhält.Sie tritt vielmehr für bestimmte oberste Werte ein, an erster Stelle die Würdedes Menschen, die sie als „wehrhafte“ und „streitbare“ Demokratie verteidigt.Parteien, die diese obersten Werte missachten und mit demokratischen Mittelndie Demokratie selbst abschaffen wollen, müssen in Deutschland damitrechnen, verboten zu werden.4.3.070Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


?Zahlreiche europäische Staaten führten im letzten Jahrzehntein i Referendum durch, in dem die Bürger2 direktselbst eine für ihr Land wichtige politische Frage entschieden:Die Dänen2, Schweden2, Norweger2, Finnen2,Österreicher2, Esten2, Letten2, Litauer2, Malteser2,Polen2, Slowaken2, Slowenen2, Tschechen2, undUngarn2, stimmten darüber ab, ob sie der A EU beitretenwollten oder nicht. Andere Nationen durften ihre Meinungzur Einführung des i Euro sagen. In Deutschland dagegengibt es bis heute auf Bundesebene keine solchen Möglichkeitendirekter Demokratie.Sollte es sie geben oder siehst du ernst zu nehmende Gründedagegen? Welche Hintergründe vermutest du, dass derBundestag bis jetzt keine Formen direkter Demokratie aufBundesebene im i Grundgesetz verankert hat?1.2. KURZINFOEuropäische Union (EU)_Die EU ist ein Verbund europäischer Staaten, diewirtschaftlich und politisch eng zusammenarbeiten. Seine Vorgeschichtereicht bis 1951 zurück. Damals gründeten Frankreich, Westdeutschland, Italienund die Benelux-Länder (Belgien, Niederlande, Luxemburg) die EuropäischeGemeinschaft für Kohle und Stahl, genannt Montanunion, und betriebenfortan ihre Kohle- und Stahlproduktion in gemeinsamer Absprache.3.1957 gingen die Staaten der Montanunion einen Schritt weiter und schlossensich zu einer Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) zusammen. Zielwar, alle Zölle zwischen den Mitgliedstaaten Schritt für Schritt abzubauen undam Ende einen gemeinsamen Binnenmarkt zu schaffen, für den Staatsgrenzenkeine Bedeutung mehr haben. Über viele Zwischenstufen war dieses Ziel1993 erreicht. Seitdem sind alle Zölle zwischen den Mitgliedstaaten abge-4.Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung071


1.schafft. Es gelten vier Freiheiten, und zwar für Waren, Personen, Dienstleistungenund Kapital: Waren können (zoll-)frei von einem Land ins anderetransportiert werden, die Staatsbürger der EU-Staaten können sich in allenEU-Ländern frei bewegen, auf Dauer dort arbeiten (= Dienstleistungen anbieten)und wohnen. Ebenso kann Geld ohne Beschränkungen von einem EU-Land in das andere überwiesen werden. Für die 2004 beigetretenen Staaten(siehe unten) gelten Übergangsfristen, bis alle diese Freiheiten auch für sie vollin Kraft sind.4.3.2. KURZINFOZu den Gründungsmitgliedern der EWG waren 1973 Dänemark, Großbritannienund Irland hinzugekommen, 1981 Griechenland, 1986 Spanien und Portugal,1995 Finnland, Schweden und Österreich. Am 1. Mai 2004 traten imRahmen der sogenannten Osterweiterung zugleich 10 weitere Staaten derEU bei: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien,Ungarn und Zypern. Was anfänglich bloß eine Wirtschaftsgemein-072Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


schaft (EWG) war, ist inzwischen zur Europäischen Union (EU) geworden.Denn die Mitgliedstaaten arbeiten längst nicht mehr nur auf wirtschaftlichemGebiet eng zusammen. Sie stimmen zunehmend auch ihre Außen- undSicherheits<strong>politik</strong> und ihre Rechts<strong>politik</strong> (z.B. Asylrecht) miteinander ab.Die EU ist zwar kein Bundesstaat, sie verfügt aber über ein eigenes EuropäischesParlament und eigene Institutionen, die weitreichende Vollmachtenbesitzen. So können sie Verordnungen und Richtlinien erlassen, die in allenMitgliedstaaten wie Gesetze gelten, ohne dass die nationalen Parlamentevorher darüber abgestimmt hätten.(Grafik siehe nächste Seite.)1.?Im Europäischen Parlament stehen Deutschland für 82Millionen Einwohner 99 Parlamentssitze zu, Spanien fürknapp 40 Millionen Einwohner 54 Parlamentssitze undLuxemburg für 400 000 Einwohner 6 Parlamentssitze. Eindeutscher Abgeordneter2 repräsentiert damit knapp830 000 Bürger2, ein Abgeordneter2 aus Luxemburgetwa 67 000.Das demokratische Gebot, dass alle Wähler2stimmen dasgleiche Gewicht haben müssen, ist also bei der Wahl zumEuropäischen Parlament offensichtlich verletzt. Aber waswürde es für Folgen haben, wenn für Luxemburg die Regelungeingeführt würde: Erst für 830 000 Bürger2 gibt eseinen Abgeordneten2 oder umgekehrt: die Deutschenerhalten schon für jeweils 67 000 Bürger2 einen Abgeordneten2.2. KURZINFO3.Welche Lösung des Problems siehst du?4.Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung073


3 Die Europäische Union (Stand 2004)BelgienBeitrittsjahr 1958*10,3 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf in D: 25 640Arbeitslosenquote: 8,1%DänemarkBeitrittsjahr 19735,4 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf in D: 35 020Arbeitslosenquote: 5,6%DeutschlandBeitrittsjahr 1958*82,4 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf in D: 25810Arbeitslosenquote: 9,3%1.EstlandBeitrittsjahr 20041,4 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf in D: 5 470Arbeitslosenquote: 10,1%FinnlandBeitrittsjahr 19955,2 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf in D: 27 510Arbeitslosenquote: 10,1%FrankreichBeitrittsjahr 1958*59,3 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf in D:25 170Arbeitslosenquote: 9,4%GriechenlandBeitrittsjahr 198110,6 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf in D: 13 950Arbeitslosenquote: 9,3%GrossbritannienBeitrittsjahr 197360,1 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf in D: 26520Arbeitslosenquote: 5,0%IrlandBeitrittsjahr 19733,9 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf in D: 33 710Arbeitslosenquote: 4,6%2. KURZINFOItalienBeitrittsjahr 1958*58,0 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf in D: 22 380Arbeitslosenquote: 8,7%LuxemburgBeitrittsjahr 1958*0,45 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf in D: 51 240Arbeitslosenquote: 3,7%LettlandBeitrittsjahr 20042,3 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf in D: 3 760Arbeitslosenquote: 10,5%MaltaBeitrittsjahr 20040,4 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf in D: 11 330Arbeitslosenquote: 7,5%LitauenBeitrittsjahr 20043,5 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf in D: 4 490Arbeitslosenquote: 12,7%NiederlandeBeitrittsjahr 1958*16,1 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf in D: 27 880Arbeitslosenquote: 7,5%ÖsterreichBeitrittsjahr 19958,1 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf in D: 27 670Arbeitslosenquote: 4,4%PolenBeitrittsjahr 200438,2 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf in D: 4 830Arbeitslosenquote: 19,2%PortugalBeitrittsjahr 198610,3 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf in D: 12 730Arbeitslosenquote: 6,4%3.SchwedenBeitrittsjahr 19958,9 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf in D: 29 650Arbeitslosenquote: 5,6%SlowakeiBeitrittsjahr 20045,4 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf in D: 5 450Arbeitslosenquote: 17,1%SlowenienBeitrittsjahr 20042,0 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf in D: 12 280Arbeitslosenquote: 6,5%SpanienBeitrittsjahr 198640,4 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf in D: 18 160Arbeitslosenquote: 11,3%TschechienBeitrittsjahr 200410,2 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf in D: 7 120Arbeitslosenquote: 7,8%UngarnBeitrittsjahr 200410,1 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf in D: 7 120Arbeitslosenquote: 5,8%4.*GründungsmitgliederQuelle: Eurostat, ©Globus 7664 März 2002ZypernBeitrittsjahr 20040,8 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf in D: 16 840Arbeitslosenquote: 4,4%074Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


Extremismus_Extremistisch werden politische Meinungen, Vereinigungenund Parteien genannt, wenn sie als verfassungswidrig anzusehen sind, alsoals unvereinbar mit den Grundprinzipien der A freiheitlichen demokratischenGrundordnung. Im politischen Tagesgeschäft wird extremistisch häufig mitradikal (= an die Wurzel gehend; kompromisslos) gleichgesetzt. Der (unberechtigte)Vorwurf gegen jemanden, er verbreite extremistische Gedanken,kann auch Waffe sein, um einen politischen Gegner mundtot zu machen.1.Die i Verfassungsschutzbehörden unterscheiden in ihren jährlichen Berichtenzwischen rechtsextremistischen und linksextremistischen Bestrebungen.Beide wollen die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigenund schließen Gewalt dabei nicht aus. Im Jahr 2003 waren laut Verfassungsschutzberichtdes Bundes 759 verübte Gewalttaten der rechtsextremistischenund 483 der linksextremistischen Szene zuzuordnen. Die beiden häufigstenStraftaten sind davon bei Rechtsextremisten2 Körperverletzungen(84%) und Widerstandsdelikte (6%), bei Linksextremisten2 Körperverletzungen(40%) und Landfriedensbruch (24%).2. KURZINFORechtsextremisten2 verbreiten nationalistisches und rassistisches Gedankengut( i Nationalismus; i Rassismus). Sie lehnen die Vorstellung ab, dassalle Menschen die gleiche Würde besitzen. Vielmehr beurteilen sie den Werteines Menschen danach, welchem Volk oder welcher Rasse er angehört.Rechtsextremisten2 propagieren ein politisches System, in dem eine starkeFührung nach dem „wahren“ Willen des Volkes handelt und deshalb eineOpposition oder andere Kontrollinstrumente überflüssig sind.3.4.Zu den Linksextremisten2 gehören unterschiedliche Gruppen mit unterschiedlichenZielen. Revolutionär-marxistisch orientierte Gruppen wollen andie Stelle der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung in Deutschlandeine sozialistisch/kommunistische Diktatur setzen. AnarchistischeGruppen streben eine – aus ihrer Sicht- „herrschaftsfreie“ Gesellschaft an.[Anarchie: griech. ohne Herrschaft]. Die i Autonomen stellen den größtenPocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung075


Anteil der gewaltbereiten Linksextremisten2. Sie sind eine uneinheitlicheBewegung, orientieren sich an Bruchstücken kommunistischer und anarchistischerVorstellungen und propagieren die Missachtung von Regeln allerArt und den Widerstand gegen jede Autorität.1.Extremistische Vereinigungen können vom Bundesinnenminister bzw. vonden Innenministern der Bundesländer für jeweils ihren Bereich verboten werden[Art. 9 (2) GG], extremistische A Parteien jedoch nur vom i Bundesverfassungsgericht.2. KURZINFO3.Freiheitliche demokratische Grundordnung_In unserer Verfassung wirdzweimal der Begriff freiheitliche demokratische Grundordnung verwendet[Art. 18, Art. 21(2) GG]. Damit ist die demokratische Ordnung in Deutschlandgemeint, in der demokratische Prinzipien [Art. 20 GG] und oberste Grundwertegelten, die unantastbar sind. Allen voran gehört dazu die Würde deseinzelnen Menschen [Art. 1 GG]. In der deutschen Demokratie herrschenFreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz. Eine Diktatur ist ausgeschlossen. Inregelmäßigen allgemeinen Wahlen bestimmt das Volk selbst, wer es regierensoll. Dabei hat es die Auswahl zwischen konkurrierenden Parteien. Wer dieMehrheit der Wählerstimmen erhält, regiert anschließend – aber immer nur füreinen bestimmten Zeitraum. Denn Demokratie ist nur Herrschaft auf Frist.Eine Partei, die einmal am Ruder ist, muss auch wieder abgewählt werdenkönnen.4.Als grundlegende Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnunghat das i Bundesverfassungsgericht genannt:· Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten,vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung,· die Volkssouveränität,· die Gewaltenteilung,076Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


· die Verantwortlichkeit der Regierung,· die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung,· die Unabhängigkeit der Gerichte,· das Mehrparteienprinzip und· die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht aufverfassungsmäßige Ausübung einer Opposition.Vgl. dazu: A Grundrechte; i Volkssouveränität; A Gewaltenteilung; A Bundesregierung;A Rechtsstaat; i Mehrparteienprinzip; A Parteien; i Opposition.1.Gerichtsbarkeit_Die Gerichtsbarkeit in Deutschland gliedert sich in mehrereZweige. Für den historisch ältesten Zweig hat sich die Bezeichnung ordentlicheGerichtsbarkeit erhalten. Zur ordentlichen Gerichtsbarkeit gehören dieStrafgerichte, die alle Arten von i Strafprozessen verhandeln, und die Zivilgerichte,die über Streitigkeiten im Rahmen des i Zivilrechts verhandeln, z.B.über die Klage gegen eine Versicherung, die nicht zahlen will, oder in einerErbstreitigkeit.Außerdem nimmt die ordentliche Gerichtsbarkeit die freiwillige Gerichtsbarkeitwahr (z.B. Beurkundungen, Grundbuchangelegenheiten, Testamentseröffnungen).2. KURZINFOSpäter entstanden sind weitere Zweige der Gerichtsbarkeit, die sich aufbestimmte Felder spezialisiert haben: die Arbeitsgerichtsbarkeit für Streitfälleaus dem Arbeitsleben, die Sozialgerichtsbarkeit für Streitigkeiten rund umdie Sozialversicherung, die Verwaltungsgerichtsbarkeit, bei der Bürger2Klage gegen Entscheidungen staatlicher Behörden erheben können, dieFinanzgerichtsbarkeit, die im Streitfall die Entscheidung des Finanzamtsüberprüft.3.Daneben existieren noch weiter spezialisierte Gerichte, wie z.B. das Bundespatentgericht.Außerdem entscheiden die Verfassungsgerichte der Länder4.Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung077


und das i Bundesverfassungsgericht, wie die jeweilige Landesverfassungbzw. das Grundgesetz ausgelegt und angewendet werden müssen.1.2. KURZINFOEin Urteil, das ein Gericht gesprochen hat, kann in der Regel einem nächsthöheren zur Überprüfung vorgelegt werden (Instanzenzug). Dazu muss manein Rechtsmittel einlegen. Wird gegen ein Urteil der 1. Instanz das Rechtsmittelder Berufung eingelegt, muss ein höheres Gericht in 2. Instanz dengesamten Fall noch einmal aufrollen. Dessen Urteil kann erneut mit demRechtsmittel der Revision angefochten werden. Dann muss ein wiederumhöheres Gericht in 3. Instanz allerdings nur noch prüfen, ob alle Rechtsvorschriftenrichtig angewandt worden sind. Welche Gerichte für welche Angelegenheitendie 1. Instanz sind, sowie wann, wie und wo Rechtsmittel eingelegtwerden können, ist in speziellen Prozessordnungen gesetzlich geregelt.Die Gerichte sind unterschiedlich besetzt. Teils urteilt ein Berufsrichter allein,teils Berufs- und Laienrichter (Schöffen) gemeinsam, teils ausschließlichmehrere Berufsrichter gemeinsam. Die Unabhängigkeit der Richter ist durchdas Grundgesetz garantiert [Art. 97 GG]. Bis auf Ausnahmefälle sindGerichtsverhandlungen öffentlich.3.Gesetzgebung_In einer Demokratie kann die jeweilige Mehrheit im Parlamentihre Programme und Vorstellungen dadurch in die Wirklichkeit umsetzen,dass sie entsprechende Gesetze beschließt. Je nachdem, was ihr wichtigist, kann sie per Gesetz einen Nationalpark einrichten oder einen Flughafenausbauen.In Deutschland beschließen i Bundestag und i Bundesrat Bundesgesetze,die in ganz Deutschland gelten, und Länderparlamente Landesgesetze, dienur in dem betreffenden Bundesland gelten.4.Entwürfe für ein neues Gesetz können von Bundestagsabgeordneten kommen,vom Bundesrat oder von der Bundesregierung. In der Praxis kommt der078Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


3 Organe der Rechtsprechung4.BundesverfassungsgerichtBundesgerichtshofOberlandesgerichteLandgerichteAmtsgerichteOrdentlicheGerichtsbarkeit3.BundesarbeitsgerichtLandesarbeitsgerichteArbeitsgerichteArbeitsgerichtsbarkeitOberste Gerichtshöfe des BundesBundesverwaltungsgerichtGerichte der LänderOberverwaltungsgerichteVerwaltungsgerichteAllgem. Verwaltungsgerichtsbarkeit2. KURZINFOBundesfinanzhofFinanzgerichteFinanzgerichtsbarkeit1.Verfassungsgerichteder LänderBundessozialgerichtLandessozialgerichteSozialgerichteSozialgerichtsbarkeitQuelle: Erich Schmidt VerlagPocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung079


