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Handbuch zum Verbraucherschutz

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Unter Berücksichtigungdes neuen <strong>Verbraucherschutz</strong>kodexAutonome Provinz BozenAmt für Kabinettsangelegenheiten<strong>Handbuch</strong> <strong>zum</strong><strong>Verbraucherschutz</strong>Tipps von A-Z


ImpressumAUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROLHerausgeben von der Autonomen Provinz Bozen-SüdtirolAbteilung Präsidium - Amt für KabinettsangelegenheitenCrispistr. 3 - Landhaus 139100 BozenTel.: +39 0471 412130/31Fax: +39 0471 412139e-mail: kabinett@provinz.bz.ithome-page: www.provinz.bz.it/praesidium/0101/index_d.aspin Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale SüdtirolZwölfmalgreiner Str. 239100 BozenTel.: +39 0471 975597Fax: +39 0471 979914e-mail: info@verbraucherzentrale.ithome-page: www.verbraucherzentrale.itGesamtkoordinationAmt für KabinettsangelegenheitenTextbearbeitungWalther Andreaus, Gunde Bauhofer, Evi Keifl, Univ. Prof. Dr. Walter ObwexerTextkorrekturAmt für SprachangelegenheitenLayout und GraphikKarodruck, FrangartDruckDruckerei Alto AdigeFinanzierungMinisterium für wirtschaftliche AktivitätenAutonome Provinz Bozen SüdtirolAbkürzungen: DLH=Dekret des Landeshauptmannes, DM=Ministerialdekret,DPR= Dekret des Präsidenten der Republik, GVD=Gesetzesvertretendes Dekret, LG=Landesgesetz,ZGB=ZivilgesetzbuchStand der Informationen: 23.10.2005


Inhalt3 Vorwort6 Konsum heute<strong>Verbraucherschutz</strong> in Europa ____________________________________________________________S. 6<strong>Verbraucherschutz</strong> in Italien _____________________________________________________________S. 13<strong>Verbraucherschutz</strong> in Südtirol __________________________________________________________S. 14Konsumentenrecht-Zugang <strong>zum</strong> Recht-Selbsthilfe _______________________S. 17<strong>Verbraucherschutz</strong>einrichtungen _____________________________________________________S. 2127 VerbraucherInnentipps von A-ZAllgemeine Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten _______S. 27Bauen, Wohnen, Energie ___________________________________________________________________S. 67Ernährung ___________________________________________________________________________________________S. 89Finanzdienstleistungen ______________________________________________________________________S. 109Haushalt, Kleidung, kritischer Konsum ____________________________________________S. 131Reisen ___________________________________________________________________________________________________S. 145Umwelt und Gesundheit ___________________________________________________________________S. 165Verkehr und Kommunikation ___________________________________________________________S. 191Versicherung und Vorsorge _______________________________________________________________S. 209233 StichwortverzeichnisInhalt


Wir haben uns in diesem <strong>Handbuch</strong> bemüht,Frauen und Männer gleichermaßenin Ihrer geschlechtlichen Identitätanzusprechen. Gleichzeitig war es unsaber auch ein besonderes Anliegen, denBürgerinnen und Bürgern einen gut lesbarenund verständlichen Text zu liefern.Daher steht an einigen Stellen, an denensich Personen-, Berufs- und Funktionsbezeichnungenhäufen und eine andereFormulierung nicht möglich war, nur diemännliche Variante; es hätte ebenso gutnur die weibliche sein können.In einem Wald von Paarformen wäre andernfallsder Baum aus dem Blickfeld geraten,die eigentliche Aussage des Satzes.Frauen sind natürlich auch an solchenStellen ausdrücklich gemeint. Wir bittendie Leserinnen um Verständnis für dieseEntscheidung.


VorwortVorwortVorwort desLandeshauptmannesVerbraucherin oder Konsument, Käuferinoder Benutzer, Kunde, Kundin – es gibteine ganze Reihe von Begriffen, die dasGleiche bezeichnen: den Menschen vonheute, Bürgerin oder Bürger unserer modernenGesellschaft.In unserem Gesellschafts- und Wirtschaftssystemverbrauchen wir von morgensbis abends und ein ganzes LebenWaren oder nehmen Dienstleistungenin Anspruch. Alles, was wir im täglichenLeben benötigen, muss käuflich erworbenwerden. Wir decken unseren Bedarfeinerseits über das Wirtschaftssystem(Nahrungsmittel, Kleidung, Wohnung,Auto) und andererseits über die öffentlichenStrukturen – wie Kindergärten,Schulen, Gesundheitswesen, Wasser undAbwasser, Müll, Transport, Energie, Kommunikation,Sozialversicherung, usw.Unser Leben ist vom Funktionieren desprivaten und öffentlichen Wirtschaftssystemsabhängig geworden. Als Konsumentoder Konsumentin haben wir aber auchdie Möglichkeit, bewusst zu konsumieren,dem Verbrauch Sinn und Richtung zugeben und damit Einfluss zu nehmen aufdas System, dessen Teil wir sind.In diesem Spannungsfeld setzt Verbraucherpolitikan und findet ihre Aufgabe.Durch das Aufzeigen der Regeln desMarktes führt sie in die Marktwirtschaftein und über Informations- und Sensibilisierungskampagnenbefähigt sie Verbraucherund Verbraucherinnen, ihre Rolle aktivzu übernehmen und sich im täglichenKonsum von Kriterien leiten zu lassen, diesich am Respekt vor der Mit- und Umweltausrichten.Verbraucherpolitik hat aber auch eine sozialeKomponente. Es gehört mit zu ihrenAufgaben, schwachen und benachteiligtenGruppen beizustehen, sie rollengerechtzu vertreten und ihnen dort zu ihremRecht zu verhelfen, wo sie allein nichtdazu in der Lage sind.Dieses <strong>Handbuch</strong> gibt Einblick in die Verbraucherpolitikund einen Überblick überdie gesetzlichen Bestimmungen. Es orientiertsich an einer Grundhaltung, die fürein gutes Funktionieren unseres Gesellschafts-und Wirtschaftssystems von großerBedeutung ist und die mit „gerecht,korrekt und nachhaltig“ umschriebenwerden kann.Dr. Luis DurnwalderLandeshauptmann von Südtirol3


Paroles danoraParoles danoraParoles danora dlPresidënt dla ProvinziaCunsumadëura o cunsumënt, cumpradëurao utilisadëur, tlienta o tlient – l iena lingia de paroles per definé l medemo:la persona, la zitadina o l zitadin de nostasozietà moderna.Te nosc sistem soziel y economich sonsduc, da duman nchin da sëira y ntan dutanosta vita da uni di cunsumadëures yadurvadëures de bëns y de servijes. Dutde chël che on de bujën tla vita da uni dimuessa unì cumprà, sibe tres l sistem economichprivat (maiadives, guant, abitazions,auti), sibe tres l sistem dla struturespubliches – coche per ejëmpl la scolina,la scola d’ublianza, l sistem saniter, ega,refudam, trasporc publics, energia, cominicazions,previdënza soziela y nsci inant.Nosta vita depënd ëurmei dassënn dalfunzionamënt di sistems economics privaty publich. Ma sciche cunsumadëuresons ënghe la puscibltà de cunsumé cuncunsavëivlëza, de ti dé a nosc cumpurtamëntde cunsum n sëns y n urientamënta na moda da nfluenzé l sistem de chël cheson nstëscpertes atives.Te chësta dinamica scumëncia y vën realisedacuncretamënter la politica dl cunsumadëur:mustran su la regules dl marciàpietela i mesuns per ntënder la gran liniesdl’economia de marcià, acioche l cunsumadëury la cunsumadëura devënte, trescampanies de nfurmazion y de sensibilisazionmiredes, nstësc atifs y urientei dlviers de n cunsum che respëie chi che tista nteurvia y l ambient.Ma la politica dl cunsumadëur prejëntance na cumponënta soziela: si duvier iedefati nce chël de sustenì persones che fejpert de fascies sozieles plu dëibles y dejvantajedes,les reprejentan y ti judan, scel ie debujën, a fé valëi si dërc tl cajo che lesne fossa nia bones de l fé da sëules.Chësc manual nes dessënia na panoramicadi svilups storics dla politica dl cunsumadëury pieta n ressumé dla despusizionslegislatives che regulea la cundizionsfundamenteles a chëles che messon setenì te duc i raions dla vita. L manual ueloradechël ënghe purté pro a nes fé avëi ncumpurtamënt de basa che ie de mpurtanzaper n drë funzionamënt de nosc sistemeconomich y soziel, n cumpurtamëntche possa unì descrì sciche “giust, curet ysustenibl”.Dr. Luis DurnwalderPresidënt dla Provinzia de Bulsan - Südtirol5


6Konsum heuteKonsum heuteUnser Lebensalltag hat sich in den letztenJahrzehnten stark gewandelt. Insbesonderein den westlichen Ländern ist ein Lebenohne Konsum unmöglich geworden.Nahezu alle unsere „Lebensmittel“ müssengekauft werden. Für weite Teile derWelt gilt dies nicht: viele Menschen versorgensich nach wie vor selbst und lebenvon dem, was sie produzieren.Wir Wohlstandsmenschen allerdings konsumierenvon früh bis spät. Fast alles, womitwir im Laufe des Tages in Berührungkommen, ist gekauft. Die notwenigenMittel für Konsumgüter und Dienstleistungen,das Einkommen, erwirtschaftenwir aus dem Verkauf unserer Arbeitskraft,unserer Fähigkeiten und Kenntnisse. Aberum mit den Konsumgütern unsere Bedürfnissezu decken, müssen wir nochzusätzlich Zeit, Kraft und Energie aufwenden.Diese Eigenleistungen (Hausarbeit)werden vielfach als Last und auch alsminderwertig empfunden, weil sie nichtmit Geld bezahlt werden. Trotzdem solltenwir uns im Klaren sein, dass das Ausmaßdieser Eigenarbeit der Berufsarbeit<strong>zum</strong>indest gleichkommt oder diese sogarübertrifft und dass durch die so genannte„Privatisierung“ und „Deregulierung“ vonöffentlichen Leistungen (beispielsweiseAltenbetreuung, Krankenpflege, Kinderbetreuung,Nachhilfe, Recycling usw.)dieser Aufwand noch höher wird.<strong>Verbraucherschutz</strong> inEuropaDem rechtlichen Schutz der Verbraucherinnenund Verbraucher – gemeint sindin erster Linie Personen, die Waren kaufenoder Dienstleistungen empfangen– kommt in den westlichen Industriestaatenseit den fünfziger Jahren des vorigenJahrhunderts besondere Bedeutung zu.Die verschiedenen Aspekte dieses Schutzesbetreffen hauptsächlich die Vorsorgefür die Gesundheit und die Sicherheit derBevölkerung.Im Rahmen der Europäischen Union istder <strong>Verbraucherschutz</strong> im Vertrag zurGründung der Europäischen Gemeinschaft(EG-Vertrag) geregelt. Nach demdort verankerten Ziel-Aufgaben-Katalogmuss die Europäische Gemeinschaft einenBeitrag zur Verbesserung des <strong>Verbraucherschutz</strong>esleisten (Art. 3 Buchst. fEGV).Zu diesem Zweck ist die Europäische Gemeinschaftzunächst verpflichtet, bei derFestlegung und Durchführung der anderenGemeinschaftspolitiken und -maßnahmenden Erfordernissen des <strong>Verbraucherschutz</strong>esRechnung zu tragen. DieseQuerschnittsklausel soll sicherstellen,dass der <strong>Verbraucherschutz</strong> umfassendBerücksichtigung findet.


<strong>Verbraucherschutz</strong> in Europa8rechtlichen Vorschriften und drittens eineangemessene Einbeziehung der <strong>Verbraucherschutz</strong>verbändein die diesbezüglichePolitik der Union (ABl 2003 C 11, 1).Die von der Europäischen Gemeinschaftbislang erlassenen materiell-rechtlichenRegelungen für den<strong>Verbraucherschutz</strong> sind meistens inRichtlinien enthalten, die an die Mitgliedstaatengerichtet und von dieseninnerstaatlich umzusetzen sind.Besondere Bedeutung kommt dabei verschiedenenbereichsübergreifenden Regelungenzu, die neben der Sicherheitund der Information der Verbraucherinnenund Verbraucher in erster Linie derenwirtschaftliche Interessen schützen sollen.Dazu zählen insbesondere folgendeMaßnahmen:Richtlinie 84/450 über irreführende undvergleichende Werbung (ABl 1984 L 250,17, idF ABl 1997 L 290, 18);Richtlinie 85/374 über die Haftung fürfehlerhafte Produkte (ABl 1985 L 210, 29,idF ABl 1999 L 141, 20);Richtlinie 85/577 über den <strong>Verbraucherschutz</strong>im Fall von außerhalb von Geschäftsräumenabgeschlossenen Verträgen(ABl 1985 L 372, 31);Richtlinie 90/314 über Pauschalreisen(ABl 1990 L 158, 59);Richtlinie 93/13 über missbräuchlicheKlauseln in Verbraucherverträgen (ABl1993 L 95, 29);Richtlinie 94/47 <strong>zum</strong> Schutz der Erwerberim Hinblick auf bestimmte Aspektevon Verträgen über den Erwerb vonTeilnutzungsrechten an Immobilien (ABl1994 L 280, 83);Richtlinie 97/7 über den <strong>Verbraucherschutz</strong>bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz(ABl 1997 L 144, idF ABl 2002 L271, 16);Richtlinie 98/6 über den Schutz der Verbraucherbei der Angabe der Preise derihnen angebotenen Erzeugnisse (ABl1998 L 80, 27);Richtlinie 1999/44 zu bestimmten Aspektendes Verbrauchsgüterkaufs und derGarantien für Verbrauchsgüter (ABl 1999L 171, 12);Richtlinie 2001/95 über die allgemeineProduktsicherheit (ABl 2002 L 11, 4).


Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt derverbraucherpolitischen Maßnahmen derEuropäischen Union liegt im Lebensmittelrecht.Die einschlägigen Regelungendienen zwar in erster Linie der Verwirklichungdes Binnenmarktes, sind danebenaber auch auf den Schutz der Verbrauchergerichtet. Geregelt werden insbesonderedie Etikettierung, die Verpackung und dieKennzeichnung von Lebensmitteln. So istbeispielsweise eine Etikettierungspflichtfür bestimmte, aus gentechnisch verändertenOrganismen hergestellte Lebensmittel,vorgesehen (ABl 1998 L 159, 4).Zusätzliche Regelungen dienen der organisatorischenoder verfahrensrechtlichenAbsicherung des <strong>Verbraucherschutz</strong>es.Dazu zählen beispielsweise folgendeMaßnahmen:Richtlinie 98/27 über Unterlassungsklagen<strong>zum</strong> Schutz der Verbraucherinteressen(ABl 1998 L 166, 51, idF ABl 2002 L271, 16);Verordnung Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeitzwischen den für die Durchsetzungder <strong>Verbraucherschutz</strong>gesetzezuständigen nationalen Behörden („Verordnungüber die Zusammenarbeit im <strong>Verbraucherschutz</strong>“)(ABl 2004 L 364, 1).Ganz allgemein geht die EuropäischeGemeinschaft – geleitet von der Rechtsprechungdes Gerichtshofes der EuropäischenGemeinschaften (EuGH) – vonfolgendem Verbraucherleitbild aus: einem„durchschnittlich informierten,aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher“(vgl. z.B. EuGH, RsC-210/96, Gut Springenheide und Tusky,Slg 1998, I-4657, Rdnr 31). Dieses Leitbild<strong>Verbraucherschutz</strong> in Europabildet die inhaltliche Richtschnur für dieAusgestaltung des gemeinschaftlichen<strong>Verbraucherschutz</strong>es.Die 10 Grundsätze des europäischen<strong>Verbraucherschutz</strong>es„Auf Nachbars Feld steht das Korn stetsbesser“, weiß der Volksmund – und auchKonsumentinnen und Konsumenten machendiese Erfahrung im täglichen Leben.Gewisse Güter gibt es in der gewünschtenAusführung nur im Nachbarland, anderewieder sind dort wesentlich billiger.Um die Vorteile des EU-Binnenmarktesrichtig nutzen zu können, sollten wir unsjedoch auch jenseits der Landesgrenzengeschützt fühlen und unsere Rechtekennen; eine kleine Hilfestellung bietendabei die nachfolgend aufgelisteten Eckpunkte:Kaufen Sie, was immer Ihnen gefällt– und wo es Ihnen gefällt!Eine Einkaufstour in Europa war schonimmer ihr Wunsch? Kein Problem! Dieeuropäischen Gesetze erlauben es Ihnen,zu kaufen, wo immer Sie wollen, ohne sichdabei um Zollgebühren oder Mehrwertsteuer-Aufschlägekümmern zu müssen.Dies gilt sowohl für Einkäufe anlässlich einerReise ins EU-Ausland als auch für alleEinkäufe über Internet, Kataloge, usw.Ausgenommen von diesem freienEinkauf sind jene Güter, die in einigenStaaten verboten sind, wie beispielswei-9


<strong>Verbraucherschutz</strong> in Europaunterliegen die Produkte aus kontrollierterHerkunft (wie z.B. der Parmaschinken,„Prosciutto di Parma“) strikten Regelungen.Die Gesetze geben auch vor,dass gentechnisch veränderte Produkteals solche ausgewiesen sein müssen.Jede Menge Infos rund umsThema Ernährung finden Sie auf der Homepageder Verbraucherzentrale:www.verbraucherzentrale.itVerträge müssen fair sein!Haben Sie auch schon einmal einem Vertraggesehen, dessen Kleingedrucktesvom Umfang her einem mittellangenRoman ähnelte? Und vielleicht habenSie nicht alles ganz genau gelesen? Was,wenn Sie z.B. unterschrieben haben, dassder oder die Gewerbetreibende jederzeitden Preis der Dienstleistung zu Ihren Ungunstenändern kann?Die EU-Gesetze verbieten solche missbräuchlichenKlauseln. Egal, welchenVertrag Sie unterzeichnet haben und woinnerhalb der EU dies geschehen ist – dasGesetz schützt Sie.Verträge immer erst in Ruhe lesen,einmal drüber schlafen, und dann erstunterzeichnen! Diese Mühe lohnt sich auflange Sicht gewiss, und ... vorbeugen iststets einfacher als heilen!Nutzen Sie Rücktrittsfristen!Bei einem Einkauf außerhalb der Geschäftsräume(d.h. bei Kaffeefahrten, Vertreterbesuchen,Verkaufsveranstaltungen,Ankauf per Katalog, usw.) haben Sie eineBedenkzeit, die je nach Vertragsart unterschiedlichist. Sie können ohne Angabevon Gründen innerhalb dieser Frist vomVertrag zurücktreten. Ähnliche Regelungengibt es auch für Investitionsverträge.Der Rücktritt sollte immerschriftlich per Einschreiben erfolgen! Vorsicht:in manchen Staaten gelten Messe-Stände als Geschäftsräume!Preise vergleichen leicht gemacht!Der Preisvergleich gestaltet sich schwierig,da Produkte in verschiedenen Füllmengenangeboten werden? Keine Sorge!EU-Gesetze legen fest, dass für jedesProdukt der Mengenpreis angegebenwerden muss, d.h. entweder der Kilo-,Liter- oder Stückpreis. So ist es einfacher,zwischen einer 375 g und einer 500 g PackungFrühstücksflocken zu vergleichen.Ebenso festgelegt ist, dass bei Finanzgeschäftengewisse Eckdaten – z.B. der jährlicheNettozinssatz – mitzuteilen sind.Verbraucherzentrale und EuropäischesVerbraucherzentrum haben gemeinsameinen Preisfinder erarbeitet, indem alle Infos rund ums Thema Preisvergleichezu finden sind!Schluss mit irreführender Werbung!Sie haben angeblich eine Reise gewonnen,und dann stellt sich heraus, es warlediglich ein Vorwand, um Ihnen etwas zuverkaufen? Oder das erworbene Produkterfüllt die Werbeversprechen in keinerWeise? EU-Gesetze schützen Sie vor solchemMissbrauch!Anbieter, die über Fernabsatz (also Inter-11


12<strong>Verbraucherschutz</strong> in Europanet, Katalog, u.ä.) verkaufen, müssen denGesamtpreis eines Produktes einschließlichTransportspesen und Steuern sowiealle Informationen über ihre Tätigkeit angeben.„Wenn es zu gut klingt, um wahrzu sein, dann ist es wahrscheinlich gelogen“– eine gesunde Portion Misstrauenschützt oft vor bösem Erwachen!Gute Reise!Sie haben eine Pauschalreise gebucht, beider Ihnen ein Luxushotel versprochenwurde, und landeten auf einer Baustelle?Das EU-Recht schützt sie auch in diesemFall. Reiseveranstalter müssen Ihre Versprechungeneinhalten, und Sie habenAnrecht auf einen Schadenersatz für dieentgangene Urlaubsfreude.Sie sind auch geschützt, wenn der Reiseveranstalterin Konkurs geht: der nationaleGarantiefonds sorgt dafür, dass Siewieder nach Hause kommen! Das Gesetzschützt Sie auch vor unseriösen Timesharing-Verkäufen:Nützen Sie auf jeden Falldie 10-tägige Rücktrittsfrist!Und zu guter Letzt ist es für Sie – dankEU-Recht – auch leichter, Ihre Haustieremit auf Reisen zu nehmen: mit dem„Haustierpass“ können Sie in jedes EU-Land einreisen.Das Europäische Verbraucherzentrumhat eine Informationsbroschürerund ums Thema Reise zusammengestellt.Sie steht Ihnen kostenlos zur Verfügung!Hilfe bei grenzüberschreitendenStreitigkeitenDie Europäische Kommission unterhältBüros in allen 25 Mitgliedstaaten; außerdemwurde – speziell für grenzüberschreitendeVerbraucherprobleme – einNetzwerk der Europäischen Verbraucherzentrenerrichtet. Das für Italien zuständigeVerbraucherzentrum wurde in der VerbraucherzentraleSüdtirol eingerichtet:Europäisches Verbraucherzentrum,Brennerstraße 3, Bozen, Tel. 0471-980939, info@euroconsumatori.orgwww.euroconsumatori.org.


Früh übt sich ...Selbstbewusster Konsum will gelernt sein– je früher wir damit anfangen, desto besser.Wer schon in jungen Jahren anfängt,darüber nachzudenken, was mit dem eigenenKonsumverhalten alles bewirktwerden kann und wie es mit den Rechtenin diesem Bereich ausschaut, profitiert mitSicherheit im Erwachsenenleben davon.www.yomag.net heißt die Internet-Zeitschrift,die von Jugendlichen aus ganz Europageschrieben wird. Die Artikel setzensich kritisch mit allen Bereichen des Konsumsauseinander.Wer Interesse daran hat, die Ansichtenanderer Europäerinnen und Europäerkennen zu lernen, und ganz nebenbeinoch sein Englisch aufpolieren möchte,sollte mal bei yomag.net vorbeischauen– und wer weiß, vielleicht gibt es ja auchErfahrungen, die man selbst gerne mitanderen teilen möchte!<strong>Verbraucherschutz</strong> in ItalienVerbraucherinformation und Verbraucherberatungsind wichtig. Eine Verbraucherpolitikaber, die allein Aufklärung undInformation betreibt, reicht nicht aus. DerStaat hat vielmehr die Aufgabe, die Verbraucherinnenund Verbraucher durchgesetzliche Maßnahmen zu schützen.Obwohl die Italienische Verfassung keinenArtikel darüber enthält, war in ersterLinie der Staat für den <strong>Verbraucherschutz</strong>zuständig. Mit der Verfassungsreformvon 2001 (Gesetz Nr. 3 vom 18.10.2001)fiel der <strong>Verbraucherschutz</strong> in die Obhutder Regionen.<strong>Verbraucherschutz</strong> in ItalienDer neue <strong>Verbraucherschutz</strong>kodexKürzlich wurde von der Regierung inRom aufgrund einer entsprechendenBevollmächtigung durch das Parlamentein neuer Einheitstext der Gesetze imBereich <strong>Verbraucherschutz</strong> aufgelegt (gesetzesvertretendesDekret Nr. 206 vom06.09.2005, veröffentlicht in Amtblattder Republik Nr. 235 vom 08.10.2005,ordentl. Beiblatt Nr. 162). Damit wurdeein wichtiger Schritt im Hinblick aufeine bessere Übersicht und Systematiküber die verschiedenen Konsumentenschutzbestimmungengesetzt. Die Konsumentenvereinigungenvermissen nochwichtige Bestimmungen, beispielsweise<strong>zum</strong> Anlegerschutz sowie die Möglichkeitvon Sammelklagen durch die Verbraucherschaft.Der neue Einheitstext umfasst146 Artikel: nach den allgemeinen Bestimmungenregelt er noch die korrekteInformation der Konsumentenschaft,die Konsumbeziehungen und die Markttransparenz,die Sicherheit der Produkte,die Rolle der Konsumentenvereinigungenund den Zugang <strong>zum</strong> Recht.Der Konsument bzw. die Konsumentinwird mit dem <strong>Verbraucherschutz</strong>kodexals jene physische Person definiert, welcheWaren oder Dienstleistungen kauftoder gebraucht, die nicht für den beruflichenoder unternehmerischen Bedarfbestimmt sind. Als grundlegende Rechteder Konsumenten und Konsumentinnenwurde festgelegt:Schutz der GesundheitSicherheit und Qualität der Produkteund DienstleistungenAngemessene Information und kor-13


14<strong>Verbraucherschutz</strong> in Südtirolrekte WerbungVerbraucherbildungKorrektheit, Transparenz und Ausgeglichenheitin den Vertragsbeziehungenbezüglich Produkte und DienstleistungenFörderung und Entwicklung von freien,freiwilligen und demokratischenKonsumentenvereinigungenAngebot von öffentlichen Dienstleistungennach Qualitäts- und Effizienzstandards.Das Hauptinstrument zur Durchsetzungder im Gesetz vorgesehenen Konsumentenrechteist neben der Einzelklage desKonsumenten bzw. der Konsumentindas so genannte Verbandsklagerecht,welches von den anerkannten Konsumentenschutzvereinigungen(derzeit 15,darunter auch die VerbraucherzentraleSüdtirol) ausgeübt werden kann. Unterdas Verbandsklagerecht fallen die Verstößegegen kollektive Interessen, die inden europäischen Richtlinien vorgesehensind. Das Verbandsklagerecht kann auchgrenzüberschreitend ausgeübt werden.Wird dem Urteil des Richters oder derentsprechenden Schlichtung nicht Folgegeleistet, so sind Geldstrafen von 516Euro bis 1.032 Euro je Tag an Verspätungbei der Durchführung vorgesehen.Mit dem Konsumentenschutzgesetz wurdebeim Ministerium für WirtschaftlicheAktivitäten (Ministero delle Attività Produttive)ein Verbraucherrat (Consiglio nazionaledei consumatori e utenti – CNCU)eingerichtet, welcher beratende und vorschlagendeFunktion in Sachen Verbraucherinteressenhat. Der Verbraucherratbesteht aus Personen, die die anerkanntenVerbrauchervereinigungen vertreten,dem zuständigen Minister bzw. der zuständigenMinisterin (Vorsitz) und einerPerson in Vertretung der Regionen.Seit In-Kraft-Treten des GVD Nr. 34 vom22.01.2004 ist das Ministerium für WirtschaftlicheAktivitäten nur noch für Teilbereichedes <strong>Verbraucherschutz</strong>es zuständig:Etikettierung der Produkte, Qualitätder Dienstleistungen, die an die Verbrauchergerichtet sind (außer dem Handel),Aufsicht über Gewinnspiele, Preisbeobachtungusw. sowie <strong>Verbraucherschutz</strong>auf gesamtstaatlicher Ebene im BereichTourismus.<strong>Verbraucherschutz</strong>in Südtirol<strong>Verbraucherschutz</strong> ist erst in den letztenJahren und Jahrzehnten in das Bewusstseinvieler Menschen gerückt. Südtirolhinkt in diesem Bereich Deutschland oderÖsterreich hinterher, wo der <strong>Verbraucherschutz</strong>gedankeeine Erscheinung derZeit des Aufschwungs nach dem ZweitenWeltkrieg war. Viele deutsche Verbraucherzentralenz.B. haben in den letztenJahren ihr 40jähriges Bestehen gefeiert,während die Verbraucherzentrale Südtirolerst 1993 gegründet wurde. Allerdingsgibt es schon seit geraumer Zeitöffentliche und gesetzliche Maßnahmen<strong>zum</strong> Schutz der Käuferinnen und Käufer


und zu einem einigermaßen geordnetenWarenaustausch auf den Märkten. Eingutes Beispiel dafür ist die bereits im Mittelalterbestehende marktregulierendeWirkung der heutigen Bozner Handelskammer.Marktordnende Bestimmungen hattenund haben natürlich mehrere Aufgaben:Sicherung der Versorgung, Sicherungvon Qualität und angemessenen Preisen,Schutz vor Übervorteilung wirtschaftlichSchwächerer. Auch solltenheimische Anbieter vor (unlauterem)Wettbewerb geschützt werden.Ausgehend von der Entwicklung der Verbraucherpolitikauf europäischer Ebenewurde Anfang der 90er Jahre auch inSüdtirol – auf Initiative gewerkschaftlicher,sozialer und ökologischer Vereinigungenhin – die Einrichtung einer systematischenVerbraucherberatungs- undInformationstätigkeit ins Auge gefasst.Mit dem Landesgesetz Nr. 15 vom 20.Mai 1992, „Initiativen des Landes imBereich des <strong>Verbraucherschutz</strong>es“ fördertdas Land Südtirol den Schutz derRechte der Bürgerinnen und Bürger,die Güter und Dienstleistungen desindividuellen oder gemeinschaftlichenBedarfs im privaten und öffentlichenBereich konsumieren.Weitere Ziele des Gesetzes:a) Schutz gegen die Gesundheits- undSicherheitsrisiken für den Verbraucherund dessen Umwelt sowie gegen<strong>Verbraucherschutz</strong> in SüdtirolRisiken aller Art bei Inanspruchnahmevon Dienstleistungen im privaten undöffentlichen Bereich durch Förderungentsprechender Maßnahmenb) Förderung und Durchführung einerauf Information, Bildung und Aufklärungdes Verbrauchers ausgerichtetenPolitikc) Unterstützung von Verbraucherzusammenschlüssen.Mit diesem Landesgesetz ist ausdrücklichauch die Förderung der Verbraucherzentralevorgesehen. Die VerbraucherzentraleSüdtirol ist ein Zusammenschlussvon Vereinen und Verbänden im Bereichdes <strong>Verbraucherschutz</strong>es und damit Ansprechpartnerindes Landes in diesen Belangen.Vorbild sind die deutschen Verbraucherzentralen.Das <strong>Verbraucherschutz</strong>gesetz sieht aucheinen paritätisch von Handelskammerund Verbraucherzentrale zusammengesetztenLandesbeirat für <strong>Verbraucherschutz</strong>vor. Vorsitzender ist der Landeshauptmann.Der Verbraucherbeirat hatdie Aufgabe, zur Verbraucherpolitik Gutachtenabzugeben und Vorschläge zu unterbreiten.Mit dem Landesgesetz von 1992 war Südtirolden meisten anderen italienischenRegionen voraus. Diese haben erst späterdie regionale Dimension des <strong>Verbraucherschutz</strong>esentdeckt. Auf gesamtstaatlicherEbene ist diese Organisationsformdes <strong>Verbraucherschutz</strong>es nicht bekannt;es gibt viele einzelne Verbrauchervereine,die sich schwer tun, als gemeinsamesSprachrohr aufzutreten.15


<strong>Verbraucherschutz</strong> in SüdtirolKonsumausgabenBei den Konsumausgaben gleicht keinHaushalt dem anderen. Zu verschiedensind die Bedürfnisse und Gewohnheiten,zu vielfältig ist das Warenangebot. BeimAusgeben müssen sich überdies alle anihrem Einkommen orientieren. Dennochgibt es Durchschnittszahlen, die Anhaltspunkteliefern:16Durchschnittliche monatliche Ausgabenin Südtirol im Jahr 2004:je Haushalt 3.092,46 Euroje Haushaltsmitglied 1.195,73 Euro


Konsumentenrecht - Zugang <strong>zum</strong> Recht - Selbsthilfe17Konsumentenrecht- Zugang <strong>zum</strong> Recht -SelbsthilfeDas Konsumentenrecht befasst sich mitdem rechtlichen Schutz der Konsumentinnenund Konsumenten. Durch gesetzliche„Spielregeln“ werden das wirtschaftlicheGeschehen für diese <strong>zum</strong>indest einigermaßensicher gestaltet und rechtlicheAuffangnetze eingebaut (z.B. Rücktrittsrechtbei Haustürgeschäften).Es gibt bei uns wohl ein einheitliches <strong>Verbraucherschutz</strong>gesetz,jedoch auch eineVielzahl an Einzelgesetzen, Verordnungen,Marktbestimmungen, welche unsrund um den Konsum von Waren undDienstleistungen schützen sollen. Besondersim Bereich der Gesundheit sind Eingriffein den Marktprozess notwendig, dawir oft selbst nicht in der Lage sind, dieeinwandfreie Beschaffenheit und die gesundheitlicheUnbedenklichkeit von Lebensmittelnzu beurteilen.Erst die sinnvolle Kombination von<strong>Verbraucherschutz</strong> und Verbraucherinformationführt zu einer effizientenVerbraucherpolitik. HundertprozentigeSicherheit durch Schutzgesetzeund Aufklärungsmaßnahmen gibt esdennoch nicht. EigenverantwortlichesHandeln und kritisches Verbraucherbewusstseinsind gefragt.<strong>Verbraucherschutz</strong> durch das StrafrechtDas Strafrecht spielt beim <strong>Verbraucherschutz</strong>eine gewisse Rolle. Besondersverwerfliche Verhaltensweisen werdenmit Strafe bedroht, z.B. Betrug. Betrugliegt vor, wenn bewusst getäuscht wird.Dies kann durch Vorgeben falscher Tatsachen,aber auch durch Entstellen oderUnterdrücken wahrer Tatsachen gesche-


Konsumentenrecht - Zugang <strong>zum</strong> Recht - Selbsthilfe18hen. Normale, werbende Aussagen, diebei einem Verkaufsgespräch nicht ungewöhnlichsind, kommen meistens jedochnicht einer Täuschung gleich. Betrug liegtnur dann vor, wenn durch die Täuschungenein Vermögensschaden entsteht.Das ist <strong>zum</strong> Beispiel dann nicht der Fall,wenn die Person, die sich getäuscht fühlt,gleichwohl eine Leistung erhalten hat, diedem Preis entspricht und die für sie nichtnutzlos ist.Von Bedeutung sind unter anderemauch die Strafvorschriften über Körperverletzung(beispielsweise bei ärztlichenFehlern), Wucher, Konkurs und Datenschutz.Wurden Sie betrogen oder aufsonstige Weise geschädigt, scheuen Siesich nicht, Strafanzeige zu erstatten. HolenSie sich jedoch vorher juristischenRat. Der Tatbestand des Betruges kannbeispielsweise fast ausschließlich durchdie Einreichung einer Privatklage derBetroffenen (querela di parte) innerhalbvon drei Monaten festgestellt werden.Sie können die Anzeige oder Privatklagebei der Staatsanwaltschaft oder bei denPolizeistellen einreichen. Beachten Sie,dass eine Verurteilung noch lange keineSchadenswiedergutmachung bedeutet.Wer bei einem Strafverfahren auch alsZivilkläger auftritt, kann Schadenersatzeinfordern. Oft gehen die Geschädigtenaber auch leer aus. Ein Zweck wird jedochtrotzdem erfüllt: Denjenigen, die unlautereGeschäfte machen, wird das Handwerkgelegt und weiterer Schaden wird(hoffentlich) verhindert.Nicht hinter jedem schief gegangenenGeschäft steckt eine strafbareHandlung!<strong>Verbraucherschutz</strong> durch das ZivilrechtDas Zivilrecht hat für die Verbraucherinnenund Verbraucher eine große Bedeutung.Die meisten Bestimmungen dazufinden sich im Zivilgesetzbuch (codice civile-ZGB).Hier geht es um das Rechtsverhältniszwischen Unternehmern und Verbrauchernund um den öffentlich-rechtlichenKonsumentenschutz. Die Regelungensind in spartenbezogene Bereiche gegliedert.So gibt es z.B. die Bauvorschriften,die Straßenverkehrsordnung, Regelungenüber den Umgang mit Chemie, mitMedikamenten, Elektrotechnik usw.Das Verbraucherrecht im ZGB geht vonder Vorstellung aus, dass zwischen zweiPartnern ein ausgewogener Vertrag ausgehandeltwird. Doch die Wirklichkeitsieht oft anders aus: in nahezu allen Bereichender Produktion, des Handels undder Dienstleistungen haben einseitig vorformulierteVertragsbedingungen den individuellenVertrag verdrängt. Das gilt fürVerträge über den Kauf von Waren undDienstleistungen ebenso wie für das Mieteneiner Wohnung oder die Aufnahmevon Krediten.Oft wird das Kleingedruckte auf einemVertrag zur Einschränkung der Kundenrechtegenutzt.


Konsumentenrecht - Zugang <strong>zum</strong> Recht - Selbsthilfezuständige Berufungsgericht angerufenwerden.Hier hat der Gesetzgeber – infolge einesImpulses von Seiten der EU – Ungleichgewichteabgebaut. Mit dem Verbraucherrechtim ZGB wird eine größereEbenbürtigkeit der Vertragspartner gewährleistet.Für die Anwendung und Überwachungder gesetzlichen Regelungen gibt es keinen„repressiven“ Apparat, sondern eineReihe von Einrichtungen, welche die Einhaltunggewährleisten sollen. WichtigsteVoraussetzung ist natürlich die Effizienzdieser „Wächter“ über das Zivilrecht.Leider schreiben wir in Italien – vor allemwas die Dauer und teilweise damitzusammenhängend die Kosten der Verfahrenbetrifft – traurige Minusrekorde.Für den <strong>Verbraucherschutz</strong> ist somit dieAusgangslage nicht gerade positiv.Art. 6 der Menschenrechtskonventionsieht das Recht auf einen fairen Prozessvor. Bei Verstößen dagegen (z.B. zu langeVerfahrensdauer) kann das jeweilsZugang <strong>zum</strong> Recht -Ablauf einer ReklamationHält ein Anbieter bzw. eine Anbieterineine Vertragsverpflichtung nicht ein, sokann die Einhaltung des Vertrags oderdessen Auflösung gefordert und Schadenersatzbeantragt werden (Mängelrüge).Jede Reklamation sollte nach einerersten mündlichen Erklärung schriftlicherfolgen.Informieren Sie sich schon imVorfeld über Form und Zeiten der Reklamation.Diese können später oft entscheidendsein. Nach der eigenen Reklamationempfiehlt es sich manchmalauch, eine Konsumentenvereinigung miteinzubeziehen.Außergerichtliche SchlichtungKann ein Verbraucherstreitfall im Rahmenvon Verhandlungen nicht gelöstwerden, besteht die Möglichkeit einerSchlichtung. In Südtirol gibt es eineallgemeine Schlichtungsstelle für alleSektoren mit Sitz bei der VerbraucherzentraleSüdtirol. Auch die Handelskammerbietet Schlichtungen an (meistenszwischen Unternehmen); diese müssenvorher vertraglich vereinbart werden.Für einzelne Sektoren gibt es spezifischeSchlichtungsabkommen: Telecom Italia,Autohaftpflichtversicherungen, Kfz-Gewerbe,Textilreinigungen, öffentliche19


Konsumentenrecht - Zugang <strong>zum</strong> Recht - SelbsthilfeZusatzrente, Bankenombudsmann.Für grenzüberschreitende Verbraucherstreitfällefungiert das Europäische Verbraucherzentrumin Bozen als italienischeClearingstelle im Rahmen des EEJ-net(European Extra-Judicial Network / Europäischesaußergerichtliches Netz).20RechtsdurchsetzungWar die Reklamation oder die außergerichtlicheSchlichtung in einem Konsumentenfallerfolglos, so kann ein Anwaltbzw. eine Anwältin oder ein Gericht einbezogenwerden. Geht es um kollektiveVerbraucherrechte, können die Konsumentenschutzvereineim Rahmen desVerbandsklagerechts Klage führen.FriedensgerichtDas Friedensgericht ist zuständig fürStreitfragen bezüglich beweglicher Güterbis zu einem Streitwert von 2.582,82Euro, bei Schadenersatz aus Verkehrsunfällenbis zu einem Streitwert von15.493,71 Euro.Bei Streitfällen unter 516,45 Euro istes möglich, sich ohne Rechtsbeistandeinzulassen. Das Friedensgericht kanndie Selbstverteidigung auch für höhereStreitwerte zulassen. Die Entscheidungendes Friedensgerichts können angefochtenwerden.Das Friedensgericht kommt auch fürSchlichtungen in Frage. Weitere Zuständigkeitenaus Verbrauchersicht: Nutzungder Kondominiumsdienste, Streitigkeitenvon Immobilieneigentümerinnen und -eigentümernbezüglich Emissionen (Rauch,Hitze, Lärm usw.) sowie die Rekurse beiVerstößen gegen die Straßenverkehrsordnung.LandesgerichtIst nicht das Friedensgericht für einenVerbraucherstreitfall zuständig, so fälltdieser oft in die Zuständigkeit des Landesgerichts(in seiner Form als Einzelrichterinoder Einzelrichter). Urteilt das Landesgerichtin erster Instanz, so kann gegendieses Urteil Berufung vor dem Oberlandesgerichteingereicht werden. Gegen dieUrteile des Oberlandesgerichts ist Rekursan den Kassationsgerichtshof möglich.Das Landesgericht ist auch die zweite Instanzfür Anfechtungen der auf Rechtsbasisgefällten Urteile der Friedensgerichte.


<strong>Verbraucherschutz</strong>einrichtungenVerfassungsgerichtshofDer Verfassungsgerichtshof kann nur vonRichterinnen oder Richtern der einzelnenInstanzen angerufen werden, wenn Zweifelan der Verfassungskonformität vonGesetzen bestehen.VerwaltungsrekurseVerletzt die öffentliche Verwaltung einsubjektives Recht oder ein rechtliches Interesseeines Bürgers oder einer Bürgerin,so kann sich die betroffene Person an dieVerwaltung selbst, an die vorgesetzte Behörde(ricorso gerarchico- innerhalb von30 Tagen), oder an das VerwaltungsgerichtBozen (Autonome Sektion für dieProvinz Bozen des Regionalen Verwaltungsgerichtesvon Trentino-Südtirol)wenden. Gegen die Urteile des Verwaltungsgerichtesist die Berufung an denStaatsrat (Consiglio di Stato) innerhalbvon 60 Tagen über eine Anwältin odereinen Anwalt möglich. Für einige Verwaltungsstrafverfahren,etwa im Fall vonVerstößen gegen die Straßenverkehrsordnungund das Baurecht, sind eigene Rekursprozedurenvorgesehen.Entschädigung bei JustizfehlernWer Opfer eines Justizirrtums wurdeoder durch unkorrektes Verhalten einesRichters oder einer Richterin einen Schadenerlitten hat, hat Anrecht auf Entschädigungdurch den Staat.<strong>Verbraucherschutz</strong>einrichtungenIn SüdtirolÖffentliche Einrichtungen:Autonome Provinz Bozen, Abteilung IPräsidium, Amt fürKabinettsangelegenheiten:Landhaus 1, Crispistrasse 3,39100 Bozen, Tel. 0471-412130,www.provinz.bz.it/praesidiumAmt für Energieeinsparung:Mendelstr. 33, 39100 Bozen,Tel. 0471-414720,www.provinz.bz.it/wasser-energie/Landesagentur für Umwelt:Amba-Alagi-Str. 5, 39100 Bozen,Tel. 0471-417100,www.provinz.bz.it/umweltagentur/Biologisches Labor:Unterbergstraße 2, 39055 Leifers,Tel. 0471-950431, labbio@provinz.bz.itLabor für physikalische Chemie:Amba-Alagi-Str. 5, 39100 Bozen,Tel. 0471-417140,PHYSCHEMLAB@provinz.bz.itLabor für Lebensmittelanalysen:Amba-Alagi-Str. 5, 39100 Bozen,Tel. 0471-417120,LABALIMENTI@provinz.bz.it21


<strong>Verbraucherschutz</strong>einrichtungen22Handelskammer: Perathonerstr. 8b/10,39100 Bozen, Tel. 0471-945511http://www.hk-cciaa.bz.it/index-d.htmVerbraucherberatungen in denBezirksgemeinschaften:Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt39012 Meran, Freiheitsstr. 62, 2. Stock,Tel. 0473-270204Bezirksgemeinschaft Eisacktal39042 Brixen, Säbenertorgasse 3,Tel. 0472-82051139042 Klausen c/o SozialsprengelSeebegg 17, Tel. 0472-847494Bezirksgemeinschaft Pustertal39031 Bruneck, Dantestr. 2,Tel. 0474-410748Sozialsprengel Hochpusteral:39038 Innichen, In der Au 6,Tel. 0474-919999Sozialsprengel Tauferer Ahrntal:39032 Sand in Taufers,Hugo-v.-Taufers-Straße, 19Tel. 0474-678008Sozialsprengel Gadertal:39030 St. Martin in Thurn,Picolin 71, 3. StockTel. 0474-524517Bezirksgemeinschaft Vinschgau39028 Schlanders, Hauptstraße 134,Tel. 0473-736800Bezirksgemeinschaft Wipptal39049 Sterzing, Bahnhofstr. 1,Tel. 0472-726 011Verbraucherberatungen in denGemeinden:BozenBürgerschalter der Stadtgemeinde Bozen39100 Bozen, Gumergasse 7,Tel. 0471-997616Lana c/o Rathaus Lana 39011 Lana,Maria-Hilf-Str. 5Private Einrichtungen:a) Konsumentenschutzvereinigungen:Verbraucherzentrale Südtirol:Zwölfmalgreinerstrasse 2, 39100 Bozen,Tel. 0471-975597,www.verbraucherzentrale.itAdiconsum (SGB-CISL): Siemensstrasse23, 39100 Bozen, Tel. 0471-568400,www.sgbcisl.itAFB - Arbeiter-, Freizeit- undBildungsverein: Pfarrhofstraße 60,39100 Bozen, Tel. 0471-254199,www.afb-efs.itASGB-Konsumentenschutz: Bindergasse30, 39100 Bozen, Tel. 0471-308200,www.asgb.orgAsterisco/Asterisk (SGK-UIL):Romstrasse 84/C, 39100 BozenTel. 0471-279419,www.asterisk.it


Berufsgemeinschaft der Hausfrauen:Pfarrhofstraße 60 - c/o Arbeiter-,Freizeit- und Bildungsverein,39100 Bozen (BZ), Tel. 0471-254199,Ecokonsum (AGB-CGIL): Romstrasse79, 39100 Bozen, Tel. 0471-926411,KVW - Katholischer Verband derWerktätigen: KVW Bezirk Bozen -Kornplatz 4, 39100 Bozen,Tel. 0471-978 056, www.kvw.orgÖkoinstitut: Talfergasse 2, 39100 Bozen,Tel. 0471-980048,www.oekoinstitut.it (noch nicht aktiv)Südtiroler Gesellschaft fürGesundheitsförderung (SGGF):SGGF - Ökozentrum Neustift, Stiftstrasse1, 39040 Vahrn, Tel. 0472-835588www.sggf.itCTRRCE- Centro Tecnico Regionale diRicerca sul Consumo Europeo -Altroconsumo: Via Argentieri 22,39100 Bolzano, Tel. 0471-974945,www.ctrrce.itTribunale dei diritti del malato:Corso Italia 13, 39100 Bolzano,tel. 0471-907111,www.cittadinanzattiva.itb) Andere private Einrichtungen:Centro Casa:Matteottiplatz 1, 39100 Bozen,tel. 0471-911012,www.centrocasa.orgASGB - Südtiroler Mietervereinigung:Bindergasse 30, 39100 Bozen,Tel. 0471-308200, www.asgb.orgACI: Italienallee 19/A, 39100 Bozen,Tel. 0471-280003, www.acibz.itIn Italien<strong>Verbraucherschutz</strong>einrichtungenInstitutionen undKontrolleinrichtungen:Verschiedene Ministerien, die die Zuständigkeitim Bereich habenMinistero delle Attività Produttive:Via Molise 2, 00187 Roma, tel. 06-47051,www.minindustria.itIstituto Superiore di Sanità:Viale Regina Elena 299, 00161 Roma,tel. 06-49901, www.iss.itAutorità Garante della Concorrenza edel Mercato: Piazza Verdi 67/A,00198 Roma, tel. 06-858211,www.agcm.itAutorità per le Garanzie nelleComunicazioni: Isola B5, 80143 Napoli,tel. 081-7507111, www.agcom.itAutorità per l’Energia Elettrica e il Gas:Piazza Cavour 5, 20121 Milano,tel. 02-655651, www.autorita.energia.itBanca D’Italia: Via Nazionale 91, 00184Roma, tel. 06-47921, www.bancaditalia.itGarante per la Protezione dei Dati Personali:Piazza Monte Ciborio 121,00186 Roma, tel. 06-696771,www.garanteprivacy.it23


<strong>Verbraucherschutz</strong>einrichtungen24CONSOB – Commissione Nazionaleper le Società e la Borsa:Via G.B. Martini 3, 00198 Roma,tel. 06-84771, www.consob.itISVAP – Istituto di Vigilanza sulle AssicurazioniPrivate e di Interesse Collettivo:Via Quirinale 21, 00187 Roma, tel. 06-421331, www.isvap.itIMQ - Istituto Italiano del Marchio diQualità: Via Quintiliano 43, 20138 Milano,tel. 02-50731, www.imq.itIstituto dell’AutodisciplinaPubblicitaria: Via Larga 15,20122 Milano,tel. 02-58304941, www.iap.itSINCERT – Sistema Nazionale perl’Accreditamento degli Organismi diCertificazione: Via Saccardo 9, 20134Milano, tel. 02-2100961, www.sincert.itPrivate Einrichtungen:Konsumentenschutzvereinigungen -Hauptsitze:ACU – Associazione ConsumatoriUtenti: Via Padre Luigi Monti 20/c,20162 Milano, tel. 02-6615411,www.consumatoriutenti.itADICONSUM - Associazione ItalianaDifesa Consumatori e Ambiente:Via G.M. Lancisi, 25 - 00161 Roma,tel. 06-417021, www.adiconsum.itADOC- Associazione per la Difesa el’Orientamento dei Consumatori:Via Tor Fiorenza 35, 00199 Roma,Tel 06-45420928, www.adoc.orgADUSBEF – Associazione Difesa UtentiServizi Bancari, Finanziari, Postali, Assicurativi:Via Farini 62, 00185 Roma, tel.06-4818632, www.adusbef.itALTROCONSUMO: Via Valassina 22,20159 Milano, tel. 02-668901,www.altroconsumo.itCASA DEL CONSUMATORE:Viale Regina Giovanna 35, 20129 Milano,tel. 02-29532241,www.casadelconsumatore.itCITTADINANZATTIVA:Via Flaminia 53, 00196 Roma,tel. 06-367181,www.cittadinanzattiva.itCODACONS – Coordinamento delleAssociazioni per la Difesa Ambientale edei Diritti degli Utenti e Consumatori:Roma:Viale Mazzini 73, 00195 Roma,tel. 06-3725809;Milano:Via Cubani 5, 20121 Milano,tel. 02-72003831, www.codacons.itCONFCONSUMATORI:Via G. Mazzini 43, 43100 Parma,tel. 0521-230134/233583,www.confconsumatori.it


FEDERCONSUMATORI – FederazioneNazionale Consumatori e Utenti:Via Palestro 11, 00185 Roma,tel. 06-42020759,www.federconsumatori.itLEGA CONSUMATORI:Via delle Orchidee 4/a, 20147 Milano,tel. 02-48303659,www.legaconsumatori.itMOVIMENTO CONSUMATORI:Via Piemonte 39/a, 00187 Roma,tel. 06-4880053,www.movimentoconsumatori.itMOVIMENTO DIFESA DELCITTADINO:Via Piemonte 39/a, 00187 Roma,tel. 06-4881891, www.helpconsumatori.itUNIONE NAZIONALECONSUMATORI:Via Duilio 13, 00192 Roma,tel. 06-3269531, www.consumatori.itAndere private Einrichtungen:ANIA – Associazione Nazionale fra leAssicurazioni:Milano: Piazza San Babila 1,20122 Milano, tel. 02-77641;Roma: Via della Frezza 70, 00186 Roma,tel. 06-326881, www.ania.itABI - Associazione Bancaria Italiana:Roma: Palazzo Altieri – Piazza del Gesù49, 00186 Roma, tel. 06-67671;Milano: Via della Posta 3/7,20123 Milano, tel. 02-721011,www.abi.itISPESL - Istituto Superiore per laPrevenzione e la Sicurezza sul Lavoro:Via Urbana 167, 00184 Roma,tel. 06-47141, www.ispesl.itOMBUDSMAN Bancario:Via IV Novembre 114, 00187 Roma,Unioncamere: Piazza Sallustio 21,00187 Roma, tel. 06-47041,www.unioncamere.itIn Europa<strong>Verbraucherschutz</strong>einrichtungenÖffentl. EinrichtungenEuropäische Kommission: 200, Rue dela Loi/Wetstraat 200, B 1049 Bruxelles(Belgien), Tel. 0032-2291111,www.europa.eu.int• Generaldirektion Gesundheit und<strong>Verbraucherschutz</strong>:200, Rue de la Loi/Wetstraat 200,B 1049 Bruxelles (Belgien),e-mail: sanco-mailbox@cec.eu.int,www.europa.eu.int/comm/dg24• Vertretung in Italien, Mailand:Palazzo delle Stelline –Corso Magenta 59,20123 Milano, tel. 02-4675141,www.europa.eu.int/italia/milanoAEC - Association of European Consumerssocially and environmentally aware:143, Rue Belliard – B 1040 Bruxelles,tel. 0032-22302875,www.consumer-aec.org25


<strong>Verbraucherschutz</strong>einrichtungenBEUC – Bureau Européen des Unionsdes Consommateurs:36, Aveneue de Tervuren,box 4 – B 1040 Brussels,tel. 0032-27431590,www.beuc.org26Consumers International:24, Highbury Cresent N5 1RX, London,tel. 0044- 2072266663,www.consumersinternational.orgPrivate EinrichtungenEuroguichets und EEJ-net:Vertretung für Italien:EVZ – Europäisches Verbraucherzentrum:Brennerstrasse 3, 39100 Bozen,Tel. 0471-980939,www.euroconsumatori.orgHier kann auch nach den Adressen dereuropäischen und internationalen Verbraucherverbändegefragt werden.


Allgemeine Rechte der Konsumentinnen und KonsumentenAllgemeine Rechte derKonsumentinnen und KonsumentenAufbewahrung von Dokumenten __________________________________________________________________________________S. 28Baumängel ________________________________________________________________________________________________________________________S. 29Datenschutz ______________________________________________________________________________________________________________________S. 31Dienstleistungscharta ______________________________________________________________________________________________________S. 31EAN-Strichcode ________________________________________________________________________________________________________________S. 32Eigenerklärung _________________________________________________________________________________________________________________S. 33Garant für die Steuerpflichtigen ____________________________________________________________________________________S. 34Gewährleistung/Garantie ______________________________________________________________________________________________S. 35Gewährleistung für Gebrauchtwagen ___________________________________________________________________________S. 37Haustürgeschäfte _____________________________________________________________________________________________________________S. 38Irreführende Werbung ____________________________________________________________________________________________________S. 40Kassabon ___________________________________________________________________________________________________________________________S. 40Klassenlotterien _______________________________________________________________________________________________________________S. 41Mindesthaltbarkeit __________________________________________________________________________________________________________S. 41Missbräuchliche Klauseln ________________________________________________________________________________________________S. 41Mogelpackung __________________________________________________________________________________________________________________S. 42Nettogewicht ___________________________________________________________________________________________________________________S. 42Online-Einkauf _________________________________________________________________________________________________________________S. 42Partnervermittlung __________________________________________________________________________________________________________S. 47Preise _________________________________________________________________________________________________________________________________S. 48Produkthaftung ________________________________________________________________________________________________________________S. 49Prozesskostenhilfe ___________________________________________________________________________________________________________S. 50Pyramidensysteme ___________________________________________________________________________________________________________S. 51Rechtsanwälte / Rechtsanwältinnen _____________________________________________________________________________S. 51Rücktritt von Verträgen __________________________________________________________________________________________________S. 55Schlichtung _______________________________________________________________________________________________________________________S. 56Spenden ____________________________________________________________________________________________________________________________S. 59Tests ___________________________________________________________________________________________________________________________________S. 60Todesfall ____________________________________________________________________________________________________________________________S. 60Übergabeverzug _______________________________________________________________________________________________________________S. 61Umtausch __________________________________________________________________________________________________________________________S. 62Verfallsdatum ___________________________________________________________________________________________________________________S. 62Verkaufsveranstaltungen ________________________________________________________________________________________________S. 62Vertrag _______________________________________________________________________________________________________________________________S. 63Werbung ___________________________________________________________________________________________________________________________S. 6427


Allgemeine Rechte der Konsumentinnen und KonsumentenAufbewahrung von DokumentenAlles, was schriftlich nachgewiesen werden kann, erleichtert die Beweislast. Aus diesemGrund ist es vorteilhaft, wichtige Papiere prinzipiell aufzubewahren. Darüber hinaus gibtes aber auch Dokumente, für die der Gesetzgeber eine Aufbewahrungsfrist ausdrücklichvorschreibt. Für andere wiederum gibt es eine empfohlene Aufbewahrungsfrist und wiederandere sind zeitlebens gut zu verwahren.28TV-Abonnement (Zahlungsbelege)ärztliche DokumenteAutosteuer (Zahlungsbeleg)Darlehen (Zahlungsbeleg für Ratenzahlungen)Dokumente für die SteuererklärungKassebelege für EinkäufeKaufverträge - Besitzscheine für HäuserKontoauszügeKondominiumspesen (Zahlungsbelege)INPS-BeiträgeMietverträgeMieten (Zahlungsbelege)NotariatsakteRatenzahlungenRechnungen aus der GastronomieRechnungsbelege für ICI-ZahlungenRechnungen Gas, Strom, Müllabfuhr...Rechnungen von HandwerkernRechnungen von FreiberuflernTrauungsakte, ScheidungsakteTelefonrechnungen für FestnetzTelefonrechnungen für MobiltelefonVersicherungen (Zahlungsbelege)VerkehrsstrafmandateStaatspapiere 1Staatspapiere 210 Jahrefür immer3 Jahre nach Fälligkeit,empfohlen mindestens 5 Jahrefür immerbis <strong>zum</strong> Ablauf des 4. Jahres nachHinterlegung der Steuererklärung -empfohlen mindestens 6-7 Jahre26 Monate (gelten auch für Garantierechte)für immerFrist von 60 Tagen für die Feststellung vonFehlern auf Kontoauszügenfür Anfechtung von groben Fehlern 10 Jahre5 Jahrefür immerfür immer5 Jahrefür immer5 Jahre6 Monate5 Jahre ab dem Zahlungsjahr5 Jahre vom Gesetz vorgeschrieben,10 Jahre empfohlenmindestens 10 Jahre empfohlen3 Jahre nach Ende der Geschäftsbeziehungfür immer5 Jahre vom Gesetz vorgeschrieben,10 Jahre empfohlen10 Jahre1 Jahr nach Fälligkeit5 Jahredas Recht auf Rückzahlung des Kapitalserlischt nach 5 Jahrendie Zinsen müssen innerhalb 5 Jahrengutgeschrieben werden


Allgemeine Rechte der Konsumentinnen und KonsumentenGenerell wird empfohlen, Zahlungsbelegevorsichtshalber 2-3 Jahre längeraufzubewahren, da es bei der Auslegunggewisser Verjährungsfristen unterschiedlicheInterpretationen gibt.Baumängel, Schäden undGewährleistungGewährleistung nennt man in der Regeldie gesetzliche Garantie oder Mängelhaftungaus den Werkverträgen vonBauunternehmern/Handwerkern undArchitekten. Die Gewährleistung ist unterschiedlichgeregelt:• Der Bauunternehmer hat gemäß denBestimmungen <strong>zum</strong> Unternehmerwerkvertrag(Art. 1667ff. des italienischenZGB) für Abweichungen undMängel des Werkes Gewähr zu leisten.Die Pflicht zur Gewährleistung bestehtnicht, wenn der Besteller oder die Bestellerindas Werk angenommen hatund die Abweichungen oder Mängelihm oder ihr bekannt oder erkennbarwaren, sofern sie in diesem Fallvom Unternehmer nicht arglistig verschwiegenwurden. Der Besteller mussbei sonstigem Ausschluss dem UnternehmenAbweichungen und Mängelinnerhalb von 60 Tagen ab der Entdeckunganzeigen. Die Anzeige ist nichterforderlich, wenn der Unternehmerdie Abweichungen oder Mängel anerkannthat. Der Klageanspruch gegenden Unternehmer verjährt innerhalbvon zwei Jahren ab dem Tag der Übergabedes Werkes (z.B.: Mängel an Böden,Türen, Fenstern).• Handelt es sich um Bauwerke oder umandere unbewegliche Sachen, die ihrerNatur nach zu längerem Bestand bestimmtsind, und wird im Verlauf vonzehn Jahren ab Herstellung das Werkwegen Mangelhaftigkeit des Bodensoder wegen eines Baumangels gänzlichoder teilweise zerstört oder zeigtsich offensichtlich die Gefahr der Zerstörungoder schwerer Mängel (z.B.Schimmelpilzbildung, mangelhafteWärme- und Kälteisolierung, Mauerrisse),so haftet der Unternehmer demBesteller und seinen oder ihren Rechtsnachfolgern(z.B. Erben) gegenüber, sofernihm innerhalb eines Jahres ab derEntdeckung Anzeige gemacht wurde.Der Anspruch des Bestellers verjährtnach einem Jahr ab der Anzeige.• Handwerker und Architekten habenlaut Art. 2226 des italienischen ZGBfür Abweichungen und Mängel desWerkes Gewähr zu leisten. Es bestehtdie Anzeigepflicht der Abweichungenund verborgenen Mängel innerhalbvon acht Tagen ab Entdeckung. DerKlageanspruch verjährt innerhalb voneinem Jahr ab dem Tag der Übergabedes Werkes.Handwerker, die die Ausführungeines Werkes oder die Leistung einesDienstes unter organisiertem Einsatzder notwendigen Mittel und auf eigeneVerantwortung um eine Gegenleistung inGeld übernehmen, werden als Unternehmerangesehen. Für sie gelten die Bestimmungen<strong>zum</strong> Unternehmerwerkvertrag(Art. 1667ff ZGB).Die Schwere der Mängel wird normaler-29


Allgemeine Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten30weise vor Gericht festgestellt und beurteilt.Das Gericht beauftragt eine gerichtlichvereidigte sachverständige Person mitder Erhebung.Wenn hingegen erst der Kaufvorvertragabgeschlossen wurde, die Baufirma dieWohnung aber bereits übergeben hat,muss der Bauunternehmer in einem Einschreibebriefmit Rückantwort eine Beschreibungder Baumängel und eine Aufforderungzu deren Behebung innerhalbkurzer Zeit erhalten.Reagiert die Baufirma nicht angemessenauf die Vorwürfe und liegt kein Angebotfür Preisnachlass oder Wiedergutmachungvor, kann die versprechende Kaufpartei(denn um eine solche handelt essich im Falle eines Kaufvorvertrages) eineAufhebung des Vertrags wegen Nichterfüllungverlangen und zusätzlich Schadenersatzforderungenerheben.Die Klage auf Haftung für alle vorhandenenMängel kann zugleich mit der Klageauf Vertragsauflösung termingerecht eingebrachtwerden.Das Gericht prüft die Vorwürfe der Nichterfüllungund erklärt den Vertrag gegebenenfallsfür nichtig. Die Verkäuferseitewird dazu verurteilt, eventuelle Akontozahlungenmit Zinsen zurückzuzahlen,zusätzlich zu eventuell entstandenen weiterenSpesen, die alle belegt werden müssen.Schwarzgeldzahlungen werden dabeinicht berücksichtigt.Mehrfamilienhäuser: Bei schwerenBaumängeln, die sowohl die Gemeinschaftsanteileals auch private Teile einesMehrfamilienhauses betreffen, könnender private Eigentümer oder die privateEigentümerin und die Hausverwaltunggemeinsam auf das Gesetz verweisen.Wenn die Hausverwaltung nicht tätigwird, so können die einzelnen Eigentümervor Gericht gehen und ihre Rechteauch bezüglich der Gemeinschaftsteilegeltend machen. Umgekehrt kann eineHausverwaltung auch ohne das Einverständnisaller Eigentümer zugunsten derGemeinschaftsteile gegen die Baufirmaklagen.Treten Baumängel auf, solltenSie sich sofort mit einer Fachperson inVerbindung setzen (Ingenieur/in, Architekt/in,Geometer/in) und ein Gutachtenanfertigen lassen (Parteigutachten).Außerdem ist es ratsam, keine Zeit zu verlierenund auch rechtlichen Rat einzuholen,damit bei der Abfassung der Anzeigekeine Formfehler unterlaufen.


