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Pflanzenschutz aktuell

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Futterbau<br />

Blackenbehandlung in Natur bzw. Kunstwiesen<br />

Flächenbehandlungen im Dauergrünland gegen Blacken sind mit selektiven Mitteln bis zu<br />

einer Fläche von 20% der Dauergrünlandfläche (ohne Ökoflächen) ohne Sonderbewilligung<br />

erlaubt.<br />

Flächenbehandlungen im Frühjahr mit dem Wirkstoff Asulam dürfen wegen der möglichen<br />

Belastung des Pollens nicht auf blühende Pflanzen (Löwenzahn, Klee etc.) erfolgen!<br />

Behandlungen im Herbst sind verträglicher, es entstehen weniger Ertragseinbussen. Zudem<br />

erreicht man mit der Herbstbehandlung die beste und nachhaltigste Wirkung. Der Einsatz von<br />

Sulfonylharnstoffen (Harmony, Hoestar) darf erst nach 12 Monaten nach der Ansaat erfolgen.<br />

Harmony und Hoestar können nach dem 2. Schnitt bis im Herbst eingesetzt werden. Bei der<br />

Behandlung müssen die Blacken genügend Blattmasse aufweisen. Hoestar ist im Spätsommer<br />

bis Herbst empfohlen. Hoestar wirkt auch gegen Sauerampfer und Löwenzahn. Die Wartefrist<br />

bei allen Mitteln beträgt: 3 Wochen, für nicht laktierende Tiere 2 Wochen.<br />

Markus Hochstrasser<br />

Strickhof Fachstelle <strong>Pflanzenschutz</strong>, 8315 Lindau<br />

Email: markus.hochstrasser@bd.zh.ch, Tel.: 052 354 98 19<br />

Erstellt am : 15.04.2010 <strong>Pflanzenschutz</strong> <strong>aktuell</strong> Seite 2 von 2<br />

www.strickhof.ch

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