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Bestellformular OÖVV Jahreskarte

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Stand Nov. 2013Vom Verkehrsverbund auszufüllen!<strong>Bestellformular</strong> für eine <strong>Jahreskarte</strong>Bitte in Blockbuchstaben ausfüllen und Zutreffendes ankreuzen.Dem Antrag bitte ein Passfoto beilegen!4020 Linz, Volksgartenstraße 22Telefon 0810 / 24 08 10Fax 0732 / 60 68 88kundencenter@ooevv.atwww.ooevv.atKartenbesteller:☐Herr ☐Frau ☐Titel ☐FirmaVorname:Nachname:PLZ:Ort:Straße / Nr.:Geburtsdatum:E-Mail:Tel.:KarteninhaberIn: (nur ausfüllen, wenn der Kartenbesteller nicht der Karteninhaber ist)☐Herr ☐Frau ☐TitelVorname:Nachname:PLZ:Ort:Straße / Nr.:Geburtsdatum:E-Mail:Tel.:Hiermit bestelle ich eine <strong>Jahreskarte</strong>:Gültig ab: 01/ .... / ....Von (Einstiegshaltestelle):Über:Über:Nach (Ausstiegshaltestelle):Verkehrsunternehmen:(Monat / Jahr)und retour.Die <strong>Jahreskarte</strong> soll auch in folgenden Kernzonen gelten (gesonderter Aufpreis):☐Linz ☐Wels ☐SteyrIch bezahle den Betrag (Zutreffendes bitte ankreuzen):☐ bar im Voraus ☐ per Erlagschein ☐ in 10 Teilbeträgen mittels BankeinzugHiermit ermächtige(n) ich/wir das Verbundmanagement des Oberösterreichischen Verkehrsverbundes widerruflich, die von mir/unszu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres Kontos mittels Lastschrift einzuziehen. Damit ist meine/unserekontoführende Bank ermächtigt, die Lastschrift einzulösen, wobei für diese keine Einlösungspflicht besteht, insbesondere, wenn dasKonto die erforderliche Deckung nicht aufweist. Ich habe das Recht, innerhalb von 42 Kalendertagen ab Abbuchungstag ohneAngabe von Gründen die Rückbuchung von meiner Bank zu veranlassen.Geldinstitut ……………………………………BIC …………………………………………….. IBAN ……….……………….................................Ich erkläre mich mit den auf der Rückseite angeführten Vertragsbestimmungen einverstanden. Bei Bankeinzug unterrichte ich meinGeldinstitut vom Abbuchungsauftrag. Im Übrigen gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des <strong>OÖVV</strong>.Ich bestätige hiermit, dass ich über die Möglichkeit der Teilnahme am Verspätungsentschädigungsverfahren informiert wurde.Ort, Datum Unterschrift des Bestellers Unterschrift zur Ermächtigung zum Bankeinzugsverfahren


Vertrags- und Benützungsbedingungen für die <strong>Jahreskarte</strong> desOberösterreichischen Verkehrsverbundes (<strong>OÖVV</strong>) gültig ab 19.11.2013Vom <strong>OÖVV</strong>-Kundencenter werden grundsätzlich nur <strong>Jahreskarte</strong>n für den Regionalverkehr ggf. in Verbindung mit einerKernzonenberechtigung ausgestellt. <strong>Jahreskarte</strong>n für Linz werden im Ticketbüro der Linz AG LINIEN, <strong>Jahreskarte</strong>n für dieKernzone Wels vom Infobüro der Linie Wels und <strong>Jahreskarte</strong>n für die Kernzone Steyr vom Kundenbüro der Stadtbetriebe SteyrGmbH ausgestellt.1. Gültigkeitsdauer, GeltungsbereichDie Gültigkeitsdauer einer <strong>OÖVV</strong> <strong>Jahreskarte</strong> beträgt zwölf aufeinanderfolgende Kalendermonate, beginnend mit dem ersten Tagdes ersten gültigen Monats und endet mit dem letzten Tag des zwölften gültigen Monats.