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Projektbegleitheft Technikerschule

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40.04<strong>Technikerschule</strong>Hannover<strong>Projektbegleitheft</strong>40.04<strong>Technikerschule</strong>Hannover<strong>Projektbegleitheft</strong>Datum: 27.04.2005Datum: 27.04.2005Inhaltsverzeichnis Seite<strong>Projektbegleitheft</strong>der <strong>Technikerschule</strong> HannoverFachschule ElektrotechnikFachschule MaschinentechnikFachschule Metallbautechnik1 Zielsetzungen 32 Projektlenkungsausschüsse 43 Projektthema 44 Allgemeine Hinweise zur Projektbearbeitung 55 Projektvereinbarung, Projektstammblatt 56 Projektdurchführung 67 Projektdokumentation 78 Leistungsbewertung 89 Verteiler 810 Anlagen 8- Projektstammblatt 9- Bewertung 9- Versicherung über die eigenständige Anfertigung 10- Leistungsbewertung 11- Schweigepflicht 12- Sperrvermerk 12- Auszug aus der BbS-VO 13- Prozessvisualisierung „Projektarbeit FS“ 14File: Dok.-Nr.: 6.10-FS-40.04-TPR-16-14-REV.03 Seite 1 von 14File: Dok.-Nr.: 6.10-FS-40.04-TPR-16-14-REV.03 Seite 2 von 14


<strong>Projektbegleitheft</strong>40.0440.04<strong>Technikerschule</strong><strong>Technikerschule</strong>HannoverHannoverDatum: 27.04.20051 ZielsetzungenAm Ende Ihrer Ausbildung sollen Sie, liebe Fachschülerinnen und Fachschüler,nachgewiesen haben, dass Sie in der Lage sind, „im Team und selbstständig Probleme[ihres] Aufgabenbereiches zu erkennen, zu analysieren, zu strukturieren, zu beurteilenund Wege zur Lösung dieser Probleme in wechselnden Situationen zu finden.“ 1Das Ziel der Projektarbeit ist die Lösung einer umfassenden Aufgabe, die grundsätzlichim Team entsprechend den beruflichen Anforderungen eines Technikers zu bearbeitenist. Eine wünschenswerte Teamgröße sind 2 bis 4 Teilnehmer.Im Zentrum der Projektarbeit steht die Weiterentwicklung der beruflichenHandlungskompetenz. Die Projektmitglieder weisen in der Projektarbeit nach, dass sieeine Problemstellung selbstständig und zielgerichtet bearbeiten können. Sie sollensystematisch Lösungsvarianten erarbeiten, bewerten und ein Lösungskonzeptentwickeln. Als Projektmitglieder arbeiten Sie mit den Instrumenten des betrieblichenProjektmanagements und wenden erlernte Teammethoden an.Sie sollen mit Ihrer Projektarbeit nachweisen:• FachkompetenzSie führen die Aufgabe fachgerecht durch und wenden zur Lösung der AufgabeIhre Fachkenntnisse und Ihren Fachverstand an.• MethodenkompetenzSie gehen planmäßig und zielgerichtet vor. Sie planen die Reihenfolge derArbeitsschritte selbstständig und wählen zur Bewältigung der Aufgabegeeignete Lösungsstrategien aus.• LernkompetenzSie erschließen sich eigenständig die notwendigen Informationen underarbeiten sich neue Inhalte selbstständig.• SozialkompetenzSie arbeiten im Team partnerschaftlich zusammen. Dazu sindKommunikations- und Kooperationsfähigkeit sowie Mitwirkung undMitbestimmung erforderlich.Alle Teilkompetenzen sind für die erfolgreiche Lösung der Aufgabe von Bedeutung.Wesentliche Bestandteile der Projektarbeit sind: die Arbeitsform der Teamarbeit, die Planung, Durchführung und Kontrolle des Projektes, die Arbeitsform der Teamarbeit, die Anwendung/Erweiterung erworbener Fähigkeiten und Kompetenzen, die methodische und systematische Arbeitsweise, die Dokumentation und Präsentation der Arbeitsergebnisse, die Reflexion des Ergebnisses.1 KMK-Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.11.2002)<strong>Projektbegleitheft</strong>2 ProjektlenkungsausschüsseDatum: 27.04.2005In den Fachschulen Elektrotechnik, Maschinentechnik und Metallbautechnik wird zuSchuljahresbeginn je ein Projektlenkungsausschuss gebildet. Die Mitglieder desProjektlenkungsausschusses sind die Lehrkräfte der jeweiligen Fachschule, dieProjektarbeiten betreuen. Der zuständige Projektlenkungsausschuss entscheidetabschließend