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Synopse HOAI 2009 – HOAI 2002 - Werner Baurecht

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(7) Die Zuordnung zu den Honorarzonen wird anhand folgender Bewertungsmerkmale fürdie planerischen Anforderungen ermittelt:1. topographische Verhältnisse und geologische Gegebenheiten,2. bauliche und landschaftliche Umgebung, Denkmalpflege,3. Nutzungen und Dichte,4. Gestaltung,5. Erschließung,6. Umweltvorsorge und ökologische Bedingungen.§ 36a Honorarzonen für Leistungen bei Flächennutzungsplänen(1) Die Honorarzone wird bei Flächennutzungsplänen aufgrund folgenderBewertungsmerkmale ermittelt:1. Honorarzone I:Flächennutzungspläne mit sehr geringen Planungsanforderungen, das heißt- mit sehr geringen Anforderungen aus den topographischen Verhältnissen undgeologischen Gegebenheiten,- sehr geringen Anforderungen aus der baulichen und landschaftlichen Umgebung undDenkmalpflege,- sehr geringen Anforderungen an die Nutzung, sehr geringe Dichte,- sehr geringen gestalterischen Anforderungen,- sehr geringen Anforderungen an die Erschließung,- sehr geringen Anforderungen an die Umweltvorsorge sowie an die ökologischenBedingungen;2. Honorarzone II:Flächennutzungspläne mit geringen Planungsanforderungen, das heißt mit- geringen Anforderungen aus den topographischen Verhältnissen und geologischenGegebenheiten,- geringen Anforderungen aus der baulichen und landschaftlichen Umgebung undDenkmalpflege,- geringen Anforderungen an die Nutzung, geringe Dichte,- geringen gestalterischen Anforderungen,- geringen Anforderungen an die Erschließung,- geringen Anforderungen an die Umweltvorsorge sowie an die ökologischen Bedingungen;3. Honorarzone III:Flächennutzungspläne mit durchschnittlichen Planungsanforderungen, das heißt mit- durchschnittlichen Anforderungen aus den topographischen Verhältnissen undgeologischen Gegebenheiten,- durchschnittlichen Anforderungen aus der baulichen und landschaftlichen Umgebung undDenkmalpflege,- durchschnittlichen Anforderungen an die Nutzung, durchschnittliche Dichte,- durchschnittlichen gestalterischen Anforderungen,- durchschnittlichen Anforderungen an die Erschließung,- durchschnittlichen Anforderungen an die Umweltvorsorge sowie an die ökologischenBedingungen;4. Honorarzone IV:Flächennutzungspläne mit überdurchschnittlichen Planungsanforderungen, das heißt mit- überdurchschnittlichen Anforderungen aus den topographischen Verhältnissen und

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