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Leistungsbeschreibung ARAG Privat-Rechtsschutz: 60plus

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<strong>Leistungsbeschreibung</strong> <strong>ARAG</strong> <strong>Privat</strong>-<strong>Rechtsschutz</strong>:<strong>60plus</strong>Tarif 04/2012www.<strong>ARAG</strong>.at


<strong>Leistungsbeschreibung</strong><strong>60plus</strong>-<strong>Rechtsschutz</strong>•Wählen Sie eines der vorgeschlagenen <strong>Rechtsschutz</strong>-Pakete aus:BASIS deckt Ihre Grundbedürfnisse zu einem attraktiven•Preis abKOMFORT schließt zusätzliche, wichtige Leistungen, nämlichKONSUMENTEN & VERTRAG und ARBEIT & SOZIALES,neben dem Basis-Schutz ein• PREMIUM ist unser <strong>Rechtsschutz</strong> mit der umfassendstenDeckung und enthält neben den Leistungen des Komfort-Schutzes noch zusätzlich FAMILIE & ERBSCHAFT undWOHNUNG & EIGENTUMSie können Ihren <strong>Rechtsschutz</strong> auch individuell gestalten. Nicht zutreffende Module können frei aus sämtlichen Produkt-Paketenausgeschlossen werden > siehe .Zusatzbausteine (passend zu jeder Produktkombination):• Verkehrsbereich für wahlweise ein oder alle auf Sie und mitversichertePersonen zugelassene Fahrzeuge• Eltern in Pflege• Bauherrnrisiko: Versicherungsschutz bis € 6.000,-pro VersicherungsfallDie <strong>Leistungsbeschreibung</strong> gibt einen kurzen Überblick der im Produkt versicherbaren Risken. Den konkre ten Umfang desVersicherungsschutzes finden Sie in den ARB, ERB und/oder Klauseln, die auch die Vertrags grund lage darstellen.Basis-SchutzörtlicherRECHTSBERATUNG & SERVICESGeltungsbereich *Beratungs-<strong>Rechtsschutz</strong> im <strong>Privat</strong>- und Berufsbereich inkl. Schadenservice-Hotline 050 53102 1300.EUBASISDECKUNG PRIVATAllgemeiner Schadenersatz-<strong>Rechtsschutz</strong>: Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungenprivatrechtlichen Inhalts wegen eines erlittenen Schadens.Beispiel: Sie werden auf dem Weg zum Supermarkt von einem Autofahrer niedergestoßen und verletzt. Mithilfe eines Anwalts könnenSie Schmerzengeld einfordern.EUROPAAllgemeiner Straf-<strong>Rechtsschutz</strong>: Verteidigung in einem Strafverfahren, das entweder von einem Gericht oder von einerVerwaltungs behörde wegen fahrlässiger, nicht aber vorsätzlicher strafbarer Handlungen und Unterlassungen eingeleitet wurde.Beispiel: Sie stoßen auf der Skipiste mit einem Anfänger zusammen und verletzen ihn schwer. Ein gerichtliches Strafverfahren wegenfahrlässiger Körperverletzung wird eingeleitet. Ihr Anwalt verteidigt Sie vor Gericht.EUROPAStraf-<strong>Rechtsschutz</strong> für Vorsatzdelikte: Rückwirkender Versicherungsschutz auch bei Handlungen und Unterlassungen, die nur beivorsätzlicher Begehung strafbar sind, wenn eine endgültige Einstellung des Verfahrens oder ein rechtskräftiger Freispruch erfolgt.Beispiel: Der Versicherungsnehmer wird der Urkundenfälschung beschuldigt und ein Strafverfahren wegen vorsätzlicher Begehungwird eingeleitet. Die <strong>ARAG</strong> übernimmt die Kosten bei Einstellung des Verfahrens oder bei Freispruch.EUROPAErmittlungs-Straf-<strong>Rechtsschutz</strong>: Verteidigung in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vor Anklage bis zu 10% derVersicherungssumme, wenn vor oder nach Anklage eine endgültige Einstellung, ein Freispruch oder eine Verurteilung wegen einesFahrlässigkeitsdeliktes erfolgt.Beispiel: Ihnen wird im Zuge eines Großeinkaufes Ladendiebstahl vorgeworfen, weil