in allen die Projektarbeit betreffenden Fragen.Für jeden Fachbereich wird durch den zuständigen Projektlenkungsausschuss einRahmenzeitplan für die Projektarbeit aufgestellt und Ihnen zum Schuljahresbeginnmitgeteilt. Dieser Zeitplan enthält insbesondere folgende Angaben:• Projektbetreuungszeiten (Stunden- bzw. Wochenplan),• Meldetermin für die Themenvorschläge,• Obligatorische Sitzungstermine für die Projektlenkungsausschüsse,• Beginn und Ende der Projektbearbeitungszeit,• Abgabetermin für die Projektarbeiten,• Termine für die Projektpräsentationen ,• Notenfeststellung der Projektarbeiten.3 ProjektthemaDas Thema der Projektarbeit muss sich auf die Fächer des fachrichtungsbezogenen-bzw. schwerpunktbezogenen Bereichs des gültigen Curriculums der bbs|me beziehen.Es sind Problemstellungen und Handlungssituationen anzustreben, die in der Praxisder Technikerin/des Technikers anzutreffen sind.Sie sollen das Thema Ihrer Projektarbeit grundsätzlich selbst finden und formulieren.Vorrangig sollen außerschulische Projekte bearbeitet werden, d.h. es sindKooperationen mit Betrieben oder Verwaltungen einzugehen. Kümmern Sie sich bitterechtzeitig um die Bildung Ihres Projektteams, um ein geeignetes Thema und um einenKooperationspartner (Firma) Ihrer Wahl. Möglich sind auch Projekte, die sich auf dieWeiterentwicklung der Ausstattung der Schule beziehen - z.B. zur Verbesserung derLaborausstattung. Falls kein Themenvorschlag Ihrerseits erfolgt, wird Ihnen ein Themavom zuständigen Projektlenkungsausschuss gestellt.Die Projektidee sollte von Ihnen auf Zielrichtung, Angemessenheit, Machbarkeit, Zeitund die zur Verfügung stehenden Mittel, Medien, Räume, Informations- undBeschaffungsquellen untersucht werden. Eine Themenformulierung und eineeventuelle Eingrenzung erfolgt in Absprache mit der schulischen Betreuungslehrkraftund dem Projektbetreuer des Betriebes. Eine Betreuungslehrkraft wird Ihnen vomProjektlenkungsausschuss zugewiesen.File: Dok.-Nr.: 6.10-FS-40.04-TPR-16-14-REV.03 Seite 3 von 14File: Dok.-Nr.: 6.10-FS-40.04-TPR-16-14-REV.03 Seite 4 von 14


40.04<strong>Technikerschule</strong>Hannover<strong>Projektbegleitheft</strong>40.04<strong>Technikerschule</strong>Hannover<strong>Projektbegleitheft</strong>Datum: 27.04.2005Datum: 27.04.2005Nach Freigabe des Projektthemas kann auf Beschluss des Projektlenkungsausschussesdie Projektarbeit gemäß §19, Abs.1 BbS-VO eine Klausur derAbschlussprüfung ersetzen. Die Entscheidung über die Ersetzung eines Prüfungsfachsdurch die Projektarbeit wird Ihnen bei der Bekanntgabe der Prüfungsfächer mitgeteilt.4 Allgemeine Hinweise zur ProjektbearbeitungDer für die Projektarbeit erforderliche Arbeitsumfang eines jeden Gruppenmitgliedesbeträgt 180 Zeitstunden (entsprechend 240 Unterrichtsstunden),Bei außerschulischen Projekten muss der Zugang des Projektteams und derBetreuungslehrkraft in das Unternehmen im erforderlichen Umfang gesichert sein. Eskönnen nur Projekte angenommen werden, bei denen das Unternehmen alsAuftraggeber auch eine beratende Funktion übernimmt und die erforderlichenRessourcen für die praktische Lösung zur Verfügung stellt.Alle im Zusammenhang mit der Projektarbeit verwendeten betrieblichen Daten und Erkenntnisseunterliegen der Geheimhaltung, sofern der Auftraggeber dieses geltendmacht. Anonymisierte und die schutzwürdigen Belange des Auftraggebersoffensichtlich nicht gefährdende schulöffentliche Berichte und Präsentationen sind vonder Geheimhaltung ausgenommen.Eine Bewertung des praktischen Teils der Projektarbeit muss auch in der jeweiligenFirma möglich sein.Sie und Ihre Lehrkräfte sind während der Projektarbeit über denGemeindeunfallverband unfallversichert. Fahrtkostenerstattungen sind nicht möglich.5 Projektvereinbarung, ProjektstammblattDas Projektteam erstellt in Absprache mit den Beteiligten (Betrieb, Betreuungslehrkraft)eine