12.07.2015 Aufrufe

Synopse HOAI 2009 – HOAI 2002 - Werner Baurecht

Synopse HOAI 2009 – HOAI 2002 - Werner Baurecht

Synopse HOAI 2009 – HOAI 2002 - Werner Baurecht

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Leistungsbilder sind in einer gesonderten <strong>Synopse</strong> abgebildet.(2) Die Honorare sind bei einer Planung im Maßstab des Flächennutzungsplansentsprechend § 28, bei einer Planung im Maßstab des Bebauungsplans entsprechend § 29zu berechnen. Anstelle eines Honorars nach Satz 1 kann das Honorar frei vereinbartwerden.§ 27 Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan(1) Die Leistungen bei Pflege- und Entwicklungsplänen sind in vier Leistungsphasenzusammengefasst und werden wie folgt in Prozentsätzen der Honorare des § 31 bewertet:Leistungsbilder sind in einer gesonderten <strong>Synopse</strong> abgebildet.(3) Die Honorare sind bei einer Planung im Maßstab des Flächennutzungsplans nach § 45b,bei einer Planung im Maßstab des Bebauungsplans nach § 46 a zu berechnen. Anstelleeines Honorars nach Satz 1 kann ein Zeithonorar nach § 6 vereinbart werden.§ 49c Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan(1) Pflege- und Entwicklungspläne umfassen die weiteren Festlegungen von Pflege undEntwicklung (Biotopmanagement) von Schutzgebieten oder schützenswertenLandschaftsteilen.(2) Die Grundleistungen bei Pflege- und Entwicklungsplänen sind in den in Absatz 3aufgeführten Leistungsphasen 1 bis 4 zusammengefaßt. Sie sind in der nachfolgendenTabelle in Vomhundertsätzen der Honorare des § 49 d bewertet.Leistungsbilder sind in einer gesonderten <strong>Synopse</strong> abgebildet.Leistungsbilder sind in einer gesonderten <strong>Synopse</strong> abgebildet.(4) Sofern nicht vor Erbringung der Grundleistungen etwas anderes schriftlich vereinbartist, sind die Leistungsphase 1 mit 1 vom Hundert sowie die Leistungsphasen 2 und 3 mitjeweils 20 vom Hundert der Honorare des § 49 d zu bewerten.§ 28 Honorare für Leistungen bei Landschaftsplänen(1) Die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für die in § 23 aufgeführten Leistungen beiLandschaftsplänen sind in der folgenden Honorartafel festgesetzt:§ 45b Honorartafel für Grundleistungen bei Landschaftsplänen(1) Die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für die in § 45 a aufgeführtenGrundleistungen bei Landschaftsplänen sind in der nachfolgenden Honorartafelfestgesetzt:Honorartafeln sind in einer gesonderten <strong>Synopse</strong> abgebildet.Honorartafeln sind in einer gesonderten <strong>Synopse</strong> abgebildet.(2) Die Honorare sind nach der Gesamtfläche des Plangebiets in Hektar zu berechnen. (2) Die Honorare sind nach der Gesamtfläche des Plangebiets in Hektar zu berechnen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!