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Geschäftsbericht 2012 - Delticom AG

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62 Konzernlagebericht der <strong>Delticom</strong> <strong>AG</strong> : Die <strong>Delticom</strong>-AktieDas bedingte Kapital II/2011 dient ausschließlich der Gewährung neuer Aktienan die Inhaber von Wandlungs- oder Optionsrechten, die gemäß dem vorstehendbeschriebenen Ermächtigungsbeschluss durch die <strong>Delticom</strong> <strong>AG</strong> oder durch Gesellschaften,an denen die <strong>Delticom</strong> <strong>AG</strong> unmittelbar oder mittelbar mehrheitlichbeteiligt ist, ausgegeben werden. Das bedingte Kapital II/2011 wurde am10.06.2011 im Handelsregister eingetragen.Befugnisse desVorstands zum Aktienrückkaufund zurVerwendung eigenerAktienMit Beschluss der Hauptversammlung vom 11.05.2010 wurde die Gesellschaftermächtigt, eigene Aktien im Volumen von bis zu 10-% ihres zum Zeitpunkt derBeschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigunggilt bis zum 10.05.2015. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmaloder mehrmals, zu einem oder zu mehreren Zwecken durch die Gesellschaft oderdurch Dritte für Rechnung der Gesellschaft ausgeübt werden. Der Erwerb erfolgtnach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines öffentlichen Kaufangebotsbeziehungsweise mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe einessolchen Angebots.Der für den Erwerb der Aktien über die Börse gezahlte Gegenwert je Aktie (ohneErwerbsnebenkosten) darf den am Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktionermittelten Kurs im XETRA-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem)um nicht mehr als 10-% über- oder unterschreiten. Bei einem Erwerbüber ein öffentliches Kaufangebot beziehungsweise eine öffentliche Aufforderungzur Abgabe eines Kaufangebots dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerteder gebotenen Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) denmaßgeblichen Wert einer Aktie der Gesellschaft um nicht mehr als 10-% überoderunterschreiten.Maßgeblicher Wert ist bei einem öffentlichen Kaufangebot der durch dieSchlussauktion ermittelte Kurs im XETRA-Handel (oder einem vergleichbarenNachfolgesystem) am Börsenhandelstag vor dem Tag der Bekanntgabe des Angebotsund bei einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotsder durch die Schlussauktion ermittelte Kurs im XETRA-Handel (oder einem vergleichbarenNachfolgesystem) am letzten Börsentag vor dem Tag, an dem dieAngebote von der Gesellschaft angenommen werden.Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines Kaufangebots nicht unerheblicheAbweichungen vom maßgeblichen Wert, kann das Angebot angepasst werden.Der Vorstand ist ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien zu allen gesetzlichzugelassenen Zwecken zu verwenden, insbesondere kann er die Aktien einziehen,gegen Sachleistung veräußern, in anderer Weise als über die Börse oder durchein Angebot an die Aktionäre veräußern oder den Mitarbeitern der Gesellschaftoder ihrer Konzerngesellschaften zum Erwerb oder den Inhabern von Bezugsrechtenin Erfüllung der Verpflichtung der Gesellschaft aus dem gemäß dem Beschlussder Hauptversammlung vom 30.08.2006 aufgestellten Aktienoptionsplan anbie-

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