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vgwort-fbw-bibliographie-1977-2013-20140206.pdf, Seiten 1-470

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Buch und WissenschaftXVschaftliche Ergebnisse als Habilitationen, während die Verhältnisse früherumgekehrt waren: Habilitationen durchliefen einen strengen Prüfungsritus,es war an einigen guten Universitäten durchaus üblich, daß mehrals zehn Gutachten zu einem Buch eingeholt wurden, das natürlich nichtdie ganze Breite eines Faches widerspiegeln konnte, wohl aber in einemgrößeren Gebiet »Forschung« war. Heute werden Habilitationsschriftenüber enge Themen zuweilen nur von zwei Gutachtern beurteilt –einem vor Ort und einem auswärtigen, und manchmal auch nur in einem»Sammelgutachten«. Andererseits gibt es (noch) deutsche Universitäten,die für eine »summa«-Dissertation mindestens drei, gelegentlichsogar fünf Voten einholen. Dementsprechend sind denn oft auch die demAusschuß vorgelegten Arbeiten. Erstklassige Dissertationen mit einemUmfang von sechshundert <strong>Seiten</strong> sind keine Seltenheit, Habilitationentragen gelegentlich die unübersehbaren Spuren einer raschen Verfertigungund begnügen sich nicht selten mit wenig mehr als zweihundert<strong>Seiten</strong>.Natürlich kann man Wissenschaft nicht quantifizieren. Aber es hatsich doch der Eindruck verstärkt, daß Habilitationen »leichter« gewordensind, und es gibt Universitäten, an denen man sich heute quasi in allerStille habilitieren kann: drei Mentoren reichen aus, um eine Habilitationsschriftauf ihre Dignität hin zu prüfen, und wenn die sich einig sind, dieArbeit anzunehmen, wenn Dekan und Fakultätsrat einverstanden sind, istdie Habilitation damit erledigt – die Fakultät, früher die kritische Instanz,vor der ein Habilitand zusätzlich mit Vortrag und gründlicher Diskussionenzu bestehen hatte, erfährt nur noch durch ein Rundschreiben vonder vollzogenen Habilitation eines derart geprüften (oder auch nichtgeprüften)Kandidaten. Das ist die »Habilitation light«, wie Spötter sagen.Entsprechend ist denn auch zuweilen die Qualität derart durchgekommenerHabilitationsschriften – und die Arbeit des Bewilligungsausschusseswird schwieriger, wird er doch zur kritischen Instanz, die früher in denUniversitäten angesiedelt war. Dissertationen hingegen werden vielfachöffentlich ausgelegt, jedes Fakultätsmitglied hat das Recht, sie einzusehenund, wenn er es für erforderlich hält, Kritik zu üben und Einspruchzu erheben. Da ist ein Filter eingebaut, der bei an sich höherrangigenArbeiten oft fehlt.Diese universitären Gewichtsverschiebungen spiegeln sich in den Anträgen,die dem Bewilligungsausschuß der VG Wort vorgelegt werden.Dessen Arbeit wird aber auch noch in anderer Hinsicht erschwert, nämlichdurch die beunruhigend große Zahl von Dissertationen, die mit der

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