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Apulien-Prospekt zum Herunterladen - Aachener Zeitung

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ReiseanmeldungLeserreise in die <strong>Apulien</strong>Hiermit melde ich mich/uns verbindlich zur Leserreise anAPULIENBeratung und Buchung:Verlagshaus <strong>Zeitung</strong>sverlag Aachen GmbHMarketing/LeserreisenDresdener Str. 3, 52068 AachenTel. 0241/5101-710 • Fax –147Montag bis Freitag: 08.00 -18.00 UhrReisedaten: apulien Wird von Mondial ausgefüllt:Reisetermin: 21.5. – 28.5.2013 Anmeldung erfaßt von:Reisebestätigungsnummer:Flugreise ab: siehe Zustiegsorte Buchungsstelle:Verlag: <strong>Zeitung</strong>sverlag Aachen Agenturnummer:Auf den Spuren der Staufer in SüditalienIhr Termin:21.5. – 28.5.2013Reisepreis Abonnent: 1195,- €pro Person im DoppelzimmerReisepreis Nicht-Abonnent: 1315,- €Anschrift der Reisenden: (bitte gut leserlich ausfüllen)Name:Straße:PLZ/Ort:Telefon:Geboren:Name:Straße:PLZ/Ort:Telefon:Geboren:Buszustieg: Aachen Düren JülichAbonnent:* ja nein *Aufgrund meines Abonnements erhalten meine Begleitpersonen und ich denAbonnentenpreis.Berechnung des Reisepreises:Reisepreis p.P. im DZ Abonnent: € 1195,- gesamt: €Reisepreis p.P. im DZ Nicht-Abonnent: € 1315,- €Ausflug Castel del Monte mitMittagessen und Tischwein € 75,- €Ausflug Ostuni, Alberobellound Callana-Grotten € 70,- €Ausflugspaket € 130,- €Einzelzimmerzuschlag: € 210,- €Vollschutzversicherungspaket (Hanse Merkur) In dem Vollschutzpaket ist folgendes enthalten: Reise-Rücktritts kosten-;Reiseabbruch-; Reisekrankenversicherung mit Notfall-Hilfe; Reisegepäckversicherung bis 2.000 € pro Personbis 65 Jahre pro Person: € 39,- €ab 65 Jahre pro Person: € 56,- €Gesamtpreis: €Die Anmeldung ist rechtsverbindlich. Die auf der Rückseite aufgeführten Reisebedingungendes Reiseveranstalters sind mir bekannt und werden ausdrücklichanerkannt. Bei Reiserücktritt werden Stornokosten entsprechend den Reisebedingungenberechnet.Ich erkläre ausdrücklich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller in dieseranmeldung aufgeführten Personen einzustehen.Eingeschlossene leistungen:Bustransfer ab Aachen, Düren oder Jülich (bitte bei der Anmeldung angeben)<strong>zum</strong> Flughafen Köln und zurückFlug nach Bari und zurückLuftverkehrsteuer, Flughafen- und SicherheitsgebührenTransfer Flughafen – Hotel – Flughafen7 Übernachtungen mit Halbpension im 4-Sterne “Ostuni Rosa Marina Resort”in OstuniAbgabe für touristische DienstleistungenOtranto – Südspitze S. Maria di Leuca inkl. Mittagessen und TischweinAusflug nach Matera, die weltberühmte HöhlenstadtHalbtagesausflug Bari mit Mittagessen und Tischweinlangjährig bewährte, dipl. Deutsch sprechende Reiseleitung während desganzen AufenthaltesReisebegleitung ab/bis AachenZUSÄTZLICH BUCHBAR:Ausflug Castel del Monte mit Mittagessen und Tischwein: € 75,-Ausflug Ostuni, Alberobello und Castellana-Grottenmit Mittagessen und Tischwein: € 70,-Sonderpreis für das Ausflugspaket: € 130,-Einzelzimmerzuschlag: € 210,-Beratung und Buchung:Verlagshaus <strong>Zeitung</strong>sverlag Aachen GmbHMarketing/LeserreisenDresdener Str. 3, 52068 AachenTel. 0241/5101-710 Fax -147Montag bis Freitag: 08.00 -18.00 UhrOrt, Datum und UnterschriftOrt, Datum und UnterschriftFür eine Reisebuchung bitte die Reiseanmeldung vollständig ausfüllen, abtrennen und an den <strong>Zeitung</strong>sverlag Aachen faxen oder per Post senden.Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen. Mindestteilnehmerzahl für fakultative Ausflüge: 15 Personen. Programm- sowie Flugzeitenänderungen vorbehalten.Stand: Oktober 2012. Veranstalter: Mondial Tours MT SA; CH-Locarno. Es gelten die Reisebedingungen des Veranstalters, die Sie mit Ihrer Bestätigung erhalten.


