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Das betäubungslose Schächten der Tiere im 20. Jahrhundert - VgT

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Dr. Werner Hartinger<strong>Das</strong>betäubungsloseSchächten<strong>der</strong> <strong>Tiere</strong><strong>im</strong> <strong>20.</strong> Jahrhun<strong>der</strong>teine Dokumentation


Allen Freunden, Tierschützern, Fachleuten und Helfern möchteich an dieser Stelle meinen herzlichsten Dank zum Ausdruckbringen, daß sie in so uneigennütziger Weise zum Entstehendieser Dokumentation beigetragen haben . Für sie und für allean<strong>der</strong>en sei an das Christus-Wort in Matth . 25,40 erinnert:" . . . was ihr getan habt einem unter diesen meinengeringsten Brü<strong>der</strong>n, das habt ihr mir getan . "Sept. 1996Dr. Werner Hartinger-4-


~~~I 711 q 442-p p l4 f~b e e y,Reliefplastik (170o v . Chr .) aus dem Tempel Der-el-baheri (Oberägypten) : Darstellung des Totenopfers für dieKönigin Misaphris, die in diesem Tempel begraben ist. (Reproduktion aus : Joh . Duemichen, «HistorischeInschriften altägyptischer Denkmäler», Leipzig 1869) . <strong>Das</strong> Bild zeigt, wie die Agypter schächteten . Im allgemeinenwird das Wirken von Josef in Agypten um 1700 vor Christus, das von Mose um 15oo v . Chr . angesetzt.Da die Israeliten ihrer eigenen Tradition nach aus Agypten kommen und dort jahrhun<strong>der</strong>telang ansässig waren,ist die Wahrheit einfach die, daß sie das Schächten von den alten Agyptern übernommen haben . Die jüdischeBehauptung, wonach das Schächten einen Bestandteil <strong>der</strong> jüdischen Religion darstelle, ist offensichtlich unwahr.<strong>Das</strong> Schächten stellte bei verschiedenen alten Völkern einen Modus <strong>der</strong> rituellen Schlachtung dar, war also nichtan eine best<strong>im</strong>mte Religion gebunden, son<strong>der</strong>n wurde in mehreren Religionen ausgeübt . Es handelt sich umeine altorientalische, <strong>im</strong> Judentum konservierte und nachträglich religiös verbrämte rituelle Schlachtmethode,keinesfalls aber um einen Bestandteil <strong>der</strong> jüdischen Religion, <strong>der</strong> <strong>im</strong> Sinne <strong>der</strong> Bundesverfassung Anspruch aufSchutz erheben kann.-5-


Inhaltsverzeichnis1. VorworteSamuel Dombrowski, Düsseldorf, Schächten, Ethik, DemagogieProf.Dr.habil . Remigiusz Wegrzynowicz, Stettin,Im Wi<strong>der</strong>spruch zu . ..Lars K. Skriver, Hamburg, Zur SchächtfrageProf.Dr.Dr.Dr .h .c . Klaus Sojka, Aus <strong>der</strong> Sicht des JuristenWolfgang Apel, Bonn, Zur Verantwortung für die <strong>Tiere</strong>2 . Einführung Dr. Werner Hartinger, Waldshut-TiengenMensch/Tier-Beziehung3. Tötungsformen4. Kulturhistorischer Rückblick5. Gesichtspunkte um das Schächten6. Religionsgeschichtliche Perspektive7. Alttestamentarische Aussagen8. Kompetente Meinungen9. Geschichtliche und religiöse Fakten10. Zwei unterschiedliche Fassungen des Talmud11. Folgerungen12. Beziehungen zum Heute13. Unsere Gesetzgebung14. Religionsfreiheit/Religionsvorschrift15. Gesetzliche Grundlagen16. Behördenentscheidungen17. Amtsermittlungsptlicht18. Grundgesetz und Religionsfreiheit19. Die Problematik, die keine ist<strong>20.</strong> Anatomische Verhältnisse <strong>der</strong> cerebralen Durchblutung des <strong>Tiere</strong>s21. <strong>Das</strong> Fachwissen22. Zum Schächtvorgang23. Gehirndurchblutung und Bewußtlosigkeit24. Sachunkenntnis?25. Ablenkungsmanöver26. Medizinische Beurteilung des Blutentzuges27. Fleischgenuß28. Gesetzesvollzug?29. Schlußbemerkungen30. Anlagen-6-