Allgemeine Rechte der Konsumentinnen und KonsumentenDatenschutzViele persönliche Daten werden heute inDatensammlungen gespeichert.Das Risiko der Bürgerinnen und Bürgerbesteht darin, dass die Daten• illegal zweckentfremdet verwendetwerden können• ungenau oder falsch sein können unddamit zu einer Fehlinformation führen.Um diese Risiken so weit wie möglich auszuschließen,gibt es in Italien seit 1996das Datenschutzgesetz (Nr. 675 vom31.12.1996), welches 2003 überarbeitetwurde (gesetzesvertretendes Dekret Nr.196 vom 30.06.2003). Diesem Gesetz zufolgedürfen persönliche Daten nur dannverarbeitet werden, wenn eine Rechtsvorschriftdies erlaubt, bzw. wenn die betroffenePerson einer Verarbeitung zustimmt(z.B. bei der Eröffnung eines Bankkontos).Am besten schützen wir unsere Datenjedoch selbst, indem wir im Umgang mitden persönlichen Daten Vorsicht waltenlassen. Das bedeutet unter anderem:• Bei der Mitteilung der persönlichenDaten zurückhaltend sein: Achtungbei Preisausschreiben oder Clubkarten!• Den Verwendungszweck genau prüfen:vor einer Unterschrift das Kleingedrucktelesen. Es könnte sein, dassdurch die Unterschrift die Einwilligungzur Weitergabe und Verarbeitungder Daten gegeben wird.Die Datenverarbeitung durch Private(Banken, Versicherungen, usw.) regelt dasDatenschutzgesetz. Es sieht vor, dass:• über die Speicherung der persönlichenDaten Auskunft verlangt werden kann• unrichtige persönliche Daten berichtigtwerden können• veranlasst werden kann, unzulässigeDaten und Daten, die das speicherndeUnternehmen nicht mehr benötigt, zulöschen• veranlasst werden kann, dass Daten gesperrtwerden• bei unzulässiger oder unrichtiger Datenverarbeitungunter bestimmten VoraussetzungenAnspruch auf Schadenersatzbesteht• im Fall von Beschwerden in Bezug aufdie Verarbeitung persönlicher Datendurch private Unternehmen das Rechtin Anspruch genommen werden kann,die Aufsichtsbehörde (garante dellaprivacy) einzuschalten.Garante per la protezione dei datipersonali, Piazza Montecitorio 121, 00186Roma, Tel. 06 696771www.garanteprivacy.itDienstleistungschartaLaut Richtlinie des Ministerpräsidentenvom 27.1.1994 sollen Dienstleistungschartasin allen Bereichen des öffentlichenDienstes die Rechte der Personen schützen,die diese Dienste in Anspruch nehmen.Mit der Dienstleistungscharta gibtsich ein öffentlicher Dienst selbst einenKodex für die Einhaltung von Mindeststandardsfür die Qualität des Dienstes.31


Allgemeine Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten32Die Grundregeln einer jeden Dienstleistungschartasind folgende:• Prinzip der Gleichheit und derGleichbehandlung• Festlegung von Standards und Vereinfachungder Prozeduren• Umfassende Information• Respekts und Höflichkeit im Umgangmit den Personen, die dieDienstleistung in Anspruch nehmenund Einrichtung eines Büros für dieBeziehungen <strong>zum</strong> Publikum• Entschädigungszahlungen für denFall, dass die Standards nicht eingehaltenwerden• Beschwerdemöglichkeit bei Nichteinhaltungder Grundregeln derCharta.Dienstleistungschartas müssen in folgendenBereichen erstellt werden: Sanität,Transport, Schule und Universität, Kommunikation,Energie, Wasser und Gas, Sozialfürsorgeund Sozialvorsorge, Steuern.Damit die Dienstleistungschartas nichttoter Buchstabe bleiben, sollten wir unsdarauf berufen, wenn in Zusammenhangmit öffentlichen Dienstleistungen unsereRechte nicht respektiert werden. DieDienstleistungschartas liegen bei den jeweiligenDiensten in beiden Landessprachenauf.EAN-StrichcodeDie Etiketten mit den schwarzen Streifenund den Zahlen darunter entsprechendem „Europäischen Artikelnummer-System“,kurz „EAN“ genannt, erleichterndem Handel die interne Organisation.Der Händler kann damit, sofern die dazugehörigeComputerkasse vorhanden ist,lückenlos jede Warenbewegung erfassenund auswerten, so beispielsweise die Warenbestandsaufnahmen,Bestellungen,Platzierungen im Regal, Preisgestaltungbis hin zur Abrechnung. Auch das Kassierenwird erleichtert: Das Produkt mitdem Strichcode wird über ein Sichtfeldder Kasse gezogen oder mit einem Stiftabgetastet, das Eintippen des Preises entfälltdamit und auf dem Kassenzettel erscheintneben dem Preis auch die Artikelbezeichnung.Die Bedeutung der Stricheund Ziffern:• Die ersten beiden Zahlen kennzeichnendas Land, aus dem das Produktkommt. Die Zahlen 80 - 83 für Italien,90 - 91 für Österreich usw. DieseZahlen sagen aber nichts darüberaus, woher die Rohstoffe für diesesProdukt kommen.• Die nächsten 5 Zahlen beinhaltendie Adresse des Herstellers bzw. Lieferanten.• Die folgenden 5 Zahlen sagen etwasüber den Artikel selbst aus.Beispielsweise können sie bedeuten:Pralinenmischung, 100 g, Geschenkpackung.• Die letzte Zahl ist lediglich einePrüfziffer, an welcher der Computererkennen kann, ob er sich „verlesen“hat.Mit der Einführung dieses Systems ist dieEinzelpreisauszeichnung der Waren weitgehendweggefallen. Der Preis steht also


Allgemeine Rechte der Konsumentinnen und Konsumentennicht mehr auf jedem einzelnen Produkt,sondern nur noch am Regal, weil mit demautomatischen Ablesen des Strichcodesan der Kasse die Preise nicht mehr einzelneingetippt werden müssen. Was ein Vorteilfür den Händler ist, bedeutet hier fürdie Kundschaft eine Einschränkung derKontrollmöglichkeiten: Die Preisauszeichnungam Regal ist nicht immer korrektangebracht, die Übersichtlichkeit leidetdarunter, eine Preiskontrolle ist manchmalrecht aufwändig.Einige EAN-Länderkennzeichen00-09 USA, Kanada30-37 Frankreich40-43 Deutschland (auch 440)471 Taiwan489 Hongkong49 Japan50 Großbritannien, Irland520 Dänemark54 Belgien, Luxemburg560 Portugal57 Dänemark590 Polen599 Ungarn600 Südafrika64 Finnland70 Norwegen73 Schweden76 Schweiz779 Argentinien789 Brasilien80-83 Italien84 Spanien87 Niederlande880 Südkorea885 Thailand888 Singapur90-91 Österreich93 Australien94 NeuseelandEigenerklärung(EigenverantworteteBescheinigung)Im Jahr 1997 hat das so genannte „Bassanini-II-Gesetz“(Gesetz Nr. 127 vom15.05.1997) eine ganze Reihe von amtlichenBeglaubigungen abgeschafft. Sowurden vor allem die meldeamtlichenund Zivilstands-Bescheinigungen vereinfacht.Nicht mehr „das Amt“, sondern alleVolljährigen selbst bestätigen mit der„eigenverantwortlichen Erklärung“,die sie persönlich unterschreiben, personenbezogeneTatsachen, Daten undEigenschaften gegenüber der Behörde.Entscheidend ist: Die eigene Unterschriftunter diesen Erklärungen an die Behördemuss nicht mehr amtlich oder notariellbeglaubigt sein. Wer unterschreibt, istnatürlich für die Richtigkeit der Erklärungverantwortlich: Wird eine Falscherklärungabgegeben, so verliert die Erklärungihre Wirkung (z.B. die beantragte Leistungwird nicht erlangt) und die Person,die die Erklärung abgegeben hat, haftetstrafrechtlich.33


Allgemeine Rechte der Konsumentinnen und KonsumentenDie Eigenerklärung ersetzt unter anderemdie folgenden „amtlichen Bestätigungen“:34• Geburtsort, Geburtsdatum, Wohnsitz,Staatsbürgerschaft, Zivilstand,Familienstand, Studientitel• Berufsstatus - Berufsverzeichnisse• Erfüllung der Steuerpflichten mitAngabe der bezahlten Steuern• Mehrwertsteuer-Nummer• Gesellschafter-Status, Status als gesetzlicherVertreter oder gesetzlicheVertreterin bei Körperschaften, Vereinen• Pensionierten-Status, Studierenden-Status• Arbeitslosen-Status• Militärdienst-Status• Strafregister-StatusDie Eckdaten dieser Vereinfachung sind:• die Eigenerklärung selbst• Erklärung <strong>zum</strong> Ersatz einer beeidetenBezeugungsurkunde (Ersatzerklärung<strong>zum</strong> Notariatsakt)• die „gleich lautende Abschrift“Garant für dieSteuerpflichtigenDamit der Umgang der Bürgerinnen undBürger mit der Steuerbehörde und mitdem Steuersystem transparenter und demokratischerwird, hat der italienischeGesetzgeber die Rechte der Steuerpflichtigenin einem eigenen Normenkatalogfestgeschrieben. Das entsprechende Gesetzist seit Juli 2000 in Kraft und soll helfen,das Verhältnis zwischen Bürgerinnenund Bürgern einerseits und der Steuerbürokratieandererseits zu verbessern.Ein wichtiges Instrument auf diesem Wegist der so genannte „Garant des Steuerpflichtigen“.Er wurde mit Art. 13 desGesetzes Nr. 212 vom 27.07.2000 (Statutodel contribuente) für alle Regionenund Autonomen Provinzen Italiens eingeführt.Dieser Garant ist sozusagen derVolksanwalt der Steuerzahlerinnen und-zahler. In Südtirol hat er seinen Sitz amGerichtsplatz 2 in Bozen.Der Garant ist ein dreiköpfiges Gremium,bestehend aus zwei Fachleuten aus demBereich Justiz und Finanzverwaltung undeiner im Steuerwesen freiberuflich tätigenPerson.Der Garant leistet keine Beratung insteuerrechtlichen Fragen, sondern stehtBetroffenen in Fällen von Unregelmäßigkeiten,Unkorrektheiten oder Ordnungswidrigkeitenzur Seite. Im Einzelnen hatder Garant folgende Aufgaben:• Er fordert die Ämter auf, die Regelung<strong>zum</strong> Selbstschutz der Steuerpflichtigen


Allgemeine Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten(autotutela) anzuwenden und fehlerhafteBerechnungen und Einhebungenvon Steuern von Amts wegen zu korrigieren.• Er überwacht a) die korrekte Abwicklungvon steuerlichen Maßnahmen, b)die Verständlichkeit der Formulare fürdie Abwicklung der Steuererklärungund der entsprechenden Anleitungenund c) die Qualität der Beratungsdienste,indem er etwa die Zugänglichkeitder Steuerämter für das Publikumkontrolliert.• Er nimmt Hinweise von Bürgerinnenoder Bürgern entgegen, die der Meinungsind, durch das Vorgehen derÄmter der Finanzverwaltung einenSchaden erlitten zu haben.• Er fordert die Akten bei den zuständigenÄmtern an, weist diese, falls notwendig,auf bestimmte Sachverhaltehin und führt in den einzelnen ÄmternKontrollen durch.Zuständig ist der Garant für jede Art vonSteuern, sowohl direkte und indirekte alsauch lokale Steuern, wie z. B. die GebäudesteuerICI.Für einen Termin beim Garanten für dieSteuerpflichtigen ist im Interesse der Betroffeneneine Anmeldung empfehlenswert.Die Sprechstunden des Garanten findenin Bozen statt, und zwar von Montagbis Freitag, jeweils vormittags von 9.00- 12.00 Uhr. Die Adresse lautet: Bozen,Gerichtsplatz 2, 2. Stock, Zimmer 68und 69. Telefon: 0471/443221Gewährleistung/GarantieSeit 23. März 2002 gilt ein neues Gewährleistungsrecht(siehe <strong>Verbraucherschutz</strong>kodex).Demnach ist ein Mangel danngegeben, wenn die Ware nicht mehr fürden ursprünglichen Zweck zu gebrauchenist und wenn dieser Mangel den Wert derWare wesentlich mindert. Neu ist auch dieso genannte „Vertragskonformität“. Diesebesagt, dass der Händler verpflichtetist, Waren zu verkaufen, die den Aussagendes Kaufvertrages entsprechen. DieseHaftung gilt auch für Werbeaussagenund sonstige öffentliche Äußerungen, dieHändler oder Hersteller machen. NebenWerbeaussagen sind hier auch Produktinformationenauf der Verpackung oderim Katalog gemeint. Dieser Haftung fürÄußerungen Dritter kann der Händlernur entgehen, wenn er nachweist, dass erdiese weder kannte noch kennen konnte,die Aussage korrigiert wurde oder dieKaufentscheidung des Konsumenten oderder Konsumentin durch die Aussage nichtbeeinflusst wurde.Die neuen Gewährleistungsbestimmungengelten nicht nur für den Kauf vonKonsumgütern, sondern auch für Umtauschverträge,Lieferverträge und Unternehmerwerkverträge,sowie für Aufträgezur Herstellung von Gütern (z.B.wenn eine Tischlerei beauftragt wird, einMöbelstück herzustellen).Für Immobilien sowie Verträge ohneWarenlieferung gelten noch die altenBestimmungen (ein Jahr, acht Tage Anzeigefrist).35


Allgemeine Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten36Die (gesetzliche) Gewährleistungsfristbeträgt zwei Jahre ab Lieferung derWare. Die Konsumentenschaft hat abFeststellung des Mangels 60 Tage Zeit,den Mangel beim Händler oder Handwerkeranzuzeigen. Die Möglichkeiteiner Klage verjährt 26 Monate nachdem Kauf.Die Mängelrüge hat schriftlich, per Einschreibebriefmit Rückantwort, innerhalbdes oben genannten Termins zu erfolgen.Die Anzeige ist nicht notwendig, wennder Händler den Schaden zur Kenntnisgenommen oder bereits behoben hat.Die neuen Bestimmungen gelten auch fürgebrauchte Konsumgüter, z.B. für Gebrauchtwagen.Bei gebrauchten Warenkann die zweijährige Gewährleistungsfristvertraglich verkürzt werden. Kürzerals ein Jahr darf sie jedoch nicht vereinbartwerden. Die Beurteilung des Schadenswird unter Berücksichtigung derWertminderung durch den bisherigenGebrauch vorgenommen.Beweissituation: Tritt ein Mangel innerhalbvon sechs Monaten ab Lieferungoder Leistung auf, so wird vermutet, dasser bereits bei Übergabe vorhanden war.Nach den ersten sechs Monaten muss derKonsument oder die Konsumentin denNachweis erbringen, dass die Sache oderLeistung bei Übergabe bzw. Lieferungmangelhaft war.Behebung der MängelDer Konsument oder die Konsumentinkann selbst entscheiden, ob die Warerepariert oder ersetzt werden soll, beidesohne Spesen, es sei denn, eine der beidenLösungen ist unvergleichlich teurer oderaufwändiger.Doch was heißt „unvergleichlich teureroder aufwändiger“? Ein Beispiel: wennder Schaden durch eine kleine Reparaturbehoben werden kann; ist der Schadenhingegen schwerwiegend, so dass dasGerät überhaupt nicht mehr funktioniert,ist eine Reparatur langwierig oder ist siemit großen Nachteilen verbunden, so istdie Forderung nach Ersetzung der Waredurchaus berechtigt.Und wenn sich die Reparatur in die Längezieht? Das Gesetz sieht vor, dass Reparaturund Ersatz innerhalb einer „angemessenenZeit“ erfolgen müssen, was immerdarunter zu verstehen ist. Es ist jedenfallsratsam, bei langen Wartezeiten schriftlicheinen Rückgabetermin bzw. einen Terminfür die Ersetzung der Ware einzufordern.Zu unterstreichen ist in diesem Zusammenhang,dass das Gesetz ausdrücklichvorsieht, dass den Betroffenen keinerleiSpesen für Post oder Spedition sowie fürArbeitsleistung oder Material verrechnetwerden dürfen.In drei Fällen kann eine angemessenePreisminderung oder die Auflösungdes Vertrages verlangt werden (Art. 1492ZGB):• eine Reparatur oder ein Ersatz sindnicht möglich oder unverhältnismäßigaufwändig• der Verkäufer bzw. die Verkäuferin hatnicht innerhalb eines angemessenenTermins (s. oben) für die Reparaturoder für Ersatz gesorgt• die Reparatur oder der Ersatz sind fürden Konsumenten bzw. die Konsumentinmit un<strong>zum</strong>utbaren Nachteilen verbunden.


Allgemeine Rechte der Konsumentinnen und KonsumentenBedingungslose Anwendung der GewährleistungAm Prinzip, welches bereits im Gesetzüber die missbräuchlichen Klauseln festgeschriebenist und welches besagt, dassjeder Vertrag ungültig ist, der die Rechteder Konsumentinnen und Konsumentennicht berücksichtigt, wird ausdrücklichfestgehalten. Diese können in keiner Weisegezwungen werden, auf die vom Gesetzvorgesehenen Rechte zu verzichten.Vertragliche GarantieVerkäufer oder Produzent können weitergehendeGarantieleistungen anbieten,zusätzlich zu jenen, die das Gesetz vorsieht.Kassabeleg oder SteuerbelegEs ist von grundlegender Wichtigkeit, denKassabeleg und den Steuerbeleg mindestens26 Monate lang aufzubewahren.Ohne Beleg wird der Nachweis von Kaufterminund Kaufort schwierig.Kassabelege auf chemischemPapier verblassen bis zur Unleserlichkeit.Daher immer fotokopieren!Die Mindestdauer für die gesetzlicheGewährleistung liegt bei Gebrauchtwagenbei einem Jahr ab Kauf. DerKonzessionär kann eine längere Garantieanbieten.Gewährleistung ist kostenlos!Für diese Leistung darf nichts verrechnetwerden!Wenn der Händler eine andere Garantieleistunganbieten will, so kann diesehöchstens als Zusatz zur gesetzlichen Gewährleistunggelten. Diese zusätzlichenLeistungen können auf keinen Fall dievom Gesetz vorgesehenen Leistungenschmälern, sondern sie höchstens erweitern.Wenn der Händler für zusätzlicheGarantieleistungen ein Entgelt verlangt,dann ist zu entscheiden, ob dieses Angebotangenommen werden soll. Die gesetzlicheGarantie bleibt von dieser Vereinbarungunbeeinflusst.In den ersten sechs Monaten der Gewährleistungsfristmuss der Händlernachweisen, dass ein eventuell auftretenderSchaden nicht unter die Gewährleistungsleistungfällt.Die Regelung betrifft nicht den Verkauf37Gewährleistungfür GebrauchtwagenDie gesetzliche Gewährleistung giltauch für Gebrauchtwagen! Das Gewährleistungsrecht,welches für alle Konsumgütergilt, ist ohne Abstriche auch auf denKauf von Gebrauchtwagen anzuwenden,die bei Konzessionären oder Autohändlernerstanden werden.


Allgemeine Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten38eines Gebrauchtwagens zwischen Privatpersonen.Hier gelten die Regeln der„alten Garantie“ (Art. 1490 und ff. desZivilgesetzbuchs): Das Auto darf keineversteckten Mängel haben bzw. dem Käuferoder der Käuferin dürfen keine besonderenUmstände verschwiegen werden(z.B., dass es sich um einen Unfallwagenhandelt).• Nicht jeder Schaden fällt automatischunter das Garantierecht! ImFalle von Gebrauchtwagen ist immerder vorherige Gebrauch des Autos zuberücksichtigen. Ein Auto mit 150.000km weist mehr Verschleißerscheinungenauf als eines mit 50.000 km. DasRecht darauf, eventuell auftretendeSchäden „unter Garantie“ zu reparieren,ist bei einem Fahrzeug mit vielengefahrenen Kilometern schwerer einzufordernals bei einem mit wenigen!• Wenn in den Verkaufslokalen des Gebrauchtwagenhändlersmit „Gebrauchtmit Garantie - Usato garantito“ geworbenwird, so kann dies den Eindruck erwecken,dass der Wagen eine Revisiondurchlaufen hat. Entspricht das Fahrzeugdann aber nicht den Versprechungen,hat der Käufer oder die KäuferinAnspruch auf kostenlose Reparaturleistungen.• Dasselbe gilt auch für mündliche Aussagendes Händlers, dass das Fahrzeug„garantiert“ ist. Diese mündlichen Versprechungensollte man sich immerauch schriftlich bestätigen lassen. Nurso kann die Reparatur eventuell auftretenderSchäden unabhängig von Alterund Kilometerzahl des Fahrzeuges unterGarantie, d.h. kostenlos, eingefordertwerden.• Alle schwerwiegenden Mängel (etwaein manipulierter Kilometerstand oderein nicht angegebener Unfall) oder dasFehlen von wichtigen Funktionen, diedem Händler beim Verkauf bekanntwaren, geben dem Käufer bzw. derKäuferin das Recht auf den Ersatz desFahrzeugs oder auf die Auflösung desVertrags (schriftlich reklamieren!).HaustürgeschäfteBei einem Haustürgeschäft kommt esaußerhalb der Geschäftslokale zu einemVertrag zwischen Händler und Privatperson,in dem die Lieferung von Waren oderDienstleistungen vereinbart wird (siehe<strong>Verbraucherschutz</strong>kodex). Typische Situationensind:a) Händler- oder Vertreterbesuch in Privatwohnungen,am Arbeitsplatz vonPersonen oder an Orten, an den sichdiese vorübergehend aufhaltenb) vom Händler veranstaltete Ausflugsfahrtenc) öffentliche oder der Öffentlichkeitzugängliche Orte, an denen ein mit einemNamen versehener Bestellscheinunterzeichnet wirdd) Versandgeschäfte anhand von Katalogen,die in Abwesenheit des Händlerseingesehen werden können.Zu den Haustürgeschäften zählen fernerGeschäftsabschlüsse, deren Angebot imFernsehen oder über ein anderes audiovisuellesMedium mit dem Ziel erfolgt, den


Allgemeine Rechte der Konsumentinnen und KonsumentenVertrag auf direktem Wege oder über Telekommunikations-bzw. Telematiksystemeabzuschließen.Bei einem Haustürgeschäft besteht einRücktrittsrecht für eine Frist von siebenTagen (bei Lebensversicherungsverträgengenerell 30 Tage).Beim Vertragsabschluss muss der Händlerdie Vertragspartei über das Rücktrittsrechtinformieren. Bei Verträgen, dieaufgrund eines Angebots im Fernsehenabgeschlossen werden, muss dieser Hinweiszu Beginn und während des betreffendenProgramms erscheinen. Hat derHändler die Vertragspartei nicht oder nurunvollständig oder auch falsch über dasRücktrittsrecht informiert, so beträgt dieRücktrittsfrist 60 Tage ab Vertragsschlussbzw. ab dem Erhalt der Ware.Vom Rücktrittsrecht ausgenommen sind:Verträge für den Bau, den Verkauf unddie Vermietung von Immobilien undVerträge betreffend andere Rechte imZusammenhang mit Immobilien; mitAusnahme von Verträgen über die Lieferungvon Waren und deren Einbau inImmobilien sowie Verträge über Reparaturarbeitenan ImmobilienVerträge betreffend die Lieferungvon Nahrungsmitteln oder Getränkenoder sonstigen Gütern des täglichenBedarfs, die häufig und regelmäßig andie Wohnung geliefert werdenVersicherungsverträge (außer Lebensversicherungen).Ebenfalls ausgenommen sind Verträgefür die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen,die den Wert von 25,82 f(einschließlich Steuern, ohne etwaige Nebenkosten)nicht überschreiten.Der Rücktritt muss schriftlich (Einschreibenmit Rückantwort) erklärt werdenund von der Person unterschrieben sein,die den Vertrag abgeschlossen hat. Sobaldder Händler die entsprechende Mitteilungerhalten hat, sind die Parteien vonihren vertraglichen Pflichten entbunden.Wurde die Ware bereits geliefert, musssie dem Händler innerhalb von 10 Tagennach Erhalt, oder falls etwas anderesvereinbart wurde, innerhalb des vereinbartenZeitraums wieder zur Verfügunggestellt werden. Die Beförderungskostengehen zu Lasten des Verbrauchers bzw.der Verbraucherin.Der Händler muss die bereits gezahltenBeträge einschließlich eventueller Garantieleistungeninnerhalb von 30 Tagen abEingang der Mitteilung bzw. der zurück-39


Allgemeine Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten40gesandten Ware erstatten. Nicht erstattetwerden etwaige Nebenkosten, soferndies auf dem Bestellschein und in demHinweis auf das Rücktrittsrecht oder indem Katalog bzw. der Broschüre deutlichvermerkt ist. Das Rücktrittsrecht ist unwiderruflich;gegenteilige Vereinbarungensind null und nichtig.Irreführende WerbungDer <strong>Verbraucherschutz</strong>kodex definiert irreführendeWerbung sinngemäß folgendermaßen:Als irreführend wird jede Art von Werbungbezeichnet, die Personen durchihren Wortlaut oder ihre Aufmachungin Hinblick auf ein Produkt oder eineDienstleistung in die Irre führt, indemsie falsche Tatsachen vortäuscht und inden Getäuschten eine falsche Vorstellunghervorruft, um ein gewisses Kaufverhaltenzu erwirken.Dies alles gilt sowohl für Werbung, dietäuschend ist und nicht der Wirklichkeitentspricht, als auch für Werbung, die nichtals solche erkennbar ist (redaktionelleWerbung und versteckte Werbung). IrreführendeWerbung gilt als Verletzung desguten Glaubens der Konsumenten undKonsumentinnen und der freien Konkurrenz,weil sie die Mitbewerber schädigtoder zu schädigen geeignet ist.Irreführende Werbung wird vom Gesetzgeahndet. Die Eingabe auf einfachem Papiermuss den Vorgaben des entsprechendenGesetzes entsprechen (DPR Nr. 284vom 11.07.2003) und wird an die zuständigeAntitrustbehörde geschickt.Hilfestellung bei der Eingabe bieten die<strong>Verbraucherschutz</strong>verbände.Bereits seit geraumer Zeit wurde erkannt,dass die wettbewerbsrechtlichen Instrumentenicht ausreichen, um die Verbraucherinnenund Verbraucher vor unfairenWerbemethoden und Werbeaussagen zuschützen. Deshalb hat sich die Werbewirtschafteine Selbstbeschränkung auferlegt.Privatpersonen und Konsumentenvereinekönnen sich an die entsprechende Einrichtungwenden (Istituto dell‘AutodisciplinaPubblicitaria - www.iap.it).www.agcm.itAutorità Garante della Concorrenza e delMercato, Piazza G. Verdi, 6/A - 00198ROMAKassabonBei langlebigen Konsumartikeln ist derKassabon das unabkömmliche Dokumentfür die Einforderung der Garantieleistung(siehe Gewährleistung). Der Kassabonmuss daher 26 Monate lang aufbewahrtwerden. Wenn er auf chemischem Papiergedruckt ist, kann er sehr schnell bis zurUnleserlichkeit verbleichen, daher empfiehltes sich, eine Fotokopie anzufertigenund diese aufzubewahren. In Geschäften,die gemäß Gesetz <strong>zum</strong> vorgezogenenSteuervergleich (Gesetz Nr. 326 vom24.11.2003) den Kassabon nicht mehr automatischausstellen, muss dieser beimKauf langlebiger Produkte ausdrücklichverlangt werden.Es kann vorkommen, dass man beim Verlassendes Geschäftes oder Lokals von der


Allgemeine Rechte der Konsumentinnen und KonsumentenFinanzpolizei aufgehalten und gefragtwird, ob im Geschäft ein Beleg bzw. eineQuittung ausgehändigt wurde. Dies, weildie Ausstellungsbefreiung nur für jeneGeschäftsinhaber gilt, die dem Steuervergleichbeigetreten sind.Die Kontrolle gilt also nicht dem Konsumentenoder der Konsumentin, sonderndem Geschäftsinhaber oder derGeschäftsinhaberin.KlassenlotterienDer Verkauf von ausländischen Lottoscheinenauf italienischem Staatsgebietist illegal.Hohe Verwaltungsstrafen sind für Verkaufund Vertrieb vorgesehen, werdenaber auch gegen alle, die diese ausländischenLottoscheine auf italienischem Bodenerwerben, verhängt. Der Erwerb kannschwere strafrechtliche Folgen haben.MindesthaltbarkeitAlle aus mikrobiologischer Sicht nichtverderblichen Lebensmittel müssen miteinem Datum versehen sein, das die Mindesthaltbarkeitangibt (gesetzesvertretendesDekret Nr. 109 vom 27.01.1992).Bis <strong>zum</strong> angegebenen Datum muss dasProdukt bei angemessenen Lagerbedingungenseine spezifischen Eigenschaftenbeibehalten. Bei Produkten, die eineHaltbarkeit von drei bis achtzehn Monatenhaben, genügt die Angabe von Monatund Jahr der Mindesthaltbarkeit, beiProdukten mit einer Haltbarkeit von überachtzehn Monaten das Jahr. Lebensmittel,welche das Mindesthaltbarkeitsdatumüberschritten haben, dürfen weiterhinverkauft werden. Allerdings verfälltmit diesem Datum die Garantie des Herstellers.Apropos Hersteller: er legt dasDatum des Verfalls bzw. der Mindesthaltbarkeitfest.Nur für Milchprodukte, Pilze, Eier undoffene Fertigprodukte sind die Fristenvom Gesetzgeber festgelegt und dürfennicht überschritten werden. Fürfrisches Obst und Gemüse, Brot, Salz,Essig, Zucker, Bonbons gibt es keineDeklarationspflicht für die Mindesthaltbarkeit.Für Reklamationen sind die Hygieneinspektorinnenund -inspektoren der Sanitätsbetriebezuständig.41Missbräuchliche KlauselnDas Gesetz sieht genauestens vor, welcheArt von Klauseln als missbräuchlich gelten


Allgemeine Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten42(siehe <strong>Verbraucherschutz</strong>kodex Art. 33).Eine Klausel ist missbräuchlich,• wenn ein so genanntes vertraglichesMissverhältnis zwischen Verbrauchernund Gewerbetreibenden entsteht,durch welches den Verbrauchern vertraglichungerechtfertigte Pflichtenauferlegt werden sowie Rechte, überdie der Gewerbetreibende verfügt,nicht zuerkannt werden;• wenn sie weder klar noch verständlichist und jegliche Erläuterung fehlt.Verträge, welche missbräuchliche Klauselnbeinhalten, sind ungültig.Banken, Versicherungen, öffentliche Verwaltungenund Gewerbetreibende können,laut Gesetz, eine dritte Unterschriftverlangen, mit welcher der Kunde oder dieKundin bestätigt, dass über jene Klauseln,die (meist) die größten Nachteile mit sichbringen, eigens mit dem Vertragspartnerverhandelt wurde. Damit ist der Vertraggültig.Europäische Datenbank der missbräuchlichenKlauseln CLAB Europa:http://europa.eu.int/clab/MogelpackungMogelpackung nennt man eine Verpackung,die über die wirkliche Menge oderBeschaffenheit des Inhalts hinwegtäuscht.Besonders beliebt sind Mogelpackungenbei Kosmetika, aber auch bei Lebensmitteln.NettogewichtDas Gesetz Nr. 441 vom 05.08.1981 legtfest, dass der Preis jener Waren, die sowohlim Einzel- als auch im Großhandelnach Gewichtseinheit verkauft werden,aufgrund des Nettogewichts festgelegtwird. Die Verpackung ist somit bei derPreisberechnung auszuschließen. DieseRegel wird auf alle Lebensmittel, seien sieverpackt oder lose, angewandt. Waagenmüssen eine eigene Einstellung <strong>zum</strong> Ausschlussder Tara (des Verpackungsmaterials)haben, ansonsten sind sie nicht gesetzeskonform.Ferner muss die Anzeigeder Waage von den Konsumenten leichteinzusehen sein. Die Waagen werden vonden provinzialen Eichämtern, in Südtirolvom Eichamt bei der Handelskammer,kontrolliert.Online-Einkauf(E-Commerce)Das Angebot im Internet wird immerreichhaltiger. Auch die Bezahlung erfolgtin der Regel über das Netz: mit der Angabedes Ausstellungsdatums und derNummer der Kreditkarte wird die Verkaufsfirmazur Abbuchung des zu bezahlendenBetrages ermächtigt. Nach durchschnittlichzwei bis drei Wochen (je nachEntfernung) wird die Ware geliefert.Die Probleme, welche beim Online-Einkauf auftreten, sind vielfältig:• Kreditkartenmissbrauch seitens Dritter• Verspätete oder nicht erfolgte Lieferungder Ware


Allgemeine Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten43• die gelieferte Ware entspricht nichtder bestellten bzw. ist mangelhaft• Probleme beim Umtausch bzw. beider Rückgabe von Ware• zusätzliche Kosten bei interkontinentalenBestellungen (Zollgebührenund hohe Transportkosten), die<strong>zum</strong> Zeitpunkt des Kaufs weder angegebennoch abschätzbar waren• Unsicherheit über den zuständigenGerichtsstand und über das anzuwendendeRecht.Prinzipiell ist zu unterscheiden, ob dieAnbieterfirma ihren Sitz innerhalb oderaußerhalb der EU hat. Bei Verkaufsfirmen,die ihren Sitz in der EU haben, gibtes eine genaue Regelung: Die Verbraucherinnenund Verbraucher können sichauf die Richtlinie 97/7 bzw. auf die jeweiligennationalen Gesetze beziehen, inItalien ist es der <strong>Verbraucherschutz</strong>kodex.Er sieht folgende Pflichten der Verkaufsfirmenvor:Die Verkaufsinternetseite muss folgendeInformationen enthalten:• Identität des Gewerbetreibenden, E-Mail-Adresse, Anschrift (möglichst mitTelefonnummer für Beschwerden oderweitere Produktinformationen)• Beschaffenheit und Preis des Produktesoder der Dienstleistung, Dauer desAngebots oder des Preises• Zusätzliche Steuern, Zollgebührenoder Speditionskosten, damit der Endpreisklar erkennbar ist• Zahlungsmöglichkeiten. Aufgepasst:Befindet sich die Verkaufsfirma in ei-


Allgemeine Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten44nem anderen Land, müssen auch dieWechselgebühren dazu gerechnet werden• Hinweis auf das Rücktrittsrecht undauf die Möglichkeit des Ausschlussesdesselben sowie auf die Art der Rückgabeder Ware sowie Rückgabefristenbei Rücktritt• Mindestdauer des Vertrages bei Dauerverträgen• Kosten für den Zugang zur Webseite,falls dieser kostenpflichtig ist.Die Verkaufsfirma muss nicht nur dieseInformationen auf einem dauerhaftenDatenträger liefern, sondern auch folgende:• Rücktrittsmöglichkeiten und -bedingungen• Geographische Anschrift der Lieferfirma,Kundendienst und Garantieleistungen• Rücktrittsbedingungen bei unbegrenztenVerträgen oder Verträgen, die längerals ein Jahr dauern.Wenn die Verkaufsfirma die obengenannten Vorschriften befolgt,sprich ihrer Informationspflichtnachkommt, haben die Konsumentinnenund Konsumenten ein Rücktrittsrechtvon zehn Tagen:• bei Waren ab Lieferung oder, wurdedie Ware bereits geliefert, die Informationspflichtder Verkaufsfirma jedocherst nachher erfüllt, ab dem Zeitpunkt,an dem diese Informationen geliefertwurden• bei Dienstleistungen ab Vertragsabschluss,oder - bei nicht erfolgterInformationspflicht seitens der Verkaufsfirma- ab Mitteilung dieser Informationen.Die Rücktrittsfrist beträgt drei Monate,wenn die Verkaufsfirma ihrer Informationspflichtnicht nachkommt, und zwar:• bei Waren ab Lieferung• bei Dienstleistungen ab Vertragsabschluss.Ausnahmeregelungen des Rücktrittsrechts:a) Wenn nicht anders vertraglich vereinbart,wird in folgenden Fällen dasRücktrittsrecht ausgeschlossen:• wenn die Dienstleistung mit der Anzahlungbegonnen hat, die vor demVerstreichen der Rücktrittsfrist erfolgtist• bei Waren oder Dienstleistungen, derenPreis an Schwankungen gebundenist, die die Verkaufsfirma nicht beeinflussenkann• bei auf Maß angefertigten Waren oderbei Produkten, die aufgrund ihrer Beschaffenheitnicht zurückgeschicktwerden können oder dadurch zugrundegehen• wenn versiegelte audiovisuelle Produkteoder Software von einer der beidenSeiten geöffnet wurden• bei Zeitungen, Zeitschriften u.ä.Ausgenommen von Informationspflicht,Rücktrittsrecht und Lieferfrist von 30 Tagensind folgende Verträge:• regelmäßige Lieferungen ins Haus vonLebensmitteln, Getränken oder anderenfür den Privathaushalt bestimmtenWaren• Dienstleistungen wie Unterkunft,Transport, Verpflegung, Freizeit, wenn


Allgemeine Rechte der Konsumentinnen und Konsumentenein bestimmtes Datum/ein Zeitraumfür das Erbringen vertraglich vereinbartwird.b) Keine Anwendung findet die gesamteRegelung bei:• Finanzdienstleistungen (z.B. Versicherungen,Bankgeschäften, Pensionsfonds,Geldanlagen, ...)• Bau- oder Immobilienverträgen, ausgenommenMietverträgen• Versteigerungen.Der Rücktritt muss schriftlich per Einschreibebriefmit Rückantwort an dieAnschrift der Firma geschickt werden.Der Rücktritt kann auch per Telegrammoder per Telefon erfolgen, sofern innerhalbvon 48 Stunden ein Einschreibebriefmit Rückantwort folgt.Die bereits bezahlte Summe ist danninnerhalb von 30 Tagen an den Konsumentenbzw. die Konsumentin zurück zuzahlen, der oder die die bereits erhalteneWare auf eigene Kosten zurück schickenmuss.Rückzahlung des verlorenen Betrags verlangtwerden.Verwenden Sie vorbezahlte Kreditkarten,die bereits bei einigen Bankenerhältlich sind.Lieferung der WareWenn vertraglich nicht anders vereinbart,ist die Verkaufsfirma verpflichtet, dieWare innerhalb von 31 Tagen ab Bestellungzu liefern. Ist die Ware nicht vorrätig,muss die Verkaufsfirma dies innerhalbderselben Zeit mitteilen und den eventuellbereits erhaltenen Betrag zurückzahlen.Der Lieferung einer Ware, die nichtder bestellten entspricht, kann nur mit45ZahlungsmöglichkeitenDie Ware erst nach Erhalt perPost- oder Banküberweisung bezahlen!Bei Bezahlung mit Kreditkarte empfiehltes sich, immer nur ein und dieselbe Kartezu benutzen, die ein möglichst geringesMonatslimit haben sollte. Die Daten derKarte sollten vorzugsweise nur mitgeteiltwerden, wenn sie verschlüsselt verschicktwerden können; bei Kreditkartenmissbrauchdurch die Verkaufsfirma oderDritte kann vom Kreditkarteninstitut die


Allgemeine Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten46Einverständnis des Konsumenten bzw.der Konsumentin erfolgen.Bei Lieferung einer nicht bestelltenWare besteht keinerlei Pflicht zur Bezahlungoder einer ähnlichen Leistung.Das Schweigen seitens des Kunden oderder Kundin entspricht nicht einem stillschweigendenEinverständnis.Vertragsklauseln, die nicht diesemGesetz entsprechen oder Gegensätzlichesfestlegen, sind nichtig und finden somitkeine Anwendung. Auch wenn die Vertragsparteienals Vertragsrecht nicht dasitalienische gewählt haben, müssen ihnentrotzdem die vom Fernabsatzgesetz vorgesehenenRechte zugestanden werden.Gerichtsstand ist jener des Wohnsitzesdes Kunden bzw. der Kundin.Online-Einkauf bei Firmen mit Sitz außerhalbder EUGrundsätzlich sollte bevorzugt werden,wer <strong>zum</strong>indest folgende Informationenliefert:• Identität der Verkaufsfirma, E-Mail-Adresse, geographische Anschrift, Service-und Garantieleistungen• Beschaffenheit und Preis der Wareoder der Dienstleistung, Dauer des Angebotesund des Preises• Liefertermin der Ware (besonderswichtig bei interkontinentalen Lieferungen)• Mögliche zusätzliche Steuern, Zollgebührenoder Speditionskosten, d.h.Angabe des Endpreises• Zahlungsmöglichkeiten: Achtung, hiermüssen auch die Wechselgebühren berücksichtigtwerden• Angabe über ein mögliches Rücktrittsrecht,Möglichkeiten der Ausübungdieses Rechtes bzw. Bedingungen dafürsowie alle damit zusammenhängendenInformationen• Mindestdauer des Vertrages bei Dauerverträgen• Eventuelle zusätzliche Kosten für denZugriff auf die Webseite• Rücktrittsbedingungen bei unbefristetenoder mehr als einjährigen Verträgen.Bei mangelnder Angabe dieser Informationenempfiehlt es sich, danach zu verlangen,am besten schriftlich oder per Fax.Bevor ein Einkauf getätigt wird, wäre esauch ratsam, vorher bei der Firma anzurufen,um festzustellen, ob es sie tatsächlichgibt.Ausdruck der Informationen undder Bestellung:Alle oben genannten Informationen unddie Bestellung sollten zur eigenen Kontrolleausgedruckt und aufbewahrt werden.Zahlungsmöglichkeiten:Es gilt im Prinzip dasselbe wie bei Online-Einkäufeninnerhalb der EU, nur empfiehltes sich in diesem Falle, noch größereVorsicht walten zu lassen.Die Verkaufsfirma:Da zahlreiche Scheinfirmen im Internetihr Unwesen treiben, empfiehlt es sich,mit mehreren Suchmaschinen danach zusuchen. Eventuell können auch die Web-


Allgemeine Rechte der Konsumentinnen und Konsumentenmaster der Suchmaschinen um Rat gefragtwerden.Auch im Bekannten- und Freundeskreisbzw. über Verbraucherzentralen könnenErfahrungen ausgetauscht werden.PartnervermittlungPartnervermittlungsinstitute bieten keine„Erfolgsgarantie“, es werden lediglichKontakte zu möglichen Partnern vermittelt.Der Inhalt der Verträge von Partnervermittlungsinstituten,die oft auchgrenzüberschreitend tätig sind, wird nichtdurch Sondergesetze geregelt; sie unterliegenalso dem normalen Vertragsrecht.Die Bedingungen sind von Vertrag zuVertrag verschieden und werden von denPartnervermittlungsinstituten selbst erarbeitet,d.h. auf die eigenen Ansprüchezugeschnitten. Die Verträge haben normalerweiseeine Dauer von ein bis zweiJahren. Alle, denen diese Zeitspanne zulang scheint und die damit verbundenenKosten zu hoch, sollten mit dem Instituteine Probezeit (drei bis sechs Monate)vereinbaren, während welcher der Dienstgegen eine angemessene Bezahlung inAnspruch genommen werden kann. Daraufhinkann man oder frau sich immernoch entschließen, einen längerfristigenVertrag zu unterzeichnen. Diese Vorsichtsmaßnahmeist angebracht, denn: istder Vertrag erst einmal unterschrieben,gibt es nahezu keine Möglichkeit, zurückzutreten,auch wenn die Dienstleistungendes Institutes nicht zufrieden stellendsind.Bei der Unterzeichnung des Vertragessollte eine Kopie des Vertrages und eineAbschrift der eigenen Angaben über denWunschpartner bzw. die Wunschpartnerinverlangt werden. So kann immerwieder kontrolliert werden, ob die unterbreitetenPartnervorschläge mit denvertraglich vereinbarten Wünschen übereinstimmen.Meist verlangt das Institut bereits bei derUnterzeichnung des Vertrages eine Anzahlung,obwohl es bis zu diesem Zeitpunktnoch gar keine Dienstleistung erbrachthat. Auf keinen Fall ist die gesamteSumme zu bezahlen, ebenso wenig sollteder Betrag mit Wechseln beglichen werden!Ratenzahlungen sind ebenfalls zu vermeiden,die Zinssätze sind meist viel zu hoch!Falls keine andere Möglichkeit besteht,vergewissern Sie sich, ob im Vertrag diegenaue Anzahl und der genaue Betragder Raten, sowie der Jahreseffektivzinssatz(T.A.E.G. tasso annuo effettivo globale)angegeben sind. Unterzeichnen sieniemals an den Vertrag gekoppelte Finanzierungsverträgevon Finanzierungsgesellschaften.Für Verträge, die außerhalb der Geschäfts-47


Allgemeine Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten48räume abgeschlossen werden, muss einRücktrittsrecht bzw. eine Bedenkzeitvon sieben Tagen vorgesehen sein (sieheHaustürgeschäfte). Innerhalb dieser Fristist es möglich, kosten- und bedingungslosvom Vertrag zurückzutreten. Fordern Siedieses Rücktrittsrecht auch für Verträgeein, die am Sitz des Institutes unterzeichnetwerden! Ihr Rücktrittsrecht machenSie geltend, indem Sie einen Einschreibebriefmit Rückantwort versenden undeine Abschrift des Briefes einbehalten.PreiseJede Ware oder Dienstleistung kostetGeld. Durch Preisvergleich lässt sich vielGeld sparen.Der Vergleich aller verfügbaren Informationen,nicht allein des Preises, istfür ein vernünftiges Verbraucherverhaltenunumgänglich.Nichtsdestotrotz hat die Preisinformationeine grundlegende Bedeutung für alleKonsumentinnen und Konsumenten.PreisauszeichnungMit der Handelsreform (in Südtirol LandesgesetzNr. 7 vom 17.02.2000) wurdedie Preisauszeichnung aller vom Einzelhandelausgestellten Produkte mittelsPreiskärtchen oder sonstiger geeigneterModalitäten zur Pflicht. Ausnahmen gibtes nur für Pelzwaren, Modelle der HauteCouture, Goldschmiedearbeiten, Edelsteineund Antiquitäten mit einem Preisüber 1.549,37 Euro.Die Strafen für Verstöße bei der Preisauszeichnungsind empfindlich. Kontrollorganist die jeweilige Marktpolizei (StadtoderDorfpolizei).Im Bereich der öffentlichen Betriebe(pubblici esercizi) sieht das Gesetz denAushang der Preisliste im Lokal vor.GrundpreisangabeDie Angabe des Grundpreises wurde zunächstvon einigen Europäischen Richtlinienund dann vom italienischen Gesetzgebergetrennt für Lebensmittel- undNicht-Lebensmittel-Produkte eingeführt.Dabei muss neben dem Verkaufspreisauch der Grundpreis oder Preis je Einheit(Liter, Kilogramm, Meter, Quadratmeter,Kubikmeter) angegeben werden. Dies erleichtertden Preisvergleich und die Transparenz.Wird bei der Werbung ein Preisangegeben, so ist auch die Grundpreisangabevorgesehen. Von der Grundpreisangabekann nur in wenigen Fällen abgesehenwerden. Die Strafen sind die selbenwir für mangelhafte Preisauszeichnung.ListenpreiseDiese werden oft von den Herstellernfestgelegt und liegen meist über dem effektivenMarktpreis. Der Handel gewährtmeistens größere oder kleinere Skonti aufden Listenpreis. Auch hier gilt: Preise vergleichen,um den günstigsten zu finden!Angebote unter dem Einstandspreis:Für den Einzelhandel ist die Möglichkeitder Preisreduzierung unter den Einstandspreisauf insgesamt drei Verkaufsveranstaltungenpro Jahr beschränkt (DPR Nr.218 vom 06.04.2001). In Südtirol erlaubt


Allgemeine Rechte der Konsumentinnen und Konsumentendie Handelsreform den Verkauf unterdem Einkaufspreis nur im Falle von außerordentlichenVerkäufen.Unterscheidet sich der ausgezeichnetevom verlangten Preis, so habenSie das Recht auf den in der Auslage oderam Regal angebotenen Preis. Haben Sieschon bezahlt, so können Sie mit demKassazettel die Differenz zurück fordern.Ist der Preis nicht ausgezeichnet, machenSie den Händler darauf aufmerksam,bzw. informieren Sie - falls sichsolche Fälle wiederholen - die Marktpolizei(Stadt- oder Dorfpolizei).Allgemein sind Endpreise anzugeben,einschließlich der Mehrwertsteuer.Die Preise sind frei - abgesehen vonganz wenigen Ausnahmen wie für Medikamente,Zeitungen und Zeitschriftensowie, eingeschränkt, für Tabakwarenund Freiberuflertarife. Finden Sieein und dasselbe Produkt oder ein unddieselbe Dienstleistung irgendwo andersgünstiger, so ist der beste Protestder Kauf des günstigeren Angebots.Wichtige Gesetze: Richtlinie98/6/EG, gesetzesvertretendes DekretNr. 114 vom 31.03.1998, <strong>Verbraucherschutz</strong>kodex,LG Nr. 7 vom 17.02.2000,DLH Nr. 39 vom 30.10.2000, DLH Nr. 4vom 06.03.2003.ProdukthaftungEin Unternehmen haftet nach dem Produkthaftungsgesetz(siehe <strong>Verbraucherschutz</strong>kodex)für Schäden, die ein mangelhaftesProdukt anrichtet. Das gilt auchdann, wenn bei der Produktion der Wareweder vorsätzlich noch fahrlässig gehandeltwurde. Produkthaftung ist eine „Gefährdungshaftung“.Allein der Umstand,eine Gefahrenlage geschaffen zu haben- etwa das In-Umlauf-Bringen eines mangelhaftenProdukts - reicht aus, um einUnternehmen für entstandene Schädenhaftbar zu machen.Unterschied Gewährleistungsrecht -ProdukthaftungBeispiel: Frau X kauft in einem Supermarkteine Tube Mayonnaise. Obwohl dasProdukt das Mindesthaltbarkeitsdatumnoch nicht überschritten hat, erkrankt sie.Die Mayonnaise war mit Salmonellen infiziert.Nach dem Gewährleistungsrechtkönnte sie als Kundin eine neue Tube bekommen.Doch wer bezahlt ihre Arztkostenund den Verdienstausfall? Dafür sorgtdas Produkthaftungsgesetz.Das Produkthaftungsgesetz gilt nurfür fehlerhafte Produkte. Darunterfallen alle beweglichen Waren - vonder Stecknadel bis <strong>zum</strong> Flugzeug. Außerdemgilt es für landwirtschaftlicheErzeugnisse wie Eier oder Gemüse undfür Elektrizität. Auch Software - alsoetwa ein Computerprogramm - istnach Meinung vieler Rechtsfachleuteein „Produkt“ im Sinne des Produkthaftungsgesetzes.Bauwerke fallennicht darunter.49


Allgemeine Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten50Die Beweislast liegt bei Ihnen als Verbraucheroder Verbraucherin. Sie müssenbeweisen, dass Sie durch ein fehlerhaftesProdukt geschädigt wurden. Zudem müssenSie vor Gericht darlegen, dass Sie dieWare ordnungs- und bestimmungsgemäßbenutzt haben.Da das Produkthaftungsgesetz nur Ansprüchegegen den Hersteller vorsieht, regeltes auch, wer als Hersteller einer Waregilt: Hersteller ist, wer ein Produkt selbstherstellt oder aber auch ein Teilproduktfür eine andere Ware liefert. Folglich mussalso auch ein Zulieferer haften, wenn erfehlerhafte Teilprodukte beigesteuerthat.Sachschäden werden allerdings nur ersetzt,wenn sie mehr als 387,34 Euro ausmachen.Die Produkthaftung verfällt zehn Jahrenach In-Verkehr-Bringen des schadhaftenProduktes. Das Recht auf Schadenersatzverjährt nach drei Jahren ab dem Zeitpunkt,an dem die geschädigte PersonKenntnis des Schadens, des Fehlers undder Identität des oder der Verantwortlichenhatte oder hätte haben müssen.Es gibt Fälle, in denen trotz eines fehlerhaftenProdukts die Produkthaftungnicht greift:• Das Produkt wurde nicht vom Herstellerin den Handel gebracht, sonderngestohlen und verkauft• Der Fehler am Produkt entstand erstnach dem In-Verkehr-Bringen, etwadurch eine mangelhafte Reparatur. Indiesem Fall muss sich der Verbraucherbzw. die Verbraucherin an die Werkstatthalten• Das Produkt wurde nur für den privatenEigenbedarf angefertigt• Der Fehler des Produkts beruht aufeiner zwingenden gesetzlichen Vorschrift.Manchmal kann ein Fehler einer Sachenach dem Stand von Wissenschaft undTechnik <strong>zum</strong> Zeitpunkt, an dem es in denHandel gelangt, nicht festgestellt werden.In einem solchen Fall regelt das Produktsicherheitsgesetz,dass der Hersteller dazuverpflichtet ist, solche Waren wiedervom Markt zu nehmen. Er muss also eineRückrufaktion starten. Reagiert der Herstellernicht oder kann dieser nicht schnellgenug eingreifen, so kann die zuständigeBehörde tätig werden, indem sie die betroffenenProdukte sicherstellt.ProzesskostenhilfeDie Prozesskostenhilfe stellt „besitzlosen“Bürgerinnen und Bürgern rechtlichen Beistandbzw. technische Beratung im Prozesskostenlos zur Verfügung und übernimmtauch sämtliche Prozessspesen.Die Prozesskostenhilfe kann in Zivil-,Verwaltungs-, Steuerverfahren außerin einigen vom Gesetz festgelegtenAusnahmen und in Außerstreitverfahrenin Anspruch genommen werden,sowie in Strafverfahren einschließlichder damit verbundenen Zivilklagen.Zur Prozesskostenhilfe zugelassen sindsämtliche Personen, die die italienischeStaatsbürgerschaft besitzen, sowie Ausländerinnenund Ausländer oder Staatenlosemit regulärer Aufenthaltsgenehmigung,aber auch Körperschaften und Ver-


Allgemeine Rechte der Konsumentinnen und Konsumenteneinigungen ohne Gewinnzweck und ohneHandelstätigkeit.Die Einkommensgrenze, unterhalbwelcher die Prozesskostenhilfe beantragtwerden kann, wurde wie folgtfestgelegt: Das besteuerbare Einkommenfür die persönliche Einkommenssteuer,darf - laut der letzten Steuererklärung- nicht mehr als 9.296 Eurobetragen.Zur Berechnung wird das Gesamteinkommenaller Familienangehörigen herangezogen,die mit der Antrag stellenden Personzusammen leben. Wenn der Prozessüber Personenrechte geführt wird oderwiderstreitende Interessen der Antragstellenden Person und zusammenlebenderFamilienangehöriger betrifft, wird nurdas Einkommen Ersterer berücksichtigt.Bei nicht wahrheitsgemäßen Angabendroht eine Gefängnisstrafe von einem biszu fünf Jahren und eine Geldbuße von309,87 Euro bis 1.549,37 Euro sowie derWiderruf der Zulassung und die Rückforderungder vom Staat bezahlten Beträge.Der Musterantrag für die Zulassung zurProzesskostenhilfe kann im Sekretariatder Rechtsanwaltskammer angefordertwerden.PyramidensystemeDer Artikel 5 des Gesetzes Nr. 173/2005sieht das generelle Verbot von Pyramidensystemensowie Schneeballsystemenvor.Dabei handelt es sich um das Verbotall jener Pyramidensysteme, die nichtden Verkauf eines Produktes oder einerDienstleistung <strong>zum</strong> Gegenstand haben,sondern prinzipiell auf das Rekrutiereneiner möglichst großen Anzahl von Personenausgerichtet sind und somit auf derEinzahlung eines bestimmten Betragesberuhen, der sich durch das Pyramidensystemins Unendliche vermehren undder einzahlenden Person die Ausschüttungeines größeren oder kleineren Vermögensbescheren müsste.Das Gesetz verbietet unter Androhungeiner Gefängnisstrafe zwischen sechs undzwölf Monaten sowie einer Geldstrafevon 100.000 bis 600.000 Euro, sowohldie Organisation als auch die Teilnahmean solchen Tätigkeiten.Rechtsanwälte/RechtsanwältinnenBevor Sie sich zu einem Rechtsanwaltoder einer Rechtsanwältin begeben, solltenSie sich überlegen, ob dies in IhremFall auch wirklich notwendig ist. Vor allemsollten Sie sich im Klaren sein, ob Sienur einen Rat oder ob Sie einen Rechtsbeistandbrauchen. In ersterem Fall beschränktsich Ihr Besuch auf eine einfacheRechtsberatung, in mündlicher oder auchschriftlicher Form, bzw. auf eine ersteRechtsauskunft. Bereits für diese kanneine Honorarforderung gestellt werden.Sollten Sie hingegen einen Rechtsbeistandbenötigen, der sich über einen längerenZeitraum erstreckt (Schriftverkehr mit derGegenpartei, außergerichtliche Verhandlungen,Behandlung eines Rechtsstreites),dann müssen Sie den Rechtsanwalt bzw.51


Allgemeine Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten52die Rechtsanwältin eigens schriftlich damitbeauftragen.Um nachträglichen Missverständnissenoder Ärgernissen vorzubeugen, solltenSie sofort einen schriftlichen Kostenvoranschlagverlangen. Auch wenn ein solcherKostenvoranschlag nicht bindendist, kann er sehr nützlich sein, denn IhrRechtsbeistand wird sich eher dazu verpflichtetfühlen, Sie über anfallendeMehrkosten zu informieren bzw. mussdiese dann auch rechtfertigen.Die Eröffnung eines Rechtsstreites(oder Verfahrens) oder das Beharrenin einem bereits laufenden Verfahrengegen eine Person, die Sie vor Gerichtgebracht hat, ist stets eine Entscheidung,die Sie mit dem Anwalt oder derAnwältin gemeinsam treffen müssen.Wenn Sie sich nicht sicher sind, sollten Sie,bevor Sie die Kosten eines Verfahrens aufsich nehmen, die Möglichkeit in Betrachtziehen, in Form einer „ersten Rechtsauskunft“(siehe oben) Rat in einer zweitenAnwaltskanzlei einzuholen, so dass eineweitere Stellungnahme zu Ihrem Problemvorliegt.Wichtig ist, dass man Ihnen eine Einschätzungder Wahrscheinlichkeit auf Erfolg indem von Ihnen angestrengten Rechtsstreitliefert. Vorsicht ist bei hundertprozentigenErfolgsversprechungen geboten. Esist immer besser, von einer 50:50-Chanceauszugehen, um nicht allzu großen Hoffnungenzu verfallen. Sie sollten auf jedenFall wissen, dass es auch für den bestenAnwalt und für die beste Anwältin sehrschwierig ist, von vornherein die realeGewinnchance in einem Rechtsstreit festzusetzen.Es gibt zu viele Faktoren, die ineinem Prozess ins Gewicht fallen können,so etwa die nicht immer vorhersehbarenZeugen- und Urkundenbeweise oder derfalsche Ansatz eines Verfahrens.Am Ende ist das, was zählt, einzig undallein die Entscheidung des Gerichts. Dieanwaltlichen Pflichten beziehen sich aufdie „Mittel“ und nicht auf das „Ergebnis“.Das bedeutet, dass der Anwalt oderdie Anwältin nicht dafür verantwortlichgemacht werden kann, dass das Ergebnisnicht wie erwartet oder erhofft ausgefallenist.Das Mandat oder die Vollmacht bzw.VertretungsvollmachtWenn Sie eine Auftragserteilung bestätigen,müssen Sie eine so genannte Vertretungsvollmachtunterzeichnen, die üblicherweisesehr weit reichend ist.Sie umfasst normalerweise die außergerichtlichePhase, die eventuellenVerhandlungen vor und während desRechtsstreites, die erstinstanzliche Gerichtsverhandlungund das Berufungsverfahrensowie die Vollzugsphase und dieKassationsbeschwerde. Sie stellen damitdem Anwalt oder der Anwältin Ihres Vertrauenseine Blankovollmacht über dengesamten Prozessverlauf aus.Wenn Sie sich dieser Bindung aus welchenGründen auch immer nachträglichentziehen wollen, müssen Sie das in einerschriftlichen Mandatsentziehung mitteilen.Wägen Sie jedoch alle Gesichtspunktegut ab, bevor Sie das tun, vor allem wenndas Verfahren bereits läuft: Abgesehendavon, dass Ihnen zusätzliche Kosten damitsicher sind, sollten Sie gut überlegen,


Allgemeine Rechte der Konsumentinnen und Konsumentenob ein Wechsel für Sie von Vorteil ist.InformationspflichtEs gehört zu den anwaltlichen Pflichten,die Mandantinnen und Mandanten überden Verlauf der Streitsache oder der Angelegenheitzu informieren. Dies ergehtauch aus einem Urteil des Kassationsgerichtshofes(Nr. 3958 vom 13. Dezember1969). Laut dieser Entscheidung machensich alle, die dieser Informationspflichtnicht nachkommen, schuldig.Die Kosten - Das Honorar• Wenn Sie einen Rechtsstreit gewinnen,in dem die Gegenpartei unter anderemdazu verurteilt wurde, Ihre Prozesskostenzu tragen, müssten Sie theoretischgar nichts bezahlen. Auch eventuelleVorschüsse, die Ihr Rechtsbeistand (berechtigterweise)von Ihnen verlangthat, müssen Ihnen zurückerstattet werden,so bald die im Urteil angegebenenBeträge bei der Gegenpartei eingetriebenwurden (was allerdings nicht immereinfach ist).• Wenn Sie einen Prozess gewinnen, indem der Ausgleich der Kosten verfügtwurde (auch das kann vorkommen!),haben Sie nur auf jenen Betrag Anrecht,der Ihnen laut Urteil zuerkanntwurde; die Anwaltskosten bezahlt indiesem Fall jede Partei für sich.• Wenn Sie einen Prozess verlieren, indem Sie auch zur Bezahlung der Prozesskostender Gegenpartei verurteiltwerden, dann sind Sie verpflichtet,nicht nur die im Urteil oder im Zahlungsbefehlangegebenen Beträge zubezahlen, sondern auf jeden Fall auchIhre eigenen Anwaltskosten.• Vorsicht auch in Bezug auf Rechtsanwaltsgebühren!Der Anwalt bzw. dieAnwältin hat Anrecht: auf die Rückerstattungder Selbstkosten, die für Sievorgestreckt wurden (Schriftstücke,Marken, Gebühren etc.), auf die imPreisverzeichnis der Anwaltskammerangegebenen Gebühren für die einzelnendurchgeführten Tätigkeiten (dieListe ist sehr lang), auf das Honorar fürdie Art der durchgeführten Tätigkeit.Darüber hinaus sind in den Anwaltsgebührenauch die Mehrwertsteuerund die (vorgeschriebene) Beitrags-53


Allgemeine Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten54leistung für die Fürsorgekasse der Berufsgruppeder Anwälte enthalten. Fürdie Gebühren und Honorare (bezogenauf die einzelnen im Preisverzeichnisvorgesehenen Leistungen und auf dieverschiedenen Streitwertkategorien)sieht das Gesetz einen Mindest- undeinen Höchsttarif vor; innerhalb dieserPreisspanne bewegt sich die Vergütung(darüber können Sie auch verhandeln).Was ist zu tun, wenn Sie die Rechtsanwaltsgebührenanfechten wollen?Es ist immer gut, sich von der Anwaltskanzleieine genaue Auflistung der einzelnendurchgeführten Tätigkeiten mit entsprechendemEntgelt (eine so genannteKostenaufstellung) aushändigen zu lassen.Wenn Sie diese schriftliche Abrechnungeinmal in der Hand haben, dann könnenSie, falls Sie mit den Angaben nicht einverstandensind oder den Verdacht haben,dass Ihnen mehr als erlaubt berechnetwurde, den Anwalt oder die Anwältin(mittels Einschreiben mit Empfangsbestätigung)dazu auffordern, Ihnen dieAbrechnung der Anwaltsgebühren überden Ausschuss der Rechtsanwaltskammerzukommen zu lassen. ÜbermittelnSie am besten auch diesem eine Kopie desEinschreibens. Die Rechtsanwaltskammerwird sich zur Frage, ob die von ihrem Mitgliedverlangten Rechtsanwaltsgebührenangemessen sind oder nicht, äußern undnotfalls für eine Reduzierung eventuellerKostenüberschreitungen sorgen. Für dieseÜberprüfung seitens der Anwaltskammerwerden Sie eine (im Vergleich zu denwahrscheinlichen Anwaltskosten eher geringe)Gebühr zu entrichten haben.Sie haben die Berufung versäumt, obwohlSie den Anwalt bzw. die Anwältindazu beauftragt haben?Was den Nachweis eines diesbezüglichenVerschuldens betrifft, hat der Kassationsgerichtshoffestgelegt, dass der Mandantbzw. die Mandantin durch einen anderenRechtsbeistand seines oder ihres Vertrauensbeweisen muss, dass es sich bei demnicht angefochtenen Urteil um ein Fehlurteilhandelt. Dazu müssen jedoch Urkunden-und Zeugenbeweise vorgelegtwerden, aus denen mit überzeugender


Allgemeine Rechte der Konsumentinnen und KonsumentenSicherheit hervorgeht, dass einer Berufungstattgegeben worden wäre (sieheUrteil Nr. 2222 des Kassationsgerichtshofesvom 5. April 1984).Allgemeine HaftungDie zivilrechtliche Haftung des Rechtsanwaltesist in den Artikeln 2229-2238 desZivilgesetzbuches festgehalten; darin sinddie Regelungen für die „Ausübung geistigerBerufe“ und die Pflichten der Leistungserbringerenthalten.Außerdem ist in diesem ZusammenhangArt. 1176 des Zivilgesetzbuches von Bedeutung,wonach die Pflichten derjenigen,die diese Berufe ausüben, sich „beider Erfüllung von Verbindlichkeiten nachdem Kriterium der Sorgfalt zu richten haben,das unter Berücksichtigung der Artder Tätigkeit zu bestimmen ist“. Es wirdhier darauf Bezug genommen, was herkömmlichals die „Sorgfalt eines gutenFreiberuflers“ bezeichnet wird und sichauf die gute fachliche Vorbereitung desAnwalts oder der Anwältin bezieht unddarauf, dass demzufolge die Tätigkeit mitder nötigen Sorgfalt auszuüben ist.AmtsverteidigungEine amtliche Verteidigung wird füralle bestellt, gegen die aus irgendeinemGrund strafrechtlich ermittelt wird. Diebeschuldigte Person hat dann die Wahl,ob sie die ihr zugewiesene Verteidigungin Anspruch nimmt oder eine Verteidigungihres Vertrauens bestellt.In jedem Fall hat auch der Amtsverteidigerbzw. die Amtsverteidigerin Anrechtauf das Honorar für die erbrachten Leistungen.Rücktritt von VerträgenEin abgeschlossener Vertrag sieht in derRegel kein Recht auf einen einseitigenRücktritt vor.Es gibt aber Ausnahmen:• Rücktritt von Verträgen, die außerhalbder Geschäftslokale abgeschlossenwurden (<strong>Verbraucherschutz</strong>kodex)(siehe Haustürgeschäfte).Von dieser Art von Verträgen können Sienur zurücktreten, wenn sie außerhalb derGeschäftsräumlichkeiten der Verkaufsfirmaoder des Gewerbetreibenden unterschriebenwurden (<strong>zum</strong> Beispiel in IhrerWohnung, auf der Straße, an Ihrem Arbeitsplatz).Zudem sind einige Güter undDienstleistungen davon ausgeschlossen.Die Frist, innerhalb derer Sie in diesen Fällenvon Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauchmachen müssen, liegt bei zehn Tagen nachAbschluss des Vertrages (oder ab Erhaltder Ware, wenn der Kauf in Abwesenheitdes Verkäufers getätigt wurde).Fehlt im Kaufvertrag der ausdrücklicheHinweis auf das Rücktrittsrecht, verlängertsich die Frist auf 60 Tage.Den Rücktritt müssen Sie schriftlich erklären(Einschreiben mit Rückantwort).Die Ware müssen Sie auf eigene Kostenan die Firma zurücksenden. Musterbriefeerhalten Sie bei der Verbraucherzentrale.• Das Rücktrittsrecht bei Time-Sharing-VerträgenAuch bei Verträgen von Teilzeiteigentumoder ähnlichen Teilzeitnutzungsrechtenhaben Sie als Käufer oder Käuferin das55


Allgemeine Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten56Recht, vor Vorinnerhalb von zehn Tagennach Unterzeichnung des Vertrages zurückzutreten,ohne Angabe von Gründen(auch vom Vorvertrag). Fehlen im Vertragdie notwendigen Informationen über dasRücktrittsrecht, wird die Rücktrittsfristauf drei Monate verlängert.In diesem Fall müssen Sie dieKosten für den Abschluss des Vertragesund die Kosten für den Rücktritt rückerstatten.Diese müssen aber bereits ausdrücklichim Vertrag angegeben sein.• Das Rücktrittsrecht bei Verträgen überInvestitionen in bewegliche GüterDas gesetzesvertretende Dekret Nr.190/2005 legt fest, dass jede Person dieFinanzdienstleistungen (Bank-, Kredit-,Anlage-, Versicherungs- und Vorsorgeprodukte)durch Fernverträge (Internet,Telefon, Fernsehen, Fax usw.) ankauft, dasRücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagenohne Pönale ausüben kann.• Das Rücktrittsrecht bei LebensversicherungenIm Bereich der Versicherungen ist vorgesehen(in Umsetzung der EU-Richtlinieüber Lebensversicherungen), dass diejenigen,die einen Antrag zur Unterzeichnungeiner Lebensversicherung (diesesDokument geht meist dem Abschluss destatsächlichen Vertrages voraus) unterschriebenhaben, innerhalb von 30 Tagenab Erhalt der Polizze oder der Mitteilung,dass der Versicherungsantrag angenommenwurde, zurücktreten können. Diesgilt auch in Fällen, in denen bereits eineAnzahlung über eine Prämie oder den gesamtenBetrag geleistet wurde: In jedemFall hat die betreffende Person ein Anrechtauf Rückerstattung des Betrags!Wie in den anderen Fällen, sollte derRücktritt schriftlich erklärt werden, undzwar per Einschreiben mit Rückantwort.• Das Rücktrittsrecht bei Fernabsatz-VerträgenMit dem <strong>Verbraucherschutz</strong>kodex werdenauch die so genannten „Fernkaufverträge“geregelt, <strong>zum</strong> Beispiel Käufe überPostverkehr oder Versandhandel, TV-Shopping, Käufe über Fax oder Internet.Das Gesetz sieht ein Rücktrittsrecht zugunstender Konsumentinnen und Konsumentenvon zehn Tagen (Werktagen)vor, das bei Dienstleistungsverträgen abdem Tag des Vertragsabschlusses läuftund bei Kaufverträgen am Tag des Erhaltsder Ware. Die Frist erhöht sich auf dreiMonate, wenn die Käuferseite nicht aufihr Rücktrittsrecht aufmerksam gemachtwurde.SchlichtungEs gibt grundsätzlich zwei Arten derSchlichtung: jene vor Gericht sowie dieaußergerichtliche Schlichtung. Vor demFriedens- und dem Landesgericht ist einvorhergehender Schlichtungsversuch obligatorisch.Der Schlichtung vor dem Friedens-und dem Landesgericht muss einaußergerichtlicher Schlichtungsversuchvorausgehen. Außergerichtliche Schlichtungensind grundsätzlich bei jedem privatemoder öffentlichem Subjekt möglich,welches ein Mindestmaß an Professionalitätund Unabhängigkeit gewährleistet.


