12.07.2015 Aufrufe

Synopse HOAI 2009 – HOAI 2002 - Werner Baurecht

Synopse HOAI 2009 – HOAI 2002 - Werner Baurecht

Synopse HOAI 2009 – HOAI 2002 - Werner Baurecht

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

festgesetzt:Honorartafeln sind in einer gesonderten <strong>Synopse</strong> abgebildet.Honorartafeln sind in einer gesonderten <strong>Synopse</strong> abgebildet.(2) § 28 Absatz 2 gilt entsprechend. (2) § 45b Abs. 2 bis 4 gilt sinngemäß.(3) Landschaftsrahmenpläne können nach Anzahl und Gewicht der Bewertungsmerkmaleder Honorarzone II zugeordnet werden, wenn es bei Auftragserteilung schriftlich vereinbartworden ist. Bewertungsmerkmale sind insbesondere:1. schwierige ökologische Verhältnisse,2. Verdichtungsräume,3. Erholungsgebiete,4. tiefgreifende Nutzungsansprüche wie großflächiger Abbau von Bodenbestandteilen,5. erschwerte Planung durch besondere Maßnahmen der Umweltsicherung und desUmweltschutzes.§ 31 Honorare für Leistungen bei Pflege- und Entwicklungsplänen(1) Die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für die in § 27 aufgeführten Leistungen beiPflege- und Entwicklungsplänen sind in der folgenden Honorartafel festgesetzt:(3) Landschaftsrahmenpläne können nach Anzahl und Gewicht derSchwierigkeitsmerkmale der Schwierigkeitsstufe zugeordnet werden, wenn es beiAuftragserteilung schriftlich vereinbart worden ist. Schwierigkeitsmerkmale sindinsbesondere:1. schwierige ökologische Verhältnisse,2. Verdichtungsräume,3. Erholungsgebiete,4. tiefgreifende Nutzungsansprüche wie großflächiger Abbau von Bodenbestandteilen,5. erschwerte Planung durch besondere Maßnahmen der Umweltsicherung und desUmweltschutzes.§ 49d Honorartafel für Grundleistungen bei Pflege- und Entwicklungsplänen(1) Die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für die in § 49 c aufgeführtenGrundleistungen bei Pflege- und Entwicklungsplänen sind in der nachfolgendenHonorartafel festgesetzt.Honorartafeln sind in einer gesonderten <strong>Synopse</strong> abgebildet.(2) Die Honorare sind nach der Grundfläche des Planungsbereichs in Hektar zuberechnen.Honorartafeln sind in einer gesonderten <strong>Synopse</strong> abgebildet.(2) Die Honorare sind nach der Grundfläche des Planungsbereichs in Hektar zuberechnen.(3) § 45 b Abs. 3 und 4 gilt sinngemäß.§ 49b Honorarzonen für Leistungen bei Pflege- und Entwicklungsplänen(3) Die Zuordnung zu den Honorarzonen wird anhand folgender Bewertungsmerkmale fürdie planerischen Anforderungen ermittelt:1. fachliche Vorgaben,2. Differenziertheit des floristischen Inventars oder der Pflanzengesellschaften,3. Differenziertheit des faunistischen Inventars,4. Beeinträchtigungen oder Schädigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild sowie5. Aufwand für die Festlegung von Zielaussagen sowie Pflege- und(1) Die Honorarzone wird bei Pflege- und Entwicklungsplänen aufgrund folgenderBewertungsmerkmale ermittelt:1. Honorarzone I: Pflege- und Entwicklungspläne mit geringem Schwierigkeitsgrad,insbesondere- gute fachliche Vorgaben,- geringe Differenziertheit des floristischen Inventars oder der Pflanzengesellschaften,- geringe Differenziertheit des faunistischen Inventars,

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!