12.07.2015 Aufrufe

Gewillkürte Erbfolge 2 - Dr. Klaus Richter

Gewillkürte Erbfolge 2 - Dr. Klaus Richter

Gewillkürte Erbfolge 2 - Dr. Klaus Richter

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

2vom <strong>Dr</strong>itten hergeleitet werden (BGH NJW 1981, 1900). DieUnterschrift des Erblassers braucht nicht unbedingt eineNamensunterschrift zu sein; es genügt nach § 2247 III 2 BGB jedeanderweitige Unterzeichnung, wenn diese zur Feststellung derUrheberschaft des Erblassers und der Ernstlichkeit seiner Erklärungausreicht. Die Unterschrift muss das Testament abschließen(Abschlussfunktion).bb.Das öffentliche Testament(I.)(II.)(III.)Vorteile: Rechtsberatung durch den Notar; diese erleichtert es demErblasser, seinen letzten Willen in eine gültige Verfügung von Todeswegen umzusetzen. Vor Fälschungen ist er weitgehend geschützt, dadas öffentliche Testament in eine öffentliche Verwahrung beimAmtsgericht gebracht werden soll (§§ 34 BeurkG, §§ 2258a; 2258bBGB).Nachteile: hohe KostenDie Errichtungsmöglichkeiten des § 2232 BGB: Das öffentlicheTestament wird zur Niederschrift eines Notars errichtet, indem derErblasser dem Notar entweder seinen letzten Willen erklärt oder ihmeine – offene oder verschlossene – Schrift mit der Erklärung übergibt,dass diese seinen letzten Willen enthalte (§§ 2231 Nr. 1, 2232 BGB).Beachte §§ 22 – 26 BeurkG für Hör-, Seh- oder Sprachbehinderte. BeiMinderjährigen ist zu beachten, dass sie keine verschlossene Schriftübergeben können (§ 2233 Abs. 1), er kann auch kein eigenhändigesTestament errichten (§ 2247 Abs. 4). Dadurch wird gewährleistet,dass der Minderjährige stets eine Beratung durch einen Notarerhält.d. Die Formen des außerordentlichen Testamentsaa. Nottestamente: Bürgermeistertestament (§ 2249 BGB), <strong>Dr</strong>eizeugentestament (§2250)bb. Sonstige Formen: Seetestament (§ 2251 BGB) und Konsulartestament (§ 11KonsG).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!