Allgemeine Rechte der Konsumentinnen und KonsumentenEine Schlichtung erspart einerseits vielGeld, Ärger und Zeit, schließt andererseitsaber den anschließenden Gangvor ein ordentliches Gericht nicht aus.Allerdings funktioniert die Schlichtungnur auf dem Hintergrund eines ebensofunktionierenden Rechtssystems undkann daher nur in dem Maße gut sein, wiees das entsprechende Rechtssystem ist.Die Europäische Kommission setzt aufSchlichtungsverfahren als außergerichtlicheKonfliktlösung.Auch im <strong>Verbraucherschutz</strong> sollenSchlichtungen zunehmend genutztwerden, um Rechtsstreitigkeiten zu bereinigen,ohne dafür den Gang vor einordentliches Gericht antreten zu müssen.Die Verbraucherzentrale Südtirolhat sich diesem europäischen Anliegenangeschlossen und eine Reihe vonSchlichtungsstellen für alle möglichenBereiche des <strong>Verbraucherschutz</strong>es insLeben gerufen und in Zusammenarbeitmit den Anbietern errichtet.Schlichtungsstellen(Stand November 2004):Allgemeine SchlichtungKategorie: allgemeine Schlichtung lt. Art. 7LG Nr. 15/92Anwendungsbereich: Streitfälle aller SektorenErgebnis der Schlichtung: Schlichtungsabkommenoder Schiedsspruch mit vertraglicherWirkungAntragstellung bei: VZSKosten: 62 EuroHandwerkerKategorie: HandwerkerAnwendungsbereich: alle Streitfälle mitHandwerksbetrieben, die noch nicht beiGericht anhängig sindErgebnis der Schlichtung: entweder Schlichtungmit vertraglicher Wirkung oderNichteinigungsprotokollAntragstellung bei: VZS - LVHKosten: 50 Euro - 100 Euro (bei Schlichtungmit Nicht-LVH-Mitglied)57


Allgemeine Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten58KFZKategorie: KFZAnwendungsbereich: alle Streitfälle im Kfz-GewerbeErgebnis der Schlichtung: entweder Schlichtungoder Schiedsspruch, jeweils mitvertraglicher WirkungAntragstellung bei: VZSKosten: 100 EuroKfz-Haftpflicht-VersicherungKategorie: Kfz-Haftpflicht-VersicherungenAnwendungsbereich: Streitfälle mit allenVersicherungsgesellschaften, die demSchlichtungsabkommen beigetreten sindErgebnis der Schlichtung: Schlichtungsabkommenmit vertraglicher Wirkung(Vergleich)Antragstellung bei: VZSKosten: 25 EuroTelecomKategorie: TelecomAnwendungsbereich: Alle Streitfälle mitdem Telefondienst (Telefonrechnungen,unterlassene Aktivierung, Umlegungoder Reparatur, Änderung der Nummer,Fehler im Verzeichnis)Ergebnis der Schlichtung: Schlichtungsabkommenoder Schiedsspruch mit vertraglicherWirkungAntragstellung bei: VZSKosten: KostenlosPostKategorie: PostAnwendungsbereich: Für jene Reklamationsfälle,in denen keine oder eine unbefriedigendeAntwort der Post erfolgteErgebnis der Schlichtung: entweder Schlichtungmit vertraglicher Wirkung oderNichteinigungsprotokollAntragstellung bei: VZS oder PostämterKosten: KostenlosReinigungenKategorie: TextilreinigungenAnwendungsbereich: Streitfälle nur fürangeschlossene LVH/CNA-(Handwerks-)BetriebeErgebnis der Schlichtung: Kleidungsstückewerden von Prüflabor untersucht; Ergebnisist für Reinigung bindendAntragstellung bei: VZSKosten: Textilien: 25 EuroLeder: 50 EuroErgänzende RentenvorsorgeKategorie: ergänzende Rentenvorsorge(Laborfonds / Plurifonds)Anwendungsbereich: alle Streit- und Reklamationsfälleohne zufrieden stellendeLösung von Seiten des zuständigenBeschwerdebürosErgebnis der Schlichtung: Schlichtungsabkommenoder Schiedsspruch mit vertraglicherWirkungAntragsstellung bei: VZSKosten: 62 EuroGrenzüberschreitende Schlichtung- EEJ-NETKategorie: grenzüberschreitende Streitfälle(EEJ-NET)Anwendungsbereich: grenzüberschreitendErgebnis der Schlichtung: von Fall zu FallunterschiedlichAntragstellung bei: Europäisches Verbraucherzentrum- EVZKosten: von Fall zu Fall unterschiedlich


Allgemeine Rechte der Konsumentinnen und KonsumentenSpendenSpenden sind freiwillige Gaben ohneGegenleistung. Wird durch mitleidsundgefühlsbetonte Werbung Druck aufspendebereite Personen ausgeübt, istVorsicht geboten. Auch soll der Spenderoder die Spenderin weder genötigt undschon gar nicht zur Spende gezwungenwerden.Nicht Mitleid, Angst und Abscheu sollteneine Spende auslösen, sondern Mitverantwortung,Solidarität oder Nächstenliebe.Für Werbung und die Verwaltung derSpenden fallen bei den Sammelnden unvermeidbareKosten an. Sie sollten eineHöhe von maximal 35% nicht übersteigen(0-10% niedrig, 10-20% angemessen,20-35% vertretbar). Diese Zahlensollten anhand transparenter Informationenüberprüfbar sein.Wer spenden möchte, sollte vermeiden,die Spenden breit zu streuen:Wenn Sie vielen Organisationen kleineSummen geben, verursacht das einengrößeren Verwaltungsaufwand,als wenn Sie wenigen Organisationengrößere Summen spenden. Außerdembehalten Sie einen besseren Überblick,wenn Sie sich auf wenige Empfängerbeschränken.Das Werbe- und Informationsmaterial derSpendenorganisation sollte Klarheit überdie Ziele der Organisation und die Verteilungder Spenden geben. Organisationen,die darüber nur unklare Auskunft gebenoder gar Informationen verweigern, sindabzulehnen.Persönlichkeiten aus der Politik oder ausder Unterhaltungsbranche sowie sonstigeProminente treten gelegentlich alsSprachrohr für einzelne Organisationenauf. Das zusätzliche Vertrauen, das sievermitteln sollen, kann jedoch eine ausführliche,sachliche Information nicht ersetzen.Sollten Sie Spendenbriefe bekommen,ohne dass Sie zuvor mit dem Verein, derSie anschreibt, Kontakt hatten, so sindVorsicht und Zurückhaltung geboten.Fragen Sie zurück, woher die OrganisationIhre Anschrift hat und bestehen Siedarauf, dass Ihre Adresse gelöscht wird,falls Sie mit dieser Art der Spendenwerbungnichts zu tun haben wollen.Bei Spenden an der Haustür oder anöffentlichen Orten sollten außerdemfolgende Punkte beachtet werden:• So genannte „Drücker“ nutzen denÜberraschungseffekt. Sie stehenplötzlich an der Haustür, erzähleneine tragische Geschichte und wollendie Spende sofort einkassieren.Unterschreiben oder spenden Sienicht sofort, vor allem dann nicht,wenn Druck auf Sie ausgeübt wird.Vorsicht auch bei vorgeblichemZeitdruck des Sammlers oder derSammlerin.• Oft handelt es sich bei den Sammelndenum Werbeprofis, die erfolgsabhängigentlohnt werden.Nur die wenigsten Organisationen,die mit professionellem Personal arbeiten,weisen darauf hin.Allgemein ist es im Zweifelsfall besser, Einzahlungenfür Organisationen zu tätigen,als Bargeld zu spenden. Dadurch haben59


Allgemeine Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten60Sie, sofern die beschenkte Organisation dieVoraussetzungen erfüllt, auch eine Spendenquittungfür die Abschreibung bei derEinkommenssteuererklärung zur Hand.Spenden und SteuernEs wird unterschieden zwischen Spenden,die bei der Jahressteuererklärung vonder Steuer abgesetzt werden können undSpenden, die von der Steuergrundlage (besteuerbaresEinkommen) absetzbar sind.Für diesbezügliche Informationen kannman sich an die Agentur für Einnahmenoder an ein Steuerbeistandszentrum wenden.TestsDas Waren- und Dienstleistungsangebotwird immer größer, die Globalisierungtut das Ihre dazu und die Übersicht überQualität und Preise geht zunehmendverloren. Mehr denn je sind Konsumentinnenund Konsumenten auf das Urteilund die Information unabhängiger undsachkundiger Stellen angewiesen. DieseInformation liefern öffentliche und privateInstitutionen über so genannte Produkttests.Die Tester halten sich bei ihrenPrüfungen an Kriterien wie: Preis, Qualität,Energieverbrauch, gesundheitlicheVerträglichkeit, Gebrauchsfähigkeit undandere mehr. Die Gewichtung der Kriterienhängt von der Ausrichtung der Testinstitutionab. Informieren Sie sich vor größerenund kleineren Anschaffungen übersolche unabhängigen Tests. Wer sich eineabgerundete Meinung bilden will, sollteverschiedene Tests zu ein und demselbenProdukt lesen und dabei das Augenmerkauf die Testkriterien legen. Die größtendeutsch- und italienischsprachigen Testmagazinesind: in Italien: „Altroconsumo“und „Il Salvagente“, in Österreich:„Konsument“, in Deutschland: „test“ und„Ökotest“, in der Schweiz: „K-Tipp“. Auchin der Fachbibliothek der VerbraucherzentraleSüdtirol und des Verbrauchermobilsfinden Sie Tests, Vergleiche undUntersuchungen.www.altroconsumo.itwww.ilsalvagente.itwww.konsument.atwww.warentest.dewww.oekotest.dewww.konsuminfo.ch/ktipp.aspTodesfallWenn ein Todesfall eintritt, kommenauf die Hinterbliebenen viele Entschei-


Allgemeine Rechte der Konsumentinnen und Konsumentendungen zu. Je besser Sie auf eine solcheSituation vorbereitet sind, desto wenigersind Sie unüberlegten Käufen undunnötigen Ausgaben ausgeliefert.• Holen Sie schriftliche Angebote vonverschiedenen Bestattungsinstitutenein. Die Preisunterschiede für gleicheLeistungen können bis zu 100% ausmachen!• Offiziell gibt es für Bestattungsinstitutekeinen Gebietsschutz. Sie könnenalso auch Bestattungsunternehmenvon außerhalb beauftragen. Allerdingssollten sich diese über die örtlichen Gepflogenheiteninformieren.• Als Dokumente für das Bestattungsinstitutbrauchen Sie einen Ausweis derverstorbenen Person und eventuell einFoto für Todesanzeige und Sterbebildchen,sowie den Ausweis der Person,die die Beerdigung meldet.• Die Preise für Särge und Transport sindaußerhalb Südtirols höher. Bei einemTodesfall außerhalb der Provinz ist esdaher vorteilhafter, den Transport- undBestattungsauftrag einem SüdtirolerUnternehmen zu übertragen. Allerdingsnicht, ohne Kostenvoranschlägeanzufordern.• Für die Einäscherung werden nur unbehandelteSärge angenommen. Einunbehandelter Sarg sollte aus ökologischenGründen aber auch bei derErdbestattung den Vorzug haben. Ausökologischen Gründen abzulehnen istTropenholz.• Wenn der Einäscherung eine traditionelleBeerdigungsfeier vorausgeht,dann kommen zu den Einäscherungskostenauch noch jene für die Beerdingungsfeier(ohne Grablegung) dazu.• Für die Errichtung eines Grabsteinesoder Grabkreuzes haben Sie mindestensein Jahr Zeit! Lassen Sie sich alsoin den Tagen und Wochen nach der Beerdigungnicht zu unüberlegten Verträgendrängen.• Die Danksagungen in den Gemeindeblätternsind preislich viel günstiger alsjene in den Tageszeitungen.• Für einen Todesfall kann bei der Steuererklärungein Absetzbetrag von 1500Euro geltend gemacht werden.• Unfallopfer: die Bergungskosten müssenlaut Rundschreiben des SanitätsministeriumsNr. 24 von 1993 dieGemeinden übernehmen. Mittels Unfallprotokollkönnen die Hinterbliebenendie Kosten von der Gemeindeeinfordern. Ausnahme: eigene Bestimmungenauf Gemeindeebene.• Stellen Sie die Überlegungen zu Ihrer eigenenBeerdigung früh genug an, holenSie die nötigen Informationen ein undbesprechen Sie ihre Entscheidungenmit Angehörigen bzw. halten Sie dieseschriftlich fest. Sie ersparen damit denHinterbliebenen viele Zweifel und Unsicherheitensowie eine Menge Geld.• Wer sich auf Reisen ins Ausland begibt,sollte eine Rückholversicherung fürden Todesfall abschließen.Übergabeverzug(auch: Verspätete Übergabe)Der Übergabezeitpunkt beim Kaufvertraghängt prinzipiell von der entsprechendenVereinbarung der Vertragsparteien ab. Esist ratsam, den genauen Zeitpunkt (Tag,eventuell auch Stunde) der Leistung imVertrag schriftlich fest zu halten. Streichenbzw. nicht verwenden sollte man61


Allgemeine Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten62Vertragsklauseln wie etwa: „Der Übergabetermingilt nur als Orientierungstermin“oder „Der Übergabetermin ist nichtbindend“.„Ausdrückliche Aufhebungsklausel“:Möglich ist hingegen die Einfügung einerausdrücklichen Aufhebungsklausel in denVertrag (Art. 1456 ZGB): Dabei vereinbarendie Vertragsparteien ausdrücklich,dass der Vertrag aufgehoben wird, fallseine bestimmte Verpflichtung nicht aufdie festgelegte Art und Weise erfüllt wird.In diesem Fall erfolgt die Auflösung kraftGesetzes, wenn die Partei, die Interessedaran hat, der anderen erklärt, sich derAufhebungsklausel bedienen zu wollen.„Wesentliche (Erfüllungs)-Frist“:Die Klausel der „wesentlichen Frist“(Art. 1457 ZGB) bewirkt eine stärkereVerpflichtung der verkaufenden Partei(Händler) gegenüber der kaufenden Partei(Konsument oder Konsumentin), dereine gewisse Freiheit bleibt: Wird die fürdie Leistung (Lieferung, Übergabe) imVertrag gesetzte Frist als „wesentlich“ fürden Käufer bezeichnet, so muss dieserdem Verkäufer innerhalb von drei Tageneine Mitteilung machen, wenn er trotzAblaufs der Frist die Übergabe (Lieferung)verlangen will. Macht der Käufer nach Fristablaufkeine Mitteilung in diesem Sinne,so gilt der Vertrag kraft Gesetzes als aufgehoben,auch wenn die Aufhebung nichtausdrücklich vereinbart wurde.UmtauschEin gesetzlicher Anspruch auf Umtauschbesteht nicht. Ausnahme ist das Recht aufUmtausch mangelhafter Ware im Rahmendes Gesetzes zur Gewährleistung. EinigeHändler gewähren freiwillig ein vertraglichesUmtauschrecht (im Rahmen ihrerallgemeinen Geschäftsbestimmungen).Wird sonst ein Umtausch gewünscht, sokann dies schriftlich vereinbart oder aufdem Kassabon vermerkt werden (mit Datumund Unterschrift).VerfallsdatumDas Verfallsdatum ist das Datum, ab demein Produkt nicht mehr genossen werdendarf (Gesetzesdekret 109/1992, Art. 10).Die Angabe des Verfallsdatums ist füralle aus mikrobiologischer Sicht leichtverderblichen Lebensmittel Pflicht.Dies gilt für Lebensmittel, die nach einerbestimmten Zeit zu einem Risikofür die öffentliche Gesundheit werdenkönnen.Das Lebensmittel muss bis <strong>zum</strong> Verfallsdatumalle charakteristischen Eigenschaftenwie Geruch, Geschmack, Farbe, Aromausw. beibehalten. Das Verfallsdatummuss auf der Etikette mit den Worten„da consumarsi entro ...“ angebracht sein.Es ist verboten, Lebensmittel nach demVerfallsdatum zu verkaufen. Zuwiderhandelndewerden mit einer Verwaltungsstrafebelegt (Amt für Hygiene, Sanitätsbetrieb).VerkaufsveranstaltungenVerkaufsveranstaltungen finden gewöhnlichin Hotels statt. Die Einladungen dazuerfolgen per Postwurfsendung, Post oderTelefon. Gelockt wird oft mit der Ankün-


Allgemeine Rechte der Konsumentinnen und Konsumentendigung: „Sie haben gewonnen“.Bei den Veranstaltungen kommt dasVerkaufspersonal dann aber sehrschnell zur Sache. Es geht um den Verkaufvon Produkten, die angeblich imFachhandel nicht oder nicht so günstigzu haben sind (siehe Haustürgeschäfte).Häufige Warengruppen sind: Computerbzw. EDV-Programme, Bücher,Nachschlagewerke, Time-Sharing (Eigentumsanteilean Ferienwohnungenin Urlaubsregionen), Angebote fürHausarbeiten (Nebenerwerb), Gesundheitsprodukte,Matratzen undDecken, Kochgeschirr. Bei den Verkaufsmethodenhandelt es sich manchmalum Druckverkäufe. Die persönlicheEntscheidungsfreiheit wird durchpsychologisch geschultes Personal eingeschränkt.Alle guten Vorsätze, nichtszu kaufen, fallen dem Druck geschulterVerkäufer und der aufgeheizten Stimmungin den meist vollbesetzten Sälen<strong>zum</strong> Opfer. Nach der Unterzeichnungeines Kaufvertrages wird häufig eineAnzahlung erbeten.Veranstaltung übergeben, muss sie derverkaufenden Firma innerhalb von siebenTagen nach Erhalt, oder falls etwasanderes vereinbart wurde, innerhalb desvereinbarten Zeitraums wieder zur Verfügunggestellt werden. Die Beförderungskostengehen zu Lasten des Verbrauchersbzw. der Verbraucherin.VertragIn unserer Rechtsordnung - Art. 1321 desZivilgesetzbuches (ZGB) - wird „der Vertrag“als Einigung von zwei oder mehrerenParteien definiert, um untereinander einvermögensrechtliches Rechtsverhältnis zubegründen, zu regeln oder aufzuheben.Nach unserem Zivilrecht ist die Übereinkunftzwischen den Vertragsparteien somitdie wesentliche Voraussetzung einesVertrags. Jeglicher Vertrag, auch wenn ernoch so einfach oder von bescheidenemGeldwert ist, sollte daher vor der Unterzeichnungaufmerksam durchgelesenwerden. Denn wer ohne die notwendigeAufmerksamkeit einen Vertrag abschließt,merkt manchmal zu spät, dass die gekaufteWare gar nicht gebraucht wird oder die63Die zur Unterschrift vorgelegtenVerträge enthalten mitunter gesetzeswidrigeKlauseln, wie z.B. ein Rücktrittsgeld.Laut <strong>Verbraucherschutz</strong>kodex bestehtein Rücktrittsrecht, das innerhalb von10 Tagen ab Unterschriftsdatum geltendgemacht werden kann. Der Rücktritt istschriftlich per Einschreibebrief mit Rückantwortzu erklären. Musterbriefe liegenin der Verbraucherzentrale auf. Wurdedie Ware bereits geliefert oder bei der


Allgemeine Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten64Ware bzw. Dienstleistung vollkommenüberbezahlt sind.Der Vertrag sollte auch gründlich aufmissbräuchliche oder „knebelnde“ Klauselnuntersucht werden, welche die Käuferseiteauf rechtswidrige Weise benachteiligenund daher kraft Gesetzes keineWirkung haben! (Artikel 1341, 1342 und1469-bis des ZGB).Bevor Sie einen Vertrag unterschreiben,lesen Sie ihn aufmerksamdurch, insbesondere auch das Kleingedruckte:dort stehen häufig jeneFormulierungen, die bei einem Rechtsstreitzu Ihren Lasten gehen könnten.Außerdem könnte der Inhalt dieserKlauseln durchaus von dem abweichen,was Sie mündlich vereinbart haben.Rechtsverbindlich ist nur das Geschriebene,mündliche Vereinbarungen sindwirkungslos, sofern sie nicht beweisbarsind.Durch die Unterschrift unter dem Vertragwird die Zustimmung <strong>zum</strong> Vertragsinhaltausgedrückt und die Verpflichtung, denVertrag einzuhalten bzw. durchzuführen.Bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftslokalenabgeschlossen werden- etwa bei Werbeveranstaltungen in Hotels,bei TV-Verkaufsaktionen, bei Haustürverkäufen,bei Online-Verträgen oderbei Timesharing-Verträgen - sehen diegeltenden EU-Richtlinien einen besonderenKonsumentenschutz vor. In solchenFällen gibt der <strong>Verbraucherschutz</strong>kkodexdem Konsumenten bzw. der Konsumentindas Rücktrittsrecht von den unterschriebenenVerträgen.Besondere Vorsicht sollten Sie bei derUnterzeichnung vorgedruckter Verträgeoder Formular-Verträge an den Taglegen, die Ihnen vorgelegt werden. Beisolchen Verträgen können Sie beimKauf einer Ware oder einer Dienstleistungals Vertragspartei durch IhreUnterschrift praktisch nur mehr zustimmen(daher auch: Zustimmungsverträge).Solche Verträge sind weit verbreitet, vorallem in der Bank-, Versicherungs- undReisebranche. Gerade hier finden sich oftdie - rechtlich unwirksamen - schikanösenKlauseln (auch: „Knebelklauseln“).WerbungWerbung für die eigenen Erzeugnisse undDienstleistungen ist eines der wichtigstenMittel der Unternehmen, sich im Wettbewerbzu behaupten.Unerwünschte Werbung imPostkasten kann aber <strong>zum</strong> Ärgernis werden.Vor nicht adressierter, kommerziellerWerbung, vor Mitteilungen privater undöffentlicher Organisationen und Institutionen(z. B. Gemeinde), vor Gratiskatalogen,Spendensammlungen, Broschürenund nicht adressierter Wahlwerbungschützt das Gelbe Pickerl der VerbraucherzentraleSüdtirol.Die Italienische Post hat sich verpflichtet,


Allgemeine Rechte der Konsumentinnen und Konsumentendiese freie Entscheidung der Bürgerinnenund Bürger zu respektieren, sofern es sichum ihre eigenen Postwurfsendungen handelt(erkennbar an den fünf Dreiecken ander schmalen Seite des Kuverts).Da der Briefkasten Eigentum des Empfängersoder der Empfängerin ist, müssensich auch private Werbeverteiler an dieAnordnung des Pickerls halten. Haltensie sich nicht daran, müssen sie schriftlichaufgefordert werden, den unerwünschtenPostwurf zu unterlassen.Wenn Sie hingegen adressierte Sendungenloswerden wollen, haben Sie mehrereMöglichkeiten:a) Sie können sich online in eine so genannteRobinson-Liste eintragen. Daraufhinwerden Sie von einigen der wichtigstenWerbeversandfirmen nicht mehrangeschrieben. Eintragen können Sie sichunter www.cancellami.it.b) Die Firmen, die nicht von diesenListen erfasst werden, sind schriftlichaufzufordern, die Zusendung vonWerbematerial zu unterlassen. Das Datenschutzgesetz(gesetzesvertretendesDekret Nr. 196/2003) besagt, dass dieAdressenarchive der Firmen für Bürgerinnenund Bürger zugänglich sein müssen,damit diese feststellen können, welcheDaten vorhanden sind und wie sie verarbeitetwerden.Sie können nachfragen, woher die Firmadie Adresse bekommen hat, ob nochweitere persönliche Daten aufliegen,um deren Richtigkeit zu überprüfen (Siekönnen sie richtig stellen lassen) und Siekönnen die Verwendung zu Werbezweckenuntersagen. Ebenso können Sie dieLöschung der Daten verlangen.Am besten wenden Sie sich per Einschreibenoder Fax an die betroffene Firma.Wird keine Eintragung gefunden, sind10,33 f bei elektronischen Dateien pauschalzu bezahlen, bei mündlichen Auskünftenhöchstens 2,58 f. Die Bezahlungmuss innerhalb von 5 Tagen erfolgen.Gibt der Datenbankverantwortliche innerhalbvon fünf Tagen keine Auskunft,so können Sie sich an das Gericht oderan die Aufsichtsbehörde (Garante dellaprivacy) wenden. Wenden Sie sich an dieAufsichtsbehörde (nur möglich, wenn dasGericht nicht angerufen wird), so ist dieProzedur nach Art. 18 des Reglementseinzuhalten. Diese sieht vor, dass dieIdentität der interessierten Person unddes Datenbankverantwortlichen sowiedie genauen Umstände der Anfrage anden Datenbankverantwortlichen festgestelltwerden.65


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Bauen, Wohnen, EnergieBauen - Wohnen - EnergieBaumaterialien _________________________________________________________________________________________________________________S. 68Dämmen ___________________________________________________________________________________________________________________________S. 69Energetische Sanierung ___________________________________________________________________________________________________S. 69Energieetikettierung ________________________________________________________________________________________________________S. 70Energiesparen beim Heizen ____________________________________________________________________________________________S. 71Energiespartipps rund um den Kühlschrank _________________________________________________________________S. 73Erneuerbare Energien ______________________________________________________________________________________________________S. 74Heizen mit Gas (Erdgas und Flüssiggas) ________________________________________________________________________S. 74Kondominium __________________________________________________________________________________________________________________S. 76Photovoltaik _____________________________________________________________________________________________________________________S. 79Richtpreise beim Bau ______________________________________________________________________________________________________S. 79Schadstoffe in Wohnräumen __________________________________________________________________________________________S. 79Schimmel __________________________________________________________________________________________________________________________S. 80Selbstbaugruppen ____________________________________________________________________________________________________________S. 81Sonnenkollektoren __________________________________________________________________________________________________________S. 81Stand-by Betrieb ______________________________________________________________________________________________________________S. 81Steuern beim Wohnungskauf _________________________________________________________________________________________S. 82Steuervergünstigung für Erstwohnung ________________________________________________________________________S. 82Thermische Gebäudesanierung _____________________________________________________________________________________S. 84U-Wert ______________________________________________________________________________________________________________________________S. 85Wohnungskauf _________________________________________________________________________________________________________________S. 8567


68Bauen, Wohnen, EnergieBaumaterialienBei sämtlichen Baustoffen sollte stetsdarauf geachtet werden, dass sie keineschädlichen Stoffe enthalten. Bei Produkten,die aus nicht EU-Ländern stammen,ist zudem äußerste Aufmerksamkeit erforderlich,weil vielfach Inhaltsstoffe oderauch Bearbeitungsmethoden (wie z.B.Einsatz von Pestiziden) zugelassen sind,die bei uns verboten sind.BodenbelägeBesonders bei älteren Bodenbelägenist Vorsicht geboten: sie enthalten oftgesundheitsschädigende Stoffe. Bei einerNeuanschaffung sollte stets daraufgeachtet werden, dass schadstoffarme,d.h. lösemittelarme bzw. lösemittelfreieKleber verwendet werden oder dassdie Bodenbeläge lose oder mit doppelseitigemKlebeband fixiert werden.Teppichböden (auch Naturfasern) werdenvielfach mit chemischen Mitteln gegenMotten oder Feuer behandelt. DieseMittel können die Ursache für eine Schadstoffbelastungdarstellen. Aus gesundheitlicherSicht sollte der Teppichrückenaus Jute, Polypropylen oder Naturlatexbestehen. Auch bei den Parkett- und Laminatbödensollte stets darauf geachtetwerden, dass sie formaldehydarm sind.Durch die Versiegelung der Böden wirddas Ausgasen von Formaldehyd zwar unterbunden,bei abgenutzten oder beschädigtenVersiegelungen kann das Formaldehydaber wieder ausgasen.WandanstricheVerwenden Sie nur schadstoffarme Wandfarben.Dabei ist zu berücksichtigen, dassnicht alle Produkte Volldeklarationen enthalten(lt. Gesetz nicht Pflicht!).Lacke und FarbenVorsicht ist bei Begriffen wie „Bio“, „Natur“oder ähnlichen geboten, denn diesegeben keine Auskunft über die Inhaltsstoffeder Produkte. Prinzipiell solltenlösemittelarme bzw. lösemittelfreie Lackeund Lasuren verwendet werden. Außerdemsollte während und nach jedem Anstrichausreichend gelüftet werden.MöbelFragen Sie beim Kauf von Möbeln nachden Inhaltsstoffen und Behandlungsmethoden.Bestehen Sie auf schriftliche Zertifikate!Den Schadstoffen auf der SpurDer sicherste Weg, um den Schadstoffemittentenin einem Wohnraum zu finden,ist eine Raumluftmessung (Adresse sieheunten).Bei der Neuanschaffung vonProdukten sollten Sie sich eine schriftli-


che Bestätigung des Herstellers über diegesundheitliche Unbedenklichkeit gebenlassen. Nur damit können Sie sich gegenunnötig hohe Schadstoffbelastungen inihren eigenen vier Wänden schützen.Verlangen Sie eine Ausführungder Arbeiten, die alsnicht fachgerecht gewertetwird, können bei Auftreten vonMängeln die Gewährleistungsrechtenicht mehr geltend gemacht werden.Verlangen Sie beispielsweise eine loseVerlegung des Teppichbodens, kannder Verkäufer bei Auftreten eines Materialmangelsunter Umständen jeglicheHaftung aus der Gewährleistungwegen unsachgemäßer Verlegung ablehnen.Schadstoffmessungen werden vom Laborfür Luft- und Lärmanalysen durchgeführt.(Tel.: 0471-417160).DämmenWärmedämmung ist die wirtschaftlichstealler energiesparenden Maßnahmen,durch welche allein 20-30% an Energieund an Folgekosten eingespart werdenkönnen. Eine der wichtigsten Voraussetzungenfür Behaglichkeit (neben Strahlungsheizung,Speichermasse, Luftfeuchte,Zugfreiheit) ist ein möglichst niedrigerTemperaturunterschied (nicht größerals 3°C) zwischen der Lufttemperatur inRaummitte und der Wandoberflächentemperaturan der Innenseite des Außenteils(Wand, Fenster, Boden, Decke).Ist die Raumtemperatur z.B. bei 20°C,Bauen, Wohnen, Energiedie Wandoberfläche misst aber 15°C(Temperaturunterschied also 5°C), hatder Bewohner oder die Bewohnerin dasGefühl, dass es zieht. Dies hängt vom U-Wert der Außenteile ab (je niedriger dieentsprechende Zahl, umso besser ist dieWärmedämmung). Bei einem schlechtgedämmten Haus tritt in der Heizperiodeoder auch in den Übergangszeitenschnell Feuchte bzw. Schimmel auf.Bei der Auswahl der Dämmstoffe spieltderen Wärmeleitfähigkeit die größteRolle, aber auch gesundheitliche undökologische Aspekte sollten unbedingtberücksichtigt werden. Zu vermeidenbzw. zu sanieren sind Wärme- oder Kältebrücken(was dasselbe ist); das sind dieweit verbreiteten auskragenden Betonbalkonplattensowie Heizkörpernischenund Rollladenkästen. Wenn Gebäude undHeizung saniert werden sollen, sollte erstgedämmt und dann die Heizungsanlageneu dimensioniert und saniert werden.Lassen Sie sich umfassend von Fachpersonen(z.B. Bau- und Energieberatung)informieren! Für Wärmedämmung imZuge einer energiesparenden, thermischenGesamtsanierung gibt es Finanzierungsbeiträgevon 30% beim Amt fürEnergieeinsparung.www.energiesparhaus.at/www.provinz.bz.it/wasser-energie;www.provinz.bz.it/wasser%2Denergie/foerderungen_d.htmEnergetische SanierungEine grundlegende Sanierung des Gebäudesist der geeignete Zeitpunkt, um auch69


70Bauen, Wohnen, Energieenergetische Verbesserungsmaßnahmendurchzuführen. Möglichkeiten einer energetischenSanierung sind:• Wärmedämmung des Daches• Wärmedämmung der Außenwand• Wärmedämmung der Kellerdecke• Austausch der Fenster• Austausch der Heizanlage.In Bezug auf eine allgemeine Berechnungder Wirtschaftlichkeit für die energetischeSanierung ist zu sagen, dass die Kostensinken, wenn die energetische Sanierungim Rahmen einer Generalsanierungdurchgeführt wird. So werden etwa beider Außenwanddämmung im Zuge einerNeugestaltung der Außenwand nurdie effektiven Materialkosten für dieWärmedämmung und die Arbeitsstundenfür deren Anbringung berechnet.Die Kosten müssen im Verhältniszu den künftigen Energiekostenersparnissenbetrachtet werden. Darausergibt sich die Wirtschaftlichkeiteiner energetischen Sanierung.Nicht zu vergessen ist, dass die Behaglichkeitdurch die energetische Sanierungeines Gebäudes meist erheblich zunimmt,was in Geld kaum aufzuwiegen ist.Durch eine ausreichende Wärmedämmungbeispielsweise der Außenwandkönnen die damit zusammenhängendenBaumängel beseitigt werden. Dazu gehörtetwa ein ungedämmter auskragender Betonbalkon,der eine Wärmebrücke darstelltund somit in vielen Fällen der Grundfür eine innenseitige Schimmelbildung ist.Förderungen für EnergiesparmaßnahmenDas Amt für Energieeinsparung gewährtBeiträge für folgende Maßnahmen:• Wärmedämmung des Daches, der Außenwände,der letzten Geschossdeckeoder Terrasse (bei Gebäuden, die mindestens10 Jahre alt sind)• Einbau von Sonnenkollektoren für dieWarmwasserbereitung bzw. Raumheizung• Einbau von Photovoltaikanlagen• Einbau von Scheitholz-, Hackschnitzel-,Pellets- oder Biogasanlagen• Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen• Einbau von Wärmepumpen für Raumheizungbzw. Warmwasserbereitung• Einbau von Kraft-Wärme-Koppelung• Einbau von Regel- und Messsystemen• Einbau von Windkraftanlagen• Anschluss an Fernheizanlagen.Wird ein Gebäude einer energetischenSanierung unterzogen, so senktsich damit auch die benötigte Leistungder Heizanlage. Da die alte Heizanlagealso eine Überkapazität hat, ist meistensauch die Anschaffung einer neuen Heizanlagesinnvoll.www.provinz.bz.it/wasser-energiewww.verbraucherzentrale.itwww.energytech.atEnergieetikettierungUm den Stromverbrauch im Haushaltkontrollieren zu können, wurde von derEuropäischen Union die Kennzeichnungder Energieeffizienz bei Haushaltsgerätenvorgeschrieben.


Bauen, Wohnen, EnergieFolgende Haushaltsgeräte müssen lautEU-Richtlinie gekennzeichnet sein:• Kühl- und Gefriergeräte und entsprechendeKombinationsgeräte• Waschmaschinen, Wäschetrockner undentsprechende Kombinationsgeräte• Geschirrspüler• Backöfen• Warmwasserbereiter und Warmwasserspeichergeräte• Lichtquellen• Klimageräte.71Die Geräte werden in Energieeffizienzklassenvon „A“ (sehr niedriger Verbrauch)bis „G“ (sehr hoher Verbrauch)eingeteilt.Die meisten Haushaltsgeräte erreichenmittlerweile die A-Klasse. Dies bedeutetaber nicht, dass sie die Sparsamstensind, das sind derzeit die A++ - Geräte.Um wirklich zu wissen, wie viel ein Gerätverbraucht, sollte zusätzlich zur Energieeffizienzklassestets auch der Jahresverbrauchin Kilowattstunden (kWh) beachtetwerden.Die Anschaffung von besonders energiesparendenGeräten lohnt sich, auchwenn der Kaufpreis etwas höher imVerhältnis zu Geräten mit höheremEnergieverbrauch ist. Die niedrigerenBetriebskosten machen sich in denmeisten Fällen auf lange Sicht bezahlt.Aus ökologischer Sicht wäre es allerdingsnicht sinnvoll, wenige Jahre alteGeräte durch energiesparendere zu ersetzen.Rohstoffgewinnung, Herstellung, Transportsind sehr energieaufwändig und außerdemwird durch das Wegwerfen unnötigerMüll produziert.Energiesparen beim HeizenDie Heizkosten lassen sich auch durcheinfache Maßnahmen deutlich senken.• Absenken der Raumtemperaturum 1°C bedeutet ca. 6% Energieeinsparung


72Bauen, Wohnen, Energie• Richtiges Lüften (Stoßlüften) verhindertunnötige Energieverluste• Heizkörper nicht durch Vorhänge oderVerkleidungen verdecken• Heizkörper entlüften, durch die Luftim Heizungskreis wird mehr Energiebenötigt• Abends Rollläden, Jalousien und Vorhängeschließen, dadurch können Energieverlustereduziert werden• Regelmäßige Kontrolle und Reinigungder Heizanlage• Energiebuchhaltung: notieren Sie sichden jährlichen Brennstoffverbrauchund die Brennstoffkosten und vergleichensie diese Zahlen mit dem Vorjahr.Sind erhebliche Unterschiede festzustellen,so wenden sie sich an Fachpersonen.Heizkostenreduzierung im AltbauDer durchschnittliche Heizenergieverbraucheines Gebäudes beträgt ca. 200kWh/m² und Jahr, dies entspricht einemHeizölverbrauch von 20 Litern proQuadratmeter. Dank neuer Technikenund einer verbesserten Bauweise könnendie hohen Heizkosten reduziert werden.Gebäude mit einem Verbrauch von fünfLitern und weniger sind keine Seltenheitmehr. Besonders sparsame Gebäude sindauch bei einem Verbrauch unter 1,5 Liternnoch angenehm warm.• Austausch der alten Heizanlage,insbesondere wenn diese bereitsälter als 20 Jahre ist. Neue Anlagennutzen den Brennstoff besser aus undhaben geringere Verluste• Nachträgliche Wärmedämmung derHeizungsrohre• Nachträgliche Wärmedämmung derAußenbauteile, wie Außenwand, Dach,Decke <strong>zum</strong> unbeheizten Keller; dadurchkönnen die Energieverluste drastischgesenkt werden• Austausch alter undichter Fenster undTüren• Fachgerechte Einstellung der Heizanlage.Heizkostenreduzierung im Neubau• Auch hier gilt das Motto „gutgedämmt ist halb geheizt“, daher solltensämtliche Bauteile, wie Außenwand,Dach, Decke zu unbeheiztemKeller, Terrasse usw. ausreichend gedämmtwerden• Durch eine gezielte Nutzung der Sonnenenergieüber die Fenster kann zusätzlichHeizenergie eingespart werden• Die Größe der Heizanlage sollte aufden effektiven Bedarf des Gebäudesabgestimmt werden; Überdimensionierungschafft unnötige Mehrkosten• Die Luftdichtheit des Gebäudes vermeidetunnötige Energieverluste überRitzen und Fugen; (die Luftdichtheitwird mittels eines Blower Door-Testsermittelt).www.verbraucherzentrale.itwww.bauzentrale.com


Energiespartippsrund um den KühlschrankBei Elektrogeräten lohnt es sich immer,auf einen möglichst niedrigen Energieverbrauchzu achten. Zum einen ist es umweltschonend,<strong>zum</strong> anderen lassen sichStromkosten sparen und das Gerät hateine längere Lebensdauer.So sparen Sie Strom beim Kühlschrank:- Die Innentemperatur des Gerätessollte auf 6°-8° C eingestellt sein,um Lebensmittel frisch zu halten;kälter muss es nicht sein;- Der Kühlschrank sollte nicht in derNähe des Herdes oder der Heizungstehen;- Frisch zubereitete Speisen immererst abkühlen lassen, bevor sie inden Kühlschrank gestellt werden;- Lassen Sie die Kühlschranktür nichtunnötig lange offen stehen, z.B.beim Einpacken von Lebensmitteln;- Überprüfen Sie regelmäßig die Türdichtungenund lassen Sie schadhafteDichtungen auswechseln;- Tauen Sie das Gerät rechtzeitig ab.Reif erhöht den Energieverbrauchdrastisch; viele moderne Geräte machendies allerdings bereits automatisch.Bauen, Wohnen, EnergieFamilienmitglied sollte man noch etwa60 l hinzurechnen;- Ein moderner, sparsamer Kühlschranksollte bei 145 l mit etwa 0,6 Kilowattpro 24 Std. auskommen. Der Verbrauchist an den „Energie-Effizienzklassen“gut zu erkennen: Klasse A kennzeichnetdabei den niedrigsten Verbrauch.Ein gutes Gerät sollte mindestens dieKlasse B haben.Bei allen Kühlgeräten ist unbedingtdarauf zu achten, dass erstens dieLuftschlitze frei sind und zweitens,dass ein ausreichender Abstand zwischenWand und Gerät vorhanden ist.Die gelegentliche Reinigung der Wärmeaustauscherauf der Rückseite, insbesondereauch bei Einbaugeräten, ist vorteilhaft.Abgelagerter Staub wirkt ähnlichwie eine Isolierschicht. Bei allen Kühlgerätenerhöht sich der Stromverbrauch beiWärmestau.Reif in Gefrier- und Kühlschränken entstehtdurch Feuchtigkeit der Lebensmittel,offene Getränke und auch durch Luft ausder Umgebung. Je dicker die Reifschicht73Darauf sollten Sie achten, wenn Sie sichein neues Gerät anschaffen:- Kaufen Sie keinen zu großen Kühlschrank;für einen Single-Haushalt reichen120 - 140 l Inhalt, für jedes weitere


74Bauen, Wohnen, Energieist, desto mehr muss das Gerät arbeiten,das heißt es verbraucht mehr Strom undverschwendet dadurch Energie. Tauen Siedeshalb Ihre Kühl- und Gefrierschränkeregelmäßig ab. Achten Sie auch darauf,dass die Tür nur so kurz wie nötig geöffnetwird.Gefriergeräte und TemperaturenBei allen Gefriergeräten reicht eine Temperaturvon -18° C völlig aus, um ihre Lebensmittelfrisch zu halten. Kontrollierensie deshalb die Temperatureinstellungihres Geräts, denn: Je kälter die Temperatur,umso höher die Stromkosten.Erneuerbare EnergienSie werden auch als regenerative Energienbezeichnet und stammen aus den Energiequellen,die den Menschen unendlich langezur Verfügung stehen (im Gegensatzzu fossilen Brennstoffen). Dazu gehörendie direkte Sonnenenergie (Solarwärme,Photovoltaik) und die indirekte Sonnenenergiein Biomasse, aus Wind- und Wasserkraft,sowie Erdwärme (Wärmepumpe)und Gezeitenkraft (Mond).Sicherheit bei GasanlagenLaut Gesetz Nr. 46/1990 dürfen Gasanlagennur von Handwerkern bzw.Handwerkerinnen sowie Betrieben erstellt,gewartet oder repariert werden,die dazu ausdrücklich befähigt sind.Diese sind verpflichtet, für die geleistetenDienste (Erstellung, Wartung,Reparatur) eine schriftliche „Konformitätserklärung“auszustellen.Wenn Sie ein neues Gas betriebenesGerät oder einen Zusatz dazu kaufen,vergewissern Sie sich, dass es dasIMQ-Zeichen besitzt (Istituto Italianodel Marchio di Qualità) bzw. der italienischenUNI-CIG-Norm und/oderder EG-Norm entspricht.Fordern Sie bei allen Leistungen derHandwerker einen detaillierten Kostenvoranschlag,vergleichen Sie, schlagenSie gegebenenfalls Änderungenvor und unterschreiben Sie erst dannden vereinbarten Text.Abgase und LuftzufuhrBei der Verbrennung von Gas entstehtRauchgas: bei richtig funktionierenderAnlage ist das Kohlendioxyd und Was-www.provinz.bz.it/wasser-energieHeizen mit Gas(Erdgas und Flüssiggas)Die folgenden Vorschriften beziehen sichauf Anlagen in der Größe der Privathaushalte;für Anlagen über 35 kW gelten andereNormen.


Bauen, Wohnen, Energieserdampf, bei schlechter Sauerstoffzufuhrentsteht zusätzlich sehr giftiges,geruchloses und unsichtbares Kohlenmonoxyd.Bei einer sachgerecht erstelltenAnlage muss der entstehendeRauch nach außen und gleichzeitig frischeLuft nach innen geführt werden.Der Rauch wird meist über den First, kannaber auch direkt von der Außenwand(über eine T-Entlüftung) abgeleitet werden,sofern das die örtlichen Baubestimmungenerlauben. Wird der Rauch übereinen Kamin abgeführt, muss dieser regelmäßiggewartet und – vor allem nachlängeren Betriebspausen – extra kontrolliertwerden. Beim Abbrand entsteht außerdemKondensfeuchtigkeit, die an derInnenseite des Rauchfangs herunter rinntund sich am Boden sammelt bzw. gesammeltwird. Dieser Rückstand ist toxisch.Gasheizungen und Gasbrenner sind imSchlafzimmer oder in Räumen unter 12m³ verboten und im Bad nur zu bestimmtenBedingungen zugelassen. Prinzipiellaber ist davon abzuraten. Im Bad oder imSchlafraum darf maximal eine Anlage mitdichtem Verbrennungskreislauf (mit zweiparallelen, konzentrischen Rohren fürLuftzufuhr bzw. Rauchabfuhr) installiertwerden.Für einen kontinuierlichen Luftwechselund eine gute Verbrennung bedarf eseiner eigenen Belüftungsöffnung direktzur Außenluft und einer Öffnung, welchenach Größe der Anlage zu bemessen ist,mindestens aber 100 cm² groß sein muss.Sollte der Gasherd nicht über einen automatischenSchließmechanismus bei fehlenderFlamme verfügen, muss die Lüftungsöffnung200 cm² groß sein. Ein Ventilatorim Fenster oder ein Dunstabzugüber dem Herd entziehen dem Gas diefür die einwandfreie Verbrennung nötigeLuft, welche daher durch größere Zuluftöffnungenvermehrt angesaugt werdenmuss. Entlüfter über dem Gasherd dürfennicht in einen Rauchfang geführt werden,sondern müssen direkt ins Freie münden.Der Gummischlauch ist in der Länge zwischen40 cm und 150 cm als Verbindungzwischen Anschlussstelle und Herd zugelassen.Dies allerdings nur bei freistehendenHerden, nicht aber bei Einbauherden(dort sind Kupferrohre oder eigene biegsameStahlrohre vorgeschrieben) undbei Öfen. Normgerecht müssen alle 40cm Namen und Zeichen des Herstellersaufgedruckt sein, ebenso das Verfallsjahrfür den Gebrauch, die angewandte Normund der Innendurchmesser.• Kontrollieren Sie den Gasschlauchregelmäßig auf undichteStellen, Risse, äußere Belastungen undKontaktstellen mit dem Herd. ErsetzenSie ihn bei ersten Anzeichen von Verschleißund jedenfalls noch vor Ablaufder angegebenen Verfallsfrist.• Sperren Sie das Gas ab, falls Sie keinesbrauchen, v. a. aber wenn Sie für längereZeit abwesend sind.Eine verschmutzte Brenndüse verbrauchtmehr Gas und kann Ursachefür Gefahren sein. Flackert die Brennflamme,ist sie gelb statt blau und/oderschwärzt sie die Pfannen, so ist die Verbrennungschlecht eingestellt und eskönnen sich toxische Gase bilden.75


76Bauen, Wohnen, EnergieGasheizung – VorschriftenJede autonome Heizanlage bedarf der regelmäßigenÜberprüfung auf Wirkungsgradund Zusammensetzung der Rauchgase,und zwar gilt bei:• Anlagen zwischen 15 und 35 kW:zweijährige Überprüfung durch denBezirkskaminkehrdienst auf eigeneSpesen (laut Interpretation der Landesverwaltungist für die Kleinanlagender Abschluss eines Wartungsvertragesnicht Pflicht)• Anlagen zwischen 35 und 350 kW:jährliche Überprüfung durch den Bezirkskaminkehrdienstauf eigene Spesen• Anlagen über 350 kW: zwei Kontrollenpro Jahr.Im so genannten „Wartungsbuch“ müssendie vorgeschriebenen Wartungenfestgehalten werden.• Bei Gasgeruch keine Streichhölzeranzünden und keine elektrischenSchalter, Klingeln oder andereGeräte betätigen, welche elektrischeFunken abgeben könnten• Sofort alle Türen und Fenster öffnen• Alle Brenndüsenregler auf Null stellen.Sollte der Gasgeruch weiter bestehen:• Das Hauptventil zudrehen (am Zähleroder an der Flasche)• Die Feuerwehr oder den Störungsdienstanrufen (nicht vom Telefon imverseuchten Raum aus!)• Auch wenn Sie Gas von der Nachbarwohnungher, im Hof, Stiegenhaus oderauch auf der Straße riechen, verständigenSie sofort die Feuerwehr oder denStörungsdienst• Gasflaschen dürfen nicht in Räumenstehen, die unterhalb des Straßenniveausliegen und müssen vor Sonneneinstrahlungund Wärme geschütztsein• In einem Raum von weniger als 20 m³darf höchstens eine Flasche zu 15 kg installiertsein, in einem Raum zwischen20 m³ und 50 m³ dürfen maximal zweiFlaschen mit insgesamt 30 kg installiertwerden und in Räumen über 50 m³maximal zwei Flaschen zu insgesamt40 kg• Unbenutzte, halbleere oder scheinbarleere Flaschen dürfen weder in derWohnung noch in Garagen oder in Abstellräumenabgestellt werden.Rufnummern Störungsdienst:etschwerke ag Bozen:0471 541742 (von 6.30 bis 21.30 Uhr)115 (von 21.30 bis 6.30 Uhr)etschwerke ag Meran:800550522Stadtwerke Brixen AG:800016561Energas Südgas GmbH:0471 797966KondominiumRechte und Pflichten im MehrfamilienhausVon einem Mehrfamilienhaus (Kondominium)ist die Rede, wenn sich mehrereWohnungen mit verschiedenen Eigentümerinnenbzw. Eigentümern unter einemDach befinden. Das Zivilgesetzbuch siehtvor, dass bei mehr als vier Eigentümernein Verwalter ernannt werden muss.


Bauen, Wohnen, Energie77Die Rolle eines Verwalters oder einer Verwalterinkönnen alle ausüben, auch eineder Personen, die das Haus bewohnen;eine Eintragung in ein Berufsalbum ist dafürnicht notwendig. Zur Hausverwaltunggehören folgende Aufgaben:• Anfordern einer Steuernummer fürdas Kondominium• Eröffnung eines Kontokorrents lautendauf das Kondominium• Buchführung über Ausgaben und Einnahmen• Jährliches Erstellen eines Haushaltsvoranschlagsund einer Bilanz• Eintreiben der Beiträge für die Gemeinschaftsspesen• Einberufung einer Vollversammlungmindestens einmal pro Jahr• Umsetzen der Beschlüsse der Vollversammlungund Einreichen der jährlichenSteuererklärung.Der Verwalter bzw. die Verwalterin wirdjährlich entweder durch Neuwahl oder Bestätigungbestellt, und zwar durch mehrheitlichenBeschluss der Vollversammlung,wobei die Mehrheit mindestens die Hälftedes Eigentumswertes ausmachen muss.Es gibt weder Berufsalben noch bindendeTarife für die Arbeit der Verwalter. NurWirtschaftsberaterinnen und -berater,Gutachter und Sachverständige, die inden entsprechenden Kammern eingetragensind, dürfen die Tarife ihrer jeweiligenKategorie anwenden, sofern sie denMiteigentümerinnen und -eigentümernbekannt sind.Alle Eigentümerinnen und Eigentümerhaben das Recht, die Gemeinschaftsanteile(Treppen, Höfe, Gärten) zu benutzen;diese dürfen jedoch nicht zweckentfremdetoder für die anderen unbenutzbargemacht werden. Sie müssen ferner fürdie Kosten der Gemeinschaftsanteile aufkommen,auch dann, wenn sie diese nichtbenutzen. Die Beschlüsse der Mehrheitsind zu respektieren.Die Hausordnung legt die Regeln fürdas Zusammenleben in einem Mehr-


78Bauen, Wohnen, Energiefamilienhaus fest. Diese Regeln sindfür alle im Haus lebenden Personenbindend, vor allem für jene Bereiche,die vom Gesetz nicht abgedeckt sind.Die Hausordnung wird von der Vollversammlungmit einfacher Mehrheit (500 Tausendstel)oder mit Einstimmigkeit (falls eine vertraglichbindende Hausordnung sein muss) beschlossen.Meine Kondominiumspesen sind höherals die des Nachbarn. Warum?Die Eigentumsanteile an einem Mehrfamilienhauswerden immer in Tausendsteln(millesimi) angegeben.Alle Spesen werden auf der Basis dieser Besitzanteileberechnet. Weil aber die Tausendstelnicht nur von der Größe, sondern auch• von der Lage• von der Nutzung und• von der Zugänglichkeit (ebenerdig, fünfterStock ohne Aufzug, ...)der Besitzanteile abhängen, kann es passieren,dass für zwei Wohnungen gleicher Größe unterschiedlicheBesitzanteile verrechnet werden.Wie kommen die Mehrheiten in derVollversammlung zustande?Das Zivilgesetzbuch sieht für die KondominiumsversammlungenunterschiedlicheMehrheiten vor. Die Unterschiede hängeneinerseits von den zu behandelnden Themen,andererseits von der Modalität derEinberufung ab. Bis auf wenige Ausnahmenbraucht es für die so genannte zweiteEinberufung geringere Mehrheiten. Ausdiesem Grund veranlassen die Verwalternormalerweise eine erste Einberufung„pro forma“ – etwa um Mitternacht. DieEinladung zur ersten Einberufung muss<strong>zum</strong>indest fünf Tage vor dem Einberufungsterminerfolgen und an alle Miteigentümerinnenund -eigentümer gehen.Auf diese erste „pro forma“ - Einberufungfolgt dann eine zweite Einberufung, die<strong>zum</strong>indest einen Tag und nicht mehr alszehn Tage nach der ersten erfolgen muss.In der Einladung zur Vollversammlungmuss die Tagesordnung aufscheinen. Aufdiese Weise können sich die Eingeladenenauf die Versammlung vorbereiten und entscheiden,ob und wen sie eventuell (mittelsschriftlicher Vollmacht) delegieren wollen.Einige Regeln für die notwendigen Mehrheitenin der zweiten Einberufung:• Ernennung oder Absetzung des Verwalters:die Hälfte der Anwesenden(mindestens ein Drittel der gesamtenEigentümer), mindestens 500 Tausendstel;• Vergütung für den Verwalter: ein Drittelder Eigentümer, mindestens 334Tausendstel;• Genehmigung des Haushaltsvoranschlagesund des Haushaltes: ein Drittelder Eigentümer,mindestens 334 Tausendstel;• Ordentliche Instandhaltung: mindestens334 Tausendstel;• Außerordentliche Instandhaltung: mindestens500 Tausendstel;• Veränderungen, welche die Nutzungder Gemeinschaftsanteile auch nur eineseinzigen Miteigentümers schmälern:Einstimmigkeit;• Veränderungen zur besseren Nutzungder Gemeinschaftsanteile:die Hälfte plus ein Miteigentümer,mindestens 667 Tausendstel;• Umstellung von Zentralheizung aufautonome Heizung: 501 Tausendstel.


Bauen, Wohnen, EnergieWas tun, wenn…... seit mehr als 15 Monaten keine Vollversammlungmehr einberufen wurde?In diesem Fall ist zu überlegen, ob manden Verwalter bzw. die Verwalterin absetzensoll. Wenn sich die Sache überzwei Jahre hinzieht und die Versammlungkeine Entscheidung trifft, dann kann sichauch ein einzelner Miteigentümer odereine einzelne Miteigentümerin an dasGericht wenden und die Einsetzung eineskommissarischen Verwalters verlangen.79... Sie in Rechnungen und Verträge, diedas gesamte Mehrfamilienhaus betreffen,Einsicht nehmen wollen?Hier ist sich auch die Rechtssprechungnicht ganz einig. In der Regel sieht esaber so aus, dass den einzelnen Miteigentümernfünf Tage vor Einberufung derVollversammlung Einsicht in die Unterlagendes Kondominiums gewährt wird.... Sie einen Beschluss der Vollversammlunganfechten wollen?Dies hängt vom Beschluss ab: Es gibt Beschlüsse,die wegen Formfehlern nichtigsind (mangelnde Beschlussfähigkeit; Themen,die nicht auf der Tagesordnung waren;Berechtigte wurden nicht eingeladen).Weiters gibt es Beschlüsse, die annullierbarsind, weil sie dem Gesetz oder derKondominiumsordnung widersprechen.Diese müssen innerhalb von 30 Tagennach der Vollversammlung (falls Sie anwesendwaren) oder von 30 Tagen nach Erhaltdes Sitzungsprotokolls (falls Sie nichtanwesend waren) angefochten werden.Auch die nichtigen Beschlüsse müssenvom Gericht annulliert werden. Dafürgibt es keine Verfallsfrist.PhotovoltaikPhotovoltaik ist die Technik, mit derenHilfe Sonnenenergie (Photonen) durchSolarzellen in elektrische Energie (Strom)umgewandelt wird.Richtpreise beim BauMöchten Sie zur Orientierung wissen,welche die Richtpreise des Landes z. B. fürBaumeister- oder Malerarbeiten sind? ImRichtpreisverzeichnis für Hochbauarbeitensind alle aktuellen Preise aufgelistet.http://www.provinz.bz.it/hochbau/richtpreise/Schadstoffein WohnräumenDie Krankheitsbilder, die mit einer zuhohen Schadstoffbelastung in Wohnräumenzusammenhängen, reichen vonKopfschmerzen, Schlafstörungen, Ner-


80Bauen, Wohnen, Energievosität über Allergien bis hin zu schwerwiegendenErkrankungen. Nicht jederMensch reagiert gleich auf die Raumluftbelastungen.Sehr sensibel sind vorallem ältere Menschen und Kinder.Die Beschwerden hängen stark von derArt des Schadstoffes, dessen Intensitätund der Dauer der Exposition ab. Oft istes die Kombination verschiedener Schadstoffe,die <strong>zum</strong> Gesundheitsrisiko wird.Was tun bei einer zu hohen Schadstoffkonzentration?Die schnellste und einfachste Maßnahme,um hohe Schadstoffkonzentrationenzu reduzieren, ist ausreichendes Lüften.Durch so genanntes „Stoßlüften“ wird diegesamte Raumluft in kurzer Zeit ausgetauscht.Das Lüften ist aber nur eine vorübergehendeMaßnahme. Um das Problemder Schadstoffbelastung in Innenräumendauerhaft zu beseitigen, muss die Quellefür die hohen Konzentrationen ausfindiggemacht und entfernt werden.Mögliche Schadstoffquellen:• Baumaterialien• Bodenbeläge• Wandanstriche• Lacke und Farben• Möbel.Prinzipiell können überall Schadstoffeenthalten sein. Ältere Materialien und Gegenständesind sehr kritisch zu betrachten,da früher oft Inhaltsstoffe verwendetwurden, die sich erst später als gesundheitsschädigendherausgestellt haben.SchimmelSchimmel entsteht, wenn Bauteile dauerhaftfeucht bleiben und nicht trocknenkönnen. Neben der optischen Beeinträchtigungsollten Sie nicht vergessen, dassdie Pilzsporen giftig sind und damit eineGesundheitsbelastung darstellen. Bei Kindern,alten Menschen oder Vorbelastetenkönnen durch den Schimmelbefall schwereKrankheiten ausgelöst oder begünstigtwerden. Einer der häufigsten Gründe fürSchimmel im Haus ist Feuchtigkeit durchTauwasseranfall (Kondensation). Zu Kondensationkommt es an Stellen, wo dieBauteiltemperatur niedriger ist als die Innenraumtemperatur.Gründe hierfür sindmeist Wärmebrücken oder Gebäudefugen.Aber auch falsches Nutzerverhaltenkann den Schimmelbefall begünstigen.Wirkliche Abhilfe bringt hier nur eine thermischeGebäudesanierung, d.h. zusätzlicheDämmung der Wand an der Außenseite.Wer eine Wohnung kauft oder mietet,hat das Recht, dass diese keine Mängelaufweist; das Auftreten von Schimmel istein Gesundheitsgefährdender Mangel.Bei Auftreten von Schimmel ist der Mangelschriftlich zu melden (Baumängel).Für dessen Beseitigung sind Fristen zusetzen. Wer die Wohnung gemietet hat,kann gleichzeitig eine Mietsenkung, wersie dagegen gekauft hat, einen Preisabschlagfordern. Wird der Schaden nichtdauerhaft beseitigt, können die Betroffenen(sowohl im Fall von Miete als auchEigentum) auf Mangelbeseitigung nebstFolgekosten wie feuchtigkeitsgeschädigteMöbel bis auf Übersiedlung klagen.Umgekehrt wird die Gegenpartei behaupten,der Schimmel sei durch falschesHeizen/Lüften verursacht worden undihrerseits Klage auf Beseitigung erhebenbzw. mit Kündigung des Mietver-


trags drohen. Es kann ein Gutachten erstelltwerden, das nach den Ursachenforscht, oder zu einem gerichtlichen Beweisverfahrenkommen, in dem weitereGutachten erforderlich sind; der Ausgangist oft ungewiss und kostenintensiv.Als Mittelweg bleibt die Schlichtung. EineSchlichtungsstelle ist bei der VerbraucherzentraleSüdtirol angesiedelt.Bauen, Wohnen, EnergieElemente untergebracht sind. Dieser Kollektorwird auf Dächern oder anderweitiggeneigt angebracht, dass sowohl direktesals auch diffuses Sonnenlicht auf den Absorberauftreffen kann. Der Absorber wirdvom Wärmeträgermedium – entwederWasser oder Luft – durchströmt. Dabeierwärmt sich das Medium und führt dieWärme zur Warmwassererzeugung in einenSpeicher ab.81SelbstbaugruppenIn Südtirol organisiert das „Energieforum“auf Anfrage Selbstbaugruppen für Sonnenkollektoren.Diese selbstgebauten Gerätesind kostengünstig, sie sind zertifiziertnach DIN und ISO, haben bereits mehrereAuszeichnungen erhalten (EuropäischerUmweltpreis, Italienischer Eurosolarpreis1994) und werden von der Landesregierungmit einem Verlustbeitrag von 30%gefördert.Kontakt: AFB, Pfarrhofstraße 60 Bozenwww.provinz.bz.it/wasser-energieStand-by BetriebDie meisten Elektrogeräte verfügen übereinen Stand-by Betrieb. Dadurch sind dieGeräte praktisch immer im „Wartestand“und nicht völlig ausgeschaltet. Das führt zueinem konstanten Stromverbrauch rundum die Uhr, welcher in der Summe allerHaushaltsgeräte den Energieverbrauch indie Höhe treibt (siehe Tabelle). In einemwww.afb-efs.itSonnenkollektorenEin Sonnenkollektor – auch Solarkollektorgenannt – ist ein Energiewandler. Dieeinfallende Sonnenenergie wird in thermischeEnergie umgewandelt, die ein Wärmeträgeraufnimmt. Der Sonnenkollektorbesteht aus einem Absorber zur Nutzwärmeabgabe,dahinter aus einer Wärmedämmungund schließlich einem Gehäusemit transparenter Abdeckung, in dem alle


82Bauen, Wohnen, EnergieHaushalt können allein durch die StandbyBetriebe der elektrischen Geräte bis zu60 Euro an Stromkosten anfallen.Geräte bei Nichtgebrauch ganzausschalten oder ausstecken. Bei Neuanschaffungendarauf achten, dass derStand-by Betrieb ausgeschaltet werdenkann.Steuern beimWohnungskaufSteuern und Gebühren zu Lasten derKaufparteiNotarkosten ungefähr f 1.700,00Zu Lasten der Verkaufspartei:• Notarspesen: nicht vorgesehen, jedochverlangt mancher Notar bis zu f 105.Schenkung:Zu Lasten des Schenkungsempfängersbzw. der Schenkungsempfängerin• keine Schenkungssteuer bei Verwandtschaft1. Grades oder Eheleuten• Katastergebühr und Hypothekargebührpauschal je f 129,11 für Erstwohnung• Notarkosten für öffentliche Urkunden(höher als für Kaufverträge).Erbschaft• Wie bei Schenkung, einziger Unterschied:die Notarkosten können vermiedenwerden.Fruchtgenuss mit Kaufvertrag• Die fälligen Steuern werden auf denFruchtgenusswert berechnet• Förderung für Erstwohnung• Geringere Notarkosten im Vergleichzur Schenkung.Immobilientausch• Die Steuer wird auf die zwei Immobilienberechnet, bezahlt wird nur die höhereSteuer, allerdings sind zwei Meldungenerforderlich (beim Registeramt), einefür jede Immobilie. Es gelten die Vergünstigungenfür die Erstwohnung. DieSteuer wird im Verhältnis <strong>zum</strong> jeweiligenWert und zu den Vergünstigungenaufgeteilt.Steuervergünstigungfür ErstwohnungDie Vergünstigung besteht in einer ermäßigtenRegistergebühr, welche derKäufer bzw. die Käuferin im AusmaßSTEUERNERST-WOHNUNGvon Privatenoder AgenturERST-WOHNUNGvonUnternehmenANDEREWOHNUNGENvon Privatenoder AgenturvonUnternehmenMWST - 4% - 10%Registergebühr 3% 168,00 Euro 7% 168,00 EuroHypothekargebühr 168,00 Euro 168,00 Euro 2% 168,00 EuroKatastergebühr 168,00 Euro 168,00 Euro 1% 168,00 Euro


von 3% plus 168,00 Euro für Hypothekargebührund 168,00 Euro fürGrundbuchgebühr zu bezahlen hat.Es muss sich um eine nicht widerrechtlicheWohneinheit handeln, die keineMerkmale einer Luxuswohnung aufweist(DM Nr. 218 vom 02.08.1969).Auch der Ankauf von Zubehörräumen derKategorie C2 (Keller und Dachböden,) C6(Garage) und C7 (Überdachungen undParkplätze) ist steuerbegünstigt, soferndiese zugleich oder nach dem begünstigtenWohnungskauf erworben werden(wer beispielsweise für den Kauf der Erstwohnungkeine Vergünstigung erhaltenhat, weil der Kauf vor 1985 erfolgte, alskeine Vergünstigung vorgesehen war,kann Zubehör nicht steuerbegünstigt ankaufen.Das ist zwar eine offensichtlicheUngerechtigkeit, aber das Registeramtkönnte die Garage nicht als Zubehöransehen, wenn das Hauptgut, also dieWohnung, nicht steuerbegünstigt war).Die Steuervergünstigung gilt nur für einZubehör jeder Kategorie (so ist der Kaufeiner Garage und eines Kellers möglich,nicht jedoch der Kauf einer Doppelgarageoder eines Doppelkellers).Bauen, Wohnen, EnergieBei den Kaufenden muss es sich um natürlichePersonen handeln, welche dieImmobilie in der Wohnsitzgemeindeerwerben oder anderenfalls in der Gemeinde,wo sich ihr Arbeitsplatz befindet.Folglich ist der Wohnsitz oder der Arbeitsplatzoder die Durchführung dereigenen Tätigkeit in der Gemeinde desAnkaufes die Grundvoraussetzung. DasRundschreiben Nr. 1/e vom 2.3.1994 setztfest, dass alle Tätigkeiten, auch die nichtentlohnten, inbegriffen sind, also z.B.Volontariat, Sporttätigkeiten, Studium,usw. (in diesen Fällen sind die entsprechendenBescheinigungen vorzulegen).Um den Wohnsitz in die Gemeinde zuverlegen, in der sich der Wohnsitz oderder Arbeitsplatz befindet, besteht eineFrist von 18 Monaten.Im Kauf- oder Kaufvorvertrag müssen Siefolgende Erklärungen abgeben:• Dass Sie kein anderes geeignetesWohngebäude in der Gemeinde besitzen(auch nicht zusammen mit IhremEhepartner oder Ihrer Ehepartnerin),wo die Steuervergünstigung beantragtwird. Unbewohnbarkeit und Überfüllungmüssen entsprechend belegt werden.• Dass Sie nicht Mitinhaberin oder -inhaberin Gütergemeinschaft von Eigentums-,Fruchtgenuss-, Nutzungs-,Wohnrechten und nacktem Eigentumfür Wohnungen sind, die von Ihnenselbst oder Ihrem Partner bzw. IhrerPartnerin mit Steuervergünstigungenfür die Erstwohnung gekauft wurden.Dies gilt für das gesamte Staatsgebiet!83


84Bauen, Wohnen, Energie• Dass Sie den Wohnsitz in der Gemeindeerrichten wollen, in welcher die zu erwerbendeImmobilie liegt (es sei denn,Sie wohnen oder arbeiten bereits dort).Für Falscherklärungen sind ein Steueraufschlagvon 30% und die Verzugszinsenzusätzlich zur Steuer mit den vorgesehenenSteuersätzen zu bezahlen.Sie können die Förderung auch für denKauf des nackten Eigentums und desFruchtgenussrechtes beantragen, soferndie Wohnung die entsprechenden Voraussetzungenbesitzt und in der Wohngemeindeliegt. Ebenso können Sie einevermietete Wohnung mit Förderung ankaufen,sofern sie die Voraussetzungenbesitzt und in der Wohngemeinde liegt.Förderungen für den Wiedererwerb einerErstwohnung:Seit 1.1.1999 kommen all jene in den Genusseiner Steuervergünstigung (Creditodìmposta), die eine geförderte Wohnungverkaufen oder verschenken undinnerhalb eines Jahres eine neue Wohnungkaufen, die den Förderkriterienentspricht. Die Steuervergünstigung entsprichtder auf den Erstkauf entrichtetenSteuer und darf diese nicht übersteigen.Um in den Genus der Förderung zu kommen,müssen folgende Bedingungen erfülltsein:die verkaufte Wohnung muss eine geförderteWohnung sein;der Verkauf der geförderten Wohnungmuss nach dem 1. 1. 1998 erfolgtsein, ebenso die Schenkung (z.B.Eltern schenken ihren Kindern eineWohnung und erwerben eine andereWohnung);der Erwerb der neuen Wohnung darfnur mittels Kauf oder Tausch erfolgen,und zwar innerhalb eines Jahres abVerkauf der ersten Wohnung.Beispiel: Frau X hat ihre Erstwohnung imJahr 1992 erworben (Wert 50.000 Euro,bezahlte Steuer 1.500 Euro). Im Jahr 2001beschließt sie den Verkauf der Wohnungund den Erwerb einer neuen. Der Verkauferfolgt im April 2001. Ab diesem Datumhat sie Zeit, eine neue Wohnung zu erwerbenund in den Genuss der Förderung zukommen. Im November 2001 erfolgt derKauf (Steuer 2000 Euro). Als Käuferin hatsie Anrecht auf eine Steuervergünstigung,die bei der Einkommenssteuererklärungvon 2000 geltend gemacht oder aber beider Bezahlung der Registergebühr (1.500Euro) verrechnet werden kann.ThermischeGebäudesanierungEine thermische Sanierung ist eine ganzheitlicheSanierung von bestehenden Gebäudenmit dem Ziel, den Energieverlusterheblich zu senken. Maßnahmen: Optimierungder Gebäudehülle, Wärmedämmung,Fenstertausch sowie Anpassungdes Heizungssystems. Aus internationalenStudien geht hervor, dass ein optimalerMaßnahmenmix eine Energiereduktionvon mindestens 50% bringt.www.provinz.bz.it/wasser-energie


U-WertUm die Qualität eines Bauteils zu definieren,muss der jeweilige U-Wert angegebenwerden. Der U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient)beschreibt dieWärmeverluste der einzelnen Bauteile(z.B. Außenwand, Dach, Decke zu unbeheiztemKeller, Fenster). Er gibt Auskunftdarüber, wie viel Wärmemenge in Wattdurch ein Bauteil einer bestimmten Dickeund Größe auf einem Quadratmeterbei einem Temperaturunterschied von 1Kelvin (entspricht 1°C) verloren geht. Jekleiner der U-Wert, desto geringer derWärmeverlust. Die Maßeinheit des U-Werts ist W/m 2 K.WohnungskaufWer eine Wohnung oder ein Haus kauftoder verkauft, sollte über folgende AbläufeBescheid wissen:Die AgenturFalls Sie sich an eine Agentur wendenBauen, Wohnen, Energiewollen, erkundigen Sie sich über die Vertrauenswürdigkeitdes Maklers, bevor Sieeine Unterschrift setzen und/oder eine(An)zahlung, welcher Art auch immer,leisten. Stellen Sie fest, ob die Agenturund der Makler ordnungsgemäß in dasvorgesehene Register der Handelskammereingetragen sind. Nur dort eingetrageneVermittler haben Anrecht aufProvision, falls es <strong>zum</strong> Vertragsabschlusskommt. Die Unterzeichnung eines Kaufvorvertragesreicht dafür aus.Der AuftragBegnügen Sie sich niemals mit mündlichenZusagen, wenn Sie eine Makleragenturbeauftragen.Erteilen Sie dem Makler einen schriftlichenAuftrag, in dem Sie genau denvon Ihnen gewünschten Preis derWohnung, die Höhe der Vermittlungsgebührund die Auftragsfrist angeben.Unterschreiben Sie keine Klauseln übereine stillschweigende Verlängerung desAuftrags.85


86Bauen, Wohnen, EnergieDie VermittlungsgebührDiese beträgt in Südtirol in der Regel 2%des tatsächlich bezahlten Kaufpreises(Marktpreises) zzgl. Mwst. (20%). Vertraglichkann die Vermittlungsgebühr freivereinbart werden. Verhandlungsgeschickist deshalb gefragt.Die WohnungEin Besuch beim zuständigen Grundbuchsamtist empfehlenswert.Stellen Sie fest, wessen Eigentum dieLiegenschaft ist und ob sie mit Hypotheken,Pfändungen, Dienstbarkeiten,Beschlagnahmen oder anderen Einschränkungen( z.B. mit Bindungen imZusammenhang mit Landesbeiträgen)belastet ist.Die VerkaufsseiteInformieren Sie sich so gut wie möglich(z.B. über die Handelskammer oder dieBank), wer die Immobilie verkauft. So istes z.B. wichtig, in Erfahrung zu bringen,ob die Verkaufsseite Konkurs anmeldenkönnte, ob es sich um eine Privatpersonoder um ein Unternehmen handelt, umden Gesellschafter oder die Gesellschafterineiner OHG oder einer GmbH, kurz:Je mehr sie über die betreffende Vermögenslageoder das Einkommen wissen,desto besser.Der KaufvorvertragLesen Sie den Vorvertrag genau durchund achten Sie darauf, dass er keineKlauseln zu Ihren Ungunsten enthält(z.B. einseitige Verpflichtungen).Häufig unterzeichnet die Agenturden Vorvertrag im Namen des Verkäufers.Stellen Sie fest, ob es in diesemSinne eine Vollmacht des Verkäufers andie Agentur gibt. Lassen Sie sich eine gezeichneteAbschrift des gegenständlichenDokuments aushändigen. Bevor eine(An)zahlung jeglicher Art geleistet wirdund/oder der Vorvertrag unterzeichnetwird, lassen Sie den Vertrag vomn einerRechtsberatung Ihres Vertrauens oderden Juristen bzw. Juristinnen der VerbraucherzentraleSüdtirol (VZS) begutachtenund falls nötig auf Ihre persönlichenBedürfnisse anpassen. Durch dieUnterzeichnung von sog. Standardverträgenwerden die Kaufenden nicht seltenübervorteilt.Anmerkung des Kaufvorvertragesim GrundbuchSeit 1. Jänner 1997 können Kaufvorverträgeim Grundbuch angemerkt werden.Dies kann für den versprechenden Käufervon Vorteil sein, falls der versprechendeVerkäufer (z.B. eine Baufirma) Konkursanmeldet oder man einem Betrüger aufsitzt,der die Immobilie mehrmals verkaufenwill. Wer nämlich zuerst im Grundbuchden Kaufvorvertrag anmerkt, wirdEigentümer der Immobilie. Die Wirkungder Eintragung des Kaufvorvertrages verfälltein Jahr nach Ablaufen der von denParteien vereinbarten Frist zur Vollstreckungdes Kaufvorvertrages, jedenfallsdrei Jahre ab dem Anmerkungsdatum.Das Angeld (die Anzahlung)Verkäufer oder Agentur fordern beinaheimmer eine Anzahlung, um die Wohnung


Bauen, Wohnen, Energiezu „reservieren“. Seien sie vorsichtig!Bevor ein Angeld oder eine (An)zahlunggeleistet wird wäre es angebracht, sichvon kompetenter Stelle beraten zu lassen(z.B.: Verbraucherzentrale Südtirol-VZS).Durch die Bezahlung einer Geldsummejeglicher Art und gleichzeitiger Unterzeichnungeiner Vereinbarung entstehennämlich bereits Rechte und Pflichten fürdie Vertragsparteien. Es wird Ihnen angeratennicht mehr als 2.500 Euro als Angeldoder Anzahlung vorzustrecken, (inder Regel wird jedoch vom Verkäufer als(An)zahlung ein Betrag in der Höhe von20% des tatsächlich bezahlten Kaufpreisesverlangt). Sie könnten unter Umständendiese (An)zahlung nicht mehr rückerstattetbekommen.Sind Sie sich des Kaufes nicht sicher, vereinbarenSie im Vorvertrag ausdrücklichdie Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten.Ihre Anzahlung wird in diesemFall als „Reuegeld“ zurückbehalten. WennSie sich nicht an die Bestimmungen desVorvertrages halten, können die anderenVertragsparteien nicht nur Ihre Anzahlungzurückbehalten, sondern sogarSchadenersatz fordern.Die Bankbürgschaft und Versicherunggegen BaumängelDurch das Gesetz vom 2. August 2004,Nr. 210 und dem dazugehörigen gesetzesvertretendenDekret Nr. 122/2005,welches am 21.07.2005 in Kraft getretenist, werden Baufirmen u.a. verpflichtet,für die Käufer eine Versicherung gegenBaumängel mit 10 jähriger Gültigkeit87


88Bauen, Wohnen, Energieabzuschließen und ihnen eine Bankbürgschaftin der Höhe der im Voraus geleisteten(An)zahlungen und Raten mit Gültigkeitbis zur Unterzeichnung des endgültigenKaufvertrages zu überreichen. Davonsind aber nur jene Baufirmen betroffen,die für die Baugenehmigung oder dieBaukonzession nach dem 21.07.2005 angesuchthaben.Jenen Kaufenden, die nicht in den Genussdieser neuen Bestimmungen kommen,wird angeraten sich vertraglich eine Bankbürgschaftgeben zu lassen. Diese bietetSchutz falls die Baufirma Konkurs anmeldet.Die Bezahlung des RestbetragesFalls keine Bankbürgschaft geleistet wurde,sollte der Restbetrag erst mit Unterzeichnungdes endgültigen notariellenKaufvertrages erfolgen. Wenn Sie miteinem Scheck bezahlen, sollten Sie diesenvorzugsweise direkt auf den Verkäuferausstellen. Lassen sie sich auf jedenFall – auch bei der Anzahlung – eine vomMakler oder vom Verkäufer gezeichneteBestätigung über die erfolgte Zahlungaushändigen. Ausgestellte Schecks solltenimmer fotokopiert werden.Die Notariatsurkunde oder die Privaturkundemit notariell beglaubigter Unterschriftdurch einen österreichischenNotarLaut Urteil des Oberlandesgerichtes Trient,Außenstelle Bozen, vom 26.05.2004ist es wieder möglich, Kaufverträge vonLiegenschaften und hypothekarischeDarlehensverträge durch einen österreichischenNotar beglaubigen zu lassen.Für die Beglaubigung der Unterschrift desKaufvertrages berechnet der österreichischeNotar ca. 120 Euro je Unterschrift.Dadurch kann der Käufer sich größtenteilsdie teuren Kosten des italienischenNotars ersparen. Es wird aber dringendstangeraten den endgültigen Kaufvertragvorab von einem Vertrauensjuristen abfassenzu lassen, da der Inhalt des Vertragesgenauestens überprüft werden muss.Der österreichische Notar beglaubigtnämlich nur die Unterschrift und nimmtkeine inhaltliche Prüfung der Kaufurkundevor.Der Wert der LiegenschaftUm „Steuern zu sparen“ geben die Vertragsparteienhäufig einen geringerenKaufpreis im endgültigen Kaufvertragan. Wird jedoch der Vertrag aus welchemGrund auch immer für ungültig erklärt,müsste der Käufer/die Käuferin den Beweiserbringen einen höheren Betrag geleistetzu haben. Gelingt dies nicht, hatdie kaufende Partei nur Anspruch aufRückerstattung des in der Notariatsurkundeangegebenen Betrages. In der Kaufurkundemuss mindestens der vom Gesetzvorgeschriebene Mindestwert (Katasterwertmultipliziert mit a) 115,5 fürErstwohnung; b) 126 für Zweitwohnung)als Kaufwert angegeben wird. Es wird angeratenmöglichst den tatsächlich bezahltenKaufpreis im endgültigen Kaufvertraganzuführen. Es besteht nämlich das Risiko,dass die Steuerbehörde eine Kontrollevornimmt, die Steuernachzahlung fordertund zudem Sanktionen auferlegt.


ErnährungErnährungAcrylamid __________________________________________________________________________________________________________________________S. 90Aufbewahrung von Lebensmitteln ________________________________________________________________________________S. 90Bioprodukte ______________________________________________________________________________________________________________________S. 93Biobauern und Biobäuerinnen _______________________________________________________________________________________S. 94Bioanbauverbände ___________________________________________________________________________________________________________S. 94BSE _____________________________________________________________________________________________________________________________________S. 95Eier _____________________________________________________________________________________________________________________________________S. 95Energydrinks _____________________________________________________________________________________________________________________S. 96E-Nummern ______________________________________________________________________________________________________________________S. 96Etikettierung _____________________________________________________________________________________________________________________S. 97Fisch ___________________________________________________________________________________________________________________________________S. 98Gentechnik _______________________________________________________________________________________________________________________S. 99Grillen ________________________________________________________________________________________________________________________________S. 100Hühnerhaltung _________________________________________________________________________________________________________________S. 101Lebensmittelbestrahlung ________________________________________________________________________________________________S. 102Lebensmittelkennzeichnung ___________________________________________________________________________________________S. 103Lebensmittelkontrolle _____________________________________________________________________________________________________S. 103Lightprodukte ___________________________________________________________________________________________________________________S. 103Mineralwasser __________________________________________________________________________________________________________________S. 104Nitrat- Nitrit- Nitrosamine _____________________________________________________________________________________________S. 104Schimmel in Lebensmitteln _____________________________________________________________________________________________S. 105Schokolade ________________________________________________________________________________________________________________________S. 107Zitronensäure ___________________________________________________________________________________________________________________S. 10789


Ernährung90AcrylamidAcrylamid gilt als erbgutschädigend undkrebserregend. Deshalb ist ein gesundheitlichesRisiko bei regelmäßigem Verzehrvon hoch belasteten Produkten nichtauszuschließen. Als hoch belastet geltenderzeit vor allem Produkte, die frittiert,geröstet oder gebacken wurden, also,Kartoffelchips, Pommes frites, Bratkartoffeln,Backofenkartoffeln, Rösti, Kekse,Knäckebrot, dunkel gebackene Brötchen,Kuchen. Jüngste österreichische Untersuchungensprechen auch von Belastungenim (gerösteten) Kaffee.Beim Braten, Rösten, Toastenoder Frittieren von Getreide und Kartoffelnsollten Temperaturen über 175°Cunbedingt vermieden werden. SchwarzgebackeneKekse, Kuchen, Brote nichtverzehren!aid-Infodienst Bonnwww.waswiressen.deAufbewahrungvon LebensmittelnWer Lebensmittel längere Zeit haltbarmachen möchte, muss sie konservieren,also auf biologischem, physikalischemoder chemischem Weg verändern. Diebekannteste biologische Konservierungsmethodeist die Milchsäure-Gärung, die<strong>zum</strong> Beispiel zur Herstellung von Sauerkrautangewendet wird.Zu den physikalischen Verfahren gehören:• Wasserentzug bzw. Senkung der Wasseraktivitätdurch Trocknen, Salzen,Pökeln, Zuckern, aber auch Räuchernund Gefrieren,• Erhitzen bzw. Kühlen und Gefrierensowie• Bestrahlung mit ionisierenden Strahlen.Bei der chemischen Konservierung werdenMikroorganismen durch den Zusatzvon Konservierungsstoffen, aber auchdurch Stoffe, die beim Räuchern entstehen,gehemmt oder abgetötet.EinfrierenEinfrieren lässt sich fast alles, von Obstund Gemüse über Fisch und Fleisch bishin zu Milchprodukten. In der Gefriertruhesenken Kälte und Wassermangeldie mikrobielle Belastung auf ein Minimum.Nur bei Temperaturen unterhalbvon –18° C ist ein unbedenklichesEinfrieren von Lebensmitteln möglich.Gefrierfächer in Kühlschränken eignensich dagegen nur zur Lagerung tief gefrorenerWaren.


