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Download - Albertus Magnus Schule Viernheim

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9. Die Anschlagtafeln in den Klassenräumen stehen Lehrern und Schülern, unter der Verantwortungdes jeweiligen Klassenlehrers, zur Verfügung. Aushänge an allgemeinen Anschlagtafeln sowie ananderen Stellen innerhalb und außerhalb des Schulhauses dürfen nur mit Genehmigung derSchulleitung (Schulstempel) angebracht werden. Für Aushänge an der SV-Anschlagtafel trägt dieSV die alleinige Verantwortung. Das Beschädigen, unbefugte Beschriften und Beschmieren sowiedas Entfernen von Anschlägen ist verboten.10. Die Schüler der Sekundarstufe I dürfen zwischen ihrer ersten und letzten Schulstunde dasSchulgelände nicht ohne Erlaubnis verlassen.11. Unfälle in der <strong>Schule</strong> oder auf dem Schulweg, die einen Arztbesuch erforderlich machen, sindumgehend im Sekretariat zu melden.12. Alle Fachräume, die Sporthallen, alle Räume mit Sammlungen sowie der Kartenraum dürfen vonSchülern nur in Anwesenheit eines Lehrers betreten werden.Den Umgang mit gefährlichen Stoffen regelt die entsprechende Betriebsanweisung in der jeweilsgültigen Fassung.13. Bild- und Tonaufnahmen auf dem Schulgelände bedürfen der Genehmigung durch dieSchulleitung.14. Schulfremde Personen müssen sich im Sekretariat anmelden. Das Hausrecht liegt bei derSchulleiterin oder einer von ihr beauftragten Person.15. Die „Benutzerordnung des Netzwerkes der <strong>Albertus</strong>-<strong>Magnus</strong>-<strong>Schule</strong>“ ist Teil dieser Hausordnung.2. Bestimmungen für den Ablauf des Unterrichts2.1 Anwesenheit / Teilnahme1. Jeder Schüler ist zu regelmäßiger und pünktlicher Teilnahme am Unterricht und den sonstigenverbindlichen Schulveranstaltungen verpflichtet. Versäumnisse von minderjährigen Schülernmüssen von einem Erziehungsberechtigten, solche von volljährigen Schülern von ihnen selbstschriftlich entschuldigt werden. Schüler der Sekundarstufe II haben ein Entschuldigungsheft zuführen, in dem Entschuldigungen für versäumten Unterricht eingetragen werden.Eine schriftliche Entschuldigung muss spätestens am dritten Tag, an dem die <strong>Schule</strong> wiederbesucht wird, dem Klassenleiter oder Tutor vorliegen. Sie ist für Schüler der Sek II zunächst vomTutor und bis zur übernächsten Unterrichtsstunde von den betreffenden Fachlehrernabzuzeichnen. Das Entschuldigungsheft ist sorgfältig aufzubewahren.Kann ein erkrankter Schüler über mehrere Tage die <strong>Schule</strong> nicht besuchen, so ist die Erkrankungspätestens am dritten Tag telefonisch im Sekretariat zu melden.2. Erkrankt ein Schüler der Sekundarstufe I während der Unterrichtszeit, so veranlasst die jeweiligeLehrkraft, dass er sicher ins Sekretariat gebracht wird, wo weitere Schritte unternommen werden.Der Lehrer vermerkt das Verlassen des Unterrichts im Klassenbuch.Für die versäumten Stunden ist in jedem Falle eine schriftliche Entschuldigung (s.o.) beizubringen.Hausordnung <strong>Albertus</strong>-<strong>Magnus</strong>-<strong>Schule</strong> 2009 – S. 3


