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Scholz, GmbHG, 10. Auflage - Leseprobe - Verlag Dr. Otto Schmidt

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Insolvenzverschleppung und Insolvenzverschleppungshaftung Anh. § 64<br />

7. Verhältnis zur Haftung von Zahlungsempfängern, sonstigen Gesellschaftern<br />

und Aufsichtsratsmitgliedern<br />

a) Zahlungsempfänger können unter den Voraussetzungen der §§ 30, 31, evtl.<br />

auch des § 812 BGB haftbar sein (dies aber nur bei rechtsgrundlosen Zahlungen).<br />

Der Geschäftsführer kann Abtretung dieser Ansprüche (nicht eines Anspruchs<br />

aus §§ 129 ff., 143 InsO!) Zug um Zug gegen die nach § 64 Satz 3<br />

geschuldete Erstattung verlangen (vgl. schon Rdnr. 94). Seine Haftung nach<br />

§ 64 Satz 3 wird durch diese Ansprüche nicht berührt (vgl. sinngemäß Rdnr. 54).<br />

b) Mitgesellschafter haften nicht nach § 830 BGB neben den Geschäftsführern<br />

(der Verstoß gegen § 64 Satz 3 ist keine unerlaubte Handlung i.S. des Deliktsrechts),<br />

sondern nur unter den Voraussetzungen des existenzvernichtenden Eingriffs<br />

(dazu § 13 Rdnr. 98).<br />

c) Aufsichtsratsmitglieder haften gleichfalls nicht nach § 64 Satz 3, sondern<br />

nur unter den Voraussetzungen der §§ 116, 92 f. AktG i.V.m. § 52 auf Schadensersatz.<br />

Anhang § 64<br />

Insolvenzverschleppung und<br />

Insolvenzverschleppungshaftung<br />

I. Generalia<br />

1. Das Konzept der „Insolvenzantragspflichten“<br />

. . . . . . . 1<br />

2. Normative Grundlagen (Neusachverhalte<br />

und Altsachverhalte)<br />

. . . . . . . . . . . . . . 5<br />

3. Der Gang der Gesetzgebung . .<br />

4. Verhältnis der „Verschleppungsverbote“<br />

zu den „Zahlungsverboten“<br />

nach § 64<br />

9<br />

<strong>GmbHG</strong>, §§ 130a, 172a HGB . 12<br />

II. Geltungsbereich des Insolvenzverschleppungsverbots<br />

1. Erfasste Gesellschaften . . . . 16<br />

2. Geschäftsführer und Liquidatoren<br />

als Normadressaten . . .<br />

3. Gesellschafter als subsidiäre<br />

Nebenadressaten (Führungs-<br />

19<br />

losigkeit) . . . . . . . . . . . . 25<br />

Inhaltsübersicht<br />

III. Norminhalt<br />

1. Die sog. Insolvenzantragspflicht<br />

(das Verschleppungsverbot)<br />

. . . . . . . . . . . . . . 29<br />

2. Die <strong>Dr</strong>eiwochenfrist . . . . . . 32<br />

3. Erfüllung oder Beendigung der<br />

Pflicht aus § 15a Abs. 1 InsO . . 35<br />

IV. Rechtsfolgen eines Verstoßes<br />

gegen § 15a InsO<br />

1. Strafrechtliche und privatrechtliche<br />

Sanktionen . . . . . .<br />

2. § 15a Abs. 1 InsO als Schutzgesetz<br />

für die Gläubiger i.S.<br />

41<br />

von § 823 Abs. 2 BGB . . . . . . 44<br />

3. Verschuldensvoraussetzungen<br />

4. Altgläubigerschäden, Neugläubigerschäden<br />

und Schutzzweck<br />

. 48<br />

derNorm . . . . . . . . . . . . .<br />

5. Entwicklung der Rechtspre-<br />

49<br />

chung . . . . . . . . . . . . . . 50<br />

Karsten <strong>Schmidt</strong> | 4199<br />

100<br />

101<br />

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