ErnährungBeim Tiefgefrieren werden die Vitaminevergleichsweise gut erhalten. So liegt diemonatliche Abbaurate von Vitamin C intief gefrorenem Obst bei durchschnittlichnur drei Prozent. Roh eingefrorenes Gemüseverliert dagegen im Durchschnittjeden Monat 17 % seines Vitamin C-Gehaltes.Schuld daran sind pflanzeneigeneEnzyme, die trotz der niedrigen Temperaturenaktiv bleiben. Besser haltbar ist Gemüse,das vor dem Einfrieren blanchiert,also ein bis zwei Minuten in kochendemWasser gegart wurde. Das Erhitzen zerstörtdie Vitamin abbauenden Enzyme,so dass sich der Vitamin C-Verlust auf 3,5%/Monat absenkt.Auf Dauer gesehen summieren sich dieVitaminverluste jedoch auf ein beträchtlichesMaß. Dazu kommt, dass auch derGenusswert nach einer gewissen Zeit abnimmt.Länger als ein Jahr sollte dahernichts in der Kühltruhe gelagert werden.Gefriergut muss während der gesamtenTiefkühllagerung gut verpackt sein. Sindz.B. Gefrierbeutel beschädigt, entstehtder so genannte Gefrierbrand, der raschzu geschmacklichen Einbußen führt.Damit beim Auftauen keine Flüssigkeitverloren geht und das Lebensmittel frischbleibt, sollte ein möglichst leistungsfähigesGefriergerät verwendet werden, ambesten mit einem so genannten Schnellgefrierfach.Denn je schneller der Gefriervorgangvonstatten geht, desto kleinersind die Eiskristalle. Größere Eiskristallezerstören die Zellwände der Lebensmittel,so dass das Wasser beim Auftauennicht in den Zellen festgehalten wird.Der „Saft“ geht verloren, die Lebensmittelwerden trocken und schmecken nichtmehr. Die Schnelligkeit des Gefriervorgangshängt auch von der Portionsgrößeder einzufrierenden Lebensmittel ab: Jekleiner, desto schneller.Obst und Gemüse sollten in Portionenvon maximal 1 kg eingefroren werden,Fleischstücke sollten maximal 3 kg wiegen.Milchsauer EinlegenDas milchsaure Einlegen, vornehmlichvon Gemüse, nimmt eine Sonderstellungunter den Konservierungsmethoden ein,da hier Lebensmittel mit Hilfe bestimmterMikroorganismen, nämlich Milchsäurebakterien,haltbar gemacht werden.Milchsäurebakterien sind auf Gemüsenatürlicherweise vorhanden. Sie bauendie Kohlenhydrate unter Ausschluss vonSauerstoff („anaerob“) zu Milchsäure ab.Ab einer Milchsäurekonzentration von0,5 Prozent tritt eine konservierendeWirkung auf. Allerdings kann Milchsäurevon Hefe oder Schimmelpilzen abgebautwerden. Deshalb sollten die zu säuerndenLebensmittel immer mit Kochsalzversetzt werden, um die unerwünschtenMikroorganismen zu hemmen. Das bekanntestemilchsaure Produkt ist wohldas Sauerkraut. Doch auch Möhren undandere Gemüsesorten können auf dieseArt haltbar gemacht werden.Milchsaures Gemüse hat einen hohenNährstoffgehalt. Das liegt daran, dass dieVitamine besser als bei anderen Konservierungsverfahrenerhalten werden. Einweiterer Vorteil ist, dass die MilchsäurebakterienVitamin B12 produzieren, dasnormalerweise nur in tierischen Lebensmittelnenthalten ist. Besonders für Vege-91


92Ernährungtarier sind milchsaures Gemüse und Sauermilchprodukteunverzichtbar für dieausreichende Vitamin-B12-Versorgung.Auch die Milchsäurebakterien selbst sindausgesprochen gesundheitsfördernd: Siesiedeln sich im Darm an und verdrängendort krankmachende Keime. Darüber hinaushaben sie einen positiven Einflussauf das Immunsystem und können möglicherweisesogar vorbeugend gegen Krebswirken.TrocknenDas Trocknen ist eines der ältesten Verfahren<strong>zum</strong> Haltbarmachen von Lebensmitteln.Geläufig ist die heute noch angewandteLufttrocknung, meist in Kombinationmit einer Räucherung, von Speckoder rohem Schinken. Der Wasserverlustbeim Trocknen hemmt die Stoffwechselaktivitätder Verderbnis erregenden Mikroorganismen,tötet sie allerdings nichtab. Getrocknete Produkte müssen deshalbtrocken gelagert werden, denn sobald siefeucht werden (z.B. durch Lagerung in einemzu feuchten Raum), nehmen die Mikroorganismenihre Aktivität wieder aufund die Lebensmittel verderben.Für die Trocknung im Haushalt eignensich vor allem Obst, Gemüse, Kräuterund Pilze. Da das Lufttrocknen vor allembei Obst und Gemüse sehr langwierig ist,kann auch im Backofen getrocknet werden.Spezielle Dörrapparate lohnen sichnur, wenn regelmäßig größere Mengengetrocknet werden.Einkochen/PasteurisierenDie üblichste Form der Sterilisation istdas Einkochen. Dabei werden sowohlVerderbnis erregende als auch krankmachendeMikroorganismen durch Hitze abgetötetund die in den Lebensmitteln enthaltenenEnzyme zerstört. Durch den imGlas entstehenden Unterdruck, der beimAbkühlen entsteht, werden die Einmachgefäße(in der Regel Gläser) luftdicht verschlossenund können <strong>zum</strong> Teil über mehrereJahre gelagert werden. Beim Pasteurisierenwerden alle Krankheitserregerabgetötet, hitzebeständige Verderbniserregende Mikroorganismen jedochnicht. Deshalb muss durch Zuckerzusatzdie Wasseraktivität gesenkt werden, umdiese Mikroorganismen zu hemmen. DiePasteurisierung oder Heißeinfüllung wirdvor allem beim Marmeladekochen angewendet.Beim Einkochen werden hitzeempfindlicheVitamine wie Vitamin B1, B2,B12, Folsäure oder Vitamin C bis zu 30Prozent zerstört. Werden sterilisierteoder pasteurisierte Lebensmittel kühlund möglichst dunkel gelagert, ist derVitaminabbau während der Lagerungjedoch deutlich geringer als bei tiefgekühltenLebensmitteln.• Vor allem im Sommer bestehtdie Gefahr, dass beim Kauf von tiefgekühltenLebensmitteln die Kühlkette(6-8 Grad Celsius) unterbrochen wird.Bei höher werdender Temperatur könnensich die dem Gemüse anhaftendenBakterien rasch vermehren. Vor allemDurchfallerreger wie Escherichia colioder Staphylokokken sind weit verbreitet.In Untersuchungen konnteim Durchschnitt etwa sechs Stundennach Unterbrechung der Kühlkette ein


starker Anstieg der Keimbelastung beobachtetwerden. Die anschließendeAbsenkung der Lagertemperatur verringertedie Zahl der Mikroorganismennur geringfügig. Deshalb im Sommermit Tiefkühlprodukten keine langenWege zurücklegen!BioprodukteBis 1993 waren Benennungen wie „Bio“oder „Öko“ nicht geschützt. Mit Bezeichnungenwie „kontrolliert“, „integriert“,„naturnah“ oder „ungespritzt“ wurde dieVerbraucherschaft irregeführt. 1993 hat dieEU die Verordnung 2092/91 <strong>zum</strong> ökologischenLandbau erlassen. Heute wacht dasGesetz darüber, dass Bio hält, was es verspricht.Die Bezeichnung „Bio“ wurde definiertund gesetzlich geschützt. Wo heute„bio“ drauf steht, muss auch bio drin sein.Die Bezeichnungen „biologisch“ und„ökologisch“ sind laut EU-Bio-Verordnung(EGVO 2092/91) geschützt unddürfen nur für entsprechend angebauteund kontrollierte Bio-Lebensmittelverwendet werden.In der umfangreichen EU-Verordnungwurde nicht nur festgelegt, wieökologischer Anbau grundsätzlichauszusehen hat. Es wurde auchein Rahmen dafür geschaffen, wieBioprodukte verarbeitet, verpackt undgekennzeichnet werden müssen. Mitder Kontrolle über die Einhaltung dieserVorschriften wurden die so genanntenKontrollstellen beauftragt.ErnährungKennzeichnungEin landwirtschaftliches Produkt darf mitden Bezeichnungen „biologisch“, „ökologisch“oder „bio“ gekennzeichnet sein,wenn es folgende Voraussetzungen erfüllt:Das Produkt muss laut EU-Verordnung2092/91 produziert seinDer Betrieb, der das Produkt erzeugt,muss den Kontrollmaßnahmen derselbenVerordnung entsprechenDie Etikettierung muss folgende Informationenenthalten:• Alle Informationen, welche dasGesetz generell für die Lebensmitteletikettierungvorsieht (siehe Etikettierung)• Name oder Nummer des EU-Kontrollorgans• Name des Bio-Anbauverbandes,bei dem der Hersteller bzw. dieHerstellerin Mitglied ist (nichtzwingend, aber erwünscht).Ein Produkt, welches diese Angabenauf dem Etikett trägt, hat folgendeCharakteristika:• es wurde von einem laut EU-Normanerkannten und kontrollierten Biobetriebhergestellt bzw. verarbeitet• es wurde ohne den Einsatz von gentechnischveränderten Organismenoder deren Derivate hergestellt• es wurde keiner Bestrahlung ausgesetzt,welche die Haltbarkeit beeinflusstFür Lebensmittel, die aus mehreren Zutatenzusammengesetzt sind, gilt folgendeKennzeichnungsregelung:Stammt das Produkt zu 95% aus Bio-Produktion, darf die Bezeichnung „Biolo-93


94Ernährunggisch“ bzw. „Ökologisch“ geführt werden(die restlichen 5% der Zutaten dürfen nurzugesetzt werden, wenn sie in biologischerForm nicht erhältlich sind, z.B. Salz).Sind weniger als 95%, aber mindestens70% der Zutaten ökologisch erzeugt,dürfen diese in der Zutatenliste als solchegekennzeichnet werden - in der Regel miteinem Sternchen und einer Fußnote .Stammt der Rohstoff für ein verarbeitetesLebensmittel aus einem Betrieb, dergerade auf biologisch umgestellt wird, somuss das Produkt mit dem Hinweis „Umstellungsprodukt“(oder mit dem Hinweisauf den ökologischen Landbau), „prodottoin conversione all‘agricoltura biologica“versehen sein. Das Produkt darf nur einenInhaltsstoff enthalten (z.B. Apfelsaft oderOlivenöl).Biobauernund BiobäuerinnenWer sich entschließt, seine Produkte biologischanzubauen, schließt sich sinnvollerweiseeinem Bio-Anbauverbandan und verpflichtet sich, die Richtliniendes Verbandes zu befolgen. Bereits langevor den gesetzlichen Vorschriftenhaben die Bio-Anbauverbände privatrechtlicheVorschriften für ihre Mitgliedererlassen. Diese sind in vielerleiHinsicht auch heute noch strenger alsdie gesetzlichen. Mindestens einmalim Jahr werden Biolandwirte oder Bioverarbeitersowie In- und Exporteurevon den Fachleuten der gesetzlich anerkanntenKontrollstellen geprüft. Zusätzlichmuss der Betrieb jederzeit mitunangemeldeten Kontrollen rechnen.Bei der jährlichen Kontrolle wird dergesamte Betrieb, also Anbauflächen,Lagerplätze, Stallungen etc. überprüft.Zusätzlich werden die Bücher und Dokumentationen,die laut EU-Verordnungvorgeschrieben sind, unter dieLupe genommen. So überprüft dasKontrollorgan z.B. beim landwirtschaftlichenBetrieb, ob Düngereinkauf,Düngervorrat und Düngerverbrauchübereinstimmen. Was die Verarbeitunganbelangt, wird kontrolliert, obder Rohstoffeinkauf mengenmäßig zurProduktion passt oder eventuell Rohstoffekonventioneller Herkunft illegaleingesetzt wurden. Ein zuwiderhandelnderBetrieb wird bestraft. Er mussbestimmte Auflagen erfüllen, Nachkontrollenbezahlen oder muss seineProdukte vom Markt nehmen und verliertdamit meist seine Anerkennung alsÖko-Betrieb. Im schlimmsten Fall wirddie Staatsanwaltschaft eingeschaltet.Bio-AnbauverbändeDie Anbauverbände, zu denen sich Biobauernund Biobäuerinnen zusammen-


schließen, haben ihre eigenen Öko-Labelsauf den nach ihren Richtlinien hergestelltenLebensmitteln. Die in Südtirol angesiedeltenBio-Anbauverbände sind: Bioland,Demeter und BAA. Die Anbauverbändebeauftragen die unabhängigen Kontrollstellenmit der mindestens jährlich vorgeschriebenenKontrolle ihrer Mitglieder.Das Ergebnis einer Betriebskontrollemuss den staatlichen Kontrollbehördenmitgeteilt werden. Auf jedem Bioproduktkann die Verbraucherschaft über die Kontrollnummererkennen, welche Kontrollstelledieses Lebensmittel überprüft hat.Auch Bioprodukte, die außerhalb der EUerzeugt wurden, müssen das feinmaschigeNetz der Kontrollstellen passieren.Ernährungund der neuen Creutzfeldt-Jakob-Krankheit(nvCJK) beim Menschen ist bislangebenfalls noch nicht bewiesen.Zur Bekämpfung von BSE hat die SüdtirolerLandesregierung weitere Maßnahmenergriffen. Dazu gehören vor allemdie BSE-Tests, wobei alle über 24 Monatealten Rinder, die geschlachtet werden,einem Test unterzogen werden müssen.Im Jahr 2003 wurden insgesamt 18.505Tests durchgeführt. So genanntes Risikomaterial– Schädel, Mandeln, Wirbelsäule,Rückenmark, Darm – muss verbranntwerden. Zusätzlich müssen alle verendetenoder eingegangenen Tiere sowie Rindermit zentralnervalen Störungen einemTest unterzogen werden. (EU Verordnung999/2001).BSE - Südtirol Info (auch mit aktuellenDaten)www.provinz.bz.it/landwirtschaft/bse-info/index_d.htm95BSEAm 4. September 2001 wurde der ersteBSE-Fall in Südtirol bekannt. Nach denheutigen Kenntnissen können weder dieUrsache noch die Übertragung oder dieEntstehung der Erkrankung wissenschaftlicheindeutig nachgewiesen werden. Mankann aber davon ausgehen, dass sich derErreger über die Verfütterung von Tiermehlausgebreitet hat. Deshalb wurde bereits1994 ein Verbot für die Verfütterungvon Säugetierproteinen an Wiederkäuererlassen. Der Zusammenhang von BSEEierSeit 1. Januar 2004 gilt die EU-weite Regelung(gesetzesvertretendes Dekret Nr.267 vom 29.07.2003), laut welcher jedesEi eine ausführliche Deklaration tragenmuss. Diese wird mittels eigenem Codeauf die Eischale aufgedruckt. Der Erzeugercodewird den Produzenten in Südtirolvom Landestierärztlichen Dienstzugeteilt. Abzulesen ist er von den Eiernals Zahlen-Buchstaben-Kombination. Anerster Stelle steht dabei das Haltungssystem.Die Ziffer 0 steht für ein biologisches


96ErnährungProdukt, die 1 steht für Freilandhaltung,die 2 für Bodenhaltung und die 3 für Käfighaltung.Die darauf folgende Buchstabenkombinationsteht für den EU-Staat,aus dem die Eier stammen, („IT“ stehtfür Italien). Dann folgt eine dreistelligeZahlenreihe, aus der man die Gemeindeablesen kann, aus der die Eier stammen.Die folgende Buchstabenkombinationbezieht sich auf die Region, in welcherdiese Gemeinde liegt. Südtiroler Eier sindmit „BZ“ gekennzeichnet. Die dreistelligeZahl <strong>zum</strong> Schluss ist die Identifikationsnummerdes Legehennenbetriebes. Vonder Regelung betroffen sind nur Betriebemit mehr als 350 Legehennen.EnergydrinksPower- oder Energydrinks sind als Durstlöscherwährend des Sports und auchsonst nicht zu empfehlen. Sie erhöhendurch ihren hohen Koffeingehalt dieWasserausscheidung und haben eine ungünstigeMineralstoffzusammensetzung.Fachleute kritisierten auch, dass viele derzugesetzten Vitamine überflüssig sind,da hierfür bei normaler Ernährung keinMangel besteht. Kräutertees, frischeFruchtsäfte, Mineralwasser – eine angemesseneMischung in reichlicher Mengeliefert alles, was Energiebündel brauchen.E-NummernDie Zusatzstoffe von Lebensmitteln sindeuropaweit genormt und mit dem BuchstabenE und einer Zahl gekennzeichnet.Mit ihrer Hilfe ist es möglich, die verwendetenZusatzstoffe sprachunabhängigzu identifizieren. Stoffe erhalten eineE-Nummer, sobald die interessierten Firmenbei der Europäischen Behörde fürLebensmittelsicherheit eine Zulassungbeantragen und dabei wissenschaftlicheDokumente vorlegen, die die Unbedenklichkeitbestätigen. Wenn diese Dokumentenachweisen, dass diese Stoffe dieGesundheit nicht gefährden und als sichereingestuft werden können, erhalten sieeine Zulassung. Insgesamt gibt es zurzeitin der EU an die 300 zugelassene Zusatzstoffe.Mithilfe der Zusatzstoffe werdenAussehen, Konsistenz, Geschmack oderHaltbarkeit verbessert. Die Zusatzstoffeverbessern• technologische Eigenschaften wieBackfähigkeit, Streichfähigkeit oderMaschinentauglichkeit• chemische Eigenschaften wie Oxidationsfähigkeit• Verhalten einzelner Zutaten zueinander• Genuss und Aussehen des Lebensmittels• ernährungsphysiologische Eigenschaften.


Für Lebensmittelzusatzstoffe bestehtdas Verbotsprinzip – das bedeutet, alleStoffe, die nicht ausdrücklich erlaubtsind, sind automatisch verboten. Diemeisten Zusatzstoffe sind nur für bestimmteLebensmittel und nur in limitierterMenge zulässig.ErnährungGruppierung• E 100 bis 199 Lebensmittelfarben• E 200 bis 299 Konservierungsmittel• E 300 bis 321 Antioxidantien• E 322 bis 399 Säuerungsmittel, Komplexbildner• E 400 bis 429 Geliermittel, Verdickungsmittelund Feuchthaltemittel• E 430 bis 499 Emulgatoren, Schaummittel• E 500 bis 949 verschiedene Zusatzstoffe(Backtriebmittel, Verdickungsmittel,Säureregulatoren, Geschmacksverstärker,Schaumverhüter, Überzugsmittel,Treibgase)• E 950 bis 1518 Süßstoffe, Zuckeraustauschstoffe• E 1404 bis 1450 modifizierte StärkenZusatzstoffe ohne E-Nummern:• Aromen• Eine rechtlich unklar definierte Rollehaben Enzyme, die in der Lebensmittelverarbeitungzunehmend zu verschiedenenZwecken verwendet werden. Inder EU gelten Enzyme überwiegend alstechnische Hilfsstoffe.Keine Zusatzstoffe - und damit von denbesonderen Zulassungs- und Kennzeichnungsbestimmungenfür Zusatzstoffeausgenommen – sind Stoffe natürlicherHerkunft, wie Gewürze, Früchte, Pflanzenteile,Kochsalz.Trotz der strengen Zulassungsvorschriftenkann es sein, dass empfindliche Personenauf bestimmte Zusatzstoffe mitallergieähnlichen Symptomen reagieren(Nesselsucht, Asthma, tränende Augen,tropfende Nase und Hautödeme).Diese Reaktionen gehören in der Regelnicht zu den echten Allergien, da dasImmunsystem nicht daran beteiligt ist.Weil aber die Symptome ähnlich sind,wird von Pseudoallergien gesprochen.Diese Zusatzstoffe können bei empfindlichenPersonen unerwünschte Reaktionenauslösen:Azofarbstoffe: E 102 Tartrazin, E110Gelborange, E122 Azorubin, E123Amaranth, E124 Cochenillerot, E 129Allurarot, E151 Brilliantschwarz BNKonservierungsstoffe: E 210 – E212Benzoesäure und ihre Salze, E220– E228 Schwefeldioxid und SulfiteAntioxidationsmittel: E310 – E 312 Gallate,E320 BHA, E321 BHT. Den Betroffenenhilft in der Regel ein Blick auf dieZutatenliste, um die problematischenZusatzstoffe zu vermeiden.www.afb-efs.itEtikettierungBei abgepackten Lebensmitteln ist das Etiketteine wichtige Informationsquelle fürdie Verbraucherschaft. Die EuropäischeUnion hat mit der Richtlinie 2000/13/EG alle bisherigen Normen und Richtlinienersetzt. Die Richtlinie sieht vor, dass97


98ErnährungLebensmitteletiketten folgende Informationenenthalten müssen:den vom Gesetz vorgeschriebenenNamen des Produktes: z.B. Milchschokolade(cioccolato al latte), Eierbandnudeln(pasta all‘uovo), geschälteTomaten (pomodori pelati) uswdas Verzeichnis der Inhaltsstoffe,welche laut Gewicht in absteigenderReihenfolge zu nennen sind. Zu diesenInhaltsstoffen gehören auch dieZusätze (Farbstoffe, Konservierungsstoffeusw.)die Menge der Inhaltsstoffe und dieKategorie, der sie angehörendas Nettogewicht oder das Volumender abgepackten Lebensmittelwenn ein Produkt in Flüssigkeitschwimmt (Pelati, Oliven, Kompott),dann muss auch das Gewicht der reinenProduktes angegeben seindas Mindesthaltbarkeitsdatum oder– bei schnell verderblichen Lebensmitteln– das Verfallsdatum. DasMindesthaltbarkeitsdatum wird mitden Worten „da consumarsi preferibilmenteentro…“ („empfohlene Aufbrauchfrist…“)eingeleitetdie Art der Aufbewahrung, wenn esbestimmter Vorsichtsmaßnahmenbedarfden Namen des Herstellers und desAbfüllers oder des in der EU niedergelassenenVertretersdie Herkunft des Produktes, falls dasFehlen diese Angabe die Verbraucherschaftin die Irre führen kanneine Gebrauchsanweisung, falls diesefür die richtige Handhabung notwendigistden effektiven Alkoholgehalt bei alkoholischenGetränken mit mehr als1,2 Volumensprozentdie Angabe der Produktionspartie.Nicht verpflichtend ist hingegen die Etikettierungder Nährwerte bzw. der Energiewerte.Eine Ausnahme bilden jene Produkte, fürwelche aufgrund besonderer Nährwertqualitätenz.B. „ohne Zucker“ „fettarm“,„cholesterinarm“ geworben wird. Indiesem Fall muss das Etikett eine Nährwerttabelleund eine Energietabelle aufweisen.Wenn als Inhaltsstoffe Vitamineangegeben sind, dann müssen diese imVerhältnis zur empfohlenen Tagesrationangeführt sein. Beispiel: Wenn in 100 gr.des Produktes 20 gr. Vitamin C enthaltensind, dann entspricht das 33% der empfohlenenTagesmenge, die 60 gr. beträgt.Obligatorisch ist hingegen die Angabeder gesättigten Fettsäuren und der Cholesterine,wenn die ungesättigten undmehrfach ungesättigten Fettsäuren angegebensind. Ähnlich ist es bei Fetten,Zucker, Eiweißen und Alkohol: Wenn esAngaben darüber gibt, muss immer auchdie Gesamtmenge der enthaltenen Kohlenhydrateangegeben sein.FischWer Meeresfisch verzehrt, muss sich dessenbewusst sein, dass durch die enormenVerschmutzungen, die die Weltmeereseit Jahrzehnten erfahren, auch die Meerestierein Mitleidenschaft gezogen sind.Je größer der Fisch, desto länger ist dieNahrungskette, die er bereits hinter sich


Ernährunghat und desto verseuchter ist sein Fleisch.Mittlerweile findet sich so ziemlich alles,was der Mensch an Abfällen produziert,auch im Fisch wieder. Doch damit nichtgenug. Da die Meere nach jahrzehntelangemRaubbau fast leer gefischt sind,hat sich die Fischindustrie in den letztenJahren immer mehr darauf verlegt, Fischewie andere Nutztiere zu züchten. Diesgeschieht nach der Methode der Massentierhaltung.Fische werden in so genanntenAquakulturen gezüchtet. Das sindriesige Becken, die entlang der Strändeins Meer gelegt werden und in denen diejeweils gezüchtete Fischart auf engstemRaum gehalten, gemästet und schließlich„geerntet“ wird. Auf diese Weise werdenGarnelen oder Lachse gezüchtet. Um diemassenhafte Nachfrage aus den Industrieländernzu befriedigen, wurde die Zuchtin Billiglohnländer ohne Umweltauflagenverlegt. Für die Aquakulturen werden inSüdostasien Hunderte Kilometer Mangrovenwälderabgeholzt. Während in derNatur ein bis zwei Garnelen auf einemQuadratmeter Meeresboden leben, sindes in den Intensivkulturen bis zu 150 Tiereauf derselben Fläche. Sie geraten bei dieserDichte in Stress und werden anfällig.Die Folge sind Masseninfektionen, die mitgroßen Mengen Antibiotika bekämpftwerden. Da die Kulturen in direktem Austauschmit dem Meerwasser stehen, gelangenMedikamente, Futterrückständeund Kot ins offene Meer. Die Küsten sindnach fünf Jahren intensiver Aquakulturbiologisch tot.Ein weiteres Problem: Um ein Kilo Garnelenfleischzu produzieren, werden drei bisvier Kilo Fischmehl benötigt. Das Fischmehlstammt fast ausschließlich aus Peru.Dort aber könnten Fische helfen, den Proteinmangelvon Kindern zu bekämpfen.Die EU-Verordnung 2065/2001/EGbesagt, dass alle Fischprodukte mit derHerkunftsbezeichnung ausgestattet seinmüssen. Auf diese Weise können die Verbraucherinnenund Verbraucher erfahren,woher der Fisch stammt.GentechnikSeit 18. April 2004 gibt es in der EuropäischenUnion (EU) eine neue Regelungfür die Kennzeichnung von gentechnischveränderten Lebensmitteln.Mit der Kennzeichnung wird die Verbraucherschaftdarüber informiert, ob zurHerstellung eines Lebensmittels gentechnischveränderte Organismen (GVO) verwendetwurden. Damit kann dieser Faktorin die Kaufentscheidung einfließen.99


Ernährung100Der Kennzeichnungstext lautet entweder„genetisch verändert“ oder „ausgenetisch verändertem .... hergestellt“.Bei verpackten Lebensmitteln mussdieser Text auf der Zutatenliste aufscheinen,als Ergänzung zur betreffendenZutat. Der Hinweis mussauf dem Etikett deutlich lesbar sein.Bei unverpackter Ware wie z.B. Zuckermaismuss die Angabe „gentechnischverändert“ auf einem Schildoder Aushang angebracht sein.Lebensmittel, in denen GVO Anteilebis zu 0,9% einer Zutat vorhandensind, müssen nicht deklariert werden.Die Kennzeichnungspflicht gilt nicht fürProdukte bzw. für Rohstoffe, die vor dem18. April 2004 hergestellt oder geerntetwurden. Die neuen Vorschriften greifenmit der Ernte 2004.Bei Lebensmitteln mit oder ausSoja und bei maishaltigen Zutatenist die Wahrscheinlichkeit am größten,beim Einkauf auf kennzeichnungspflichtigeProdukte zu stoßen.So können etwa Soßen, Cornflakes,Öl, Margarine, Schokolade,Speiseeis mit genveränderten SojaoderMaiszutaten hergestellt sein.Auch wenn im Endprodukt keine Spurenvon GVO nachweisbar sind, GVO bei derProduktion aber gezielt eingesetzt wurden,müssen diese deklariert werden.Besonders wichtig ist das bei hoch verarbeitetenProdukten (Cornflakes usw.)oder Zusatzstoffen (Emulgatoren usw.).Auch Zusatzstoffe, Vitamine, und Aromen,die mit Hilfe genveränderter Mikroorganismengewonnen werden, müssengekennzeichnet werden!GrillenGrillen Sie niemals mit Holz, Kiefernzweigenoder Papier, dabei könnensich Krebs erregende Stoffe entwickeln.Entzünden Sie die Holzkohle mitspeziellen Anzündern, gießen Sie aufkeinen Fall Brennspiritus oder Benzinins Feuer, das ist lebensgefährlich. DasGrillgut sollte erst dann aufgelegt werden,wenn die Holzkohle völlig durchgeglühtund von einer weißen Ascheschichtüberzogen ist.Beim Grillen dürfen keine Flammen schlagen,sie sollten sofort gelöscht werden.Wenn Fett oder andere organische Stoffein die Glut tropfen und dort verbrennen,entstehen Krebs erregende Substanzenwie Benzpyren. Diese steigen mit demRauch auf und setzen sich auf dem Grillgutab. Um dies weitgehend zu verhindern,empfiehlt sich der Einsatz von Grillgerätenmit seitlichem Glutbett oder spe-


ziellen Rosten mit Fett-Abtropf-Schalen.Bei herkömmlichen Modellen könnenGrill-Aluschalen benutzt oder der Grillrostmit Alufolie ausgelegt werden, damitkein Fett in die Glut tropft. Verkohltes amGrillgut, egal ob es sich um Fleisch, Fisch,Obst oder Gemüse handelt, schadet derGesundheit und sollte immer großzügigabgeschnitten werden (siehe „Acrylamid“).HühnerhaltungNach jahrelangen Protesten gegen dieArt der Käfighaltung bei Hühnern hatdie italienische Regierung mit Gesetzvom 29.07.2003, Nr. 267, in Anpassungan eine europäische Richtlinie (Richtlinie4/2002/EG) eine Neuregelung der gesetzlichenBestimmungen zur Hühnerhaltungin Käfigen verabschiedet. Ab 1.Januar 2012 tritt danach ein vollständigesVerbot von Käfighaltung in Kraft.ErnährungBodenhaltung:Unter Bodenhaltung versteht man dieHaltung der Legehennen in großen Hallen,in denen sie sich „frei“ bewegen können.„Frei“ bedeutet, dass die Besatzdichte7 Hühner pro m² nicht überschreitendarf. Zur Eiablage stehen den HühnernGruppennester zur Verfügung, Sitzstangensind nicht Pflicht. Bei der Bodenhaltungleben die Tiere unter künstlicher Beleuchtung,ein Auslauf ins Freie ist nichtvorgeschrieben.Wie in den Käfigen stehen die Hühneralso auch in der Bodenhaltung unterständigem Stress, können ihr artgerechtesVerhalten nicht ausleben und neigendadurch zu aggressivem Verhalten, wiegegenseitigem Picken und Fiedern undsind sehr krankheitsanfällig. Um das Pickenund Fiedern zu vermeiden, werdenden Hennen die Schnäbel kupiert; dabeiwerden ihnen die Schnabelspitzen abgebranntbzw. abgezwickt. Dies ist für dieTier zwar nicht schmerzhaft, sie könnendadurch aber ihr Leben lang nicht mehrrichtig picken.Freilandhaltung:Dabei steht den Hühnern ein Stallzur Verfügung, der die gleichen Anforderungenwie ein Stall mit Bodenhaltungzu erfüllen hat. Zusätzlichkönnen sich die Tiere aber auch freizwischen Stall und Auslauf bewegen.Es dürfen maximal 2500 Hühnerpro Hektar Auslauf gehalten werden,was einem Auslaufsangebot von4 m² pro Tier entspricht. Der Auslaufmuss größtenteils bewachsen sein.Biologische Haltung:Bei der biologischen Legehennenhaltungist ausschließlich Freilandhaltungzugelassen. Den Tieren muss permanentein Staubbad zur Verfügung stehen.Außerdem ist die Haltung vonHähnen vorgeschrieben. Die Tiere werdenausschließlich mit Futter aus biologischerProduktion gefüttert. Futtergrundlageist dabei Getreide und Mais.Der Einsatz von Wachstumsförderern,synthetischen Aminosäuren, gentechnischverändertem Futter sowie Fischmehlist strengstens untersagt. Auch der intensiveEinsatz von Antibiotika zur Krank-101


Ernährung102heitsvorbeugung ist verboten. Die Kükenmüssen aus biologischer Zucht stammen.Biologisch arbeitende Betriebe züchtenHühnerrassen, die robuster und wenigerkrankheitsanfällig, aber auch nichtso extrem leistungsstark und schnellwachsend sind wie Hühner, die in konventionellenBetrieben gehalten werden.Biologische Legehennenbetriebe werdenregelmäßig von unabhängigen Kontrollstellenkontrolliert.www.infofarm.de/datenbank/medien/43/hennenhaltungsverordnung.pdfLebensmittelbestrahlungDie ionisierende Bestrahlung von Lebensmittelndurch Gamma-, Röntgen- oderElektronenstrahlung wird eingesetztzur• Keimhemmung• Eliminierung von Parasiten• Verzögerung der Reifung• Verlängerung der Lebensdauer• Eliminierung pathogener Keime• SterilisierungIn Italien dürfen getrocknete Gewürze,Zwiebeln, Knoblauch und Kartoffelnbestrahlt werden. Nach den Regeln derEuropäischen Union dürfen nur einwandfreieLebensmittel bestrahlt werden. DieBehandlung darf nicht als Ersatz für Hygienemaßnahmendienen.Umstritten bleibt, ob die Bestrahlungnotwendig ist. Nebenwirkungen der Bestrahlungsind - wie bei jedem anderenKonservierungsverfahren - Nährwert- undVitaminverluste. Alle Lebensmittel, diebestrahlt sind oder bestrahlte Bestandteileenthalten, müssen gekennzeichnet sein.


www.waswiressen.de/verarbeitung/1772_1656.cfmLebensmittelkennzeichnungEine Flut von nationalen und europäischenGesetzen regelt die Kennzeichnungder Lebensmittel. Die Kennzeichnungspflichtkommt dem Ruf der Verbraucherinnenund Verbraucher nach größtmöglicherTransparenz nach. Umgekehrt istdie Verbraucherschaft aufgerufen, dieKennzeichnungen zu nützen und beimKauf von Lebensmitteln vor allem aufQualität, Inhaltsstoffe, Herkunft, Verfallsdatumusw. und erst in zweiter Linie aufden Preis zu achten.LebensmittelkontrolleFür die Kontrolle der Lebensmittel istin Südtirol in erster Linie der Dienst fürHygiene bei den Sanitätsbetrieben zuständig.Bei Beanstandungen kann dieserDienst direkt kontaktiert werden. DieKontrolle für Lebensmittel tierischer Herkunftobliegt dem LandestierärztlichenDienst. Kontrollen werden aber auch vonder Carabinieri Sondereinheit NAS (Nucleoantisofisticazione) durchgeführt. DieseEinheit hat ihren Sitz in Trient.Light-ProdukteErnährungMit dem Begriff „light” („leicht”) könnenlaut EU-Bestimmungen Esswarenbezeichnet werden, die einen umwenigstens 30% verminderten Nährstoff-und Energiegehalt besitzen.Zucker wird hierbei weitgehend durchenergiefreie Süßstoffe ersetzt. Manchedieser Süßstoffe werden jedoch als gesundheitsschädigendeingestuft. Umden Fettgehalt zu vermindern, werdenMischungen mit Wasser hergestellt (z.B.Halbfettmargarinen aus 40-60% Pflanzenfettund 60-40% Wasser) oder Fett-Ersatzstoffe eingesetzt: Proteinmischungenaus Hühner- oder Molkeneiweiß,Kohlenhydratmischungen aus Stärke oderCellulose. Künstliche Fettersatzstoffe sindunverdauliche synthetische Stoffe (Saccharosepolyester)mit Fettsäuren, die unverändertwieder ausgeschieden werden.Bedenklich ist, dass sie die Aufnahme vonfettlöslichen Vitaminen (A und E) undggf. von Medikamenten beeinträchtigenkönnen. Diese Fettersatzstoffe werden inder Umwelt nicht abgebaut.Die mit Wasser verdünnten „Light”-Produkteenthalten oft mehr Zusatzstoffe alsdie herkömmliche Vergleichsware.Der Konsum von „Light”-Produktengarantiert keine langfristigen Gewichtsabnahmen,weil die individuellenEssgewohnheiten nicht positiv verändertwerden.„Light”-Produkte verleiten <strong>zum</strong> Verzehrgrößerer Portionen: In dem Glauben,kaum Energie (Kalorien/Joule) zu sichzu nehmen, wird mehr gegessen und getrunkenund deshalb letztendlich keineEnergie eingespart.103


104ErnährungMineralwasserMineralwasser muss laut Gesetz aus unterirdischen,natürlichen, vor Verunreinigunggeschützten Wasservorkommenstammen und von ursprünglicher Reinheitsein (bakteriologisch einwandfreiesWasser). Erlaubt sind der Zusatz vonKohlensäure und die Entfernung vonEisen und Schwefel. Die amtliche Anerkennungals Mineralwasser durch dasGesundheitsministerium erfolgt nachsorgfältigen (geologischen, chemischen,physikalischen und mikrobiologischen)Analysen und Prüfung der pharmakologischen-und medizinischen Heilanzeigen.Stetige Kontrollen der Wasserqualitätbzw. der Verarbeitungs- undAbfüllprozesse von Seiten der Betreiber(interne Kontrollen) und in regelmäßigenAbständen vom Sanitätsbetrieb (externeKontrollen) sind vorgeschrieben.Die Unterschiede in den Zusammensetzungender verschiedenen Mineralwasserund Trinkwasser sind in denmeisten Fällen für Gesunde nicht wesentlich,bei gesundheitlichen Problemenhingegen können sie von Bedeutungsein (Arzt fragen).Der Gehalt an Mineralien, Spurenelementenund sonstigen Bestandteilen istfür jede einzelne Quelle typisch. Das giltfür Mineralwasser- wie für Trinkwasserquellen.Südtirol hat fast flächendeckend Trinkwasservon bester Qualität, so dass Gesundeauf den Konsum von - meist inPlastikflaschen abgepacktem Mineralwasser– getrost verzichten können.„Mineralwasser in Südtirol“ Amt für Gewässernutzungwww.provinz.bz.it/wasser-energie/3701/wasser/acqua_minerale_d.htmNitrat - Nitrit - NitrosamineNitrat, Nitrit und Nitrosamine sindVerbindungen, die aus den ElementenStickstoff (N2) und Sauerstoff (O2) bestehen.Pflanzen brauchen Stickstoff,um Eiweißstoffe aufzubauen. Diesennehmen sie als Nitrat selbst oder in umgewandelterForm aus dem Boden auf.Durch zusätzliche Düngung (Kunstdüngungaber auch durch organische Düngung)befindet sich mittlerweile zuvielNitrat in Boden, Grundwasser und in Lebensmitteln(vor allem im Gemüse). ÜberGrundwasser und Lebensmittel nimmtder Mensch Nitrat auf, das im Körperzu anderen Verbindungen umgewandeltwird (Nitrit, Nitrosamine). Diese Verbindungenwirken sich negativ auf die Gesundheitaus.Gemüse kann unterschiedlich gut Nitratspeichern. Deshalb gibt es Gemüsesortenmit im Durchschnitt niedrigerem, mittleremund besonders hohem Nitratgehalt.Einen hohen Nitratgehalt haben: Feldsalat,Kohlrabi, Kopfsalat, Kresse, Mangold,Radieschen, Rettich, Rhabarber, RoteBete, Spinat


ErnährungEinen mittleren Nitratgehalt haben:Chinakohl, Eisbergsalat, Endivie, Fenchel,Grünkohl, Sellerie, Weißkohl, Wirsing,ZucchiniEinen niedrigen Nitratgehalt haben: Auberginen,Bohnen, Blumenkohl, Broccoli,Chicoree, Erbsen, Gurken, Kartoffeln,Keimlinge, Möhren, Paprika, Pilze, Porree/Lauch,Rosenkohl, Rotkohl, Schwarzwurzeln,Spargel, Tomaten, Zwiebeln.Die Verteilung innerhalb des Gemüses istverschieden. Besonders viel Nitrat enthaltenStiele, Blattrippen sowie äußere Blätterund Schalen.• Schränken Sie den Verzehrvon nitratreichem Gemüse besondersin den Wintermonaten ein.• Bevorzugen Sie frisches ausgereiftesGemüse, das der Jahreszeit entsprichtund aus kontrolliert ökologischem Anbaustammt.• Entfernen Sie bei nitratreichem GemüseStiele, Blattrippen, äußere Blätterund gießen Sie Koch- und Blanchierwasser(trotz gleichzeitigem VitaminundMineralstoffverlust) weg.• Verzichten Sie weitgehend auf Gemüseaus dem Treibhaus.• Falls Sie Gemüse selber anbauen: VermeidenSie Kunstdünger! Reifer Kompostund gezielte Bodenbearbeitungbewirken eine Belebung des Bodensund damit ein gesundes Pflanzenwachstum.Ernten Sie besser abendsals morgens.Schimmel in LebensmittelnSchimmelpilze können gefährliche Gifte,so genannte Mykotoxine, bilden.Brot:Schimmelige Brote sollten unverzüglichauf den Komposthaufen wandern.• Zur Vorbeugung: ReinigenSie den Brotkasten immer mal wiedergründlich und wischen Sie ihn mit Essigaus – Schimmelpilze setzen sich leichtin den Ecken fest.• Weil Wärme Schimmelpilze gedeihenlässt, sollten sie Brot, besonders Weißbrot,im Sommer ruhig im Kühlschrank105


106Ernährungaufbewahren, Roggenbrot wird dortaber schnell altbacken.Käse, MilchprodukteDer Blauschimmel macht Roquefort undGorgonzola erst richtig pikant. Und dieweiße Schicht um den Camembert ist einnatürlicher Pilz. Doch manchmal machensich fremde Pilze über den Käse her. Immer,wenn Sie nicht wissen, woher derSchimmel stammt: Weg damit! Bei Hartkäsereicht es, ihn großzügig abzuschneiden;Quark oder Joghurt, auf denen ersteSchimmelnester schwimmen, sollten Siekomplett entsorgen. Die Pilzgifte verbreitensich in feuchten Lebensmittelnschnell.KonfitüreZucker in Marmelade oder Konfitüre bindetWasser und verhindert so, dass sichToxine überhaupt erst bilden. Schimmelan der Oberfläche von normalen Konfitürenkönnen Sie deshalb abheben. Das giltaber nicht für zuckerarme Konfitüre oderDiätkonfitüre. Wenn solche Marmeladenverschimmeln, sollten sie vollständig indie Biotonne wandern.Säfte und ObstSchon ein kleiner Pilzbesatz auf der Oberflächeverdirbt den ganzen Saft. GießenSie alles weg. Auch saftreiches Obst wieTomaten oder Pfirsiche sollten Sie wegwerfen,wenn sie verschimmelt oderfaulig sind. Denn in den Faulstellen könnenSchimmelpilze unerkannt wuchern.Bei Äpfeln reicht es allerdings, wenn SieFaules oder Schimmeliges großzügig wegschneiden.


NüsseVor allem Paranüsse, aber auch Haselnüsseund Pistazien können Aflatoxine enthalten.Das sind besonders gefährlicheGifte von Schimmelpilzen, die sogar Krebserzeugen können. Kinder sollten Paranüssedeshalb nicht in großen Mengen essen.Nüsse, die bitter oder irgendwie fremdartigschmecken, ausspucken.TrockenfeigenDie Stiftung Warentest hat Trockenfeigenauf Aflatoxine untersucht und wurdeerschreckend oft fündig (test 2/2001).Schauen Sie sich die Früchte vor demVerzehr genau an: Ist eine Feige innenschwärzlich, sollten Sie sie nicht essen,denn sie könnte mit Aflatoxinen belastetsein.ErnährungMit einer Richtlinie hat das EuropäischeParlament im Jahr 2003 die Rechtsvorschriftenfür die Zutaten für Kakao- undSchokoladenerzeugnisse geändert.Die wesentlichste und folgenschwersteNeuerung ist die Erweiterung der möglichenZutaten für Schokolade. In Zukunftdürfen die Schokoladenhersteller bis zu5 % des Kakaobutteranteils durch anderepflanzliche Fette ersetzen (<strong>zum</strong> BeispielPalmfett). In einigen anderen europäischenLändern war dies bereits erlaubt(Großbritannien, Irland, Dänemark, Portugal,Österreich, Finnland und Schweden).Kritiker sehen in dem Einsatz vonbilligen Austauschfetten eine Verschlechterungder Qualität. Damit die Verbraucherschaftzukünftig Schokoladen mitvon Schokoladen ohne Austauschfettenunterscheiden kann, wurde eine Kennzeichnungspflichtbeschlossen. Die Verwendungvon Austauschfetten musszukünftig auf Vorder- und Rückseite derVerpackung angegeben werden. NegativeAuswirkungen hat die Richtlinie für dieKakaobauern. Ihre prekäre Einkommenssituationdürfte sich noch verschlechtern,da davon auszugehen ist, dass Schokoladekonzernemassiv auf billigere Fetteumsteigen und die Nachfrage nach Kakaodadurch drastisch zurückgehen wird.www.theobroma-cacao.de/wirtschaft/de/KakaoverordnungDez2003.pdf107SchokoladeZitronensäureZitronensäure ist ein Ausscheidungsprodukteines gentechnisch verändertenSchimmelpilzes namens Aspergillus niger.Dieser Pilz wuchert auch zwischenden Badfliesen. Seitdem die Genindustrieentdeckt hat, was Aspergillus niger alleskann, wird er ständig mit neuen Genengekreuzt und produziert Zusatz- undHilfsstoffe für die Nahrungsmittelindustrie,so eben auch Zitronensäure. 600.000Tonnen Zitronensäure im Jahr werdenweltweit auf diese Weise hergestellt, einVielfaches der Welt-Zitronenernte. E 330- E 333 ist die offizielle Bezeichnung für Zitronensäure,die in den letzten Jahren alsZusatzstoff einen regelrechten Siegeszugangetreten hat und das nicht nur in Nah-


Ernährungrungsmitteln, die sauer schmecken sollen.108Zitronensäure befindet sich mittlerweilein einer unüberschaubaren Zahl vonFertig- und Halbfertigprodukten sowieSüßigkeiten und Sprudelgetränken; sieist in Mozzarella, Quark, Fertigsaucensowie in Babykost und Babytee enthalten.Und damit beginnt ein Problem,das bisher unbekannte Ausmaße annimmt:Erosionsschäden an Kinderzähnen.Während Karies weiter zurückgeht,nehmen Erosionsschäden an den Zähnenlaufend zu. Laut Forschung liegtdie Ursache dafür im übermäßigen Verzehrzitronensäurehaltiger Produkte.


FinanzdienstleistungenFinanzdienstleistungenAktien ________________________________________________________________________________________________________________________________S. 110Bankomatkarte _________________________________________________________________________________________________________________S. 110Bankomat- und Kreditkarten: gestohlen, verloren, gefälscht ____________________________________S. 111Bürgschaft _________________________________________________________________________________________________________________________S. 113Ethisches Sparen ______________________________________________________________________________________________________________S. 113Geldanlagen und Verluste _______________________________________________________________________________________________S. 116Homebanking ___________________________________________________________________________________________________________________S. 117Investmentfonds ______________________________________________________________________________________________________________S. 117Klonen _______________________________________________________________________________________________________________________________S. 118Kontokorrent ____________________________________________________________________________________________________________________S. 118Kreditkarten _____________________________________________________________________________________________________________________S. 120Kreditrahmen ___________________________________________________________________________________________________________________S. 121Obligation _________________________________________________________________________________________________________________________S. 121Online-Banking ________________________________________________________________________________________________________________S. 121Ratenfälligkeit __________________________________________________________________________________________________________________S. 122Ratenkauf __________________________________________________________________________________________________________________________S. 123Rating ________________________________________________________________________________________________________________________________S. 125Spartipps für Senioren und Seniorinnen _______________________________________________________________________S. 125Staatspapiere ____________________________________________________________________________________________________________________S. 126Valuta/Wertstellung ________________________________________________________________________________________________________S. 127Vermögensverwaltung von Investmentfonds ______________________________________________________________S. 128Wohnbaudarlehen ___________________________________________________________________________________________________________S. 128Wohnbaudarlehen Online ______________________________________________________________________________________________S. 130109


110AktienFinanzdienstleistungenEine Aktie ist eine Urkunde, die ihremEigentümer oder ihrer Eigentümerin einenAnteil am Gesamtvermögen einerAktiengesellschaft (AG) sowie bestimmteUnternehmensrechte verbrieft. Der Aktionärwird Teilhaber am Aktienkapital unddamit Mitinhaber des Gesellschaftsvermögens.Wer im Besitz einer Aktie ist, hatunmittelbar Anteil am Gewinn oder auchVerlust einer AG und übernimmt somitein finanzielles Risiko. Der Aktionär ist somitnicht wie bei einem festverzinslichenWertpapier Gläubiger, sondern Mitinhabereiner Gesellschaft, die Aktien ausgibt.Wer sich nicht wirklich gut auf dem Aktienmarktauskennt, sollte sein Geld nichtin Aktien anlegen. Denn Aktien sind fürBörsenunerfahrene der denkbar schlechtesteOrt, um Ersparnisse sicher aufzubewahren.BankomatkarteDie Bankomatkarte „schöpft“ aus derVerfügbarkeit des Kontos, auf welches sielautet. Mit der Bankomatkarte könnensowohl Bargeldbehebungen als auch Zahlungen(POS) getätigt werden.Nur die Behebung bei der eigenenBank ist kostenlos! Bei Überziehungdes Kontos durch die Bankomatkartefallen alle üblichen Überziehungsspesenan. Auch bei der Bankomatkarte ist dieVereinbarung über einen Kreditrahmenmöglich, wie beim Kontokorrent. Für diesenKreditrahmen sind Spesen zu bezahlen.Die verschiedenen Formen von Bankomatkarten:Bankomat POS national (Bankomatkarte,die nur auf italienischem Staatsgebiet gültigist);Bankomat POS international (Bankomatkarte,die auch im Ausland funktioniert);Bankomat POS Kreditkarte (Mischungaus Bankomat- und Kreditkarte, mit allenentsprechenden Funktionen).Höchstsumme für die Behebung mitBankomat:Der Standard für die tägliche Höchstsummeliegt bei 250 Euro, währenddie monatliche Höchstsumme, je nachGepflogenheit des Bankinstituts, zwi-


schen 1.000,00 Euro und 1.500 Euroliegt. Manche Banken bieten die Möglichkeit,die Höchstsumme je nach Bedarfdes Kunden bzw. der Kundin undje nach Kontodisponibilität anzuheben.Für Pos-Zahlungen liegt die Höchstsummebei 1.500 Euro; auch diese Höchstsummeist nach oben verhandelbar. Insgesamtkönnen Bankomatbehebungen undPos-Zahlungen zwischen 2.500 Euro und3.000 Euro im Monat getätigt werden.Je höher die Höchstsumme,desto höher das Risiko bei Diebstahl,Missbrauch oder Klonung. Nicht alleGeldinstitute verfügen über ein Systemfür die automatische Blockierung derKarte, wenn der Höchstbetrag überschrittenwird. Unberechtigte Zugriffe auf dasKonto sind damit unbegrenzt. Wer seinKonto überzieht, muss außerdem Passivzinsenbezahlen. Wenn die Bank die automatischeBlockierung des Kontos nichtvorsieht, sollte möglichst wenig Geld aufdem entsprechenden Konto liegen unddie Bewegungen sollten regelmäßig kontrolliertwerden.Gestohlene,verlorene oder gefälschteBankomat- und Kreditkarten:Wenn jemand unberechtigt mit der Bankomat-oder Kreditkarte auf das Kontozugreift, muss schnell gehandelt werden.Durch die folgenden Schritte sollte derMissbrauch so schnell wie möglich beendetund der Schaden in Grenzen gehaltenwerden.FinanzdienstleistungenBlockieren Sie die Karte und erstattenSie umgehend Anzeige bei der nächstenPolizeidienststelle. Lassen Sie sicheine Kopie der Anzeige aushändigen.Für Blockierungen aus dem Inlandund für solche aus dem Auslandgelten jeweils verschiedene Telefonnummern.Erkundigen Sie sich undbewahren sie die Nummern sicheraber jederzeit für Sie erreichbar auf,besonders dann, wenn Sie im Auslandunterwegs sind!Schicken Sie den Antrag auf Blockierungder Dienste zusammen miteiner Kopie der Anzeige innerhalb dernächsten beiden Arbeitstage per Einschreibenmit Rückschein an die Bank,an die Gesellschaft für die BankomatdiensteS.I.A und an die Gesellschaft,welche die Kreditkarte verwaltet.Von der Fälschung der Karte erfährtman oft erst dann, wenn der ersteKontoauszug die Behebung anzeigt. Indiesem Fall bleiben – nach der sofortigenBlockierung – 60 Tage Zeit, umdie schriftliche Mitteilung an die Gesellschaftzu tätigen. Die Anzeige mussder Mitteilung beigelegt werden.Falls missbräuchliche Behebungengetätigt wurden, muss der Kontoinhaberbzw. die Kontoinhaberin die aufdie Behebung folgenden Kontoauszügeinnerhalb von 60 Tagen schriftlichanfechten. Ansonsten gelten sie alsangenommen.111


112FinanzdienstleistungenSchadenersatzBei gestohlenen Karten gehen alle eventuellenBehebungen und Belastungen vorInkrafttreten der Blockierung zulastendes Kontoinhabers bzw. der Kontoinhaberin.Ist die Blockierung einmal erfolgt,so wird nur noch eine Pauschale von 150Euro zu seinen bzw. ihren Lasten verbucht.Einige Gesellschaften verzichten auf diesePauschale, sofern der abgehobene Betragdarunter liegt.Für die Schadenersatzforderung gegenDritte, die mit einer geklonten Karte unberechtigtGeld behoben haben, ist das betroffeneGeldinstitut zuständig, da es dasGeld der Kunden kostenpflichtig verwahrt.Das Risiko trägt somit, wer den Bankomatdienstoder den Kreditdienst anbietetund betreibt. Soweit die Bank dieses Risikoüber eine Versicherung abgedeckt hat,besteht für die Geschädigten in der Regelkein Problem, den Schaden ersetzt zu bekommen.Ist die Bank durch keine Versicherunggedeckt, dann könnte sie im erstenMoment den Schadenersatz ablehnen.Voraussetzung für jede Schadenersatzforderungist der Beweis, dass die geschädigtePerson alle nötigen Vorsichtsmaßnahmengetroffen hat. So darf die Karte nurvom rechtmäßigen Besitzer bzw. von derrechtmäßigen Besitzerin oder einer ausdrücklichvon ihm bzw. ihr beauftragtenPerson benützt worden sein. Zum Beweisihrer Nichtbeteiligung können Geschädigteauch die Aushändigung der Filmeaus der Überwachungskamera der eigenenBank verlangen.• Bewahren Sie die geheime Kodexnummernie in der Nähe der Karteauf, weder in der Tasche, noch in derGeldtasche.• Vorsicht ist auch im eigenen Haushaltgeboten. Es wäre nicht das erste Mal,dass unberechtigte Behebungen vonFamilienangehörigen vorgenommenwerden.• Vorsicht auch bei der Bezahlung viaKreditkarte im Internet!• Vorsicht bei der Bezahlung via Kreditkartein Restaurants! Seien Sie demPersonal gegenüber nicht allzu vertrauensseligund lassen Sie die Karte möglichstnicht aus den Augen!• Achtung auch bei den Bankomaten!Wenn der Automat die Karte nicht wiederausspuckt, so ist die Blockierung anOrt und Stelle zu veranlassen, sofernnicht Hilfe von einem Schalterbeamtenkommt. Auf keinen Fall darf die Karteunbeaufsichtigt im Automaten zurückgelassenwerden, da dieses „technischeProblem“ auch das Ergebnis betrügerischerMachenschaften organisierterBanden sein könnte.• Generell ist es ratsamer, Behebungennicht am Wochenende sondern zu Zeitenvorzunehmen, in denen die Schalteroperativ sind.


BürgschaftEine Bürgschaft zu übernehmen wirdoft als „reine Formsache“ abgetan. InWirklichkeit bedeutet „bürgen“: mitallem, was man besitzt, haften für das,wofür man sich verbürgt. Wenn nichtim Vertrag etwas anderes steht, ist dieBürgschaft zeitlich unbegrenzt und unkündbar.Eine Bürgschaft geht auf die Erben über,falls die Erbschaft angenommen wird.Die Schuld des Bürgen erlischt erst, wennalle Forderungen der Gläubiger erfülltsind.Ethisches SparenImmer mehr Menschen sehen die Geldanlagenicht nur als Instrument zur Gewinnmaximierung,sondern auch als Wirtschaftshilfefür Benachteiligte. Sparenund Anlegen mit Verantwortung ist abernur möglich, wenn die Wege, die das angelegteGeld nimmt, klar nachvollziehbarsind. Wie beim ethischen Konsum, so istes auch beim ethischen Sparen notwendig,dass man sein Wissen über das Produktoder die Dienstleistung erweitert.Gerade beim ethischen und verantwortungsbewusstenSparen ist dies allerdingskein leichtes Unterfangen, angesichtsder dürftigen und schwer zugänglichenInformation über die weltweiten Geldflüsse.Immer, wenn wir Geld anlegen,„arbeitet“ dieses Geld. Die Schwierigkeitliegt darin herauszufinden, wo und fürwelche Zwecke es arbeitet. Das gilt fürSparbücher und Kontokorrente genausoFinanzdienstleistungenwie für Anlagen auf dem virtuellen Geldmarktüber Internet sowie für Obligationen,Lebensversicherungen und Anlagenzur Altersvorsorge bzw. Rentenfonds. Beiall diesen Formen der Geldanlage vertrauenwir unser Geld Institutionen undEinrichtungen an, die es ihrerseits wiederinvestieren. Am Ende kann niemandmehr nachvollziehen, in welchen Händenund für welche Ziele unser Geld arbeitet.Bei ethischen Geldanlagen spielt genaudiese Tatsache eine entscheidende Rolle:Wer ethisch investiert, will wissen, wosein Geld arbeitet. Die Frage nach demGewinn spielt meist eine nachgeordneteRolle.Die Bewertung eines ethischen Finanzproduktesist sehr subjektiv, da wir dieVerwendung unseres Geldes entsprechendunseren persönlichen Schwerpunktensteuern können (siehe Tabelle). Demeinen ist die Unterstützung von ökologischenProjekten wichtig, die andere will,dass ihr Geld für Frauenprojekte arbeitet.Schutz der UmweltSchutz der Rechte der ArbeiterNord-SüdSolidarität mit SchwächerenSchutz der GesundheitTransparenz in der VerwaltungUm sich selbst ein Urteil über die „Wertigkeit“der Angebote des ethischen Sparenszu bilden, ist es ratsam, sich an die Begutachtungenzu halten, die von einschlägigenOrganisationen regelmäßig vorgenommenwerden, die für eine gerechteWirtschaft arbeiten (siehe Literaturliste).Im Großen und Ganzen kann man zweigroße Geldkreisläufe unterscheiden:113


114FinanzdienstleistungenTraditioneller Kreislauf:Dabei geht es um konventionelle Bankinstitute,die neben ihren üblichen Produktenauch so genannte „Ethikpakete“ anbieten.Diese Produkte zeichnen sich dadurch aus,dass das investierte Geld in Unternehmenfließt, welche Kriterien wie Umweltschutz,Arbeitsschutz, Respekt gegenüber den Länderndes Südens usw. einhalten. Fast alle nationalenBankinstitute bieten mittlerweileethische Produkte an. Allerdings sind darunterauch jene, welche laut Parlamentsberichtüber die Finanzierung von Waffenproduktiondie ersten Ränge einnehmen.Es gibt allerdings auch positive Beispielevon Banken, welche die „ethische Schiene“deutlich getrennt führen – auch wenn diePraxis die ist, dass das angelegte Geld fürsErste in konventionelle Kanäle fließt, bevores „ethisch“ angelegt wird. Kunden und Kundinnenkonventioneller Banken haben alsoin der Regel keine Sicherheit darüber, ob ihrGeld nicht – <strong>zum</strong>indest für einen begrenztenZeitraum – doch in den Kanälen der internationalenSpekulationsmärkte „geparkt“ wird.Alternative Kreisläufe:Dabei handelt es sich um Initiativen von Non-Profit-Einrichtungen, die ausschließlich oderin Verbindung mit anderen Maßnahmen zurEntwicklungshilfe ethische Finanzprodukteanbieten.ETHICAL BANKING VON 13 RAIFFEISEN-KASSEN (UNTER FÜHRUNG DER RAIKABOZEN)Die Sparer und Sparerinnen legen den Zinssatzinnerhalb der vorgegebenen Obergrenzevon 1,5 % selbst fest. Der Verwendungszweckdes angelegten Geldes ist ihnen bekanntund sie können es einem bestimmtenZweck zuführen z.B.: Erneuerbare Energien,Gerechter Handel, Biologische Landwirtschaft,Menschen helfen, Weniger Handicap,Förderkonto Sonne, Filmclub, Frauen fürFrauen für alle, Solidaris.BANCA ETICAmit Sitz in Padua und Filialen in den größtenitalienischen Städten sowie Kontaktpersonenauch in Südtirol. Hierbei handelt es sich umeine Bank, die sämtliche Dienstleistungenund Produkte anbietet, vom Kontokorrentbis <strong>zum</strong> Homebanking und ethisch zertifiziertenFonds. Die Sparer und Sparerinnen legenden Zinssatz innerhalb eines vorgegebenenRahmens selbst fest. Zu den Krediten habenjene Non-Profit-Einrichtungen und ProjekteZugang, die den von der Mitgliederversammlungvorgegebenen Kriterien entsprechen.MAG (mutue autogestite):Setzen sich aus den großen Trägervereinender Weltläden zusammen.OIKOCREDITÖkumenische Entwicklungshilfebank mitSitz in den Niederlanden. Die Bank vergibtKredite für Projekte in aller Welt. BevorzugteZielgruppe sind Frauen und Kleingenossenschaften,die in der Regel für offizielle Bankinstitutenicht kreditwürdig sind. Oikocreditarbeitet über so genannte Förderkreise.ASSOCIAZIONE MANI TESEbietet Finanzierung von Kleinstprojekten undKleinstkrediten in Entwicklungsländern an.MACROCREDITEine Genossenschaft mit Sitz in Diegaro diCesena (FC), die ethische Geldanlagen anbietet.


Andere Initiativen:Eine andere Möglichkeit ist die aktive Mitsprachein jenen Unternehmen, in denendas eigene Geld angelegt ist. In diesem Zusammenhangist die Initiative der „kritischenAktionäre“ (azionisti critici) zu nennen. IhreMitglieder arbeiten seit mehr als zwanzigJahre dafür, dass die Unternehmen, in welchensie ihr Geld angelegt haben, sich an Kriteriender Nachhaltigkeit orientieren.Literatur:- AA. VV.: “Guida al risparmioconsapevole”, EMI Edizioni- L. Davico: “Soldidarietà, il risparmioautogestito”, Macro Edizioni- E. Baldessone: M. Ghiberti, “L’Eurosolidale”, EMI Edizioni- G. Stiz, Coop: Il seme, “Guida allafinanza etica”, EMI Edizioni- F. Gesualdi: “Manuale per un consumoresponsabile”, Feltrinelli Editore- R. Milano: “La finanza e la banca etica”,Edizioni Paoline- M. Calvi: “Sorella banca”,Edizione Monti- J. Weber: “Zukunftssicher anlegen”,ÖKOM- M. Bammert, M. Böcke, B. Bosold:“Grünes Geld, gutes Geld: Ökologischinvestieren mit Gewinn”, taz journal- J.-L. Gerard: “Praxishandbuch Börseoder Leben. Geld ökologisch-ethischanlegen“, Rüegger- J. Hoffmann, G. Scherhorn: „SaubereGewinne. So legen Sie Ihr Geldethisch-ökologisch an“. Herder Spektrum- W. Pinner: „Ethische Investments.Rendite mit ‚sauberen‘ Fonds“, GablerKontakte/Links:FinanzdienstleistungenAltreconomia, www.altreconomia.itBanca EticaPadua, Piazzetta Forzatè 2Tel.: 049 8771111www.bancaetica.comfür Südtirol zuständig:pmartini@bancaetica.itOikocreditTel.: 0471 962731Oikocredit.suedtirol@tin.itMAGVerona, Via Aeroporto Angelo Berardi 9Tel.: 045 573011www.rcvr.org/mag/Home.htmMani TeseMailand, Piazza Gambara 7/9Tel.: 800 552456www.manitese.itRaiffeisenkasse BozenBozen, De Laistr. 2Tel.: 0471 978666www.ethicalbanking.itEthical Shareholderswww.ethicalshareholders.netInternational Association of Investorsin the Social Economy; INAISEwww.inaise.org115


116FinanzdienstleistungenGeldanlagen und VerlusteKönnen Sparerinnen und Sparer ihr angelegtesGeld zurückverlangen, wenndie Anlagen keine Gewinne einfahren? InEinzelfällen ja. Die Voraussetzungen sindgegeben,wenn der Finanzvermittler (Bank,private Investmentgesellschaften oderFinanzberater, sog. SIM oder SRG) demAnleger bzw. der Anlegerin die vom Gesetzvorgesehenen Dokumente nichtzur Unterschrift vorgelegt bzw. nichtausgehändigt hat. Es geht dabei um folgendeDokumente:• Auftrag für den Erwerb und Handel mitWertpapieren und Finanzproduktensowie für deren Vermittlung. Achtung:Wenn dieser Auftrag nicht schriftlicherfolgt, ist er null und nichtig (mit Ausnahmeder von der BankenaufsichtsbehördeCONSOB vorgesehenen Fälle)• Unterlage über die allgemeinen Risikenbei Investitionen in Finanzmittel• Auskünfte über die finanzielle Situationusw. Dieses letztgenannte Instrumentist besonders wichtig, weil esAufschluss darüber geben kann, wieder Finanzvermittler verwaltet hat. DerKunde bzw. die Kundin macht in diesemDokument Angaben über die persönlichefinanzielle Situation, über denZweck der Anlage, über die persönlicheRisikobereitschaft und letztlichauch über seine bzw. ihre Erfahrung imUmgang mit Finanzprodukten.Die Auskünfte müssen vom Finanzvermittlerausdrücklich angefordert werden.Es ist wichtig an<strong>zum</strong>erken, dass der Kundebzw. die Kundin obige Angaben imSinne des Datenschutzes auch verweigernkann. Werden diese Angaben verweigert,vermindert dies allerdings die Verantwortungdes Vermittlers bei Verlusten.Alle oben aufgelisteten Dokumentemüssen dem Kunden bzw. der Kundinvor Abschluss des Vertrages vorgelegtwerden. Ab und zu kommt es vor, dass Finanzvermittlerdie Dokumente erst nachVertragsabschluss vorlegen. Dies könntedem Vermittler bei Verlusten angelastetwerden;wenn die Art der Investition denAbsichten und der Risikobereitschaftdes Kunden bzw. der Kundin nicht angemessenist. Ein Beispiel: Wenn einerälteren Person ohne einschlägige Erfahrungauf dem Finanzmarkt eine langfristige,riskante Anlage empfohlen wird;wenn der Finanzvermittler nichtim Besitz der vom Gesetz vorgesehenVoraussetzungen zur Ausübungseines Berufes ist, wenn er nicht indas Berufsalbum eingetragen istoder aus diesem gestrichen wurde;wenn es für die Finanzaktion keinenschriftlichen Auftrag gibt oder wenn dievom Gesetz vorgesehene Vorgangsweisenicht befolgt wurde. Beispiel: Einemtelefonischen Auftrag muss innerhalbvon 24 Stunden die schriftliche Auftragsbestätigungvonseiten des Vermittlersfolgen.Wenn keine dieser formalrechtlichen


Fehler vorliegen, wird es schwierig,dem Finanzvermittler die Verantwortungfür eventuelle Verluste anzulasten.Den Beweis für eine ordnungsgemäßeund korrekte Vorgangsweisemuss aber jedenfalls die Bank oderdie Investmentgesellschaft erbringen.An folgende weitere Prinzipien müssensich Finanzvermittler halten:• Sie müssen das ihnen anvertraute Vermögensorgsam, korrekt und transparentverwalten, so wie es das Interessedes Kunden bzw. der Kundin und dieIntegrität des Marktes erfordern.• Die Kunden und Kundinnen sind stetsangemessen zu informieren.• Die Verwaltung der Investments ist sosorgsam zu handhaben, dass die Rechteder Kunden und Kundinnen auf ihrVermögen jederzeit gewahrt sind.• Die Anweisungen der Investoren, alsoder Kunden und Kundinnen, müssenumgehend befolgt werden.• Vor jeder Operation muss der Kundebzw. die Kundin umfassend über dieArt der Operation und die eventuellenRisiken informiert werden, so dassdieser bzw. diese die Entscheidung mitvollziehenund mittragen kann.• Finanzvermittler dürfen keinerlei unangemesseneOperationen vornehmen,die zulasten des Kunden bzw. der Kundingehen. Zu diesem Zweck müssensie die Informationen berücksichtigen,die sie bei Vertragsabschluss erhaltenhaben (s. oben).• Der Kunde bzw. die Kundin muss beiVermögensverwaltungen umgehendschriftlich informiert werden, wenn dasangelegte Vermögen sich aufgrund vonFinanzdienstleistungenVerlusten um 30% und darüber verringerthat. Der Prozentsatz bezieht sichauf das gesamte verfügbare Vermögenab dem jeweiligen Jahresbeginn.Kontrollieren Sie immer gut, wasSie unterschreiben. Schreiben Sie nebenihre Unterschrift immer auch das Datumdes Unterschrifttermins und lassen Siesich immer eine Kopie von all jenen Papierenaushändigen, die Sie unterzeichnethaben.HomebankingBeim Homebanking kann der Kunde bzw.die Kundin die gewünschten Bankbewegungenauch von zu Hause aus durchführen.Dadurch, dass der Bank wenigerKosten entstehen, gibt sie auch wenigerKosten an ihre Kunden und Kundinnenweiter. So entfallen – <strong>zum</strong>indest derzeitnoch – die Kontoführungsspesen oderdie Spesen für einzelne Bewegungen, fürPost, für Überweisungen usw. Was die Sicherheitdes Homebankings angeht, giltdasselbe, wie beim Onlinebanking.InvestmentfondsIn einem Investmentfonds bündelt eineKapitalgesellschaft die Gelder der Anleger,um sie in verschiedenen Vermögenswerten(z.B. Aktien, Immobilien etc.)anzulegen und zu verwalten. Ein Investmentfondsist damit die Bezeichnung fürdie Gesamtheit der von den Anlegern undAnlegerinnen eingezahlten Gelder und117


118Finanzdienstleistungender hierfür erworbenen Vermögenswerte.Wer Fondsanteile kauft, erhält praktischein Stück vom Fondsvermögen.Wer sein Geld sicher anlegen möchte,dem wird auch bei diesen Produkten zueiner gewissen Vorsicht geraten. Diese Papierehaben in den letzten Jahren sehr oftweniger Rendite gebracht, als die Staatspapiere(CCT und BTP) mit mehrjährigerLaufzeit und sie haben <strong>zum</strong> Teil wenigerabgeworfen als der Börsenindex und dersog. „Benchmark“. Auch für Investmentfondsgilt der Hinweis auf die hohenVerwaltungskosten, die oft den Kundenund Kundinnen angelastet werden. Beipositivem Abschluss geht dies auf Kostendes Gewinns, bei negativem Ergebnis aufKosten des Kapitals.KlonenBeim Klonen handelt es sich um ein neues,leider sehr verbreitetes Phänomen,das hauptsächlich Kreditkarten betrifft,in letzter Zeit aber auch Bankomatkarten.Die Betrüger manipulieren den Bankomaten,gelangen an die Daten des Magnetstreifensund lesen mit versteckter Kameradie Geheimnummer, die eingetipptwird. In anderen Fällen wird die Geheimnummermittels manipulierter Tastaturgelesen. Mit den Daten des Magnetstreifensder Karte wird dann ein Duplikat derKarte angefertigt.KontokorrentBei der Eröffnung eines Kontokorrentsschließt der Kunde bzw. die Kundin mitder Bank einen Vertrag ab. In diesemVertrag stehen alle Vertragsbedingungensowie die Rechte und Pflichten der Bankund jene des Kunden bzw. der Kundin.Die Bank darf die im Vertrag festgelegtenKonditionen zu dessen bzw. deren Ungunstenauch ohne direkte Mitteilung abändern,wenn es sich um eine allgemeineÄnderung handelt. Betrifft die Änderungnur den Einzelkunden bzw. die Einzelkundin,so muss sie schriftlich mitgeteilt werden.Der Vertrag kann innerhalb von 15Tagen ab Mitteilung gekündigt werden;die Kündigung muss zu den alten Konditionenerfolgen.Für die Kontolöschung verlangendie Banken Spesen! Um Spesen zusparen, sind nicht benutzte Konten sofortzu schließen, denn ein Bankkonto kostetGeld:- Kosten für die Buchung der Bewegungen:Manche Banken bieten Pauschalenfür eine gewisse Anzahl von Bewegungenpro Trimester an, darüber hinausbezahlt man dann pro Bewegung auchbis zu 1,5 Euro. In anderen Fällen bezahltman eine monatliche, semestraleoder jährliche Pauschale für alle Bewegungen;- Kosten für Bankoperationen, z.B. Bankomatbehebungen,POS-Zahlungen,Daueraufträge usw.: Diese Kosten sindvon Bank zu Bank unterschiedlich;- Kosten für die Bankomatkarte: unter-


schiedlich von Bank zu Bank; einigeBanken verlangen keine Kosten;- Kosten für die Zusendung des Kontoauszugs:Der Dienst kann monatlich,trimestral, semestral oder jährlich inAnspruch genommen werden. Die Kostensind dementsprechend unterschiedlich;- Kosten für Anlageverwaltung, wenn einentsprechendes Depotkonto vorhandenist;- Kosten für die Versendung von Mitteilungen;- Kosten für den Jahres- bzw. den periodischenAbschluss: Diese werden fürjede Zinsenabrechnung eingehoben;- Kommission auf höchsten Sollsaldo(commissione di massimo scoperto);beträgt normalerweise 0,125% auf denhöchsten Sollsaldo des Trimesters;- Kontolöschungsspesen: können sichauch auf 70-80 Euro belaufen;FinanzdienstleistungenKontozinsenDie Habenzinsen sind die Aktivzinsen. DieBank zahlt sie für die Spareinlagen an denKunden bzw. die Kundin aus. Diese Zinsensind mit einer Steuer von 27% belastet.Die Sollzinsen sind die Passivzinsen. Diesemüssen gezahlt werden, wenn man derBank Geld schuldet. In die roten Zahlenkommen, kostet Zinsen bis zu 14%. Besserist es, mit der Bank einen Kreditrahmenzu vereinbaren, für diesen bezahltman weniger Passivzinsen!KontoauszugDie Bank sendet je nach Vereinbarungmonatlich, trimestral, semestral oderjährlich einen Kontoauszug zu (siehe Kosten).Diesen kann man anfechten, fallsman mit den aufgeführten Posten nichteinverstanden ist. Man hat dafür 60 TageZeit. Wenn der Auszug nicht innerhalbvon 60 Tagen ab Erhalt schriftlich beanstandetwird, gilt er als angenommen.Sollte der Kunde bzw. die Kundin im Auszugjedoch einen eindeutigen Fehler nachAblauf dieser Frist feststellen, kann siediesen innerhalb der Verjährungsfrist vonzehn Jahren anfechten.119- Steuer auf Kontoauszug: 34,20 Euro imJahr, kann auch in trimestral bezahltwerden (8,55 Euro/Trimester).• Berechnen Sie Ihre Kontokorrentkosten!Der untenstehende Rechnerhilft Ihnen dabei.• Verhandeln Sie mit der Bankimmer über Ihre Bedingungen (Zinssätzeund Kosten). Wenn die Bank siezu Ihren Ungunsten abändert, wehrenSie sich!• Überprüfen Sie, wie viel die Kostenausmachen; Teuerungen gehören zurTagesordnung.


