Synopse HOAI 2009 – HOAI 2002 - Werner Baurecht
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Leistungsbilder sind in einer gesonderten <strong>Synopse</strong> abgebildet.(2) Die Honorare sind bei einer Planung im Maßstab des Flächennutzungsplansentsprechend § 28, bei einer Planung im Maßstab des Bebauungsplans entsprechend § 29zu berechnen. Anstelle eines Honorars nach Satz 1 kann das Honorar frei vereinbartwerden.§ 27 Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan(1) Die Leistungen bei Pflege- und Entwicklungsplänen sind in vier Leistungsphasenzusammengefasst und werden wie folgt in Prozentsätzen der Honorare des § 31 bewertet:Leistungsbilder sind in einer gesonderten <strong>Synopse</strong> abgebildet.(3) Die Honorare sind bei einer Planung im Maßstab des Flächennutzungsplans nach § 45b,bei einer Planung im Maßstab des Bebauungsplans nach § 46 a zu berechnen. Anstelleeines Honorars nach Satz 1 kann ein Zeithonorar nach § 6 vereinbart werden.§ 49c Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan(1) Pflege- und Entwicklungspläne umfassen die weiteren Festlegungen von Pflege undEntwicklung (Biotopmanagement) von Schutzgebieten oder schützenswertenLandschaftsteilen.(2) Die Grundleistungen bei Pflege- und Entwicklungsplänen sind in den in Absatz 3aufgeführten Leistungsphasen 1 bis 4 zusammengefaßt. Sie sind in der nachfolgendenTabelle in Vomhundertsätzen der Honorare des § 49 d bewertet.Leistungsbilder sind in einer gesonderten <strong>Synopse</strong> abgebildet.Leistungsbilder sind in einer gesonderten <strong>Synopse</strong> abgebildet.(4) Sofern nicht vor Erbringung der Grundleistungen etwas anderes schriftlich vereinbartist, sind die Leistungsphase 1 mit 1 vom Hundert sowie die Leistungsphasen 2 und 3 mitjeweils 20 vom Hundert der Honorare des § 49 d zu bewerten.§ 28 Honorare für Leistungen bei Landschaftsplänen(1) Die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für die in § 23 aufgeführten Leistungen beiLandschaftsplänen sind in der folgenden Honorartafel festgesetzt:§ 45b Honorartafel für Grundleistungen bei Landschaftsplänen(1) Die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für die in § 45 a aufgeführtenGrundleistungen bei Landschaftsplänen sind in der nachfolgenden Honorartafelfestgesetzt:Honorartafeln sind in einer gesonderten <strong>Synopse</strong> abgebildet.Honorartafeln sind in einer gesonderten <strong>Synopse</strong> abgebildet.(2) Die Honorare sind nach der Gesamtfläche des Plangebiets in Hektar zu berechnen. (2) Die Honorare sind nach der Gesamtfläche des Plangebiets in Hektar zu berechnen.