Projektvereinbarung. Diese dient als Vorlage für den Projektlenkungsausschusszur Beschlussfassung über die Annahme der Projektarbeit.Die Projektvereinbarung enthält folgende Informationen:• Thema,• Mitglieder des Projektteams,• Kooperationspartner,• Ansprechpartner beim Kooperationspartner,• Betreuungslehrkraft,• Zielbeschreibung ähnlich Lastenheft oder Anforderungsliste,• Zusicherung der Betreuung durch den Kooperationspartner und dieBetreuungslehrkraft,Die Projektvereinbarung ist von allen Beteiligten zu unterzeichnen. Mit der Zustimmungdes Projektlenkungsausschusses gilt die Projektarbeit als genehmigt.Nach erfolgter Genehmigung werden alle wichtigen Eckdaten der Projekte imProjektstammblatt erfasst (Anlage 1):• Themenstellung,• Mitglieder des Projektteams,• Kooperationspartner,• Ansprechpartner beim Kooperationspartner,• Ansprechpartner im Betrieb,• Betreuungslehrkraft,• Termin und Ort für Meilensteinsitzungen,• Abgabetermin.Die Erstellung erfolgt vom Projektteam in Absprache mit den Betreuungslehrkräften.Änderungen (z.B. in der Themenstellung, in den Terminen etc.) werden imProjektstammblatt (handschriftlich) ergänzt. Dies erfolgt nach Rücksprache mit denBetreuungslehrkräften durch das Projektteam.Die Daten werden digitalisiert und stehen z.B. für eine Zusammenstellung allerProjektarbeits-Themen zur Verfügung.Das Projektstammblatt wird schulöffentlich geführt. Einzelheiten legen dieProjektlenkungsausschüsse fest.6 ProjektdurchführungDie Abwicklung des Projektes erfolgt mit den Instrumenten des Projektmanagements.Innerhalb des Projektmanagements werden folgende Planungs- undControllinginstrumente vom Projektteam entwickelt:• Projektvereinbarung,• Zieldefinition (in Anlehnung an Lasten- bzw. Pflichtenhefte),• Projektstrukturplan mit Arbeitspaketen,• Arbeitspaketdefinitionen,• zeitlich-sachliche Gliederung.Diese Instrumente sind im Anhang der Dokumentation nachzuweisen. Zur Sicherungdes Projektfortschritts, zur Kontrolle und Vermeidung von Fehlentwicklungen werdenMeilensteinsitzungen durchgeführt.File: Dok.-Nr.: 6.10-FS-40.04-TPR-16-14-REV.03 Seite 5 von 14File: Dok.-Nr.: 6.10-FS-40.04-TPR-16-14-REV.03 Seite 6 von 14


40.04<strong>Technikerschule</strong>Hannover<strong>Projektbegleitheft</strong>40.04<strong>Technikerschule</strong>Hannover<strong>Projektbegleitheft</strong>Datum: 27.04.2005Datum: 27.04.2005Es gelten folgende weitere Grundsätze:• Es besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme durch die Schule.• Die Nutzung von Einrichtungen und Geräten der Schule muss mit anderenmöglichen Nutzern abgestimmt werden. Dies gilt im Besonderen für dieWerkstätten und Fachräume.• Bei Besprechungen werden Ergebnisprotokolle angefertigt und an allenBeteiligten weitergeleitet.• Über die gesamte Dauer des Projekts wird ein Tätigkeits- undStundennachweis geführt, in dem sämtliche Arbeiten am Projekt mit Zeit, Ort,Teilnehmer und genauer Tätigkeit aufgeführt werden. Auf Nachfrage muss derTätigkeits- und Stundennachweis jederzeit vorgelegt und bei Abschluss derProjektarbeit mit abgegeben werden.• Tätigkeiten, die nicht in der Schule oder zu Hause durchgeführt werden,müssen zusätzlich in einem Abwesenheitsverzeichnis im Voraus eingetragenwerden. Dies ist aus versicherungstechnischen Gründen erforderlich.7 ProjektdokumentationDie Projektdokumentation wird grundsätzlich elektronisch erstellt und enthältmindestens folgende Abschnitte:• Deckblatt mit folgenden Angaben:o <strong>Technikerschule</strong> Hannover, Fachschule ...technik, Logo der bbs|me,o Projekt-Thema,o Projektbearbeiter,o Klasse,o Betreuungslehrkraft,o Kooperationspartner,o Ort/Datum,• Thema,• Inhaltsverzeichnis,• Aufgabenstellung/Problemstellung,• Angaben zur Projektplanung,• Terminübersicht,• Hinweise zum Projektverlauf,• Zusammenfassung auf deutsch und englisch (je eine DIN A 4 Seite zur Vorlagebei