<strong>Apulien</strong> I KulturreiseKulturreise I <strong>Apulien</strong>Reiseveranstalter: Mondial Tours MT SAPiazza Pedrazzini 7a CH-6600 LocarnoAllgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseverträge:Ostuni – PanoramaansichtEine Reise in das Herzstück ItaliensEin Absatz macht die Klasse eines Schuhs aus – so auch im Falle des italienischenStiefels. Denn <strong>Apulien</strong>, die südöstliche Region mit ihrer Halbinsel Salento – dem eigentlichenStiefelabsatz – gehört zu den Höhepunkten von Bella Italia, sowohl inlandschaftlicher Hinsicht, als auch in kultureller. Sanftes, grünes Hügelland erstrecktsich hier bis in fruchtbare Küstenebenen. Silberne Olivenhaine gehen überin blühende Wäldchen von Mandelbäumen. Kleine Fischerorte geben den Anschein,als sei die Zeit an <strong>Apulien</strong>s Küste in wahrer Idylle stehen geblieben. Und derhier prächtig gedeihende Wein weist darauf hin, mit welchem Klima die Region gesegnetist: Von Mai bis Oktober erstreckt sich die Badesaison an den Stränden mitklarem Wasser. Kein Wunder, dass der Stauferkaiser Friedrich II. so viel Zeit in <strong>Apulien</strong>verbrachte, und die Staufer vielerorts ihre Bauten hinterließen. Eines davon giltheute als Wahrzeichen der Region: Das berühmte Castel del Monte. Doch nicht nurdie Staufer schufen architektonische Höhepunkte in dieser Gegend. So entzückendie apulischen Städte mit prachtvollem Barock, die ursprünglichen Dörfer hingegenmit volkstümlichen Rundbauten. Romanische Kathedralen erheben sich mitmächtigen Mauern vor den Augen der Besucher, und eindrucksvolle Höhlen lassenerkennen, dass die Region schon seit Urzeiten von Menschen besiedelt wurde.Diese Reise führt Sie zu den schönsten Orten <strong>Apulien</strong>s, sowie durch seine lange Geschichte.Wir führen Sie zurück in die ferne Ära der Jungsteinzeit, begleiten Sie indie Kultiviertheit der Antike, gewähren Ihnen spannende Einblicke in byzantinischeKunstfertigkeit und lassen Sie in majestätischen Domen und Kastellen die großartigeZeit der Normannen und Staufer selbst erleben.REISEPROGRAMM1. Tag: AnreiseBustransfer ab Aachen, Düren oder Jülich <strong>zum</strong> FlughafenKöln und Flug mit Air Berlin nach Bari. Begrüßungdurch Ihre örtliche Reiseleitung. Anschließend Transfer<strong>zum</strong> 4-Sterne “Ostuni Rosa Marina Resort” in Ostuni.Der restliche Tag steht Ihnen zur freien Verfügung.2. Tag: Otranto – Südspitze S. Maria di LeucaNach dem Frühstück beginnt eine Rundfahrt, die besondersden Naturfreund begeistern wird. Zunächstfahren Sie auf der bezaubernden Küstenstraße in dasStädtchen Otranto. Hier steht eine Besichtigung desgeschichtsträchtigen Hafenortes an, der heutzutagesogar der italienischen Mafia zu idyllisch zu seinscheint, um hier ihren Aktivitäten nachzugehen. Anschließendgeht es weiter auf der wunderschönen Küstenstraßeum das Südende von <strong>Apulien</strong>. Am SpätnachmittagRückfahrt ins Hotel.3. Tag: Castel del Monte (fakultativ)Der Tag steht zur freien Verfügung. Sie haben jedochauch die Möglichkeit, an einer Fahrt <strong>zum</strong> großartigstenStauferschloss Italiens, dem Castel del Monte,teilzunehmen. Dieses Schloss wurde für den Hohenstaufer-KaiserFriedrich II. wahrscheinlich von 1240-1250nach dessen sehr eigenen Vorstellungen erbaut – inungewöhnlicher, achteckiger Grundform. So wird die„Burg am Berg“ wegen ihrer exponierten Lage undihres auffälligen Anblicks auch als „Krone <strong>Apulien</strong>s“ bezeichnet.Doch nicht nur das Aussehen des Kastellsgibt Rätsel auf. Bis heute ist ungeklärt, zu welchemZweck Friedrich II. diesen Bau errichten ließ. War esschlicht ein Jagdschloss für den italienbegeistertenMonarchen? Wollte er vor der Bevölkerung mit dieser„Krone“ seine Macht demonstrieren? Oder sollte dieBurg tatsächlich einen Schatz bergen? Es bestehen sogarTheorien, die Zusammenhänge zwischen dem Kastellund der ägyptischen Cheops-Pyramide erkennenwollen. Und wurde der Bau überhaupt je vollendet?Nur eines gilt als sicher: Der Anblick des Castel delMonte ist schlicht atemberaubend. Unterwegs machenSie Halt in Trani, wo Sie ein weiteres Kleinod dieserRegion, die schönste romanische Kathedrale <strong>Apulien</strong>s, besichtigen werden (Preis inkl. Mittagessen undTischwein: 75 €). Nachmittags Rückfahrt <strong>zum</strong> Hotel.4. Tag: Matera, die weltberühmte HöhlenstadtHeute fahren Sie in die Stadt Matera (in der Region Basilicata),die am Abhang einer tiefen Schlucht liegt.Doch dies ist nicht die einzige Besonderheit des Ortes.Zum Staunen regt der Anblick der so genannten „Sassi“von Matera an, in Fels gehauene Höhlen, die infrühgeschichtlichen Zeiten als relativ komfortable Behausungenerrichtet wurden – und bis nach dem 2.Weltkrieg als Unterkünfte dienten. Und Matera bietetnoch mehr: In architektonisch interessanten Felsenkirchenkann man noch immer Fresken aus dem Mittelalterbewundern. Kein Wunder, dass Matera heuteWeltkulturerbe ist und die Besucher seit langer Zeitdurch seine Geschichte und sein Stadtbild zu faszinierenvermag. Anschließend Rückfahrt über Tarent <strong>zum</strong>Hotel.5. Tag: Halbtagesausflug BariEin Besuch in <strong>Apulien</strong> wäre