einige Waren unter die Getränkekiste gerutschtsind. Ihrem Anwalt gelingt es, glaubhaft zu machen, dass diese Waren irrtümlich nicht vorgelegt wurden und es wird gegen Siekeine Anklage erhoben.EUROPASchadenersatz-<strong>Rechtsschutz</strong> für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen am Objekt: Geltendmachung von Schaden -ersatzansprüchen, die aus der Beschädigung von ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken dienenden Objekten (Selbstnutzung)entstehen.Beispiel: Ein PKW kommt von der Straße ab und beschädigt die Gartenmauer. Der Haftpflichtversicherer verweigert in Folge behaupteterVorschäden die Zahlung der gesamten Sanierungskosten. Mithilfe Ihres Anwalts bekommen Sie die gesamte Schadensummezugesprochen.ÖSTERREICHVersicherungsvertrags-<strong>Rechtsschutz</strong> im <strong>Privat</strong>bereich: Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen, ausgenommensolcher mit dem eigenen <strong>Rechtsschutz</strong>versicherer.Beispiel: Nach einem Feuerschaden verweigert der Feuerversicherer die Zahlung der vertraglich vereinbarten Aufräumkosten. NachKlage durch Ihren Rechtsanwalt erhalten Sie die Ihnen zustehenden Zahlungen.Wartefrist: 3 MonateEUWeltdeckung nach Unfällen mit Personenschäden: Weltweiter Versicherungsschutz nach Unfällen mit Personenschäden bis15% der Versicherungssumme in den Bereichen Schadenersatz-, Straf- und Lenkerrechtsschutz, wenn der Unfall in ursächlichemZusammenhang mit einer Reise (max. Dauer 8 Wochen) steht. Beispiel: Sie haben in Kanada mit einem Mietauto einen Autounfall.Sie und ihre Beifahrer werden verletzt. Ihr Anwalt hilft Ihnen bei der Geltendmachung von Schmerzengeld beim Unfallgegner. WELTWEITLenker-<strong>Rechtsschutz</strong>: Versicherungsschutz als Lenker von Fahrzeugen, die nicht im Eigentum einer versicherten Person stehen,nicht auf sie zugelassen sind oder nicht von ihr gehalten oder geleast werden.Versicherungsumfang: Schadenersatz-RS für Schäden, soweit sie nicht das gelenkte Fahrzeug betreffen, Ausfallsversicherungfür gerichtlich bestimmte Ansprüche aus Körperschäden*, Straf-, Führerschein-RS und Ermittlungs-Straf-RS bis 10% derVersicherungssumme.Beispiel: Sie fahren mit dem Auto eines Bekannten und verursachen einen Unfall mit einem Motorradfahrer. Ein Strafverfahrenwegen fahrlässiger Körperverletzung wird eingeleitet. Ihr Anwalt verteidigt Sie vor Gericht.EUROPA


Komfort-SchutzPremium-SchutzSonderleistungenAnti-Stalking-<strong>Rechtsschutz</strong>: Der Versicherungsschutz umfasst den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung wegenEingriffs in die <strong>Privat</strong>sphäre durch beharrliche Verfolgung gemäß § 107a StGB (Stalking), sofern gegen eine bestimmte Person einErmittlungsverfahren wegen Stalking eingeleitet wurde.Beispiel: Sie werden von einem unwillkommenen Verehrer mit Telefonanrufen, SMS und E-Mails belästigt. Nach der Einleitung einesErmittlungsverfahrens hilft Ihnen ihr Anwalt bei der Erwirkung einer einstweiligen Verfügung. Wartefrist: 6 MonateAusfallsversicherung für gerichtlich bestimmte Ansprüche aus Körperschäden im <strong>Privat</strong>bereich: Bis 10% der Versicherungssummeersetzt der Versicherer in Versicherungsfällen des Schadenersatz-<strong>Rechtsschutz</strong>es mit Personenschäden die jenigen Ansprüche desVersicherungsnehmers auf Schmerzengeld (§ 1325 ABGB) und Verunstaltungsentschädigung (§ 1326 ABGB), die beim Schädigeruneinbringlich sind.Daten-<strong>Rechtsschutz</strong> im <strong>Privat</strong>bereich: Wahrnehmung bestimmter rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit dem Datenschutzgesetz.Beispiel: Nachdem Sie ständig Werbematerialien erhalten, beantragen Sie die Löschung Ihrer personenbezogenenDaten, die beim Adressverlag gespeichert sind. Als dies offenbar nicht geschieht, bringen Sie mithilfe Ihres Anwalts eine Klage aufLöschung der personenbezogenen Daten beim Zivilgericht ein. Wartefrist: 3 MonateSteuer-<strong>Rechtsschutz</strong> im <strong>Privat</strong>bereich: Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Höchstgerichten und die Verteidigung inStrafverfahren aus dem Bereich des Steuer-, Zoll- und Abgabenrechts. Bei Vorwurf eines Vorsatzdeliktes im Strafverfahren nur beiendgültiger Einstellung, Freispruch oder Verurteilung wegen eines Fahrlässigkeitsdeliktes.Beispiel: Sie haben Ihre neue Uhr bei der Einfuhr nicht verzollt. Ihr Anwalt stellt klar, dass es sich um ein Billigimitat handelt und derVorwurf haltlos ist. Wartefrist: 3 MonateAußergerichtliche Gutachten in Versicherungsvertragsstreitigkeiten im <strong>Privat</strong>bereich: Der Versicherer übernimmt Kosten füraußergerichtliche Gutachten in privaten Versicherungsstreitigkeiten bis maximal 1% der Versicherungssumme pro Versicherungsfall,sofern die Angelegenheit nicht gerichtlich ausgetragen werden muss und damit endgültig beendet ist.Beispiel: Sie führen in Ihrer Wohnung Tapezierarbeiten durch. Dabei stürzen Sie vom Sessel und ziehen sich bleibende Schäden(= In validität) zu. Mithilfe des privaten Sachverständigengutachtens überzeugen Sie die Unfallversicherung, den höherenInvaliditätsgrad anzuerkennen. Wartefrist: 3 MonateNebenberuflich ausgeübte selbstständige Tätigkeit im <strong>Privat</strong>bereich: Der Versicherungsschutz erstreckt sich ausschließlich aufVer sicherungsfälle aus einer nebenberuflich ausgeübten selbstständigen Tätigkeit in den Risken- Allgemeiner Schadenersatz-<strong>Rechtsschutz</strong>- Ausfallsversicherung für gerichtlich bestimmte Ansprüche aus Körperschäden*- Allgemeiner Straf-<strong>Rechtsschutz</strong>- Straf-<strong>Rechtsschutz</strong> für Vorsatzdelikte- Ermittlungs-Straf-<strong>Rechtsschutz</strong> bis 10% der Versicherungssumme- Beratungs-<strong>Rechtsschutz</strong>- Allgemeiner Vertrags-<strong>Rechtsschutz</strong> bis zu einer Streitwertgrenze von € 6.000,-**- Versicherungsvertrags-<strong>Rechtsschutz</strong>**- Sozialversicherungs-<strong>Rechtsschutz</strong>** **Wartefrist: 3 MonateKONSUMENT & VERTRAGAllgemeiner Vertrags-<strong>Rechtsschutz</strong> im <strong>Privat</strong>bereich: Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen überbewegliche Sachen, sowie aus Werkverträgen über unbewegliche Sachen inklusive Rückgriffsansprüche des Bürgen (§ 1358 ABGB).Beispiel: Sie lassen sich eine Küche nach Maß anfertigen. Bei der Lieferung stellt sich heraus, dass die Maße nicht stimmen. Ihr Anwaltvertritt Ihre Interessen in der Auseinandersetzung aus dem Werkvertrag. Wartefrist: 3 MonatePENSION & SOZIALESPensions-<strong>Rechtsschutz</strong> im Berufsbereich: Wahrnehmung rechtlicher Interessen in pensionsrechtlichen Angelegenheiten inVerfahren vor Arbeitsgerichten und in pensionsrechtlichen Verfahren bei früheren öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen inkl.Mediation. Sofern die Angelegenheit dadurch endgültig erledigt wird, werden auch Kosten für die außergerichtliche Interessenwahrnehmungbis maximal 1% der Versicherungssumme