1.Anstoß für die meisten neuen Gesetze von der Regierung. In einem Bundesministeriumarbeitet zunächst ein Mitarbeiter auf Anweisung seines Ministerseinen Entwurf aus. Er holt dazu Stellungnahmen von Interessenverbändenein und stimmt sich mit anderen Ministerien ab. Den fertigen Entwurf leitet erdem Minister zu, der ihn prüft und ihn danach dem i Kabinett, also dergesamten Bundesregierung, vorlegt. Billigt das Kabinett den Entwurf, so wirder dem Bundesrat zugeleitet und anschließend – mit der Stellungnahme desBundesrates – dem Bundestag.2. KURZINFOJetzt beginnt ein umständlicher Weg durch die Gremien (siehe rechte Seite).Das i Plenum des Bundestages diskutiert den Entwurf allgemein und überweistihn an den zuständigen Bundestagsausschuss (1. Lesung). Nachdemdort die erste Beratungsrunde gelaufen ist, wird erneut diskutiert (2. Lesung).Danach wird endgültig über das Gesetz entschieden (3. Lesung). Die Entwürfeder Regierung werden so gut wie immer von der Parlamentsmehrheitangenommen, denn sie hat diese Regierung ja selbst in den Sattel gehoben.Jetzt muss noch der Bundesrat zustimmen. Zu politischen Komplikationenkann es kommen, wenn die Oppositionsparteien, die sich im Bundestag alsMinderheit nicht durchsetzen konnten, in den Länderregierungen und damitim Bundesrat eine Mehrheit haben.3.Allerdings: Stimmt der Bundesrat nicht zu und ruft er den i Vermittlungsausschussan, so kann er bei einfachen Gesetzen den Gang der Dinge nur aufhalten.Der Bundestag kann seinen Einspruch überstimmen. Anders ist es beiGesetzen, die laut Grundgesetz zustimmungspflichtig sind. Stimmt derBundesrat bei ihnen auch den Kompromissvorschlägen des Vermittlungsausschussesnicht zu, so ist das Gesetz gescheitert, endgültig.Hat das Gesetz Bundestag und Bundesrat durchlaufen, wird es von derBundesregierung dem Bundespräsidenten zugeleitet, der es unterschreibtund im Bundesgesetzblatt verkündet. Erst damit tritt es in Kraft.4.080Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


3 Ein Gesetz entstehtGesetzesinitiativeBundesregierungBundestagBundesratGesetzesvorlageBundesratStellungnahmeGesetzesvorlageBundestag1., 2. und 3. LesungGesetzesvorlageBundesregierungStellungnahme1.Einfache GesetzeZustimmungsgesetzeBilligung des GesetzesBundesratZustimmungohne ÄnderungAnrufungVermittlungsausschussÄnderungAufhebungBundesregierungAntrag auf BeratungBundestagohne Änderung2. KURZINFOBundesratBundestagBundesratBilligungBundestagEinspruchkeineZustimmungZustimmungEinspruch wirdüberstimmt nichtüberstimmtVorlagegescheitert3.BundesregierungGesetzGesetzAusfertigungVerkündungBundespräsidentAusfertigungVerkündung4.Verfassungsändernde Gesetze erfordern eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat© Erich Schmidt VerlagPocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung081


1.Gewaltenteilung_Wie dazumal die Könige füllen auch heute noch Diktatorengleich drei Posten auf einmal aus: Sie sind Regierungschef, obersterGesetzgeber und oberster Richter in einer Person. Schon vor gut 300 Jahrenhielten Philosophen solch geballte Macht in einer Hand für sehr gefährlich.Um die Bürger2 vor Machtmissbrauch zu schützen, sind sie auf den Gedankender Gewaltenteilung gekommen. Regierung (Exekutive), Gesetzgebung(Legislative) und Rechtsprechung (Judikative) sollten auf verschiedene Organeim Staat verteilt werden, nämlich auf den König (Regierungschef), derregiert, ein gewähltes Parlament, das die Gesetze beschließt, und Richter, dienach den Gesetzen Recht sprechen. Alle diese drei Organe sollten voneinanderunabhängig sein und sich gegenseitig kontrollieren.2. KURZINFOGewaltenteilung ist heute ein Erkennungszeichen jeder wirklichen A Demokratie.In erster Linie müssen die Gerichte von der Regierung unabhängig seinund sich nur nach den Gesetzen richten. In Deutschland kann das höchsteGericht, das i Bundesverfassungsgericht (Teil der Judikative), den Bundeskanzler(Teil der Exekutive) und ebenso den Bundestag (Teil der Legislative)stoppen, wenn sie etwas tun oder beschließen, was gegen die Verfassungverstößt.3.Exekutive und Legislative stehen sich jedoch in einer parlamentarischenRepublik wie der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr als Gegenspielergegenüber. Im Gegenteil: Sie sind personell miteinander verflochten (Gewaltenverschränkung):Eine Parlamentsmehrheit, die i Regierungskoalition,wählt einen Abgeordneten2 zum Regierungschef2 (Bundeskanzler2), dertrotzdem zugleich weiterhin Abgeordneter2 bleibt. Die i Regierungskoalitionsieht natürlich keine Veranlassung, „ihre“ Regierung in erster Linie zu kontrollieren,sie unterstützt sie vielmehr wo sie kann. Denn diese Regierung sollja die politischen Programme und Vorstellungen der Parlamentsmehrheit inpraktische Politik umsetzen.4.082Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


Die Rolle des Gegenspielers und im Wesentlichen auch die Rolle des Kontrolleursder Regierung ist dadurch vom Parlament als Ganzem auf die i Oppositionübergegangen. Insofern ist diese ein unentbehrliches Element desdemokratischen Systems.Über das bisher Beschriebene hinaus gibt es in Deutschland weitere Formender Gewaltenteilung. Staatliche Aufgaben sind zwischen Bund und Ländernverteilt, die Länder sind an der Gesetzgebung des Bundes beteiligt. Im alltäglichenLeben kontrollieren sich konkurrierende Parteien und Verbändegegenseitig. Weil i Pressefreiheit herrscht, können außerdem die i Massenmedienauf Machtmissbrauch im Staat oder in der Gesellschaft aufmerksammachen – oft mit durchschlagendem Erfolg.1.?Der Bundeskanzler gehört zu Exekutive, aber – weil nochnie ein Bundeskanzler sein Mandat als Bundestagsabgeordneteraufgegeben hat – gleichzeitig auch zur Legislative.Im Bundesland Hamburg zum Beispiel ist dies anders. Dadürfen die Abgeordneten, die zum Regierungschef2 oderzu einem Landesminister2, also in die Exekutive, gewähltwerden, eine Tätigkeit als Abgeordnete (Legislative) solange nicht ausüben, wie sie zur Exekutive gehören. Einanderes Mitglied ihrer Partei rückt an ihrer Stelle ins Parlamentnach. Findest du, dass die Gewaltenteilung da übertriebenwird, oder könnte die Regelung einen Sinn haben?Was spricht für das eine Verfahren, was für das andere?2. KURZINFO3.4.Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung083


Grundgesetz_Das Grundgesetz trat am 23.5.1949 in Kraft und war damalsdie provisorische Verfassung der (westdeutschen) Bundesrepublik Deutschland.Seit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland am3.10.1990 gilt das Grundgesetz als Verfassung für ganz Deutschland.1.2. KURZINFOUm das Grundgesetz auszuarbeiten, waren am 1. September 1948 Abgeordneteaus den Länderparlamenten Westdeutschlands und Berlins imParlamentarischen Rat in Bonn zusammengekommen. Sie waren geprägtvon den Erfahrungen in der Hitler-Diktatur, die erst drei Jahre zuvor untergegangenwar. An ihrem Anfang hatte 1933 die Aufhebung der Grund- undMenschenrechte gestanden, jetzt setzten die Verfassungsgeber an die Spitzedes Grundgesetzes das Bekenntnis zur unantastbaren Würde des Menschen,die der Staat zuallererst zu achten und zu schützen hat.Es folgt ein Katalog von A Grundrechten, die jedem zustehen und die derStaat nicht antasten darf. Sie sind nicht bloß schöne Worte, sondern unmittelbargeltendes Recht. Parlament, Regierung und Rechtsprechung müssensich an sie halten. Ausdrücklich wird festgeschrieben, dass die BundesrepublikDeutschland eine A Demokratie, ein A Bundesstaat, ein A Rechtsstaatund ein A Sozialstaat zu sein hat.4.3.084Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


In den Augen der Verfasser2 des Grundgesetzes hatte die Verfassung derWeimarer Republik (1919-1933) Schwächen gehabt, die den Aufstieg Hitlersbegünstigt hatten. Diese Schwächen wollten sie jetzt vermeiden. Deshalbschrieben sie in das Grundgesetz, dass Parteien, die die demokratische Ordnungbekämpfen, verboten werden können, dass der Regierungschef nurgestürzt werden kann, wenn das Parlament imstande ist, einen Nachfolgerzu wählen, und dass der i Bundespräsident nicht mehr direkt vom Volkgewählt wird und auch weniger Rechte hat als einst der Reichspräsident.Ebenfalls als Reaktion auf schlechte Erfahrungen in der Weimarer Republik isteine direkte Beteiligung des Volkes an der Gesetzgebung in Form von Volksentscheidenauf Bundesebene nicht mehr vorgesehen (existiert aber in denBundesländern).Seit 1949 ist das Grundgesetz 51mal geändert worden (Stand Juli 2004). Füreine solche Hinzufügung, Streichung oder Abänderung von Artikeln ist stetseine 2/3- i Mehrheit in i Bundestag und i Bundesrat erforderlich. Unzulässigist eine Änderung des Grundgesetzes, welche den A Bundesstaat und dieMitwirkung der Länder an der Gesetzgebung abschaffen würde. Ebenfallsnicht geändert werden dürfen die Grundsätze des Artikels 1 (Unantastbarkeitder Menschenwürde) und des Artikels 20 ( A Freiheitliche demokratischeGrundordnung).3.1.2. KURZINFOUrschrift des Grundgesetzes vom 23.5.19494.Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung085


1.Grund- und Menschenrechte_Grundrechte sind Rechte, die der Einzelne2gegenüber dem Staat besitzt. Als vor gut 200 Jahren zuerst in denUSA und dann in Frankreich begonnen wurde, sie in besonderen Dokumentenaufzuschreiben, hatte dies den Sinn, die Bürger2 vor möglicher Willkürdes Staates zu schützen. Heute wirken sich diese Rechte darüber hinausauch auf das Verhältnis der Bürger2 untereinander aus. Die Gleichberechtigungvon Männern und Frauen [Art. 3 GG] muss in Deutschland nicht nur derStaat beachten, sondern z.B. auch ein privater Arbeitgeber2.2. KURZINFOZu den Grundrechten, die im Grundgesetz niedergelegt sind, gehören einerseitsBürgerrechte, auf die nur Deutsche Anspruch haben, und andererseitsallgemeine Menschenrechte, auf die alle Menschen pochen können, die inDeutschland leben. Zu den Bürgerrechten gehört das Recht, sich ohne vorherigestaatliche Genehmigung zu versammeln [Versammlungsfreiheit; Art. 8GG], Vereine zu gründen [Vereinigungsfreiheit; Art. 9 GG], sich im gesamtenBundesgebiet frei zu bewegen [Recht auf Freizügigkeit; Art. 11 GG] und sichden Beruf zu wählen, den man möchte [Berufsfreiheit; Art. 12 GG].3 Geschichte der Menschenrechte1628 167916891776 17763.Petitionof RightsHabeas-Corpus-Akte1789Erklärungder MenschenundBürgerrechteVirginiaBill ofRightsAmerikanischeUnabhängigkeitserklärungVereinte Nationen1976Weltpakte überbürgerliche undpolitische Rechte undüber wirtschaftliche,soziale u. kulturelleRechteVereinte Nationen1948Allgemeine Erklärung derMenschenrechteEuroparat1950Konventionen zumSchutz derMenschenrechte undGrundfreiheiten©Erich Schmidt 601084.086Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


Die Grundrechte_lassen sich einteilen in Rechte, die bestimmte Freiheitenfür die Menschen in Deutschland festschreiben [Freiheitsrechte ; Art. 2, 4, 5,8, 9, 11, 12, 17 GG], in solche, die die Gleichbehandlung garantieren [Gleichheitsrechte;Art. 3, 6 (5), 33] und in solche, die staatliche Eingriffe verbieten[Unverletzlichkeitsrechte; Art. 1, 2, 10, 13, 14, 16, 102 GG]. Hinzu kommenVerfahrensrechte. Sie garantieren, dass die Gerichtsverfahren in Deutschlandfair und nach den Grundsätzen eines A Rechtsstaates ablaufen. [Art.101, 103, 104].1.Bei zahlreichen Grundrechten lässt der betreffende Grundgesetzartikel zu,dass das Grundrecht durch ein Gesetz eingeschränkt werden kann. Kinderund Jugendliche, die beharrlich die Schule schwänzen, also die gesetzlicheSchulpflicht nicht erfüllen, können zum Beispiel zwangsweise zur Schulegebracht werden. Ihr Grundrecht auf Freiheit der Person [Art.2 GG] darf insoferneingeschränkt werden. Solche einschränkenden Gesetze dürfen jedochniemals ein Grundrecht ganz und gar aufheben [Art. 19 GG].Jeder, der sich durch eine staatliche Behörde in seinen Grundrechten verletztfühlt, kann sich mit einer Verfassungsbeschwerde an das höchste deutscheGericht, das i Bundesverfassungsgericht, wenden.2. KURZINFOHaushaltsplan_Jeder Privathaushalt, der eine größere Anschaffung vorhat,plant im Voraus: Wie hoch sind die genauen Kosten, woher soll das Gelddafür kommen? Vergleichbar handelt der Staat: Die Bundesregierung, dieRegierungen der i Bundesländer sowie die Städte- und Gemeindeverwaltungenstellen alljährlich für ihren Bereich einen Haushaltsplan auf und legenihn ihren jeweiligen Parlamenten vor. Im Haushaltsplan sind die geplantenAusgaben für das Folgejahr bis in die kleinsten Einzelheiten aufgelistet, undes wird vorgerechnet, wie diese Ausgaben mit regulären (Steuer-) Einnahmenoder notfalls auch mit Krediten bezahlt werden sollen, die der Staat aufnimmt,also Schulden macht. Hierbei darf die Neuverschuldung die Höhe der Investitionennicht übersteigen.3.4.Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung087


Der Bundestag und die Länderparlamente behandeln diesen Haushaltsentwurfwie einen Gesetzentwurf ( A Gesetzgebung). Die Haushaltsausschüsseprüfen und verändern ihn mitunter hier und da, dann beschließt ihn derBundestag/das Landesparlament als Gesetz (übrigens: der Haushaltsplan2002 umfasst 2 754 Seiten!).1.Die Bundes- oder Landesregierung muss sich an dieses Gesetz halten, mehrals das bewilligte Geld darf sie nicht ausgeben.2. KURZINFO3.Das Recht, darüber zu beschließen, wieviel Geld die Regierung ihren Bürgern2als Steuern abnehmen und wofür sie dieses Geld verbrauchen darf,gehört seit jeher zu den klassischen Rechten und Kontrollinstrumenten allerParlamente. Heutzutage stellt die i Regierungskoalition im Parlament mitdem Beschluss über den Haushalt wichtige politische Weichen. Wofür sollder Staat im kommenden Jahr das Geld bevorzugt ausgeben? Für Familien,für mehr Sicherheit (Bundeswehr/Polizei) oder für Programme, mit denen dieWirtschaft angekurbelt und so die Arbeitslosigkeit bekämpft werden soll? Istdie Aufnahme neuer Schulden vertretbar oder müssen alte im Gegenteil verstärktabgebaut werden, um sich von hohen Zinszahlungen nicht erdrückenzu lassen? Da es um grundsätzliche Entscheidungen über den politischenKurs geht, der im kommenden Jahr gesteuert werden soll, gehört die Debatteüber den Haushalt im i Plenum des Bundestages/ des Landesparlamentsstets zu den großen Redeschlachten, die sich Regierungskoalition undOpposition liefern. Vgl. A Steuern4.088Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


_______________________________________________________________3 Der Haushalt der NationBundeshaushalt in Milliarden EuroAufteilung 2004 in Mrd. Euro1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004soll* Enwurf Gesundheitund Soziales 83,5233,6246,9 244,4 243,1249,3256,7257,3Bundesschuld 39,7Wirtschaft und Arbeit 33,0Verkehr und Bau 25,6Verteidigung 24,1Ausgaben Pensionen 8,81.Bildung, Forschung 8,3Allg. Finanzverwaltung 7,5Verbraucher,Agrar 5,2Familie, Jugend 4,9Inneres 4,1Entwicklungshilfe 3,8Finanzen 3,5Nettokreditaufnahme Auswärtiges 2,22. KURZINFO28,9 26,1 23,8 22,831,938,6 Bundeskanzleramt 1,529,3 sonstiges 1,6*einschl. Nachtrag..............................................................................................................................................3.Quelle: Bundesministerium für Finanzen © Globus 8896_______________________________________________________________4.Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung089


3 Steuereinnahmen 2003Steuereinnahmen 442,2 Milliarden Euro,darunter in Mio. Euro1.2. KURZINFOVersicherungssteuer 88708275Körperschaftssteuer7 632Zinsabschlag7336KFZ-Steuer6531Stromsteuer133 090Lohnsteuer136 996Umsatz-,Mehrwertsteuer4800Grunderwerbssteuer43 1884568EinkommenssteuerMineralölsteuer3373ErbschaftssteuerZölle 2877Branntweinsteuer 22041829Lotteriesteuer980Kaffeesteuer9001Kapitalertragssteuer9090Kirchensteuer*14094Tabaksteuer24139Gewerbesteuer9658 Grundsteuer1 Schankerlaubnisst.10288Solidaritätszuschlag1 Rennwettsteuer1 Getränkesteuer4 Kinosteuer25 Jagd- u. Fischereist.28 Zwischenerzeugnisst.32 Totalisatorsteuer55 Zweitwohnungssteuer218 Hundesteuer230 Vermögenssteuer251 Vergnügungssteuer328 Feuerschutzsteuer432 Schaumweinsteuer786BiersteuerJugendgerichtsbarkeit_Bis zur Vollendung ihres 14. Lebensjahres könnenKinder überhaupt nicht vor Gericht gestellt werden. Sie sind strafunmündig,wie die Juristen sagen.3.4.In Strafprozessen gegen Jugendliche (14-18 Jahre) und Heranwachsende(18-21 Jahre) werden besondere Jugendgerichte tätig, beim Amtsgericht,der untersten Stufe der Gerichtsbarkeit, und bei dem nächst höheren Landgericht.Jugendgerichte urteilen nach einem speziellen Jugendstrafrecht.Unter bestimmten Umständen darf dies auch noch für Straftaten Heranwachsenderangewendet werden. Zwar gilt für Jugendliche und Erwachsenegleichermaßen, was die Gesetze als i Straftat bezeichnen. Ein Diebstahlist ein Diebstahl, ob er nun von einem Jugendlichen oder einem Erwachsenenbegangen wurde. Für Jugendliche sind jedoch andere Arten von Strafen090Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


vorgesehen. Diese sind: Erziehungsmaßregeln (z.B. Verbot, eine bestimmteDiskothek zu besuchen), Zuchtmittel (z.B. Wiedergutmachen des Schadens;Jugendarrest) und Jugendstrafe (=Jugendgefängnis, im Höchstfall bis 10Jahre). Verhandlungen vor dem Jugendgericht sind nicht öffentlich, verhängteErziehungsmaßregeln und Zuchtmittel erscheinen nicht im polizeilichenFührungszeugnis.4.2. KURZINFO3.1.Massenmedien_Den Massenmedien Presse, Hörfunk, Fernsehen und Internetist in der Demokratie eine wichtige Aufgabe zugedacht. Sie sollen umfassende,sachgerechte und verständliche Informationen liefern, damit die Bürgersich eine politische Meinung bilden und sachkundig an politischenEntscheidungen mitwirken können. Dazu garantiert das Grundgesetz denMedien die Freiheit der Berichterstattung und verbietet jede Zensur [Art. 5 GG].Im Alltagsgeschäft spielen jedoch auch noch andere Gesichtspunkte einewesentliche Rolle. Die vielen einzelnen Zeitungs-, Radio- und Fernsehunternehmenstehen in harter Konkurrenz zueinander und müssen zunächst einmalalle Geld verdienen, um weiter existieren zu können. (Ausnahme: i ARDund i ZDF, die sich weithin aus gesetzlich festgelegten Zwangsbeiträgen allerBesitzer von Radio- und Fernsehapparaten finanzieren.)Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung091


