Pflanzenschutz aktuell
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Futterbau<br />
Blackenbehandlung in Natur bzw. Kunstwiesen<br />
Flächenbehandlungen im Dauergrünland gegen Blacken sind mit selektiven Mitteln bis zu<br />
einer Fläche von 20% der Dauergrünlandfläche (ohne Ökoflächen) ohne Sonderbewilligung<br />
erlaubt.<br />
Flächenbehandlungen im Frühjahr mit dem Wirkstoff Asulam dürfen wegen der möglichen<br />
Belastung des Pollens nicht auf blühende Pflanzen (Löwenzahn, Klee etc.) erfolgen!<br />
Behandlungen im Herbst sind verträglicher, es entstehen weniger Ertragseinbussen. Zudem<br />
erreicht man mit der Herbstbehandlung die beste und nachhaltigste Wirkung. Der Einsatz von<br />
Sulfonylharnstoffen (Harmony, Hoestar) darf erst nach 12 Monaten nach der Ansaat erfolgen.<br />
Harmony und Hoestar können nach dem 2. Schnitt bis im Herbst eingesetzt werden. Bei der<br />
Behandlung müssen die Blacken genügend Blattmasse aufweisen. Hoestar ist im Spätsommer<br />
bis Herbst empfohlen. Hoestar wirkt auch gegen Sauerampfer und Löwenzahn. Die Wartefrist<br />
bei allen Mitteln beträgt: 3 Wochen, für nicht laktierende Tiere 2 Wochen.<br />
Markus Hochstrasser<br />
Strickhof Fachstelle <strong>Pflanzenschutz</strong>, 8315 Lindau<br />
Email: markus.hochstrasser@bd.zh.ch, Tel.: 052 354 98 19<br />
Erstellt am : 15.04.2010 <strong>Pflanzenschutz</strong> <strong>aktuell</strong> Seite 2 von 2<br />
www.strickhof.ch