übernommen.Beispiel: Der ehemalige Arbeitgeber kürzt ohne Angaben von Gründen Ihre Firmenpension. Mithilfe eines Anwalts klagen Sie vordem Arbeitsgericht den Ihnen zugesagten Betrag ein. Wartefrist: 3 MonateSozialversicherungs-<strong>Rechtsschutz</strong> im <strong>Privat</strong>bereich: Wahrnehmung rechtlicher Interessen in gerichtlichen Verfahren wegenStreitigkeiten mit Sozialversicherungsträgern in Leistungssachen und in bestimmten sozialversicherungsrechtlichen Verwaltungsverfahren.Beispiel: Nach einem Freizeitunfall sind Sie erheblich behindert. Trotzdem verweigert der Sozial ver siche rungsträger die Auszahlungeiner Versehrtenrente. Im sozialgerichtlichen Verfahren werden Sie von Ihrem Anwalt vertreten. Wartefrist: 3 MonateFAMILIE & ERBSCHAFT<strong>Rechtsschutz</strong> in Erbrechtssachen/<strong>Rechtsschutz</strong> in Familienrechtssachen: Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Gerichten ausdem Bereich des Erbrechtes, der Rechte zwischen Eltern und Kindern, des Eherechtes, des Obsorgerechtes eines anderen und desSachwalterrechtes inkl. Mediation. Für Unterhaltsansprüche besteht im Außerstreitverfahren I. Instanz Kostendeckung bis max. 1 %der Versicherungssumme, wenn dadurch die Angelegenheit beendet ist.Beispiel: Sie haben mit anderen Erben Streit über die Gültigkeit eines Testaments (Erbrechtsklage) und benötigen die Hilfe einesAnwalts. Wartefrist: 12/9/6 MonateWOHNUNG & EIGENTUMLiegenschafts-<strong>Rechtsschutz</strong> im Selbstnutzungsbereich: Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Verfahren vor Gerichten ausdinglichen Rechten sowie aus Miet- und Pachtverträgen in der Eigenschaft als Eigentümer, Mieter, Pächter oder persönlichdinglich Nutzungsberechtigte von zwei in Österreich gelegenen, selbstgenutzten Wohneinheiten sowie Garagen/Abstellplätzeinkl. Mediation. Sofern die Angelegenheit dadurch endgültig erledigt wird, werden auch die Kosten für die außergerichtlicheInteressenwahrnehmung bis maximal 1% der Versicherungssumme übernommen.Beispiel: Der Vermieter erhöht ungerechtfertig die Miete auf das Eineinhalbfache. Nach vergeblichen Vermittlungsversuchen erwirkenSie mithilfe Ihres Anwalts im Prozess eine Reduktion auf die vereinbarte Miete. Wartefrist: 3 MonateörtlicherGeltungsbereich *ÖSTERREICHÖSTERREICHÖSTERREICHEUEUROPAEUEUEUEUEUÖSTERREICH


ZusatzbausteineFAHRZEUG & VERKEHRFahrzeug-<strong>Rechtsschutz</strong> für wahlweise ein oder alle auf den Versicherungs nehmer und die mitversicherten Personen zugelassenen,nicht betrieblich genutzten Motorfahrzeuge zu Lande und Anhänger. Inkl. Ermittlungs-Straf-<strong>Rechtsschutz</strong> bis 10% derVersicherungssumme.Eltern in PflegeVersicherungsschutz für die Eltern des VN und die Eltern des Ehegatten oder Lebensgefährten, die im gemeinsamen Haushalt mitdem Versicherungsnehmer oder in einem Pflege-/Seniorenheim leben im <strong>Privat</strong>bereich in den Risken- Beratungs-<strong>Rechtsschutz</strong>- Allgemeiner Vertrags-<strong>Rechtsschutz</strong>*** für Streitigkeiten aus- einem Vertrag mit/ohne Pflegeverpflichtung mit dem Pflege-/Seniorenheim- einem Vertrag über die Pflege der versicherten Person (zu Hause)- Versicherungsvertrags-<strong>Rechtsschutz</strong>*** aus privaten Pflegeversicherungen- Sozialversicherungs-<strong>Rechtsschutz</strong>*** in gerichtlichen Verfahren wegen Streitigkeiten über Pflegegeld ***Wartefrist: 3 MonateBauherrnrisikobis € 6.000,- **** Versicherungsschutz für einen Versicherungsfall