1.Haupteinnahmequelle ist die Werbung, als Anzeigen in der Presse und alsWerbespots in Hörfunk und Fernsehen. Für diese Werbung kann ein Medienunternehmendesto höhere Preise erzielen, je höher die Verkaufsziffern seinerZeitung oder Zeitschrift bzw. die Einschaltquoten seines Radio- oder Fernsehsenderssind. Wer aber hohe Verkaufsziffern oder hohe Einschaltquotenerreichen will, kann es sich nicht leisten, einfach nur trockene Informationenzu liefern. Er muss zugleich auch unterhalten, Neugier wecken, ständig Aufmerksamkeiterregen – und dazu seine Nachrichten entsprechend auswählen.2. KURZINFO3.Aus der Fülle der Meldungen, die täglich über Ereignisse in aller Welt anfallen,muss – schon aus Platzgründen in der Zeitung und aus Zeitgründen beiRadio/Fernsehen – ohnehin ständig ausgewählt werden. Welche Ereignisselohnen es, als Nachricht weitergegeben zu werden? Dazu gibt es bei den ProfisAuswahlgesichtspunkte: Ist das Ereignis neu, steht es dem hiesigenLeser/Hörer/Seher2 nahe, besitzt es eine gewisse allgemeine Tragweite, istes sensationell, dramatisch oder kurios, sind Prominente beteiligt, werdenGefühle angesprochen, kommt sex and crime ins Spiel, was sich immer gutverkaufen lässt? Danach entscheiden jeweils Journalisten2, was weitergegebenwird und was nicht. Die Auswahl beginnt schon beim Reporter2 direktvor Ort und setzt sich in der Nachrichtenagentur fort, wo die Ereignismeldungengesammelt und dann an Zeitungen, Radio und Fernsehen weiterverkauftwerden. In der einzelnen Zeitung, im einzelnen Fernsehsender entscheidendann noch einmal Journalisten2, was aus dem Angebot der Nachrichtenagenturenausgewählt wird. Was schließlich in den Massenmedien erscheint,bildet also nicht die Wirklichkeit ab, sondern ist ein ausgewähltes, hergestelltesBild von ihr. Journalisten2 haben es zusammengesetzt.4.Auch Bilder im Fernsehen, die viele für besonders vertrauenswürdig halten,zeigen immer nur einen Ausschnitt der Wirklichkeit, den nämlich, den einReporter2 ausgesucht hat. Dabei weiß jeder Journalist2 aus Erfahrung,dass „schlechte“ Nachrichten beim Publikum besser ankommen als „gute“.092Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


Die Schlagzeile „Alle Kernkraftwerke in Deutschland liefen gestern störungsfrei“erregt niemanden, das Gegenteil schon eher. So entsteht leicht der Eindruck,dass Massenmedien ein verzerrtes Bild der Wirklichkeit produzieren,bei dem Negativnachrichten überwiegen. Weitere Vorwürfe: Zum Zwecke derAbsatzförderung werden Skandale herbeigeredet, Hysterie verbreitet unddabei komplizierte Sachverhalte unzulässig vereinfacht.Für eine seriöse Berichterstattung gelten zumindest zwei Grundsätze: 1. DerJournalist2 muss sorgfältig geprüft haben, ob das, was er als Nachrichtweitergibt, überhaupt stimmt. 2. Der Journalist2 muss trennen zwischen derNachricht und seiner Meinung dazu. Die Meinung gehört in einen getrenntenKommentar, aber die Meldung über ein Ereignis, auch wenn es dem Journalisten2nicht passt, sollte so objektiv wie möglich erfolgen. Vor möglicherManipulation seiner Meinung durch Massenmedien schützt sich übrigensderjenige2 am besten, der2 bei der Vielfalt der miteinander konkurrierendenMedienerzeugnisse nicht nur eines, sondern mehrere nutzt.1.2. KURZINFO?Berlin bei Deutschen unbeliebt – nur jeder Zehnte möchtedort leben. (Meldung der Deutschen Presse Agentur(dpa), 23.5.1997, 11.25 Uhr)Umfrage: Jeder zehnte Deutsche würde gerne in Berlinleben. (Meldung der Agentur ddp/ADN, 23.5.1997,12.00 Uhr)3.4.Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung093


1.Parteien_Die Demokratie in Deutschland ist eine Parteiendemokratie. Wersich aktiv politisch beteiligen und nicht nur alle vier Jahre bei der Wahl überProgramme und Kandidaten abstimmen will, die andere beschlossen undaufgestellt haben, der kann dies nur über die Mitarbeit in einer Partei tun. Einerealistische Chance, nach Bundes- oder Landtagswahlen in ein Parlamenteinzuziehen, haben heute ebenfalls nur noch Kandidaten2, die von einerPartei aufgestellt worden sind. Auch im i Bundestag und in den i Landtagenbestimmen die i Fraktionen der Parteien das Geschehen. Trotz dieser herausragendenBedeutung für das politische Leben in Deutschland sind nochnicht einmal ganz 3% der Wahlberechtigten Mitglieder einer politischen Partei.Tendenz fallend.2. KURZINFONach dem i Grundgesetz steht es jedem Bürger2 frei, eine Partei zu gründen[Art. 21 GG]. Ihr Aufbau muss allerdings demokratischen Grundsätzenentsprechen, und sie muss öffentlich Rechenschaft geben, woher ihre Geldmittelkommen. Parteien, die die i freiheitliche demokratische Grundordnungbeseitigen wollen, sind verboten. Über den Antrag für ein solches Verbot, dennur die i Bundesregierung, der i Bundestag oder der i Bundesrat stellenkönnen, entscheidet das i Bundesverfassungsgericht. Dies ist bisher nurzweimal geschehen.1952 wurde die rechtsextremistische „SozialistischeReichspartei“ und 1956 die linksextremistische i KPD verboten.3.4.Für das Funktionieren der Demokratie in Deutschland sind die Parteienunentbehrlich. Sie sammeln politisch Gleichgesinnte, legen ausformuliertepolitische Programme vor, die jeweils bestimmte Vorstellungen und Interessenin der Gesellschaft bündeln und Lösungswege für politische Problemevorschlagen (Programmfunktion). Außerdem bieten sie ein politisch ausgebildetesFührungspersonal an (Rekrutierungsfunktion). Erst dies macht demWähler2 bei Bundes- und Landtagswahlen eine Auswahl möglich. Er2kann sich zwischen verschiedenen Politik-Angeboten und zwischen verschiedenenPersonen entscheiden. Ferner transportieren die Parteien unablässigpolitische Meinungen aus der Bevölkerung in die Parlamente und094Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


Regierungen, sodass der Kontakt zur Basis für „die da oben“ nicht verlorengeht. Die Rechte und Pflichten der Parteien regelt ein spezielles Parteiengesetz.Zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen die Parteien viel Geld, nicht nur fürWahlkämpfe, sondern auch für hauptamtliche Mitarbeiter2 und weit verzweigteParteiorganisationen.Sie erhalten dieses Geld aus Mitgliedsbeiträgen und privaten Spenden sowiezu einem erheblichen Anteil aus der Staatskasse, also aus Steuergeldern.Diese staatliche Finanzierung ist nicht unumstritten. Auch die private Spendenpraxisbot Anlass zu Kritik, wenn eine Partei hohe Einzelspenden (mehrals 10 000 Euro) nicht in ihrem Jahresbericht veröffentlichte, wie es das Parteiengesetzvorschreibt.Neben zwei großen i Volksparteien – CDU/CSU und SPD – gibt es inDeutschland eine Reihe kleinerer Parteien, von denen i Bündnis '90/Die Grünen,i FDP und i PDS auch im i Bundestag vertreten sind.1.2. KURZINFO?Die deutschen Jugendlichen sind in der Mehrzahl mit derDemokratie in Deutschland „eher zufrieden“ . Das ermitteltedie 14. Shell-Jugendstudie 2002. Aber zu den politischenParteien haben sie nur äußerst geringes Vertrauen.Dabei behauptet doch Wolfgang Thierse, Präsident desi Bundestages: „Ja zur Demokratie zu sagen, aber nein zuden Parteien, ist nicht möglich.“ Oder doch?3.4.Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung095


3 Das Geld der ParteienEinnahmen 2001insgesamtin Millionen TSPD CDU CSU FDP Grüne PDS160131 34,6 25,7 23,8 20,5davon in %1.22,1Mitgliedsbeiträge48,943,536,5 38,643,62. KURZINFOSpenden10,319,431,542,021,718,1Staatl. Mittel(Prozentangaben= Anteilstaatl. Mittel ander Parteienfinanzierung)29,731,626,627,933,135,4sonst. Einnahmen11,15,55,48,06,62,9Quelle: Deutscher Bundestag 2003 www.bundestag.de Stand: Rechnungsjahr 20013.©Globus 85334.096Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


3 ParteienfinanzierungPrivate MittelStaatliche MittelBeiträge von Mitgliedern undMandatsträgern__________________Spenden__________________Einnahmen aus Parteivermögen__________________Sonstige Einnahmen__________________100Zuschüsse für Wählerstimmen· je 0,85 Euro für die ersten 4 MillionenStimmen,· 0,70 Euro für jede weitere Stimme beiBundestags-, Europa- und Landtagswahlen__________________Zuschüsse zu den Beitrags- und Spendeneinnahmen· 0,38 Euro für jeden Euro aus privatenBeiträgen und Spenden (bis zu einem Betragvon 3300 Euro pro Person und Jahr)1.© Erich Schmidt VerlagDie staatlichen Zuschüsse dürfen nicht höher seinals die Eigeneinnahmen einer Partei. Für alle Parteienzusammen dürfen sie die Obergrenze von 133Millionen Euro pro Jahr nicht übersteigen.2. KURZINFORechts-Links-Schema_Politische Einstellungen werden häufig vergröberndals rechts oder als links bezeichnet. Die Unterscheidung soll auf dieSitzordnung in der französischen Abgeordnetenkammer von 1814 zurückgehen.Dort saßen – vom Präsidenten aus gesehen – auf der rechten Seitediejenigen Parteien, die für den Erhalt der gegenwärtigen politischen undgesellschaftlichen Verhältnisse eintraten. Auf der linken Seite saßen diejenigenParteien, die eine Änderung der politischen und sozialen Verhältnisseanstrebten.3.Die heutige Verwendung der Begriffe ist teilweise verwirrend. So bezeichnetsich die SPD in ihrem Programm als linke Volkspartei, Presseartikel sprechenaber auch von rechten Sozialdemokraten. Bei den Liberalen werden Linksliberalevon (rechten) Nationalliberalen unterschieden. Faschismus giltgemeinhin als Sammelbezeichnung für rechtsextremistische Bewegungen,aber der deutsche Philosoph Habermas prangerte vor vielen Jahren aucheinen linken Faschismus an.4.Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung097


4.3.2. KURZINFO1.Die Meinungsforscherin Noelle-Neumann hat beschrieben, was Menschenunter rechten und was sie unter linken Werten verstehen. Als linke Werte geltendanach: Gleichheit, Gerechtigkeit, Nähe, Wärme, Formlosigkeit, das„Du“, Spontaneität, das Internationale und Kosmopolitische. Ihnen stehenals rechte Werte gegenüber: Betonung der Unterschiede, Autorität, Distanz,geregelte Umgangsformen, das „Sie“, Disziplin, das Nationale.In der Wirtschaft sind linke Werte: staatliche Planung, öffentliche Kontrolle,rechte Werte: Privatwirtschaft und Wettbewerb.Freiheit verstehen Linke zuerst als Freiheit von Not. Der Staat soll sich umsoziale Sicherheit und Geborgenheit kümmern. Rechte verstehen Freiheitumgekehrt zuerst als Freiheit von staatlicher Gängelung und staatlichemZwang. Sie schätzen Anstrengung, Risikobereitschaft, Eigenaktivität. Daszentrale linke Anliegen ist Solidarität mit den Schwächeren.Rechtsstaat_Die Bundesrepublik Deutschland ist ein republikanischer,demokratischer und sozialer Rechtsstaat. So steht es im Grundgesetz [Art.28 (1) GG]. Zuallererst bedeutet dies: Alles, was staatliche Behörden inDeutschland tun, ist an Recht und Gesetz gebunden. Staatliche Willkür istausgeschlossen [Art. 20 (3) GG].Ein wesentliches Kennzeichen des Rechtsstaates ist die A Gewaltenteilung,insbesondere die Unabhängigkeit der Gerichte.> Für die staatliche Verwaltung, also z.B. für eine staatliche Schule oderdas Finanzamt, gilt: Sie muss gesetzmäßig sein, darf also nicht ohnegesetzliche Grundlage handeln oder gar mit ihrem Handeln gegen Verfassungund Gesetze verstoßen (Grundsatz der Gesetzmäßigkeit).Insbesondere muss sie auch die Grundrechte achten, die dem Bürger2in der Verfassung garantiert sind. Alles staatliche Handeln mussferner der Situation angemessen sein. Wenn der Staat eingreift, darf ernicht überreagieren. Ein Falschparker2 darf von der Polizei nichtgleich eingesperrt werden (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit). DerBürger2, der sich von staatlichem Handeln verletzt fühlt, kann in098Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


unserem Rechtsstaat unabhängige Gerichte zu seinem Schutz anrufen[Art. 19(4), Art. 93(4a) GG]. i Verwaltungsgericht i Verfassungsbeschwerde.> Zum Rechtsstaat gehört ferner die Rechtssicherheit. Der Einzelne2muss sich auf die bestehenden Gesetze verlassen können, er mussvorhersehen können, welche rechtlichen Folgen sein Handeln hat. ImRechtsstaat gibt es ferner umfangreiche Garantien bei einem Freiheitsentzug:Wer von der Polizei vorläufig festgenommen wird, mussunverzüglich, spätestens am folgenden Tage, einem Richter vorgeführtwerden, und nur der darf eine weitere Freiheitsentziehung (= Haft)anordnen. Wer im Gefängnis sitzt, darf weder körperlich noch seelischmisshandelt werden [Art. 104 GG]. Kommt es zur Gerichtsverhandlung,so hat der i Angeklagte Anspruch auf ein faires Verfahren undmuss sich angemessen verteidigen können. Sondergerichte sindunzulässig [Art. 101, 103 GG].1.2. KURZINFOSozialstaat_Das Grundgesetz bezeichnet unseren Staat als einen demokratischenund sozialen Bundes- und Rechtsstaat [Art.20, Art.28 GG]. Damitwird ausgedrückt, dass sich die Gesetzgebung in unserem Staat auch umsoziale Gerechtigkeit und die soziale Sicherheit der Bürger2 zu kümmernhat, also – kurz gesagt – auch Sozial<strong>politik</strong> zu betreiben hat.Soziale Gesetzgebung hat in Deutschland eine lange Tradition. Ihr historischältester Zweig ist die Sozialversicherung. Als erstes Land der Welt führteDeutschland 1883 eine gesetzliche Krankenversicherung für Arbeiter2 ein.Sie besteht heute für alle abhängig Beschäftigten als Pflichtversicherung (biszu einer bestimmten Einkommenshöhe). Weitere gesetzliche Versicherungensind hinzugekommen, die bei Arbeitslosigkeit, Unfall, Arbeitsunfähigkeit,Pflegebedürftigkeit einspringen und im Alter eine Rente zahlen. Sie sind meistbis zu einer bestimmten Einkommenshöhe verpflichtend (Pflichtgrenze), könnendarüber hinaus aber auch freiwillig fortgeführt werden. Zusätzlich finan-3.4.Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung099


ziert der Staat aus seiner Kasse soziale Leistungen, z.B. Kindergeld, Erziehungsgeld,Wohngeld, Sozialhilfe.______________________________________________________________3 Sozialhilfe länderweiseAusgaben je Einwohner im Jahr 2002 in Euro1.Bremen IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII 601Hamburg IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII 528Berlin IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII 523Schleswig-Holstein IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII 3362. KURZINFO3.Nordrhein-Westfalen IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII 310Hessen IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII 309Niedersachsen IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII 295Saarland IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII 289Deutschland IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII 266Rheinland-Pfalz IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII 234Mecklenburg-Vorp. IIIIIIIIIIIIIIIIII 215Sachsen-Anhalt IIIIIIIIIIIIIIIIII 213Bayern IIIIIIIIIIIIIIIIII 205Brandenburg IIIIIIIIIIIIIII 189Baden-Württemberg IIIIIIIIIIIIII 173Thüringen IIIIIIIIIIIII 160Sachsen IIIIIIIIIIII 147..............................................................................................................................................Quelle: Statistisches Bundesamt © Globus 8888_______________________________________________________________4.Nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) können an Auszubildende Beihilfenzur Berufsausbildung gezahlt werden, ebenso können Schüler2 weiterführenderSchulen und Studenten2 nach dem Berufsausbildungsförde-100Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


ungsgesetz (BaföG) vom Staat finanzielle Zuschüsse oder zinslose Darlehenerhalten.Eine soziale Arbeitsgesetzgebung sorgt u.a. dafür, dass Arbeitnehmer2 amArbeitsplatz nicht über Gebühr gefährdet oder belastet und werdende Mütterbesonders geschützt werden, dass niemand von heute auf morgen entlassenwerden kann, jeder2 bei Krankheit eine Zeit lang seinen Lohn weiter bezieht.In Deutschland gibt es ein gesetzliches Anrecht auf Umschulung in einenanderen Beruf, Gesetze garantieren, dass Arbeitnehmer2 in ihrem Betrieb inunterschiedlicher Weise mitbestimmen können.1.?Kritiker behaupten, der deutsche Sozialstaat sei inzwischenso perfektioniert, dass ihn bald keiner mehr bezahlenkann. Aus dem sozialen Netz sei eine soziale Hängemattegeworden. So lebten viele inzwischen lieber von der staatlichenSozialhilfe – also auf Kosten aller Steuerzahler – alsselber arbeiten zu gehen. Sollten wir also die Leistungenunseres Sozialstaates konsequent auf ein Minimumbeschränken, was manche fordern, oder haben die Recht,die sagen: Auch im reichen Deutschland gibt es unverschuldeteArmut, sind Kinder, allein erziehende Mütter,Alte, Kranke, Berufsunfähige auf die solidarische Hilfe ihrerMitbürger2 angewiesen. Wäre es nicht auch leichtfertig,den sozialen Frieden in unserem Land aufs Spiel zu setzen,nur weil Missbrauch nicht immer zu vermeiden ist?2. KURZINFO3.Im Mietrecht wird der Mieter2 gegenüber dem Vermieter2 geschützt, weiler2 in der Regel in der schwächeren Position ist.Die Steuergesetze staffeln die Steuerhöhe nach sozialen Gesichtspunkten. Jehöher der Verdienst ist, desto höher ist auch der Prozentsatz, der abgegeben4.Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung101