FinanzdienstleistungenDie Kontrolle der jährlichen Kosten eines K/K-Kontos120Stempelsteuer auf KK Euro 34,20 1Stempelsteuer auf Wertpapierdepot Euro 34,20 1Buchungsspesen für durchgeführte Nr.________x Kosten_________= Euro______ 2Operationenoder monatliche/vierteljährige/ Kosten_____x 12 (4/2)= Euro______ 2halbjährige Kontogebühr(Pauschalgebühr)Kosten für den Jahres- bzw.Kosten _____x 4= Euro______ 2periodischen AbschlussKosten für die Zusendung des Nr.________x Kosten ________= Euro______ 3Kontoauszugsdurchgeführte Daueraufträge Nr.________x Kosten________= Euro______ 3durchgeführte Überweisungen Nr.________x Kosten________= Euro______ 3Zahlung von Rechnungen (Telecom, Nr.________x Kosten________= Euro______ 3ENEL usw.)ausgestellte Schecks Nr.________x Kosten________= Euro______ 3Kosten für Bancomatkarte (jährlich) Euro______ 3Kosten für Kreditkarte (jährlich) Euro______ 3Versicherungsprämie (jährlich) Euro______ 3Jährliche Kosten für die VerwaltungEuro______ 3von WertpapierdepotKosten für die Versendung von Nr.________x Kosten________= Euro______ 3MitteilungenAndere Kosten (z.B.Vermittlungsgebühren fürWertpapierankauf)Euro______ 3GesamtHinweise:1. Der Betrag der Stempelsteuer wirdvom Staat festgesetzt.2. Die so genannte Staffelrechnung istgenau zu kontrollieren. Dieses Dokumentwird dem Kunden bzw. derKundin vierteljährig, am Ende jedesTrimesters zusammen mit dem betreffendenmonatlichen Kontoauszugzugeschickt.3. Die monatlichen Kontoauszüge sindimmer zu kontrollieren! Sie müssenim Detail alle Kosten (pro Bewegung)beinhalten.KreditkartenEuro______Mit der Kreditkarte aktiviert man einenKredit, welcher von der Gesellschaft, die


die Karte herausgibt, gewährt wird. MitKreditkarte kann man zahlen und Bargeldbeheben. Für Kreditkarten bezahlt maneine Grundgebühr sowie die Kommissionenfür die getätigten Bewegungen unddie Passivzinsen für den eventuell eingeräumtenKredit.Finanzdienstleistungenoder der Staat Fremdkapital. Wenn manals Anleger bzw. Anlegerin eine Anleihekauft, so wird dem Emittenten praktischein Kredit gewährt, den er dem Anlegerbzw. der Anlegerin zurückzahlen muss.Obligationen werden im Sprachgebrauchauch häufig als „Schuldverschreibungen“,„Anleihen“ oder „Bonds“ bezeichnet. Geradein letzter Zeit haben einige eklatanteFälle gezeigt, wie riskant es sein kann, inObligationen privater Gesellschaften zuinvestieren. Anscheinend blühende Firmensind plötzlich von Insolvenzen oderFinanzcrashs betroffen und hinterlassenTausende von Kleinaktionären mit leerenTaschen. Ein ungutes Licht fällt dabeimitunter auch auf gewisse Banken, die -obwohl über die prekäre Lage der Firmeninformiert – die Kleinanleger und -anlegerinnenweiterhin <strong>zum</strong> Ankauf der Obligationenermutigen. Ein weiteres Risikobei Obligationen: Viele dieser Papiere habenkeinen „Markt“, weshalb es schwierigist, sie wieder loszuwerden.121KreditrahmenWer sein Konto öfters überzieht, solltemit der Bank einen bestimmten Höchstbetrag(Kreditrahmen, Kreditlimit) vereinbaren,da die Kosten dafür günstigersind als eventuell anfallende Überziehungszinsen.ObligationenObligationen sind Wertpapiere, die Forderungsrechteverkörpern. Über eine Obligationverschafft sich ein UnternehmenOnline-BankingEs gibt immer mehr Bankkunden und -kundinnen, die sich der elektronischenMedien bedienen, um ihre Bankgeschäfteabzuwickeln; der Kontakt zwischen Bankund Kundschaft findet nur über Internetstatt. Das Online-Banking ersetzt alsoden traditionellen Bankschalter. Für dieBanken bedeutet der Onlinedienst personelleund strukturelle Einsparungen.Online-Banken bieten günstigere Konditionen,als herkömmliche Banken. Einigeverrechnen allerdings monatliche Grund-


Finanzdienstleistungen122gebühren und Spesen ab einer bestimmtenAnzahl von Operationen.Absolute Sicherheit kann bei elektronischenDatenübermittlungen allerdingsniemand garantieren. Denn wer Kontonummerund PIN kennt, kann auf ein Online-Kontozugreifen.Jedenfalls ist die Bank, die diese Diensteanbietet, auch dafür verantwortlich, dassKunden und Kundinnen beruhigt auf ihrenKonten arbeiten können. Darüber, dassdie Bank für eine angemessene Sicherheitsorgt, wacht die Aufsichtsbehörde.• Empfohlen werden Online-Konten allen, die sich mit elektronischenMedien gut auskennen und einenschnellen Zugang zu ihrem Kontowünschen.• Der Online-Zugang kann auch für Anlegerund Anlegerinnen interessantsein, die den Kauf und Verkauf ihrerWertpapiere selbst und ohne Vermittlungder Bank abwickeln wollen.• Online-Banking kann auch für Inhaberund Inhaberinnen reiner Wertpapierkonteninteressant sein.• Abgeraten wird hingegen all jenen, diesich mit elektronischen Medien nichtwirklich auskennen und besonders jenen,die dem Internet eine sichere Verwahrungihrer Daten nicht zutrauen.RatenfälligkeitWer größere und kleinere Anschaffungendes täglichen Lebens mithilfe einesKaufes auf Raten finanziert, erhält dieseKredite sehr oft von Finanzierungsgesellschaften.Wenn der Kreditnehmer bzw.die Kreditnehmerin bei der Zahlung derRaten dann unpünktlich ist, sei es, weildas nötige Kleingeld fehlt, sei es, weildie Überweisung durch die Bank nichttermingerecht weitergeleitet wurde,hat dies äußerst unangenehme Folgen.Folge 1: Wer ein oder zwei Raten unpünktlichzahlt, kann den so genannten„beneficio del termine“ verlieren. Darunterversteht man die Möglichkeit, denKredit in kleinen Monatsraten zurückzuzahlen.Tatsächlich enthalten fast alle Kreditverträgedie Klausel, dass bei unpünkt-


licher Zahlung von einer oder zwei Ratendie Möglichkeit der Ratenzahlung entfällt.Folge 2: Ohne nach den Gründen der verspätetenEinzahlung zu fragen, übergibtdie Finanzierungsgesellschaft den Fall einerexternen Eintreibungsfirma, mit dem Auftrag,das Verfahren zur Eintreibung des gesamtengeschuldeten Betrages samt Zinsenund Spesen einzuleiten. Der Kreditnehmerbzw. die Kreditnehmerin hat es jetzt alsonicht mehr mit der Finanzierungsfirma zutun, sondern mit einer Eintreibungsfirma,welche ihn bzw. sie schriftlich auffordert,den gesamten Betrag sofort zurückzuzahlen.Dieser neue Ansprechpartner hatseinen Firmensitz unter Umständen in eineranderen Stadt, ist also nicht direkt ansprechbarund kann zu allem Überfluss alsGarantie für die Rückzahlung des Geldesauch die Ausstellung von Wechseln verlangen.Außerdem stellt die EintreibungsfirmaVerzugszinsen und weitere Spesenin Rechnung, die alle zu Lasten des Kreditnehmersbzw. der Kreditnehmerin gehen.Folge 3: Nicht zuletzt muss der Kreditnehmerbzw. die Kreditnehmerin auch nochdamit rechnen, in das Verzeichnis der „säumigenZahler“ aufgenommen zu werden.Dies sind Datenbanken, in welchen Informationenüber nicht kreditwürdige Bürgerund Bürgerinnen gesammelt werden. Werin diesen Datenbanken aufscheint, gilt fürBanken und Finanzierungsgesellschaftenals nicht verlässlich und muss damit rechnen,auf Jahre hinaus keinen Kredit mehrzu erhalten, auch keinen Wohnbaukredit.Finanzdienstleistungen• Überlegen Sie sich gut, ob Sieein bestimmtes Konsumgut auch umden Preis einer Kreditaufnahme kaufenwollen und rechnen Sie sich durch, obSie den Kredit samt Zinsen auch pünktlichzahlen können!• Kontrollieren Sie genau, ob die Überweisungenfür die Raten pünktlichgetätigt werden (eventuell RID oderBankauftrag)!• Um bei der Ratenzahlung auf NummerSicher zu gehen und eventuelleSchlampereien durch die Bank zuumgehen, zahlen Sie lieber persönlichüber Posterlagschein und direkt auf dieFinanzierungsgesellschaft ein.• Sollte eine Rate nicht pünktlich eingezahltworden sein, so holen Sie diessofort nach und informieren Sie dieFinanzierungsgesellschaft via Fax darüber!RatenkaufRatenfinanzierungen dienen dem Erwerbvon Gütern und Dienstleistungen. Sie bestehenin persönlichen Krediten, in derGewährung eines Kreditrahmens mit undohne Kreditkarte oder in der Beleihungder Entlohnung (cessione del quinto).Eine besondere Form der Ratenfinanzierungist der Verbraucherkredit, auch Konsumkreditgenannt. Sein Rahmen ist vomGesetz genau festgelegt und umfasst Beträgevon 155 Euro bis 31.000 Euro. DieAnzahl der Raten zur Tilgung der Schuldwird beim Abschluss des Kredites festge-123


124Finanzdienstleistungenlegt. Die Ratenhöhe kann nur dann vonvorneherein festgelegt werden, wenn dervereinbarte Zinssatz fix ist.Konsumkredite können von Banken, Finanzvermittlernoder direkt von den Verkäuferneiner Ware oder einer Dienstleistungvergeben werden.Kaufvertrag und Kreditvertragsind im Normalfall zwei getrennte Verträge.Beim Abschluss eines Konsumkreditesverpflichtet man sich also gleich doppelt.In jedem Fall muss der Kreditgeber zurKreditvergabe befugt sein.Finanzvermittler müssen in ein eigenesVerzeichnis eingetragen sein, welchesvom „Ufficio Italiano Cambi“ geführtwird. Weiters muss der Verkäufer bei derWerbung für Verbraucherkredite den sogenannten effektiven Jahreszinssatz angeben.Der Kreditvertrag für einen Konsumkreditmuss:schriftlich abgeschlossen werdenKreditgeber und Kreditnehmer mitPersonalausweis und Steuernummeranführenden Betrag des Kredites und die Auszahlungsweisesowie die Anzahl, dasAusmaß und die Fälligkeit der einzelnenRückzahlungsraten angebenden Jahreseffektivzinssatz, den Jahresnominalzinssatzund eventuelleAbänderungskonditionen angebenden Betrag und die Begründung derKosten anführen, die von der Berechnungdes Jahreseffektivzinssatzesausgenommen wurdeneventuelle Zusatzkosten bei Tilgungsverzögerungangebeneventuell verlangte Garantien angeben.eventuell verlangte Versicherungsabdeckungenangeben, die vomVerbraucher bzw. der Verbraucherinverlangt und nicht in die Berechnungdes Jahreseffektivzinssatzes genommenwurdendem Verbraucher bzw. der Verbraucherinals Kopie ausgehändigt werden.Anstelle des Abschlusses eines richtigenVertrags füllt der Verbraucher bzw. dieVerbraucherin sehr oft nur ein Formblattin Form eines Vertragsvorschlages aus.Dieser einseitige Vorschlag wird erst durchausdrückliche Annahme des Kreditgebersoder durch Auszahlung des festgelegtenBetrages wirksam.Für die Bearbeitung des Kreditantrageswird fast immer eine Einkommensbescheinigungverlangt. Diese und anderepersonenbezogene Daten werdenverarbeitet und manchmal auch an zusammenarbeitendeEinrichtungen (z.B.Centrale Rischi per la tutela del credito)weitergegeben. Nach dem Datenschutzgesetzmuss der Verbraucher bzw. dieVerbraucherin ausführlich über die Verwendungder personenbezogenen Dateninformiert werden und der Verarbeitungdieser Daten schriftlich zustimmen (sieheDatenschutz).Die Raten sind laut Vereinbarung zurückzuzahlen(siehe Ratenfälligkeit).Eine vorzeitige Tilgung des Verbraucherkreditsist immer möglich. Dabeisind die Resttilgungssumme und


die angereiften Zinsen zu begleichen.Sieht der Vertrag eine Entschädigungfür vorzeitige Auflösung vor, darf diese„Pönale“ die gesetzliche Höchstgrenzevon derzeit 1% nicht überschreiten.Kauf- und Kreditvertrag sind unterschiedlicheVerträge, sodass bei fehlerhaftenProdukten oder bei einem Leistungsverzugder Kreditgeber ohne Unterbrechungder Rückzahlungen informiert werdensollte. Dies gilt auch bei Käufen außerhalbder Geschäftsräume (Haustürgeschäfte).Wird nämlich nicht mehr zahlt, so wirdman gegenüber dem Kreditgeber vertragsbrüchig.Den Verbraucherkredit regelnfolgende Gesetze:Gesetz vom 17.2.1992, Nr. 154, über dieTransparenz, Gesetz vom 19.2.1992, Nr.142, über den Verbraucherkredit, gesetzesvertretendesDekret vom 1.9.1993, Nr.385, Bankengesetz, Gesetz vom 6.2.1996,Nr. 52, über die willkürlichen Klauseln,Gesetz vom 7.3.1996, Nr. 108, über denWucher, gesetzesvertretendes Dekret vom30.6.2003, Nr. 196, Datenschutzkodex.FinanzdienstleistungenSpartipps fürSenioren und SeniorinnenAuch wenn die Zinsen niedrig sind, dieBanken sind nach wie vor der sichersteOrt, das Ersparte aufzubewahren. DochBanken sind Dienstleistungsunternehmenund schauen in erster Linieauf ihre Gewinne. Die Sparerinnen undSparer müssen daher selbst dafür sorgen,dass ihre Interessen gegenüber der Bankgewahrt bleiben.KontoeröffnungFragen Sie bei der Eröffnung einesKontos genauestens nach, wie vieleZinsen Sie bekommen, welche SpesenSie zu bezahlen haben, wo Sie Speseneinsparen könnten und was die Kontolöschungkostet. Da die Zinsen derzeitbekanntlich sehr niedrig sind, istes umso wichtiger, bei den Kontospesenzu sparen.VerhandelnGetrauen Sie sich ruhig, zu verhandeln,auch wenn Ihre Ersparnisse be-125RatingDas „Rating“ bemisst den Grad derVerlässlichkeit von Papieren, die auf denMarkt gebracht werden: AAA ist diehöchste Note, A bedeutet ausreichendund D bezeichnet den niedrigsten Gradvon Verlässlichkeit.


126Finanzdienstleistungenscheiden sind. Und lassen Sie sich alleInformationen schriftlich geben, eskönnte ja sein, dass Sie in der Aufregungetwas falsch verstehen.Mehrere Angebote sammelnWenn es im Ort mehrere Bankinstitutegibt, gehen Sie zu allen und lassensich schriftliche Angebote geben.Vergleichen Sie diese, handeln Sie sicheventuell noch etwas ein und entscheidenSie sich dann für das besteAngebot.Wer schon ein Konto besitzt… sollte sich unbedingt regelmäßignach den Kontobedingungen erkundigen:Die Fragen sind die selben wiebei der Kontoeröffnung: Wie vieleZinsen bekomme ich, welche Spesenbezahle ich, welche Spesen könnte icheinsparen (z.B. Postspesen)?Mehrere KontenWenn Sie nicht sehr vermögend sind,sollten Sie Ihr Erspartes auf ein Kontozusammenlegen, da Ihnen aus deneinzelnen Konten nur eine MengeSpesen erwachsen. Aber Achtung:Für die Kontolöschung verlangendie Banken bis zu 70 Euro. RechnenSie sich also durch, ob sich dieLöschung in Ihrem speziellen Fall auszahlt.Verhandeln Sie aber auch mitder Bank über die Streichung dieserSpesen.Manche Kontokorrentverträge sehenvor, dass für Konten mit einem niedrigenKontostand keine Zinsen mehrverrechnet werden und keine Postmehr verschickt wird, wenn auf ihnenein Jahr lang keine Bewegungen stattfinden.Die Spesen werden trotzdemverrechnet, das Konto könnte insMinus abrutschen! Lesen Sie die VerträgeIhrer verschiedenen Konten gutdurch, um alle Konditionen zu kennenund sich für das günstigere Konto zuentscheiden!Die Erben informierenInformieren Sie Ihre Erben mündlichoder testamentarisch über die Existenzvon Konten und Sparbüchern!StaatspapiereDas können die italienischen Staatspapieresein, wie BOT/CTZ/CCT/BTP oderauch solche aus anderen europäischenLändern oder Papiere der Post. Diese Anlagengelten als relativ sicher. Zwar sinddie Renditen eher niedrig, dafür ist dasKapital gesichert – in Zeiten wie diesenkeine Selbstverständlichkeit. Die Insolvenzeines Europäischen Staates liegt imBereich des Unwahrscheinlichen – bei einerBank ist das nicht so ausgeschlossen.Zu den sehr gut dotierten Staatstiteln andererEuropäischen Staaten gehören diefranzösischen OATi (Obligations Assimilablesdu Trésor indixées sur línflation),


welche an den Europäischen Inflationsindexgekoppelt sind und um ca.3% höherliegen.Valuta/WertstellungGeld, welches man auf ein Kontokorrentkontolegt, ist nicht sofort verfügbar.Die Bank will ihren Teil verdienen undspricht in diesem Zusammenhang vonWertstellungstagen. Das ist die Zeit, welchesich die Bank für die Berechnung derso genannten Wertstellung nimmt. Abdem Datum der Buchung der Operationberechnet die Bank entweder fixe Tagefür bestimmte Operationen oder so genannteBankarbeitstage (BAT). Erst ab derWertstellung ist der Betrag dann für dieKundinnen und Kunden verfügbar, bzw.beginnt die Zeit für die Zinsberechnung.Diese Wertstellungstage sind, je nach getätigterOperation, unterschiedlich:• Bareinzahlungen auf dem KK: am gleichenTagFinanzdienstleistungen• Abhebungen und Zahlungen (z.B. Daueraufträge):am gleichen Tag• Überweisungen (Haben): am Tag derGutschrift oder eine andere vom Absendergegebene Wertstellung (sog.valuta fissa)• Überweisungen (Soll): am gleichen Tagder Durchführung; Möglichkeit aucheiner Vordatierung, im Fall einer fixenWertstellung zugunsten des Zahlungsempfängersbzw. der Zahlungsempfängerin• Gutschrift von Zirkularschecks gleicherBank: am Tag der Einzahlung• Gutschrift von Zirkularschecks andererBanken: unterschiedlich je nach dem,ob es sich um eine lokale Bank oder umeine Bank einer anderen Provinz handelt• Gutschrift von Bankschecks, die voneinem Kunden bzw. einer Kundin gleicherFiliale ausgestellt wurden: am Tagder Einzahlung127


128Finanzdienstleistungen• Gutschrift von Bankschecks einer anderenFiliale oder einer anderen Bank:unterschiedlich, je nach dem, ob es sichum eine lokale Bank oder um eine andereBank handelt.Vermögensverwaltungvon Investmentfonds (sog. GPF)Diese Produkte sind letzthin bei den Anbieternsehr im Kommen, weil sie ihnendurch die so genannten „switch“ großeGewinne ermöglichen. Allerdings ist dieAnlage der Gelder für den Kunden bzw.die Kundin eine äußerst undurchsichtigeAngelegenheit, da die Beträge von einemAnlageplatz <strong>zum</strong> anderen verschobenwerden: von SüdamerikanischenPapieren auf Europäische und weiterauf Asiatische und das alles innerhalbvon Tagen. Sicherer Verdiener ist nurder Anlageverwalter, der mit dem Geldder Anleger und Anlegerinnen spielt.Hier gelten dieselben Vorbehalte wie beiLebensversicherungen und Investmentpapieren:Wer kann schon sichere Prognosendarüber abgeben, wie hoch dieRendite in 25 oder 30 Jahren sein wird.Ein weiteres Risiko besteht darin, dass dieGesellschaften in Konkurs gehen könnten.Diese Gefahr besteht weniger in denersten Jahren, da viele Anlagen in die Kassenfließen. Ob aber die Gesellschaftennoch liquide genug sind, wenn die Laufzeitenenden und man sein Erspartes zurückhabenwill, dafür gibt es aus heutigerSicht keine Garantien. Was außerdem zubeachten ist: Auch für diese Anlageformsind die Verwaltungskosten sehr hoch.WohnbaudarlehenEin Darlehen für den Kauf oder Bau einerWohnung aufzunehmen, ist keine leichteEntscheidung. Ein Leitfaden für Darlehensnehmerund Darlehensnehmerinnenmit besonderem Augenmerk auf Wohnbaudarlehenkann dabei sehr hilfreichsein.Schritt: Es gilt, festzustellen, wie vielmonatlich oder semestral an Raten bezahltwerden kann, ohne in finanzielleSchwierigkeiten zu geraten. Die Grundkalkulationist folgende:• vom durchschnittlichen monatlichenFamilieneinkommen (dreizehntes Gehaltinklusive) wird ein Durchschnittder monatlichen Haushaltsspesen abgezogen(Lebensmittel, Auto, Licht,Telefon, Müllgebühren, Miete, Versicherungen,Urlaub usw.). Es kann auchder Betrag des Lebensminimums abgezogenwerden (siehe Tabelle Lebensminimumim Anhang)• dem errechneten Betrag ist der Landesbeitraghinzuzufügen, auf welchenAnspruch besteht (z.B. einmaligerSchenkungsbeitrag)• aus dieser Berechnung geht der Betraghervor, der darüber entscheiden lässt,ob sich ein Kauf oder Bau ausgeht odernicht.Berücksichtigen Sie auch eventuelleandere Verschuldungen und überlegenSie, ob solche in Zukunft anstehen.Als Hilfestellung für die Berechnung desHaushaltsgeldes empfiehlt sich die Führungeines Haushaltsbuches (siehe auch„Haushaltsbuch“).


FinanzdienstleistungenZinssatz und solche zu Index gebundenemZinssatz gemacht werden. DieseAngebote sollten Sie dann zusammen miteiner fachkundigen Person genauestensvergleichen. Sehr hilfreich ist die „VergleichstabelleWohnbaudarlehen“ derVerbraucherzentrale.Jetzt gilt es, auf der Basis des Errechnetenfestzustellen, wie viel Fremdkapitalman in Anspruch nehmen muss,wie viel man an Beiträgen vom Land zuerwarten hat und wie viel bei Banken ausgeliehenwerden muss.Als nächstes ist bei den Landesämternfür geförderten Wohnbau festzustellen,welche Beiträge in welcher Formin Anspruch genommen werden könnten.Vor Abschluss des Darlehensvertragesmit einer Bank holen Sie zwei bisdrei Angebote von verschiedenen Bankenein. Seit Oktober 2002 sind die Bankenlaut einem europäischen Ehrenkodexangehalten, den Kunden und Kundinneneine detaillierte Vorinformation zu Darlehensverträgenauszuhändigen. Aus diesersollten die genauen Kosten (TAN, TAEG,usw.) und die Bedingungen für den Darlehensvertraghervorgehen.Achten Sie bei den Angeboten derBanken darauf , dass Angebote zu fixem„Fix verzinst oder variabel verzinst?“ist die am häufigsten gestellte Frage. Eineallgemeingültige Antwort kann hier nichtgegeben werden. Vor allem sollten keineVerträge mit rein variablen Zinssätzen abgeschlossenwerden, die noch dazu Klauselnenthalten, die sinngemäß so lauten:„Die Bank behält sich das Recht vor, denZinssatz aufgrund der Marktentwicklungjederzeit abzuändern“. In diesen Fällengibt man der Bank praktisch freie Hand,den Zinssatz jederzeit nach Gutdünkenabzuändern. Wer sich für einen variablenZinssatz entscheidet, sollte auf einenIndex gebundenen bestehen, das ist einZinssatz, der sich an feste Parameter hält(normalerweise der EURIBOR für dreioder sechs Monate). Er ist leicht kontrollierbar,der Wert erscheint täglich aufden Wirtschaftsseiten der Zeitungen undkann von der Bank nicht willkürlich abgeändertwerden.In Zeiten von Niedrigzinsen empfiehltes sich, auch einen fixen Zinssatzins Auge zu fassen. In diesem Fall sind dieRaten von der ersten bis zur letzten gleichhoch und man geht überhaupt kein Risikoein. Kontrollieren Sie aber immer die Belegefür die gezahlten Raten und vergleichenSie diese mit dem Tilgungsplan, densie bei Unterzeichnung des Darlehensvertragesvon der Bank erhalten haben.129


130FinanzdienstleistungenHäufig werden von der Bank auchFormen von gemischtem Zinssatz empfohlen.Diese Empfehlung muss von Fallzu Fall überprüft werden.Wer schon einen Darlehensvertragmit variablem bzw. indexgebundenemZinssatz hat, sollte den Zinssatz unddessen Verrechnung auch hin und wiederüberprüfen.Wucher: Wer ein Darlehen mit variablemoder Index gebundenem Zinssatzlaufen hat, sollte ab und zu die Wucherschwellekontrollieren, welche alle dreiMonate von der Regierung festgelegtwird.Achtung: Die Banken finanzierennormalerweise nicht mehr als 70-80%des Marktwertes der Immobilie.Weitere Ratschläge: Wer ein Darlehenaufnimmt, sollte auch an eine Risikoversicherungfür dessen Deckung denken.Man weiß nie, was passiert: Krankheit,Unfall, usw.Bausparvertrag: Auch diese Möglichkeitwird in Südtirol angeboten und istzusammen mit dem Einholen anderer Angebotedurchaus in Betracht zu ziehen.Vergleichstabelle Wohnbaudarlehenhttp://www.verbraucherzentrale.it/45v188d1222.html:Tabelle Euribor 6 Monatehttp://www.verbraucherzentrale.it/45v188d853.html:Tabelle WuchergrenzeWohnbaudarlehen OnlineAngebote für Wohnbaudarlehen für dieErstwohnung gibt es auch im Internet.Die Angebote können interessant seinund mit den traditionellen Anbieternkonkurrieren. Ein Beispiel: Die Woolwich-Bank bietet gegenwärtig einen Festsatzvon 5,10% auf 10 Jahre und von 5,50%auf 15 Jahre. Über das Angebot von Online-Darlehenkann man Einsparungen anGebühren und Kosten erzielen, wie z.B.die Kosten für die Begutachtung oder dieVersicherungsabdeckung. Für einige Produkteist nicht einmal die Eröffnung einesan das Darlehen gekoppelten Kontokorrentsnotwendig. Selbstverständlich erfolgenauch die Vorgänge zu Anfrage undVergabe des Darlehens online.www.mutuionline.itwww.ingdirect.itwww.provinz.bz.it/bauen_wohnen.htm„Berechnung des Beitrages der Wohnbauförderung“http://www.verbraucherzentrale.it/22v506d694.html:


Haushalt, Kleidung,kritischer KonsumHaushalt, Kleidung, kritischer KonsumBlumen ______________________________________________________________________________________________________________________________S. 132Car sharing ________________________________________________________________________________________________________________________S. 133Chemische Reinigung ______________________________________________________________________________________________________S. 133Clean clothes ____________________________________________________________________________________________________________________S. 134Fahrgemeinschaften ________________________________________________________________________________________________________S. 135Fast Food ___________________________________________________________________________________________________________________________S. 135Gerechter Handel _____________________________________________________________________________________________________________S. 136Haushaltsbuch __________________________________________________________________________________________________________________S. 137Haushaltsunfallversicherung __________________________________________________________________________________________S. 137Kleidung ____________________________________________________________________________________________________________________________S. 139Massentierhaltung ___________________________________________________________________________________________________________S. 140Motten & Co ____________________________________________________________________________________________________________________S. 141Nachhaltigkeit __________________________________________________________________________________________________________________S. 141Schuhe - Etikettierung _____________________________________________________________________________________________________S. 141Second Hand ____________________________________________________________________________________________________________________S. 142Textilien - Etikettierung ___________________________________________________________________________________________________S. 142131


Haushalt, Kleidung, kritischer Konsum132BlumenSchnittblumen aus Übersee sind fürden europäischen Markt eine begehrteHandelsware, weil sie billiger hergestelltwerden als einheimische Blumen. Dieniedrigeren Preise sind möglich aufgrundder unmenschlichen Arbeitsbedingungenin den Gewächshäusern in Süd- undMittelamerika. Betroffen von den rücksichtslosenProduktionsmethoden sindvor allem Frauen und Kinder, die billigstenunter den billigen Arbeitskräften derso genannten Entwicklungsländer. Deranfänglich in den Zielländern laut gewordeneRuf nach Boykott ist inzwischenwieder verstummt. Zu sehr sind mit solchenMaßnahmen auch die Arbeiterinnenselbst gefährdet, die mit ihrem Hungerlohnnicht selten ganze Familien durchbringenmüssen. Menschenrechtsorganisationengehen inzwischen andere Wege.Wer menschenschonend produziert,erhält für die Blumenlieferungen eineigenes Siegel, an welchem abgelesenwerden kann, dass die Blumen aus einerentsprechenden Produktion stammen.Die Blumen mit dem Gütesiegel werdenvon deutschen, österreichischen undSchweizer Floristinnen und Floristen bereitsangeboten. In Südtirol sind menschen-und umweltschonend produzierteBlumen nicht oder nur sporadisch erhältlich.www.flower-label-programm.orgDas FLP - Flower Label Program e.V.: „Blumenaus menschen- und umweltschonenderProduktion“ ist eine weltweite Initiativeder Menschenrechtsorganisationen,der Gewerkschaften und des Blumenhandels.


Kriterien für das Label sind, u.a.:• Gewerkschaftsfreiheit• Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit• Festverträge und überdurchschnittlicheSozialleistungen• Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit• Verantwortlicher Umgang mit natürlichenRessourcen• Verbot hochgiftiger Pflanzenschutzmittel.CarsharingCarsharing heißt zu deutsch so viel wie„Auto teilen“. Europaweit wird die Möglichkeitdes Auto-Teilens bereits von rund100.000 Menschen genutzt; diese besitzenoder zahlen ein Auto nur zeitweise,also nur dann, wenn sie es brauchen. Auchin Südtirol gibt es diese Möglichkeit, bislangzwar nur in Bozen, aber das ProjektCarsharing ist ausbaufähig. Die Genossenschaft„car sharing bz“ ist die ersteund einzige dieser Art in Italien.Kontakt: Ökoinstitut Südtirol,Tel. 0471 980048www.carsharing.bz.itChemische ReinigungHaushalt, Kleidung, kritischer KonsumBereits beim Kauf von Textilien ist daraufzu achten, dass sie möglichst ohne chemischeReinigung zu pflegen sind. Kleidungsstückemüssen aber auf jeden Fallmit einem Etikett versehen sein, das diePflegehinweise enthält. Diese Pflegehinweisesind seit 1997 Vorschrift. Sie erweisensich als besonders nützlich, wenn esdarum geht, die Frage der Verantwortungbei einem Schaden zu klären.Kleidungsstücke, die PVC enthalten, etwaregenfeste Kleidung, sollten möglichstnicht gekauft werden: sie können wedergewaschen noch gereinigt werden. Kleidermit Lederapplikationen können beider chemischen Reinigung ebenfalls böseÜberraschungen bereiten. Zu vermeidensind speziell dunkle Lederapplikationenauf hellen Textilien.In der ReinigungZusammengehörende Kleidungsstücke(z.B. Jacke mit Kapuze, Rock mit Jacke,usw.) sollten immer zusammen zur Reinigunggebracht werden, damit Problememit Farbveränderungen von vorne hereinvermieden werden können. Auch sindeventuelle Sonderwünsche (z.B. Hinweiseauf Flecken) sofort mit dem Reiniger abzuklären,um ein bestmögliches Ergebniszu erzielen.Was tun bei Schaden oder Verlust desKleidungsstückes?Das beschädigte Kleidungsstück muss zueinem spezialisierten Prüflabor geschicktwerden, welches eine schriftliche Analyseliefert. Anhand dieser Analyse wird dieVerantwortung geklärt. Der Kunde oderdie Kundin kann sich daraufhin zwecksSchadenersatzes an jene Stelle wenden,welche laut Labor für den Schaden ver-133


134Haushalt, Kleidung, kritischer Konsumantwortlich ist (Reinigung oder Verkäufer).Die Analyse eines Kleidungsstückswird für 26 Euro durchgeführt, für Lederbekleidungkostet die Analyse 52 Euro.Der Betrag wird bei der Postzustellungals Nachnahmegebühr kassiert. Liegt dieVerantwortung bei der Reinigung, werdendiese Kosten rückerstattet, zuzüglichdes zustehenden Schadenersatzes.Die Adresse des Prüflabors kann bei derReinigung oder bei der Verbraucherzentraleerfragt werden. Die Reinigung kanndas Stück auch selbst zur Prüfung schicken.Bei Verlust wird der Schadenersatz mittelseiner Zeitwerttabelle geregelt.Clean ClothesDie Kampagne „Clean Clothes“ (SaubereKleidung) sensibilisiert für unfaireArbeitsbedingungen in der Textil- undSportartikelindustrie und motiviert Verbraucherinnenund Verbraucher, Einflussauf weltweite Entwicklungen zu nehmen.Durch verantwortungsbewussten Konsumsoll ein wichtiger Beitrag für gerechteArbeitsbedingungen geleistet werden.„Die Welt hinter dem Kleiderständer“heißt die Kampagne, die in Südtirol vonder Katholischen Frauenbewegung getragenwird.


„Die Welt hinter dem Kleiderständer“www.kfb.it„Clean Clothes Kampagne“www.oneworld.at/cck/start.aspFahrgemeinschaftenDie meisten Autos sind für fünf Personenzugelassen. Dennoch fahren ca. 70%aller Erwerbstätigen täglich allein mitihrem Auto zur Arbeit. Durch Fahrgemeinschaften,<strong>zum</strong> Beispiel mit Arbeitskollegenoder -kolleginnen, lässt sichin Stoßzeiten das Fahrzeugaufkommenherabsetzen. Schon bei einer Auslastungmit drei Personen lassen sich etwa 60%der Kosten einsparen. Selbst bei einerFahrgemeinschaft mit nur zwei Personenreduzieren sich die Kosten fast um dieHälfte. Rechnen Sie sich selbst aus, wieviel das für Sie in einem Jahr ausmacht.Fahrgemeinschaften kann man selbst organisieren,für längere Fahrten kann mansich an Mitfahrzentralen wenden. Einebesondere Form von Fahrgemeinschaftenist „mobility easy connection“. DiesesModell ist im Pustertal aktiv, die spontanenFahrgemeinschaften verrechnen dieKostenbeteiligung über eine Zentrale.Haushalt, Kleidung, kritischer Konsummassenhafte, weltweite Verbreitung vonSchnellimbissketten enorme ökologischeund soziale Probleme. In den Tropen, soetwa in Costa Rica, wurde in den letzten20 Jahren die Hälfte des gesamten Regenwaldesvernichtet. Unter anderemwird der Wald abgebrannt, um Weideflächenfür Rinder zu schaffen. Das produzierteFleisch geht an die großen Imbisskettenzur Fast-Food-Herstellung. Für dieTropen bedeutet der Raubbau am Urwaldeine Katastrophe. Ohne den Halt durchdie Baumwurzeln wird der dünne, fruchtbareBoden mit dem tropischen Regenweggespült. Ein Hamburger, den wir in einemFast-Food-Imbiss essen, kostet ca. 6m 2 Regenwald. Die daraus entstehendenProbleme holen uns durch die Hintertürwieder ein:- riesige soziale Probleme in den betroffenenLändern- massenhaftes Artensterben- irreversible Klimaveränderung.135MOBILITY –www. mobility-online.orgFast FoodAbgesehen von der Kritik am gesundheitlichenWert von Fast Food birgt die


136Haushalt, Kleidung, kritischer KonsumGerechter Handel(Fair trade)Die ganze Welt ist ein großer Marktplatz.Die einen produzieren, die anderen verkaufen.Am Ende der Kette stehen dieKonsumentinnen und Konsumenten, diekaufen. Doch der Handel auf globalisiertenMärkten sichert bei vielen Produkten(z.B. Kaffee, Baumwolle, Zucker, ...) denursprünglichen Produzenten in den armenLändern oft nicht einmal mehr dasExistenzminimum. Zwischen Produktionund Konsum stehen Handelsorganisationenund Großkonzerne, die satteGewinne einkassieren. Die Produzentenselbst, Kleinbauern oder landwirtschaftlicheArbeiterinnen, produzieren oft untermenschenunwürdigen Bedingungen undleben mehr schlecht als recht von Hungerlöhnen,ohne soziale Absicherung,ohne gewerkschaftlichen Schutz, ohnegesundheitliche Grundversorgung. DasSchlüsselwort zur Behebung dieser Missständeheißt „Gerechter Handel“ oder„Fairer Handel“ .Entgegen den üblichen Mechanismenauf globalisierten Märkten sichert derFaire Handel den Produzenten ein angemessenesEinkommen. Dies erfolgtdurch Direktvermarktung von Agrarproduktenaus armen Ländern in denreichen Ländern mit einem angemessenenPreisaufschlag.Dieser wird an die Produzenten weitergegebenund sichert ihnen, gleichzeitigmit langfristigen Lieferverträgen, aufDauer ein angemessenes Einkommen.Den Kleinbauern und -bäuerinnen undden Handwerkern und Handwerkerinnenin den Erzeugerländern werden für ihreProdukte Preise garantiert, die 20 – 30%über jenen des lokalen Marktes liegen.Damit können diese Menschen nicht nurunter menschenwürdigen Verhältnissenarbeiten, sondern auch einen Teil ihrerGewinne in Sozial- und Förderprogrammeinvestieren, um aus eigener Kraft ihrenLebensunterhalt zu sichern und selbstfür ihre eigene Weiterentwicklung zusorgen. Mittlerweile profitieren 4,5 MillionenProduzenten mit ihren Familien in45 Ländern vom fairen Handel. Eine derheute größten Einkaufsgenossenschaftenfair gehandelter Produkte wurde 1988in Bozen gegründet: die Genossenschaft„CTM Altromercato“. Sie ist in die großeneuropäischen (EFTA - European FairTrade Association) und internationalen(IFAT - International Federation AlternativeTrade) Netze des Fairen Handels eingebunden.Fair gehandelte Produkteaus Entwicklungsländernsindkünftig in ganz Europaan einem einheitlichenLogo zu erkennen. DasLogo wird vom Verein„TransFair“ vergeben,einem Zusammenschluss aus 38 Entwicklungsorganisationen.Die Vergabe des Siegelsist an strenge soziale und ökologischeAuflagen geknüpft, z.B. umweltschonenderAnbau, keine Kinderarbeit.Das Projekt „Gerechter Handel“ lebt vonunserer Kaufkraft. Wer regelmäßig Produkteaus gerechtem Handel kauft, unterstütztdie Produktion in den Erzeuger-


ländern. Darüber hinaus können wir denMarkt mit lenken und damit jene wichtigeRolle einnehmen, derer wir uns oftmalsnicht (mehr) bewusst sind.www.transfair.orgwww.altromercato.itHaushaltsbuchDurch die Führung eines Haushaltsbuchesist zwar noch kein Geld gespart. Aber derHaushaltsplan zeigt auf, in welchen Monatenes voraussichtlich finanziell engwird und in welchen Monaten es mehrSpielraum gibt. Und damit hilft das Haushaltsbuchnicht nur bei der Kontrolle derZahlungsströme, es dient auch der Orientierungund realistischen Einschätzunghinsichtlich der Verwirklichung finanziellerZiele. Gestartet wird am Monatsanfangmit einem Kassensturz.So wird’s gemacht:Zählen Sie Ihr Bargeld und kontrollierenSie den aktuellen Kontostand. ÜberlegenSie, welche Einnahmekategorien (Einnahmenaus selbständiger oder unselbständigerTätigkeit, Renten, Arbeitslosengeld,usw.) auf Ihren Haushalt zutreffen. Dannnotieren Sie die anfallenden festen undvariablen Ausgaben. Zu den festen Ausgabenzählen Miete, Versicherungen, Energierechnungen,Mitgliedsbeiträge fürVereine usw.Ausgaben für Lebensmittel, Freizeitgestaltung,Kultur und Bildung, Hygiene- undDrogerieartikel gehören zu den variablenHaushalt, Kleidung, kritischer KonsumSpesen. Tragen Sie die Ausgaben mindestenseinmal pro Woche ein. Heben Sie alledazugehörigen Kassabelege auf.JahresplanungUm größere Ausgaben besser planenzu können, ist eine Vorausschau auf dasJahr sehr nützlich. Dazu wird zu Jahresbeginneine Übersicht über voraussichtlicheEinnahmen und Ausgaben erstellt.Durch diese Aufzeichnungen wissenSie bereits am Jahresanfang, wie großder finanzielle Spielraum für Neuanschaffungenoder für Urlaubspläne ist.Wer ein Haushaltsbuch über mehrereJahre führt, kann die langfristige finanzielleEntwicklung bestens einschätzen unddamit auch langfristig planen, was besondersfür größere Anschaffungen notwendigist.kostenloser Haushaltsbuch-Rechnerunterwww.verbraucherzentrale.itunter „downloads“.HaushaltsunfallversicherungDie Zahl der Unfälle im Haushalt ist sehrhoch. Frauen verunglücken bei häuslichenTätigkeiten oder bei der Küchenarbeitwesentlich häufiger als Männer, was mitihren unterschiedlichen Rollen in der Familieeinhergeht. Ursachen dieser Unfällesind: Informationsmangel, unvorsichtigesVerhalten, zu enge Räume, verstärkterEinsatz von elektrischen Haushaltsgeräten,unvorsichtige Verwendung von Me-137


138Haushalt, Kleidung, kritischer Konsum


dikamenten und Reinigungsmitteln.Mit dem Gesetz Nr. 493 vom 3. Dezember1999 wurde eine Haushaltsunfallversicherunggeschaffen, mit der die Rollealler Frauen und Männer anerkannt undaufgewertet wird, die gewohnheitsmäßig,ausschließlich und unbezahlt Hausarbeitverrichten. Damit erkennt der italienischeStaat erstmals den sozialen undwirtschaftlichen Wert der Hausarbeit an.Seit dem 1. März 2001 ist die Anmeldungbeim INAIL einer oder mehrerer Personenderselben Familie Pflicht geworden,soweit diese:• zwischen 18 und 65 Jahre alt sind• sich der Pflege von Familienmitgliedernund der Wohnung, in der sie leben,widmen• nicht weisungsgebunden sind• sich gewohnheitsmäßig und ausschließlichder Hausarbeit widmen, ohne andereTätigkeiten auszuüben, für dieeine Versicherungspflicht bei einemanderen Institut oder einer Fürsorgekassebesteht.Unter versicherungspflichtige Personenfallen:• Rentner/innen unter 65 Jahren• ausländische Bürger/innen, die sichrechtmäßig in Italien aufhalten• alle, die bereits 18 Jahre alt sind undausschließlich mit der Pflege andererFamilienmitglieder im Haushalt beschäftigtsind (z.B. junge Leute vor ihrerersten Beschäftigung)• im Haushalt beschäftigte Studentenund Studentinnen, auch wenn sie in einerStadt studieren und wohnen, in dersie keinen Wohnsitz habenHaushalt, Kleidung, kritischer Konsum• Arbeiter/innen in der Lohnausgleichkasse• Arbeiter/innen in Mobilität• Saisonarbeiter/innen, vorübergehendBeschäftigte oder Arbeitnehmer/innenmit befristetem Arbeitsverhältnis.Die Jahresversicherungskosten (Prämiegenannt) liegen bei 12,91 Euro. Sie sindnicht in monatlichen Raten zahlbar undkönnen steuerlich abgesetzt werden.www.inail.it/multilingua/tedesco/pubblicazioni/casalinghe/Broschureted.docKleidungDie Kleidung ist unsere zweite Haut. Daherist es wichtig, dass Kleidung keineSchadstoffe enthält, die über die Haut indie Blutbahn gelangen können. Eine Möglichkeitist der Kauf von Kleidung aus naturbelassenenFasern. Besonders für Bettwäsche,Unterwäsche und für Baby- undKinderbekleidung ist dies zu empfehlen.139


140Haushalt, Kleidung, kritischer KonsumAbzuraten ist von bügelfreier Wäscheund Kleidung, da sie mit Formaldehydharzenbehandelt wird, um die Fasernknitterfrei zu machen. Gefahr kommtauch aus den Textilfarben: bei schlechterEinfärbung lösen sich mit dem Körperschweißwinzige Farbpigmente undgelangen über die Haut in die Blutbahn.Auf jeden Fall ist es wichtig, Kleidungvor dem ersten Tragen zu waschen.Vor dem Kauf eines Kleidungsstückes sinddie Pflegeanleitungen zu lesen. Von Textilien,die nur chemisch zu reinigen sind,ist abzuraten, da die chemische Reinigungmit umweltschädlichen Substanzen arbeitet.Kleidung, auch Markenkleidung, wirdgroßteils in den armen Ländern der Weltgenäht. Dort arbeiten Frauen und Kinderoftmals für Hungerlöhne und ohne sozialeAbsicherung. Mit einer europaweitenKampagne versuchen Frauenverbändeund Aktionsgruppen, auf diese Missständehinzuweisen, Öffentlichkeit zu schaffenund mit dieser Öffentlichkeit Druckauf die multinationalen Firmen zu machen(siehe auch: Clean Clothes).„Chemie im Kleiderschrank“www.afb-efs.itMassentierhaltungMassentierhaltung in der Landwirtschaftbedeutet, dass hoch spezialisierte landwirtschaftlicheBetriebe Nutztiere massenhaftauf engstem Raum halten. Automatisierungund Computer ersetzenmenschliche Arbeitskraft; das hofeigeneFutter reicht nicht aus und wird durch zugekauftes,oftmals importiertes Futter ergänzt,unter das eine Vielzahl von Zusatzstoffengemischt wird. Für Wasser, Bodenund Luft ist die Massentierhaltung eineschwere Belastung. Doch am gröbstenverstößt die industrielle Massentierhaltunggegen die Tiere und ihre Bedürfnisse.Millionen von Rindern, Schweinen undHühnern vegetieren in den industriellenHaltungsbetrieben unter artfremden Bedingungen.Krankheiten und Verhaltensstörungender Tiere sind die Folge. Dagegenwird eine Vielzahl von Medikamentenverabreicht wie Antibiotika, Psychopharmakaund Chemotherapeutika. DieLebensmittelbranche stellt immer mehrtierische Produkte zu ständig sinkendenPreisen her. Damit hat sie die Haltung derNutztiere den Bedürfnissen des Marktesuntergeordnet. Wer billiges Fleisch verkaufenwill oder muss, kann sich nicht umartgerechte Haltung kümmern. Der Ballliegt bei den Konsumentinnen und Konsumenten.Wer Fleisch aus ökologischeroder <strong>zum</strong>indest artgerechter Tierhaltungkauft, am besten beim Erzeuger selbst,unterstützt damit verantwortungsbewusstwirtschaftende Betriebe. DiesesFleisch stammt von Tieren, die in Ställenmit ausreichend Luft, Licht und Platz fürarttypische Verhaltensweisen gehaltenwerden. Solche Betriebe unterliegenstrengen Kontrollen, um die Einhaltungder Richtlinien zur artgerechten Zucht zugarantieren.


Motten und CoLebensmittelmotten haben eine Vorliebefür alle trockenen Lebensmittel, von Getreidesortenüber Hülsenfrüchte, Mehlund Brotbrösel bis hin zu Kräutertee. BeiBefall sind die Lebensmittel samt Verpackungweg zu werfen, um auch die gelegtenEier zu vernichten. Um einen erneutenBefall zu verhindern, sollten trockeneLebensmittel in geschlossenen Behälternaufbewahrt werden. Ein dazu gelegtesLorbeerblatt hält die Motten ab. RegelmäßigeKontrolle und keine zu langeLagerung, besonders über die Sommermonate,sind aber die beste Vorbeugung.Um Motten von der Kleidung fernzuhaltensollte ebenfalls häufig kontrolliertund regelmäßig gelüftet werden. LassenSie Schränke auch hin und wieder tagsüberoffen stehen, möglichst so, dass dieSonnenstrahlen ins Innere scheinen können.Motten hassen UV-Licht. Lavendelölbzw. mit Lavendel gefüllte Säckchen haltenKleiderschränke ebenfalls mottenfrei.Die Säckchen müssen ab und zu aufgeschütteltund jährlich neu gefüllt werden.Haushalt, Kleidung, kritischer KonsumWollsachen und Winterbekleidung solltenden Sommer über in Kleidersäckenaufbewahrt werden; in jeden Sack gehörtein Lavendelsäckchen. Befallene oder gefährdeteSachen können bei Minusgradenauf Balkon oder Terrasse gehängt oderalternativ dazu ins Tiefkühlfach des Kühlschrankesoder in die Kühltruhe gelegtwerden.Spinnen hingegen sind sehr nützlicheTiere. Im Haus vertilgen sie Unmengen anMilben, im Garten fressen sie Ungeziefervon Gemüse, Obstbäumen und Rosen.Deshalb sollten Spinnen, wo möglich, toleriertwerden.NachhaltigkeitNachhaltigkeit zielt auf eine dauerhaftumweltverträgliche, gleichzeitig sozialgerechte und wirtschaftlich verträglicheEntwicklung von Gesellschaft, Staat undMarkt, die auch kommenden GenerationenRaum <strong>zum</strong> Leben und für ihre Bedürfnisselässt. Nachhaltigkeit muss vonallen gesellschaftlichen Gruppen sowievon den Einzelnen mitgetragen und mitgestaltetwerden.141Schuhe - EtikettierungAuch für Schuhe besteht eine Etikettierungspflicht.Aus der Etikette muss hervorgehen,aus welchem Material die Sohle,das Innenfutter und der äußere Schuhhergestellt sind. Dies ist umso wichtiger,als die Schuhe zunehmend in Teilen oderkomplett aus verschiedenen Kunststoffen


Haushalt, Kleidung, kritischer Konsum142gefertigt werden und diese Kunststoffedem echten Leder <strong>zum</strong> Verwechselnähnlich sehen. Als echtes Leder gilt nachwie vor nur gegerbte und bearbeiteteTierhaut. „Mit Leder überzogen“ bedeutethingegen, dass ein Kunststoffmaterialmit einer sehr dünnen Lederschichtüberzogen wurde. Für alle verwendetenMaterialien gibt es eigene Labels, um dieErkennbarkeit zu erleichtern. Unterschiedenwird zwischen: echtem Leder, überzogenemLeder, natürlichem oder synthetischemGewebe und anderen Materialien.Wenn ein Material 80% des Schuhes ausmacht,dann wird dieses auf der Etiketteangegeben.Second HandÜberlegen Sie bei Neuanschaffungen, obes sich anbietet, einen gebrauchten Gegenstandzu erwerben. Damit sparen Sienicht nur Geld, sie schonen mit einemGebrauchtkauf die Ressourcen, sparenEnergie für Produktion und Transport undverringern das Müllaufkommen. Damittragen Sie zur nachhaltigen Entwicklungim Sinne einer zukunftsfähigen Gesellschaftbei. Second Hand bei Textilien bewahrtSie außerdem vor den unzähligenSchadstoffen in neuen Kleidern.www.verbraucherzentrale.itwww.second–hand.itTextilien - EtikettierungMit einem eigenen Rundschreiben hat dasIndustrieministerium die für viele Industrieproduktevorgeschriebene Pflicht zurBedienungsanleitung auch auf den BereichTextilien ausgedehnt (Gesetz Nr. 126 vom10.04.1991, DM Nr. 101 vom 08.02.1997).Das zuständige Überwachungsorgan


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144Haushalt, Kleidung, kritischer Konsumist die Handelskammer, die Geldstrafenbis zu f 3.000 verhängen kann.Mit der Etikettierungspflicht ist auchdie Verantwortung für Schäden bei derchemischen Reinigung geregelt: wenndie Reinigung laut Etikette vorgenommenwird, liegt die Verantwortung füreventuelle Schäden beim Hersteller (s.Chemische Reinigung). Der Verkäuferzeichnet gegenüber geschädigten Kundinnenoder Kunden verantwortlich.Die Deklarationspflicht über die Zusammensetzungder Fasern wurde in Anwendungder EU-Richtlinie 96/74/EG durchdas gesetzesvertretende Dekret Nr. 194vom 22.05.1999 geregelt. Dieses Gesetzbesagt u.a., dass• Textilien, die mit „100% Baumwolle“(100% cotone) ausgezeichnetsind oder die die Bezeichnung „reine“Baumwolle, Seide, Leinen usw. tragen,bis zu 2% ihres Gewichts Fremdfasernenthalten dürfen• bis zu 5% Fremdfasern enthalten seindürfen, wenn es sich um gekämmte Fasernhandelt• die Bezeichnung „Schurwolle“ (lanavergine) dann verwendet werden darf,wenn die Wollfasern vorher noch nie ineinem Kleidungsstück verwendet wurden,wenn es sich also nicht um Recyclingwollehandelt• „100% reine Wolle“ (100% puralana) durchaus ein Hinweis auf Recyclingwollesein kann und dassgemischte Fremdfasern nicht im Detailgekennzeichnet werden müssen, wennsie „nur“ bis zu 30% des Gewichts desKleidungsstückes ausmachen• die Angaben über die Zusammensetzungauch in Verkaufskatalogen und inder Werbung nicht fehlen dürfen.


ReisenReisenBuchung, Rücktritt und Stornogebühren in Italien ______________________________________________________S. 146Charta der Rechte der Flugzeugpassagiere ___________________________________________________________________S. 148Fair reisen __________________________________________________________________________________________________________________________S. 148Kindersitz __________________________________________________________________________________________________________________________S. 149Last-Minute-Reisen _________________________________________________________________________________________________________S. 151Pauschalreisen __________________________________________________________________________________________________________________S. 152Reisegeld ___________________________________________________________________________________________________________________________S. 154Gesundheit auf Reisen _____________________________________________________________________________________________________S. 156Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude _____________________________________________________________S. 158Time-Sharing ____________________________________________________________________________________________________________________S. 158Überbuchung im Flugverkehr _________________________________________________________________________________________S. 159Verspätungen und Gepäckverlust __________________________________________________________________________________S. 161Wohnmobile: Rechte und Pflichten _______________________________________________________________________________S. 162145


Reisen146Buchung, Rücktritt undStornogebühren in ItalienHotel und Gasthaus:Zimmerreservierung ohne AnzahlungZimmer müssen bis 18.00 Uhr des Ankunftstagesfreigehalten werden (an örtlicheSitten gebundene Zeitunterschiedesind möglich). Danach kann das Zimmeranderen Gästen zugeteilt werden, sofernnichts anderes vereinbart ist. Wird dergebuchte Aufenthalt nicht in Anspruchgenommen, muss dies vorzeitig mitgeteiltwerden, am besten schriftlich (diezuständige Handelskammer legt die Fristfest, innerhalb welcher keine Stornogebühranfällt). Der Gastbetrieb kann eineStornogebühr verlangen, auch wenn diesgesetzlich nicht festgelegt, sondern inerster Linie von Sitten und Gebräuchenbestimmt wird. Sind Stornogebühren örtlichnicht üblich, kann sich der Gast unterUmständen weigern, die Gebühr zu bezahlen.Aber Vorsicht: Der Gastbetriebhat in jedem Fall das Recht, Schadenersatzzu verlangen, sofern der erlitteneSchaden bewiesen werden kann (wennbeispielsweise das Zimmer keinem anderenGast mehr zugewiesen werden konnteoder die Vormerkungen anderer Gästenicht berücksichtigt werden konnten).Zimmerreservierung mit AnzahlungZimmer müssen bis 10.00 Uhr des Tagesnach dem geplanten Ankunftstag freigehaltenwerden, es sei denn, die örtlichenGepflogenheiten sehen etwas anderesvor. Der Gastbetrieb kann die Anzahlungeinbehalten falls die Buchung nicht inAnspruch genommen wird. Es ist ratsam,die Anzahlung sofort als Entgelt für denRücktritt zu vereinbaren, andernfalls hatder Gastbetrieb sogar die Möglichkeit,den Preis für die gebuchte Zeit oder Schadenersatzzu verlangen.Telefonische Zimmerreservierung (ohneschriftliche Vormerkung und ohne Anzahlung):Auch in einem solchen Falle sollte einmöglicher Rücktritt trotzdem immer vorzeitigmitgeteilt werden, eventuell auchmündlich. Für Stornogebühren und Schadenersatzgilt, was bereits gesagt wurde.Besetzen eines Hotelzimmers:Wird das Zimmer nicht innerhalb 12.00


Uhr des Abreisetages geräumt, gilt diesals Bestätigung für den weiteren Verbleib(in vielen Ferienorten muss das Zimmerinnerhalb 10.00 Uhr geräumt werden).Welchen Schadenersatz kann der Gastbetriebbei einer Stornierung verlangen?Das Gesetz legt keine Entschädigungssätzefest. In der Regel wird mindestensder Preis für eine Übernachtung verlangt.Unser Rat: Sich bereits bei der Buchungüber die Stornogebühren erkundigen undsich die entsprechenden Informationenschriftlich geben lassen.Überbuchung:Bei einer Überbuchung, d.h. wenn das gebuchteZimmer nicht freigehalten wurde,ist der Gastbetrieb verpflichtet, eine dergebuchten entsprechende Unterkunft zubesorgen, in demselben oder in einemandern Hotel derselben Kategorie. Buchendekönnen diese Lösung jedoch ablehnenund das Doppelte der angezahltenSumme verlangen (Art. 1385 ZGB), danndarf jedoch kein weiterer Schadenersatzgefordert werden.Immer schriftlich buchen! DieBuchung schriftlich bestätigen lassen!FlugverkehrBuchung:Der gebuchte Platz wird in der Regel bis zu30 Minuten vor Abflug freigehalten, dannkann die Fluggesellschaft die Buchung löschen.Letztendlich gelten jedoch immerdie Allgemeinen Geschäftsbedingungender Fluggesellschaft, die die Fluggäste oftgar nicht kennen.ReisenViele Tickets (besonders für verbilligteFlüge) verlieren Ihre Gültigkeit,wenn der gebuchte Flug nicht in Anspruchgenommen wird.Überbuchung:Wenn die Fluggesellschaft den gebuchtenPlatz zweimal verkauft hat, so habendie Betroffenen laut EU-Verordnung Nr.295/1991 Anrecht auf eine Rückvergütungin Höhe von 150 Euro bei Flügen biszu 3.500 km und von 300 Euro bei Flügenüber 3.500 km.PauschalreisenBuchung - Rücktritt:Bei der Buchung einer Pauschalreise kanndas Reisebüro eine Anzahlung von maximal25% verlangen. Bei Rücktritt vomReisevertrag fällt eine Stornogebühr an,die umso höher wird, je kurzfristiger dieAbsage erfolgt. Diese Stornogebühr kann(je nach der Zeitspanne, die zwischenRücktritt und Reisebeginn liegt) zwischen10% und 100% des Gesamtbetrages liegen.Informieren Sie sich bei teurenReisen über eine Rücktrittsversicherung!Diese übernimmt Ihre Stornogebühren,wenn Sie die Reise nicht antreten können.Wenn hingegen das Reisebüro ohneRechtfertigung eine Reise absagt, habenSie das Recht, das Doppelte der bereitsgetätigten Anzahlung zurückzuverlangen.147


148ReisenCharta der Rechteder FlugzeugpassagiereDie „Charta der Rechte der Flugzeugpassagiere“(Carta dei diritti del passagero)vereinigt auf Grund des geltendennationalen, europäischen undinternationalen Rechts alle Bestimmungen<strong>zum</strong> Schutz der Passagiere.Die Charta ist auf der Homepage derENAC (Italienische Luftfahrtbehörde)verfügbar und kann (auf italienisch) imTextformat oder im PDF-Format heruntergeladenwerden.Für Informationen über die Rechte derPassagiere bei Flügen aus anderen europäischenLändern kann man sich an diejeweiligen Flughafenbüros wenden.www.enac-italia.it/Fair reisenAuch beim Reisen wird Nachhaltigkeitzunehmend ein Thema, sei es im Sinneeiner nachhaltigen Entwicklung in denReiseländern, sei es als Kriterium für diePlanung und Gestaltung des persönlichenUrlaubs. Zugleich gewinnt der Tourismusweltweit zunehmend an Bedeutung. Er istebenso Hoffnungsträger für zahlreicheEntwicklungsländer und wichtiger Wirtschaftsfaktorin den Industrienationen.Wenn Reisende und Menschen der bereistenLänder in Kontakt treten, kann einpositiver Austausch stattfinden, und neueErfahrungen werden gesammelt. Dies giltfür Reisen innerhalb Europas ebenso wiefür Länder der südlichen Halbkugel.Da insbesondere Länder der DrittenWelt von Energie- und Wasserknappheitbetroffen sind, sollten Sie im Urlaub IhrAugenmerk verstärkt auch darauf richten.Das heißt, Sie sollten auch in warmenUrlaubsorten nicht unbedingt mehrmalsam Tag duschen und beim Duschennicht unnötig Wasser verschwenden,auch dann nicht, wenn Ihr Hotel ständigWarm- und Kaltwasser für Sie bereitstellt.Wenn möglich: Nehmen Sie auf dieHäufigkeit des Handtuch- und Wäschewechselsim Hotel Einfluss. LassenSie nur die Stücke auswechseln,bei denen es wirklich notwendig ist.Machen Sie sich Gedanken darüber,ob gekühlte Getränke wirklich immerund überall unentbehrlich sind.Ist eine Klimaanlage vorhanden, reichtes, wenn sie tagsüber auf die niedrigsteStufe gestellt wird. Achten Siedarauf, Fenster und Türen zu schließen.Nachts kann die Klimaanlage <strong>zum</strong>eistkomplett abgeschaltet werden.An fernen Urlaubsorten mangeltes oftmals auch an vernünftigenMüllkonzepten. Nutzen Sie hierdie Gelegenheit <strong>zum</strong> Kauf unverpackterWaren auf Märkten undnehmen Sie Ihre Plastiktüten und-flaschen wieder mit nach Hause.Überlegen Sie sich, ob ein Mietwagenimmer unerlässlich ist und informierenSie sich vor Ort über Alternativen (Linienbusse,Sammeltaxis oder Fahrräder).


• respect - Institut für IntegrativenTourismus und EntwicklungDiefenbachgasse 36/31150 Wienhttp://www.respect.at/KindersitzAutounfälle zählen zu den häufigstenTodesursachen bei Kindern. Kinder, dienicht angeschnallt sind oder nicht in einemzugelassenen Kindersitz mitfahren,sind in akuter Lebensgefahr.Bis <strong>zum</strong> Alter von zwölf Jahren müssenKinder daher laut Gesetz im Auto inKindersitzen oder auf speziellen Kissensitzen, die ihrem Gewicht und ihrerGröße angepasst sind.ReisenDiese müssen den Bestimmungen der ItalienischenStraßenverkehrsordnung und jenender Europäischen Union entsprechenund das europäische Siegel ECE R 44 tragen.Beim Neukauf sollte ein Modell erstandenwerden, welches der letzten Fassungder Verordnung entspricht, d.h. 44/03.Wer ältere Modelle besitzt, muss daraufachten, dass diese die Kennzahlen ECE R44 oder EC R 44/02 tragen. Nicht mehrbenutzt werden dürfen hingegen Sitzeoder Kissen ohne Zulassungssiegel. FürKindersitze mit anders lautender Zulassunggilt ein generelles Verkaufsverbot.Gemäß Italienischer Straßenverkehrsordnungmüssen alle Passagiere, die daszwölfte Lebensjahr noch nicht erreicht haben,bzw. die kleiner als 150 cm sind, miteinem Rückhaltesystem gesichert sein,das ihrer Statur und ihrem Gewicht angepasstist. In diesem Sinn unterscheidendie europäischen Normen vier Gruppenvon Sicherheitssitzen und -kissen, wobeifür jede dieser Gruppen auch die geeignetePosition im Wagen vorgesehen ist:Gruppe 0:0 – 10 kg / 0 bis 9 Monate149Gruppe 0+:bis 13 kg. Dieser Typus von Kindersitzenbietet einen höheren Schutz am Kopfund an den Beinen gegenüber dem Typ 0.Falls das betreffende Fahrzeug nichtüber einen Airbag am Beifahrersitz verfügtoder dieser ausgeschaltet werdenkann, können Kindersitze der Typen 0und 0+ am vorderen Beifahrersitz gegendie Fahrtrichtung montiert werden.Gruppe 1:9 – 18 kg / 9 Monate bis 4-5 Jahre.Diese Sitze werden in Fahrtrich-


150Reisentung auf dem Rücksitz montiert undmit dem Sicherheitsgurt des Fahrzeugsbefestigt (Dreipunktgurt).Gruppe 2:15 – 25 kg / 4 bis 6 Jahre. Hierbei handeltes sich um Kissen mit Armlehnenoder Kindersitze, die auf den Rücksitzenin Fahrtrichtung angebrachtund mit dem Sicherheitsgurt desFahrzeugs gesichert werden müssen.Gruppe 3:22 – 36 kg / 6 bis 12 Jahre. Kissenohne Armlehnen, die auf den Rücksitzenaufliegen, um die Position des Kindesbeim Sitzen so zu erhöhen, damites den Sicherheitsgurt anlegen kann.Gruppe 1, 2 und 3:Nur wenn kein Airbag vorhanden ist,kann man die Sicherheitsvorrichtungenauch am vorderen Beifahrersitz – inFahrtrichtung – benutzen. Von Gesetzeswegen können die Kindersitze der Gruppen1, 2 und 3 an jedem Sessel des Fahrzeugsbefestigt werden, jedoch ist dieAnwendung am vorderen Beifahrersitzbei Vorhandensein eines Airbags (andersals bei den Gruppen 0 und 0+ , beidenen ein absolutes Verbot bei Vorhandenseineines Beifahrerairbags besteht)nicht ratsam, <strong>zum</strong>al ein Airbag eine möglicheGefahr für das Kind darstellt. Ausdiesem Grunde ist es angebracht, denKindersitz auf dem Rücksitz zu positionieren,weil dieser im Falle eines frontalenAufpralls generell besser geschützt ist.Auch der beste Kindersitzpasst nicht in jedes Auto. Es ist ratsam,den Kindersitz vor dem Kaufim eigenen Auto auszuprobieren!Es ist nicht gestattet, Kinder ohne solcheSicherheitsvorrichtungen auf den Vordersitzzu setzen; auch nicht im Arm Erwachsener.Im Beisein eines Passagiers vonmindestens 16 Jahren können Kinder unterdrei Jahren auch ohne Rückhaltevorrichtungauf dem Rücksitz Platz nehmen.Kinder unter zwölf Jahren, die größerals 1,50 m sind, müssen sich mit demnormalen Sicherheitsgurt anschnallen.Umgekehrt ist für Kinder, die älter alszwölf Jahre sind, aber kleiner als 150cm, der Kindersitz nicht vorgeschrieben,auch wenn er auf jeden Fall ratsam ist.Bei Nichtbeachtung sind Verwaltungsstrafenzwischen 68,25 f und275,10 f vorgesehen, sowie der Abzugvon fünf Führerscheinpunkten.Generell ist zu sagen: Die maximale Sicherheiteines mitfahrenden Kindes hatVorrang. Unabhängig von gesetzlichenVorschriften und abseits von Sanktionenmuss es daher selbstverständlich sein,beim Kindersitz den letzten Stand derTechnik zu wählen und für die optimalePositionierung imFahrzeug zu sorgen.Das Zulassungssiegelim Detail:ECE R44/03: Bezugsnorm„Universal“: DieseAufschrift beziehtsich auf die Vereinbarkeitdes Sitzes mitjedem Automobiltyp-13 kg: Gewichtsklassedes Kindes, für welche die Vorrichtungkonzipiert wurde


E2: Internationales ZulassungssiegelDie Zahl steht für das Land, welches dieZulassung ausgestellt hat:1 Deutschland2 Frankreich3 Italien4 Niederlande5 Schweden11 Großbritannien03.60.09: Zulassungsnummer. Beginnt siemit „03“, wurde der Kindersitz auf derGrundlage der neuen Verordnung zugelassen.Last-Minute-ReisenLast-Minute-Reiseangebote bieten Preisnachlässevon 10% bis 50%, mit Spitzenbis zu 75%. Es handelt sich um Tourismuspakete,oft auch nur Flüge oder Aufenthalte,die wenige Tage vor demAbreisedatum noch unverkauftsind und deshalb zu sehr günstigenPreisen angeboten werden, unterBeibehaltung des Qualitätsniveausund der Leistungen.Reisendie Zeit zu nehmen, das Angebot genauzu prüfen.• Preisvergleiche sind auch bei Last-Minute-Reisenein absolutes Muss.• Man sollte sich an bekannte Anbieterwenden, die Garantien bieten, was dieReiseverträge, die Versicherungen undOnline-Käufe angeht.• Anhand des Datums des Reisebeginnslässt sich nachprüfen, ob es sich wirklichum ein Last-Minute-Angebot handelt;wenn der Beginn erst in einem Monatansteht, handelt es sich mit Sicherheitnicht um eine Last-Minute-Reise. Dieskann bedeuten, dass der Preis mit Heranrückendes Reisebeginns noch erheblichherabgesetzt werden könnte.• Oft verbergen sich hinter einem verlockendenAngebot Hotels der unteren151• Weil es sich um Reisen inder letzten Minute handelt, beidenen die Entscheidung über dieAbreise fast immer in großer Eilegefasst wird, besteht die Gefahr,gewisse Informationen über dasReisepaket zu übersehen.• Es ist besser, sich nicht zu sehrvom Drang nach dem guten Geschäftpacken zu lassen, und sich


152ReisenKategorie; auch für diesen Fall empfiehltes sich, genaue Informationeneinzuholen, damit man nicht unvorbereitetoder mit zu hochgesteckten Erwartungenam Zielort eintrifft.• Kaufen Sie eine Reise nur dann, wennSie ganz sicher sind, sie auch antretenzu können. Weil das Last-Minute-Angebotnahe am Reisebeginn liegt, sinddie Strafen für Absagen besondershoch.www.lastminutetour.comwww.cisalpina.itwww.welcomeonline.itwww.lets.itwww.cts.itPauschalreisenDie EU-Richtlinie und die jeweiligen umgesetztennationalen Gesetze (<strong>Verbraucherschutz</strong>kodex)regeln das Pauschalreiserecht.Im Sinne der gesetzlichen Vorschriftenist eine Pauschalreise die im Vorausfestgelegte Verbindung von mindestenszwei der folgenden Leistungen:• Beförderung• Unterbringung• andere touristische Dienstleistungen(z.B. Leihwagen, Ausflüge vor Ort).Weitere Voraussetzungen sind:• ein Gesamtpreis und• eine Mindestdauer von 24 Stunden.Also gelten diese Regeln z.B. nicht für denKauf eines Flugtickets, wohl aber z.B. füreinen Cluburlaub.Die Reisenden haben Anrecht auf eineunterfertigte Kopie des Reisevertrages,welcher Folgendes beinhaltet:• Reisedatum, Reiseziel, genaue Reiseroute• genaue Daten des Reiseveranstaltersund des Reisebüros• Preis und Modalitäten möglicher Änderungen,genaue Angaben über Beförderungskosten,Steuern, Wechselkurseund Kostenkalkulation• Ausmaß der Anzahlung im Höchstausmaßvon 25% des Preises und Angabenüber die Bezahlung der Restschuld• Angaben über die Versicherungsabdeckungund über weitere vereinbarteVersicherungsleistungen• genaue Informationen über die Unterbringung(Lage, Kategorie, Komfort,Verpflegung usw.)• Informationen über die Reise, Ausflüge,Besichtigungen und Anwesenheitvon Begleitpersonen und Reiseführernbzw. -führerinnen• letzter Rücktrittstermin für den Reiseveranstalter,falls die Mindestteilnehmerzahlnicht erreicht wird (höchstens20 Tage)• Spesen zu Lasten des Kunden bzw. derKundin bei Abtretung des Vertrages anDritte (bis vier Arbeitstage vor Reisebeginn)• Reklamationsfristen• spezifische Absprachen zwischenKundschaft und Reiseveranstalter• Frist, innerhalb welcher der Kundeoder die Kundin bei Veränderungender Pauschalreise den möglichen Rücktrittbekannt geben muss.


