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Geschäftsbericht 2012 - Delticom AG

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Bericht des Aufsichtsrats7In der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 19.03.2013 hat der Aufsichtsrat die Jahresabschlussunterlagenund Prüfungsberichte intensiv behandelt: den Jahresabschluss nach den deutschen handelsrechtlichenVorschriften und den Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards(IFRS), jeweils zum 31.12.<strong>2012</strong>, sowie den Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns für dasGeschäftsjahr <strong>2012</strong>. Die Berichte des Abschlussprüfers, der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss,der Abhängigkeitsbericht sowie der Bericht über die Lage der <strong>Delticom</strong> <strong>AG</strong> und des Konzerns sowieder Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns wurden uns rechtzeitig vorgelegt,so dass ausreichend Gelegenheit zur Prüfung bestand. Der Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopersAktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Fuhrberger Straße 5, 30625 Hannover, hatte dieAbschlüsse zuvor geprüft. An der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers bestehen keinerlei Zweifel.Nach Überzeugung des Abschlussprüfers vermitteln der Jahresabschluss sowie der Konzernabschlussin Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsvorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendesBild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Zahlungsströme der Gesellschaftund des Konzerns; die Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer hat zu keinenEinwendungen geführt. Der Abschlussprüfer hat seine Bestätigungsvermerke jeweils in uneingeschränkterForm erteilt. Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zum Abhängigkeitsbericht hat folgendenWortlaut: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass die tatsächlichenAngaben des Berichtes richtig sind und bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistungder Gesellschaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden sind."Darüber hinaus hat der Abschlussprüfer im Rahmen seiner Beurteilung des Risikomanagementsystemsfestgestellt, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen getroffen hat, umRisiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, frühzeitig zu erkennen. Bei derSitzung am 19.03.2013 berichteten Vertreter des Abschlussprüfers über die wesentlichen Ergebnisseder Prüfungen und standen dem Aufsichtsrat für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Dem Berichtdes Abschlussprüfers haben wir uns nach eigener Prüfung von Jahresabschluss, Konzernabschluss,Lagebericht, Konzernlagebericht und Abhängigkeitsbericht vollumfänglich angeschlossen. Der Aufsichtsrathat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss der <strong>Delticom</strong><strong>AG</strong> ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat hat sich dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendungdes Bilanzgewinns angeschlossen.Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre hervorragendeArbeit im vergangenen Jahr.Hannover, den 19. März 2013Andreas Prüfer

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