1.werden muss. Dadurch wird in einem gewissen Maße auch eine sozialpolitischerwünschte Umverteilung der Einkommen erreicht. Nach Abzug derSteuern ist der Unterschied zwischen hohen und niedrigen Gehältern nichtmehr so groß wie vorher. Steuergelder fließen z.B. auch in den sozialen Wohnungsbau,um erschwingliche Mieten zu erreichen, in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen( i ABM) , um Arbeitslose wieder in Lohn und Brot zu bringen.Dem Sozialstaatsgedanken entspricht, dass der Besuch staatlicher Schulenund Hochschulen kostenlos ist, auch wenn z.B. ein Medizinstudent denSteuerzahler2 im Jahr rund 40 000 Euro kostet.2. KURZINFOSteuern_Steuern sind Zwangsabgaben, die sich der Staat von seinen Bürgern2und Unternehmen ohne eine spezielle Gegenleistung verschafft.Sie sind seine Haupteinnahmequelle, hinzu kommen Gebühren und Beiträge3 Steuer- und Aufgabenverteilung (ohne EU)GemeinschaftsteuernLohn- und EinkommensteuerKörperschaftsteuer, Umsatzsteuer3.wichtige Aufgaben SteuereinnahmenGemeindenGewerbesteuer*, Grundsteuer,kleinere eigeneSteuern, (u.a. Hundesteuer,Getränkesteuer,Vergnügungsteuer, JagdundFischereisteuer)Wasser- undEnergieversorgung,Müllabfuhr, Kanalisation,Sozialhilfe,Baugenehmigungen,MeldewesenLänderErbschaftsteuer,Kraftfahrzeugsteuer,Grunderwerbsteuer,Biersteuer,SpielbankabgabeSchulen, Universitäten,Polizei, Rechtspflege,Gesundheitswesen, Kultur,WohnungsbauförderungBundMineralölsteuer,Tabaksteuer,Branntweinsteuer,Kaffeesteuer,VersicherungsteuerSoziale Sicherung(SchwerpunktRenten-, Arbeitslosenversicherung),Verteidigung,auswärtige Angelegenheiten,Verkehrswesen,Geldwesen, Wirtschaftsförderung,Forschung(Großforschungseinrichtungen)4.*Die Gemeinden führen Teile ihres Gewerbesteueraufkommens in Form der Gewerbesteuerumlagean die Länder und den Bund ab.©Erich Schmidt Verlag102Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


für konkrete staatliche Leistungen (z.B. Ausstellen eines Reisepasses,Anschluss an eine zentrale Wasserversorgung), Geldstrafen; früher auchZölle, die heute der i EU zustehen. Wofür und in welcher Höhe Steuern zu zahlensind, legen die Parlamente in Steuergesetzen fest. Sie bestimmen auch,wofür das eingenommene Geld ausgegeben werden soll ( A Haushaltsplan).Unterschieden werden direkte und indirekte Steuern. Direkte Steuern sindz.B. die Lohn- und Einkommensteuer, die Kfz-Steuer, die Erbschaftsteueru.a. Sie sind sichtbar, jeder2 weiß, wieviel er2 zahlt. Einige dieser Steuernsind nach sozialen Gesichtspunkten gestaffelt. Der Prozentsatz, den höherVerdienende von ihrem Gehalt als Lohn- oder Einkommensteuer bezahlenmüssen, ist höher als der, den der Staat von geringer Verdienenden verlangt.Indirekte Steuern dagegen sind unsichtbar. Sie stecken z.B. als Mineralölsteuerim Benzinpreis, als Tabak-, Sekt- oder Kaffeesteuer im Preis des jeweiligenProdukts. Zusätzlich ist in allen Preisen noch die indirekte Mehrwertsteuerenthalten, die manchmal auf Rechnungen getrennt ausgewiesen wird.Soziale Gesichtspunkte spielen bei den indirekten Steuern keine Rolle. DerSchüler2 mit seinem Moped zahlt, wenn er2 tankt, die Mineralölsteuer ingleicher Höhe wie der Millionär2 für seinen Rolls Royce.1.2. KURZINFODa Deutschland ein A Bundesstaat ist, wird das Steueraufkommen nachkomplizierten Regeln zwischen Bund, Ländern und Gemeinden verteilt.Bestimmte Steuern stehen allein dem Bund zu (Mineralölsteuer, Tabaksteueru.a.), andere allein dem jeweiligen Bundesland (Kfz-Steuer, Erbschaftsteueru.a.), wieder andere ausschließlich den Gemeinden (z.B. Grundsteuer). Vonder Lohn- und Einkommensteuer bekommen Bund, Länder und Gemeindenfestgelegte Anteile, die Körperschaft- und Umsatz(Mehrwert)steuer wird nachebenfalls ausgehandelten Sätzen zwischen Bund und Ländern aufgeteilt.Die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden betrugen 2003zusammen 493 900 000 000 D. Davon entfielen auf den Bund 43,4%, auf dieLänder 40,1% und die Gemeinden 11,7% (Rest zu 100% Lastenausgleich,EU-Anteil/Zölle) A Haushaltsplan3.4.Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung103


Vereinte Nationen_Die Vereinten Nationen wurden 1945, am Ende des 2.Weltkrieges, von 51 Nationen als „United Nations Organization“ (UNO) mitSitz in New York gegründet. Die Gründungsurkunde nennt als Hauptziel,„künftige Geschlechter von der Geißel des Krieges zu bewahren.“ 2003gehörten der UNO mit 191 Mitgliedern fast alle Staaten der Welt an (Nichtmitglieder:Taiwan, die Vatikanstadt und einige Pazifikinseln). Deutschland istseit 1973 Mitglied – damals noch in Form von zwei Staaten.1.2. KURZINFO3.4.Mindestens einmal im Jahr treten alle Mitgliedstaaten zur Generalversammlungzusammen. Sie ist offiziell das oberste Organ, um Beschlüsse zu fassen.Jedes Mitglied hat in ihr eine Stimme. Die Generalversammlung wählt fürjeweils fünf Jahre einen Generalsekretär, der die laufenden Geschäfte führt.Neben Wahlen für weitere UN-Organe beschränkt sich die Tätigkeit derGeneralversammlung darauf, Resolutionen zu verabschieden, die für die Mitgliederaber nicht verbindlich sind.Ungleich größere Macht als die Generalversammlung besitzt der Sicherheitsrat(auch: Weltsicherheitsrat), das wichtigste Organ der UNO. Er hat fünfständige Mitglieder, die USA, Russland, Großbritannien, Frankreich undChina. 10 weitere Mitglieder werden für jeweils zwei Jahre von der Generalversammlunghinzugewählt.Der Sicherheitsrat kann feststellen, ob ein Bruch oder eine Bedrohung desFriedens vorliegt, und er kann in diesem Zusammenhang militärische Aktionenbeschließen und durchführen. Dazu stellen ihm die Mitgliedstaaten Truppenzur Verfügung. Diese können entweder direkt gegen einen Angreifer eingesetztwerden oder – was heute überwiegt – für friedenssicherndeMaßnahmen. Das bedeutet: In Konfliktregionen schieben sich UNO-Soldatenals Puffer zwischen streitende Parteien, kontrollieren die Einhaltung einerWaffenruhe und ähnliches. Allerdings: Beschlüsse des Sicherheitsrates könnennicht gegen den Willen eines der fünf ständigen Mitglieder gefasst werden,jedes ständige Mitglied besitzt also ein Veto-Recht [lat. veto – ich verbiete]und kann so jede beabsichtigte UN-Aktion verhindern.104Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


3 Die Organisation der Vereinten Nationen – UNSicherheitsrat5 ständige Mitglieder:VR China, Frankreich, Großbritannien,Rußland, USA, 10nichtständige Mitglieder (vonder Generalversammlung fürje 2 Jahre gewählt)SektretariatGeneralsekretärPolititsche Abteilungen,Fachabteilungen, Sekretariateder Hilfsorganisationen undKonferenzen, AllgemeineDiensteWirtschafts- und Sozialrat(ECOSOC)54 Mitglieder (von derGeneralversammlung gewählt)untersteht derGeneralversammlungStändigerMilitärausschussSonstige HilfsorganeMenschenrechtsgremienAusschussfürProgrammeund Koordinierung(CPC)FachkommissionRegionaleWirtschaftskommissionen1.FriedenstruppenAbrüstungskommissionAusschüsseGENERAL-VERSAMMLUNGjährlich eine Tagung,SondertagungenEuropa (ECE)Asien und Pazifik(ESCAP)Lateinmerika und Karibik(ECLAC)Afrika (ECA)Westasien (ESCWA)2. KURZINFOIntern. KonferenzenHauptausschüsseStändige UN-HilfsorganisationenUNICEF KinderhilfswerikUNHCR Hoher Kommissarfür FlüchtlingeUNRWA PalästinaflüchtlingeUNDA EntwicklungsprogrammUNFPA BevölkerungWFP ErnährungsprogrammWFC WelternährungUNCTAD WelthandelUNITARLenkungsausschuss(zur Tagung derGeneralversammlung)TreuhandschaftsratDie 5ständigenMitglieder desSicherheitsratesTätigkeitsuspendiertIntern.Gerichtshof15 Richter (vonGeneralversammlungundSicherheitsratgewählt)Ausbildungs- undForschungsinstitutUNU UN-UniversitätenUNEP UmweltHABITAT SiedlungswesenUNV EntwicklungshelferINSTRAW Institut zurFörderungder FrauSonderorganisationenILO ArbeitFAO ErnährungUNESCO ErziehungWHO GesundheitIMF WährungIBRD WeltbankIDA EntwicklungIFC FinanzierungICAO ZivilluftfahrtUPU PostwesenITU FernmeldewesenWMO MeterologieIMO SeeschiffahrtWIPO GeistigesEigentumIFAD LandwirtschaftlicheEntwicklungUNIDO IndustrielleEntwicklungIAEA AtomenergieWTO Welthandel3.©Erich Schmidt Verlag4.Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung105


Die UNO verfügt über eine große Zahl von Spezialorganisationen, wie z.B.das Kinderhilfswerk UNICEF. Zur Verfolgung von Verbrechen gegen dieMenschlichkeit in Ruanda und Jugoslawien hat die UNO internationaleGerichtshöfe eingesetzt. Seit 2003 besteht ein von der Uno gestützter „internationalerStrafgerichtshof“, der Völkermord und andere schwere Kriegsverbrechenweltweit ahnden soll. 2001 erhielten die Vereinten Nationen für ihreArbeit den Friedensnobelpreis. www.uno.de2. KURZINFO1.3.Wahlen_In demokratischen Staaten wählt sich das Volk seine Regierungselbst – direkt oder indirekt. Regelmäßig wiederkehrende Wahlen drückenalso die i Volkssouveränität aus, das Selbstbestimmungsrecht des Volkes.Aus konkurrierenden Angeboten werden diejenigen Personen und Parteienausgesucht, von denen eine Mehrheit im Volk meint, dass sie in Zukunft – füreine begrenzte Zeit – das Land regieren sollten. Wahlen werden auch in Diktaturenveranstaltet. Aber bei ihnen gibt es nichts auszuwählen. Sie sollenlediglich die Verbundenheit der Bevölkerung mit der Führung demonstrieren.Neben Wahlen zum Europäischen Parlament finden in Deutschland allgemeineWahlen statt zum i Bundestag, zu den Parlamenten der i Bundesländerund zu den Parlamenten in Städten, Kreisen und Gemeinden sowie inzahlreichen Bundesländern außerdem Direktwahlen von Landräten, Bürgermeisternund Oberbürgermeistern (Kommunalwahlen). Da die Wahltermineüberall verschieden sind, wird in jedem Jahr in Deutschland irgendwogewählt. Die Öffentlichkeit deutet die Ergebnisse dann gern als allgemeinespolitisches Stimmungsbarometer.4.Wahlgrundsätze_Die Wahlen zu deutschen Parlamenten müssen nachArtikel 38 des Grundgesetzesallgemein sein (vom Wahlrecht ist grundsätzlich kein Bürger2ausgeschlossen),unmittelbar (ohne Zwischeninstanzen, wie z.B. Wahlmänner2),frei (ohne staatlichen Zwang und mit freier Auswahl106Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


gleichgeheimzwischen konkurrierenden Parteien),(alle Wähler2 haben gleich viele Stimmen, undalle Stimmen haben das gleiche Gewicht) und(Verbot festzustellen, wie der Einzelne2 gewählt hat.Offen abgegebene Stimmen sind ungültig).Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) und wählbar (passives Wahlrecht) sindbei Bundes- und Landtagswahlen nur Deutsche, die mindestens 18 Jahre altsind. Bei Kommunalwahlen sind – ebenso wie bei den Wahlen zum Europaparlament– auch Ausländer2 aus EU-Staaten wahlberechtigt. Bei Kommunalwahlenin einigen Bundesländern darf das aktive Wahlrecht schon mit 16Jahren ausgeübt werden.Wahlsysteme_Bei Bundestags- und Landtagswahlen entscheiden in derRegel die Mitglieder der verschiedenen Parteien darüber, welche Kandidaten2für einen Parlamentssitz sie den Wählern2 anbieten. Die von den Wählern2abgegebenen Stimmen können anschließend entweder nach demPrinzip der Mehrheitswahl oder nach dem Prinzip der Verhältniswahl in Parlamentssitzeumgerechnet werden.1.2. KURZINFOBei der Mehrheitswahl (Personenwahl) gewinnt in einem Wahlkreis derjenigeKandidat2 den Parlamentssitz, der entweder die meisten Stimmen erhaltenhat (bei relativer Mehrheitswahl) bzw. derjenige2, der2 mindestens 50%plus eine Stimme erhalten hat (bei absoluter Mehrheitswahl). Ist absoluteMehrheitswahl vorgeschrieben und erringt im ersten Wahlgang keiner derKandidaten2 die erforderliche absolute Mehrheit, so folgt ein zweiter Wahlgang(Stichwahl) zwischen den beiden Bestplatzierten.3.Vorteile der Mehrheitswahl: Klare Mehrheiten, die eine schnelle Regierungsbildungmöglich machen. Enge Verbindung des gewählten Abgeordneten2zu seinem Wahlkreis. Nachteile: Viele abgegebene Wählerstimmen fallenunter den Tisch.4.Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung107


3 Bundestagswahlergebnisse (Zweitstimmen in %)504543,81.403533,541,5 40,936,435,238,538,53025202. KURZINFO15105113,8 +1,22,46,9 7,3 4,46,2 6,7 5,17,4 8,6 401990 1994 1998 2002CDU/CSUSPDBündnis90/Die GrünenFDPQuelle: www.bundestag.dePDS3.4.Bei der Verhältniswahl (Parteien-/Listenwahl) legen Parteien Listen mitNamen von Kandidaten2 vor. Die Stimmen, die für eine Partei abgegebenwerden, werden in allen Wahlkreisen zusammengezählt. Dann wird errechnet,wie viele Parlamentssitze ihr nach ihrem Stimmenanteil zustehen. Wer20% der Wählerstimmen errungen hat, bekommt 20% der Parlamentssitze.Sie werden an die Kandidaten2 in der Reihenfolge verteilt, in der sie auf derListe ihrer Partei stehen.108Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