Welche Informationen müssen zusätzlichgegeben werden?Vor Vertragsabschluss:• Visa- und Passbestimmungen und diesbezüglicheFristen• Gesundheitsbestimmungen(Pflichtimpfungen usw.).Vor Reisebeginn:• Uhrzeiten und Orte von Zwischenaufenthaltenund Anschlüssen• ausführliche Angaben über die Art derUnterbringung während der Reise• Daten der örtlichen Vertretungen derVeranstalter und des Reisebüros• Angaben über Möglichkeiten, Reiseversicherungenabzuschließen.Auch die Angaben im Reiseprospekt müssenausführlich sein und verpflichten denReiseveranstalter, auch im Hinblick aufeine eventuelle Irreführung.Kann der Preis der gebuchten Reise geändertwerden?Die im Reisevertrag festgelegten PreiseReisendürfen nicht geändert werden, es sei denn,die Beförderungskosten, Steuern oder derWechselkurs ändern sich zwischenzeitlich.Die Preisrevision darf die 10%-Grenzenicht übersteigen, widrigenfalls ist einRücktritt vom Vertrag zulässig. Auf keinenFall darf der Preis ab dem 20. Tag vor demReisetermin erhöht werden, auch nichtaus den zuvor genannten Gründen.Wer haftet schlussendlich bei Nichterfüllungdes Vertrags?Verantwortlich bei Nichterfüllung sindsowohl der Reiseveranstalter als auch dasReisebüro im zustehenden Ausmaß.Welche Sicherheiten hat man, wenn derVeranstalter in Konkurs geht?Seit 1999 existiert ein Garantiefonds,welcher Reisenden bei Konkurs oderZahlungsunfähigkeit des italienischenVeranstalters vor Antritt der Reise Anspruchauf Erstattung des vollen Preises(bzw. im Verlauf der Reise Anrecht aufRückbeförderung <strong>zum</strong> Ort der Abrei-153


154Reisense) einräumt, ohne zusätzliche Kosten.Dieser Fonds kann jedoch lediglich fürPauschalreisen in Anspruch genommenwerden, die in einem italienischenReisebüro abgeschlossen wurden.Was ist bei Reisereklamationen zu beachten?Finden die Reisenden am Urlaubsort etwasanderes vor als das, was im Katalogversprochen wurde, müssen sie unverzüglichreklamieren. Nur so kann derVeranstalter eventuell Abhilfe schaffen.Erst wenn die Mängel innerhalb einer<strong>zum</strong>utbaren Zeit nicht behoben werden,können die Reisenden selbst für Abhilfesorgen und die entstandenen Mehrkostendem Reiseveranstalter anlasten.Weichen die erbrachten Leistungen inerheblichem Maße vom Inhalt des Reisevertragesab, so dass die Reise für dieUrlaubenden wertlos ist, können sieden Urlaub abbrechen und ihr Geld zurückverlangen.Vom Reisepreis könnendann seitens des Reiseveranstalters nurdie Kosten der beanspruchten Leistungeneinbehalten werden. Aber auch hiergilt: Die Mängel müssen angezeigt wordensein und es darf keine Abhilfe (achtenSie auf die Beweise!) erfolgt sein.Nach der Rückkehr müssen die Reisendenschriftlich (Einschreiben mitRückschein) innerhalb von zehn Arbeitstagenab Rückkehr reklamieren(Mängelbeschreibung mitschicken)!Weist der Reiseveranstalter die Forderungenzurück oder bietet er eine zu geringeEntschädigung, sollten die Geschädigtenanwaltlichen Rat oder rechtlichen Ratbei der Verbraucherzentrale einholen.Beachten Sie die Verjährungsfristen: EinJahr ab Ende der Reise.ReisegeldBargeldWas den Geldwechsel in Währungender Nicht-Euro-Länder (Großbritannien,Dänemark, Schweden) bzw. der Nicht-EU-Länder (u.a. Schweiz) betrifft, ist dieGeldwechselfrage unverändert geblieben.Für diese Staaten gilt, dass sich der Geldwechselkursvon Tag zu Tag ändert. Es istratsam, zeitig die Währung des Reiselandesvor<strong>zum</strong>erken.Für Reisen in Länder Asiens, Afrikas,Süd- und Mittelamerikas empfiehlt essich, nur soviel Geld umzutauschen,wie voraussichtlich tatsächlich benötigtwird, da vielfach die Devisenbestimmungendieser Länder die Ausfuhrihrer Landeswährung verbietenbzw. hinterher der Umtausch im eigenenLand beinahe unmöglich ist, ausgenommenbeim japanischen Yen.


Näheres über die Devisenbestimmungenaller Staaten finden Sie unter:www.viaggiaresicuri.mae.aci.it.Bancomat POSIn internationale Netzwerke (wie EC,Cirrus, Maestro usw.) eingebundeneBankomatkarten können mittlerweileauch in vielen anderen Ländern sowohlzur Geldbehebung als auch zurdirekten Zahlung benutzt werden.Mit 1. Juli 2002 wurden die Gebührenfür elektronische Zahlungsvorgänge(Bankomat- und POS- Operationen)innerhalb der Eurozone vereinheitlicht!Die Bargeldbehebung am Bankomatschalterin Nicht-Euro-Ländern kostet,je nach Bank, entweder einen Fixbetragzwischen 2,58 und 5,16 Euro oder einenFixbetrag zusätzlich eines bestimmtenProzentsatzes der behobenen Summe,z.B. 1,5 Euro und 0,25% des Betrages.Theoretisch können mit der BankomatkarteZahlungen in konventionierten Geschäftenmit POS-System (point of sale)vorgenommen werden – allerdings gibtes damit im Ausland oft Probleme; Siesollten sich also nicht darauf verlassen.Die direkte Zahlung ist meist kostengünstigerals die Bargeldbehebung mitBankomatkarte. Es gibt sogar Banken,die dafür keine Gebühren erheben.Zur Höchstgrenze für die Bargeldbehebungen(1.500 Euro und mehr) kommtdas Limit für die Bezahlungen in etwa derselbenHöhe hinzu. Das kann dann leichtdazu führen, dass das Konto unbewusstReisenüberzogen wird und dafür gesalzene Zinsenbezahlt werden müssen. Übrigens: InformierenSie sich über die Höchstgrenzeder Behebungen im Ausland, denn dortgelten für dieselbe Karte oft höhere Behebungsgrenzenals im Inland, was z. B.im Falle eines Diebstahls der Karte imAusland schwerwiegende Folgen nachsich ziehen kann.• Vergleichen Sie die Tages-und Monatshöchstgrenzen für Behebungenin Italien und im Ausland, siestehen in Ihrem Bankomat-Vertrag; eskann Unterschiede geben.• Achten Sie auf die angewandten Gebührenfür jede Behebung und jedeZahlung; vereinbaren Sie diese mit IhrerBank im Voraus.• Bei Diebstahl der Bankomatkarte beachtenSie bitte: In Italien gibt es dafüreine grüne Nummer, die unverzüglichanzurufen ist, um die Karte zu blockieren.Im Ausland wechselt diese Nummervon Staat zu Staat. Informieren Siesich bei Ihrer Bank über die jeweiligeTelefonnummer im Ausland.KreditkartenAufgrund der großen Nachfrage und derimmer größer werdenden Akzeptanz wirddas Angebot an internationalen Kreditkartenimmer vielfältiger. Buchungen inmanchen Hotels und Mieten von Leihautoskönnen im Ausland oft nur noch mitKreditkarte vorgenommen werden. Inbeiden Fällen gilt die Kreditkarte gleichzeitigals Kaution. Die jährlichen Kostenwechseln je nach Art der Karte und bewegensich zwischen 25 Euro und 150 Euro.155


156ReisenFür jede Bargeldbehebung im Ausland bezahlenSie eine Gebühr zwischen 3% bis4%, bei manchen Karten gilt ein Mindestkostensatzvon 5 Euro. Für Bargeldbehebungenist die Bankomatkarte günstiger!Es gibt einen Höchsttages- oder -wochensatz,der von Karte zu Karte verschiedenist. Keine Kosten fallen in derRegel für den Einsatz der Kreditkartezur direkten Bezahlung im Ausland an.Einige Kreditkarten bieten zusätzlicheGratis-Leistungen (wie beispielsweiseFlug- oder Hotelbuchungen, ärztlichenBeistand in Notsituationen, Versicherungen).Je besser und teurer die Kreditkarte(einige werden erst ab einem bestimmtenEinkommensniveau ausgegeben), umsomehr Leistungen sind damit verbunden.Traveller‘s ChequesTravellers’ Cheques sind nach wie vor einvorteilhaftes Zahlungsmittel für Auslandsreisende.Reiseschecks werden überall angenommen,höchstens bei sehr kleinenBanken könnten Sie Wechselproblemehaben. Die Schecks werden vor Reiseantrittim eigenen Land gekauft, und zwarmöglichst in der Währung des jeweiligenReiselandes. Sollte das nicht möglich sein,empfiehlt es sich, die Reiseschecks in Eurooder in US-Dollars ausstellen zu lassen.Der Wechsel dieser Schecks erfolgt ingleicher Weise wie der Wechsel von Devisen:Der Reisescheck wird <strong>zum</strong> aktuellenKurs in die örtliche Währung gewechselt– dazu kommen noch die Bankgebühren(im Allgemeinen zwischen 1% und 2%).Reiseschecks sind ein relativ sicheres Zahlungsmittel,da die Schecks <strong>zum</strong> Zeitpunktdes Kaufes und beim Ausstellen vom Inhaberoder der Inhaberin unterschriebenwerden müssen. Bei Diebstahl erfolgtrelativ problemlos eine Rückvergütung.Nach der Verlustanzeige bei der Polizeikann bei jeder beliebigen Bank rückvergütetwerden. Allerdings ist es unbedingterforderlich, dass alle vorgeschriebenenSicherheitsbestimmungen für dieses Zahlungsmitteleingehalten wurden; normalerweisewerden diese bei der Aushändigungder Schecks abgeklärt oder in einemInformationsblatt beigelegt.Gesundheit auf ReisenMedizinische Erstbehandlungen unddringende BehandlungenWer aus Urlaubs-, Studien- oder aus beruflichenGründen in eines der EU-Mitgliedsländerfährt, sollte den Vordruck E111 bei sich haben. Damit wird die Deckungdurch ein Krankenversicherungssystemin einem der Mitgliedsländer belegtund die so genannte medizinischeErst- und/oder dringliche Behandlung imjeweiligen Aufenthaltsland ist gesichert.Ähnliches gilt auch für Nicht-EU-Länder,mit denen Italien bilaterale Abkommenim Gesundheitsbereich geschlossen hat(überprüfen Sie die Länderliste bei IhremSanitätsbetrieb): Fordern Sie die Vordruckean und behalten Sie diese während desgesamten Auslandsaufenthalts. Damit dieAngelegenheit wirklich stimmt, müsstenSie sich im Ausland mit Ihrem Vordruck zurdort zuständigen Krankenkasse oder Sanitätsbehördebegeben und sich eine Bestätigungausstellen lassen, die Ihre Rechte inder jeweiligen Form und Sprache belegt.Unter medizinischen Erstbehandlun-


Reisen157gen und dringenden Behandlungensind alle medizinischen Behandlungenzu verstehen, die bei einer unvermitteltauftretenden Krankheit oder einemUnfall im Ausland notwendig sind.Falls Sie Ausgaben bestreiten müssen,um die Behandlung zu ermöglichen, lassenSie sich eine Rechnung, Quittungoder Empfangsbestätigung der entsprechendenEinrichtung (Ordination, Krankenhaus,Apotheke, Sprengel...) ausstellen,damit Sie nach Ihrer Rückkehrnach Italien bei Ihrem Sanitätsbetriebdie Rückerstattung beantragen können.Die Rückerstattung erfolgt gemäßGebührenordnung des besuchtenLandes!Medizinische Erstbehandlungohne den Vordruck E 111Falls Sie sich vor der Abreise den VordruckE 111 nicht besorgt haben und im Auslandmedizinische Erstbehandlung benötigen,müssen Sie die Kosten für die beanspruchtenLeistungen im Aufenthaltsland tragen.Lassen Sie sich auch hier Rechnungen undQuittungen oder beides ausstellen undbeantragen Sie sofort nach Ihrer Rückkehrnach Italien die Rückerstattung, dieebenfalls auf der Grundlage der im Aufenthaltslandgeltenden Gebührenordnungerfolgt.Wenn das Reiseziel einNicht-EU-Land istIn Nicht-EU-Mitgliedsländern, mit denenItalien keine bilateralen Abkommen fürmedizinische Behandlung geschlossenhat (z.B. die USA), ist der Vordruck E 111ungültig und Sie müssen die Kosten selbstübernehmen, normalerweise die gesamtenArzt- und Spitalkosten ohne Möglichkeiteiner Rückvergütung bei Ihrer Rückkehrnach Italien. Erkundigen Sie sich, obes sich nicht empfiehlt, vor der Abreise


158Reiseneinen entsprechenden Versicherungsvertragabzuschließen.Schadenersatz fürentgangene UrlaubsfreudeLaut Urteil des Europäischen Gerichtshofesvom 12. März 2002 haben Urlauberinnenund Urlauber Anrecht auf Schadenersatzfür entgangene Urlaubsfreude.Artikel 5 der Richtlinie zu den Pauschalreisen(Nr. 90/314/EWG) gebietet denMitgliedstaaten, bei der Umsetzung derRichtlinie alle erforderlichen Maßnahmenzu treffen, damit der Reiseveranstalterdie Schäden ersetzt, die der Kundschaftaus der Nichterfüllung oder einer mangelhaftenErfüllung des Vertrages entstehen.Weiters besagt Artikel 5, dass dieMitgliedstaaten zulassen können, dass beiimmateriellen Schäden die Entschädigungvertraglich beschränkt wird, soweit dieseBeschränkung nicht unangemessen ist. ImUmkehrschluss bedeutet diese Bestimmung,dass grundsätzlich ein Anspruchauf Ersatz des immateriellen Schadensbesteht.Diese Auslegung wird auch durch die Tatsachebekräftigt, dass die Entschädigungder entgangenen Urlaubsfreude nur ineinigen Mitgliedstaaten ausdrücklich gesetzlichverankert ist und das Fehlen einersolchen Pflicht in anderen EU-Ländernzu spürbaren Wettbewerbsverzerrungenführen würde, da laut Kommission immaterielleSchäden in diesem Bereich häufigzu verzeichnen sind.Eine solche Interpretation ist auch gemäßArtikel 14 des italienischen Pauschalreisen-Gesetzesmöglich, da dieser auch nurallgemein von Schadenersatz spricht.Time-SharingTime-Sharing heißt eigentlich „Zeit teilen”.So ist es beispielsweise möglich, füreine oder mehrere Wochen im Jahr in einerFerienwohnung ein „Wohnrecht aufZeit“ zu kaufen, meistens allerdings aufsehr lange Zeit (30 Jahre und mehr). Umzu vermeiden, dass die Ferien immer amselben Ort und zur selben Zeit verbrachtwerden, gibt es Agenturen, die Austauscheorganisieren.Timesharing-Verträge werden häufig mitaggressiven Verkaufsmethoden im Rahmenvon Verkaufsveranstaltungen verkauft.Solche Verkaufsveranstaltungenfinden immer häufiger auch an Urlaubsortenstatt.Als Kapitalanlage ist Time-Sharing ungeeignet,denn es fallen jährliche Instandhaltungskostenund Kosten für die Mitgliedschaftim Tauschpool sowie für jedeeinzelne Leistung an. Außerdem ist dieTimesharing-Branche äußerst anfällig fürInsolvenzen. Das Teileigentum ist auf einemtotal übersättigten Markt vielfachunverkäuflich. Sollte es zu rechtlichenSchwierigkeiten kommen, so muss – vorallem im Ausland – mit hohen Gerichtsspesengerechnet werden.Rücktritt und weitere Rechte:Das italienische Timesharing-Gesetz wurdelaut EU-Richtlinie umgesetzt. Es siehtvor, dass:• der Vertrag, bei sonstiger Nichtigkeit,schriftlich verfasst sein muss und zwarin der Sprache des Staates, in welchemder Konsument oder die Konsumentin


ansässig ist oder in einer Sprache nacheigener Wahl;• ein bedingungsloses Rücktrittsrechtvon 10 Tagen ab Vertragsabschluss(Einschreibebrief mit Rückantwort)gilt;• der Verkäufer bzw. die Verkäuferin dieVertragskosten nur zurückverlangenkann, sofern sie genau geführt und belegtsind;• der Vertrag innerhalb von drei Monatendurch schriftlichen Rücktritt rückgängiggemacht werden kann, wennwichtige, gesetzlich vorgesehene Angabenfehlen, wie z. B. der Hinweis aufdas Rücktrittsrecht, genaue Angabenüber Identität und Adresse des Verkäufersu. a.. In einem solchen Fall hat derVerkäufer bzw. die Verkäuferin keinRecht auf Spesenrückvergütung;• der Verkäufer bzw. die Verkäuferinkeine Anzahlung vor Ablauf der Zehn-Tage-Frist verlangen darf! Jegliche Artvon Anzahlung ist rechtswidrig.Alle EU-Mitgliedsstaaten haben die Richtlinieumgesetzt, so dass europaweit einMindestschutz für alle Verbraucherinnenund Verbraucher gewährleistet wird, darunterdas Rücktrittsrecht von mindestenszehn Tagen. In der Regel wird jedoch dasRecht jenes Staates angewandt, in welchemdie Immobilie steht oder in welchemder Vertrag abgeschlossen wurde. AußerhalbEuropas gelten die oben genanntengesetzlichen Bestimmungen nicht!ReisenSie vorher den Rat einer unabhängigenFachperson ein!• Leisten Sie keine Anzahlungen, in welcherForm auch immer!• Unterzeichnen Sie keine an den Vertraggekoppelten Finanzierungsverträge,denn dabei handelt es sich meistum unkündbare Wucherverträge!Überbuchung im FlugverkehrEs passiert leider nicht selten, dass einPlatz im Flugzeug an zwei Passagiereverkauft wird und, sollte das Flugzeugausgelastet sein, einer der beiden wohloder übel am Boden bleiben muss. LautEU-Verordnung 295/91 können die ReisendenRechte geltend machen.Wann gelten diese Rechte?• Wenn es sich um einen Linienflug handeltund sich der Flughafen in der EUbefindet• wenn die Reisenden einen gültigenFlugschein mit bestätigter Buchung fürden betreffenden Flug besitzen• wenn sich die Reisenden rechtzeitig159• Lassen Sie sich zu keiner überstürztenUnterschrift hinreißen! Holen


Reisen160(innerhalb der von der Fluggesellschaftfestgesetzten Zeit für das Einchecken)am Abfertigungsschalter gemeldet haben.Worauf haben die Reisenden Anspruch?• Auf die vollständige Erstattung desFlugscheinpreises für den Teil der Reise,für den keine Beförderung stattfindetoder wahlweise auf die schnellstmöglicheBeförderung <strong>zum</strong> Endziel oderauf eine spätere Beförderung zu einemZeitpunkt ihrer Wahl. Entscheiden siesich für die schnellstmögliche Beförderung<strong>zum</strong> Endziel und erfolgt diese voneinem anderen Flughafen aus, so hatdie Fluggesellschaft die Kosten für dieBeförderung zu diesem Flughafen zutragen.• Auf die sofortige Zahlung einer finanziellenMindestausgleichsleistung inHöhe von 150 Euro bei Flügen bis zu3500 km, von 300 Euro bei Flügen vonmehr als 3500 km. Diese pauschaleEntschädigung kann um 50% gekürztwerden, wenn sich der Fluggast für dieschnellstmögliche Beförderung <strong>zum</strong>Endziel entschieden hat und die Verspätungbei einem Flug bis zu 3.500km weniger als zwei Stunden und beieinem Flug von über 3.500 km wenigerals vier Stunden beträgt. Die Entschädigungentspricht maximal dem Preisfür den Flugschein bis <strong>zum</strong> Endziel.• Die Fluggesellschaft muss zudem fürfolgende Kosten aufkommen: ein Telefongesprächoder ein Fax <strong>zum</strong> Zielort;Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenemVerhältnis zur Wartezeit,Unterbringung in einem Hotel, fallseine oder mehrere Übernachtungenerforderlich sind.SchadenersatzNicht beförderte Fluggäste haben dasRecht, zu einem späteren Zeitpunkt vorden zuständigen Gerichten auf Schadenersatzzu klagen, sofern sie nicht gegeneinen entsprechenden Ausgleich freiwilligvon der Buchung zurückgetreten sind.InformationspflichtDie Fluggesellschaft ist verpflichtet, allennicht beförderten Fluggästen ein Formblattauszuhändigen, in dem die Bestimmungenüber Ausgleichsleistungen beiNichtbeförderung aufgeführt sind. Fernermuss die Luftverkehrsgesellschaft dieRegeln festlegen, nach denen sie im Falleüberbuchter Flüge bei der Beförderungder Fluggäste verfährt, und dafür sorgen,dass diese Regeln in den Reisebüros undan den Abfertigungsschaltern der Luftverkehrsgesellschafteingesehen werdenkönnen.Bei PauschalreisenWurde der überbuchte Flug als Teil einerPauschalreise verkauft, ist die Luftverkehrsgesellschaftverpflichtet, den Veranstalterzu entschädigen, mit dem derFluggast einen Vertrag abgeschlossen hat.In diesem Fall muss der Veranstalter demFluggast diesen Betrag erstatten.


Verspätungenund GepäckverlustDie folgenden Hinweise beziehen sichauf Rückvergütung und Schadenersatzbei Beförderungsverträgen von Personenund Sachen. Bei Pauschalreisen werdenVergütungen und Schadensersatz vomentsprechenden Pauschalreisegesetz (gesetzesvertretendesDekret 111/95) geregelt.EisenbahnBei Verspätungen ist eine Vergütung nurbei Langstreckenzügen vorgesehen: Bei„Eurostar“-Zügen, wenn sie mit mindestens25 Minuten Verspätung fahren,bei IC- und EC-Zügen, wenn sie mitmindestens 30 Minuten Verspätungfahren und bei IC-Nachtzügen sowie Express-Zügen,wenn sie mit mindestens60 Minuten Verspätung fahren. Die Vergütungwird in Form eines Gutscheinesrückerstattet, der innerhalb von sechsMonaten verwendet werden muss.Keine Rückvergütung ist in Fällenvon höherer Gewalt vorgesehen, wiebei Streik, Besetzung der Bahngleisedurch Dritte, Naturkatastrophen u. a.Bei Verlust oder Beschädigung desGepäcks haftet die Bahngesellschaftnur, wenn sie Folge eines durchdie Bahn verursachten Unfalls sind.Gepäckverlust ist bis zu 516 Euro versichert(ausgenommen sind Handgepäck,Geldtaschen, Bargeld und Kreditkarten).Das Gepäck muss an eigens dafür vorgesehenenOrten aufbewahrt werden.FlugverkehrFalls der vorgemerkte Flug bei AbreiseReisenoder Ankunft Verspätungen aufweist,kann die Fluggesellschaft wegen nichttermingerechter Erfüllung der Vertragsleistungauf Schadenersatz verklagtwerden (mit dem Ankauf einesFlugtickets wird zwischen Fluggast undFluggesellschaft ein regulärer Beförderungsvertragim Sinne der Artikel 1678ZGB und 940 See.GB. abgeschlossen).Die Forderung könnte z. B. die Rückerstattungeines Teiles des Flugpreisessein. Die Fluggesellschaft kann auch fürden Schaden verantwortlich gemachtwerden, den der Fluggast durch verspäteteDurchführung des Transports erlittenhat. Falls die Gesellschaft versucht,sich durch eventuelle Sonderklauselnder Haftung zu entbinden, könnten dieseals missbräuchlich eingestuft werden,wie es Artikel 1469bis ff. ZGB vorsehen.Die Europäische Union hat den Fluggesellschaftenvorgeschrieben, im Falle des sogenannten Overbooking (d.h. wenn Ihnentrotz ordnungsgemäßem Flugticket undrechtzeitigem Check-in der Abflug verweigertwird, weil Ihr Platz bereits von eineranderen Person besetzt ist) Schadenersatzzu leisten. (Siehe Überbuchung)161


162ReisenBei Verlust oder Beschädigung des Gepäcksgibt es hingegen mehrere Bestimmungen:Für innerstaatliche Flüge gilt ein Rückvergütungssatzvon maximal 222,08 Europro Gepäckstück; gezahlt wird nur, wenndas Gepäckstück eingecheckt worden ist.Für internationale Flüge liegt die Höchstrückvergütungpro registriertem Gepäckstückbei 24 Euro pro Kilogramm (mitder Grenze für Freigepäck von 20 kg), fürHandgepäck bei 461 Euro pro Person (Abkommenvon Warschau von 1929). Es istdaher ratsam, vor allem für Wertsachen,das eingecheckte Gepäck getrennt zuversichern; das ist für jeden Flug möglich.Eine Alternative ist, beim Check-in eine„Erklärung über Wertsachen“ zu machen,die die Schadenersatzgrenze um ein Vielfacheserhöht.SchiffsverkehrFür Verspätungen ist kein Schadenersatzvorgesehen. Beim Gepäck werden auchhier unterschiedliche Bestimmungen angewandt,je nachdem, ob es sich um einenationale oder internationale Route handelt.Bei innerstaatlichen Verbindungenliegt der Höchstschadenersatz für eingechecktesGepäck bei 6 Euro pro Kilogramm(wenn es nicht versichert ist). Für nicht registrierteGepäckstücke wird hingegen garkeine Haftung übernommen, es sei denn,Sie können beweisen, dass die Verlustursacheauf ein Verschulden der Schifffahrtsgesellschaftzurückzuführen ist.Bei internationalen Verbindungen ist einRückvergütungssatz von maximal 10.000Goldfranken (ca. 25.000 Euro) vorgesehen,aber auch hier muss bewiesen werden,dass der Verlust auf ein Verschuldender Gesellschaft zurückzuführen ist (BrüsselerAbkommen von 1967).AutobusseFür Verspätungen ist kein Schadenersatzvorgesehen.Beim Gepäck hingegen muss das Unternehmennachweisen, dass es nicht für denSchaden verantwortlich ist.Wohnmobile:Rechte und PflichtenEs gilt grundsätzlich, zwischen Haltenund Campen zu unterscheiden, wie esdie Straßenverkehrsordnung und die entsprechendeVerordnung vorsehen. Diebeiden Möglichkeiten werden getrenntgeregelt, die Wohnmobilfahrer und -fahrerinnenhaben verschiedene Rechte undPflichten:HalteberechtigungWohnmobile sind Kraftfahrzeuge undunterliegen denselben Regeln wie andereFahrzeuge. Abgestellte Wohnmobilegelten unter folgenden Bedingungen lautStraßenverkehrsordnung nicht als Campingaufenthaltoder Zeltlager:• es darf sich nicht um Gebiete mit allgemeinemHalteverbot handeln (siehePunkt 2)• das Fahrzeug darf den Boden nur mitden Rädern berühren• das Fahrzeug darf keine Abflüsse ausstoßen,abgesehen von jenen des Motors• das Fahrzeug darf von der Straßenflächenicht mehr als die eigene Größebesetzen.


Daraus ergibt sich, dass es zugelassen ist,im Wohnmobil zu übernachten, soferndie oben angeführten Regeln beachtetwerden.Halteverbot sowie öffentliche und privateParkplätze mit waagrechter TrennschrankeDie jeweils zuständigen Behörden könnenHalteverbote für Wohnmobile nurdann erlassen, wenn die Maßnahmeauch alle anderen Fahrzeuge mit vergleichbarenEigenschaften, Größe undGewicht betrifft und wegen objektiverUnbefahrbarkeit erforderlich ist.Gleiches gilt für öffentliche Parkplätzeund öffentlicher Nutzung vorbehalteneprivate Freiflächen mit waagrechterTrennschranke, die mehr als zwei Meterhohen Fahrzeugen die Einfahrt versperrt.Die Trennschranken sind nur dann gerechtfertigt,wenn Hindernisse für dasAbstellen von Fahrzeugen der fraglichenGrößenordnung bestehen und nicht, umdie Fahrt oder den Aufenthalt solcherFahrzeuge zu unterbinden.ReisenRecht auf CampingaufenthaltVon Campingaufenthalt, Zeltlager oderÄhnlichem ist die Rede, wenn die beiPunkt 2 (Halteberechtigung) angeführtenBedingungen nicht erfüllt sind. Wenneine Leiter auf dem Boden steht, um denAufstieg <strong>zum</strong> Wohnmobil zu erleichtern,kann dies bereits als Campingaufenthaltausgelegt werden. Da Campingaufenthaltenicht als normaler Straßenverkehrzu verstehen sind, können die für dieStraßen zuständigen örtlichen Körperschaftendie Aufenthaltsmöglichkeitauf eigens ausgewiesene und entsprechendausgerüstete Flächen beschränken.Tatsächlich verweisen in vielen Gemeindenam Ortseingang Schilder auf einCampingverbot im gesamten Gemeindegebiet(das bedeutet keineswegs Halteverbot!).Es gehört zu den Aufgabender Personen, die das Wohnmobil fahren,vorab Erkundigungen über bestehendeCampingplätze längs der Reiseroute einzuholen.Gleiches gilt auch für die Toilettenanlagen,für das Entsorgen organischerAbfälle sowie von Trink- und Schmutzwasseraus der Anlage im Wohnmobil.Das Europäische Verbraucherzentrumhält einen vom gesamtstaatlichen Wohnmobilverband(Associazione NazionaleCoordinamento Camperisti) zur Verfügunggestellten Führer zu den Standortenmit sanitären Entleerungsanlagenin Italien bereit, an denen die Abwässerumweltgerecht entsorgt werden können.Campingführer sind in allen größerenBuchhandlungen Italiens erhältlich.163StrafmandateLaut Straßenverkehrsordnung kann bei


Reisen164der zuständigen Präfektur gegen Strafmandatebinnen 60 Tagen (ab demTag, an dem ein Beamter das Mandatpersönlich übergeben oder ab demTag, an dem das Mandat zugestelltwurde) Berufung eingelegt werden.Andernfalls ist es möglich, sich allerdingsbinnen 30 Tagen an die Gerichtsbehördezu wenden. Die Beschwerde ist aufStempelpapier in der Kanzlei der zuständigenBehörde vorzubringen. Wer die Beschwerdeführt, kann auch ohne anwaltlichenBeistand vor Gericht auftreten.Falls Beschwerde bei der Präfektur eingereichtwird, kann diese befinden, ob dasStrafmandat begründet ist oder nicht.Falls ja, wird eine Zahlungsverordnung erlassen,falls nein, wird verfügt, den Fall zuden Akten zu legen. Gegen die Zahlungsverordnungund gegen die Zahlungsaufforderungkann immerhin noch bei derGerichtsbehörde Berufung eingelegtwerden.• Erkundigen Sie sich vor Reisebeginnüber Campingplätze und sanitäreAnlagen auf italienischem Staatsgebiet– das Europäische Verbraucherzentrumverfügt über ein entsprechendesVerzeichnis!• Entsorgen Sie niemals organische Abfälle,Trink- oder Schmutzwasser ausder Anlage ihres Wohnmobils in dieUmwelt! Abgesehen davon, dass essich um ein Vergehen handelt, das mitGeldstrafen zwischen 60 f und 242 fgeahndet wird, verursachen Sie damiterhebliche Umweltschäden und Gefahrenfür die Gesundheit der ortsansässigenBevölkerung.


Umwelt und GesundheitUmwelt und GesundheitArzneimittel ______________________________________________________________________________________________________________________S. 166Autoverbrauchswerte ______________________________________________________________________________________________________S. 166Autofahren _______________________________________________________________________________________________________________________S. 167Batterien ___________________________________________________________________________________________________________________________S. 167Elektrosmog ______________________________________________________________________________________________________________________S. 167Holzbrettchen in der Küche ____________________________________________________________________________________________S. 169Heizen mit Holz _______________________________________________________________________________________________________________S. 169Holzschlitten _____________________________________________________________________________________________________________________S. 170Insektenstiche ___________________________________________________________________________________________________________________S. 170Kompost ____________________________________________________________________________________________________________________________S. 171Konservendosen _______________________________________________________________________________________________________________S. 171Kosmetika _________________________________________________________________________________________________________________________S. 172Lärm __________________________________________________________________________________________________________________________________S. 173Matratzen _________________________________________________________________________________________________________________________S. 174Müllvermeidung ______________________________________________________________________________________________________________S. 174Naturnahe Wiese _____________________________________________________________________________________________________________S. 175Obst und Gemüse ____________________________________________________________________________________________________________S. 175Pflanzen als Schädlingsbekämpfer _________________________________________________________________________________S. 176Putzschrank ______________________________________________________________________________________________________________________S. 177Regenwassernutzung _______________________________________________________________________________________________________S. 178Reparaturführer _______________________________________________________________________________________________________________S. 178Schimmelbildung bei Lebensmitteln _____________________________________________________________________________S. 178Schulsachen ______________________________________________________________________________________________________________________S. 179Tiere exotischer Herkunft _______________________________________________________________________________________________S. 180Tierrechte __________________________________________________________________________________________________________________________S. 181Tierversuche _____________________________________________________________________________________________________________________S. 181Tierschutz __________________________________________________________________________________________________________________________S. 182Tropenholz ________________________________________________________________________________________________________________________S. 184Umweltschutzpapier _______________________________________________________________________________________________________S. 185Wasser sparen __________________________________________________________________________________________________________________S. 186Zahnarztspesen ________________________________________________________________________________________________________________S. 187165


166Umwelt und GesundheitArzneimittelGenerika: Seit 1996 gilt in Italien dasGesetz über die so genannten Generika.Mit Dekret Nr. 323/96 wurde in derFolge die Vermarktung von Generika geregelt.Dabei handelt es sich um Arzneimittel,deren Patentrechte verfallen sind.Sie werden fortan unter dem Namen desHauptwirkstoffes (nicht mehr unter einemPhantasienamen) produziert undkönnen daher wesentlich billiger verkauftwerden (das Gesetz sieht einen Abschlagvon mindestens 20 % des Originalpreisesvor). Verschreibt der Arzt oder die Ärztinnicht von sich aus ein Generikum, so ist inder Apotheke auf Nachfrage ein solcheserhältlich.www.generici.com/italia.htm;www.altroconsumo.itBeipackzettel: Falls dem Medikamentkein deutschsprachiger Beipackzettel beiliegt,besteht die Möglichkeit, sich direktin der Apotheke einen deutschsprachigenBeipackzettel ausdrucken zu lassen. Istdies nicht möglich, so erteilt die Apothekerinoder der Apotheker die notwendigenAuskünfte.AutoverbrauchswerteDie Treibstoffkosten steigen, die Erdölreservenschwinden langsam dahin,die Umwelt wird durch den CO 2-Ausstoßbelastet: vor diesem Hintergrundwird es immer wichtiger, bereits beimKauf eines Autos die Verbrauchswertedes Treibstoffs zu vergleichen. DieDIN-Angaben der Fahrzeughersteller(Durchschnittsgeschwindigkeiten von 90und 120 km/h sowie für den Stadtverkehr)bieten brauchbare Anhaltswerte.Auch für die Aerodynamik (C w-Wert)sollten Sie sich interessieren. Je geringerdieser Wert, desto günstiger ist der Spritverbrauch.Wenn ein Fahrzeug auf 100 Kilometereinen Liter weniger verbraucht,so bringt das im Jahr bei 15.000 KilometernFahrleistung immerhin eine Einsparungvon 150 Litern Treibstoff. Besondersgünstig und umweltschonend sind Methan-und Flüssiggasautos.


Umwelt und GesundheitAutofahrenDas persönliche Fahrverhalten beeinflusstden Umfang des Kraftstoffverbrauchserheblich.• Den Motor nicht im Standwarmlaufen lassen; moderne Fahrzeugesind ohnehin mit einer Start- undWarmlaufautomatik ausgestattet.• Rasch hochschalten und möglichst ineinem hohen Gang fahren (niedrigeDrehzahl).• Bei Wartezeiten von mehr als drei Minuten(Bahnschranke, Stau, Ampeln)lohnt es sich, den Motor abzuschalten.Bei drei Minuten Leerlauf verbrauchenSie schon etwa so viel Kraftstoffwie für einen halben KilometerFahrbetrieb.• Bei den meisten Fahrzeugen reicht esaus, mit etwa ¾ Gas zu beschleunigen;das ist aber nur dann wirtschaftlich,wenn der Wagen nicht immer gleichabgebremst werden muss (Stadtverkehr,Stau).• Bei kaltem Motor (unter 0° Außentemperatur)liegt der Spritverbrauchbei einem Mittelklassewagen für dieersten drei bis fünf Kilometer höherals normal. Kurzstreckenfahrten sindalso die teuersten, deshalb: auf Radund Bus umsteigen oder zu Fuß gehen!• Durch eine vorausschauende Fahrweisekönnen Sie ebenfalls Kraftstoff sparenund damit direkt Einfluss auf denTreibstoffverbrauch nehmen.Batteriennach Gebrauch zurückBereits seit Oktober 1998 sind Handelund Kommunen verpflichtet, ausgedienteBatterien und Akkus kostenlos zurückzunehmen.Stichproben der Verbraucherverbändehaben jedoch ergeben, dass dieVerbraucher nur unzureichend über dasRückgaberecht und die Rückgabepflichtinformiert sind.Grundsätzlich gilt: Batterien gehörennicht in den Hausmüll!Alle alten Batterien und Akkus müssenim Handel zurückgegeben oder bei einerkommunalen Sammelstelle abgegebenwerden.Die Händler müssen Batterien kostenloszurücknehmen, auch wenn keine neuenBatterien gekauft werden. Die Händlermüssen allerdings nur die Typen zurücknehmen,die sie auch in ihrem Geschäftführen. Auch Starterbatterien aus Autoskönnen kostenlos zurückgegeben werden.Wenn beim Kauf einer neuen Batteriekeine alte abgegeben wird, muss derHändler allerdings ein Pfand von 7,50Euro verlangen, welches bei Rückgabe derverbrauchten Batterie erstattet wird.ElektrosmogElektrosmog ist Umweltverschmutzungdurch technische Felder und Strahlungund geht von elektrischen Leitungen,Geräten, Sendern, elektrisch geladenenOberflächen und magnetisierten Materialienaus. Elektrosmog wird physikalisch167


168Umwelt und Gesundheitin fünf unterschiedliche Bereiche gegliedert:• Elektrische Wechselfelder• Magnetische Wechselfelder• Elektromagnetische Strahlung• Elektrische Gleichfelder• Magnetische GleichfelderElektrosmog und GesundheitZellen, Gewebe und Organe in unseremKörper verständigen sich nicht nur überchemische Botenstoffe, sondern auch überelektrische Signale. Damit sind Menschenelektromagnetische Wesen. Elektrosmogkann unter anderem das vegetative undzentrale Nervensystem, Hormone, Chromosomenund Zellen beeinflussen undstören. Eine zu lange und zu starke Elektrosmogbelastungkann darüber hinauszu verschiedenen Krankheiten führen.Menschen, die besonders stark auf elektromagnetischeBeeinflussung von außenreagieren, sind elektrosensibel. Die ZahlElektrosensibler steigt weltweit an. Ursacheist wahrscheinlich die Belastung imKilohertz-Bereich (Monitore, Notebooks,Energiesparlampen) und im oberen Megahertz-Bereich(Mobiltelefon, -sendeanlagenund Schnurlostelefone).In allen Geräten, die Elektrizität verbrauchen,einschließlich der Strom führendenKabel, entstehen elektrische und magnetischeFelder. Die eventuell schädliche Wirkungdieser Felder auf den menschlichenOrganismus ist in der wissenschaftlichenDiskussion allerdings immer noch strittig.Es gibt viele Möglichkeiten, die Einwirkungniederfrequenter elektrischer undmagnetischer sowie hochfrequenter elektromagnetischerFelder individuell zu verringern.Abstand haltenIn den meisten Fällen nimmt die Intensitätsowohl niederfrequenter als auch hochfrequenterFelder mit dem Abstand vonder Quelle stark ab. Daher kann durcheine Vergrößerung des Abstands in vielenFällen bereits mit einfachen Mitteln dieFeldeinwirkung deutlich reduziert werden.Beispiele: Netzbetriebene Radioweckernicht direkt neben den Kopf stellen; Babyphonemit möglichst großem Abstandneben das Kind legen.Unnötige Quellen abschaltenIn vielen Fällen bleiben Geräte eingeschaltet,auch wenn sie nicht benötigtwerden. Dies gilt auch für den Standby-Betrieb von Geräten. Dadurch wird nicht


nur unnötig Strom verbraucht, was Geldkostet und die Umwelt belastet, sondernes entstehen auch magnetische Felder, dievorsorglich vermieden werden können.Dauer der Einwirkung verringernAuch die Dauer der Einwirkung kannhäufig mit einfachen Mitteln verringertwerden. Beispiele: Geräte, deren Betriebnicht benötigt wird, ausschalten odersich von laufenden Geräten entfernen.Das Telefonieren über ein Mobiltelefon(Handy sowie Schnurlostelefone nachDECT-Standard) sollte auf das Nötigstebegrenzt werden, da die auftretendengepulsten Signale der Geräte sehr hoheFeldstärken erreichen können. Das Festnetztelefonist für längere Gespräche diebessere Alternative.Lassen Sie elektrische und magnetischeFelder und elektromagnetischeStrahlung am Schlafplatz, im Wohnbereichund am Arbeitsplatz von einemqualifizierten Messtechniker nach demStandard der biologischen Messtechnik(SBM) messen und holen Sie Vorschlägezur Reduzierung ein. Messergebnisse undVorschläge müssen schriftlich ausgehändigtwerden.www.salzburg.gv.at/umweltmedizinwww.buergerwelle.dewww.gigaherz.chUmwelt und GesundheitHolzbrettchen in der KücheHolzbrettchen sind <strong>zum</strong> Schneidenvon Lebensmitteln hygienischer alsPlastikbrettchen, denn Holz enthältbestimmte antibakterielle Wirkstoffe, diees verhindern, dass sich Erreger daraufhalten können. Auf Plastikbrettchenhingegen halten sich die Bakterien nichtnur länger, sie vermehren sich sogar noch.Doch nicht nur der hygienische Aspektspricht für Holz. Beim Schneidenauf Plastikbrettchen werden Messerwesentlich schneller stumpf undmüssen schneller ersetzt werden, wasIhre Haushaltskasse unnötig belastet.Außerdem wird bei der Herstellung wieauch beim Recycling von Holzbrettchendie Umwelt so gut wie nicht belastet. Undabgesehen davon, halten Holzbrettchenwesentlich länger und sind meist auchnoch preiswerter!Heizen mit HolzHolz ist ein nachwachsender Energieträgerund als solcher ein ökologisch sinnvollerund nachhaltiger Brennstoff. Läuftdie Verbrennung jedoch nicht richtig ab,ist der Rauch voller Schadstoffe, bis hin<strong>zum</strong> Supergift Dioxin. Diese Schadstoffentwicklungkann (und muss) vermiedenwerden. Daher sind beim Verheizen vonHolz einige Regeln einzuhalten.• Holz ist nur bei vollständigerVerbrennung ein sauberer Brennstoff• das Holz mindestens zwei Jahre langtrocknen; belüftet und vor Regen ge-169


170Umwelt und Gesundheitschützt im Freien lagern• Feuerstätte nach Bedienungsanleitungbetreiben• Anheizphase (es kommt zu einem erhöhtenAuftreten von Zersetzungsprodukten)mit zerkleinertem Feuerholzmöglichst schnell durchlaufen lassen• für ausreichende Luftzufuhr bei derVerbrennung sorgen• in der Ausbrandphase die Luftzufuhrnicht völlig drosseln – es besteht dieGefahr der Kohlenmonoxidbildung• die Holzmenge dem Wärmebedarf anpassen;lieber häufiger kleinere Mengenauflegen als seltener größere Mengen• Harzhaltiges Holz (Kiefernholz) vermeiden.HolzschlittenKlassische Holzschlitten sind zwar etwasteurer, dafür aber wesentlich stabiler undauch langlebiger als Kunststoffschlitten.Falls der Holzschlitten beschädigt wird,können beschädigte oder durchgebrocheneStreben ersetzt oder repariert werden,was bei Plastikmodellen nicht der Fall ist.Ferner belasten die Kunststoffe bei derProduktion und bei der Entsorgung dieUmwelt.Wenn der Schlitten nicht benutztwird, die Kufen mit Wachs überziehenund ihn in einem trockenen Raumlagern. So übersteht er sicher alle Wintereiner Kinderzeit.InsektensticheDas Gift von Bienen, Wespen und Stechmückenruft Abwehrreaktionen des Körpershervor, die in der Regel zu gerötetenund juckenden Hautirritationen führen.Natürliche Hausmittel lindern dieseharmlosen Reaktionen:• Bei Wespen- oder Bienenstichenimmer zuerst den Stachel vorsichtigentfernen. Dabei darf dieGiftblase am Ende des Stachels nichtberührt oder zerdrückt werden.Kompressen mit Meerrettich- odergepresstem Zwiebelsaft wirken desinfizierend,schmerzstillend, verhinderneine Entzündung und lassen dieSchwellung abklingen. Ähnlich wirktes, wenn frisch geschnittene ZwiebeloderZitronenscheiben auf die Einstichstellegelegt werden. Eine Entzündunglässt sich auch verhindern, indemdie Einstichstelle mit Alkohol, KölnischWasser oder Salmiakgeist betupftwird. Der Juckreiz wird dadurch gelindert,dass die Einstichstelle mit nasserKernseife abgerieben oder mit Honigbestrichen wird. Leichte Schwellungengehen zurück, wenn sie mit Eiswürfelngekühlt werden. Wird die Einstichstellemit frisch zerriebenen Blättern vonBreitwegerich, Zitronenmelisse oderSalbei eingerieben, lassen Schmerz undSchwellung bald nach.• Stiche im Mund- und Rachenbereichkönnen lebensgefährlich sein. Fallsmöglich, Eisstückchen lutschen oder


eiskalte Getränke zu sich nehmen, umdas Anschwellen zu verhindern. Soforteinen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen!Bei allergischen Reaktionen wie starkenSchwellungen, Blässe, Atemnot, Schwitzen,beschleunigtem Puls, Bewusstlosigkeitoder Kreislaufstörungen sofort denNotarzt verständigen!KompostSelbstkompostierte Erde erhält bei Erdentestsimmer wieder die besten Noten.Wer ein Stück Garten besitzt, sollte daherseine organischen Abfälle aus Gartenund Küche selbst kompostieren. Ob imBehälter oder auf dem Komposthaufen(„Kompostmiete“) – wenn einige Regelneingehalten werden, gelingt der Kompost,ohne zu riechen und ohne Nagetiereanzulocken.Als unterste Schicht immer Äste undZweige, so genanntes Strukturmaterial,verwenden. Darauf kommen frischeAbfälle, auf diese wiederum eine dünneErdschicht, dann wieder Strukturmaterial.Dies lagenweise bis zu einer Höhe voncirca einem Meter wiederholen, dann mitKompostflies abdecken. Alle vier Wochenden ganzen Haufen oder den Inhalt desBehälters umsetzen. Dadurch wird derKompostierprozess beschleunigt und Nagetierewerden ferngehalten. Feucht, abernicht nass halten. Nach ca. sechs Monatenabsieben, Siebreste für das Aufsetzen desneuen Haufens verwenden.Umwelt und GesundheitKonservendosen: sofort leerenWeißblechdosen sind mittlerweile zu einemviel verwendeten Verpackungsmaterialgeworden und aus den Geschäftennicht mehr wegzudenken. DieseDosen haben eine dünne Zinkauflage,die aber meistens lackiert ist. Die Lackierungsoll verhindern, dass Zinkbestandteilein die Lebensmittel kommen.Nach dem Öffnen kommt es jedochzur Korrosion und damit zu einerAblösung der Zinkverkleidung.Als starke Zinklöser gelten z. B. Tomatenmark,Bohnen, Spargel und verschiedeneFrüchte.Füllen Sie also den Inhalt nach dem Öffnensofort um, wenn Sie nicht alles verbrauchen.Beim Kauf von Konserven solltenSie darauf achten, dass es sich nichtum eine Lötdose handelt. Diese erkennenSie am Lötloch in der Mitte der Dose.Viele der aus deutscher Produktion stammendenDosen sind unbedenkliche Falzdeckeldosen,die Sie leicht am etwas hochstehenden Deckelrand erkennen können.Die leeren Dosen müssen nicht ausge-171


172Umwelt und Gesundheitspült werden, bevor sie entsorgt werden(Grüner Punkt in gelbe Tonne). Das erledigtdie „biologische Reinigungsstufe“von selbst und Sie sparen Wasser.Getränkedosen aus Aluminium verursachenmehr als nur Müll. Bauxit, derRohstoff für Getränkedosen, kommtunter anderem auch aus dem brasilianischenRegenwald. Nicht nur Pflanzenund Tiere müssen in Grande Carajas fürden Bauxit-Abbau dem Bagger weichen,auch den dort lebenden Indianerstämmenwird der Lebensraum genommen.Damit nicht genug: Die Luft wird bei derHerstellung der Dosen mit gefährlichenGasen belastet und der Boden mit giftigenSchwermetallen verseucht. Auchbeim Recycling der Dosen entstehen wiedergiftige Gase. Und sowohl bei der Produktionals auch beim Recycling wird vielEnergie verbraucht. Pfandflaschen dagegensind 50 – 60 Mal wieder verwendbar.Sie können selbst entscheiden. NutzenSie diese Möglichkeit!KosmetikaDie Schönheitsindustrie boomt. Entsprechendgroß ist das Angebot an Produkten,die schön machen, schön erhalten, schönaussehen lassen sollen. Der Werbeetatder Kosmetikindustrie ist enorm hoch,wir zahlen diese Kosten über die Produktemit. Kosmetika setzen in hohem Maßeauf ansprechende Verpackung. Mogelpackungensind weit verbreitet. Ein weitererWermutstropfen sind die Tierversuchebei der Produktentwicklung.In Umsetzung einer EU Richtlinie von2003 (2003/25CE und 2003/80/EG)will Italien Tierversuche für die Produktionvon Kosmetika und ihren Inhaltsstoffen,sowie den Verkauf vonKosmetika, die mithilfe von Tierversuchenhergestellt wurden, bis 2013schrittweise verbieten.Hilfe bei der Auswahl individueller Kosmetikbieten die vielen Produkttests inden einschlägigen Testzeitschriften. Jenach Gewichtung der Zeitschrift stehen


als Testkriterium die Auswirkungen aufGesundheit und Umwelt, die Inhaltsstoffesowie die Preisgestaltung im Vordergrund.LärmLärm ist ein Stressfaktor, der das Wohlbefindenvon Mensch und Tier beeinträchtigt.Wann Geräusche als Lärm wahrgenommenwerden, lässt sich wissenschaftlichnicht exakt bestimmen, da dies vonMensch zu Mensch und von Tier undTier anders empfunden wird. Dass Lärmkrank macht, ist aber unumstritten. Werständig großer Lärmbelastung ausgesetztist, kann schwerhörig werden, und dieserSchaden ist irreparabel. Solche Gefahrenexistieren nicht nur an Arbeitsplätzen,sondern auch im Freizeitbereich, z.B. inDiskotheken und bei kontinuierlicherWalkman-Benutzung. Auch der einmaligeKnall einer Spielzeug-Pistole kann ein Gehördauerhaft zerstören. Darüber hinaushaben viele Untersuchungen Einflüssedes Umwelt-Lärms auf Schlaf, Blutdruck,Herz-Kreislauf-System und Hormonproduktiongezeigt.Lärm und SchlafDas Gehör ist rund um die Uhr geöffnetund bereit, den ganzen Körper zuaktivieren. Während der Nacht könnenauch Geräusche, die wir tagsüber kaumwahrnehmen, die Erholungswirkung desSchlafs beeinträchtigen; lautere Geräuschekönnen <strong>zum</strong> Aufwachen führen.Am Morgen nach gestörten Nächten istdie Leistungsfähigkeit herabgesetzt, bzw.sind größere Anstrengungen notwendig,Umwelt und Gesundheitum die normale Leistung zu erbringen.Wenn Schlafstörungen chronisch werden,können dauerhafte Gesundheitsschädeneintreten. Die Welt-Gesundheits-Organisation(WHO) empfiehlt, nachts inSchlafräumen einen Mittelungspegel von35 dB(A) nicht zu überschreiten und Spitzenpegelüber 45 dB(A) zu verhindern,um vor Schlafstörungen zu schützen. DieAußenpegel sollten 45 dB(A) Mittelungspegelnachts nicht überschreiten, damitein Schlaf bei offenen Fenstern möglichist.Lärm und Kreislauf-VeränderungenLaute Geräusche führen regelmäßig <strong>zum</strong>Zusammenziehen der Blutgefäße, unddiese Reaktionen treten auch dann auf,wenn Menschen schon seit Jahren in lautenUmgebungen leben. Manche Untersuchungenhaben eine chronische Erhöhungdes Ruhe-Blutdrucks bei Lärm belastetenMenschen festgestellt. Darüberhinaus steigt die Wahrscheinlichkeit einesHerzinfarkts, wenn Menschen tagsüberVerkehrslärm-Mittelungspegeln oberhalbvon 65 dB(A) ausgesetzt sind. Die WHOempfiehlt, Außen-Mittelungspegel von55 dB(A) tagsüber nicht zu überschreiten.• Gesellschaft fürLärmbekämpfung e.V.http://www.gfl-online.de• Deutscher Arbeitsring für Lärmbekämpfung(DAL)http://www.dalaerm.de/awl0004b.htm• Bundeszentrale für gesundheitlicheAufklärunghttp://www.bzga.de/bzga_stat/lug/173


174Umwelt und GesundheitMatratzenMatratzentests sind nicht nur in denTestmagazinen, sondern auch bei denVerbraucherinnen und Verbrauchern einDauerthema. Bewertet werden meistensfolgende Kriterien: Liegeeigenschaften,Schlafklima, Haltbarkeit, Bezug, Gesundheitund Umwelt sowie die Handhabung.Auf dem Markt angeboten werden Matratzenunterschiedlichster HerstellungsundMaterialart: von der Latex- zur Federkernmatratzebis hin zur Schaumstoffmatratze,sowie Modelle mit Luftfüllungund mit Wasser gefüllte Matratzen. Diebeiden letzten schneiden bei den Testsweniger gut ab, weil die Liegeeigenschaftdeutlich eingeschränkt ist, unangenehmerGeruch entstehen kann oder weil sieschwerer zu handhaben und teurer sind.Schaumstoffmatratzen wiederum fallendurch hohe Schadstofffrachten auf.Bei den anderen Matratzentypen kommtes eher auf den persönlichen Anspruchan. In den Urteilen der unabhängigenTester schneiden alle Typen etwa gleichgut ab. Empfohlen wird allerdings ein ausgiebigesProbeliegen vor dem Kauf unddieses sollte in ausgeruhter Verfassungerfolgen. Der Idealzustand wäre dann erreicht,wenn der Händler die Matzratzefür einige Zeit <strong>zum</strong> Probeliegen mit nachHause gäbe.• Damit die Matratze möglichstgleichmäßig abgenützt wird, ist siemindestens viermal im Jahr umzudrehenund zwar in Quer- und Längsrichtung.• Regelmäßig zu lüften und abzusaugensind Matratzen auch deshalb, weil sichdie Hausstaubmilben bekanntlich inFugen und Ritzen von Bett und Matratzeaufhalten, wo sie sich hauptsächlichvon Hautschuppen ernähren.• Milbendichte Bett- und Matratzenbezügehalten den Tests unabhängigerPrüfer oft nicht stand, weil sie nichtwirklich milbendicht sind oder mitMilben tötenden und dem Menschenschadenden Schadstoffen belastet sind.Empfehlenswert ist es, den Milben dasLeben schwer zu machen, indem mandie Bettwäsche möglichst täglich draußenoder bei offenem Fenster aufschütteltund sie alle zwei Wochen wechselt.MüllvermeidungMüll vermeiden heißt in erster Linie, Rohstoffeund Energie zu sparen. Deshalbsollten wir vor dem Kauf von Konsumartikelnerst einmal darüber nachdenken, obwir wirklich alles brauchen, was wir gernehaben möchten. Irgendwann einmal wirdnämlich alles zu Müll.• Achten Sie beim Kauf von Warenauf Qualität, Langlebigkeit und Reparaturfreundlichkeit.Auch das hilft,unsere Müllberge zu verringern.• Wählen Sie Produkte auch nach derVerpackung aus. Bevorzugen Sie inerster Linie Mehrweggebinde, weitersVerpackungsmaterialien, die sinnvollrecycelt werden können. Meiden Sie


Aluminiumdosen, Weichschäume, Verbundmaterialienund ähnlich Umweltbelastende Verpackungen. Bei Obstund Gemüse genügt meistens ein Papiersackl.• Vermeiden Sie Werbeprospekte durchdas Anbringen des Gelben Pickerls derVerbraucherzentrale an Ihrem Briefkasten.• Verwenden Sie aufladbare Batterien.• Praktizieren Sie die getrennte Müllsammlung,kompostieren Sie Ihre organischenAbfälle selbst, wenn Sie einStück Garten haben.Umwelt und Gesundheitauf naturnahe Lebensräume angewiesen.Eine naturnahe Wiese bietet – anders alsein gepflegter Rasen – vielen LebewesenRaum. So können hier Heuschrecken,Grillen, Schmetterlinge und Käfer leben.Bienen und Hummeln finden an einheimischenWildstauden Nahrung, SingvögelNistplätze. Die Wiese wird nur zwei Maljährlich (Juni und Oktober) gemäht undso kann mit der Zeit wieder Artenreichtumentstehen. Durch naturnahe Gärtenund Wiesen kann natürlicher Lebensraumwieder gewonnen werden.175Online-Flohmarktwww.provinz.bz.it/trendLandesumweltagenturwww.provinz.bz.it/umweltagenturNaturnahe WieseEinheimische Tier- und Pflanzenarten sindObst und GemüseKaufen Sie Obst und Gemüse aus derRegion und der Jahreszeit entsprechend.Dadurch entfallen weite Transportwegeund Sie kaufen keine im Treibhausgezüchteten teuren Lebensmittel.Wer <strong>zum</strong> Beispiel Erdbeeren im Januaressen will, der bekommt sicherlich keinefrische Ware. Gleiches gilt natürlich auch


176Umwelt und Gesundheitfür andere frische Obst- und Gemüseartenaus der Ferne (in allen Jahreszeiten).Oft wird das Obst künstlich (mit Chemieoder durch Temperatur) gereift.Pflanzen zurSchädlingsbekämpfungWurzeln, Blätter und Blüten von Pflanzenkönnen Stoffe ausscheiden, die aufbestimmte Schädlinge oder Krankheitserregerhemmend bzw. abwehrend wirken.• gegen Kohlweißlinge:Dill, Salbei, Rosmarin, Thymian, Pfefferminze,Beifuss, Tomaten und Sellerie,oder Kohl kombiniert mit Tomaten,oder die Kombination Sellerieund Kohl (mit Kräuterrandpflanzung)• gegen Mäuse und Wühlmäuse:Knoblauch, Kaiserkronen, Wolfsmilch,Hundszunge, Steinklee, Sonnenblumenund Narzissen oder die KombinationNarzissen entweder mit Steinklee(auf Baumscheiben) Sonnenblumenoder Narzissen (als Randpflanzen)• gegen Mehltau:Knoblauch und Schnittlauch oder dieKombination Schnittlauch mit Knoblauchpflanzen(unter Obstbäumen)oder Erdbeeren kombiniert mit Rosen• gegen Ameisen:Lavendel, Rainfarn und Feldsalat oderdie Kombination Rosen und Lavendel• gegen Blut- und Blattläuse:Kapuzinerkresse, Lavendel und Bohnenkrautoder die Kombination Bohnenkrautmit Kapuzinerkresse (unterObstbäumen, neben Brokkoli, Rosen,Lavendel oder Bohnenkraut)• gegen Erdflöhe:Wermut, Pfefferminze, Salat und blühendeGinsterzweige oder die KombinationKohl und Salat, Gurkensämlingeund Ginster• gegen Möhrenfliegen:Zwiebeln, Salbei und Kresse, Salbeiund Möhren oder Möhren kombiniertmit Zwiebel oder Kresse• gegen Nematoden (Wurzelälchen):Tagetes (Studenten-Blume, Sammetkäppchen)und Ringelblume oderRingelblume kombiniert mit TeppichoderRandpflanzen zu Rosen, Kartoffelnund Tomaten• gegen Säulenrost, Johannisbeerrost:Wermut eine Kombination aus Wermutund Johannisbeersträuchern• gegen Zwiebelfliegen:Möhren oder eine Kombination ausMöhren und Zwiebeln


PutzschrankÜber das Putzwasser gelangen Unmengenan synthetischen Substanzen, Schwermetallen,Lösungsmitteln, Farb- und Duftstoffenins Abwasser. Was die Kläranlage– soweit vorhanden – nicht abbauenkann, landet in Flüssen und Meeren undim Grundwasser. Und damit gelangen dieSubstanzen wieder in die Nahrungsketteund landen letztlich beim Menschen.Vorausschauend und nachhaltig handelnist also auch beim Putzen angesagt. Wersich in diesem Sinne für einen Ökoputzschrankentscheidet, braucht sehr wenigeReinigungsmittel und ebenso wenig Geld.Darüber freuen sich Gesundheit, Geldbeutelund Umwelt.Umwelt und Gesundheit• Für die meisten Putzvorgängegenügen ein guter Putzlappen (Mikrofaser)und ein Allzweckreiniger.• Für die Fenster gilt: hartnäckigenSchmutz mit warmem Wasser abspülen,dann mit Essigwasser oder Spirituswassernachputzen. Mit faserfreienTüchern nachwischen.• Scheuermittel sparsam einsetzen, vielfachtut es auch ein Scheuerlappen zusammenmit dem Allzweckreiniger.• Zum Entkalken in Dusche, Bad undWC Essig oder Zitronensäure verwenden,je nach Verschmutzung pur oderverdünnt, bei hartnäckiger Verkalkungeinwirken lassen.• WC-Steine sind "Kosmetik" ohne Wirkung,aber sehr gewässerbelastend. Abund zu ein Schuss Essig oder eine PriseZitronensäure wirkt nachhaltiger.• Achten Sie darauf, dass der IonenaustauscherIhrer Spülmaschine regelmäßigregeneriert wird. Dann kann sichauch kein Kalkrand auf dem Geschirrablagern. Der bildet sich nur, wenn derIonenaustauscher nicht in Ordnung istund nicht etwa, weil umweltverträglicheMittel verwendet werden.• Klarspüler für die Spülmaschine sindunnötig. Verzichten Sie darauf oder ersetzenSie den Klarspüler durch Zitronen-oder Essigsäure.• Wenn Sie mit der Hand spülen, solltenSie Produkte ohne Konservierungsstoffekaufen. Sie sind auf der Verpackungdeklariert. Handspülmittel ohne Konservierungsmittelsind meist sehr hochkonzentriert und damit ökologischsinnvoller. Achten Sie aber darauf, dassSie so sparsam wie möglich dosieren.Auch Duft- und Farbstoffe sind in Spülmittelnvöllig unnötig.• Teppiche und Teppichböden ab und <strong>zum</strong>it Essigwasser durchbürsten.• Antibakterielle Reiniger sind eine Erfindungder Werbung. Sie sind imnormalen Haushalt nicht nur unnötig,sondern schädlich. Häufig enthalten sieWirkstoffe, welche im Verdacht stehen,177


Umwelt und Gesundheit178Allergien auszulösen oder sogar Krebserregend zu sein.• Mikrofasertücher sind durch ihre spezielleOberfläche ideale Putzhilfen undsparen viel Reinigungsmittel ein, weilsie den Schmutz mechanisch lösen.RegenwassernutzungIn zahlreichen Bereichen des täglichen Lebenskann problemlos Regenwasser eingesetztwerden, um kostbares Trinkwasserzu sparen. Trinkwasser kann immer danndurch Regenwasser ersetzt werden, wennkeine Trinkwasserqualität erforderlich ist:bei der Gartenbewässerung, beim Putzenund beim Autowaschen, beim Wäschewaschenund bei der Toilettenspülung.Das Prinzip der Regenwassernutzung isteinfach. Das Regenwasser wird auf demDach gesammelt und von dort aus überdas Regensammelrohr in einen Speichergeführt. Von hier wird das durch denFilter gereinigte Wasser dann bei Bedarfmittels einer Pumpe an die jeweiligenAbnahmestellen, wie z.B. an die Toilette,weitergeleitet. Speicher, Filter und Pumpesind im Fachhandel erhältlich.www.energiesparhaus.atReparaturführerEs muss nicht immer gleich ein Neukaufsein: manchmal tut’s auch Repariertes,Gebrauchtes oder Geliehenes. Die Online-Datenbankauf der Homepage der AutonomenProvinz Bozen-Südtirol namensEX NOVO listet Südtiroler Betriebe auf,die Reparaturen, Second-Hand, VerleihundNachfüllservice anbieten.www.provinz.bz.it/umweltagentur/2906/exnovo/Schimmelbildungauf LebensmittelnAflatoxine sind Stoffwechselausscheidungeneiniger Schimmelpilzarten, dievor allem auf Lebensmitteln wachsen.Sie können Leber, Nieren, Milz, Schilddrüseund das Nervensystem schädigen.Bei Versuchstieren haben bereits kleinsteMengen Leberkrebs verursacht. Aflatoxinefindet man vor allem in Brot, Rauchfleisch,geräuchertem Schinken, Kastanien,Kokosraspeln, Mandeln, Nüssen (vorallem in Erd- und Paranüssen) und Nussprodukten,Gewürzen, Getreide- undMilchprodukten, wenn diese verdorbenoder verschimmelt sind. Daher Schimmelbildungauf Lebensmitteln durchunsachgemäßes Lagern (Hinweise i. d.Regel auf der Verpackung) verhindern.Aflatoxine sind hitzebeständig undkönnen daher auch durch Aufkochennicht zerstört werden. Bei Schimmelbildungmuss allerdings nicht immergleich alles weggeworfen werden, denndie Pilzgifte breiten sich nur in wasserreichenLebensmitteln schnell aus.Einige Käsesorten erhalten durch Schimmelerst ihren typischen Geschmack


und ihr Gepräge. Schimmelbelag aufder Oberfläche von Weich-, Frisch- undSchnittkäse kann allerdings giftig sein undsollte nicht verzehrt werden.Schimmelstellen auf Hartkäse großzügigausschneiden. Wenn Marmeladesehr zuckerhaltig ist, reicht es,die Schimmelstelle großzügig zu entfernen.Kalt gerührte Produkte auseigener Herstellung und Diätproduktemit niedrigem Zuckergehaltsind bei Schimmelbildung gefährlich:Komplett wegwerfen! EingemachteFrüchte, Säfte und Kompott mitSchimmelbelag ebenfalls wegwerfen.Auch Brot sollte, entgegen der althergebrachtenAnsicht, bei Schimmelbefallkomplett weggeworfen werden.(Siehe auch unter „Ernährung“)SchulsachenModerne Schultaschen und ihr Inhaltähneln einem Sondermülllager. DiePlastikgegenstände sind großteils ausPVC, die Inhaltsstoffe von Farben undKlebern reichen von kanzerogen biserbgutschädigend. Alternativen sindnicht leicht zu finden und vor allembei den Kindern nur schwer durchzusetzen.Hilfreich ist eine enge Zusammenarbeitzwischen Elternhaus undSchule. Wenn alle Kinder in der Klassegewisse Artikel durch umweltfreundlichereersetzen, wird der Druck vomeinzelnen Kind genommen.Umwelt und GesundheitSchultaschen und Griffelschachtelnsollten aus einem relativ umweltfreundlichenKunststoff, Polyethylen(PE) oder Polypropylen,(PP), sein. Hinweisedes Herstellers beachten! PVC sollteman meiden, da sowohl bei der Herstellungals auch bei der Entsorgung giftigeStoffe entstehen (Salzsäure/Dioxine).Hefte, Blöcke usw. sollten aus Umweltschutzpapiersein. Bei der Herstellungvon Recycling- und Umweltschutzpapierwerden weniger Wasser, Holz, Energieund Chemikalien eingesetzt als bei Papieraus Zellstoff. Es gibt mittlerweile auchaus dem umweltfreundlichen WerkstoffAltpapier ein reichhaltiges und gutes Angebotan Schreibwaren. Für Notizen undals Schmierzettel reichen die Rückseitenbenutzter Blätter aus, welche z.B. bei derArbeit am PC oft anfallen (Fehldruckeetc.). Prinzipiell sollten Kinder lernen, Papierzu sparen.179


180Umwelt und GesundheitFüller sollten einen Nachfülltank haben,also keine Patronen, damit weniger Plastikabfälleanfallen. Blaue Tinte ist relativungefährlich. Sie besteht zu 90% aus Wasser,der Rest sind Farbstoffe und Konservierungsmittel.Ziehen Sie beim Kauf vonFüllhaltern stabile, haltbare Modelle, z. B.aus Metall oder Holz, den vielen bunten,billigen, aber auch sehr zerbrechlichenFüllhaltern vor. Dies macht sich schon inkurzer Zeit bezahlt.Die Hüllen von Filzstiften sind häufigaus PVC gefertigt und somit eigentlichSondermüll, da dieser Kunststoff Schwermetalleund Weichmacher enthält. Meisthaben Filzstifte Anteile aus giftigen Lösemittelnbzw. bei wasserlöslichen FarbenFormaldehyd als Konservierungsmittel.Müssen es unbedingt Filzstifte sein, dannnur solche kaufen, die ausdrücklich alsungiftig gekennzeichnet sind (Hinweisedes Herstellers beachten). Kinder nicht anStiften lutschen oder damit auf die Hautschreiben lassen!Blei- und Buntstifte sind schreibphysiologischden Filzstiften vorzuziehen.Buntstifte haben folgendeBestandteile: Graphit, Farbstoffe(Schwermetalle!) und Bindemittel.Bleistiftminen bestehen aus Graphit, Ton,Wachs und Fett.Kinder kauen gern auf Stiften herum,wählen Sie deshalb unlackierte Stifte, dader Lack Schwermetalle enthalten kann.Sehr empfehlenswert sind Wachsmalstifte.Tintenkiller enthalten Seifen, Soda undNatriumthionit (als Entfärber), <strong>zum</strong> Teilauch Lösemittel und Formaldehyd. Siesind also sehr problematisch und bei vielenLehrpersonen auch aus pädagogischenGründen (Fehler einfach weglöschen) nursehr ungern gesehen. Hier helfen klareRegeln, an die sich auch das Elternhaushalten muss.Radiergummis sind recht umweltfreundlicheUtensilien, solange sie aus Kautschukhergestellt sind. Diese sind meiströtlich, rot/blau oder beige/braun.Die meisten andersfarbigen Radiergummisbestehen aus PVC mit einem hohenAnteil an Weichmachern. Vorsicht alsobei allzu bunten oder gar duftenden Radiergummis,Kinder dürfen auf keinenFall daran lutschen oder kauen (Achtungauf kleinere Geschwister!).Tiere exotischer HerkunftIm Zoohandel sind zahlreiche exotischeTiere zu haben – vom Frettchen bis <strong>zum</strong>Chinchilla, vom Rosenkopfpapagei bis<strong>zum</strong> Ara, sowie viele andere exotischeRaritäten. Diese Tiere werden zwar als


Umwelt und Gesundheitvoraus. Dies gilt auch für die häufig inZweieurostückgröße angebotenen jungenWasserschildkröten. Ausgewachsensind sie oft suppentellergroß undkönnen in einem Zimmerterrariumoder gar auf dem Balkon niemals artgerechtgehalten werden. Sie gehörenaber auch auf keinen Fall in den Gartenteich.181Haustiere angeboten, doch Verantwortungsbewusstelassen sich trotz ihrerTierliebe durch solche Angebote nicht locken.Denn:• Papageien sind hochsoziale Vögel miteiner hohen Lebenserwartung. Sie eignensich für den Privathaushalt nicht,weil sie dort in der Regel nicht artgerechtgehalten werden können.• Sind schon Goldhamster und Kaninchenproblematische Hausgenossen,so gilt das für Frettchen oder Chinchillasund viele andere Kleinsäuger umsomehr. Eine artgerechte Haltung dieserTiere im Haus ist nicht möglich, ihreHaltung als Haustiere ist Tierquälerei.• Waldvögel und Exoten, die der Naturentnommen wurden, sind für die Haltungin Gefangenschaft völlig ungeeignet.Zudem wird der Artenschwunddadurch gefördert. Niemand sollte sichdurch den Kauf eines solchen Tieresan dieser Tierquälerei beteiligen, auchnicht aus Mitleid.• Die meisten Reptilien wie z.B. Schlangen,Krokodile und Echsen könnenin Privathaushalten kaum artgerechtgehalten werden. Ihre Haltung setztüberdies detaillierte FachkenntnisseTierrechteDie UNESCO verkündete am 27. Januar1978 die „Universelle Erklärung der Tierrechte“:In der Erklärung werden das Recht aufLeben (Art. 1), auf Achtung, Fürsorgeund Schutz durch den Menschen (Art.2) und auf artgerechte Haltung (Art. 5)genannt. Außerdem sind Tiere vor grausamerBehandlung (Art. 3), Ausnutzungzu Unterhaltungszwecken (Art. 10) sowieunnötiger Tötung (Art. 11) zu schützenund Tierversuche, die mit Leiden oderSchmerzen verbunden sind, durch Alternativmethodenzu ersetzen. WildlebendenTieren wird das Recht auf Leben innatürlicher Umgebung (Art. 4) und aufSchutz vor Artenmord (Art. 12) zugesprochen.Das Land Südtirol verfügt mitdem Landesgesetz Nr. 9 vom 15. Mai2000 über ein modernes, weitreichendesTierschutzgesetz.TierversucheVersuche an lebenden Tieren werden <strong>zum</strong>edizinischen Zwecken und für die Erprobungvon Kosmetika durchgeführt.


