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Geschäftsbericht 2012 - Delticom AG

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80 Konzernanhang der <strong>Delticom</strong> <strong>AG</strong> : Wesentliche Bilanzierungs- und BewertungsmethodenVerwendung der Effektivzinsmethode sowie unter Abzug von Wertminderungen bewertet. Eine Wertminderungbei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird dann erfasst, wenn objektive Hinweisedafür vorliegen, dass die fälligen Forderungsbeträge nicht bzw. nicht vollständig einbringlich sind.Die Höhe der Wertminderung bemisst sich als Differenz zwischen dem Buchwert der Forderung unddem Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows aus dieser Forderung, diskontiert mit dem Effektivzinssatz.Der Buchwert der Forderung wird durch den Ansatz eines Wertminderungskontos gemindert.Die Wertminderung wird erfolgswirksam erfasst. In Fremdwährung valutierende Posten wurden zumMittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind zum jeweiligen Nennwert angesetzt. Ausgewiesenwerden Bankguthaben sowie Kassenbestände und Schecks, die ausnahmslos kurzfristig fälligsind. Liquide Mittel in Fremdwährung werden zum jeweiligen Stichtagskurs umgerechnet.Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt nach IAS-12. Aktive latente Steuern werden grundsätzlichfür temporäre Differenzen zwischen Wertansätzen der Steuerbilanz und der Konzernbilanz erfasst, diesjedoch nur dann, wenn es wahrscheinlich ist, dass zukünftig ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbarsein wird, gegen das die temporäre Differenz verwendet werden kann. Darüber hinaus werden latenteSteuern auf künftig als realisierbar eingeschätzte Verlustvorträge aktiviert. Passive latente Steuernwerden grundsätzlich für sämtliche zu versteuernden temporären Differenzen zwischen Wertansätzender Steuerbilanz und der Konzernbilanz gebildet.Latente Steuern werden unmittelbar im Eigenkapital erfasst, sofern sich die Steuer auf Posten bezieht,die in der gleichen oder einer anderen Periode unmittelbar dem Eigenkapital gutgeschrieben oder belastetwerden.Latente Steuern werden unter der Anwendung der Steuersätze und Steuervorschriften bewertet, dieam Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet worden sind und deren Geltungzum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw. der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeiterwartet wird. Latente Steuerposten inländischer Gesellschaften werden mit einemSteuersatz von 31,67-% (Vorjahr: 31,82-%) bewertet.Eine Saldierung von aktiven latenten Steuern mit passiven latenten Steuern erfolgt, soweit eine Identitätder Steuergläubiger und Fristenkongruenz besteht.Latente Steuerforderungen und latente Steuerverbindlichkeiten werden gemäß IAS-1.70 unter denlangfristigen Vermögenswerten bzw. langfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Eine Abzinsung latenterSteueransprüche und -verbindlichkeiten ist gem. IAS-12.53 nicht zulässig.Die deutschen Gesellschaften unterliegen einer Gewerbeertragsteuer von 15,8-% (Vorjahr: 16,0-%)des Gewerbeertrags. Der Körperschaftsteuersatz beträgt 15,0-% (Vorjahr: 15,0-%) zuzüglich des Solidaritätszuschlagsin Höhe von 5,5-% (Vorjahr: 5,5-%) auf die Körperschaftsteuer.

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