Vorteil der Verhältniswahl: Keine Stimme geht verloren. Nachteile: Stimmenzersplitterung.Zur Regierungsbildung müssen Koalitionen gebildet werden,die der Wähler2 vielleicht gar nicht gewollt hat. Geringe Verbindungzwischen Abgeordnetem2 und Wähler2.Bundes- und Landtagswahlen finden in Deutschland nach unterschiedlichenWahlsystemen statt. Teilweise können Wähler2 bei Kommunalwahlen durchi Kumulieren und i Panaschieren stärkeren Einfluss darauf nehmen, welchebestimmten Personen – trotz Listenwahl – in die Kommunalparlamentegelangen.1.Bundestagswahl_Die Bundestagswahl ist im Kern eine Verhältnis(Parteien)wahlmit i Fünfprozentklausel, verbunden mit Elementen der Mehrheits(Personen-)wahl.Das Bundesgebiet ist in 299 Wahlkreise eingeteilt.Jeder Wähler2 hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt er2 – in relativerMehrheitswahl – einen der Direktkandidaten2 in seinem Wahlkreis inden Bundestag (Direktmandat).2. KURZINFODie Zweitstimme_ist für die Landesliste einer Partei bestimmt (Verhältniswahl).Über diese Landeslisten ziehen weitere 299 Abgeordnete in den Bundestagein. Die beiden Stimmen können für die Kandidaten2 von verschiedenenParteien abgegeben werden ( i Stimmensplitting). Die Zahl der Zweitstimmenentscheidet darüber, wie viele Sitze einer Partei von den insgesamt 598 imBundestag zustehen. Darauf werden die errungenen Direktmandate angerechnet.Hat eine Partei mehr Direktmandate errungen, als ihr nach denZweitstimmen eigentlich zustehen, so behält sie diese als Überhangmandate.Die Zahl der Bundestagsabgeordneten erhöht sich dann entsprechend.3.4.Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung109


3 Die Zweitstimme ist entscheidendBei der Bundestagswahl hat der Wähler 2 Stimmen.Wahlentscheidend ist die Zweitstimme.Partei APartei BPartei CPartei DPartei EErststimme ZweitstimmexxMit der Zweitstimmewerden die Landeslistender Parteien gewählt.Der Anteil der Zweitstimme,den eine Partei erhält, bestimmt dieGesamtzahl ihrer Sitze im Bundestag.1.z. B. Partei A:Zweitstimmen-Anteil entspricht190 Sitzen im Bundestag.Wozu dann noch die Erststimme?2. KURZINFOEs gibt 299 Wahlkreise, in denen die Parteien ihreKandidaten aufstellen können. Mit ihrer Erststimmeentscheiden die Wähler direkt darüber, welcher Kandidataus ihrem Wahlkreis in den Bundestag einzieht. Gewähltist, wer die meisten Erststimmen erhält.BUNDESTAG598 SitzeAlle 299 Wahlkreissieger ziehenin den Bundestag ein. Damit istdie eine Hälfte der 598 Sitzedurch Direktmandate vergeben.z. B. Partei A:die Direktkandidatender Partei A siegenin 140 Wahlkreisen= 140 SitzeDie andere Hälfte wird so verteilt:Die gewonnenen Direktmandate werden auf die Zahlder Sitze angerechnet, die die Parteien entsprechendihrem Zweitstimmenanteil gewonnen haben.Die dann noch verbleibenden Sitze werden mitKandidaten von den jeweiligen Landesliste besetzt.3.z. B. Partei A: 190 Sitze insgesamt140 Sitze durch Direktmandate+ 50 Sitze über Landesliste–––––––––––––––––––190 Sitze–––––––––––––––––––Eine Partei, die mehr Direktmandate errungen hat, alsihr Bundestagssitze gemäß ihrem Zweitstimmenanteilzustehen, erhält auch eine entsprechend höhere Zahlvon Sitzen. Damit erhöht sich auch die Gesamtzahl derSitze im Bundestag (Überhangmandate).Juni 2002 ©Globus 76774.110Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


_______________________________________________________________So entstehen ÜberhangmandateBei der Bundestagswahl hat jeder Wähler 2 Stimmen.ErststimmeAus jedem Wahlkreis wird ein Kandidat2 direkt gewählt.Zweitstimmeentscheidet über die Zusammensetzung des Bundestagesnach Parteien.1.Wenn eine Partei durch die Erststimme mehr Sitze erhält, als ihr nach ihremAnteil an den Zweitstimmen zustehen, dann kommt es zu Überhangmandaten.Denn die direkt gewählten Kandidaten ziehen auf jeden Fall in den Bundestagein...............................................................................................................................................© Globus 7798_______________________________________________________________2. KURZINFO4.3.Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung111


1._______________________________________________________________3 Modellrechnung: Der Bundestag hat 100 SitzeDie eine Hälfte – also 50 Sitze – wird mit direkt gewählten Kandidaten besetzt (Erststimmen),xdie andere Hälfte über die Landeslisten der Parteien (Zweitstimmen).xZweitstimmenanteil Zahl der direkt gewähltenin %Wahlkreiskandidaten(Erststimmen)Das Ergebnis der Wahl: Partei A 40% 48Partei B 35% 2Partei C 25% 02. KURZINFONach dem Zweit- Partei A 40%stimmenergebnis sähe Partei B 35%die Sitzvereilung so aus: Partei C 25%Da aber für Partei A mit den Erststimmen 48 Kandidaten direktgewählt wurden, erhält sie nicht 40, sondern 48 Sitze,also 8 Überhangmandate.3.Die Sitzverteilung Partei A 48 Sitzesieht nun so aus: Partei B 35 SitzePartei C25 Sitze..............................................................................................................................................2002 © Globus_______________________________________________________________A Wählen – aber was? Weitere Überlegungen zur Wahl findest du unter diesemTitel in Teil 3.4.112Pocket Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


3. Teil WissenswertesDie Informationen beziehen sich im Allgemeinen auf die Verhältnisse inDeutschland, obwohl es z.B. Bundeskanzler, Bundesländer und Bundespräsidentenauch anderswo gibt.Das Pocket-Format ließ nur knappe Informationen zu, viele Einzelheitenmussten wegfallen. Auch immer daran denken: In der Wirklichkeit ist alles vielkomplizierter!– – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – –[ Zeichenerklärung ]2 steht für die weibliche Form des voranstehenden Begriffs,also z. B. „Bürger2“ statt „Bürgerinnen und Bürger“ oder„BürgerInnen“. Unser Vorschlag zur besseren Lesbarkeit,ohne die Frauen einfach wegzulassen (die Redaktion).i Dieses Stichwort wird im Lexikon (Teil 1) erklärt.Bei Bedarf bitte nachschlagen.A Zu diesem Stichwort gibt es eine Kurzinfo (Teil 2).Für Einzelheiten bitte dort nachschlagen.[ ] Kann Hinweis auf die sprachliche Herkunft einesFremdworts enthalten, z.B.engl. – englischfrz. – französischgriech. – griechischlat. – lateinischKursivdruck: Fachbegriff bzw. im jeweiligen Zusammenhangwichtiger Begriff, den man sich merken sollte.vgl.: vergleiche! Hinweis auf eine zusätzlicheInformationsmöglichkeit.www.xyz.de Unter dieser Adresse finden sich weitere Informationenim Internet.A– – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – –Pocket-Politik_Bundeszentrale für politische Bildung113


_______________________________________________________________3 Bundesländer und Bevölkerung in DeutschlandBundesland Reg.ssitz Fläche Einwohner2 Ausländer2in 1000 km 2 in 1000 in %*_______________________________________________________________________________Baden-Württemberg Stuttgart 35,8 10 680 12,21.2.3. WISSENSWERTESBayern München 70,5 12 397 9,5Berlin Berlin 0,9 3 391 13,1Brandenburg Potsdam 29,5 2 576 2,6Bremen Bremen 0,4 663 12,5Hamburg Hamburg 0,8 1 732 14,8Hessen Wiesbaden 21,1 6 089 11,6Mecklenburg-Vorpommern Schwerin 23,2 1 738 2,2Niedersachsen Hannover 47,6 7 989 6,7Nordrhein-Westfalen Düsseldorf 34,1 18 073 11,0Rheinland-Pfalz Mainz 19,8 4 056 7,7Saarland Saarbrücken 2,6 1 063 8,5Sachsen Dresden 18,4 4 334 2,7Sachsen-Anhalt Magdeburg 20,4 2 536 1,9Schleswig-Holstein Kiel 15,8 2 817 5,4Thüringen Erfurt 16,2 2 383 1,9Deutschland Berlin/Bonn 357,0 82 518 8,9..............................................................................................................................................Stand: 30.6.2003 bzw. *31.12.2002_______________________________________________________________4.114Pocket-Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


3 Abgeordnete im 15. Bundestag nach Alter und Geschlecht250248insgesamt200187männlichweiblich1501521481.100113709650050433339175 4 1unter 35 unter 45 unter 55 unter 65 über 652.www.bundestag.de/aktuell/bpb/2002/bpb0210/0210008a.html Stand: 200270605040Frauenanteil in % im 15. Bundestag58,237,8100 *32,83. WISSENSWERTES3023,025,520100SPD CDU/ Bündnis 90/ FDP PDS GesamtCSU die Grünen* Die PDS hat keinen Fraktionsstatus. Sie wird nur durch ihre beidendirekt gewählten weiblichen Abgeordneten im Bundestag vertreten.4.Pocket-Politik_Bundeszentrale für politische Bildung115


Wahlberatung: Wählen – aber was und wen?1.Dies alles ist keine Neuigkeit für dich: Von deinem 18. Geburtstag an kannstdu an der A Wahl zum Europaparlament, zum A Bundestag und zum i Landtagdeines i Bundeslandes teilnehmen. Du kannst Abgeordnete wählen(aktives Wahlrecht) und auch selbst gewählt werden (passives Wahlrecht). Ineiner Reihe von Bundesländern kannst du bei der Wahl von Gemeinde-,Kreis- oder Stadtparlamenten sogar schon mit 16 Jahren wählen gehen.2.Schön und gut – aber wie geht man mit so vielen Rechten um? Lohnt es sichüberhaupt zu wählen? Das auf alle Fälle. Denn wenn du dich nicht zwischenden verschiedenen Angeboten entscheidest, tun es andere für dich. SpäteresSchimpfen hilft dann auch nicht.Und welchen Sinn haben Wahlen? Sie sollen fähige Frauen und Männer anpolitisch wichtige Schalthebel setzen und solche hinauswerfen, die sich dortin der Vergangenheit als unfähig erwiesen haben. Jedenfalls in den Augen derWähler2, die ihnen den Laufpass geben.3. WISSENSWERTES4.Du musst dich bei deiner Wahl also entscheiden: Haben diejenigen, die bisherin Parlament und Regierung den Ton angaben, ihre Sache alles in allemgut gemacht? Wenn ja, dann kannst du sie ruhig wieder wählen. Wenn nein,dann solltest du andere wählen, denen du mehr zutraust.In einer kleinen Gemeinde lässt sich oft noch direkt übersehen: Was hat diejetzige Ratsmehrheit z.B. für junge Menschen in den letzten vier Jahrengetan? Wurden Freizeitangebote unterstützt und der Sportplatz im Ort inSchuss gehalten? Hatte die Minderheit im Gemeinderat vielleicht gute Vorschlägefür eine verbesserte Jugendarbeit, die aber abgeschmettert wurden?Ist ihr zuzutrauen, dass sie diese Ideen verwirklicht, wenn sie bei dernächsten Wahl – vielleicht auch mit deiner Stimme – die Mehrheit erhält?Bei einer Landtags- oder Bundestagswahl ist es für einen2, der zum erstenMal wählt, schwieriger, selbst direkt einzuschätzen, was die Kandidaten2 in116Pocket-Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


der Vergangenheit nun tatsächlich geleistet oder nicht geleistet haben. Aberwie sie die Zukunft gestalten wollen, das kann geprüft werden. Hierbei solltestdu nicht einfach den Wahlplakaten glauben, die dir manchmal für dieZukunft das Blaue vom Himmel versprechen. Sie sind von Werbeagenturenentworfen, die sonst Gummibärchen oder Waschmittel und diesmal ebenPolitik verkaufen wollen. Dabei arbeiten sie natürlich mit all den Tricks, die dieWerbebranche nun einmal kennt. Statt unbesehen flotten Slogans zu folgen,lass dich besser von den Parteien direkt informieren.Dann entscheide: Warum könnte es sinnvoll sein, diese und nicht eine anderePartei zu wählen?1.Parteien schicken dir gerne kostenlos ihre Wahlprogramme zu. Darin steht,welche Probleme sie nach der Wahl angehen und welche Lösungswege siedabei einschlagen wollen. Vergleiche und prüfe. Welche von den angesprochenenProblemen müssten auch nach deiner Meinung nun endlich einmal inAngriff genommen werden? Was findest du überflüssig? Sind die versprochenenLösungswege realistisch oder wird nur politischer Schaum geschlagen?2.Hinter ihrem Wahlprogramm zu aktuellen politischen Fragen stehen immerauch die politischen Grundüberzeugungen der jeweiligen Partei. Wie sehendiese Grundüberzeugungen aus? Kann man sie sympathisch finden oder stoßensie ab ? Das erfährst du, wenn du dir mit dem Wahlprogramm auch dasGrundsatzprogramm der jeweiligen Partei schicken lässt. Einmal von einemParteitag beschlossen, wird es meist nur in größeren Abständen neu gefasst.3. WISSENSWERTESJa, und dann musst du dich entscheiden. Glücklicherweise nicht für alle Ewigkeit,sondern nur für vier oder fünf Jahre. Dann sind nämlich wieder Wahlen.4.Pocket-Politik_Bundeszentrale für politische Bildung117


Berufsberatung: Wie werde ich Bundestagsabgeordneter2?1.Wäre das nicht ein lockendes Berufsziel? Als Bundestagsabgeordneter2 diedeutsche Politik mit zu gestalten, etwas im Land zu bewegen und gleichzeitigschon in jungen Jahren Spitzeneinkünfte um die 125 000 D im Jahr beziehen( A Bundestag [Diäten]). – 2002 haben es manche schon mit 19 oder 26Jahren erreicht!Berufsziel? Ja, natürlich. Bundestagsabgeordnete sind schon längst keineHobby<strong>politik</strong>er mehr. Zu einem großen Teil sind sie Berufs<strong>politik</strong>er. Sie lebennicht nur für die Politik, sondern auch von der Politik. Allerdings ist Bundestagsabgeordneter2kein Lehrberuf. Aber man kann es anderen abgucken,wie man es am besten anstellt, um MdB, Mitglied des Bundestages, zu werden.2.3. WISSENSWERTESZunächst einmal muss man Mitglied in einer i Partei werden. Ohne Parteimitgliedschaftläuft nichts. Früher Start ist wichtig. Viele Bundestagsabgeordnetewaren schon mit 16 Jahren in der Jugendorganisation ihrer Parteiaktiv. Wer da durch Einsatzbereitschaft auffällt, im Wahlkampf fleißig Plakateklebt, immer da ist, wenn jemand gebraucht wird, und außerdem auf Mitgliederversammlungengut reden kann, der bekommt schnell einen Posten.Wer als i Delegierter2 in nächst höhere Parteigremien gewählt wird, kannsich auch dort bekannt machen. Bei guten schulischen Leistungen übernimmtvielleicht sogar eine Parteistiftung die Kosten für ein <strong>politik</strong>nahes Studium,und später kannst du dir das erste Geld möglicherweise als Mitarbeiter2eines Abgeordneten2 oder Ministers2 oder als Assistent2 eineri Fraktion verdienen.4.Aber auch wenn du eine ganz normale Berufsausbildung absolvierst – achtedarauf, dass man dich in deiner heimatlichen Parteiorganisation nicht ver-118Pocket-Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


gisst. Denn du willst ja weiter. Irgendwann wird deine Partei überlegen, ob dunicht der geeignete Kandidat2 für eine öffentliche A Wahl bist. Dann ist esgut, wenn du darauf hinweisen kannst, dass viele Wähler2 dich schon kennenund dir sicher ihre Stimme geben werden. Denn du bist vorsorglich nichtnur in eine Partei eingetreten, sondern auch in mehrere heimatliche SportundWohlfahrtsvereine und bist dort natürlich ebenfalls mit Aktivitäten aufgefallen.2.1.Vielleicht ist es zuerst ein Sitz im Gemeinderat, den du eroberst. Manchmalkann es aber auch gleich ein Sitz im i Landtag sein – im Ausnahmefall sogarim Bundestag. Wenn die alten Partei-Hasen2 nämlich dringend neben sichauf dem Wahlplakat auch ein junges Gesicht brauchen. Für die Jungwähler2vor allem. Wer sich anschließend im Landtag gut schlägt, möglichst auchExperte2 für ein Sachgebiet wird, an den denkt die Partei dann auch immer,wenn sie ihre Kandidaten2 für den Bundestag aufstellt.3. WISSENSWERTES4.Klappt das mit dem Landtag nicht auf Anhieb, bleibt immer noch die Ochsentour:Im Landesverband der Partei immer weiter nach oben steigen, sichals i Delegierter2 auch auf dem Bundesparteitag präsentieren, ganz einfachunentbehrlich werden.Bei allem darfst du die Öffentlichkeitsarbeit nicht vergessen. Du musst auchaußerhalb deiner Partei bekannt werden wie ein bunter Hund, in Talkshowsauftreten, vielleicht auch schon mal mit dem Fallschirm beim Sommerfestdeiner Partei einschweben. Wenn die schließlich an dir nicht mehr vorbei kannund dich als i Direktkandidaten2 für den Wahlkreis nominiert oder auf einemaussichtsreichen Platz der Landesliste setzt, dann müssen nur noch dieWähler2 mitspielen und das Kreuz an der – für dich – richtigen Stellemachen.Ja, und dann ist es geschafft. Du kannst endlich stolz ein MdB hinter deinenNamen setzen. MdB, Mitglied des Bundestages.Pocket-Politik_Bundeszentrale für politische Bildung119


Bewerbungstipps: MusterbewerbungZu den Bewerbungsunterlagen gehören mindestens vier Dinge· Das Anschreiben· Der Lebenslauf· Dein Schulzeugnis· Ein (gutes!)Foto von dir1.Nützlich sind Empfehlungen oder sonstige Bescheinigungen(wie z.B. ein Zertifikat über einen PC-Kurs oder z.B. eine Gruppenleiterausbildungoder einen Kletterkurs…)2.Der LebenslaufGrundsätzlich gilt: Der Lebenslauf sollte in Tabellenform mit der Schreibmaschineoder dem Computer geschrieben sein. (Musterlebenslauf bei:www.stueps.de)Solltest du Lücken in deinem Lebenslauf haben, begründe diese.3. WISSENSWERTESBesondere Kenntnisse (z.B. Fremdsprachen, Computerkenntnisse, Interessenund Hobbys) anzugeben, ist wichtig.Unter praktischen Tätigkeiten führst du deine Praktika oder Jobs auf, die mitdem Beruf, den du ergreifen willst, zu tun haben.Wichtig: Lebenslauf mit Datum versehen und unterschreiben.4.Das AnschreibenDas Anschreiben sollte nicht länger als eine DIN A4 Seite sein.Erläuterungen zum Anschreiben:Anrede:am besten mit dem Namen der zuständigen Person, solltest du diesen nichtwissen, dann schreibe „Sehr geehrte Damen und Herren“.120Pocket-Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