182Umwelt und GesundheitVersuchstiere sind häufig Mäuse, Ratten,Vögel, Schweine und Affen (insbesondereRhesusaffen). Um die Tierversuche gibtes seit Jahren eine öffentliche Diskussionzwischen der Pharma- und Kosmetikindustrieeinerseits und Tierschutzorganisationenandererseits. Letztere vertretendie Ansicht, dass tierversuchsfreie Systemeden Tests am lebenden Tier in Bezugauf Genauigkeit, Schnelligkeit und Wirtschaftlichkeitbei weitem überlegen seien.Tierschutz beiHunden und KatzenJungtiere von Katzen und Hunden werdenvielfach in Osteuropa „gezüchtet“, demMuttertier nach wenigen Wochen weggenommenund auf den Markt gebracht.Der Transport von den Ostländern nachItalien erfolgt in Kartons oder Schachteln,im Dunkeln, ohne Wasser, Nahrung,Luft, bei eisiger Kälte im Winter,bei glühender Hitze im Sommer.Laut Fachliteratur werden auf diese Weiseim Jahr an die 50.000 Tiere nach Italienimportiert. Viele der Kleinen überlebendiesen Transport nicht. Doch die Gewinnspannenbeim Verkauf der überlebendenTiere sind so groß, dass dieHändler die Verluste in Kauf nehmen.Für die Tiere, die überleben, ist die Torturjedoch nicht ausgestanden. Häufigerkranken sie, weil sie nicht geimpftsind, an viraler Gastritis, Parasitenund an anderen ansteckendenKrankheiten, oft mit tödlichen Folgen.Die bestehenden Tierschutzgesetzewerden vom Handel ignoriert, (Gesetzvom 20.07.04, Nr. 189 zur Tierquälerei,Gesetz Nr. 532 vom 30.12.1993 inUmsetzung einer EU-Richtlinie <strong>zum</strong>Tiertransport, sowie das LandestierschutzgesetzNr. 9 vom 15.05.2000).Wir können aktiv gegen derartige Machenschaftenvorgehen, indem wirbeim Kauf umsichtig sind und die richtigenFragen stellen. Dies ist auch deshalbwichtig, weil immer öfter Tierekurz nach dem Kauf verenden.Damit die Tiere aber auch bei uns Zuhausealle Voraussetzungen haben, gesundaufzuwachsen und ein Tierleben lang gesundund fit zu bleiben, sollten alle, dieein Tier besitzen oder kaufen wollen, folgendeÜberlegungen anstellen:• Wie viel Zeit kann ich dem Tier widmen?• Wie ist es mit den Kindern? Sind sie altgenug für ein Haustier?• Gibt es einen Garten, in dem das TierAuslauf hat?• Ist der Garten eingezäunt, damit es keineProbleme mit den Nachbarn gibt?• Ist mir klar, dass ich mich die nächsten15 Jahre für das Tier verpflichte?


• Habe ich im Tierheim nachgefragt, obein geeignetes Tier abzuholen wäre,bevor ich mich an eine Tierhandlungwende?Erkundigen Sie sich nach der geeignetenRasse für Ihre spezielle Situation.Lassen Sie sich nicht nur vonästhetischen Ansprüchen verleiten.Fragen Sie auch tierärztlichen Rat:• Welche Eigenarten hat die Rasse?• Welche Ansprüche stellt sie?• Was kostet die Ernährung des Tieres?Wenn Sie im Tierheim auch nach mehrmaligerNachfrage nichts Passendes finden,wenden Sie sich an professionelleZüchter und Züchterinnen. Sie zeichnensich unter anderem dadurch aus, dass sieFragen stellen, ähnliche Fragen wie jene,die Sie sich bereits gestellt haben sollten.Außerdem werden sie Ihnen anbieten,auch nach dem Kauf noch mit Ihnen inKontakt zu bleiben, um eventuell auftretendeFragen klären zu können.Beim Kauf von Jungtieren sollte manunbedingt die Mutter des Tieres kennenlernen dürfen, nach Möglichkeit auchden Vater. Die Charaktere der Eltern, besondersder Mütter, können Aufschlussüber jene der Jungtiere geben. Wenn derZüchter oder die Züchterin den Zugangzu den Zuchtanlagen und zu den Tierenverwehrt, sollte man dort kein Tier kaufen.Umwelt und GesundheitHunde und Katzen sollten nie auf Musterschauen,Märkten oder Messen gekauftwerden!Ansteckende Krankheiten vermehrensich bei diesen Gelegenheitenbesonders gut, weil die Tiere in engenKontakt mit anderen kommen.Wenn ein junges Tier unbedingt in einerTierhandlung gekauft werdenmuss, dann ist nach den genauen Datenseiner Herkunft zu fragen. DieseDaten sind zu überprüfen, jeder seriöseZüchter und jede seriöse Züchterinverfügt heute über eine Homepage.Das Jungtier muss einen Impfpass haben,der neben dem Geburtsdatumauch Vermerke über Behandlungengegen Parasiten sowie über die von einemTierarzt oder einer Tierärztin vorgenommenenImpfungen aufweist.Auf keinen Fall sollten Jungtiere gekauftwerden, die vor dem achten Lebensmonatvon der Mutter getrenntwurden. Dieses Alter ist unbedingt notwendig,um eine normale psychischeEntwicklung des Tieres sicherzustellen.Im Übrigen gibt es einige äußere Merkmale,an denen man feststellen kann, obdas junge Tier gesund ist und aus einertiergerechten Aufzucht stammt. Das Tiermuss:• sauber• gut genährt• lebendig und zutraulich sein.Hinweise auf kranke Tiere können sein:• schmutzige Näschen• schmutzige Ohren• tränende Augen• Schmutzkrusten auf dem Fell• Flöhe.Rassetiere haben einen StammbaumBei Rassetieren muss zusammen mit demTier der Stammbaum ausgehändigt werden.Das Tier erhält ihn zusammen miteiner registrierten Nummer gleich nach183


184Umwelt und Gesundheitder Geburt. Mit vier Monaten erhält eszusätzlich eine Tätowierung im Ohr oderauf dem rechten Oberschenkel. Die Geburtsdatenauf dem Stammbaum undauf dem Sanitätsausweis müssen exaktübereinstimmen, andernfalls könnteder Stammbaum zu einem anderen Tiergehören. Und schließlich muss das Rassetierin die Stammbücher eingetragensein. Für den Stammbaum muss daherkein Extrahonorar entrichtet werden.Garantie auch für TiereEs mag zwar nicht gerade angebracht klingen,im Zusammenhang mit dem Kaufeines Tieres von Gewährleistungsrechtenzu sprechen. Dennoch hat der Gesetzgeberim Gesetz <strong>zum</strong> Gewährleistungsrechtauch einen Artikel <strong>zum</strong> Kauf von Tiereneingefügt. Im Artikel 1496 des Zivilgesetzbuchesheißt es wörtlich: „Beim Kauf vonTieren wird die Gewährleistung wegenMängeln von den Sondergesetzen oder,wenn solche fehlen, von den örtlichen Gebräuchengeregelt. Wenn auch diese nichtsbestimmen, sind die vorhergehendenVorschriften zu beachten.“ (Art. 1490 ff).Im Klartext heißt dies, dass für ein Tier,welches nach dem Kauf erkrankt, undzwar nachweislich an einer Krankheit, diebereits vor dem Kauf angelegt war, dieselbenGarantieregeln gelten, wie für denKauf eines Artikels.Bürokratische VorschriftenNach dem Kauf eines jungen Hundesmuss dieser beim Sanitätsbetrieb gemeldetwerden. Der Hund wird daraufhinregistriert. Die Registrierung kostet 4,50Euro, dazu kommen 3,60 Euro für denMikrochip und weitere 2,70 Euro für dessenImplantation.Nützliche Adressen:Vor dem Kauf eines (jungen) Tiereskann man bei verschiedenen EinrichtungenInformationen einholen:Landestierärztlicher DienstBozen, Kaiserau 59, Tel. 0471 635161Montag – Freitag: 09.00 - 12.00 und14,30 - 16.00 UhrTierheim SillSill 9, Bozen, Tel. 0471 329800Montag – Freitag: 14.30 - 16.30 UhrSchalter für die Rechte der TiereGumergasse 7, Bozen, Tel. 0471 997435Lega Tutela AnimaliDalmatienstraße 25, Bozen,Tel. 0471 916518www.regione.taa.it/giunta/normativa_it/leggi_prov_bz/2000/lp_bz_9_00www.aerzte-gegen-tierversuche.deTropenholzWenn Sie sich nach einem Holzmöbeloder nach einem Holzboden umschauen,sollten Sie nach verlässlichen Informationenüber die Herkunft des Holzes fragen.Denn immer noch wird für die HolzindustrieRaubbau in Wäldern betrieben, entwederin letzten Beständen europäischer


Urwälder oder in den Urwäldern Afrikas,Amerikas und Asiens. Selbst dann, wennes nicht Urwälder sind, aus denen dieHölzer für unsere Wohnzimmer und Bödenund Gartenmöbel stammen, kann esdoch sein, dass das Holz aus gefährdetenGebieten stammt oder aus Gegenden, indenen letzte Bestände einer Art abgeholztwerden, um Geld ins Land zu bringen.Den größten ökologischen Sündenrucksackhaben die so genannten Tropenhölzer.Dem Raubbau und der Brandrodungfallen jährlich immer noch 20 MillionenHektar Urwälder <strong>zum</strong> Opfer. Was derVerlust dieser Wälder für Weltklima undArtenreichtum bedeutet, dürfte ausreichendbekannt sein. Dennoch enden Millionenvon Kubikmetern Tropenhölzer alsParkettböden oder Möbelstücke in unserenWohnungen. Und es lässt sich sogareine unglaubliche Trendwende in denVerkaufsstrategien verzeichnen: währendTropenholz beim Verkauf noch vor wenigenJahren ungern als solches bezeichnetwurde, um negative Reaktionen der Kundschaftzu vermeiden, ist die BezeichnungTropenholz heutzutage durchaus wiedersalonfähig. Doch auch bei Hölzern, die alseinheimisch eingeschätzt werden, ist Vorsichtgeboten. So stammt Kirsche häufigaus Osteuropa. Und auch dort kann Urwaldzerstörungnicht ausgeschlossen werden.Dasselbe gilt für Lärche, ein Holz, dasbei uns vor allem als Boden sehr beliebtist. Wer glaubt, Lärche sei das tirolerischsteHolz überhaupt und der Stubenbodenstamme direkt vom nächsten SüdtirolerBergwald, täuscht sich. Lärche hat einensehr hohen Importanteil, vor allem ausSibirien, und diese Bäume stammen ausUmwelt und Gesundheitden letzten Sibirischen Urwäldern, diekurz vor der Zerstörung stehen.• Stellen Sie klar, schon im Möbelgeschäft,dass Ihnen Tropenholznicht ins Haus kommt. Beauftragen SieIhren Architekten oder ihre Architektin,sich auf die Suche nach Holzhändlernzu machen, die garantiert einheimischesHolz verkaufen. Verlassen Siesich dann aber nicht auf mündliche Zusagen,sondern verlangen Sie schriftlicheZertifikate.• Wenn als Ursprungsländer afrikanische,asiatische oder südamerikanischeBezeichnungen aufscheinen, sollten Sieals umweltbewusster Mensch nach Alternativensuchen.• Vorsicht ist auch bei Furnierholz geboten.Dieses wird nämlich häufig aufeinheimisches Holz gestylt. So gibt esein afrikanisches Tropenholz namensWengé, dessen Rodung Greenpeaceals „katastrophal“ einstuft. Dieses Holzwird auf Eiche gebeizt und als solcheverkauft. Nur durch hartnäckigesNachfragen können wir verhindern,dass wir - ohne es zu wollen - auf einemTropenholzstuhl sitzen.Greenpeacewww.greenpeace.dewww.greenpeace.itUmweltschutzpapierDer Papierrohstoff Holz ist nicht unbegrenztverfügbar. Aus Preisgründen ist185


186Umwelt und Gesundheitdie Papierindustrie <strong>zum</strong> Import aus Billigländernübergegangen, in denen es keineselektive Schlägerung und keine Aufforstungsprogrammegibt. Die Auswirkungenauf das Ökosystem sind katastrophal (z.B.Philippinen). Um einerseits den RohstoffHolz zu schonen und andererseits diegroßen Mengen Altpapier sinnvoll zuverwenden, wird neues Papier durch sogenanntes Recyclingpapier (= wiederverwertetesPapier) ersetzt. In den letztenJahren wurden die Herstellungsverfahrenfür Recyclingpapier optimiert. Doch nichtalles, was als Umweltschutzpapier verkauftwird, schützt die Umwelt maximal.Neupapier, „chlorgebleicht“, wird ausneuem Holz mit großem Wasser- undEnergieaufwand hergestellt. Die abschließendeChlorbleiche stellt eine zusätzlichegroße Gewässerbelastung dar, Unmengenvon Chlor gelangen in die Umwelt.Neupapier, „chlorfrei gebleicht“ weist dengleichen Wasser- und Energieverbrauchwie das chlorgebleichte Papier auf, ohneaber das Abwasser mit Chlor zu belasten,da anstatt mit Chlor mit Sauerstoff gebleichtwird. Chlorfrei gebleichtes Papierist nur dann zu empfehlen, wenn nichtauf Recyclingpapier umgestiegen werdenkann (z.B. für Fotopapier). Schulheftesollten hingegen aus Recyclingpapier sein,denn allein mit „chlorfrei gebleicht” istder Umwelt kein großer Dienst erwiesen!Recyclingpapier (100% Altpapier)Rohstoff ist hier nicht das Holz (Zellulose),sondern das Altpapier, dasaus der Getrenntsammlung kommt.Je besser sortiert die Papierabfällegesammelt werden, umso reinersind die recycelten Papiersorten.Schlecht sortiertes Papier muss mit verschiedenen(chlorfreien) Chemikalien behandeltwerden, damit ein helleres Produktentsteht („Deinking“-Verfahren).„Original“-Recyclingpapier wird zu 100%aus Altpapier hergestellt, nicht gebleichtund nicht gefärbt. Dieses Produkt stelltaufgrund seines geringen Verbrauchs anRohstoff, Energie, Wasser und chemischenSubstanzen die ökologisch wertvollsteLösung dar.Gesetze:Die öffentlichen Abnehmer (Staat,Gemeinden, Verwaltungen) müssen lautStaatsgesetz Nr. 283 vom 05.06.1985 aufProdukte aus Altpapier umsteigen.Wasser sparenDie Erdoberfläche besteht zwar zu über70% aus Wasser, davon sind jedoch 97%Salzwasser und nur 3% Süßwasser. Wennwir bedenken, dass der größte Teil dieses


Süßwassers in Form von Eis gespeichertist, bzw. sich in Tiefen befindet, deren Erschließungnicht wirtschaftlich ist, so wirdklar, dass Wasser nicht unbeschränkt zurVerfügung steht. Der Wasserverbraucheines Menschen im Westen beträgt proTag durchschnittlich ca. 140 Liter Trinkwasser:• Trinken und Kochen: ca. 3 Liter• Gartenbewässerung: ca. 5 Liter• Geschirrspülen: ca. 8 Liter• Körperpflege: ca. 8 Liter• Putzen und Autowaschen: ca. 10 Liter• Wäschewaschen: ca. 17 Liter• Duschen und Baden: ca. 42 Liter• Toilettenspülung: ca. 45 Liter.Trinkwasser kann im Haushalt durchgezielte Maßnahmen eingespart bzw.durch Regenwasser ersetzt werden,ohne dass der Komfort darunter starkleidet.• Beim Zähneputzen, Einseifenund unter der Dusche das Wasser abstellen,wenn es nicht benötigt wird• tropfende Wasserhähne sofort reparierenlassen• duschen statt baden• bei der Toilettenspülung eine Stopptasteanbringen oder die Füllmengereduzieren• Geschirr nicht unter fließendem Wasserabspülen• bei Waschmaschine und Geschirrspülerstets die gesamte Füllmenge nutzen• bei Dusche, Waschbecken und BidetDurchflussbegrenzer anbringen• wo möglich, Regenwasser verwenden(siehe Regenwassernutzung).Umwelt und Gesundheitwww.verbraucherzentrale.itwww.energiesparhaus.atZahnarztspesenDer Landesbeitrag für zahnärztlicheLeistungenFür zahnärztliche Leistungen werden,unabhängig von Einkommen und Vermögen,die in der Tabelle angeführtenBeträge vom Landesgesundheitsdienstrückvergütet. Dazu ist innerhalb vonsechs Monaten ab Rechnungsdatum dieOriginalrechnung gemeinsam mit demAntragsformblatt beim zuständigen Sanitätsbetriebeinzureichen.Der Landesbeitrag für zahnprothetischeLeistungenAnspruch auf den Landesbeitrag fürzahnprothetische Leistungen habenalle in Südtirol ansässigen und im LandesgesundheitsdiensteingetragenenPersonen. Der Beitrag wird, im Unterschiedzu den Beiträgen für zahnärztlicheLeistungen, gestaffelt je nach bereinigtemEinkommen bzw. Vermögengewährt.Das bereinigte Einkommen wird durchAbzug eines Freibetrages von 30% aufden lohnabhängigen Anteil, minus dieFreibeträge (2.000 Euro für den Ehepartner,1.800 Euro für die erste zu Lasten derFamilie lebende Person, 2.600 Euro fürdie zweite Person, 3.000 Euro für die drittePerson und 3.300 Euro für jede weiterePerson) ermittelt. Für Gesuche, welche187


Umwelt und Gesundheit188Zahnärztliche LeistungenRückerstatteterBetrag (Euro)Zahnärztliche Visite 13,63Zahnextraktion mit Anästhesie 6,71Extraktion des Weisheitszahnes 13,38Extraktion des eingeschlossenen Weisheitszahnes 33,47Eingriff bei Epulis mit Anästhesie 23,45Kleinchirurgische Eingriffe im Mund: Abszess - Knochencuret. Entfernung 10,02der SegmenteKieferchirurgische Eingriffe zur Anbringung von Prothesen 13,38Entnahme für Biopsie 8,93Entfernung Zahnprothese (je Element) 6,35Zahnbehandlung und Füllung Stockzähne: Kinnseite - Außenseite -12,76Zungenseite - Gaumenseite - ZahnmitteWurzelbehandlung einkanalig 22,31Wurzelbehandlung mehrkanalig 26,6Zahnsteinentfernung 3,51Behandlung Zahnfleischentzündung 2,32Behandlung der Alveolareiterung 3,93Zahn-Röntgenaufnahme 3,43Zweite Zahn-Röntgenaufnahme 2,23Entfernung sublinguale Geschwulst 10,43Entfernung obere Zahnfleischgeschwulst 13,27Lippenbändchenoperation 5,22Die Landesbeiträge je nach bereinigtem Einkommen gültig ab 1. August 2004Einkommensgrenzen (Euro)Je Element (herausnehmbare Prothese)bis 13.944,3454,89 Euroüber 13.944,34 bis 17.031,3131,67 Euroüber 17.031,31 bis 21.691,1921,11 Euroüber 21.691,19Keine Rückerstattung!Einkommensgrenzen (Euro)Je Element (fixe Prothese, Krone)bis 13.944,34240,15 Euroüber 13.944,34 bis 17.031,31138,55 Euroüber 17.031,31 bis 21.691,1992,37 Euroüber 21.691,19]Keine Rückerstattung!Einkommensgrenzen (Euro)Herausnehmbarer Regulierungsapparat*bis 13.944,341.948,71 Euroüber 13.944,34 bis 17.031,311.461,52 Euroüber 17.031,31 bis 21.691,19974,35 Euroüber 21.691,19Keine Rückerstattung!Einkommensgrenzen (Euro)Fixer Regulierungsapparat*bis 13.944,342.634,87 Euroüber 13.944,34 bis 17.031,311.976,16 Euroüber 17.031,31 bis 21.691,191.317,44 Euroüber 21.691,19Keine Rückerstattung!*Regulierungsapparate werden nur für Versicherte bis <strong>zum</strong> 18. Lebensjahr finanziert!


is <strong>zum</strong> 31. Juli eines Jahres abgegebenwerden, zählt das Einkommen des vorletztenJahres, für jene ab 1. August jenesdes letzten Jahres.Allgemeine InformationenRechnungen aus dem AuslandAuch zahnärztliche Leistungen im Auslandwerden vom Landesgesundheitsdienstrückerstattet (festgelegt durch LandesgesetzNr. 7 vom 05.03.2001). Um die obengenannten Sätze zu erhalten, müssen jedochfolgende Bedingungen zutreffen:• Die Rechnung muss von einem Facharztoder einer Fachärztin für Zahnheilkundeausgestellt sein• die genaue Beschreibung der durchgeführtenBehandlung mit Angabe desZahns sowie Angabe des Teilbetragsmuss aufscheinen• der Gesamtbetrag muss angegeben seinUmwelt und Gesundheit• falls die Rechnung in einer Fremdspracheverfasst ist, muss eine Übersetzungentweder in deutscher oder italienischerSprache gemeinsam mit derOriginalrechnung vorgelegt werden;diese Übersetzung kann auch von derden Antrag stellenden Person selbstverfasst sein, sie muss jedoch die Originalrechnungwörtlich wiedergeben(steht beispielsweise im englischenOriginal „Invoice n. 60 of 24th June2004“, so muss dies in der Übersetzungfolgendermaßen wiedergegebenwerden: „Rechnung Nr. 60 vom 24.Juni 2004“).EinreichterminDie Originalrechnung ist innerhalb vonsechs Monaten ab Rechnungsdatum zusammenmit dem Antragsformblatt beimzuständigen Sanitätsbetrieb einzureichen.189


Umwelt und GesundheitBei kieferorthopädischen Behandlungenist neben der Arztrechnung auch diezahnärztliche Verschreibung beizulegen.190Der effektiv zu Lasten verbliebene Betrag(Rechnungsbetrag des Zahnarztesoder der Zahnärztin minus Rückerstattungvon Seiten des Sanitätsbetriebes)kann bei der Steuererklärungeventuell teilweise von der Steuerabgezogen werden. Deshalb unbedingtdie Zahnarztrechnung kopieren!Dasselbe gilt auch für im Ausland ausgestellteZahnarztrechnungen, soferneine Übersetzung beigelegt ist. Fallsdiese in deutscher, französischer, englischeroder spanischer Sprache verfasstsind, reicht eine einfache Übersetzungdurch die erklärende Person.Falls die Rechnung in einer anderenSprache ausgestellt ist, ist eine beglaubigteÜbersetzung erforderlich.Ist die Rechnung in einer Fremdwährungausgestellt, so wird der amtlicheUmrechnungskurs vom Tag der Rechnungsausstellungangewandt, um denabsetzbaren Betrag zu berechnen.Die vorliegenden Informationen könnennur als Richtlinien und als Teilinformationenbetrachtet werden, alleweiteren Details sollten direkt beimzuständigen Sanitätsbetrieb eingeholtwerden!


Verkehr und KommunikationVerkehr und KommunikationAutokauf-neu und gebraucht _________________________________________________________________________________________S. 192Autosteuer ________________________________________________________________________________________________________________________S. 194Bus und Bahn ____________________________________________________________________________________________________________________S. 195Entschädigungen bei Telecom ________________________________________________________________________________________S. 198„Foglio rosa“ _____________________________________________________________________________________________________________________S. 198Infos zu Fahrzeugen und Kleinkrafträdern ____________________________________________________________________S. 198Internet _____________________________________________________________________________________________________________________________S. 199Mit Methan- oder Flüssiggas betriebene Motoren _____________________________________________________S. 200Mobiltelefon _____________________________________________________________________________________________________________________S. 201Runderneuerte Reifen _____________________________________________________________________________________________________S. 202Sparen beim Fahren _________________________________________________________________________________________________________S. 203Strafmandate ___________________________________________________________________________________________________________________S. 204Telefonkosten ___________________________________________________________________________________________________________________S. 205Telefonsozialtarif ______________________________________________________________________________________________________________S. 206Winterreifen _____________________________________________________________________________________________________________________S. 207191


Verkehr und Kommunikation192AutokaufNeuwagenInlandErfolgt der Autokauf im Inland, so ist eswichtig, zu wissen, dass das Gesetz fürVerträge, die innerhalb der Geschäftslokale(des Konzessionärs) abgeschlossenwerden, keine Rücktrittsmöglichkeit vorsieht*.Umso wichtiger ist es aber auch,dass diese Verträge korrekt und im Sinnedes Käufers oder der Käuferin abgeschlossenwerden. Das neue Gewährleistungsrechtsieht vor, dass die Versprechungender Werbung eingehalten werden müssen.Das Auto muss also alle Charakteristikenaufweisen, die in Fernsehspots, Anzeigenoder Werbeprospekten aufgelistet sind.Alle Vertragsklauseln, die anders lauten,sind missbräuchlich und daher nichtig.Lassen Sie alle Zusatzausstattungenin den Vertrag schreiben; falls sie kostenpflichtigsind, mit Angabe des Preises.Dasselbe gilt für alle Klauseln, welche dieGewährleistungsfrist einschränken, beispielsweiseweil ein Auto in eine nicht zugelasseneWerkstatt gebracht wird. Auchdiese Verträge sind anfechtbar.Problematisch ist auch die Anzahlung,die bei Vertragsunterzeichnung verlangtwird. Die Händler kassieren sie als Sicherheitund behalten sie für den Fall ein, dassder Käufer oder die Käuferin vom Vertragzurücktreten möchte. Diese Anzahlungendürften laut Gesetz (ZGB Art. 1469 bis)nicht unverhältnismäßig sein. Allerdingsverlangen manche Händler 10% oder gar15% Anzahlung.• Handeln Sie eine niedrigereAnzahlung aus! Vergleichen Sie mit anderenMarken/Händlern.Der Kaufpreis ist jener, welcher im Vertragsteht und darf bei Übergabe des Autosnicht mehr verändert werden! Klauseln,die diese Regel außer Kraft setzen, sindmissbräuchlich und daher anfechtbar!• Stehen im Vertrag anderslautende Klauseln, streichen Sie diesedurch, setzen Sie Ihre Unterschrift danebenund lassen Sie den Händler danebenunterschreiben.Der Lieferverzug ist beim Autokaufmittlerweile die Regel. Deshalb sind dieVerspätungen in den Verträgen meistensschon festgeschrieben (zwischen 45 und60 Tagen). Schadenersatz oder die Bereitstellungeines Ersatzwagens sehen diewenigsten Autohäuser vor. Wer das Autokauft, kann nur aktiv werden, wenn auchdie Toleranzfrist überschritten wird, dieim Vertrag verzeichnet ist.• Achten Sie darauf, dass sowohlLiefertermin als auch Toleranzzeiten imVertrag stehen. Nur dann können Sieim konkreten Fall etwas unternehmen(siehe unten).Rücktritt in Ausnahmefällen:Der Käufer oder die Käuferin kann denVertrag nur dann auflösen, wenn:


Verkehr und Kommunikationder Preis den im Vertrag angegebenenübersteigt (siehe oben)• der Übergabetermin und die dazugehörigeToleranzzeit (45-60 Tage) überschrittenwerden (siehe oben)• die Charakteristiken des Autos nichtjenen der Werbung entsprechen (sieheoben).AuslandÜber den Autokauf im Ausland führtdie Europäische Kommission alle sechsMonate einen gesamteuropäischen Autopreisvergleichdurch (siehe Homepageunten). Vor einem Kauf ist aber sicherzustellen,dass die Ausstattung der Vorstellungdes Käufers bzw. der Käuferin entspricht!Auskunft über die bürokratischenVorgaben für den Import selbst erteilt dasKraftfahrzeugamt. Einen guten Überblicküber die notwendigen Schritte bietet dieHomepage des Kraftfahrzeugamtes Mailand(siehe Adresse unten).Bei der Eintragung des Fahrzeuges in dasÖffentliche Fahrzeugregister (PubblicoRegistro delle Automobili = PRA) gibt es•seit einiger Zeit Erleichterungen. Es genügtentweder ein einfacher Kaufvertragmit dem Verkäufer (möglichst zweisprachig)oder eine Rechnung des Autohändlers;damit begibt man sich in eine italienischeNotarkanzlei und lässt sich dorteine Eigenerklärung (dichiarazione diintestazione/importazione) darüber beglaubigen,dass der Inhalt des Vertragesder Wahrheit entspricht. Diese beidenDokumente genügen für die Einschreibungbeim Öffentlichen Fahrzeugregister.Über eventuelle Änderungen informiertdie Homepage des Automobilclubs (sieheunten).www.euroconsumatori.orghttp://europa.eu.int/comm/competition/car_sector/price_diffs/www.mctcmilano.itwww.aci.itGebrauchtwagenVersichern Sie sich, dass …• … die Beschaffenheit und Merkmaledes Autos, das Ihnen angeboten wird,mit den Angaben im Fahrzeugbriefübereinstimmen (Nummer des Fahrzeuggestellsund des Motors, Reifentyp,Zubehör und genehmigte Sonderausstattung,usw.);• … es sich weder um einen Unfall- oderTestwagen handelt noch um das Autoeiner Fahrschule – lassen Sie sich diesvertraglich bestätigen;• …es sich um den ursprünglichen undnicht um einen ausgewechselten Mo-193


Verkehr und Kommunikation194tor handelt, auch dies sollte im Vertragausdrücklich erwähnt werden ;• … die üblichen regelmäßigen Kontrollendurchgeführt wurden (z.B. Öl): VerlangenSie das Wartungsheft des Wagens,in welchem über diese Kontrollen Buchgeführt wird! Wird es Ihnen verweigertoder ist es „verloren gegangen“, sollteSie dies bereits skeptisch stimmen!• … die mechanischen, elektrischen undelektronischen Bestandteile des Wagensfunktionstüchtig sind und dassauch die Karosserie keine offensichtlichenoder versteckten Mängel aufweist- lassen Sie sich, wenn möglich,beim Autokauf von einer fachkundigenPerson begleiten;• … Türen und Fenster sich problemlosöffnen und schließen lassen und dasskein Wasser ins Wageninnere sickert;• … wenn der Wiederverkäufer nichtselbst der Wageneigentümer ist, erdazu bevollmächtigt ist, den Kauf vorzunehmen- lassen Sie sich die Vollmachtsowie eine Kopie des Ausweisesdes Fahrzeugeigentümers zeigen.Wer sich jetzt einen Gebrauchtwagenkaufen will, sollte sich vorher genau überdie EU-Abgasnormen informieren.Die EU hat ökologische Mindestanforderungenfestgelegt, die NeuwagenProduktionsjahr Nummern Standard1989-1996 91/441, 93/59 Euro 11995-2000 94/12, 96/69, 98/77 Euro 21999-2005 98/69, 98/77 – 98/69 Euro 32000-2006 98/69 B, 98/77-98/69 B Euro 4erfüllen müssen, um nicht mittel- oderlangfristig aus dem Verkehr gezogenzu werden. Jene Autos, die diese Standardsnicht erfüllen, verlieren entsprechendan Marktwert (im Januar 2006wird der Standard Euro 4 in Kraft treten).Sollten Sie also ein Auto kaufenwollen, das diese Standards noch nichterfüllt, verlangen Sie eine entsprechendePreisminderung. Sie sollten weitersbedenken, dass Sie möglicherweise imGebrauch Ihres Autos eingeschränktwerden könnten.Die Verbraucherzentrale und das EuropäischeVerbraucherzentrum haben eineBroschüre <strong>zum</strong> Gebrauchtwagenkauf aufgelegt.www.verbraucherzentrale.it/25v71d13893.htmlCheckliste <strong>zum</strong> Gebrauchtwagenkauf :www.verbraucherzentrale.it/download/11v11d16728.pdfAutosteuerVerspätete EinzahlungDie Möglichkeit der Selbstsanktionierung(Ravvedimento operoso):Wer die Einzahlung mit Verspätung vornimmt,hat die Möglichkeit, sofort undzugleich mit der verspäteten Einzahlungauch den vorgesehenen Betragfür die Strafe mit zu bezahlen,zuzüglich der vorgesehenenZinsen (siehe unten). So fälltnicht die hohe Strafe von 30% +Zinsen an, die bei Nichteinzah-


lung vorgesehen ist. Die Möglichkeit derSelbstsanktionierung verfällt nach zwölfMonaten.Beträge und Fristen für Strafen und Zinsen:• Wenn die verspätete Zahlung innerhalbvon 30 Tagen ab Fälligkeit erfolgt,betragen die Sanktionen 3,75% deseinzuzahlenden Betrags;• Erfolgt die Zahlung nach dem 30. Tagab Fälligkeit, steigt der Prozentsatz auf6;• Wenn die Zahlung erst nach dem 12.Monat ab Fälligkeit erfolgt, sind 30%des Betrages an Strafe zu bezahlen.Außerdem bezahlt man bei einer Verspätungvon unter einem Jahr ab demersten Tag und für alle weiteren Tagezusätzlich zur Strafe einen Zinssatzvon 0,0082% des einzuzahlenden Betrages(3% p. a., ab dem 01.01.2002).*Wenn eine Verspätung von mehr als einemJahr vorliegt, sind außer der Strafevon 30% des einzuzahlenden BetragesVerzugszinsen in der Höhe von2,5% für jedes begonnene Semester abdem Fälligkeitsdatum zu entrichten.** Quelle: Homepage der Direktion derEinnahmen vom 14.02.02Bus und BahnVerkehr und KommunikationDas Südtiroler TarifverbundsystemDie allgemeinen Hinweise <strong>zum</strong> SüdtirolerTarifverbundsystem entnehmen Sieder offiziellen Informationsbroschüre desLandesamtes für Transportwesen, die beiden SAD-Schaltern aufliegt.Die WertkarteZentrales Element des Südtiroler Tarifverbundsystemsist die Wertkarte, die 5,10 oder 25 Euro kostet und in den SAD-Bussen, in Trafiken und bei den Bus- undBahnschaltern zu haben ist. Wer eineWertkarte erwirbt, hat allgemein 30% Ermäßigunggegenüber der Einzelfahrkarte.Ermäßigung gegenüber der EDie Wertkarte gilt für alle Autobuslinien,die im Südtiroler Tarifsystem integriertsind (z. B. SASA, SAD, ALM,Oberhollenzer etc.), für die Seilbahnender SAD und für die Bahnstrecken Innsbruck– Trient, Bozen – Meran undFranzensfeste – Innichen.Nicht benützt werden kann die Wertkartein Eurostarzügen, wie z. B. im Pendolino.195Hier erfahren Sie, wann, wie vielund wie man die Autosteuer zahlt:http://www.provinz.bz.it/finanzen-haushalt/0502/kfz-steuer/index.htmhttp://www.aci.it/wps/portal/_s.155/1053


196Verkehr und KommunikationDie Wertkarte verleiht in Südtirol Anrechtauf Gratisanschlussfahrten mit demStadtbus.Wenn eine Wertkarte auf der noch einGuthaben gespeichert ist, nicht mehrfunktioniert, so kann das restliche Guthabenbei einem SAD-Schalter gutgeschriebenwerden.Nach einem Jahr verfällt die Wertkarte.Es ist daher notwendig, das Guthabeninnerhalb eines Monats nach Verfall aufeine neue Wertkarte überschreiben zulassen.Das AbonnementDas Abonnement bietet nicht nur PersonenVorteile, die Tag für Tag pendeln,sondern auch all jenen, die für einenkürzeren oder längeren Zeitraumeine bestimmte Strecke öfters befahren.Besonders empfehlenswert ist ein Abofür Senioren und Seniorinnen ab 60, dennhier gilt ein um 50% reduzierter Abonnementtarif.TrenitaliaGruppenermäßigungWer in der Gruppe reist, hat in den italienischenZügen Anrecht auf eine Gruppenermäßigung.Diese gilt ab sechs Personenund außerhalb der Hauptsaisonen. Ein Familienangebotgibt es ebenfalls. WeitereInfos erhalten Sie im Internet oder an denSchaltern.Am Wochenende billiger unterwegsGenerelle Wochenendermäßigungen gibtes bei Trenitalia nicht. Dafür besteht dieMöglichkeit, Sonderaktionen zu nützen.Eine dieser Aktionen nennt sich „Il sabatodi Trenitalia“. Diese Sonderangebotewerden kurzfristig ausgerufen und bietenäußerst günstige Möglichkeiten, an Samstagenitalienweit im Zug zu reisen. Informationenzu den Sonderangeboten bietendas Internet oder eigene Broschüren.Bei den Schaltern erfolgt die Informationmeistens nur auf ausdrückliche Nachfrage.FahrpläneAuskunft über die Fahrpläne der ItalienischenBahn gibt der offizielle Fahrplan,auf der Internetseite der ItalienischenBahn unter www.trenitalia.com oder aufder Internetseite der Deutschen Bahn un-


ter www.bahn.de. Unter dieser Adressegibt es auch Auskünfte über die meistenanderen Europäischen Bahnen.International unterwegsWochenendtickets, Gruppenkarten & Co.Die Deutsche Bahn und die ÖBB sindprinzipiell teurer als die Italienische Bahn.Doch bieten erstere äußerst günstige Sonderangebotean, die es richtig zu nützengilt. Ein Beispiel ist das Wochenendticketder Deutschen Bahn. Andere Angebotesind das Bayernticket und andere Ländertickets,die Bahncard oder in Österreichdie Gruppenvorteilskarte.Die schnellen Verbindungensind immer teuer. Die Stiftung Warentestbietet einen Internetservice an, der diegünstigsten Tarife auflistet.www.test.deEile ist teuerGrundsätzlich gilt für alle Bahnen derWelt: Je schneller, desto teurer. Ein Pendolinooder ICE ist wesentlich teurer alsein Nahverkehrszug. Mit diesem reistman überall am günstigsten. Daher beider Buchung immer auch nach Nahverkehrs-oder einfacheren Zügen fragen,etwa nach Expresszügen. Die sind zwarlangsamer unterwegs, befahren aber oftdie schöneren Strecken. Für Intercitiesund Eurocities ist ein Zuschlag zu bezahlen,außer man benutzt Wertkarten undAbokarten des Landestarifsystems innerhalbdessen Gültigkeitsbereich (also vonVerkehr und KommunikationTrient bis Innsbruck). Der Pendolino istvom Landestarifsystem ausgenommen.Entwerten ist Pflicht bei der italienischenBahnAlle Fahrkarten, auch die nationalen,sind vor der Abfahrt zu entwerten.Die Entwertung der nationalen Fahrkartenist am gelben Entwerter vorzunehmen,jene des Landestarifsystemsam grünen Entwerter. Auch die Platzvormerkungensollte man sicherheitshalberam gelben Entwerter stempeln.Gestempelt wird jeweils nur dieanstehende Fahrt, also keinesfalls bei derHinfahrt auch die Rückfahrt stempeln.Wer gut informiert ist, reist billiger.Machen Sie sich daher selbst schlau,fragen Sie öfters nach, verlangen Sie nachden günstigsten Angeboten, erkundigenSie sich über Internet, bevor Sie <strong>zum</strong>Schalter gehen und holen Sie sich Infomaterial,das in den Schalterräumen aufliegt.www.trenitalia.com (ItalienischeBahn)www.sii.bz.it (Südtiroler Tarifsystem)www.oebb.at (Österreichische Bahn)www.bahn.de (Deutsche Bahn)www.sbb.ch (Schweizer Bahn)www.vvt.at (Nordtiroler Verkehrsverbund)197


Verkehr und Kommunikation198Entschädigungenbei TelecomWenn die Telecom bei der Ausführung ihrerDienste säumig ist, verstößt sie gegenihre eigenen Abonnementbedingungen.In diesen steht nämlich ausdrücklich geschrieben,dass• eine neue Telefonlinie innerhalb zehnTagen ab Anfrage installiert sein muss• Störungen innerhalb des zweitenWerktages nach erfolgter Meldung zubeheben sind, mit Ausnahme besonderskomplizierter Störungen• die Reparaturarbeiten kostenlos sind,sofern sie nicht vom Betreiber selbstverursacht wurden.Im Artikel 26 der allgemeinen Abonnementbedingungenverweist die Telecomaußerdem ausdrücklich auf Entschädigungszahlungen,falls ihre Dienste nichtfristgerecht angeboten werden: Der Kundeoder die Kundin „hat Anspruch aufeine Entschädigung in Höhe von 50% dermonatlichen Abonnementsgebühr je ArbeitstagVerspätung oder Nichterfüllungder von Mal zu Mal festgelegten Bedingungen“.Tag und Uhrzeit der Beschwerdean die Telecom, sowie denNamen der Ansprechperson notieren.Im Falle von Verspätungen eine schriftlicheMitteilung an dieTelecom ItaliaKundendienstReschenstr. 18839100 Bozen richten.In diesem Brief sollte der Entschädigungsbetragbereits gefordert werden.„Foglio rosa“Wer eine Person mit provisorischer Fahrerlaubnis(„foglio rosa“) begleitet, darfnicht älter als 60 bzw. 65 Jahre sein: Wereine Person mit provisorischer Fahrerlaubnisin einem Fahrzeug begleitet, dasnicht über die doppelten Funktionspedaleverfügt, darf nicht älter als 60 Jahre sein.Höchstens 65 Jahre alt darf die Begleitpersonsein, wenn das Auto über doppeltePedale für Bremse und Kupplung verfügt.Diese Ausrüstung haben normalerweisenur die Fahrzeuge der Fahrschulen. DieBegleitperson muss außerdem einen gültigenFührerschein jener Kategorie besitzen,für welche die provisorische Fahrerlaubnisdes Fahrers oder der Fahrerin ausgestelltist. Sie muss diesen Führerscheinseit mindestens zehn Jahren besitzen. DieBegleitperson muss aktiv über das Fahrgeschehenwachen und - falls notwendig- sofort eingreifen. Kann der Fahrschüleroder die Fahrschülerin keine provisorischeFahrerlaubnis vorweisen, so ist miteiner Verwaltungsstrafe von 343,35 Eurobis 1.376,55 Euro zu rechnen, was auchfür die Begleitperson gilt. Bei Unfällenkommt die Versicherung zwar für denSchaden auf, verlangt die Schadenssummeaber im Regressweg von der Personzurück, die das Fahrzeug gelenkt hat.Infos zu Fahrzeugenbzw. KleinkrafträdernAlle Infos über Zulassungen (Erstzulassungen,Fahrzeugschein, Besitzerwechsel,Kennzeichen, Kleinkrafträder) Fahrzeug-


Verkehr und Kommunikation199überprüfungen (Revisionen, ZugelasseneWerkstätten, technische Änderungen),Telematischer Schalter, usw., finden Sieauf der Website des Südtiroler Bürgernetzes,bzw. unterwww.provinz.bz.it/mobilitaet/3804/index_d.htmInternetDie verschiedenen Vertragsarten sind:• Normaler Internetzugang mit Verrechnungnach Dauer: geeignet vorallem für Familien mit Kindern, welchedas Internet nur sporadisch benutzen.• "FLAT"- Anschluss: Mit diesem Anschlussist keine Anschlussgebührmehr fällig, sondern eine fixe monatlicheAbogebühr. Der Zugang ist zeitlichunbegrenzt. Diese Form ist geeignetfür alle, die viele Stunden surfen, ohneaber große Dateien herunter zu laden.• ADSL Anschluss mit Verrechnung nachDauer: Mit einem ADSL-Anschluss kanndie Telefonleitung in eine digitale Leitungmit hoher Übertragungsgeschwindigkeitumgewandelt werden. Dadurchsind viel schnellere Internetverbindungenmöglich. Genau genommen erreichtADSL eine Geschwindigkeit von640 kb/s beim Eingang (download)und 128 kb beim Ausgang (upload), gegenüber56 kb bei einem traditionellenanalogen Modem. Dieses System ist fürall jene geeignet, die jederzeit Zugang<strong>zum</strong> Internet benötigen.• Anschluss ADSL FLAT: mit diesemAnschluss lassen sich die Kosten kontrollieren.Der Anschluss eignet sichfür alle, die das Internet oft nutzen undviele Dateien herunterladen müssen.• SATELLITEN-Anschluss: dieser ist geeignetfür Personen, die oft und schnellZugang <strong>zum</strong> Internet brauchen, aberkeine Möglichkeit haben, eine ADSL-Leitung zu installieren.


200Verkehr und KommunikationAchtung bei allen Angeboten,die Sie per Telefon daheim bekommen.Oft wird kein schriftliches Infomaterialangeboten. Holen Sie sich Papier und Bleistiftund schreiben Sie alles genauestensmit. Sehr ratsam ist es, vor dem Abschlusseines Vertrages im Internet unter www.tariffe.it nachzuschauen und einen Preisvergleichzu machen (demnächst auch aufwww.provinz.bz.it und www.verbraucherzentrale.it).Mit Methan- oder Flüssiggas(GPL) betriebene MotorenTechnische ErläuterungenMethan ist ein Brennstoff mit einer reduziertenEmissionsschädlichkeit.Von den vier gegenwärtig verwendetenTreibstoffen zur Speisung vonMotoren (Benzin, Diesel, Methanund GPL) ist Methan der günstigste.Daher erfolgt eine rasche Amortisierungder Installationskosten.Steuerbegünstigung gemäß LandesgesetzNr. 12 vom 28.07.2003:„Fahrzeuge mit Methan- oder Flüssiggasantrieb,die nach dem 6. August2003 gekauft werden, sind für die ersten3 Jahre von der Autosteuer befreit.“Die Erleichterung gilt für:• Fahrzeuge, die ab 6. August 2003 immatrikuliertund mit einer Vorrichtungzur Gasversorgung ausgestattet sind.Die Steuerbefreiung gilt ab dem Datumder Immatrikulation.• Käuferinnen und Käufer, die in der ProvinzBozen ansässig sind.• Autos, in die ab 6. August 2003 nachträglicheine Gasanlage eingebaut wurde.Die Steuerbefreiung greift ab demInstallationsdatum nach positiv erfolgterÜberprüfung seitens der Motorisierung,für jene Steuerperioden, dienach der bereits herangereiften Fälligkeitfolgen.• Die Installierung bei einer Werkstattaußerhalb des Landes ist erlaubt.• Wird das Fahrzeug einer anderen, inder Provinz ansässigen Person weiterverkauft,folgt das Recht auf die Autosteuerbefreiungdem Fahrzeug undläuft somit beim neuen Besitzer oderder neuen Besitzerin weiter ab.• Sollte das Auto einer außerhalb desLandes wohnhaften Person verkauftwerden, verfällt dieser Rechtsanspruch.• Um in den Genuss der Steuererleichterungzu kommen, muss das vorschriftgemäßeVorhandensein der Anlage aufdem Fahrzeugschein vermerkt sein.Staatliche Fördermaßnahmen für Neukaufoder Installierung im Nachhinein:Wer bei einem an der Initiative teilnehmendenKonzessionär ein neues Autokauft, das bereits methanbetrieben ist,erhält einen Rabatt von 1500 Euro aufden Kaufpreis. Teilnehmende Konzessionäresind all jene, die auf staatlicherEbene der Initiative beigetreten sind.Eine Preisreduzierung von 650 Euro erhaltenhingegen alle, die innerhalb vondrei Jahren nach der ersten Immatrikulierungim Nachhinein eine Methan- oderGPL-Gasanlage in das Fahrzeug einbauenlassen. In diesen Fällen erstattet die Agen-


Verkehr und KommunikationKontrollieren Sie die Eigenschaften desHandys: Strahlung, Gewicht, Größe, Benutzerfreundlichkeit,Tastenblockierungusw. Wichtig für Brillenträger: die Größedes Displays. Überprüfen Sie, ob Siewirklich alle Funktionen brauchen, die beimanchen Modellen angeboten werden,denn diese machen die Geräte nur teurer.Wenn Sie schon einen digitalen Fotoapparathaben, brauchen Sie ihn dann auchnoch im Handy? Ein Trialband braucht nur,wer viel im Ausland unterwegs ist. Undbedenken Sie vor allem: Handys verursachenElektrosmog, und der macht krank.Kinder sollten daher überhaupt kein Handybesitzen, Jugendliche sollten es möglichstselten benützen und Erwachsenesollten es ausschalten, so oft es geht.201tur der Einnahmen dem Konzessionäroder der Werkstatt den Betrag.MobiltelefonVor dem KaufÜberlegen Sie, ob Sie ein solches Gerätwirklich brauchen. Überlegen Sieauch, wofür genau sie es brauchen, beispielsweise<strong>zum</strong> Verschicken von Kurzmitteilungen,oder ob es wichtig ist,dass es leicht oder besonders stabil ist.Beim KaufDie Handypreise können von Geschäftzu Geschäft sehr unterschiedlichsein. Es lohnt sich, die Preise zuvergleichen, sobald die Wahl aufein bestimmtes Modell gefallen ist.Wer schon eine Sim-Karte mit einementsprechenden Vertrag besitzt, solltenach einem Gerät Ausschau halten,das vom selben Anbieter verkauftwird, auch das zahlt sich aus!Fragen Sie beim Kauf immer genau nachden Garantiebedingungen und nach demKundendienst, so dass Sie im Schadensfallwissen, was zu tun ist.• Ansprechpartner für die Garantieist immer der Verkäufer! Wennalso das Handy einen Defekt hat, sobestehen Sie darauf, dass der Händler


202Verkehr und Kommunikationfür die Einlösung der Garantierechtegerade steht.• Wer noch keinen Vertragspartner hat,sollte sich den günstigsten aussuchen.Dazu wäre es gut, zu wissen, bei welchenAnbietern jene Personen abonniertsind, mit denen Sie am häufigstentelefonieren. Weiters sollten Sie überIhre Telefoniergewohnheiten nachdenken:wie oft Sie telefonieren, ob eherkurz oder lang, zu welchen Uhrzeitenund an welchen Wochentagen Sie amhäufigsten telefonieren. Im Internetfinden Sie Preisvergleiche unter www.provinz.bz.it und www.verbraucherzentrale.it.• Für den Fall, dass Ihr Handy gestohlenwird: Machen Sie die Serien-NummerIhres Handys ausfindig, indem Sie dieTasten *#06# drücken. Ein Kodex mit15 Ziffern wird erscheinen, dies ist derIMEI-Kodex. Dieser Kodex identifiziertjedes einzelne Handy. Schreiben Sie ihnab und bewahren Sie ihn sorgfältig auf.Falls Ihnen das Handy gestohlen wird,rufen Sie Ihre Service-Stelle an undgeben Sie diesen Kodex an. Ihr Handykann so vollkommen blockiert werden,auch wenn der Dieb die SIM-Kartewechselt. Wahrscheinlich werden SieIhr Handy zwar nicht zurückbekommen,doch wenigstens sind Sie sicher,dass kein anderer es benützen kann.Neue AnbieterPreise und Grüne NummernWer im Internet surft, findet die Angeboteund die Kontaktadressen bzw. Telefonnummernder neuen Anbieter unter verschiedenenAdressen. Die bekanntestensind:www.tariffe.itwww.euros-tel.net/serviziRunderneuerte ReifenDurch den Reifenaustausch fallen jährlicheuropaweit 140 Mio. Reifen an. Zudiesen kommen noch 40 Mio. Reifenvon Fahrzeugen, die verschrottet werden.Altreifen werden exportiert, zu Granulatverarbeitet, finden Verwendungin der Zement- oder Schuhindustrie,in Heizkraftwerken, in der Landwirtschaft(als Siloabdeckung) oder auch inHäfen. All jene Reifen, die nicht wiederoderweiterverarbeitet werden, gelangenschlussendlich auf die Müllhalde.Die Herstellung eines neuen Reifens verbrauchtzwischen 20 und 28 Liter Rohöl,bei runderneuerten Reifen sind es nurungefähr 5,5 Liter. Im Vergleich zur Herstellungeines Neureifens werden durchdiesen Recyclingvorgang 70% Energieeingespart.Runderneuert sind Reifen, deren abgefahreneLauffläche abgetragen unddurch neues, originalgetreues Materialersetzt wird. Als Rohstoff für diesenVorgang dienen gebrauchte Reifen, dieeinen intakten Unterbau (Karkasse) haben.Nach Kontrolle von Zentrierungund Auswuchtung wird der Reifen derRunderneuerung (Vulkanisierung) unterzogen,durch welche der Reifen denneuen Belag erhält. Am Ende des Produktionsprozesseswerden die Reifenerneut strengen Kontrollen unterzogen.


Verkehr und KommunikationReifen, die gemäß ECE-108-Regelungrunderneuert wurden, sind an folgendenMerkmalen zu erkennen:• auf der Reifenseite ist dasKürzel 108R angegeben• innerhalb eines Kreisesscheint der Buchstabe Eauf• es folgt eine sechsstellige Ziffer.Weiters muss angegeben sein:• die Bezeichnung "Runderneuert", bzw."Ricostruito" oder "Retread"• die Marke bzw. der Name des Rekonstrukteurs• die Erneuerungswoche und das betreffendeJahr.Reifen, die keine Betriebskennung aufweisen,dürfen nicht runderneuert werden.Auf dem Reifen müssen auch die entsprechendenGebrauchseinschränkungenunauslöschlich aufgeführt sein: beiMängeln, die den vom Hersteller vorgesehenenGebrauch (wie z.B. Geschwindigkeitund Last) nicht mehr zulassen,wird eine Deklassierung vorgenommen.Für die Vollständigkeit und Richtigkeit allerAngaben auf dem Reifen ist der Runderneuererverantwortlich.SicherheitDie europäischen Verordnungen (ECEONU 108+109) schreiben vor, dass runderneuerteReifen denselben Kontrollenunterzogen werden müssen wie neueReifen.203Sparen beim Fahren• Fahr die Hälfte: Fahrrad, öffentlicheVerkehrsmittel, Fahrgemeinschaften,Car Sharing sind gute undgünstige Alternativen (33% aller Fahrtensind unter 3 km).• Sparsames Auto kaufen: der Kraftstoffverbrauchsollte die Kaufentscheidungbeeinflussen.• Fahrstil anpassen: schnell beschleunigen,rasch hochschalten, dann untertourigdie gewählte Geschwindigkeitbeibehalten. Nicht oft schalten. Auchim Stadtverkehr kann man im 4. oder5. Gang fahren.• Vorausschauend fahren. Bremsen vernichtetEnergie. Die Motorbremswirkungnutzen. Bereits mit diesen einfachenMaßnahmen lassen sich 10-20%Kraftstoff einsparen.


204Verkehr und Kommunikation• Überflüssige Gewichte vom Auto entfernen:keinen Ballast mitführen, derleere Dachträger treibt die Rechnungum 10-15% in die Höhe, der beladenebereits um das Doppelte.• Reifen kontrollieren: den Reifendruckleicht erhöhen (0,2 bar) und regelmäßigkontrollieren.• Motor nicht warmlaufen lassen, sonderngleich losfahren, moderne Motorenbrauchen keine Warmlaufphase.• Motor beim Stehen ausschalten: bereitsab einer kurzen Standphase von20 Sekunden lohnt es sich, vorausgesetztder Motor ist betriebswarm.• Stromerzeugung kostet: Klimaanlage,Stereoanlage, Sitzheizung sind Spritfresser.Um 1 Kilowatt elektrische Leistungzu erzeugen braucht man fast 1Liter Treibstoff.• Hohe Geschwindigkeiten vermeiden:bei 160 km/h verbraucht das Auto umca. 45% mehr als bei 120 km/h.StrafmandateWer ungerechtfertigte Strafmandate ausitalienischen Städten erhalten hat undweiterhin erhält, darf diese nicht einfachignorieren, sondern muss rechtlicheSchritte setzen, um nicht in noch größereSchwierigkeiten zu geraten.Gegen das Strafmandat ist über dieStadtpolizei von XX Rekurs an die Präfekturvon XX einzureichen.Die Beschwerde ist binnen 60 Tagenab Erhalt des Strafmandats einzureichen.Als Bezug gilt der Eingangsstempeldes Postamtes, das den Einschreibebrieferhalten hat oder die exakteAngabe des Tages, an welchem derPostbote den Brief übermittelt hat.Die Beschwerde soll alle Umständewiedergeben, die belegen können,dass sich Fahrzeug und Fahrzeughalteram fraglichen Tag und zur fraglichenUhrzeit nicht in XX aufhielten.Diese Umstände sind mit allen Mittelnzu beweisen (Zeugen, eidesstattlicheErklärungen, Bescheinigungen,Arbeitgebererklärungen auf Firmenbriefpapierusw.).Von all diesen Erklärungen sind dieOriginale zu verschicken (bewahrenSie eine Kopie auf!).Falls Sie keine Beweise haben, könnenSie auch angeben, dass Sie für eine direkteAnhörung bei der Präfektur XXzur Verfügung stehen; diesen Terminmüssen Sie dann allerdings auch wahrnehmen,ansonsten wird der Rekursmit Sicherheit zurückgewiesen.Der Rekurs ist mit Datum und Unterschriftversehen als Einschreibebriefmit Rückantwort abzuschicken; demRekurs beizulegen sind eine Kopiedes Strafmandates, die Originale derDokumente, welche unter Punkt 4aufgelistet sind, Kopien der Ausweiseder Zeugen, eine Kopie des Autobüchleins.Eine Kopie des Rekurses samt Anlagenbleibt bei Ihnen.Eine Kopie des Rekurses sollten Sie


außerdem auch an die Verbraucherzentraleschicken.Damit setzen Sie die notwendigen Schritte;der Ball ist nun bei der Präfektur:• Falls die Präfektur nicht binnen 120Tagen ab Erhalt der Beschwerde (esgilt das Eingangsdatum) ein Verfahreneinleitet, gilt der Fall als archiviert undabgeschlossen.• Falls nach 120 Tagen eine Mahnungeintrifft, ist eine Nichtigkeitsbeschwerdebeim Friedensgericht erforderlich,da die Verwaltung das Verfahren nichttermingerecht eingeleitet hat, wie vomStraßenverkehrskodex vorgesehen.• Der Einspruch beim Friedensgerichtmuss binnen 30 Tagen nach Erhalt derMahnung eingereicht werden.Wer innerhalb kurzer Zeit mehrere Strafmandateerhält, muss davon ausgehen,dass die Kennummer seines Autos unddas Autobüchlein von Betrügerbandengefälscht wurden. In diesen Fällen sollteeine Kopie des Rekurses auch an dieentsprechende Staatsanwaltschaft geschicktwerden, eventuell auch an dieVerkehr und Kommunikationörtliche Polizei. Aus dem Schreiben musshervorgehen, dass es sich bereits umein wiederholtes Strafmandat handeltund dass man den Verdacht hat, Opfereiner kriminellen Handlung zu sein.Zu empfehlen ist außerdem die Anschaffungeines neuen Kennzeichens; entsprechendeSchritte beim Motorisierungsamtsind vorzunehmen.TelefonkostenTelefonrechnungen sind oft ein maßgeblicherPosten im Budget eines Familienhaushaltes.Das bedeutet auch, dass manbei der Telefonrechnung ansetzen kann,um Haushaltsgeld zu sparen.Kontrollieren Sie immer die Telefonrechnung,und zwar nicht nur denGesamtbetrag, sondern auch die einzelnenPosten:• Ortsgespräche• Ferngespräche205


206Verkehr und Kommunikation• Inlandsgespräche• Mobilfunknummern• Internationale Gespräche• Spezialnummern• Fixbeträge• Extras.Auf diese Weise verstehen Sie:1. Wo Sie am meisten ausgeben2. Ob die Nummern Ihren Anrufen entsprechen3. Ob ungewollte Dienste verrechnetwurden4. Ob die Zusatzdienste noch Ihren Bedürfnissenentsprechen oder nicht.Kontrollieren Sie die Rechnungen übermehrere Monate hinweg. Wenn Sie feststellen,dass sich bestimmte teure Anrufehäufen, dann:1. Überprüfen Sie, ob es einen Anbietergibt, der für diese Art von Gesprächenund vielleicht auch insgesamt günstigereAngebote hat.2. Geben Sie Ihre persönlichen Datenund ihre Steuernummer niemals beitelefonischen Umfragen weiter. Umvon solchen Anrufen verschont zu bleiben,schicken Sie einen eingeschriebenenBrief an die anrufende Telefongesellschaft.Mit diesem Brief untersagtman den Gebrauch der persönlichenDaten für kommerzielle Zwecke.3. Ob Sie einen Internetanschluss habenoder nicht: Rufen Sie vorbeugend dieNummer 187 von Telecom Italia anund lassen Sie sich alle kostenpflichtigenNummern blockieren. Wenn SieRechnungen von Telefongesellschaftenerhalten, mit denen Sie wederschriftliche, noch telefonische Vereinbarungengetroffen haben, bezahlenSie nicht. Rufen Sie die Grüne Nummerder betreffenden Gesellschaftan und lassen Sie sich eine Gutschriftschicken. Theoretisch könnten Sieauch nichts unternehmen, allerdingsriskieren Sie, dass die Angelegenheitkomplizierter wird, weil Eintreibungsfirmeneingeschaltet werden. Am bestenwenden Sie sich in solchen Fällenan eine Verbraucherberatungsstelle.TelefonsozialtarifFür die Telefonkundschaft der KategorieB (also die Konsumentenhaushalte)gelten seit 1. Dezember 2001 neueRegeln, um in den Genuss des Sozialtarifs(auf 50% ermäßigte monatlicheAbonnementgebühr) zu kommen. DieReduzierung, die in der Vergangenheitnur für Wenigtelefoniererinnen undtelefonierergalt, steht zu, wenn imHaushalt:- eine Person lebt, die eine zivileInvalidenpension oder eine Sozialpensionempfängt, oder wenn eine Personüber 75 Jahre oder ein arbeitslosesFamilienoberhaupt vorhanden ist, undder Indikator der Einkommens- undVermögenslage (ISEE) den Wert von6.713,96 Euro jährlich nicht überschreitet.Das Gesuch muss mit dem entsprechendenVordruck (auch über www.187.com zu beziehen) per Einschreibeneingereicht werden. Beigelegt werden


muss auch die ISEE-Erklärung, die beiden Steuerbeistandszentren (C.A.F.),den Gemeinden und beim INPS/NISFbeantragt werden kann.Haushalte mit einem taubstummenMitglied haben die Möglichkeit,vollständig von der monatlichenAbonnementgebühr befreit zu werden.Nicht ganz leicht ist es, den Indikatorder Einkommens- und Vermögenslage(ISEE-Indicatore situazione economicaequivalente) zu erklären. Zur Erhebungder Einkommenssituation desHaushaltes zählen alle Einkommender letzten Erklärung, die derEinkommenssteuer IRPEF unterworfensind, sowie Finanzerträge im Ausmaßder durchschnittlichen Verzinsung derzehnjährigen Schatzscheine. Für Mietekönnen bis zu 5.164,57 Euro abgezogenwerden.Das Vermögen wird wie folgt festgelegt:das Immobiliarvermögen zählt im Ausmaßder Grundlage für die ICI-Berechnung.Davon können die Resttilgungssumme füreinen eventuellen Darlehensvertrag oder,wenn es günstiger für die Familie ist, einePauschale im Ausmaß von 51.645,70 Euroabgezogen werden. Diesen Freibetrag gibtes alternativ <strong>zum</strong> Freibetrag für die Miete.Das Mobiliarvermögen ist das Vermögenim engeren Sinne: Bankkonto, Sparbücher,Postkonto, Wertpapiere, Finanzprodukte,Lebensversicherungen, Beteiligungen beinicht quotierten Gesellschaften sowieandere individuelle Vermögenswerte.Stichtag ist der 31. Dezember desVorjahres. Es ist ein Freibetrag von15.493,71 Euro vorgesehen.WinterreifenVerkehr und KommunikationBisher mussten beim Kauf von Winterreifendie Angaben im Fahrzeugscheingenauestens berücksichtigt werden. Dasbedeutete, dass nur jene Reifengrößeverwendet werden durfte, die ausdrücklichfür diesen Zweck angegeben war unddas Kürzel „M+S“ trug. Aus der Auflistungder laut Fahrzeugschein zugelassenenReifen musste im Winter also jenermontiert werden, der hinter der Angabeder vorgeschriebenen Maße das Kürzel„M+S“ trug. Beispiel: von den Reifenmit den Maßangaben 195/65 R 1591 H,205/55 R 1691 V und 205/55 R1691 H(M+S) war nur der letzte, nämlich dermit den Maßen 205/55 R1691 H (M+S)als Winterreifen zugelassen. War auf demFahrzeug ein anderes Reifenmaß montiertals jenes, das im Fahrzeugbüchleinals Winterreifen angegeben war, fiel derWagen bei der amtlichen Hauptuntersuchungdurch. Zumal aber einige der inAutobüchlein vorgeschriebenen Winterreifenim Handel gar nicht erhältlich sind,hat das Transportministerium in einemRundschreiben (335M361) vom 30. September2004 neue Weisungen erlassen.Danach ist es möglich, das Fahrzeug mitWinterreifen auszustatten, die einem derim Fahrzeugschein vermerkten Maß entsprechen.Wichtig ist nur, dass die Winterreifen:• mit der Markierung M+S (oder auchMS, M-S, M&S) ausgestattet sind• einen Geschwindigkeitsindex von mindestens160 km/H, bzw. "Q" haben.Es ist also möglich, Winterreifen einer hö-207


Verkehr und Kommunikation208heren oder geringeren Geschwindigkeitsklasseals jener der Sommerreifen zu montieren,vorausgesetzt, man unterschreitetnicht das Limit der Q-Klasse. Eine Missachtungdieser Vorschriften kann schwerwiegendeFolgen haben: bei einem Unfallmit nicht gesetzeskonformen Reifen kanndie Versicherung die Schadenssumme,gemäß Gesetz 990/1969 zurückfordern.Während mit Spikereifen nur imZeitraum zwischen 15. November und 15.März gefahren werden darf, können normaleWinterreifen das ganze Jahr überbenutzt werden. Es ist aber empfehlenswert,Winterreifen wirklich nur im Winterzu montieren, da die Abnutzung derLauffläche bei hohen Temperaturen deutlichansteigt und die teureren Winterreifenim Sommer daher <strong>zum</strong> Kostenfaktorwerden.


