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Geschäftsbericht 2012 - Delticom AG

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Konzernanhang der <strong>Delticom</strong> <strong>AG</strong> : Erläuterungen zur Bilanz91Eigenkapital(19) Gezeichnetes KapitalDas gezeichnete Kapital setzte sich nach dem Börsengang am 26.10.2006 aus 3.946.480 auf denNamen lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem rechnerischen anteiligenBetrag am Grundkapital von 1,00-€ je Aktie zusammen. Durch die von der Hauptversammlung am19.05.2009 beschlossene Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und die damit verbundene Ausgabeneuer Aktien verdreifachte sich das gezeichnete Kapital. Am 06.05.2011 erhöhte sich das gezeichneteKapital durch Ausübung von 8.000 Optionsrechten, die zum Bezug von 8.000 neuen,nennbetragslosen, auf den Namen lautenden Stückaktien der Gesellschaft berechtigten, durch dasMitglied des Vorstands Frank Schuhardt um 8.000 Aktien. Das Grundkapital beträgt daher nun11.847.440,00-€ und ist in 11.847.440 auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennbetrag(Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00-€ je Aktie eingeteilt.Die Befugnisse des Vorstands hinsichtlich der Ausgabe von Aktien sind in §-5 "Höhe und Einteilungdes Grundkapitals" der Satzung der <strong>Delticom</strong> <strong>AG</strong> und hinsichtlich des Rückkaufs von Aktien in den§§-71-ff.-AktG und entsprechenden Ermächtigungsbeschlüssen der Hauptversammlung geregelt.Die ordentliche Hauptversammlung vom 03.05.2011 hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapitalder Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 02.05.2016 durch ein- oder mehrmaligeAusgabe von insgesamt bis zu 5.919.720 neuen, nennbetragslosen, auf den Namen lautendenStückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen um insgesamt bis zu 5.919.720,00-€ zu erhöhen (genehmigtesKapital 2011). Das genehmigte Kapital 2011 wurde am 10.06.2011 im Handelsregister eingetragen.Bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen sowie in bestimmten Fällen bei Kapitalerhöhungengegen Bareinlagen ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrechtauszuschließen.Die Hauptversammlung vom 30.08.2006 hatte den Vorstand (beziehungsweise den Aufsichtsrat anstelledes Vorstands soweit Optionsrechte an Vorstandsmitglieder gewährt werden) ermächtigt, biszum 29.08.2011 einmalig oder mehrmalig Optionsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 100.000neuen, nennbetragslosen, auf den Namen lautenden Stückaktien der Gesellschaft an Mitglieder desVorstands der Gesellschaft und an Arbeitnehmer der Gesellschaft zu gewähren. Das Grundkapital derGesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.08.2006 um insgesamt bis zu100.000,00-€ durch Ausgabe von insgesamt bis zu 100.000 neuen, nennbetragslosen, auf den Namenlautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital I/2006). Das bedingte Kapital I/2006 dientausschließlich der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber von Optionsrechten, die gemäß dem Ermächtigungsbeschlussder Hauptversammlung vom 30.08.2006 über die Gewährung von Aktienoptionsrechtendurch die Gesellschaft ausgegeben werden. Das bedingte Kapital I/2006 wurde am01.09.2006 im Handelsregister eingetragen.Bei der von der Hauptversammlung am 19.05.2009 beschlossenen Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmittelnunter Ausgabe neuer Aktien erhöhte sich das bedingte Kapital I/2006 im gleichen Verhältniswie das Grundkapital auf 300.000,00-€. Die Kapitalerhöhung und die Satzungsänderung bezüglichdes bedingten Kapitals I/2006 wurden am 10.06.2009 beim Amtsgericht Hannover in das Handelsregistereingetragen. Aufgrund der bereits dargestellten Ausübung von 8.000 Optionsrechten, die zum

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