3. Im Falle eines Fehlens bei schriftlichen Arbeiten muss- von minderjährigen Schülern auf Verlangen der <strong>Schule</strong>- von volljährigen Schülern immerein ärztliches Attest vorgelegt werden.4. Schüler mit meldepflichtigen und Kinderkrankheiten dürfen den Unterricht sowieSchulveranstaltungen nicht besuchen. Dasselbe gilt, wenn eine solche Krankheit in der Familievorliegt. Die <strong>Schule</strong> ist in diesen Fällen unverzüglich zu informieren.5. Vorhersehbare Arztbesuche, Heilbehandlungen und sonstige schulfremde Verpflichtungen sindgrundsätzlich in die unterrichtsfreie Zeit zu legen.6. Kann ein Schüler aus vorhersehbaren Gründen nicht am Unterricht teilnehmen, so ist in jedemFall spätestens zwei Wochen vorher eine Beurlaubung zu beantragen.Zuständig für die Beurlaubung ist- für eine Unterrichtsstunde der betreffende Fachlehrer- für einen Unterrichtstag der Klassenlehrer bzw. Tutor- für mehr als einen Unterrichtstag die Schulleitung.Für Schüler der Sekundarstufe II gilt außerdem: Ist in der fraglichen Zeit eine Klausur vorgesehen,kann eine Beurlaubung nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis der Studienleiterin erfolgen.7. Eine Beurlaubung für den letzten Schultag vor und den ersten nach den Ferien kann nur von derSchulleiterin gewährt werden.8. Der Sportunterricht ist in allen Jahrgangsstufen obligatorisch. Eine gänzliche oder teilweiseFreistellung eines Schülers bis zu 4 Wochen kann der Fachlehrer in Einvernehmen mit demKlassenlehrer bzw. Tutor auf Antrag eines Erziehungsberechtigten oder des volljährigen Schülersbei Vorlage eines ärztlichen Attestes genehmigen. Schüler der Sekundarstufe I müssen in jedemFall im Sportunterricht anwesend sein. Der Sportlehrer kann im Einvernehmen mit derSchulleiterin von dieser Anwesenheitspflicht befreien.2.2 Verhalten während der Unterrichtszeit:1. Ist eine Klasse bzw. ein Kurs zu Beginn des Unterrichts ohne Lehrer, muss der Klassen- bzw.Kurssprecher nach 5 Minuten das Sekretariat verständigen.2. Die dem Schüler im Rahmen der Lernmittelfreiheit zur Verfügung gestellten Bücher undArbeitsmittel sind schonend zu behandeln; die Bücher sind stets einzubinden und Name undKlasse sowie das Ausleihdatum sind einzutragen. Bei Verlust oder Beschädigung ist vollwertigerErsatz zu leisten.3. Alle mitgebrachten elektronischen Geräte müssen während des Unterrichts ausgeschaltet sein.4. Während des Unterrichts sind Essen, Trinken, Kaugummikauen u.a. grundsätzlich verboten. DerGang zur Toilette soll in den Pausen erledigt werden.5. Das Tragen von Mützen und Kappen während des Unterrichts ist verboten.6. Nach Unterrichtsschluss sind die Stühle auf die Tische zu stellen, alle Fenster zu schließen und dasLicht auszuschalten. Der Raum wird besenrein verlassen und abgeschlossen. Die Heizungsreglerstehen auf „1“ (Winter).Hausordnung <strong>Albertus</strong>-<strong>Magnus</strong>-<strong>Schule</strong> 2009 – S. 4


3. Verhalten während der Pause1. Findet während der Fünfminuten-Pausen kein Raumwechsel statt, so bleiben die Klassen in denjeweiligen Räumen.2. Zu Beginn der großen Pause suchen die Schülerinnen und Schüler unverzüglich einenPausenbereich auf. Dies gilt auch bei Wechsel von Fach- oder Klassenräumen. Die unterrichtendeLehrkraft verlässt den Klassenraum zuletzt. Die Klassenräume werden mit Ausnahme derjenigenim Anbau abgeschlossen.Als Pausenbereiche gelten der Schulhof und der Hortus floralis, bei Regen und großer Kälte auchdas EG Nord.Die Bibliothek kann in den Pausen ebenfalls genutzt werden. Das Essen und Trinken ist dortverboten. Der Zugang zur Bibliothek ist nur über das EG Nord möglich.Der Aufenthalt auf dem Fahrrad-Abstellplatz, im Fahrradkeller und in der Aula ist nicht gestattet.Der Parkplatz nördlich der <strong>Schule</strong> gehört zwar zum Schulgelände, der Aufenthalt dort währendder Pausen ist aber den Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I nicht gestattet.Das Sekretariat soll ausschließlich in den großen Pausen aufgesucht werden.3. Der Aufenthaltsraum im EG Süd steht nur den Oberstufenschülern als Arbeitsraum zurVerfügung, auch während der großen Pausen. Er ist sauber zu halten. Vor ihrer 1.Unterrichtsstunde kann der Aufenthaltsraum ab 8 Uhr auch von den Schülerinnen und Schülernder Sekundarstufe I genutzt werden. Das ist ebenfalls in der Mittagspause möglich.4. Vor der ersten Stunde ist das EG Nord geöffnet.4. ZuwiderhandlungenBei Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung können im Interesse der Schulgemeinschaft erzieherischeund Ordnungsmaßnahmen nach den Bestimmungen der Schulordnung des Bistums Mainz ergriffenwerden.<strong>Viernheim</strong>, im November 2009Hausordnung <strong>Albertus</strong>-<strong>Magnus</strong>-<strong>Schule</strong> 2009 – S. 5

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