innerhalb von 3 Jahren ab Versicherungsbeginn in ursächlichemZusammenhang mit der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bauherrnrisiko (= Werkverträgen des VN über unbeweglicheSachen im Sinne des Art. 22.2.1.3. ARB im Zusammenhang mit der Errichtung oder baubehördlich genehmigungspflichtigenVeränderungen von Gebäuden (Gebäudeteilen), Grundstücken oder Wohnungen, die ausschließlich privat genutzt werden oderwerden sollen). Diese Abweichung gilt analog für die jeweilig nachfolgenden Dreijahresperioden.Die Versicherungsleistung ist mit einem Höchstbetrag von maximal € 6.000,- pro Versicherungsfall begrenzt. Die sonstigenBestimmungen des Art. 7.1.9. Abs. 2 und 3 ARB (= Planung derartiger Maßnahmen und Finanzierung des Bauvorhabens einschließlichdes Grundstückerwerbs) sowie die übrigen Bestimmungen der ARB gelten unverändert. Wartefrist: 3 MonateörtlicherGeltungsbereich *EUROPAEUÖSTERREICHKeine Streitwertbegrenzung in den VersicherungsvertragsstreitigkeitenKeine Bagatellgrenze bei VormerkdeliktenVersichererwechsel: In Versicherungsfällen, die bei nahtlosem Versicherungsübergang vom Vorversicherer auf <strong>ARAG</strong> Risken zuzuordnen sind, dieso wohl beim Vorversicherer als auch bei <strong>ARAG</strong> versichert waren (sind) und die in die Laufzeit des Vertrages des Vorversicherers fallen, in denenjedoch der Vorversicherer die Deckung ausschließlich wegen Ablaufes der Nachdeckungsfrist ablehnt, wird die <strong>ARAG</strong> keine Ablehnungwegen Vorvertraglichkeit des Versicherungsfalles aussprechen. Diese Regelung gilt unter der Voraussetzung, dass der Versicherungsfall innerhalbvon 3 Jahren nach Ablauf der Nachdeckungsfrist des Vorversicherers gemeldet wird. Der Umfang des Versicherungsschutzes bestimmt sichim Übrigen im Rahmen des Leistungsumfanges des <strong>ARAG</strong>-Vertrages.STANDARD-VERSICHERUNGSSUMME PRO VERSICHERUNGSFALL € 128.000,-Gegen einen Prämienzuschlag kann die Standard-Versicherungssumme individuell erhöht werden:• Erhöhung auf € 192.000,- pro Versicherungsfall• Erhöhung auf € 256.000,- pro VersicherungsfallVERSICHERTER PERSONENKREIS• <strong>60plus</strong>-<strong>Rechtsschutz</strong>: Der Versicherungsnehmer, sein in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebender Ehegatte oder verschieden- oder gleich geschlechtlicher Lebensgefährte.• <strong>60plus</strong>-<strong>Rechtsschutz</strong> mit Singlebonus: versichert ist aussschließlich der Versicherungsnehmer.LB <strong>Privat</strong>-RS: <strong>60plus</strong> - Tarif 04/2012 - Version 1.0* Örtlicher Geltungsbereich: Europa = Europa im geografischen Sinnsamt Island, den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten,Kanarische Inseln, Madeira und Azoren. EU = Staaten derEuropäischen Union, Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island,in der Ausfallsversicherung: ÖsterreichNicht zutreffende Module können frei aus dem Produktpaket ausgeschlossenwerden.SchadenService) 050 531 02 13007 schadenservice@<strong>ARAG</strong>.at**** Der Zusatzbaustein Bauherrnrisiko bis € 6.000,- kann nur in Verbindung mit dem Premium-Schutz (ohne Ausschlüsse aus Basisund Komfort) inkl. Wohnung & Eigentum abgeschlossen werden.ARB = Allgemeine Bedingungen für die <strong>Rechtsschutz</strong>-VersicherungERB = Ergänzende Bedingungen für die <strong>Rechtsschutz</strong>-VersicherungVertriebsSupport) 050 531 02 14507 info@<strong>ARAG</strong>.at

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