Versicherung und VorsorgeVersicherung und VorsorgeAblebensversicherung _____________________________________________________________________________________________________S. 210Autohaftpflichtversicherung __________________________________________________________________________________________S. 210Direktversicherer ______________________________________________________________________________________________________________S. 213Frisierte Kleinmotorräder _______________________________________________________________________________________________S. 213Günstigere Autohaftpflichtversicherungen _________________________________________________________________S. 214Haftpflichtversicherung _________________________________________________________________________________________________S. 215Krankenversicherung _______________________________________________________________________________________________________S. 217Lebensversicherung bzw. Altersvorsorge ______________________________________________________________________S. 219Vorsorgeversicherungen _________________________________________________________________________________________________S. 220Rechtsschutzversicherung _______________________________________________________________________________________________S. 222Sachschaden _____________________________________________________________________________________________________________________S. 223Unfallversicherung ___________________________________________________________________________________________________________S. 225Versicherungsbedarf ________________________________________________________________________________________________________S. 228Wohngebäudeversicherung ____________________________________________________________________________________________S. 228209


Versicherung und Vorsorge210AblebensversicherungDie Lebensversicherung für den Todesfallwird auch Ablebens- oder Risikolebensversicherunggenannt. Es handeltsich also um eine Risikoversicherung, dieeine zeitweilige oder eine lebenslänglicheVersicherung sein kann. Eine Lebensversicherungfür den Todesfall ist für all jenewichtig, zu deren Lasten jemand lebt unddie eventuell auch ein Darlehen aufgenommenhaben (für die Laufzeit des Darlehens).Diese Versicherung ist folglichnur dann notwendig, wenn keine ausreichendenErsparnisse vorhanden sind.Die Versicherung ist verpflichtet, die vereinbarteVersicherungssumme auszubezahlen,wenn der oder die Versichertewährend der Laufzeit stirbt.• Lebensversicherungen für denTodesfall können mit gleich bleibendem(die häufigste Form) oder abnehmendemKapital abgeschlossen werden.Versicherungen mit abnehmendemKapital sind vor allem Personenzu empfehlen, die ein Darlehen aufgenommenhaben (zu versichern ist dererforderliche Betrag, um das Darlehengemäß Tilgungsplan zurückzahlen zukönnen) oder um die Kinder solangeabzusichern, bis sie wirtschaftlich unabhängigsind.• Ausschlüsse: überprüfen Sie sorgfältigdie Ausschlüsse in Ihrem Vertrag! Beiaktiver Beteiligung an vorsätzlichenStraftaten, Kriegshandlungen, Selbstmordgibt es keinen Versicherungsschutz,auch nicht, wenn sich der Vorfallin den ersten beiden Jahren nachVertragsabschluss ereignet (überprüfenSie den Termin in Ihrem Vertrag).• Zu empfehlen ist immer eine ärztlicheUntersuchung. Schicken Sie das ErgebnisIhrer Versicherung, auch wenn siees nicht angefordert hat.• Zeitweilige Versicherungen für Todesfällelaufen mit Vertragsende aus. Sieverlängern sich nicht automatisch.AutohaftpflichtversicherungDie Haftpflichtversicherung für Pkwdeckt bis <strong>zum</strong> versicherten HöchstbetragDritten oder im versicherten Fahrzeug befindlichenFahrgästen unabsichtlich zugefügteSchäden. Der Vertrag sollte auf eineVersicherungssumme von mindestens2.500.000 Euro abgeschlossen werden.Nur die für den Unfall verantwortlichePerson, die das Fahrzeug gelenkt hat,erhält – falls sie Verletzungen davon getragenhat – über die Autohaftpflichtversicherungkeinen Schadenersatz. Insolchen Fällen kann ein entsprechenderZusatzvertrag interessant sein, aber nur,


wenn die betreffende Person noch keineUnfallversicherung abgeschlossen hat!Die Autohaftpflichtversicherungist eine Pflichtversicherung für allePkw, Lkw, Motorräder, Mopedsund Wasserfahrzeuge. Wer ohneVersicherung fährt, riskiert harteStrafen und gesalzene Geldbußen.Die Versicherung bleibt Pflicht, auchwenn ein Fahrzeug nicht mehr genutztund an einem öffentlichen Ort oderauf einem öffentlichen Parkplatz abgestelltwird.Die Versicherung ermittelt über eineReihe von Fragen das Risikoniveau undfolglich die entsprechende Prämie. Beifalschen Angaben zahlt die Versicherungden Geschädigten den Schaden, kannaber die bezahlte Schadenssumme ganzoder teilweise von den Versicherten zurückverlangen(Regressrecht).Bei der Unterzeichnung eines Vertrags füreine Autohaftpflichtversicherung sollteneinige Vorsichtsmaßnahmen gelten:• Im Abschnitt „Ausschlüsse und Regressrecht“überprüfen, ob die Versicherungauf das Regressrecht verzichtet, fallsder Fahrer oder die Fahrerin betrunkenist, mit abgelaufenem Führerscheinfährt oder eine Person beispielsweiseunter 25 Jahren das Unfallfahrzeuglenkt (einige Versicherungen habendiesbezügliche Ausschlussklauseln).• Vor der Unterzeichnung überprüfen,ob die Angaben im Vertrag jenen imFahrzeugschein entsprechen und obdie Steuernummer stimmt.Versicherung und Vorsorge• Der Versicherung immer eine Kopiedes Fahrzeugscheins übermitteln.• Nachprüfen, dass keine nicht verlangtenGarantieleistungen angefügt wurden (z.B. Rechtsschutz, Fahrerschutz usw.).• Entscheiden Sie sich für die jährlicheFälligkeit anstelle der halbjährlichen,da sie preiswerter ist.• Selbstbeteiligungen sind immer vernünftig,sofern dadurch der Preis fällt.Der Vertrag muss in der Regel 30 Tagevor Fälligkeit mittels Fax oder eingeschriebenemBrief mit Rückantwortgekündigt werden (Gesetz Nr. 57 vom05.03.2001). Über Telefon bzw. Internetabgeschlossene Verträge verfallenin der Regel von selbst, diese sehenkeine automatische Verlängerung vor.Der Einschreibebrief mit Rückantwortbzw. die Faxmitteilung an die Gesellschaftoder an die Agentur sollte besser etwasfrüher als nötig und nicht erst im letztenAugenblick abgeschickt werden, da derAnkunftstag zählt.Kündigung bei PrämienerhöhungenFalls die Prämienerhöhung die amtlicheInflationsrate übersteigt, können Sie bis<strong>zum</strong> letzten Tag der Fälligkeit vom Vertragzurücktreten (der Rücktritt kann auch perFaxmitteilung erfolgen). Selbstverständlichsind durch Unfälle bewirkte Erhöhungenvon diesem Recht ausgeschlossen.Bei Erhöhungen unter der amtlichenInflationsrate müssen Sie im Versicherungsvertragkontrollieren, ob bei Prämienerhöhungeneine Mitteilungspflichtvon Seiten der Versicherung besteht odernicht. Im ersten Fall haben Sie das Recht,mindestens 60 Tage vor Vertragsablauf211


212Versicherung und Vorsorgeüber allfällige Preissteigerungen benachrichtigtzu werden (die Versicherung mussden Betrag mitteilen, nicht nur einen Prozentsatz).Sieht der Vertrag hingegen keineschriftliche Mitteilungspflicht vor, sondernnur das Veröffentlichen der neuen Tarife inder Agentur, so können Sie den Vertrag bis<strong>zum</strong> letzten Tag kündigen.Tipps für den Ernstfall:Kein Formular unterschreiben, wennSie nicht völlig sicher sind, den Unfallverschuldet zu haben, wenn Sie unterSchock stehen oder verwirrt sind.Besorgen Sie sich die Anschrift allfälligerZeugen oder Zeuginnen.Schicken Sie die ordnungsgemäß unterschriebeneSchadensmeldung innerhalbvon drei Tagen nach dem Unfall:- an die eigene Versicherung, wenn dassog. „CID-Abkommen“ anwendbar ist: beidieser Prozedur erhalten Versicherte, dieeinen Unfall nicht oder nur <strong>zum</strong> Teil verschuldethaben, die Entschädigung direktvon der Versicherungsgesellschaft. Dasblaue Formular muss von beiden Fahrernunterschrieben worden sein, es muss sichum einen Zusammenstoß von Fahrzeugenhandeln (ausgenommen Kleinmotorräderund landwirtschaftliche Maschinen) und esdürfen keine Personenschäden vorliegen.Die Versicherung muss innerhalb von 15Tagen nach Begutachtung des Fahrzeugsund im Falle des Einverständnisses desoder der Versicherten die Schadensummeauszahlen. Liegt keine Übereinstimmungvor, so zahlt die Versicherung die Summeaus, die sie für angebracht hält. Der oderdie Versicherte kann dann den verbleibendenSchadenersatz von der gegnerischenVersicherung verlangen.- an die gegnerische Versicherung, wenndas sog. „CID-Abkommen“ nicht anwendbarist. Verlangen Sie schriftlich eine Aufstellungder einzureichenden Unterlagen.Sobald die verlangten Unterlagen bei derVersicherung eintreffen, muss diese binnen60 Tagen (bei Sachschaden) oder 90Tagen (wenn Personen zu Schaden gekommensind) ein Angebot unterbreiten.Musterbriefe für alle schriftlichen Bescheidegibt es bei der VerbraucherzentraleSüdtirol.Telefonisch oder übers Internet abgeschlosseneVersicherungsverträgeDiese sind häufig erheblich preisgünstiger(vor allem für unfallfreie Fahrerinnen undFahrer), da direkt mit der Versicherungund nicht mit einer Agentur verhandeltwird. Freilich sind auch in diesem Fall dieAusschlussklauseln und das Regressrechtzu überprüfen. Die Prämie wird direkt andie Versicherung überwiesen und die Quittungkommt mit der Post zu den Versichertennach Hause. Per Telefon oder Internetabgeschlossene Autohaftpflichtversicherungensehen meistens ein Rücktrittsrechtvon sieben Tagen vor. Bei Unfällen mussdie Meldung gemäß den im Vertrag angeführtenAngaben erfolgen.Zusätzliche GarantieleistungenDiese sind fakultativ, also nicht Pflicht:Kasko, Diebstahl, Feuer, Scheibenbruch,Rechtsschutz, Fahrerschutz, Betreuungsdienst,gesellschaftspolitische Ereignisse,Witterungsvorfälle, Haken und statischesRisiko. Diese Garantieleistungen decken inder Autohaftpflichtversicherung nicht berücksichtigteSchadensfälle. Überlegen Siegut, ob sie diese zusätzlichen Garantieleistungenwirklich brauchen.


Versicherung und Vorsorgewww.verbraucherzentrale.itDirektversichererSeitdem 1995 die europäischen Versicherungsrichtlinienin Kraft getreten sind, istder Versicherungsmarkt in Europa liberalisiert.Seither werden die Versicherungspreiseund Versicherungsbedingungennicht mehr von einem Verwaltungsorganverfügt, sondern können von den Versicherungsgesellschaftenfestgelegt werden.Wer in dieser Konkurrenzsituation denÜberblick nicht verlieren will, sollte sichvor Fälligkeit der Kfz-Haftpflichtversicherungauch das eine oder andere Angebotvon einem Direktversicherer oder anderenAnbietern ins Haus kommen lassen.Am Direktversicherermarkt sind derzeitvorwiegend folgende Versicherer aktiv:Crowe - Gruppe Lloyd LondonTel. 800-116655 - www.crowe.itGenertel - Gruppe GeneraliTel. 800-202020 - www.genertel.itGenialloyd - Gruppe RASTel. 800-999999 - www.genialloyd.itRoyal Insurance - Gruppe RoyalTel. 800-335599 - www.royal.itZuritel - Gruppe ZürichTel. 800-247247 - www.zuritel.itDialogo Assicurazioni -Gruppe La FondiariaTel. 800-066800 - www.dialogo.itDirect Line -Gruppe Royal Bank of ScotlandTel. 848-801180 - www.directline.itTel. 045-8181911 - www.arcadirect.itOnlinear - Gruppe UnipolTel. 800-992222 - www.onlinear.itFrisierte KleinmotorräderTausende von Minderjährigen sind nachwie vor mit auffrisierten Kleinmotorrädernunterwegs, für die laut Gesetzein A-Führerschein erforderlich ist. BeiUnfällen können die VersicherungenRegress fordern, wenn dieser im Vertragnicht explizit ausgeschlossen ist.Laut Artikel 52/1 des Straßenverkehrskodexsind KleinmotorräderMotorfahrzeuge mit folgenden Eigenschaften:a) sie besitzen einen Motor mit nichtmehr als 50 cc Hubraumb) sie erreichen eine Höchstgeschwindigkeitvon höchstens 45 km/h.Diese Eigenschaften müssen vom Herstellerso vorgesehen sein und dürfen nichtverändert werden. Der Straßenverkehrskodexist auch in einem weiteren Punktsehr klar:„Wenn der Hubraum oder die Höchstgeschwindigkeitüberschritten wird,dann handelt es sich nicht mehr um einKleinmotorrad, sondern um ein Motorrad“(Art. 52/4).In diesem Fall muss das Fahrzeug dann aberauch als Motorrad versichert sein, bzw.muss die Person, die das Fahrzeug führt, denentsprechenden Führerschein (A) haben.Bei Unfällen, die mit der Überschreitungder Geschwindigkeitsgrenze zusammenhängen,kann es zu schwerenfinanziellen Belastungen der Familienkommen, wenn die Versicherungspolizzenicht eine entsprechende Klauselaufweist. Diese Klausel muss im Versi-213


214Versicherung und Vorsorgecherungsvertrag ausdrücklich im folgendenWortlaut verzeichnet sein:„Der Versicherer verzichtet abweichendvon den Allgemeinen Versicherungsbedingungenauf sein Rückgriffsrecht gemäßArtikel 18 des Gesetzes Nr. 990/1969,wenn das versicherte Leichtmotorradandere als die nach Artikel 52/b desStraßenverkehrskodex vorgeschriebenenMerkmale aufweist.“• Bestehen Sie bei Ihrer Versicherungauf diese Klausel oder wechselnSie zu einer Versicherung, welchediese Klausel akzeptiert. Sie entledigensich damit einer großen Last und einesmöglichen finanziellen Desasters imUnglücksfall.*Unter „FRISIEREN“ ist jegliche - mechanischeoder auch nichtmechanische – Änderungdes Kleinmotorrades zu verstehen, die daraufabzielt, die Geschwindigkeit zu erhöhen, ohneden Hubraum zu verändern.Günstigere AutohaftpflichtversicherungenPreisunterschiede von bis zu 290% für einund dieselbe Autohaftpflichtversicherungbedeuten, dass bei einer sorgfältigen Auswahlder Versicherung viel Geld gespartwerden kann. So gehen die Angebote fürdas laut Gesetz für Bozen publizierte ProfilD von 166 bis zu 649 Euro. Wer nichtblindlings das erste Angebot annehmenwill, hat mit dem im April 2001 (Gesetz5.3.2001, Nr. 57) in Kraft getretenenGesetz zur Autohaftpflichtversicherungneue Möglichkeiten, sich am Markt eineangemessene Versicherung auszusuchen.Die neuen Bestimmungen sehen folgendesvor:• Die Versicherungsgesellschaften müssendie Jahresprämien und die genauenVertragsbedingungen auf ihrer jeweiligenHomepage und in jeder Versicherungsagenturangeben.• Die Versicherten haben das Recht, beiPrämienerhöhungen mindestens 60Tage vor Ablauf des Vertrages benachrichtigtzu werden. Ohne Mitteilungbesteht das Recht, die Polizze zu dengleichen Bedingungen des Vorjahres zuerneuern.• Die Kündigung kann bis 30 Tage (auchper Fax) vor Vertragsende ausgesprochenwerden (bei Direktversicherungenverfällt der Vertrag automatisch).• Eine fristlose Kündigung (auch per Fax)ist bei Prämienerhöhungen über derprogrammierten Inflationsrate bis <strong>zum</strong>letzten Tag der Laufzeit möglich. Erhöhungenaufgrund von Schäden sinddavon natürlich ausgenommen. Es istzu berücksichtigen, dass die Versicherungsabdeckungbei Kündigung nichtum die sonst vorgesehenen 15 Toleranztageverlängert wird.• Weiters haben die Versicherten Anrechtdarauf, die Summe des ausgezahltenSchadens zu erfahren und bisspätestens fünf Arbeitstage vor demAblauf der Kfz-Haftpflichtversicherungdie Risikobestätigung (attestato di rischio)zu erhalten.


• Lassen Sie sich in jedem Fallauch von einer Direktversicherung einAngebot machen;• Wählen Sie eine Versicherungsabdeckungvon mindestens 2.500.000 Euro;• Ein Selbstbehalt (franchigia) ist durchaussinnvoll, vorausgesetzt, er senkt diePrämie;• Lassen Sie der Versicherungsgesellschaftimmer eine Kopie des Autobüchleinszukommen;• Überprüfen Sie vor der Unterzeichnungdes Vertrags die Übereinstimmung derDaten von Polizze und Autobüchlein;• Kontrollieren Sie, ob Garantien hinzugefügtwurden, die Sie nicht verlangthaben (z.B. Rechtsschutz, Mitfahrer,Fahrerschutz usw.). Die Versicherungsgesellschaftkann diese Risikoabdeckungennicht aufzwingen;• Kontrollieren Sie, ob die Versicherungsgesellschaftauf den Regress (rivalsa)bei Fahren im betrunkenen Zustandoder mit verfallenem Führerschein verzichtet;• Überprüfen Sie, ob jeder befähigteFahrer bzw. jede befähigte Fahrerinauch versichert ist oder ob bei Unfallschädenvon Fahrern unter 25 Jahrenein Selbstbehalt im Vertrag verankertist.Haftpflichtversicherung(private)Versicherung und VorsorgeDie private Haftpflichtversicherungdeckt bis <strong>zum</strong> versicherten Höchstbetragersatzpflichtige Schäden, die Versicherteoder Mitglieder ihres Haushaltssowie Personen, die ständig in ihremHaushalt leben, verursachen. Üblicherweisesind auch vom Haushaltspersonalverursachte Schäden inbegriffen.In der Regel deckt die private Haftpflichtversicherungfolgende Schäden: ständigoder gelegentlich für Wohnzwecke benutzteBauwerke (Eigentum oder Miete),einschließlich Zubehör, Nebengebäudeund Anlagen; Wasseraustritt; Gasexplosion(auf Körperverletzung beschränkt);Explosion von Fernsehgeräten; Antennenabsturz;allgemeiner Umgang mitHaushaltsgeräten; Lebensmittelvergiftung;Haustiere (Eigentum und Besitz);allgemein verbreitete Sportarten undTeilnahme an Amateurwettbewerben;Hobbys; von bis zu vierzehnjährigenKindern in Bewegung gesetzte LandundWasserfahrzeuge; Umgang mitPferden und allgemein mit Reittieren.Die private Haftpflichtversicherungdeckt ausschließlich unabsichtlich(„fahrlässig“) und nie absichtlich („vorsätzlich“)verursachte Schäden.Für wen ist die private Haftpflichtversicherunggedacht?Diese Versicherungsform ist für alle unverzichtbar,die nicht Gefahr laufen wollen,sich im Privatleben mit Schadenersatzforderungenauseinandersetzen <strong>zum</strong>üssen. Halten Sie sich bitte vor Augen:Wenn Sie einen Schaden verursachen,haften Sie dafür mit ihrem gesamtenderzeitigen und zukünftigenPrivatvermögen. Daher sollten alleeine solche Versicherung abschließen.215


216Versicherung und VorsorgeWeiters ist es wichtig, die private Haftpflichtversicherungnicht mit der Wohngebäudehaftpflichtversicherungzu verwechseln.Die Wohngebäudehaftpflichtversicherungdeckt nur durch die Wohnungverursachte Schäden, nicht die imrestlichen Privatleben.• Ausgeschlossene Risiken: zahlreicheRisiken werden von vielen Versicherungennicht vergütet, z. B. Umweltschäden,Fahren mit Motorfahrzeugen,Schäden an vom Versichertenverwahrten Gütern, außerordentlicheWartungs- und Instandhaltungsarbeiten,Schäden, die durch das Halten unddie Pflege von Tieren verursacht werden,die nicht als Haustiere eingestuftsind.• Wer Bau- oder außerordentliche Instandhaltungsarbeitendurchführenlässt, sollte eine Bauherren-Haftpflichtversicherungabschließen.• Nicht als Dritte gelten Ehepartner,Eltern, Kinder und Geschwister derVersicherten sowie alle sonstigen verwandtenoder verschwägerten Personen,die im selben Haushalt leben.• Selbstbeteiligungen: Diese sind zweifelsohneempfehlenswert, sofern siedazu beitragen, den Preis zu senken(eine Selbstbeteiligung in Höhe von250 Euro könnte den Preis um 30%senken).• Vorsicht: Überprüfen Sie, ob in IhremVertrag Schadenersatzansprüche Dritterfür Brand- oder Explosionsschädenberücksichtigt sind. Falls nicht, und Siein einer Wohnung oder einem Hausmit direkten Nachbarn leben, raten wir,diese Haftung in die Feuerversicherung(Gebäudeversicherung) einzuschließen.• Weltweite Deckung: Die Versicherungmuss die weltweite Deckung enthalten,vor allem, wenn Sie viel reisen. EinigeVersicherungen decken nur europäischeLänder.Versichertes Kapital und Kosten einerprivaten HaftpflichtversicherungRatschläge über die Höhe des versichertenKapitals und die Kosten einer privatenHaftpflichtversicherung werden bei derVersicherungsbedarfsanalyse der Verbraucherzentraleerteilt. Diese individuellzugeschnittene Analyse ermöglicht es,den Bedarf vom Verbraucherstandpunktaus genau einzuschätzen und folglich unnötigeVersicherungen und Ausgaben zuvermeiden.Wie werden Verträge gekündigt?Üblicherweise sind Verträge nicht vorzeitigkündbar. Im Gegenteil: Beinahe alleVerträge sehen eine stillschweigende Verlängerungvor, sofern sie nicht rechtzeitiggekündigt werden (in der Regel 60 oder90 Tage vor Ablauf). Der Vertrag kannüblicherweise allerdings innerhalb von 60Tagen nach Auszahlung bzw. nach Ablehnungder Auszahlung gekündigt werden.Was ist im Schadensfall zu tun?Im Schadensfall müssen Sie der Versicherungper Einschreibebrief mit Rückantwort(oder auf anderem Weg, fallsim Vertrag angegeben) binnen drei Tagennach dem Zeitpunkt, an dem derSchaden aufgetreten ist oder an dem


Sie davon Kenntnis erhalten haben,Meldung erstatten. Schreiben Sie dieMeldung sehr sorgfältig, um der Versicherungkeinen Vorwand für eine Schadenersatzverweigerungzu liefern! DieAuszahlung hängt oft davon ab, wie derSchaden oder Unfall beschrieben wird.Wichtig: Beweise liefern (Fotos, Zeugenaussagenusw.) Ein Musterbrief fürdie Schadensmeldung liegt bei der Verbraucherzentraleauf.Krankenversicherung (privat)Die private Krankenversicherung ist einefreiwillige Versicherung, die bei Krankenhausaufenthaltein Tagegeld als Ersatz fürden Einkommensausfall sichert oder auchdie Kosten für einen Aufenthalt in einerSpezialklinik. Krankenversicherungsverträgekönnen vorsehen:eine Entschädigung für Dauerinvaliditätdurch Krankheitein Tagegeld für Krankenhausaufenthaltoder Krankenstand ohne odermit Krankenhausaufenthalt sowie fürGips-, Stützverbände oder ähnlicheseine Spesenvergütung bei Krankenhausaufenthaltund Pflege oder alsAlternative nur Spesenvergütung beigroßen chirurgischen Eingriffen.Zu empfehlen ist eine Absicherung fürDauerinvalidität durch Krankheit, undzwar für alle Familienmitglieder, auch fürminderjährige, es sei denn, die Familieverfügt über ausreichende Geldmittel.Für selbstständig Erwerbstätige ist auchein Tagegeld bei Krankheit vorteilhaft, daVersicherung und Vorsorgesie kein Einkommen erwirtschaften, wennsie durch Krankheit ihren Beruf nicht ausübenkönnen. Weiters kann es nützlichsein, Spesenvergütungen für Behandlungskosteneinzuschießen, allerdingsnur für schwere und kostspielige chirurgischeEingriffe (z. B. Tumoroperationen).Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmerist neben der Absicherung für Dauerinvaliditäteigentlich nur eine Spesenvergütungbei schweren chirurgischenEingriffen angebracht, da sie auch vonden Arbeitgebern für SanitätsausgabenAnzahlungen auf die Abfertigung oder217


218Versicherung und Vorsorgedie kapitalisierten Einzahlungen im Zusatzrentenfondserhalten können. Mit zunehmenderAbdeckung des Invalidenrisikosdurch die Pflichtversicherung könnenArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmerauf eine private Abdeckung der Dauerinvaliditätdurch Krankheit und Unfall verzichten.• Die Verträge berücksichtigenim Allgemeinen eine Invaliditätsschwellevon mindestens 26%. Verlangen Sieden Bezug auf die INAIL-Tabelle.• Achten Sie bei Vertragsabschluss darauf,ob bei Spesenrückvergütung nurder Teil ausbezahlt wird, der nicht vomöffentlichen Gesundheitsdienst übernommenwird oder ob unabhängig davonsämtliche Spesen von der Versicherungübernommen werden. Vor allemfür Selbstständige und freiberuflichTätige kann die den Gesundheitsdienstersetzende Spesenrückvergütung interessantsein.• Achten Sie bei Vertragsabschluss darauf,ob im Falle von Streitigkeiten mitder Versicherung eine obligatorischeSchlichtung vorgesehen ist. Diese Klauselwäre missbräuchlich, da sie den Versichertenden ordentlichen Gerichtswegvorenthalten würde. Sie kann vorGericht angefochten werden.• Ausschlüsse: Meist sind vor Vertragsabschlussbestehende Missbildungenausgeschlossen, weiters Geisteskrankheiten,Zahnbehandlungen, nicht austherapeutischen Gründen notwendigeAbtreibungen, Schönheitsoperationen,Folgen von Krieg, Vulkanausbrüchenund Erdbeben. Ebenfalls ausgeschlossensind von Versicherten vorsätzlichoder unter Alkohol- oder Rauschmitteleinflussverursachte Schäden. Tretenwährend der Laufzeit des VertragsKrankheiten wie Alkoholismus, Rauschgiftsucht,AIDS oder Schizophrenie auf,wird der Versicherungsschutz sofortnichtig.• Laufzeit: Überprüfen Sie in Ihrem Vertrag,ab wann die Deckung gilt. Es istmöglich, dass der Versicherungsschutzerst später beginnt.• Rücktrittsmöglichkeit: Zuweilen behaltensich die Versicherungen das alleinigeRecht auf Rücktritt nach jeder Meldungoder Auszahlung vor. Sie könnendiese Bestimmung ausschließen oderanfechten.• Zu empfehlen sind auch kurze Laufzeiten,am besten einjährige Verträge mitautomatischer Verlängerung bei nichtrechtzeitiger Kündigung. Längere Laufzeitensind nur dann empfehlenswert,wenn die Gesellschaft ausdrücklich aufdas Rücktrittsrecht im Schadensfallverzichtet.• Arztkosten für allgemeine Gesundheitscheckswerden nicht rückvergütet.Es ist notwendig, dass eine Krankheitwenigstens vermutet oder angenommenwird.• Die Krankenversicherung läuft in derRegel aus, wenn die Versicherten dieversicherbare Altersgrenze überschreiten,das sind meistens 70 oder 75 Jahre.• Im Unterschied zu anderen Ländernbieten die Versicherungen in Italienausschließlich Tagegeld bei Kranken-


hausaufenthalt oder aber Liegezeitnach einem Krankenhausaufenthalt,nicht jedoch für die einfache Krankenzeit.• Achten Sie auf die bei der Vertragsunterzeichnunggeleisteten Auskünfte!• Gemeinsam mit dem Vertragsentwurfmüssen die Versicherten den so genanntenFragebogen unterschreiben,der eine Reihe von Fragen zu ihrem Gesundheitszustandenthält. Daraus leitetdie Versicherung ab, ob die Antragstellendenversicherbar sind oder nicht, zuwelchen Bedingungen und vor allemzu welchem Preis. Ehrlichkeit ist unbedingterforderlich, andernfalls laufenSie Gefahr, dass die Versicherung dieAuszahlung verweigert oder den Vertragauflöst. Sollten Fragen oder Begriffeunklar sein, fragen Sie einen Arztoder eine Ärztin Ihres Vertrauens.Lebensversicherungbzw. AltersvorsorgeLebensversicherungen sind sehr wichtig,da sie die Familien für den Fall desTodes der Person absichern, die sie ernährt,oder auch für eine mögliche Erwerbsunfähigkeitdieser Person. Dierichtige Lebensversicherung ist die Ablebens-oder Risikolebensversicherung,mit der die Familie im Falle des Todes versorgtwird (siehe Ablebensversicherung).Neben der Risikoversicherung gibt esauch Kapital-Lebensversicherungen, diemit einem Sparvorgang verbunden sind,wie z.B. gemischte Kapital-Lebensversicherungen,Fonds- oder Index gebundeneLebensversicherungen und privateVersicherung und VorsorgeRentenversicherungen. Bevor Sie eine Kapital-Lebensversicherungabschließen, istunbedingt eine nähere Analyse der Vorsorgesituationzu empfehlen.Was ist eine Kapital-Lebensversicherung?Die Versicherungsgesellschaft verpflichtetsich, ein einmaliges Kapital odereine Rente auszubezahlen, falls deroder die Versicherte zu dem im Vertraggenannten Zeitpunkt am Leben ist.Die Versicherung kann• eine zeitlich verzögerte Kapitalauszahlungbzw. Rente vorsehen: in diesemFall verpflichtet sich die Versicherung,das Kapital bzw. die Rente nicht sofort,sondern erst nach einer bestimmtenAnzahl von Jahren auszubezahlen;• eine direkte Rente vorsehen: in diesemFall wird eine einmalige Prämie eingezahltund die Versicherungsgesellschaftverpflichtet sich, die vertraglich festgesetzteRente auszubezahlen.Gemischte Versicherungsverträge sindeine Kombination aus der Kapital-Le-219


220Versicherung und Vorsorgebensversicherung und der Ablebensversicherung.Die Versicherung verpflichtetsich nicht nur, eine Rente oder ein Kapitalauszubezahlen, falls die versichertePerson überlebt, sondern auch einenbestimmten Betrag bereitzustellen, fallssie während der vertraglichen Laufzeitverstirbt (und nicht nur die Prämienzurückzuzahlen, wie es zahlreiche Kapital-Lebensversicherungenmit zeitlichverzögerter Auszahlung vorsehen).Von gemischten Lebensversicherungenraten wir ab. Die Ablebensversicherung(als Deckung für ein bestimmtes Risiko)von der Kapital-Lebensversicherung (alsSparform) getrennt zu halten, sichertgrößere Flexibilität, höhere Erträge unddadurch besseren Versicherungsschutz.Unit-Linked-Versicherungen sind an Investmentfondsgekoppelte Lebensversicherungen.Bei diesen Verträgen hängtder versicherte Betrag vom Wert internerFonds (Eigentum der Versicherungsgesellschaft)oder von Drittfonds (OICVM– gemeinschaftliche Investitionen inLiegenschaftswerte) ab, in die die eingezahltenVersicherungsprämien investiertwerden. Am Ende der Laufzeit wird denVersicherten der anteilige Einheitswertmultipliziert mit der Anzahl der gezeichnetenFondsanteile rückerstattet. DiePrämie kann einmalig oder regelmäßigeingezahlt werden. Hier tragen die Versichertendas Kapital- und Renditerisiko.Index-Linked-Versicherungen sind andie Indexbewegungen einiger Börsenmärktegebunden. Der versicherte Betragist von einem Aktienindex oder einemsonstigen Bezugswert abhängig. SolcheVerträge können Auszahlungen sowohlbei Überleben wie im Todesfall vorsehen.Meist ist die Prämie einmalig. Auch hiertragen die Versicherten das Kapital- undRenditerisiko.Vorsorgeversicherungen(Rentenfonds)Widerruf und Rücktritt, Stilllegung undRückkauf:Der Vertrag kann widerrufen werden, bisdas Unternehmen die versicherte Personvon der Annahme in Kenntnis gesetzt hat;in der Regel ist die Widerrufsfrist im Vertragangegeben. Wer von der Annahmein Kenntnis gesetzt oder wem der Vertragübermittelt wurde, hat 30 Tage lang Zeit,um vom Vertrag zurückzutreten.Die Stilllegung ist in den Vertragsbedin-Bezeichnung Gegründet von Gründer Versicherte BewertungGeschlossene Fonds(z.B. Laborfonds)Offene FondsFIP,PIP (Forme o Pianiindividuali pensionistici)KollektivvertragsparteienArbeitnehmer/innenGünstig günstig(weil da auchArbeitgeberanteil)Banken, SIM,Spargesellschaften,VersicherungenAlleweniger günstigVersicherungen Alle Eher ungünstig


gungen geregelt und bedeutet, dass diePrämienzahlungen ausgesetzt werden.Beim Rückkauf lösen die Versichertenvorzeitig den Vertrag auf.Zusätzliche Deckungsleistungen:Mit einem Aufpreis kann der Versicherungsvertragzusätzliche Deckungsleistungenvorsehen. Wir raten von solchenZusätzen ab. Sie sind meistens zu teuer.Typische zusätzliche Deckungsleistungensind: Unfalltod, bleibende Invalidität, Tagegeld.Diese Leistungen von der Lebensversicherunggetrennt zu halten bedeutetgrößere Flexibilität, höhere Erträge undbesseren Versicherungsschutz.Nützliche Ratschläge:• Versicherung und Geldanlage solltengetrennt werden. Sichern Sie Ihre Angehörigengegebenenfalls durch eineAblebensversicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung(gekoppeltaus Unfall- und Krankenversicherung)ab. Was Altersvorsorge betrifft, so hatdiese wenig mit einer privaten LebensoderRentenversicherung zu tun.• Alle Dokumente, die von der Gesellschaftvorgelegt werden, genau durchstudierenund sich bei eventuellenFragen an unabhängige <strong>Verbraucherschutz</strong>einrichtungenwenden.• Nicht wenige Anlegerinnen und Anlegerbekommen nach abgelaufener Ansparzeitkaum mehr als das eingezahlteKapital zurück. Gründe dafür sind einerseitsdie teilweise sehr hohen Verwaltungskosten,die zu Lasten der Anlagegehen, andererseits auch magereRendite, die die Anlagen abwerfen.Versicherung und Vorsorge• Besondere Vorsicht gilt bei Fonds- oderIndex gebundenen Anlagen („unit“oder „index linked“): bei diesen ist dasRisiko, Kapital zu verlieren, besondersgroß.• Bevor Sie an die dritte Säule des Sozialversicherungssystems,die private Altersvorsorge,denken, können Sie diezweite Säule, nämlich regionale odersektoriale Zusatzrentenfonds in Anspruchnehmen (z.B. Laborfonds). Diesteuerlichen und auch renditemäßigenVorteile können im Falle von Arbeitnehmerinnenund Arbeitnehmern imRahmen der privaten Vorsorge meistnicht erreicht werden. Erst an dritterStelle sind eventuelle Schritte in Richtungweiterer privater Vorsorge wiez.B. Kapital-Lebensversicherungen usw.in Erwägung zu ziehen. Im Vordergrundsollte dabei sicherlich die eigene Wohnungstehen, die auch fürs Alter geeignetist. Für die private Altersvorsorge(wichtig für Selbstständige) sollten Siean die Schaffung von inflationssicherenWerten denken (<strong>zum</strong> Beispiel Immobilien,Anleihen und Obligationen).Wer größere Ersparnisse hat und sichin der Wirtschaft auskennt, kann auchin Aktien sowie günstige und gute Aktienfondsinvestieren. Ebenso bietensich Sparverträge an, die Sicherheit, Liquidität,Mindestrendite und eventuellethische Verwendung garantieren.• Machen Sie sich Gedanken über IhreRente. Lassen Sie sich von einem Patronateine diesbezügliche Überschlagsberechnungmachen. Wer im Alter 500Euro „Zusatzeinkommen“ pro Monatbeziehen möchte, muss bis <strong>zum</strong> Ende221


222Versicherung und Vorsorgeder Erwerbstätigkeit ein Vermögenvon zirka 100.000 Euro bilden.• Verlangen Sie jedes Jahr eine Aufstellungüber die erwirtschaftete Nettorenditeund die auf den Vertrag angefallenenKosten.• Bevor Sie eine Lebensversicherung„rückkaufen“, verlangen Sie immerschriftlich den Rückkaufswert sowiealle auf den Vertrag berechneten Kosten.• Berücksichtigen Sie, dass Sie bei einemvorzeitigen Rückkauf in den ersten fünfVertragsjahren auch die bis zu diesemZeitpunkt in Anspruch genommenenSteuerbegünstigungen verlieren bzw.dem Fiskus zurückzahlen müssen (giltfür vor dem 1.1.2001 abgeschlosseneVerträge).• Bei „Linked”-Verträgen ist auf das Finanzrisikozu achten: Falls Sie keineMindestrendite vereinbart haben (Garantieüber das gesamte eingezahlteKapital und über eine jährliche Mindestrendite),kann auch weniger als dieeingezahlten Prämien zur Auszahlungkommen! Im vorgesehenen Informationsschreibenmüssen Finanzrisikenfür die Versicherten (RundschreibenISVAP Nr. 332 vom 25.5.1998) klar ausgewiesensein. Weiters müssen dort dietatsächlichen Versicherungsleistungenund allfällige zusätzliche Deckungsleistungenklar beschrieben sein.• Mit dem Informationsschreiben mussbeim Abschluss von Lebensversicherungenund Verträgen mit aufwertbarerKapitalisierung eine vereinfachteDarstellung über die Entwicklung derVersicherungssumme und der Prämienübergeben werden, sowie die Rückkaufswerteund das herabgesetzte Kapitalzu jeder Jahresfälligkeit. Vorsicht:Bei der vereinfachten Darstellunghandelt es sich um eine mögliche Entwicklung,die Versicherung ist damit zunichts verpflichtet.Verlangen Sie auf jeden Fall vor dem Abschlusseine detaillierte Aufstellung allerKosten (Verwaltungsspesen, technischerZinssatz, Steuern, Kosten für Todesfall-bzw. weitere Zusatzgarantien, Vergütungszinssatz).Nur so wird deutlich,welche Summe Sie effektiv investierenmüssen.RechtsschutzversicherungEine Rechtsschutzversicherung deckt Fälleab, in denen Versicherte eine gerichtlicheoder außergerichtliche Auseinandersetzungbestreiten müssen, ganz gleich,ob sie von Dritten belangt werden odereigene Rechte wahrnehmen wollen.In diesem Sinne kann eine Rechtsschutzversicherungdurchaus nützlich sein.Zusätzlich zu den Versicherten sind dieim Familienbogen angeführten Haushaltsmitgliederversichert, weitere Haushaltsmitgliederkönnen bei Bedarf eingeschlossenwerden.• Ihr Vertrag sollte für folgendeFälle im Privatleben und Straßenverkehrgelten: Anwaltskosten sowohl fürgerichtliche als auch außergerichtlicheBetreuung, die Kosten für sowohl vomGericht als auch von Ihnen bestellte


technische Gutachten/Beratung, dieGerichtskosten, die Prozesskosten derGegenpartei bei verlorenen Verfahren(100 %), die Kosten für strafrechtlicheVerfahren.• Ausschlüsse: die Haftung erstreckt sichüblicherweise nicht auf Verwaltungs-,Steuer- und Familienangelegenheiten(Scheidungen und Trennungen), Schenkungenund Nachlässe, Streitfragen inZusammenhang mit Liegenschaften,in denen die Versicherten nicht wohnen.Vorsicht: Immer ausgeschlossensind Streitfragen in Zusammenhangmit Bau und Umstrukturierungen (diesesind unter Umständen getrennt zuversichern). Ausgeschlossen sind in derRegel ferner vertragliche Auseinandersetzungenbis zu einem Streitwert von260 Euro (Vorsicht: Vermeiden SieStreitwerteinschränkungen – z. B. beivertraglichen Auseinandersetzungenbis zu 8.000 Euro). Verkehrsstreitfällesind ausgeschlossen, wenn das Fahrzeugnicht haftpflichtversichert ist oderfalls der Fahrer oder die Fahrerin in betrunkenemZustand am Steuer sitztoder nicht fahrberechtigt ist. Zuweilensind auch Streitfälle in Zusammenhangmit Arbeitnehmerfragen ausgeschlossen.• Vorsicht: Falls Sie zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht eine Rechtsschutzversicherungabgeschlossen haben, gilt dieHaftung lediglich für Vorfälle mit demversicherten Fahrzeug und nicht fürsonstige Streitfragen im Privatleben!• Rücktrittsrecht: die Versicherungenbehalten sich das alleinige Recht vor,nach jeder Schadensmeldung, jederVersicherung und VorsorgeAuszahlung oder verweigerten Auszahlungvom Vertrag zurückzutreten.Diese missbräuchliche Klausel kann vorGericht angefochten werden.• Höchstbetrag: Die Deckung für jedenStreitfall ist im Vertrag angegeben, eskann sich sowohl um einen einheitlichenals auch um einen jährlichen Höchstbetraghandeln. Es empfiehlt sich, keinenabsoluten jährlichen Höchstbetrag zuvereinbaren.• Selbstbeteiligungen: In der Regel sindwenigstens 100 Euro als Selbstbeteiligungvorgesehen. Ausgeschlossen sindAuseinandersetzungen um weniger als260 Euro Streitwert.• Wenn Sie einen Rechtsbeistand gewähltund die entsprechende Vollmacht ausgestellthaben, schicken Sie sowohldiesem als auch der Versicherung einenEinschreibebrief mit der Aufforderung,sich für seine Tätigkeit mit der Versicherungabzusprechen. Sie vermeidenauf diese Weise, dass nicht im Vertragvorgesehene Schritte unternommenwerden!Sachschaden beider AutohaftpflichtDer Sachschaden wird bei der Kfz-Haftpflichtversicherungwie folgt quantifiziert:Rechnungsbetrag plus gesetzliche Verzugszinsenab dem Tag des Unfalls. Übersteigtder Rechnungsbetrag den Wert desbeschädigten Autos, so wird nur der Wertdes Autos am Unfalltag (ermittelt z. B. nachQuattroruote oder Eurotax) ausbezahlt.Wird das Auto dann demoliert, hat die223


224Versicherung und Vorsorgegeschädigte Person noch Anrecht auf Erstattungder Verschrottungsspesen, derReimmatrikulationsspesen des neuen Autos,eventuell angefallener Abschleppspesen,der Kfz-Steuer, wenn diese im Vorausfür ein ganzes Jahr bezahlt wurde.Entschädigung für den so genannten „Autostillstand“:Wer nachweisen kann, dassdas Fahrzeug unbedingt gebraucht wordenwäre (z. B. im Beruf), kann auch eineEntschädigung für die Zeit verlangen, dienotwendig war, um das Fahrzeug zu reparieren(Achtung: Nicht für die Zeit, diees in der Reparaturwerkstätte gestandenhat). Derzeit werden ca. 26 Euro pro Tagberechnet. Haben Sie ein Fahrzeug gemietet,werden Ihnen die Spesen rückerstattet.Fragen Sie immer vorher bei derVersicherung nach, ob die Entschädigungbezahlt wird, so dass Sie nicht <strong>zum</strong> Schlussalles selbst zahlen müssen.Beschädigte Kleidung, sonstige beschädigteWertgegenstände: Die Versicherungsgesellschaftmuss sämtliche Gegenstände,die durch den Unfall beschädigtwurden, ersetzen. Sie müssen allerdingsbeweisen können, dass Sie diese <strong>zum</strong>Zeitpunkt des Unfalls getragen habenbzw. dabei hatten und dass sie beschädigtwurden (z. B. durch Fotos). Es wird nur derWert der Gegenstände ausbezahlt.Am 22. Mai 2004 ist das MinisterialdekretNr.74 vom 20. Februar 2004 in Kraft getreten.Dieses enthält die Durchführungsverordungzu Art. 3 des Gesetzes Nr. 57 vom 05.März 2001. Damit wurde ein großer Schrittin Richtung Transparenz bei der Schadensliquidierungvon Verkehrsunfällen gesetzt.Es geht im Wesentlichen um die Einsichtin die Akten, die für die Antragstellendeneinen erheblichen Vorteil bei Forderungengegenüber der Versicherung bedeutenkönnen, und ebenso bei den Verhandlungenüber die Höhe des Schadensersatzes.Der betreffende Artikel besagt, dass Vertragsnehmende,Versicherte und GeschädigteRecht auf Einsicht in sämtliche Aktenhaben, die bei der Schadensliquidierungbei Autohaftpflichtfällen eine Rolle spielen.In folgenden Fällen kann um Einsicht in dieAkten angesucht werden:• es liegt bereits ein Angebot für denSchadenersatz vor• die Versicherungsgesellschaft teilt mit,dass sie kein Angebot für den Schadenersatzmachen will und nennt hierfürdie Gründe• die Versicherung hat kein Angebot gemacht.Um Einsicht in die Akten können die Berechtigtennach Einhaltung folgender Fristenansuchen:• nach 30 Tagen ab Schadenersatzforderung,wenn es sich nur um Sachschädenhandelt und der Unfallbericht ausgefülltund von beiden Fahrern unterschriebenwurde


• nach 60 Tagen ab Schadenersatzforderung,wenn es sich um Sachschädenhandelt• nach 90 Tagen ab Schadenersatzforderung,wenn der Unfall auch Personenschädenoder Tote gefordert hat• in jedem Fall nach 120 Tagen ab demUnfalltag.Für die Einsicht ist die Einhaltung bestimmterFormalitäten notwendig:• das Ansuchen muss per Einschreibenmit Rückantwort, Fax mit Sendeberichtoder durch persönliche Abgabe bei derDirektion der Versicherungsgesellschaftoder im Schadensliquidierungsbüroeingereicht werden• im Ansuchen müssen die Hauptdatendes Aktes oder Schadensfalles und daspersönliche Interesse der Antrag stellendenPerson anführt werden• die Antragstellende Person muss sichausweisen (es ist auch möglich, Drittezu beauftragen, diese brauchen allerdingseine Vollmacht von einer zur Einsichtberechtigten Person).Versicherung und VorsorgeSofern alle Bedingungen erfüllt sind, mussdie Versicherungsgesellschaft den Antragannehmen. Sollte der Antrag unvollständigoder unzulässig sein, muss dies derAntrag stellenden Person binnen 15 Tagenmitgeteilt werden. Bei Unvollständigkeitmuss die Gesellschaft genau angeben,welche Dokumente nachzureichen sind.Die Prozedur darf höchstens 60 Tage abAnfrage dauern. Außerdem muss die Gesellschaftder Antrag stellenden Personinnerhalb 15 Tagen den für den betreffendenFall zuständigen Liquidator nennenund einen Zeitraum von mindestenszehn und höchstens zwanzig Tagen angeben,in dem die Einsicht erfolgen kann.Bei der Einsicht können Notizen gemachtwerden. Gegen Bezahlung können Kopiender Akten angefordert werden.Sollte die Versicherungsgesellschaftinnerhalb von 60 Tagen ab Antragstellungder Anfrage nicht nachkommen,kann Beschwerde bei derAufsichtsbehörde für VersicherungenISVAP eingereicht werden.Das Dekret findet auf alle Unfälle Anwendung,die nach Inkrafttreten des GesetzesNr. 57 vom 05.03.2001 stattgefundenhaben.UnfallversicherungDie Unfallversicherung deckt durch Unfallverursachte zeitweilige Invalidität,Dauerinvalidität oder Tod. Es kann sichum Unfälle handeln, die während der Berufsausübung(Berufsrisiko) oder in derFreizeit (außerberufliches Risiko) erlittenwurden. Es ist möglich, beide Risikoformenversichern zu lassen oder sich auf einender beiden Bereiche zu beschränken.Häufig wird den Versicherten für Zeiträumemit Gipsverband, Verbänden oderGeräten zur Ruhigstellung ein Tagegeldsowie eine Rückvergütung für Krankenhaus-oder ärztliche Kosten angeboten.Meist sind folgende Risiken abgedeckt:Ersticken, Vergiftungen durch ein- oderaufgenommene Wirkstoffe, Ertrinken,Erfrieren, Sonnenstich, Hitzeschlag, durchAnstrengung verursachte Verletzungen(ausgeschlossen sind jedoch Infarkt,Bruch, subkutane Sehnenrisse), durch225


226Versicherung und VorsorgeSchwächeanfälle oder schwere Fahrlässigkeitverursachte Unfälle, durch Unruhenoder Terroraktionen verursachte Unfälle,sofern die Versicherten nicht daran beteiligtwaren.Für wen sind Unfallversicherungen gedacht?Eine Unfallversicherung ist für alle unverzichtbar,die selbstständig erwerbstätigsind. Ausnahmen:- Landwirte/Landwirtinnen- Handwerker/innen- ständige freie Mitarbeiter/innen- im Unternehmen tätige Gesellschafter/innen:Diese erhalten bei Arbeitsunfällen eineEntschädigung vom INAIL, die jedochnicht ausreichen könnte.Selbstständig Erwerbstätigen ist der Abschlusseiner privaten Unfallversicherungdringend zu empfehlen. Sie sollte sowohlDauerinvalidität sowie zeitweilige Invaliditätbei Unfällen während der Arbeitszeitals auch in der Freizeit abdecken.Für Angestellte ist eigentlich nur eineVersicherung gegen Dauerinvaliditätratsam, die durch Unfälle bei außerberuflichenTätigkeiten verursacht wird.Die Versicherung der zeitweiligen Invaliditätist überflüssig, da die Entlohnungohnehin für den im Tarifvertragberücksichtigten Zeitraum ausbezahltwird. Mit zunehmender Abdeckung desInvalidenrisikos durch die Pflichtversicherungkann auch auf eine privateAbdeckung der Dauerinvalidität durchKrankheit und Unfall verzichtet werden.Hausfrauen, die der Unfallpflichtversicherungbeitreten, werden bei Haushaltsunfällenentschädigt, wenn die Folge mindestens33% Dauerinvalidität ist. Auchfür sie ist eine Versicherung gegen Dauerinvaliditätvor allem für außerberuflicheRisiken ratsam.• Ausschlüsse: Die häufigstenAusschlüsse betreffen Sportarten wie


Paragliding, Drachenfliegen, Sportklettern,Tauchen, Fels- oder Eiskletternmit Schwierigkeit über dem 3. Grad sowiealle sonstigen gefährlichen Sportartenwie Motorradrennen usw. Auchausgeschlossen sind in den meisten Fällen:Fahren ohne Führerschein, Fahrenin betrunkenem Zustand, Missbrauchvon Psychopharmaka oder Rauschmitteln,chirurgische Operationen, Krieg,Aufstände, Katastrophen, u.a.• Selbstbeteiligungen: In der Regel sehenalle Unfallversicherungen Selbstbeteiligungensowohl für Dauerinvalidität(anteilig) als auch für zeitweilige Invalidität(in Tagen) vor.• Rücktrittsrecht nach jedem Unfall: DieVersicherungen behalten sich manchmaldas einseitige Recht vor, nach jederUnfallmeldung, Auszahlung oder Zahlungsverweigerungvom Vertrag zurückzutreten.Es handelt sich um einemissbräuchliche Klausel, gegen die vorGericht Einspruch erhoben werdenkann.• Nicht versicherungsfähige Personen:Alkoholsüchtige, Rauschgiftsüchtige,geistig unzurechnungsfähige Personen,HIV-Positive und Menschen über 70Jahren werden von den Versicherungenabgelehnt.• Fordern Sie, dass in Ihrem Vertrag beiDauerinvalidität die INAIL-Tabelle berücksichtigtwird, da sie für die Versichertengünstiger ausfällt.• Kontrollieren Sie, ob im Falle von Streitigkeitenmit der Versicherung eine obligatorischeSchlichtung vorgesehen ist.Diese Klausel wäre missbräuchlich, dasie den Versicherten den ordentlichenVersicherung und VorsorgeGerichtsweg vorenthalten würde. Siekann vor Gericht angefochten werden.Versicherter Betrag und KostenUm die optimale Höhe für den versichertenBetrag und für die Kosten einerUnfallversicherung zu ermitteln, ist einedetaillierte Versicherungsbedarfsanalyseratsam. Diese individuell zugeschnitteneAnalyse ermöglicht es, den Bedarf vomStandpunkt der interessierten Person ausbesser einzuschätzen und folglich unnötigeVersicherungen und Ausgaben zu vermeiden.Die Versicherungsbedarfsanalysewird von der Verbraucherzentrale durchgeführt.KündigungÜblicherweise sind Unfallversicherungen bis<strong>zum</strong> Ende der Laufzeit rechtsverbindlich.Schließen Sie aus diesem Grund nurVerträge mit einjähriger Laufzeit ab, diesich bei Verfall automatisch verlängern.Der Vertrag kann allerdings in der Regelinnerhalb von 60 Tagen nach Auszahlungbzw. nach Ablehnung der Auszahlung einesUnfalles gekündigt werden.UnfallmeldungDie Meldung muss binnen drei Tagennach dem Unfall oder nach dem Tag erfolgen,an dem der oder die Verunglücktezur Meldung fähig ist. Falls die zeitweiligeInvalidität länger dauert als im erstenärztlichen Zeugnis angegeben, schickenSie Ihrer Versicherung unbedingt eineweitere ärztliche Bescheinigung, sobalddie erste verfällt. Wichtig dabei ist, dassdie Bescheinigungen durchgehend die In-227


228Versicherung und Vorsorgevaliditätstage angeben. Sollten die Verletzungenbleibende Spätfolgen bewirkt haben,ist ein ärztliches Zeugnis erforderlichoder noch besser ein rechtsmedizinischerBericht, der den Bestand und das Ausmaßin Prozent bestätigt. Auch dieser Berichtist der Versicherung zu übermitteln.Außerdem sind Versicherte auf Grundeiner entsprechenden Vertragsbestimmungverpflichtet, sich den von der Versicherungin Auftrag gegebenen ärztlichenUntersuchungen zu unterziehen.VersicherungsbedarfDie folgende Tabelle gibt Aufschluss überden Grundbedarf. Bevor Sie Versicherungenabschließen, sollten Sie sich prinzipiellüber Ihren Bedarf im Klaren sein. WendenSie sich an eine unabhängige Versicherungsberatungoder an die die Verbraucherzentrale.WohngebäudeversicherungDurch eine gute Feuerversicherung sindsowohl das Wohngebäude als auch seinInhalt (Möbel, Hausrat usw.) gedeckt. DieseVersicherung geht weit über die bloßeFeuerversicherung hinaus. Üblicherweiseinbegriffen sind:Schäden durch Blitzschlag, Sturm, Explosionen,Implosionen, Bersten, Hagel, Wind,


Schnee, Wasser (in diesem Fall sind häufignur die durch Rohrbrüche und nicht diedurch Wartungsfehler verursachten Schädenabgedeckt), Absturz von Flugzeugenoder Satelliten auf Gebäude, Rauch, Gas,Schallwellen, elektrische Erscheinungen,Vandalenakte sowie gesellschaftspolitischeEreignisse wie Streik, Aufruhr undvon Motorfahrzeugen verursachte Aufprallschäden(das Fahrzeug des oder derVersicherten ist ausgeschlossen).Andererseits sind jedoch oft Schädenausgeschlossen, die durch Frost (wichtig:Defektsuche und Reparatur versichernlassen!), Erdbeben, Überschwemmungenund Steinschlag verursacht werden. Wer ineinem Gebiet wohnt, in dem solche Vorfällewahrscheinlich sind, sollte die entsprechendeDeckung ausdrücklich in denVersicherungsvertrag aufnehmen lassen!Als Gebäude gelten alle unbeweglichen Bestandteile,als Inhalt oder Einrichtung alleim Haus oder in der Wohnung befindlichenbeweglichen Güter und Gegenstände.Von der Versicherung gedeckt sind auchNebengebäude wie etwa eine Garageoder ein Gartenhäuschen. Allerdings dürfensie nicht größer als 1/10 der gesamtenversicherten Fläche sein, andernfallsmüssen sie in der Polizze ausdrücklich angegebenund getrennt versichert werden.Die Feuerversicherung kann in folgendenFormen abgeschlossen werden:Versicherung und Vorsorge• Zum Neu- oder Wiederaufbauwert:Die Versicherung verpflichtet sich, bis<strong>zum</strong> versicherten Höchstbetrag dieGesamtkosten für den Wiederaufbauzu übernehmen oder die beweglichenGüter zu ersetzen, die sich darin befundenhaben. Es wird empfohlen, dieseVersicherung sowohl für das Gebäudeals auch für die Möbel abzuschließen;damit wird die Schadensberechnungmit Bezugswert <strong>zum</strong> Zeitpunkt überflüssig,an dem der Schaden verursachtwurde.• Zum Gesamtwert: Die Versicherungdeckt den Gesamtwert für die versichertenGüter. Falls der erklärte Wert<strong>zum</strong> Zeitpunkt, an dem der Schadenverursacht wird, geringer ist als dergeschätzte Wert, kommt die Proportionalregelzur Anwendung (Beispiel:versichertes Kapital 50.000 Euro, verbrannteGüter 25.000 Euro, nach Gutachterschätzungverbliebener Gesamtwert40.000 Euro, Gesamtwert 65.000Euro; die Versicherung ist verpflichtet,76,92 % von 25.000 Euro zu ersetzen,also 19.230 Euro). Das ist zwar einepreiswerte, aber sehr riskante Form!• Zum absoluten Erstrisiko: Die Versicherungverpflichtet sich, den Schadenbis zu einem bestimmten Höchstbetragzu ersetzen und nicht die Proportionalregelanzuwenden. Häufig ist imVertrag eine Wertminderung berücksichtigt,im Schadensfall bezahlt dieVersicherung folglich den Neuwertabzüglich Wertminderung. Diese Formempfiehlt sich für alle, die selbst beimWiederaufbau Hand anlegen sowie fürEigentümerinnen und Eigentümer vonBauernhöfen, da für sie eine Versicherung<strong>zum</strong> Neuwert zu teuer wäre.Jedes Gebäude wird einer der folgendenKlassen zugerechnet, welche die Prämienhöhebestimmen:229


230Versicherung und Vorsorge• Klasse 1: Gebäude mit senkrechten Trägerstrukturen,Decken, Außenwändenund Dach aus feuerfestem Werkstoff.Nur bei mehrgeschossigen Gebäudensind Dachgerüste aus Holz zugelassen;auch die Decke direkt unter dem Dachgilt als Geschoss;• Klasse 2: Gebäude mit senkrechtenTrägerstrukturen, Außenwänden undDachhaut aus feuerfestem Werkstoffsowie anders gebauten Decken undDachgerüsten;• Klasse 3: Gebäude mit senkrechtenTrägerstrukturen aus feuerfestemWerkstoff sowie anders gebauten Decken,Außenwänden und Dach;• Klasse 4: anders gebaute Gebäude.Es gibt aber auch Abweichungen! So ist eszulässig, folgende Punkte auszuschließen:• Die baulichen Eigenschaften für einenGebäudeteil, in dem die überdachteFläche ein Zehntel der überdachtenFläche im gesamten Gebäude nichtüberschreitet;• Die brennbaren Werkstoffe in denAußenwänden, Decken und im nichttragenden Dachteil, sofern die entsprechendeFläche jeweils 1/10 derGesamtfläche in den Außenwänden,Decken oder im nicht tragenden Dachteilnicht überschreitet. Diese Abweichungswertekönnen auf 1/3 angehobenwerden, falls es sich weder um verschäumtennoch in Waben gefertigtenKunststoff handelt;• Die für Abdichtungen oder Beschichtungenverwendeten Werkstoffe, sofernsie auf Ziegelwerk, Stahlbetonoder Zement aufliegen.Eine Feuerversicherung ist für alleWohnungseigentümerinnen und–eigentümer sowie Mieterinnen undMieter ratsam (in letzterem Fall nur fürdas „Mietrisiko“). Diese Versicherungsformist auch für Personen interessant,die in einem Miteigentümergebäudewohnen, da die gemeinschaftlichenVersicherungsverträge sich nicht aufden Inhalt der einzelnen Wohnungenerstrecken. Wichtig: in der allgemeinenVersicherung für das Gebäude müssendie Ersatzansprüche Dritter berücksichtigtsein.Keine Falscherklärungen beim Vertragsabschluss!Bei Vertragsabschluss ist eine Wohngebäudebeschreibungerforderlich, dasheißt, der genaue Standort, ob es sichum ein Einzel- oder Miteigentümergebäudehandelt, ob es aus Holz gebaut ist,oder nicht ob es eine Alarmanlage gibt.Bei Falscherklärungen besteht die Gefahr,dass die Versicherung für den Schadennicht aufkommt.Halten Sie sich vor Vertragsabschlussimmer an folgende Regeln:• Ausschlüsse: Normalerweise sindfahrlässig oder vorsätzlich verursachteSchäden ausgeschlossen, nicht nur,wenn sie von der versicherten, sondernauch von anderen Personen verursachtwurden, die im selben Haushalt leben,und beispielsweise im Bett rauchen.Wichtig: Grob fahrlässiges Verschuldenmuss im Vertrag enthalten sein!


• Selbstbeteiligungen: Selbstbeteiligungensind durchaus zu empfehlen, sofernsie den Preis senken!• Stellen Sie vor Vertragsabschluss genaufest, gegen welche Risiken Sie sich versichernwollen. Ob eine einfache Feuerversicherungreicht oder ob es – fallsSie etwa in einer kalten Gegend leben–wichtig ist, sich auch gegen Frostschädenzu versichern.• Ersatzanspruch Dritter: Diese Garantieersetzt Dritten zugefügte Schäden, diedurch Brand, Explosion oder Berstenentstanden sind. Die Deckung reichtbis <strong>zum</strong> versicherten Höchstbetrag,d. h., ohne die tatsächliche Schadensmöglichkeitzu berücksichtigen. Esgibt Haftpflichtversicherungen, dieim Brandfall Nachbarschaftshaftungbis zu einem bestimmten Betrag vorsehen.Überprüfen Sie gut, ob dieseDeckung in ihrer Haftpflichtversicherungberücksichtigt ist. Andernfallsempfiehlt es sich, Drittansprüche in dieWohngebäudeversicherung für alle Eigentümeroder Mieter in Wohnungenoder Gebäuden direkt neben anderenWohnungen oder Gebäuden einschließenzu lassen; das gilt freilich nicht fürallein stehende Gebäude.Versicherung und VorsorgeHaftpflichtDie Haftpflicht aus dem Eigentum amGebäude ist nicht mit der Familienhaftpflichtzu verwechseln. Die erste decktnur die durch die Wohnung Drittenzugefügten Schäden, die zweite vieleandere Dritten zugefügte Schäden.Passen Sie also auf: In der Haftpflichtversicherungaus dem Eigentum am Gebäudeist die Familienhaftpflichtversicherungnicht inbegriffen! Es gibt aber Pakete, diesowohl die Feuer- wie auch die Familienhaftpflichtversicherungenthalten.Versicherung während der BauarbeitenWer baut, sollte Sie während der Bauarbeiteneine entsprechende Haftpflichtversicherungabschließen, die durch dieBaustelle Dritten zugefügte Schäden abdeckt.Wie viel kostet eine Wohngebäudeversicherung?Ratschläge für die Kosten einer Wohngebäudeversicherungwerden im Rahmendes Versicherungschecks der Verbraucherzentraleerteilt. Diese individuell zugeschnitteneAnalyse ermöglicht es, denBedarf vom Standpunkt der interessiertenPerson aus besser einzuschätzen undfolglich unnötige Versicherungen undAusgaben zu vermeiden.Was ist in Schadensfall zu tun?Der Schaden ist der Versicherung innerhalbder in den allgemeinen Bestimmungenangegebenen Frist zu melden (meistensdrei Tage), wobei der Vorfall und diedaraus entstandenen Schäden am Gebäudeund Inhalt genau zu beschreiben sind.Sammeln Sie Beweismaterial,wie Fotos von den beschädigten Gütern.231


Versicherung und VorsorgeWie sind Verträge zu kündigen?Üblicherweise sind Sie bei Wohngebäudeversicherungenbis <strong>zum</strong> Vertragsendegebunden.232Schließen Sie deshalb nur Verträgemit einjähriger Laufzeit ab, diesich von selbst erneuern, falls Sie nichtrechtzeitig kündigen! Der Vertrag kannallerdings in der Regel innerhalb von60 Tagen nach Auszahlung bzw. nachAblehnung der Auszahlung eines Schadensgekündigt werden.Zusätzliche Haftungen für die WohngebäudeversicherungWohngebäudeversicherungen könnenauch Diebstahlrisiken abdecken. Es gibtauch Pakete, im Italienischen so genannte„multirischi“, die eine Vielzahl von Risikenabsichern.


StichwortverzeichnisStichwortverzeichnisAblebensversicherung ____________________ S. 210Acrylamid _______________________________ S. 90Aktien __________________________________ S. 110Angebote unter dem Einstandspreis _______ S. 48Angeld _________________________________ S. 86Arzneimittel _____________________________ S. 166Aufträge zur Herstellung von Gütern ______ S. 35Aufbewahrung von Dokumenten _________ S. 28Aufbewahrung von Lebensmitteln ________ S. 90Autokauf _______________________________ S. 192Autoverbrauchswerte ____________________ S. 166Autofahren ______________________________ S. 167Autohaftpflichtversicherung ______________ S. 210Autosteuer ______________________________ S. 194Ausnahmeregelungen desRücktrittsrechts _________________________ S. 44Bankbürgschaft __________________________ S. 87Bankomatkarte __________________________ S. 110Batterien _______________________________ S. 167Baumängel, Schäden undGewährleistung _________________________ S. 29Baumaterialien __________________________ S. 68Bedingungslose Anwendungder Gewährleistung ______________________ S. 37Behebung der Mängel ___________________ S. 36Beipackzettel ____________________________ S. 166Beweislast _______________________________ S. 50Beweissituation __________________________ S. 36Bio-Anbauverbände ______________________ S. 94Biobauern und Biobäuerinnen ____________ S. 94Bioprodukte _____________________________ S. 93Blumen _________________________________ S. 132Bodenbeläge ____________________________ S. 68BSE _____________________________________ S. 95Buchung, Rücktritt undStornogebühren in Italien ________________ S. 146Bürgschaft ______________________________ S. 113Bus und Bahn ____________________________ S. 195Carsharing ______________________________ S. 133Charta der Rechte derFlugzeugpassagiere ______________________ S. 148Chemische Reinigung ____________________ S. 133Clean Clothes ___________________________ S. 134Dämmen ________________________________ S. 69Datenschutz _____________________________ S. 31Dienstleistungscharta ____________________ S. 31Direktversicherer ________________________ S. 213EAN-Strichcode _________________________ S. 32E-Nummern _____________________________ S. 96Eier _____________________________________ S. 95Eigenerklärung(Eigenverantwortete Bescheinigung) ______ S. 33Einfrieren _______________________________ S. 90Einkochen/Pasteurisieren ________________ S. 92Eintragung des Kaufvorvertrags ___________ S. 86Elektrosmog _____________________________ S. 167Energetische Sanierung __________________ S. 69Energieetikettierung _____________________ S. 70Energiesparen beim Heizen _______________ S. 71Energiespartipps rund um denKühlschrank _____________________________ S. 73Entschädigungen bei Telecom ____________ S. 198Erneuerbare Energien ____________________ S. 74Ethisches Sparen _________________________ S. 113Etikettierung ____________________________ S. 97Fahrgemeinschaften _____________________ S. 135Fair reisen _______________________________ S. 148Fast Food _______________________________ S. 135Fehlerhafte Produkte ____________________ S. 49Fernabsatz ______________________________ S. 56Fisch ____________________________________ S. 98Flugverkehr _____________________________ S. 147Foglio rosa ______________________________ S. 198Förderungen fürEnergiesparmaßnahmen _________________ S. 70Frisierte Kleinmotorräder ________________ S. 213Garant für die Steuerpflichtigen __________ S. 34Gasheizung _____________________________ S. 76Gebrauchte Konsumgüter ________________ S. 36Gebrauchtwagen ________________________ S. 193Geldanlagen und Verluste ________________ S. 116Generika ________________________________ S. 166Gentechnik ______________________________ S. 99Gestohlene, verlorene odergefälschte Bankomat- und Kreditkarten ___ S. 111Gerechter Handel (Fair trade) ____________ S. 136Gesundheit auf Reisen ___________________ S. 156233


Stichwortverzeichnis234Getränkedosen aus Aluminium ___________ S. 172Gewährleistung/Garantie ________________ S 35Gewährleistung für Gebrauchtwagen _____ S 37Grillen __________________________________ S. 100Grundpreisangabe _______________________ S. 48GünstigereAutohaftpflichtversicherungen ___________ S. 214Haftpflichtversicherung __________________ S. 215Haushaltsbuch ___________________________ S. 137Haushaltsunfallversicherung ______________ S. 137Haustürgeschäfte ________________________ S. 38Haustürverkäufe _________________________ S. 64Heizen mit Gas (Erdgas und Flüssiggas) ____ S. 74Heizkostenreduzierung im Altbau _________ S. 72Heizkostenreduzierung im Neubau _______ S. 72Holzbrettchen in der Küche ______________ S. 169Holzheizung _____________________________ S. 169Holzschlitten ____________________________ S. 170Homebanking ___________________________ S. 117Hotel und Gasthaus ______________________ S. 146Hühnerhaltung __________________________ S. 101Infos zu Fahrzeugen bzw.Kleinkrafträdern _________________________ S. 198Insektenstiche ___________________________ S. 170Internet _________________________________ S. 199Investmentfonds _________________________ S. 117Irreführende Werbung ___________________ S. 40Kassabeleg oder Steuerbeleg _____________ S. 37Kassabon ________________________________ S. 40Kauf von Konsumgütern _________________ S. 35Kaufvorvertrag __________________________ S. 86Kindersitz _______________________________ S. 149Klassenlotterien _________________________ S. 41Kleidung ________________________________ S. 139Klonen __________________________________ S. 118Kompost ________________________________ S. 171Kondominium ___________________________ S. 76Konservendosen _________________________ S. 171Konsumkredit ___________________________ S. 124Kontokorrent ____________________________ S. 118Kontozinsen _____________________________ S. 119Kontoauszug ____________________________ S. 119Kosmetika _______________________________ S. 172Krankenversicherung ____________________ S. 217Kreditkarten ____________________________ S. 120Kreditrahmen ___________________________ S. 121Lacke und Farben ________________________ S. 68Lärm ____________________________________ S. 173Last-Minute-Reisen ______________________ S. 151Lebensmittelbestrahlung _________________ S. 102Lebensmittelkennzeichnung _____________ S. 103Lebensmittelkontrolle ___________________ S. 103Lebensversicherungen ___________________ S. 210Lebensversicherung bzw. Altersvorsorge ___ S. 219Lieferung einer nicht bestellten Ware _____ S. 46Lieferverträge ___________________________ S. 35Light-Produkte __________________________ S. 103Listenpreise _____________________________ S. 48Mängelrüge _____________________________ S. 36Massentierhaltung _______________________ S. 140Matratzen _______________________________ S. 174Mehrfamilienhäuser _____________________ S. 30Milchsauer Einlegen _____________________ S. 91Mindesthaltbarkeit ______________________ S. 41Mineralwasser ___________________________ S. 104Missbräuchliche Klauseln _________________ S. 41Mit Methan- oder Flüssiggas (GPL)betriebene Motoren _____________________ S. 200Möbel __________________________________ S. 68Mobiltelefon ____________________________ S. 201Mogelpackung __________________________ S. 42Motten und Co _________________________ S. 141Müllvermeidung _________________________ S. 174Nachhaltigkeit ___________________________ S. 141Naturnahe Wiese ________________________ S. 175Nebengebäude _________________________ S. 229Nettogewicht ___________________________ S. 42Neuwagen ______________________________ S. 192Nitrat - Nitrit - Nitrosamine ______________ S. 104Obligationen ____________________________ S. 121Obst und Gemüse _______________________ S. 175Onlinebanking __________________________ S. 117_________________________________________ S. 121Online-Einkauf (E-Commerce) ____________ S. 42Partnervermittlung ______________________ S. 47Pauschalreisen ___________________________ S. 147_________________________________________ S. 152Pflanzen zur Schädlingsbekämpfung ______ S. 176Photovoltaik ____________________________ S. 79Pickerl __________________________________ S. 64Preise ___________________________________ S. 48Preisauszeichnung _______________________ S. 48Produkthaftung _________________________ S. 49Produkthaftungsgesetz __________________ S. 49Produktinformationen ___________________ S. 35Prozesskostenhilfe ______________________ S. 50Putzschrank _____________________________ S. 177Pyramidensysteme _______________________ S. 51


Ratenfälligkeit ___________________________ S. 122Ratenkauf _______________________________ S. 123Ratenfinanzierungen ____________________ S. 123Rating __________________________________ S. 125Rechte und Pflichten imMehrfamilienhaus _______________________ S. 76Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen ________ S. 51Rechtsschutzversicherung ________________ S. 222Recyclingpapier _________________________ S. 186Regenwassernutzung ____________________ S. 178Reisegeld ________________________________ S. 154Reisen wird Nachhaltigkeit _______________ S. 148Reparatur _______________________________ S. 36Reparaturführer _________________________ S. 178Richtpreise beim Bau _____________________ S. 79Rücktritt von Verträgen __________________ S. 56Rücktrittsrecht __________________________ S. 39Runderneuerte Reifen ____________________ S. 202Sachschaden bei der Autohaftpflicht ______ S. 223Schadenersatz für entgangeneUrlaubsfreude ___________________________ S. 158Schadstoffe in Wohnräumen _____________ S. 79Schimmel _______________________________ S. 69_________________________________________ S. 80Schimmel in Lebensmitteln _______________ S. 105Schlichtung ______________________________ S. 56Schokolade ______________________________ S. 107Schuhe _________________________________ S. 141Schulsachen _____________________________ S. 179Second Hand ____________________________ S. 142Selbstbaugruppen _______________________ S. 81Sonnenkollektoren ______________________ S. 81Sparen beim Fahren ______________________ S. 203Spartipps für Senioren und Seniorinnen ___ S. 125Spenden ________________________________ S. 59Spenden und Steuern ____________________ S. 60Staatspapiere ____________________________ S. 126Stand-by Betrieb _________________________ S. 81Steuern beim Wohnungskauf _____________ S. 82Steuervergünstigung für Erstwohnung ____ S. 82Strafmandate ____________________________ S. 204Telefonkosten ___________________________ S. 205Telefonsozialtarif ________________________ S. 206Tests ____________________________________ S. 60Textilien ________________________________ S. 142Thermische Gebäudesanierung ___________ S. 84Tiere exotischer Herkunft ________________ S. 180Tierrechte _______________________________ S. 181Tierversuche ____________________________ S. 181Tierschutz bei Hunden und Katzen ________ S. 182StichwortverzeichnisTime-Sharing ____________________________ S. 55_________________________________________ S. 158Timesharing-Verträge ____________________ S. 55Todesfall ________________________________ S. 60Trocknen ________________________________ S. 92Tropenholz ______________________________ S. 184Überbuchung im Flugverkehr _____________ S. 159Übergabeverzug _________________________ S. 61Umtausch _______________________________ S. 62Umtauschverträge _______________________ S. 35Umweltschutzpapier _____________________ S. 185Unfallversicherung _______________________ S. 225Unternehmerwerkverträge _______________ S. 35U-Wert _________________________________ S. 85Valuta/Wertstellung _____________________ S. 127Verbraucherkredit _______________________ S. 123Verfallsdatum ___________________________ S. 62S. 98Verkaufsinternetseite ____________________ S. 43Verkaufsveranstaltungen _________________ S. 62Vermögensverwaltung vonInvestmentfonds ________________________ S. 128Verspätungen und Gepäckverlust _________ S. 161Versicherungsbedarf _____________________ S. 228Versicherungsbedarfsanalyse _____________ S. 216Versteckte Werbung _____________________ S. 40Vertrag _________________________________ S. 63Verträge ohne Warenlieferung ___________ S. 35Vertragliche Garantie ____________________ S. 37Vorsorgeversicherungen (Rentenfonds) ___ S. 220Wandanstriche __________________________ S. 68Wasser sparen ___________________________ S. 186Werbung ________________________________ S. 64Winterreifen ____________________________ S. 207Wohnbaudarlehen _______________________ S. 128Wohnbaudarlehen Online ________________ S. 130Wohngebäudeversicherung ______________ S. 228Wohnmobile: Rechten und Pflichten ______ S. 162Wohnungskauf __________________________ S. 85Zahlungsbelege __________________________ S. 28Zahnarztspesen _________________________ S. 187Zitronensäure ___________________________ S. 107235


<strong>Handbuch</strong> <strong>zum</strong> <strong>Verbraucherschutz</strong>Tipps von A-ZMinisterium für Autonome Provinz Verbraucherzentralewirtschaftliche Aktivitäten Bozen Südtirol Südtirol

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