Wichtig ist die richtige Berufsbezeichnung und dass du dich um einen Ausbildungsplatzbewirbst.Im Anschreiben muss folgendes enthalten sein:· Der Grund, warum du gerade diesen Beruf erlernen willst.· Eine Begründung, warum du denkst, dass du für diesenBeruf geeignet bist (deine Stärken und Fähigkeiten).· Erfahrungen, die du z.B. im Rahmen eines Praktikumserworben hast.1.Vorteilhaft ist es, wenn du nachweisen kannst, dass du dich im sozialen odersportlichen Bereich besonders engagierst. Dies kann z.B. eine Aktivität imSportverein oder als Klassensprecher sein, oder du kannst z.B. gut Festeorganisieren usw.Wichtig: deutlich machen, dass du dich informiert hast und dir Gedankendarüber gemacht hast, warum du diesen Beruf ergreifen willst.4.3. WISSENSWERTES2.Hilfreich ist es, wenn du Freunde bittest dir mitzuteilen, was du ihrer Ansichtnach gut kannst.Unter Anlage schreibst du, welche Unterlagen du mitschickst(also z.B. Lebenslauf, Zeugnis…)Nach: STÜPS (Stützpunkt und Beratung für Schülerinnen und Schüler),Schäufeleinstr. 18, 80687 München, Tel. 089/576798,stueps@schuleberuf.de, www.stueps.dePocket-Politik_Bundeszentrale für politische Bildung121


Das BewerbungsgesprächDer erste Schritt ist geschafft!! Du wirst zum Vorstellungsgespräch eingeladen.Aber was nun?4.3. WISSENSWERTES2.1.· Informiere dich über die Firma. Lass dir vor dem Vorstellungsgespräch,wenn möglich, Informationsmaterial zuschicken.· Überlege dir Antworten auf Fragen, wie:„Warum haben Sie sich bei unserer Firma beworben?“„Warum wollen Sie diesen Beruf ergreifen?“„Was sind Aufgaben in diesem Beruf?“„Was sind Ihre persönlichen Stärken und Schwächen?“TIPP: Hilfreich ist es, wenn du Freunde nach deinen Stärken fragst.Über deine Schwächen solltest du vorher auch nachdenken, aberdiese beim Gespräch „positiv“ formulieren: „zu perfektionistisch“(ich arbeite manchmal zu genau) „ungeduldig“ (ich möchte meineProjekte gerne schnell voran bringen)· Plane genügend Zeit für die Anfahrt zum Betrieb ein. Fahre den Wegvielleicht vorher schon mal ab.· Fahre ausgeruht und nicht mit leerem Magen zum Vorstellungsgespräch.· Nimm dir was zum Schreiben mit, damit du dir Notizen machenkannst.· Ziehe Kleidung an, in der du dich wohl fühlst und in der du gut aussiehst.Zum Beruf sollte die Kleidung allerdings schon passen. Beieiner Bewerbung als Kfz-Mechaniker ist z.B. Krawatte eher unpassend.· Nimm eine Kopie deiner Bewerbungsunterlagen mit und lies dir deinAnschreiben vorher noch einmal durch, damit du Fragen dazubeantworten kannst.· Überlege dir eigene Fragen, z.B. wer dich ausbilden wird, welcheSozialleistungen es gibt usw. Schreib dir deine Fragen vorher auf.122Pocket-Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


· Wenn du etwas nicht verstehst, frage nach.· Bei Vorstellungsgesprächen in der Gruppe will die Firma testen, wiedu dich in der Gruppe verhältst. Es gilt: Sei nicht stumm, wie einFisch, aber fair gegenüber den anderen Mitbewerbern2.Adressen zur BerufsfindungAdressen:Bundesagentur für Arbeit, Regensburger Str. 104, 90478 Nürnberg, Tel.:0911/179-0, Fax: 0911/179-2123, www.arbeitsamt.de1.STÜPS ( Stützpunkt und Beratung für Schülerinnen und Schüler), Schäufeleinstr.18, 80687 München, Tel. 089/576798, stueps@schuleberuf.de,www.stueps.deInternet:www.machs-richtig.deHilfe bei der Berufswahl vom Arbeitsamtwww.waswerden.deOnline Magazin der Berufsberatung – vom Arbeitsamtwww.studienwahl.deAlles über Fächer, Orte und Finanzierungwww.jobandfuture.deMagazin zu Jobs und Bewerbungenwww.neue-ausbildungsberufe.deAlle neuen Berufe auf einen Blickwww.wassollwerden.deTests, Tipps, Anregungenwww.orientiere-dich.deBerufstest und viele Linkswww.hochschulkompass.deListe sämtlicher Studienmöglichkeiten (z.Zt. etwa 9550)2.3. WISSENSWERTES4.Pocket-Politik_Bundeszentrale für politische Bildung123


Berufsberatung: Was Personalchefs erwarten1.2.3. WISSENSWERTESDas Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln hat sich bei Personalchefsumgehört: Was erwarten sie von ihren Azubis? Hier die Rangfolge ihrerAnsprüche:_______________________________________________________________Kaufmännische BerufeIndustriell-technische Berufe_______________________________________________________________________________1. Grundlegende Beherrschung der Lern- und Leistungsbereitschaftdeutschen Sprache in Wort und Schrift2. Grundlegende Beherrschung Grundlegende Beherrschungeinfacher Rechentechnikeneinfacher Rechentechniken3. Lern-und Leistungsbereitschaft Grundlegende Beherrschung derdeutschen Sprache in Wort undSchrift4. Zuverlässigkeit, Qualitätsbewusstsein Zuverlässigkeit, QualitätsbewusstundVerantwortungsbereitschaftsein und Verantwortungsbereitschaft5. Kooperationsbereitschaft und Kooperationsfähigkeit undTeamfähigkeitTeamfähigkeit6. Selbstständigkeit, Initiative und Ausdauer, Durchhaltevermögen undKreativitätBelastbarkeit7. Kunden-und Serviceorientierung Selbstständigkeit, Initiative undKreativität8. Ausdauer, Durchhaltevermögen und Konflikt-, Kritikfähigkeit undBelastbarkeitSelbstbewusstsein..............................................................................................................................................Institut der Deutschen Wirtschaft: Wirtschaft und Unterricht. 27/5 (28.6.2001)_______________________________________________________________4.124Pocket-Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


Was Schulabschlüsse kosten_______________________________________________________________3Jährliche Ausgaben* für öffentliche Schulen je Schüler in EuroSonderschulen IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII 11 200IntegrierteGesamtschulen IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII 5 5001.Gymnasien IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII 5 300Hauptschule IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII 5100alle Schularten IIIIIIIIIIIIIIIIIII 4 500unabhängigeOrientierungsstufen IIIIIIIIIIIIIIIIIII 4 500Schulen mit mehrerenBildungsgängen IIIIIIIIIIIIIIIIIII 4 4002.Realschulen IIIIIIIIIIIIIIIIIII 4 300Grundschule IIIIIIIIIIIIIIII 3 800Berufliche Schulen IIIIIIIIIIIIII 3 200*einschließlich Verwaltung.............................................................................................................................................Quelle: Statistisches Bundesam 2001 © Globus 9152_______________________________________________________________3. WISSENSWERTES4.Pocket-Politik_Bundeszentrale für politische Bildung125


Schwierige Texte leichter verstehen:Die 5-Schritt-Lese-MethodeSachtexte, vor allem Zeitungsberichte, sind oftmals schwer verständlichgeschrieben. Mit der 5-Schritt-Lese-Methode kann es leichter fallen, denInhalt zu verstehen. So gehst du vor:1.2.3. WISSENSWERTES1. Im ersten Schritt verschaffst du dir einen groben Überblick über denText. Die Überschrift, die Anfänge der einzelnen Abschnitte, Schlüsselwörteroder bekannte Begriffe können dir dabei eine Vorstellungvon dem Textinhalt vermitteln. Der Text wird überflogen.2. Du überlegst, um welche Fragen oder Probleme es in dem Text geht.Du fragst: worum geht es und auf welche Fragen gibt der Text eineAntwort?3. Jetzt wird der Text gründlich gelesen. Unterstreiche und markiere dirdabei die wichtigsten Aussagen (keine ganzen Sätze!) oder Schlüsselbegriffe.Achte aber darauf, dass du nicht zu viel unterstreichst,damit die Übersicht über die wesentlichen Textaussagen erhaltenbleibt.Unbekannte Begriffe schreibst du heraus und klärst sie mit Hilfeeines Lexikons oder indem du in der Schule den Lehrer oder die Lehrerinfragst. Lass dir dabei genügend Zeit, um den Inhalt zu erfassen.4. Fasse die einzelnen Abschnitte in eigenen Worten kurz zusammenund formuliere Überschriften.5. Nun wiederholst du die wichtigsten Informationen des Textes. MitHilfe der unterstrichenen Schlüsselwörter kannst du dann sicherauch einen kleinen Vortrag über den Zeitungsbericht halten.Suche in deiner Tageszeitung einen Übungstext, an dem du die Methodeausprobieren kannst.4.126Pocket-Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


Eine politische Karikatur verstehenLeute, die politische Karikaturen zeichnen, wollen uns nicht einfach nur zumLachen bringen. Sie äußern zugespitzt ihre politische Meinung, nehmen Stellungzu politischen Zuständen und Entscheidungen. Der Betrachter2 sollsich ihrer Meinung anschließen und in ihrem Sinne Partei ergreifen.Karikaturen sind in einer Bildersprache abgefasst. Die ist aber manchmalnicht auf Anhieb zu verstehen. Deshalb sollte man sie Schritt für Schritt entschlüsseln,etwa so:1.1. Schritt: Notiere in allen Einzelheiten, was auf der Karikatur als Zeichnungund Text zu sehen ist.2. Schritt: Prüfe, ob die abgebildeten Personen und Gegenstände sogemeint sind, wie du sie siehst, oder ob es erst einen Sinn ergibt,wenn sie in einem übertragenen Sinne verstanden werden. Notiere,welche übertragene Bedeutung gegebenenfalls die einzelnenTeile des Bildes haben.Wenn es sich um Karikaturen aus früheren Zeiten handelt, musstdu zusätzlich prüfen: Wann und wo ist die Karikatur entstanden?Zu welchem damaligen Ereignis äußert sie sich? In welchemSinne?2.3. WISSENSWERTES3. Schritt: Fasse jetzt die Aussage der Karikatur zusammen. Notiere: Zu welchemThema äußert sich der Zeichner2? Welche Meinung hater2 dazu? Auf welches Problem will er2 hinweisen? Übt er2Kritik? Wozu fordert er2 auf?4. Schritt: Notiere, wie du selbst zur Aussage der Karikatur und damit zurMeinung des Zeichners stehst. Stimmst du ihr zu, lehnst du sie ab,ist sie vielleicht nur die halbe Wahrheit?4.Pocket-Politik_Bundeszentrale für politische Bildung127


Üben wir es gleich einmal:2.3. WISSENSWERTES4.1.1. Der Zeichner nimmt das Wort Wahlkampf ernst und zeigt – laut Aufschriftauf der geöffneten Tür – eine Waffenkammer. Als Waffen fürden Wahlkampf sind zwei Degen, zwei Säbel und zwei Holzkeulenzu sehen. Über den Degen steht der Text: „90 Tage vor der Wahl“,über den Säbeln „60 Tage vor der Wahl“, über den Keulen „30 Tagevor der Wahl“.2. Wir wissen alle, dass bei uns in einem Wahlkampf die parteipolitischenGegner nicht mit Degen, Säbeln oder Keulen aufeinander losgehen.Es ergibt nur einen Sinn, wenn die gezeigten Waffen in einemübertragenen Sinn verstanden werden. Die Degen stehen für ritterlichenZweikampf, wie er – laut Text – 90 Tage vor der Wahl nochgebräuchlich ist. Die Säbel stehen für Reiterschlachten, wie sie 60Tage vor der Wahl ausgetragen werden. Viele Reiter (Wahlkämpfer)kämpfen gegeneinander und teilen schwere Schläge aus. Die Keulenschließlich stehen für rohen und regellosen Kampf in den letzten30 Tagen vor der Wahl, in denen jedes Mittel recht ist.128Pocket-Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


3. Zusammenfassend lautet die Aussage der Karikatur: Je näher derWahltag kommt, desto gröber werden die Waffen, mit denen Parteienund Politiker2 gegeneinander kämpfen. Anfangs sind es nochpolitische Argumente (Degen), immer mehr werden es dann Unterstellungen,Verleumdungen, persönliche Beschimpfungen. DieKarikatur kann als Kritik an den aktuellen Wahlkampfformen angesehenwerden oder auch als beruhigender Hinweis, dass das, was30 Tage vor der Wahl gesagt wird, nicht mehr ernst genommen werdenmuss, denn die Holzkeule lässt auch an Holzhammer-Methodendenken.1.4. Hier ist deine persönliche Meinung zur Aussage des Zeichnersgefragt.4.3. WISSENSWERTES2.Pocket-Politik_Bundeszentrale für politische Bildung129


Problemlösen: Wie geht das?1.Hast du schon einmal ein persönliches Problem gehabt, bei dem du nicht vorwärtskamst und dich immer nur im Kreis gedreht hast? Bist du in der Schuleschon einmal bedrängt worden („Überlegt euch mal bis morgen…!“), dichzu einem aktuellen politischen Problem zu äußern, zu dem dir partout nichtseinfiel?Dann wird es dich freuen zu hören: Es gibt eine handliche Methode, Problemeaufzudröseln, dabei seine Gedanken zu sortieren, neue Gesichtspunktezu sammeln und Einfälle zu produzieren. Diese Methode lässt sich leicht merken.Denn sie besteht nur aus drei Wörtern:Lage – Ziel – Maßnahmen.2.3. WISSENSWERTES4.Und so funktioniert sie:1. Schritt: Lage (Was ist?)Du schreibst erst einmal möglichst präzise und mit Einzelheitenauf, worin das Problem besteht und wie es entstanden sein könnte.Welcher gegenwärtige Zustand ist für dich ein Problem?Was wird in der Öffentlichkeit als ein politisches Problem betrachtet,das gelöst werden muss? Manchmal ist die Öffentlichkeitgespalten. Die einen sehen ein politisches Problem, das anderegar nicht erkennen können. Notiere dann auch diese unterschiedlichenLagebeurteilungen und deine Einschätzung dazu.2. Schritt: Ziel (Was soll sein?)Geht es um etwas Persönliches, dann schreibe auf, welcheLösung des Problems du dir wünschst. (Sie darf aber nicht fantastisch,sondern muss erreichbar sein!)Geht es um ein politisches Problem, notiere, welche unterschiedlichenVorstellungen es in der Öffentlichkeit gibt, auf die bestehendeLage (Schritt 1) zu reagieren.Häufig lassen sich in der Öffentlichkeit drei Reaktionstypen unter-130Pocket-Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


scheiden. Typ A sieht gar kein Problem und findet die bestehendeLage ganz in Ordnung. Sein Ziel ist deshalb: Jegliche Veränderungverhindern! Typ B findet die bestehende Lage himmelschreiend.Sein Ziel deshalb: Radikale Veränderungen von Grundauf durchführen! Dazwischen Typ C: Die bestehende Lage musszweifellos geändert werden, aber behutsam. Sein Ziel also: Veränderungendurchführen, aber mit Augenmaß!Notiere, welche Gruppe/Partei in der Öffentlichkeit welches Zielpropagiert und wie der jeweilige Standpunkt begründet wird.Dann schreibe auf, welches Ziel du selbst für vernünftig und aucherreichbar hältst.3. Schritt: Maßnahmen (Was soll konkret getan werden?)Wenn es um ein persönliches Problem geht, dann musst du jetztsehr gut überlegen: Was könntest du tun, damit die von dir angepeilteLösung (2. Schritt) auch eintritt oder du ihr wenigstens näherkommst? Schreib erst einmal alles auf, was dir dazu einfällt. Dannsortiere aus, was dir gegenwärtig nicht machbar oder wenigErfolg versprechend erscheint. Was von deinen Vorhaben danachübrig bleibt, solltest du dann aber auch ausführen.Geht es um ein politisches Problem, das in der Öffentlichkeitdiskutiert wird, dann werden so viele verschiedene Maßnahmenvorgeschlagen werden wie es verschiedene Ziele (2. Schritt) gab.Notiere diese Vorschläge. Wäge ab. Gib ein begründetes Urteilab: Was sollte deiner Meinung nach getan werden, was ist möglich,was verspricht Erfolg?1.2.3. WISSENSWERTESDu kannst diese Methode ja gleich einmal an alltäglichen Problemendurchprobieren: „Mein(e) Freund(in) hat mich verlassen.“oder „15 Euro Taschengeld im Monat reichen mir nicht“. Oderauch an politischen „Die Ökosteuer frisst noch mein ganzes Mofa-Geld“. Wie ist die Lage, welches Ziel wird angesteuert, was musspassieren? Doch ganz einfach – oder etwa nicht?4.Pocket-Politik_Bundeszentrale für politische Bildung131