nicht komplett, ohne dieHauptstadt der Region, Bari, gesehen zu haben. Soführen wir Sie am fünften Tag in diesen typisch italienischenOrt. Bei einem Spaziergang durch die Altstadtbesichtigen Sie die berühmte Wallfahrtskirche San Nicola,Prototyp des Baustils „romanico barese“ und Ruheortder Reliquien des Heiligen Nikolaus (welche sichBari im 11. Jahrhundert auf einem wahren Raubzug„verschaffte“), sowie die Kathedrale San Sabino ausdem 12. Jahrhundert. Nach einer Erkundung der Außenmauerndes Kastells von Bari bleibt noch Zeit füreinen kleinen Bummel durch die Neustadt mit ihrenschönen Geschäften. Nach dem Mittagessen Rückfahrtins Hotel. Der restliche Tag steht zur freien Verfügung.6. Tag: Grotten von Castellana, Alberobello undOstuni (fakultativ)Am Vormittag fahren Sie zunächst zu den Grotten vonCastellana. Diese besitzen, neben der AdelsbergerGrotte bei Postojana in Slowenien, das bedeutendsteTropfsteinhöhlensystem in Europa und sind etwa 1,5km lang. Der Stalagmiten- und Stalaktitenreichtum isteinzigartig.Anschließend besichtigen Sie Alberobello, das Zentrumder Trulli-Region. Es ist Weltkulturerbe und besitztweit über 1000 Trulli, die malerischen (und auchtatsächlich oft gemalten) Rundhäuser aus Stein mitkegelförmigem Dach. Sehenswert ist auch die in Trullo-Formerbaute Antonius-Kirche und im Norden derStadt der doppelstöckige „Trullo Sovrano“.Nach dem Mittagessen erwartet Sie Ostuni, die „weißeStadt“. Auf einem Hügel liegt Ostunis Kern aus demMittelalter: Ein bezaubernder Anblick von engen Gassenund strahlend weiß getünchten Häusern. Von hierbietet sich Ihnen gleichsam ein herrlicher Ausblick aufdie nahe gelegene Küste (Preis inkl. Mittagessen undTischwein: 70 €). Rückfahrt ins Hotel am Spätnachmittag.7. Tag: Zur freien VerfügungDer heutige Tag steht Ihnen zur freien Verfügung. EntspannenSie sich im Hotel, am Meer oder unternehmenSie einen Spaziergang in der schönen Umgebung.8. Tag: RückreiseJe nach Abflugzeit Bustransfer <strong>zum</strong> Flughafen von Bariund Rückflug nach Köln. Anschließend Transfer zurückzu den Ausgangsorten.Das Hotel:Das „Ostuni Rosa Marina Resort“ liegt direkt am Meerund verfügt über ein gepflegtes Restaurant mit Barsund gemütlichen Aufenthaltsräumen sowie einen Fitness-Raum.Erholen Sie sich am Swimmingpool oderam Privatstrand. Ein guter Hotelservice ist Garant fürerholsame Tage <strong>zum</strong> Ausspannen direkt am Meer.1. Abschluss des Reisevertrages: Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschlusseines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommenwerden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungder Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderteVerpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mitder Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglichnach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Weichtder Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstaltersvor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotszustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.2. Bezahlung: Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheinesim Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Mit Vertragsschluss kann eine Anzahlung gefordert werden. WeitereZahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens bei Aushändigung oder Zugang derReiseunterlagen fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.b)- oder 7.c) genannten Gründen abgesagtwerden kann. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt derReisepreis 76 € nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.3. Leistungen: Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im<strong>Prospekt</strong> und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem <strong>Prospekt</strong> enthaltenenAngaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor,vor Vertragsschluss eine Änderung der <strong>Prospekt</strong>angaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlichinformiert wird.4. Leistungs- und Preisänderungen: Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbartenInhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalternicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungennicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüchebleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. DerReiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder –abweichungen unverzüglich inKenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosenRücktritt anbieten. Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigtenPreise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oderFlughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zuändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschlussund dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderungdes Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisendenunverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesemZeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderungeiner wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutretenoder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lageist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieseRechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleitungdiesem gegenüber geltend zu machen. Änderungswünsche des Reisenden bedürfen unbedingt einerschriftlichen Bestätigung durch Mondial Tours!5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen:5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rückrittserklärungbeim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kundevom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenenReisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparteAufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederungnach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts <strong>zum</strong> vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualenVerhältnis <strong>zum</strong> Reisepreis pauschalieren:1. bis 45. Tag vor Reisebeginn: 55 € Bearbeitungsgebühr p. P.. Bis 30. Tag vor Reisebeginn: 15% vom Reisepreis. Ab29. Tag bis 22. Tag: 30% vom Reisepreis. Ab 21. Tag bis 15. Tag: 60% vom Reisepreis. Ab 14. Tag bis 01. Tag: 80% vomReisepreis. Nicht Erscheinen / No show 100% vom Reisepreis2. Eintrittskarten: Für nicht im Reiseprogramm inkludierte Eintrittskarten betragen die Stornokosten 100% ab Buchungseingang.3. Versicherungen: Diese sind immer vermittelte Fremdleistungen. Die Prämie ist sofort und in voller Höhe fälligund wird, im Falle einer Stornierung durch den Kunden, nicht erstattet.5.2. Bis <strong>zum</strong> Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten ausdem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderenReiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungenentgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalterals Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.5.3. Im Falle eines Rücktritts/Umbuchung/Namensänderung kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlichentstandenen Mehrkosten zzgl. Bearbeitungsgebühr (5.1.I.+5.1.II) verlangen.6. Nicht in Anspruch genommene Leistung: Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitigerRückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei denLeistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sichum völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungenentgegenstehen.7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter: Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antrittder Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:A. Ohne Einhalten einer Frist: Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung desReiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortigeAufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis;er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen,die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlichder ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.B. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl,wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesenwird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungfür die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärungunverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zueinem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalterden Kunden davon zu unterrichten.C. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt: Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für denReiseveranstalter deshalb nicht <strong>zum</strong>utbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass diedem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichenObergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters bestehtjedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nachweist und wenn er dem Reisenden ein vergleichbaresErsatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahltenReisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einemErsatzangebot des Reiseveranstalters keinen Gebrauch macht.8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände: Wird die Reise infolge bei Vertragsschlussnicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl derReiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalterfür die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemesseneEntschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmenzu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. DieMehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Partnern je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkostendem Reisenden zur Last.9. Haftung des Reiseveranstalters:9.1. Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: Die gewissenhafteReisevorbereitung; die sorgfältige Auswahl und Überwachung des Leistungsträgers; die Richtigkeit der Beschreibungaller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Ziff. 3vor Vertragsschluss eine Änderung der <strong>Prospekt</strong>angaben erklärt hat; die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbartenReiseleistungen.9.2. Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistungsbringung betrauten Person.9.3. Wird im Rahmen einer Reise oder zusaätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und demReisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Reiseveranstalter insoweitFremdleistungen, sofern er in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Erhaftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesemFall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausdrücklich hinzuweisen istund die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind.10. Gewährleistung:A. Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalterkann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalterkann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reiseveranstalterkann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.B. Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisendeeine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen ( Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnisherabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichenWert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, denMangel anzuzeigen.C. Kündigung des Vertrages: Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalterinnerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungenden Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßigdurch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels auswichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zu<strong>zum</strong>uten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfebedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenndie sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldetdem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, soferndiese für ihn von Interesse waren.D. Schadenersatz: Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegenNichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalternicht zu vertreten hat.11. Beschränkung der Haftung:11.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf dendreifachenReisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführtwird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen einesVerschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.11.2 Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, dienicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Personenschäden bis 75.000 €je Kunde und Reise. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden beträgt je Kunde und Reise 4.000 €. Liegt der Reisepreisüber 1.350 €, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird in diesemZusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.11.3. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistunglediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die inder Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.11.4. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, alsaufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die voneinem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegenden Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kannoder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.12. Mitwirkungspflicht: Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichenBestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende istinsbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zu Kenntnis zu geben.Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einenMangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung: Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reisehat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber demReiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenner ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjährennach sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem derReiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in dreiJahren.14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften: Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige desStaates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowiederen eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständigeKonsulat Auskunft. Der Reiseveranstalter haftet nicht für rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendigerVisa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragthat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat.Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriftenerwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformationdes Reiseveranstalters bedingt sind.Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren;ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeineInformationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern,reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrageshat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge16. Gerichtsstand: Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz oder am Sitz des Generalagentenverklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, essei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitzoder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltim Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters/Generalagentenmaßgebend.17. Veranstalter: Mondial Tours MT SA, Piazza G. Pedrazzini 7a, 6600 Locarno, Schweiz, Register: CH-509.3.001.358-5 Bearbeitende Agentur: Mondial Tours Ulm, Lehrer Strasse 3, 89081 Ulm: HBR 1735, Ulm. Stand: 10/12

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