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Geschäftsbericht 2012 - Delticom AG

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106 Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersBestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den von der <strong>Delticom</strong> <strong>AG</strong>, Hannover, aufgestellten Konzernabschluss – bestehend aus GewinnundVerlustrechnung, Gesamtergebnisrechnung, Bilanz, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnungund Anhang – sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis31. Dezember <strong>2012</strong> geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach denIFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach §-315a-Abs.-1-HGB anzuwendendenhandelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung des Vorstandes der Gesellschaft. UnsereAufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über denKonzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach §-317-HGB unter Beachtung der vom Institut derWirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfungvorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten undVerstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendendenRechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit undüber das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über möglicheFehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogeneninternen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlageberichtüberwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsseder in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises,der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichenEinschätzungen des Vorstandes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlussesund des Konzernlageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichereGrundlage für unsere Beurteilung bildet.Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschlussden IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach §-315a-Abs.-1-HGBanzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriftenein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage desKonzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamtein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigenEntwicklung zutreffend dar.Hannover, den 8. März 2013PricewaterhouseCoopersAktiengesellschaftWirtschaftsprüfungsgesellschaftHelmuth SchäferWirtschaftsprüferppa. Thomas MoneckeWirtschaftsprüfer

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