Rechtsberatung: JugendschutzJugendschutzgesetzin der Fassung vom 14. Juni 2002[Zusammenfassung]1.2.Zweck des Gesetzes ist der Schutz von Kindern (bis 14 Jahre) und Jugendlichen(14 – 18 Jahre) in der Öffentlichkeit. Was ihnen gestattet oder nichtgestattet werden darf, hängt zum Teil auch davon ab, oba) Kinder und Jugendliche sich allein in der Öffentlichkeit befinden,oder obb) Kinder und Jugendliche sich in Begleitung einer erwachsenen Personbefinden, die für die Erziehung und Betreuung verantwortlich ist– entweder ständig (wie in der Regel die Eltern) oder nur zeitweise imRahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe (also z.B. Lehrkräfte).[Beide Personengruppen werden im Folgenden kurz „Verantwortliche(r)“genannt.]3. WISSENSWERTESAlkoholAbgabe von Branntwein, branntweinhaltigen Getränken oder Lebensmitteln,die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, ist an Kinder undJugendliche nicht gestattet.An unter 16jährige ist die Abgabe auch anderer alkoholischer Getränke nichtgestattet.Filmveranstaltungen, Bildträger mit Filmen oder SpielenKindern und Jugendlichen darf die Teilnahme an Filmveranstaltungen nurgestattet werden, wenn die Filme für ihre Altersstufe freigegeben sind.Bespielte Videokassetten und andere Bildträger dürfen Kindern und Jugendlichennur zugänglich gemacht werden, wenn die Programme für ihre Altersstufefreigegeben sind.4.132Pocket-Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


GlücksspieleKindern und Jugendlichen darf die Teilnahme an Gewinnspielen nur aufVolksfesten, Jahrmärkten u.ä. gestattet werden, wenn der Gewinn ausWaren von geringem Wert besteht.Gaststätten (einschließlich Diskotheken, Cafés, Eisdielen u.ä.)Unter 16 Jahren: Aufenthalt darf ohne Begleitung eines/einer Verantwortlichennicht gestattet werden.16 – 18 Jahre: Ohne Begleitung eines/einer Verantwortlichen längstens bis24 Uhr gestattet.1.Dies gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche1. zwischen 5 und 23.00 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränkeinnehmen2. sich auf Reisen befinden oder3. an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfeteilnehmen.2.Jugendgefährdende OrteHalten sich Kinder oder Jugendliche an einem Ort auf, an dem „eine unmittelbareGefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl droht“, so kanndie zuständige Behörde sie1. zum Verlassen des Ortes anhalten,2. der erziehungsberechtigten Person zuführen oder in die Obhut desJugendamtes bringen.3. WISSENSWERTESNachtbar, NachtclubsDer Aufenthalt darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.RauchenDarf unter 16jährigen in der Öffentlichkeit nicht gestattet werden.Tabakwaren dürfen an sie nicht abgegeben werden.4.Pocket-Politik_Bundeszentrale für politische Bildung133


SpielhallenDie Anwesenheit darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.1.TanzveranstaltungenUnter 16 Jahren: Anwesenheit darf ohne Begleitung eines/einer Verantwortlichennicht gestattet werden.16 – 18 Jahre: Ohne Begleitung eines/einer Verantwortlichen längstens bis24 Uhr gestattet.Davon abweichend darf Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahrenbis 24 Uhr die Anwesenheit gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltungvon einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oderder künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.?2.3. WISSENSWERTESStudentin Jenna Bush, 19, Tochter des US-Präsidenten,bekam 2001 von einer Richterin acht Stunden gemeinnützigeArbeit, sechs Stunden Anti-Alkoholschulung und dieGerichtskosten aufgebrummt, weil sie in einem Lokal inAustin vor einem Glas Bier erwischt wurde. Vor dem 21.Geburtstag ist Alkoholisches in der Öffentlichkeit in denUSA nicht erlaubt.Nachahmenswert?4.134Pocket-Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


Rechtsberatung: Auf das Alter kommt es anWenn du Bundespräsident2 werden willst, musst du warten, bist du 40 bist.So verlangt es das i Grundgesetz [Art. 54 GG]. Aber auch schon früher gibtes für Kinder und Jugendliche Altersgrenzen, die für dich wichtig werdenkönnten. Hier eine Übersicht.Die Gesetze in Deutschland unterscheiden zwischen1. der Rechtsfähigkeit,2. der Geschäftsfähigkeit und3. der Deliktfähigkeit eines Menschen.1.Dabei ändern sich Geschäfts- und Deliktfähigkeit mit dem Alter.1. Rechtsfähigkeit“Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung derGeburt“, so legt es § 1 des i BGB fest. Das bedeutet: Bereits vonGeburt an haben alle Menschen in Deutschland Rechte (und Pflichten).Sie genießen den Schutz der i Grundrechte, können Eigentümer2von Vermögen sein, erben und vererben und vieles mehr.Allerdings: Rechtsfähigkeit ist nicht gleichzusetzen mit Handlungsfähigkeit.Ein Baby kann eine Fabrik vom Opa2 geerbt haben undihr Eigentümer2 sein, aber es kann sie natürlich nicht selbst leiten,gültige Lieferverträge abschließen usw. Es ist geschäftsunfähig,sagen die Juristen2. Nach dem Gesetz gibt es jedoch nicht nur füri Kinder Beschränkungen. Auch i Jugendliche sind bis zum 18.Lebensjahr nur in eingeschränkter Weise geschäftsfähig.2.3. WISSENSWERTES2. GeschäftsfähigkeitBis zur Vollendung ihres 7. Lebensjahres sind Kinder gänzlichgeschäftsunfähig. Nur die gesetzlichen Vertreter2, also in der Regeldie Eltern, können im Namen des Kindes handeln. Sie können beispielsweiseein Sparbuch auf den Namen des Kindes einrichten.4.Pocket-Politik_Bundeszentrale für politische Bildung135


1.Das Guthaben auf dem Sparbuch gehört dann dem Kind und nichtden Eltern.Mit seinem 7. Geburtstag wird ein Kind beschränkt geschäftsfähig.Dieser Zustand dauert bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Inder Praxis bedeutet dies zum Beispiel: Kinder und Jugendlichebrauchen für einen Vertrag, den sie abschließen (z.B. Kauf einesHandy) die Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter (Eltern). Wird dienicht erteilt, ist der (Kauf-)Vertrag unwirksam. Ein zu wenig achtsamerVerkäufer2 muss dann unter Umständen die bereits gelieferteWare zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten bzw. bleibt auf derbestellten Ware sitzen. Die Regeln gelten auch für Bestellungen imInternet2.Eine Ausnahme gibt es: Auch ohne Zustimmung des gesetzlichenVertreters ist ein (Kauf-)Vertrag gültig, wenn der Minderjährige ihnmit eigenen Mitteln finanziert (z.B. Taschengeld, Geschenk, Ausbildungsvergütung).3. WISSENSWERTESMit dem 18. Geburtstag fallen alle diese Beschränkungen weg. Dernun Volljährige ist unbeschränkt geschäftsfähig.3. DeliktfähigkeitBis zur Vollendung des 7. Lebensjahres können Kinder für einenSchaden, den sie anrichten, nicht verantwortlich gemacht werden.Die Juristen sagen: Sie sind deliktunfähig. Deshalb kann in der Regelein Kind auch nicht zum Schadensersatz herangezogen werden.Das kann dann für den Autobesitzer2, dessen Wagenlack ein 6jähriger2zerkratzt hat, sehr ärgerlich sein, und er2 kann höchstensversuchen, die Eltern wegen einer Verletzung ihrer Aufsichtspflichthaftbar zu machen.4.136Pocket-Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


Mit Vollendung des 7. Lebensjahres sind Kinder deliktfähig unddamit z.B. auch schadenersatzpflichtig. Bedingung: Sie müssen dieerforderliche Einsicht besitzen, dass sie eine verbotene Handlungbegangen haben (bedingte Deliktfähigkeit). Bei einem 12jährigenGraffitti-Sprayer2 wird diese Einsicht zumeist vorausgesetzt – under2 muss deshalb auch für entstandenen Schaden aufkommen.Für den Schaden aus einem Verkehrsunfall, den sie verursachthaben, haften Kinder erst ab dem 10. Lebensjahr.1.Bis zur Vollendung ihres 14. Lebensjahres sind Kinder allerdings inkeinem Fall strafmündig. Sie können also noch nicht als i Angeklagtevon einem Gericht zur Rechenschaft gezogen werden. Erstvom vollendeten 14. Lebensjahr an sind Jugendliche bedingt strafmündig.Sie können für Straftaten vor ein i Jugendgericht gestelltwerden, das Strafen verschiedener Art verhängt ( A Gerichtsbarkeit).Mit Vollendung des 18. Lebensjahres beginnt die Volljährigkeit unddamit auch die volle Strafmündigkeit. Im Prinzip gilt jetzt dasErwachsenenstrafrecht. Doch es gibt eine Ausnahme: Wer über 18,aber noch nicht 21 Jahre alt ist, kann vom Jugendgericht als Heranwachsender2behandelt werden. Voraussetzung ist, dass seine2Straftat doch eher als eine Jugendverfehlung angesehen wird. Danngelten für ihn2 noch die milderen Bestimmungen des Jugendstrafrechts.4.2.3. WISSENSWERTESPocket-Politik_Bundeszentrale für politische Bildung137


Ein kritischer Blick auf das persönliche LernverhaltenMehr Erfolg, besseres Zeitmanagement und mehr Spaß (!?)beim Bewältigen der HausaufgabenSpielregel Beispiel Meine Erfahrungen_______________________________________________________________________________1.2.3. WISSENSWERTESIch mache mir einen Plan. Notiz für die Pinwand,Reihenfolge der Aufgabenfestlegen, Zeitbedarf planenIch teile mir meine Arbeit ein. Zeitrahmen festlegen,die Arbeit in „Portionen“ einteilen:das Überschaubare zuerstIch verschaffe mir einen Zuerst die Überschrift eines Textes,Überblick.dann den Text im Zusammenhang,dann die Einzelheiten erfassenIch plane Zeit zum Wiederholen Lernkartei, Spickzettelund Üben ein.(nur für zu Hause!),Lernposter, MindMapIch beginne mit etwas Leichtem. Schnell zu Bewältigendes zuerst,der Erfolg motiviert!Ich verbinde mehrerez.B. Vokabeln lernen: VokabelnLernkanäle.schreiben, dann laut lesen,abfragen lassenIch lerne „gehirngerecht“. Eselsbrücken bauen, Neues mitBekanntem in Verbindung bringen,persönliche Erfahrungen einbringenIch verschaffe mirMathe, Deutsch, Bio,Abwechslung.Fremdsprache,mündliche/schriftliche Aufgabe imWechsel, keine ähnlichen AufgabenhintereinanderIch notiere mir ungelöste Fragen formulierenAufgaben, offene Fragen. (Was habe ich nicht verstanden?)Unklarheiten schriftlich festhaltenIch achte auf meinenPausen machen, MittagstiefBiorhythmus.berücksichtigen („Suppenkoma“)Text: Christiane Bull4.138Pocket-Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


4. Teil Adressen und LinksDie folgenden Adressen und Links sollen dir in zweierlei Richtung weiterhelfen:Wenn du dich mit Vorschlägen oder Beschwerden politisch einmischenwillst, findest du hier Ansprechpartner2, aber auch, wenn du nurspezielle Auskünfte oder Material brauchst (das in aller Regel kostenlosübersandt wird).Falls im Verzeichnis keine besondere Anlaufstelle für den Publikumsverkehrgenannt ist, richte deine schriftliche oder telefonische Anfrage ambesten an die „Presse- und Informationsstelle“ der jeweiligen Institution.Ist eine Internetadresse angegeben, so wirst du über sie an die gewünschteStelle gelangen.1.– – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – –Die Adressen sind folgendermaßen sortiert:1. Bund (alles, was mit Bund- anfängt)2. Europa3. Jugend (-verbände, -austausch)4. Parteien und ihre Jugendorganisationen5. Politische Bildung (Bundeszentrale, Landeszentralen)6. Schule/Unterricht7. Sorgentelefone, Beratungsstellen2.Das Zeichen i bedeutet, dass du die gewünschte Adresse in demjeweils angegebenen Kapitel dieses Adressenverzeichnisses findest.– – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – –3.4. ADRESSEN UND LINKSPocket-Politik_Bundeszentrale für politische Bildung139


1. BundAdressen aller Bundesbehörden (und der Länderbehörden)im Internet: www.staat-modern.de oder www.bund.de1.BundespräsidentSchloss BellevueSpreeweg 1, 11010 BerlinTel. 0 30 / 20 00 - 0Fax 0 30 / 20 00 - 19 99poststelle@bpra.bund.dewww.bundespraesident.de2.BundeskanzlerWilly-Brandt-Str.1, 11012 BerlinTel. 0 30 / 40 00 - 0Tel. 0 18 88 / 4 00 - 0Fax 0 30 / 40 00 - 2357bundeskanzler@bundeskanzler.dewww.bundeskanzler.de3.4. ADRESSEN UND LINKSPresse- und Informationsamt der BundesregierungDorotheenstraße 84, 10117 BerlinPostanschrift: 11044 BerlinTel. 0 18 88 / 2 72 - 0Fax 0 18 88 / 2 72 - 25 55undWelckerstraße 11, 53113 Bonnposteingang@bpa.bund.dewww.bundesregierung.de140Pocket-Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


Deutscher BundestagPlatz der Republik 1, 11011 BerlinTel. 0 30 / 2 27 - 0Fax 0 30 / 2 27 - 3 68 78 / -3 69 79mail@bundestag.dewww.bundestag.deBundesratLeipziger Str. 3-4, 10117 BerlinPostanschrift: 11055 BerlinTel. 0 18 88 / 91 00 - 0Fax 0 18 88 / 91 00 - 1 98pressestelle@bundesrat.dewww.bundesrat.de1.Wehrbeauftragter des Deutschen BundestagesNeustädter Kirchstr. 15, 10117 BerlinPostanschrift: Platz der Republik 1, 11011 BerlinTel. 0 30 / 72 61 60 - 0Fax 0 30 / 72 61 60 - 2 83wehrbeauftragter@bundestag.dewww.bundestag.de, Suche: Wehrbeauftragter2.BundesverfassungsgerichtSchlossbezirk 3, 76131 KarlsruhePostanschrift: Postfach 1771, 76006 KarlsruheTel. 07 21 / 91 01 - 0Fax 07 21 / 91 01 - 3 82bverfg@bundesverfassungsgericht.dewww.bundesverfassungsgericht.de3.4. ADRESSEN UND LINKSPocket-Politik_Bundeszentrale für politische Bildung141


2. EuropaInternet: Hauptserver mit Links zu alleneuropäischen Institutionen: www.europa.eu.int1.Europäisches InformationszentrumBundesallee 22, 10717 BerlinTel. 0 30 / 8 84 12 - 2 11Fax 0 30 / 8 84 12 - 2 24info@eu-infozentrum-berlin.dewww.eu-infozentrum-berlin.deEuropäische Kommission2.Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland:Unter den Linden 78, 10117 BerlinTel. 0 30 / 22 80 - 20 00Fax 0 30 / 22 80 - 22 22eu-de-kommission@cec.eu.intwww.eu-kommission.de3.Vertretung in Bonn:Bertha-von-Suttner-Platz 2-4, 53111 BonnTel. 02 28 / 5 30 09 - 0; Fax 02 28 / 5 30 09 - 50eu-de-bonn@cec.eu.int4. ADRESSEN UND LINKSVertretung in München:Ehrhardtstr. 27, 80331 MünchenTel. 0 89 / 24 24 48 - 0; Fax 0 89 / 24 24 48 - 15eu-de-muenchen@cec.eu.int142Pocket-Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


Europäisches ParlamentInformationsbüro für DeutschlandUnter den Linden 78, 10117 BerlinTel. 0 30 / 22 80 - 10 00; Fax 0 30 / 22 80 - 11 11epberlin@europarl.eu.intwww.europarl.deBürgerbeauftragterdes Europäischen Parlaments1 avenue du Président Robert SchumanB.P 403, F-67001 Strasbourg CedexTel. 0033 / 388.17.23.13, Fax: 0033 / 388.17.90.62euro-ombudsman@europarl.eu.intwww.euro-ombudsman.eu.intDort gibt es auch Informationen über Beschwerdemöglichkeiten beimBürgerbeauftragten.1.2.Europa im Internetwww.europa-digital.dewww.euronews.netAktuelles aus EuropaInfos und Aktuelles aus dem Euroland3. Jugend3.JugendverbändeArbeitsgemeinschaft der Evangelischen JugendOtto-Brenner-Str. 9, 30159 HannoverTel. 05 11 / 12 15 - 0; Fax 05 11 / 12 15 / - 2 99info@evangelische-jugend.dewww.evangelische-jugend.de4. ADRESSEN UND LINKSPocket-Politik_Bundeszentrale für politische Bildung143


Bund der Deutschen Katholischen JugendCarl-Mosterts-Platz 1, 40477 DüsseldorfTel. 02 11/ 46 93 - 0Fax 02 11 / 46 93 -1 20info@bdkj.dewww.bdkj.de1.Bund Deutscher Pfadfinderinnen und PfadfinderBaumweg 10, 60316 FrankfurtTel. 0 69 / 43 10 30Fax 0 69 / 40 59 595bundesverband@bdp.orgwww.bdp.org2.Bund der Deutschen LandjugendReinhardtstr. 18, 10117 BerlinTel. 0 30 / 3 19 04 - 2 53Fax 0 30 / 3 19 04 - 2 06info@landjugend.dewww.landjugend.de3.4. ADRESSEN UND LINKSDeutsche JugendfeuerwehrKoblenzer Str. 133, 53177 BonnTel. 02 28 / 9 52 91 - 0; Fax 02 28 / 33 41 60info@jugendfeuerwehr.dewww.jugendfeuerwehr.deDeutsche Jugend in EuropaWichertstr. 71, 10439 BerlinTel. 0 30 / 44 67 78 - 0; Fax 0 30 / 44 67 78 - 11DJO-Bund@t-online.dewww.djo.de144Pocket-Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