<strong>Jahreskarte</strong>n ggf. in Zusammenhang mit einem Kernzonenaufpreis gelten in der jeweiligen Einstiegs- und Ausstiegszone alsNetzkarten, in den dazwischen liegenden Zonen als Streckenkarten zwischen Einstiegs- und Ausstiegszone für den auf der<strong>Jahreskarte</strong> angegebenen Weg (Stammstrecke). Über den auf der <strong>Jahreskarte</strong> angegebenen Weg hinaus können grundsätzlichauch jene Wege für eine Fahrt von der Einstiegs- bis in die Ausstiegszone benützt werden, bei denen nicht mehr Zonendurchfahren werden, als für den auf der Fahrkarte angegebenen Weg (Alternativstrecke). Eine Fahrtunterbrechung ist auf derAlternativstrecke nicht gestattet. <strong>OÖVV</strong> <strong>Jahreskarte</strong>n sind nicht übertragbar.2. BestellungDie Bestellung einer <strong>Jahreskarte</strong> für den Regionalverkehr erfolgt mittels <strong>Bestellformular</strong> bis zum 20. des Vormonats auf demPostwege oder direkt beim <strong>OÖVV</strong>-Kundencenter, Volksgartenstraße 22, 4020 Linz. <strong>Bestellformular</strong>e sind beim <strong>OÖVV</strong>-Kundencenter, unter www.ooevv.at und bei den Verkehrsunternehmen erhältlich. Dem ausgefüllten <strong>Bestellformular</strong> ist ein Passfotobeizufügen. Diese Unterlagen (JPG-Dateien) können auch per E-Mail an kundencenter@ooevv.at gesendet werden. Die<strong>Jahreskarte</strong> wird entweder auf dem Postweg zugestellt oder kann im <strong>OÖVV</strong>-Kundenzentrum abgeholt werden.3. Bezahlung<strong>Jahreskarte</strong>n für den Regionalverkehr können bar, mittels Erlagschein oder in Teilzahlungsbeträgen mittels Bankeinzug bezahltwerden. Bei Teilzahlung mittels Bankeinzug verpflichtet sich der Besteller einer <strong>Jahreskarte</strong>, den Fahrpreis in zehn Teilbeträgendes Gesamtbetrages mittels Abbuchungsauftrag für Lastschriften eines Geldinstitutes mit Sitz in Österreich zu bezahlen. DieTeilzahlungsbeträge werden bis spätestens 15. des Monats abgebucht.Bei Widerruf des Abbuchungsauftrages oder Auflösung des Kontos wird der <strong>Jahreskarte</strong>nbesitzer aufgefordert, den Restbetrag aufden vollen Fahrpreis der <strong>Jahreskarte</strong> bar zu bezahlen oder die <strong>Jahreskarte</strong> unter Begleichung allenfalls noch offener Forderungenbeim <strong>OÖVV</strong>-Kundencenter zurück zu geben. Wird dieser Aufforderung binnen 14 Tagen nicht Rechnung getragen, gilt derBeförderungsvertrag mit sofortiger Wirkung als gekündigt und die <strong>Jahreskarte</strong> wird ungültig.4. Verlängerung einer bestehenden <strong>Jahreskarte</strong>, ZahlungsverzugBei Barzahlung oder Überweisung wird die <strong>Jahreskarte</strong> verlängert, wenn der Fahrpreis bis zum 10. des letzten Gültigkeitsmonatsder bestehenden <strong>Jahreskarte</strong> bezahlt wurde.Bei Teilzahlung mittels Bankeinzug wird die <strong>Jahreskarte</strong> automatisch verlängert und der Bankeinzug fortgesetzt, wenn bis zum 10.des letzten Gültigkeitsmonats der bestehenden <strong>Jahreskarte</strong> keine schriftliche Kündigung (per Post oder per E-Mail) erfolgt ist.Bei Zahlungsverzug trotz Zahlungsaufforderung und nachweislicher zweimaliger Mahnung durch das <strong>OÖVV</strong>-Kundencenter könnenseitens der Oberösterreichischen Verkehrsverbundorganisationsgesellschaft Rechtsmittel gegen den Schuldner ergriffen werden.5. Änderung des GeltungsbereichesBei Änderung des Geltungsbereiches einer <strong>Jahreskarte</strong> ist ein neues Antragsformular für die Ausstellung erforderlich, wobei beigleichzeitiger Rückgabe der alten <strong>Jahreskarte</strong> keine Stornogebühr in Rechnung gestellt wird.6. Fahrpreisrückerstattung, StornierungBei Rückgabe einer <strong>Jahreskarte</strong>, deren Gültigkeit noch nicht begonnen hat (vor dem ersten Geltungstag), wird der volle Fahrpreisentgeltfrei rückerstattet. Die Erstattung von noch nicht gültigen <strong>Jahreskarte</strong>n erfolgt durch das <strong>OÖVV</strong>-Kundencenter. Beipersönlicher Rückgabe von <strong>Jahreskarte</strong>n ist der Tag der Hinterlegung der Karte beim <strong>OÖVV</strong>-Kundencenter bzw. bei Rückgabe derKarte mittels Postweg das Datum des Poststempels maßgebend.Die Stornierung einer <strong>Jahreskarte</strong> ist zu jedem Monatsersten möglich. Für die Stornierung, hinterlegen Sie die <strong>OÖVV</strong> <strong>Jahreskarte</strong>persönlich bis zum zweiten des betreffenden Monats (z.B. bis 2. Februar, da die <strong>Jahreskarte</strong> ab Februar nicht mehr benötigt wird)in unserem <strong>OÖVV</strong>-Kundencenter oder übermitteln die <strong>Jahreskarte</strong> nachweislich auf dem Postweg (maßgeblich ist das Datum desPoststempels) dorthin.Bei teilweise genützten <strong>Jahreskarte</strong>n ist eine anteilige Rückerstattung des Fahrpreises möglich. Für Nichtbenützung der<strong>Jahreskarte</strong> durch Krankenstand, Kuraufenthalte etc. wird keine Fahrpreisrückerstattung gewährt. Ein Monat gilt dann als nichtbeansprucht, wenn die Karte bis zum zweiten des betreffenden Monats beim <strong>OÖVV</strong>-Kundencenter persönlich hinterlegt odernachweislich auf dem Postweg (maßgeblich ist das Datum des Poststempels) dorthin übermittelt wurde. Für die Fahrpreisrückerstattungbei <strong>Jahreskarte</strong>n wird die in den Tarifbestimmungen festgelegte Gebühr einbehalten.7. Ersatzentgelt für <strong>Jahreskarte</strong>nBei Verlust einer <strong>Jahreskarte</strong> wird nur gegen Vorlage einer behördlichen Verlustanzeige und Entrichtung des in denTarifbestimmungen vorgesehenen Entgeltes eine Ersatz <strong>Jahreskarte</strong> ausgestellt.8. FahrgastrechteSeit 1. Juli 2013 gelten die neuen Fahrgastrechte für Fahrgäste im Eisenbahnverkehr gemäß Eisenbahn-Beförderungs- undFahrgastrechtegesetz (EisbBFG). Als <strong>Jahreskarte</strong>nbesitzer müssen Sie sich nur einmal im System unter Bekanntgabe derbenutzten Strecke registrieren lassen. Idealerweise melden Sie sich direkt bei Erwerb der <strong>Jahreskarte</strong> beim OberösterreichischenVerkehrsverbund für das Verspätungsentschädigungsverfahren an. Die Erklärung dazu finden Sie beim <strong>Bestellformular</strong> für die<strong>Jahreskarte</strong>. Mit der Anmeldung stimmen Sie der Datenweitergabe an das jeweilig betroffene Bahnunternehmen zu. Anschließenderfolgt die Auszahlung der Entschädigung automatisch einmal pro Jahr am Gültigkeitsende der <strong>Jahreskarte</strong>. Details zu denFahrgastrechten finden Sie auf unserer Homepage unter Fahrgastrechten und unter www.schienencontrol.gv.at;9. Im Übrigen gelten für die Nutzung der <strong>Jahreskarte</strong> die Tarifbestimmungen des Oberösterreichischen Verkehrsverbundes sowiedie jeweiligen Beförderungsbedingungen des in Anspruch genommenen Verkehrsunternehmens in ihrer jeweils gültigen Fassung.Gute Fahrt auf der ganzen Linie wünscht Ihnen Ihr <strong>OÖVV</strong> Kundencenter

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