Messen, Ausstellungen, Internet o. ä.),• Anhang (Quellen, Literaturverzeichnis, Hilfsmittel und gegebenenfallsAbkürzungs- und Abbildungsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Kurzerklärungvon wenig gebräuchlichen Fachbegriffen, weitere Dokumente über das erstellteWerk),• Schriftliche Versicherung der Gruppenmitglieder, dass die Projektarbeiteigenständig, ohne fremde Hilfe geleistet wurde bzw. die Offenlegung derFremdleistungen (Anlage 2),Die Gestaltung des Textes der Dokumentation orientiert sich an der DIN 1421„Gliederung und Benummerung von Texten“.Bis zum angegebenen Termin ist mindestens eine Dokumentation in gedruckterAusfertigung beim Projektbetreuer abzugeben, sowie eine Version auf Datenträger.Bei außerschulischen Projekten sind in Abstimmung mit den jeweiligenKooperationspartner weitere Exemplare zur Verfügung zu stellen.8 LeistungsbewertungDas Ergebnis der Projektarbeit wird von der/den zuständigen Lehrkraft/-kräften auf derGrundlage der Anlage 3 in Form einer Einzelnote bewertet.Mit der bewerteten Abschlusspräsentation soll das Arbeitsergebnis in seinenwesentlichen Punkten angemessen und nachvollziehbar dargestellt werden.Das Fachgespräch wird von der Betreuungslehrkraft und mindestens einem weiterenMitglied des Prüfungsausschusses bewertet.9 VerteilerDieses <strong>Projektbegleitheft</strong> wird jedem/r Fachschüler/in vor Beginn der Projektarbeitausgehändigt.10 AnlagenAnlage 1: Projektstammblatt, BewertungAnlage 2: Versicherung über die eigenständige AnfertigungAnlage 3: Grundlage der BewertungAnlage 4 Sperrvermerk/SchweigepflichtAnlage 5: Auszug aus der BbS-VOAnlage 6: Prozessvisualisierung „Projektarbeit FS“• Kritische Reflektion des Projekts,File: Dok.-Nr.: 6.10-FS-40.04-TPR-16-14-REV.03 Seite 7 von 14File: Dok.-Nr.: 6.10-FS-40.04-TPR-16-14-REV.03 Seite 8 von 14


40.04<strong>Technikerschule</strong>Hannover<strong>Projektbegleitheft</strong>40.04<strong>Technikerschule</strong>Hannover<strong>Projektbegleitheft</strong>Datum: 27.04.2005Datum: 27.04.2005Anlage 1Anlage 2ProjektstammblattProjektthema:Bearbeitet von:Firma:Versicherung über die eigenständige AnfertigungHiermit versichern wir/versichere ich, dass wir/ich die Projektarbeit selbstständigangefertigt, keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt und die Stellen derArbeit, die im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt anderer Werke entnommenwurden im Literaturverzeichnis angegeben habe/n.Gesprächspartner:Telefon:Fax:E-Mail:Hannover, .............................. ................................................(Unterschrift)Betreuungslehrkraft:Termine:Zwischenbericht Soll IstMeilensteintermin Datum Ort Zeit Datum Ort Zeit................................................(Unterschrift)................................................(Unterschrift)Bewertung................................................(Unterschrift)Schriftliche Ausarbeitung: __ (50 %) Projektdurchführung: __ (20 %)Präsentation: __ (10 %) Fachgespräch: __ (20 %)Gesamtnote der Projektarbeit: __Schwerpunktmäßig zugeordnet dem Fach:__________________________Datum BetreuungslehrkraftFile: Dok.-Nr.: 6.10-FS-40.04-TPR-16-14-REV.03 Seite 9 von 14File: Dok.-Nr.: 6.10-FS-40.04-TPR-16-14-REV.03 Seite 10 von 14


40.04<strong>Technikerschule</strong>Hannover<strong>Projektbegleitheft</strong>40.04<strong>Technikerschule</strong>Hannover<strong>Projektbegleitheft</strong>Datum: 27.04.2005Datum: 27.04.2005Anlage 3Anlage 4LeistungsbewertungBewertungselemente Bewertungskriterien Bewertung AnteilDokumentationAufbau und Form- Gliederung- Gestaltung- Zitate und Quellen- Stil, Rechtschreibung, Zeichensetzung10 %SchweigepflichtDie Mitglieder der Fachschulprüfungskommission, die Projektbetreuer sowie alleMitglieder des Kollegiums, die Kenntnis von den Prüfungsunterlagen oderPrüfungsvorgängen erlangen, unterliegen