Deutsches JugendrotkreuzCarstennstr. 58, 12205 BerlinTel. 0 30 / 8 54 04 - 3 90Fax 0 30 / 8 54 04 - 4 84jrk@drk.dewww.drk.de/jrkDeutsche WanderjugendWilhelmshöher Allee 157, 34121 KasselTel. 0561 / 400498 - 0Fax 0561 / 400498 - 7info@wanderjugend.dewww.wanderjugend.de1.Gewerkschaftsjugend DGBHenriette-Hertz-Platz 2, 10178 BerlinPostanschrift: Postfach 11 03 72, 10833 BerlinTel. 0 30 / 2 40 60 - 0Fax 0 30 / 2 40 60 - 4 09jugend@bvv.dgb.dewww.ausbildung.dgb.de2.DLRG-JugendIm Niedernfeld 2, 31542 Bad NenndorfTel. 0 57 23 / 9 55 - 3 00Fax 0 57 23 / 9 55 - 539info@dlrg-jugend.dewww.dlrg-jugend.de3.4. ADRESSEN UND LINKSPocket-Politik_Bundeszentrale für politische Bildung145


Jugend im Bund für Umwelt und Naturschutz DeutschlandAm Köllnischen Park 1 a, 10179 BerlinTel. 0 30 / 27 58 65 - 0Fax 0 30 / 27 58 65 - 5bundjugend@bund.netwww.bundjugend.de1.Jugendwerk der ArbeiterwohlfahrtOppelner Straße 130, 53119 BonnTel. 02 28 / 66 85 - 117Fax 02 28 / 66 85 - 2 86kontakt@bundesjugendwerk.dewww.awo-jugendwerk.de2.Sozialistische Jugend Deutschlands – Die FalkenKaiserstraße 27, 53113 BonnTel. 02 28 / 3 69 38 - 0Fax 02 28 / 3 69 38 - 50info@sjd-die-falken.dewww.sjd-die-falken.de3.4. ADRESSEN UND LINKSArbeiter-Samariter-Jugend DeutschlandSülzburgstraße 140, 50937 KölnTel. 02 21 / 4 76 05 - 2 34 / 2 47Fax 02 21 / 4 76 05 - 2 13asj@asb-online.dewww.asb-online.de146Pocket-Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


Arbeitsgemeinschaften:Arbeitsgemeinschaft Neue Demokratische JugendverbändeWindthorststr. 43a, 99096 ErfurtTel. 0361 / 6 44 87 54; Fax. 0361 / 6 44 87 52Deutsche Esperanto-JugendEinbeckerstr. 36, 10317 BerlinTel./Fax 0 30 / 42 85 78 99info@esperanto.dewww.esperanto.de1.Jugendnetzwerk Lambda – Junge Lesben und Schwule e. V.Windthorststr. 43a, 99096 ErfurtTel. 0361 / 6 44 87 54Fax. 0361 / 6 44 87 52info@lambda-online.dewww.lambda-online.de2.Arbeitskreis zentraler JugendverbändeDr.-Schultheß-Str. 11, 66386 St. IngbertTel. 0 68 94 / 38 60 67Fax 0 68 94 / 38 60 65info@azj.dewww.azj.de3.Dachverband der JugendpresseJunge Medien Deutschland e.V.Glimmesweg 7, 36521 Bad HersfeldTel. 06621 / 966971info@madpress.dewww.dachverband-der-jugendpresse.de4. ADRESSEN UND LINKSPocket-Politik_Bundeszentrale für politische Bildung147


Jugend des Technischen Hilfswerks THW-Jugend e.V.Deutschherrenstr. 93-95, 53177 BonnTel. 02 28 / 9 40 - 13 27, - 8, - 9Fax 02 28 / 9 40 - 13 30bundessekretariat@thw-jugend.dewww.thw-jugend.de1.Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und JugendschutzMühlendamm 3, 10178 BerlinTel. 0 30 / 4 00 40 - 3 00Fax 0 30 / 4 00 40 - 3 33www.bag-jugendschutz.de2.Deutsche SportjugendOtto-Fleck-Schneise 12, 60528 FrankfurtTel. 0 69 / 67 00 338Fax. 0 69 / 67 00 13 38www.dsj.de3.Deutsches JugendherbergswerkLeonardo-da-Vinci-Weg 1, 32760 DetmoldTel. 0 52 31 / 99 36 - 0Fax 0 52 31 / 99 36 - 66info@djh.orgwww.jugendherberge.de4. ADRESSEN UND LINKSJugendpresseclubLennéstr. 42, 53113 BonnTel. 02 28 / 21 77 86Fax: 02 28/ 21 39 84buero@jugendpresseclub.dewww.jugendpresseclub.de148Pocket-Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


Deutscher BundesjugendringMühlendamm 3, 1078 BerlinTel. 0 30 / 40 04 04 - 00Fax 0 30 / 40 04 04 - 22info@dbjr.dewww.dbjr.de1.Jugendaustausch:Aktion SühnezeichenAktion Sühnezeichen Friedensdienste e.V.Auguststraße 80, 10117 BerlinTel. 0 30 / 2 83 95 - 1 84Fax 0 30 / 2 83 95 - 1 35asf@asf-ev.dewww.asf-ev.de2.Deutsch-Französisches JugendwerkMolkenmarkt 1-3, 10179 BerlinTel. 0 30 / 28 87 57 - 0Fax 0 30 / 28 87 57 - 88info@dfjw.orgwww.dfjw.org3.Deutsch-Polnisches JugendwerkFriedhofsgasse 2, 14473 PotsdamTel. 03 31 / 28 47 90Fax 03 31 / 29 75 27buero@dpjw.orgwww.dpjw.org4. ADRESSEN UND LINKSPocket-Politik_Bundeszentrale für politische Bildung149


Internationaler Jugendaustausch- und Besucherdienst (IJAB)Heussallee 30, 53113 BonnTel. 0228 / 9506 - 0; Fax. 0228 / 9506 - 199info@ijab.dewww.ijab.de1.Jugend 2000/ Europäischer FreiwilligendienstDeutsche Agentur „Jugend für Europa“Heussallee 30, 53113 BonnTel. 02 28 / 95 06 - 2 20Fax 02 28 / 95 06 - 2 22jfe@jfemail.dewww.webforum-jugend.de2.IFAD Internationaler Fahrten- und AustauschdienstDrachenfelsstr. 26, 53604 Bad HonnefTel. 0 22 24 / 94 65 49; Fax. 0 22 24 / 94 65 44info@ifad-reisen.de3.Koordinierungszentrum Deutsch – IsraelischerJugendaustauschAltes Rathaus Markt 26, 06886 Lutherstadt-WittenbergTel. 0 34 91 / 42 02 - 60; Fax. Tel. 0 34 91 / 42 02 - 70info@ConAct-org.dewww.conact-org.de4. ADRESSEN UND LINKSKoordinierungszentrum für den Deutsch – TschechischenJugendaustauschDechbettener Str. 15, 93049 RegensburgTel. 09 41 / 58 55 70; Fax. 0941 / 58 55 722tandem@tandem-org.dewww.tandem-org.de150Pocket-Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


4. Parteien und ihre Jugendorganisationen(die im Bundestag sind; alphabetisch geordnet)Bündnis 90/ Die GrünenPlatz vor dem Neuen Tor 1, 10115 BerlinTel. 0 30 / 2 84 42 - 0Fax. 0 30 / 2 84 42 - 2 10info@gruene.dewww.gruene.de1.Grüne Jugend- BundesverbandHessische Straße 10, 10115 BerlinTel. 0 30 / 27 59 40 - 95Fax 0 30 / 27 59 40 - 96buero@gruene-jugend.dewww.gruene-jugend.de2.CDUChristlich Demokratische Union Deutschlands- Konrad-Adenauer Haus -Klingelhöferstr. 8, 10785 BerlinTel. 0 30 / 2 20 70 - 0Fax. 0 30 / 2 20 70 - 1 11info@cdu.dewww.cdu.de3.Junge UnionInselstraße 1b, 10179 BerlinTel. 0 30 / 27 87 87 - 0; Fax 0 30 / 27 87 87 - 20ju@junge-union.dewww.junge-union.de4. ADRESSEN UND LINKSPocket-Politik_Bundeszentrale für politische Bildung151


1.CSUChristlich Soziale Union in Bayern- Franz-Josef-Strauß-Haus -Nymphenburger Str. 64, 80335 MünchenTel. 0 89 / 12 43 - 0Fax. 0 89 / 12 43 - 299info@csu-bayern.dewww.csu.deJunge Union BayernNymphenburger Straße 64, 80335 MünchenTel. 0 89 / 12 43 - 2 42, - 2 44Fax 0 89 / 1 29 85 31christian.huegel@ju-bayern.dewww.ju-bayern.de2.3.FDPFreie Demokratische Partei- Thomas-Dehler-Haus -Reinhardtstraße 14, 10117 BerlinTel. 0 30 / 28 49 58 - 0Fax. 0 30 / 28 49 58 - 22fdp@liberale.dewww.fdp.de4. ADRESSEN UND LINKSJunge LiberaleAckerstraße 3 b, 10115 BerlinTel. 0 30 / 28 38 87 - 91Fax 0 30 / 28 38 87 - 99info@julis.dewww.julis.de152Pocket-Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


PDS-Karl-Liebknecht-Haus-Kleine Alexanderstraße 28, 10178 BerlinTel. 0 30 / 2 40 09 - 0Fax. 0 30 / 2 41 10 46redaktion@pds-online.dewww.sozialisten.de3.2.1.['solid] PDS-naher JugendverbandKleine Alexanderstraße 28, 10178 BerlinTel. 0 30 / 2 40 09 - 4 19Fax 0 30 / 2 40 09 - 3 26sprecherrat@solid-web.dewww.solid-web.deSPDSozialdemokratische Partei Deutschlands- Willy-Brandt-Haus -Wilhelmstraße 141, 10963 BerlinTel. 0 30 / 2 59 91 - 0Fax 0 30 / 2 59 91 - 5 07pressestelle@spd.dewww.spd.de4. ADRESSEN UND LINKSJungsozialistenWilhelmstraße 141, 10963 BerlinTel. 0 30 / 2 59 91 - 3 66Fax 0 30 / 2 59 91 - 4 15jusos@spd.dewww.jusos.dePocket-Politik_Bundeszentrale für politische Bildung153


5. Politische Bildung1.Bundeszentrale für politische BildungAdenauerallee 8653113 BonnTel. 0 18 88 / 5 15 -0Fax 0 18 88 / 5 15 - 1 13info@bpb.dewww.bpb.deDeine Landeszentrale für politische Bildungfindest du unter dem Portal: www.politische-bildung.de2.Suchmaschinenwww.metager.de – www.google.de – www.lycos.dewww.blinde-kuh.de (Suchmaschine für Kinder)3.4. ADRESSEN UND LINKSOnline Jugendmagazinewww.fluter.deJugendmagazin der bpbwww.dasding.de Jugendprogramm im Netz, Radio, TV – vonJugendlichen gemachtwww.pop-up.org Europ. Online Jugendmagazinwww.yomag.net european e-zine by young consumerswww.u26.deFür Jugendliche, die sich politisch undgesellschaftlich engagieren wollen154Pocket-Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


Politik im Internetwww.bpb.dewww.<strong>politik</strong>-digital.dewww.<strong>politik</strong>forum.dewww.<strong>politik</strong>erscreen.dewww.politische-bildung.dewww.wahlrecht.dewww.bundesschuelervertretung.deHomepage der Bundeszentralefür politische Bildung: Infos,Veranstaltungen, Publikationen,Events, E-Mail: info@bpb.deInfos zu polit. Themen und direkteKommunikation mitEntscheidungsträgernPlattform für polit. Diskussionund InformationInformationsdienst für Politik- mitPraktikumsbörsePolitische Online-Projekte, Foren,News, InfosInfos zu regionale, nationalen,internationalen WahlrechtDort auch Links zu eurer LandesoderBezirks-SVAdresse:BundesschülerInnenvertretung,Postfach 900409,60444 Frankfurt / M,E-Mail: info@bundes-sv.de1.2.3.Informationen / Newswww.spiegel.de – www.stern.de – www.sueddeutsche.de – www.faz.netwww.dw-world.de – www.cnn.com – www.euronews.netJugendprogramme von Radiosendernwww.sputnik.de (MDR) – www.einslive.de (WDR) – www.fritz.de (ORB) –www.dasding.de (SWR) – www.hr-xxl.de (HR) –www.br-online.de / jugend / zuendfunk (BR)4. ADRESSEN UND LINKSPocket-Politik_Bundeszentrale für politische Bildung155


1.Gegen Extremismus / Gewaltwww.buendnis-toleranz.de Bündnis für Demokratie und Toleranz –gegen Extremismus und Gewaltwww.gegen-vergessen.de Initiative gegen Vergessen- für Demokratiewww.gesichtzeigen.de Aktion weltoffenes Deutschland e.V.www.netzgegenrechts.de Das Informationsportal gegenRechtsextremismus von deutschsprachigenZeitungen, Agenturen und Sendern.6. Schule / Unterricht2.www.wr-unterricht.dewww.studentenseite.dewww.fundus.orgwww.schulbank.deLehrplanorientiertes Internetportal fürWirtschaft / RechtInfos, Jobs, Praktika, Reisen,DiplomarbeitenReferate zu vielen verschiedenen FächernWirtschaftswissenschaften fürSchüler23.Frauenwww.frauennews.dewww.terre-des-femmes.dewww.lizzynet.deNationale und internationale InfosMenschenrechte für die FrauInternet-Angebot für alle Mädchenund junge Frauen4. ADRESSEN UND LINKSDokumentation des ORBEin Webmuseum zum DDR-AlltagÜbersichtliches Geschichts-nachschlagewerkWas war denn am…?Geschichtewww.chronik-der-wende.dewww.ddr-ausstellung.dewww.dhm.de / lemo /home.htmlwww.kalenderblatt.de156Pocket-Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


www.raffiniert.ch / zhisti.htmlwww.nationalsozialismus.dewww.shoa.deLiteraturwww.wortwaal.dewww.exil-club.dewww.perlentaucher.deAlle Infos zu JahrestagenHistorische IrrtümerUmfassendes Nachschlagewerkzum NationalsozialismusEin hist.- journalist. Angebot zuden Themen Holocaust, Drittes Reichund Zweiter Weltkrieg.Literatur, Kunst, Philosophie und MusikWerke und Infos von verfolgtenSchriftsteller2Online Kultur- und Literaturmagazin1.Nachschlagenwww.encyclopedia.comwww.nobel.sewww.philosophenlexikon.dewww.weltalmanach.dewww.statistik-bund.dewww.rightlivelihood.sewww.schaetze-der-welt.deEnglisch, ganze Artikel und LinksVerzeichnis aller Nobelpreisträger2Philosophen und deren WerkeKurze Infos zu allen Staaten der WeltDort kann jeder2 Statistiken einsehenDer alternative NobelpreisInfos, Geschichte zu den spannendstenOrten der Welt2.Umweltwww.thewaterpage.comwww.umwelt.dewww.greenpeace.dewww.gein.deInitiative zum weltweiten Schutz von WasserPlattform für Umwelt und ÖkologieÜber die internationaleUmweltschutzorganisationDas Portal für Umweltfragen3.4. ADRESSEN UND LINKSPocket-Politik_Bundeszentrale für politische Bildung157


Weltwww.dsw-online.dewww.epo.dewww.wto.orgwww.un.orgwww.unicef.deDeutsche Stiftung WeltbevölkerungEntwicklungs<strong>politik</strong> OnlineWelthandelsorganisationVereinte NationenKinderhilfswerk der Vereinten Nationen1.7. Sorgentelefon / BeratungsstellenTelefonseelsorgen der Kath. und Ev. Kirche:Kostenfrei und bundesweit www.telefonseelsorge.deTel. 08 00 / 111 0 222 (kath.), 08 00 / 111 0 111 (ev.)2.ZeugnissorgenSorgentelefone immer zur Zeugnis-Ausgabe in der Tagespresse!3.Deutscher Kinderschutzbund / Kinder- und JugendtelefonBundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendtelefon e. V.Sorgentelefon bundesweit, Tel. 08 00 / 111 0 333 (kostenlos)Kleiner Werth 34, 42275 Wuppertal,Tel. 02 02 / 25 90 59 - 0; Fax. 02 02 / 25 90 59 - 19info@kinderundjugendtelefon.dewww.kinderundjugendtelefon.de,4. ADRESSEN UND LINKSAIDS-Telefonberatung und Informationstelefonzur SuchtvorbeugungTel. 02 21 / 89 20 31 (Auskunftszeiten: täglich 10.00 bis 22.00 Uhr)Anonyme Alkoholikerbundesweite Telefonnummer (lokale Vorwahl) 1 92 95158Pocket-Politik_Bundeszentrale für politische Bildung


Psychotherapie-Informations-DienstVermittlung von psychologischer Psychotherapie,Oberer Lindweg 2, 53129 BonnTel. 02 28 / 74 66 99; Fax. 02 28 / 64 10 23wd-pid@t-online.deBundesverband Legasthenie e.V.Königstr. 31, 30175 Hannover,Tel. 05 11 / 31 87 - 38; Fax. 0511 / 31 87 - 39info@bvl-hannover.dewww.legasthenie.net1.Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V.Westring 2, 59065 Hamm,Tel. 0 23 81 / 90 15 - 0; Fax. 0 23 81 / 90 15 - 30info@dhs.dewww.dhs.de2.Pro familia Bundesverband,Stresemannallee 3, 60596 Frankfurt / Main,Tel. 0 69 / 63 90 02, ; Fax 0 69 / 63 98 52info@profamilia.dewww.profamilia.de3.Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung,Ostmerheimer Str. 220, 51109 KölnTel. 02 21-89 92 - 0; Fax. 02 21-89 92.- 3 00order@bzga.de (für Bestellungen); poststelle@bzga.de (für Anfragen)www.bzga.de4. ADRESSEN UND LINKSPocket-Politik_Bundeszentrale für politische Bildung159


2,82 Mio. Einw.1,73 Mio. Einw.1,74 Mio. Einw.Mio. Einw.2,5 8 Mio. Einw.7,99 Mio. Einw.1,73Mio. Einw.2,53 Mio. Einw.18,07 Mio. Einw.6,09 Mio. Einw.2,38 Mio. Einw.4,33 Mio. Einw.4,06 Mio. Einw.1,06 Mio. Einw.12,40 Mio. Einw.10,68 Mio. Einw.


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