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Bebauungsplan 1146 - Bekanntmachung ... - Stadt Wuppertal

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<strong>Stadt</strong>boteNr. 24/2013Seite9 von 40<strong>Bekanntmachung</strong> von BauleitplänenInkrafttreten von BauleitplänenDer Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Wuppertal</strong> hat in seiner Sitzung am 15.07.2013 den nachstehendgenannten vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> als Satzung nach § 10 Baugesetzbuch(BauGB) beschlossen.Vorhabenbezogener <strong>Bebauungsplan</strong> 1156 V – Hindenburgstraße -Geltungsbereich: Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche im <strong>Stadt</strong>bezirk Elberfeld-West. Erwird im Süden durch eine Linie zwischen dem Grundstück Hindenburgstraße 64 und derSambatrasse, im Osten durch die Hindenburgstraße und die Gebäude HindenburgstraßeHausnummern 56-64, im Westen durch die Sambatrasse und im Norden durch denöffentlichen Fußweg und die Parkanlage sowie das Grundstück Hindenburgstraße 52begrenzt.Planungsziel: Mit dem vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> soll die Voraussetzung für dieEntwicklung eines hochwertigen Wohnquartiers in attraktiver Lage auf dem Grundstück derevangelischen Kirchengemeinde Sonnborn und auf einem angrenzenden städtischenGrundstück geschaffen werden.Mit dieser <strong>Bekanntmachung</strong> tritt der genannte Bauleitplan in Kraft.Der <strong>Bebauungsplan</strong> wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Der <strong>Bebauungsplan</strong> wirdmit Begründung im Geodatenzentrum, Rathaus <strong>Wuppertal</strong>-Barmen, Johannes-Rau-Platz 1,Rathaus-Neubau (Eingang Große Flurstraße), Ebene 0, Zimmer C 078, während derDienststunden, und zwar montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9:00 bis 12:00 Uhrund zusätzlich donnerstags von 14:00 bis 16:00 Uhr (Feiertage ausgenommen) zu jedermannsEinsichtnahme bereitgehalten. Über den Inhalt des <strong>Bebauungsplan</strong>es und der Begründungwird auf Verlangen Auskunft gegeben.

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