28.11.2012 Aufrufe

Scholz, GmbHG, 10. Auflage - Leseprobe - Verlag Dr. Otto Schmidt

Scholz, GmbHG, 10. Auflage - Leseprobe - Verlag Dr. Otto Schmidt

Scholz, GmbHG, 10. Auflage - Leseprobe - Verlag Dr. Otto Schmidt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Rechtsstellung bei Gesellschafterwechsel Nachtrag MoMiG § 16<br />

3. Rechtswirkungen der Eintragung in der Gesellschafterliste<br />

a) Legitimationswirkung zu Gunsten/zu Lasten des Eingetragenen<br />

Eine Person erlangt alleine durch Eintragung in die beim Handelsregister aufgenommene<br />

Gesellschafterliste relativ gegenüber der GmbH die Gesellschafterstellung<br />

(relative Legitimationswirkung). Die Gesellschaft ist dabei nicht nur<br />

berechtigt, die eingetragene Person als legitimen Gesellschafter zu behandeln,<br />

sondern auch hierzu verpflichtet1 . Die Legitimationswirkung gilt zu Gunsten<br />

wie zu Lasten des Eingetragenen, und zwar unabhängig von der materiell rechtlichen<br />

Lage. Bei Abweichung der Eintragungslage zur materiell rechtlichen<br />

Rechtslage haben sowohl der materielle Rechtsinhaber als auch der – materiell<br />

zu Unrecht – in die Gesellschafterliste Eingetragene einen Anspruch gegen die<br />

GmbH auf Berichtigung der unrichtigen Gesellschafterliste nach Maßgabe des<br />

in § 40 Abs. 1 geregelten Verfahrens2 .<br />

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Legitimationswirkung nach § 16 Abs. 1 Satz 1<br />

ist die Aufnahme der (geänderten) Gesellschafterliste in das Handelsregister,<br />

d.h. in den für das entsprechende Registerblatt bestimmten Registerordner (vgl.<br />

§ 9 Abs. 1 HRV; s. auch Rdnr. 91). Zur Sonderregelung des § 16 Abs. 1 Satz 2<br />

s. unten Rdnr. 47).<br />

b) Gesellschafterrechte<br />

Von der Eintragung in der Gesellschafterliste und deren Aufnahme im Handelsregister<br />

an stehen alle mit dem betreffenden Geschäftsanteil verbundenen Mitgliedschaftsrechte<br />

nur noch dem Eingetragenen zu und können auch nur von<br />

diesem geltend gemacht werden. Zu diesen Mitgliedschaftsrechten gehören allerdings<br />

nicht solche, die bereits vor diesem Zeitpunkt selbstständig abgetreten<br />

waren. Solange die Eintragung in der im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste<br />

besteht, können von keiner Person wegen der Ausübung von<br />

Mitgliedschaftsrechten durch den Eingetragenen Rechtsfolgen hergeleitet werden,<br />

durch welche die unter Mitwirkung des Legitimierten zu Stande gekommenen<br />

Rechtsakte beeinträchtigt werden. So sind Gesellschafterbeschlüsse nicht<br />

wegen seiner Mitwirkung anfechtbar, Dividendenzahlungen an ihn wirksam und<br />

nicht ohne Rechtsgrund geleistet etc. 3 . Diese Grundsätze gelten – wenngleich<br />

mit einigen Besonderheiten – auch bei Kapital- und Strukturbeschlüssen (Satzungsänderung,<br />

Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung, Verschmelzung, Spaltung,<br />

Formwechsel, andere Umstrukturierungsmaßnahmen) 4 36<br />

: Auch Strukturmaßnahmen<br />

können wegen der Legitimationswirkung des § 16 Abs. 1 Satz 1 mit<br />

den Stimmen eines aus materiell rechtlicher Sicht zu Unrecht eingetragenen<br />

1 Zur früheren Rechtslage unter Geltung des Anmeldeprinzips Band I, § 16 Rdnr. 32.<br />

2 BR-<strong>Dr</strong>ucks. 344/07, S. 86 = Begr. RegE zu § 16; Bayer, in: Lutter/Hommelhoff, Rdnr. 19.<br />

3 Zur früheren Rechtslage unter Geltung des Anmeldeprinzips Band I, § 16 Rdnr. 35; zur<br />

jetzigen Rechtslage Heidinger, in: Heckschen/Heidinger, Die GmbH in der Gestaltungs-<br />

und Beratungspraxis, § 13 Rdnr. 376; Hasselmann, NZG 2009, 409, 4<strong>10.</strong><br />

4 Ebenso Altmeppen, in: Roth/Altmeppen, Rdnr. 14. Hierzu ausführlich unter Geltung<br />

der früheren Rechtslage Schnorbus, ZGR 2004, 126, 133 ff.; vgl. auch Band I, § 16<br />

Rdnr. 35.<br />

Seibt | 3349<br />

34<br />

35

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!