der Schweigepflicht gemäß BbS-VO.Ausgenommen hiervon sind die fachlichen Inhalte der Projektarbeit, es sei denn, derAuftraggeber verlangt einen Sperrvermerk wie folgt.Inhalt- Problemstellung/Zielsetzung- Problembehandlung/Lösungsstrategie- Darstellung und Auswertung derErgebnisse- Gebrauchstauglichkeit desErgebnisses- Kritische ReflektionProjektdurchführung - Fachkompetenzen- Methodenkompetenzen- LernkompetenzenPräsentation - Verständlichkeit- Medieneinsatz- Inhaltsauswahl- fachliche RichtigkeitFachgesprächBemerkungen:Horizontale und vertikale Durchdringungdes Projektthemas40 %20 %10 %20 %100%SperrvermerkOhne ausdrückliche Genehmigung der Fa ..............................................................darf die Projektarbeit von ............................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................für die Dauer von ....... Jahren nach Abgabe weder auszugsweise noch komplettvervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.Anonymisierte und die schutzwürdigen Belange des Auftraggebers offensichtlich nichtgefährdende schulöffentliche Berichte und Präsentationen sind von diesem Sperrvermerkausgenommen.Ort Datum Schülerin/SchülerBetreuungslehrkraftVorsitzende(r) des PrüfungsausschussesDatum BetreuungslehrkraftFile: Dok.-Nr.: 6.10-FS-40.04-TPR-16-14-REV.03 Seite 11 von 14File: Dok.-Nr.: 6.10-FS-40.04-TPR-16-14-REV.03 Seite 12 von 14


40.04<strong>Technikerschule</strong>Hannover<strong>Projektbegleitheft</strong>40.04<strong>Technikerschule</strong>Hannover<strong>Projektbegleitheft</strong>Datum: 27.04.2005Datum: 27.04.2005Anlage 5Anlage 6Auszug aus der BbS-VOVom 24.Juli 2000 ( Nds. GVBl. 2000 S.178; SVBl. 8/2000 S.273) - VORIS 22410 01 82, geändert durch VO vom 20.Juli2001 (Nds.GVBl. Nr.20/2001 S.425; SVBl. 9/2001 S.335), 5.Juli 2002 (Nds.GVBl. Nr.21/2002 S.343), Art.1 der VO vom17.Juli 2003 (Nds.GVBl. Nr.18/2003 S.294; SVBl. 9/2003 S.255) und VO v. 20.07.2004 (Nds.GVBl. Nr.20/2004 S.256)Prozessvisualisierung§ 19Projektarbeit(1) Der Ausschuss nach §15 Abs.2 kann bestimmen, dass eine Projektarbeit wie ein zusätzlichesFach der Abschlussprüfung gewertet wird. Wird eine Bestimmung nach Satz 1 getroffen, soentscheidet der Ausschuss auch, mit welcher Stundenzahl die Projektarbeit bei der Anwendungder Ausgleichsregelung nach §28 Abs.3 maßgebend ist und ob in der schriftlichen Prüfung eineKlausurarbeit entfällt. Den Schülerinnen und Schülern sind die Entscheidungen des Ausschussesrechtzeitig vor Beginn der Projektarbeit zur Kenntnis zu geben.(2) In der Projektarbeit wird eine anwendungsbezogene Aufgabe unter einer fächerübergreifendenThemenstellung von einzelnen oder gemeinsam von mehreren Schülerinnen und Schülernbearbeitet.(3) Die Projektarbeit wird von den in §36 Abs.3 Satz 1 Nrn. 1 und 2 NSchG genanntenMitgliedern der Klassenkonferenz, die die Projektarbeit betreut haben, bewertet.§ 26Leistungsbewertung(1) Für die Bewertung der Leistungen sind als Noten zu verwenden:sehr gut (1), wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maß entspricht,gut (2), wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht,befriedigend (3),ausreichend (4),wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht,wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen denAnforderungen noch entspricht,mangelhaft (5), wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedocherkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhandensind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden könnten,ungenügend (6),wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst dieGrundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarerZeit nicht behoben werden könnten.File: Dok.-Nr.: 6.10-FS-40.04-TPR-16-14-REV.03 Seite 13 von 14File: Dok.-Nr.: 6.10-FS-40.04-TPR-16-14-REV.03 Seite 14 von 14

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