Samuel DombrowskiDüsseldorfSchächten, Ethik und DemagogieDie Diskussion um das Thema `Schächten' verblüfft aus zwei Gründen.Erstens stützen sich die Befürworter des Schlachtens <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> ohneBetäubung auf die Innhaltbare These, die Anwendung <strong>der</strong> Betäubung seigleichzusetzen mit einer Einschränkung <strong>der</strong> Religionsfreiheit, während <strong>im</strong>Kern <strong>der</strong> Sache Unwissenheit mit Demagogie kaschiert wird . Zweitenszeugt die Verbindung dieser Frage mit Antisemitismus und dem Holocaustvon Taktlosigkeit und mangelndem Respekt vor den Gefühlen <strong>der</strong> Opferund ihrer Hinterbliebenen . Wer diese zutiefst ethischen Probleme <strong>der</strong>Humanität gegenüber den <strong>Tiere</strong>n polemisiert, beschwört Folgen herauf, die<strong>im</strong> Wi<strong>der</strong>spruch zu den Absichten <strong>der</strong> `Schechita'-Verteidiger stehen.Die jüdische Religion verbietet nicht das Fleisch von <strong>Tiere</strong>n zu essen, dievor ihrem Tode betäubt wurden . Sie schreibt allerdings vor, daß <strong>Tiere</strong> nachdem Schlachten ausbluten müssen . Die Betäubung führt we<strong>der</strong> zum Tod des<strong>Tiere</strong>s, noch verhin<strong>der</strong>t sie das von <strong>der</strong> Religion vorgeschriebene Ausbluten.Somit kann von einer Einschränkung <strong>der</strong> Religionsfreiheiten, vonHinweisen auf Antisemitismus nicht die Rede sein . Die Wurzeln dieserTradition reichen Tausende von Jahren zurück in eine Zeit, als nochMenschenopfer dargebracht wurden. Wir sehen, daß nicht jede Traditionvon uns übernommen und gepflegt wurde . In jedem Falle sollten wirMöglichkeiten nutzen, die in <strong>der</strong> Vergangenheit nicht bekannt waren undsich mit den Geboten <strong>der</strong> Religion vereinbaren lassen.Die Betäubung durch Elektroschock o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en nichtschädigendenMethoden ist umkehrbar, was bedeutet, daß das Tier nach einiger Zeit inseinen ursprünglichen Zustand zurückversetzt wird. Die Tatsache, daß essich dabei zu keinem Zeitpunkt <strong>im</strong> Zustand des Todes befindet, ist durchUntersuchung <strong>der</strong> Herztätigkeit leicht zu überprüfen.Ich habe einmal zugesehen, als einem gefesselten Lamm bei vollemBewußtsein die Kehle mit einem Messer durchschnitten wurde. <strong>Das</strong>W<strong>im</strong>mern des <strong>Tiere</strong>s in seiner Todesqual, den Blick seiner Augen werde ichmein Leben lang nicht vergessen.Als Jude habe ich Auschwitz überlebt . Es gibt in meinem Leben eine Zeit, in<strong>der</strong> ich - den <strong>Tiere</strong>n ähnlich - keinerlei Rechte besaß . Eben dieseLebenserfahrungen haben in mir das Bedürfnis begründet, mich für den-8-


Schutz <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> aktiv einzusetzen . Nach Maßgabe <strong>der</strong> Römischen Gesetzewar das Tier lediglich ein Gegenstand . Um so mehr würdige ich dieTatsache, daß <strong>im</strong> Tier endlich ein 'lebendiges Wesen' wahrgenommen wird,das fähig ist, physisch und psychisch zu leiden . Immer mehr zivilisierteStaaten und Gesellschaften wenden sich von seiner Definition alsGegenstand ab. Die Rechtsnormen <strong>der</strong> EG verbieten generell dasbetäubungslose Schächten <strong>der</strong> Schlachttiere (Wirbeltiere) und stellenAusnahmegenehmigungen in das Ermessen <strong>der</strong> nationalenRechtsauffassung . In Deutschland verbieten die Verwaltungsgerichte dasSchlacht-Schächten <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> ohne Betäubung, womit die ethischen Normen<strong>der</strong> Tierschutzorganisationen verbindliches Recht wurden . Lediglich dreiBundeslän<strong>der</strong> erteilen hierzu `Ausnahmegenehmigungen' <strong>im</strong> Hinblick auf -wie mir scheint - die Min<strong>der</strong>heiten <strong>der</strong> orthodoxen Anhänger des Judaismus,die dieses Problem als eine Frage <strong>der</strong> Religionsfreiheit darzustellenversuchen . Religionsfreiheiten sind eine heilige Angelegenheit, ethischeNormen sind es aber auch . Die Pflicht des Staates ist es, diese Freiheiten zuschützen. Der Einzelne kann jedoch nicht verlangen, daß seine Überzeugungzur Richtlinie des allgemein geltenden Rechts wird . <strong>Das</strong> Verbot desSchlacht-Schächtens ohne vorherige Betäubung schränkt dieReligionsfreiheit nicht ein . Im Hinblick darauf, daß die Schlachtung ohneBetäubung kein Gebot <strong>der</strong> Religion ist, hat die Ethik - in diesem Falle <strong>der</strong>Umgang mit dem Tier - den Vorrang. <strong>Das</strong> Hineininterpretieren vonKonfliktansätzen antisemitischer Prägung in dieses rein ethische Gebot <strong>der</strong>Zeit halte ich für eine ausgesprochen boshafte Demagogie.Ich bin mir bewußt, daß eine Diskussion über dieses Thema mit orthodoxenKreisen des Judentums beson<strong>der</strong>s schwierig ist . Die Orthodoxen lassen diezeitgemäßen Argumente nicht an sich heran, indem sie sich mit den`unantastbaren' For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Religion abschirmen, obgleich solcheunantastbaren Religionsvorschriften dem Geist <strong>der</strong> Zeiten gemäß schonhäufig geän<strong>der</strong>t wurden . Ich wäre sehr glücklich, wenn diese orthodoxen,tiefgläubigen Menschen ihre Religiosität, ihren Glauben und ihreGottesfurcht durch Respekt und Barmherzigkeit auch den Mitgeschöpfengegenüber bekunden würden.<strong>Das</strong> Buch von Dr. Hartinger ist wahrhaft notwendig . Es legt überzeugenddie religiösen Probleme dar und räumt mit den nicht zu haltendenBehauptungen eines schmerzlosen Tötens durch das betäubungsloseSchlacht-Schächten mit fundierten wissenschaftlichen Kenntnissen auf . <strong>Das</strong>Buch ist ein erneuter Schritt <strong>im</strong> Erwachen <strong>der</strong> Sensibilität gegenüber den-9-


Leiden <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong>. Es wird die Überzeugung weiter vertiefen, daß je<strong>der</strong> Tag,an dem <strong>Tiere</strong> ohne Betäubung getötet werden die Fortsetzung ihrer Qualenund zugleich die Fortsetzung unserer menschlichen Barbarei bedeutet.Samuel Dombrowski, Düsseldorf, Träger des Ehrenkreuzes <strong>der</strong> `Akademiefür Tierschutz' des Deutschen Tierschutzbundes.-10-


Prof.Dr.hab. Remigiusz WegrzynowiczRektor <strong>der</strong> Landwirtschaftlichen Akademie, Stettin/PolenIm Wi<strong>der</strong>spruch zu . ..Bei allem nötigen Respekt vor religiöser Tradition und Ritualen istfestzustellen, daß das betäubungslose Schlacht-Schächten <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong>1. <strong>im</strong> Wi<strong>der</strong>spruch zu <strong>der</strong> von <strong>der</strong> UNESCO verabschiedeten und vonvielen Staaten unterzeichneten Charta <strong>der</strong> Tierrechte steht,2. <strong>im</strong> Wi<strong>der</strong>spruch zu den ethischen Normen <strong>der</strong> Mehrheit allerNationen <strong>der</strong> Welt des 20 .Jahrhun<strong>der</strong>ts steht,3. eine antihumanitäre Methode ist, mit <strong>der</strong> die <strong>Tiere</strong> unnötigen Qualenvor dem Verlust ihres Bewußtseins ausgesetzt werden,4. durch die agonalen Reflexbewegungen o<strong>der</strong> die beschleunigte Herztätigkeitnachweisbar keine bessere Ausblutung verursacht wird,5. <strong>der</strong> Ausblutungs g rad nach dieser Methode bei dem mo<strong>der</strong>nentechnologischen Standard für die Fleischqualität und seineHaltbarkeit keine Bedeutung hat,6. vor dem zweiten Weltkrieg auch in unserem Lande das Verbot desrituellen Schächtens eingeführt wurde7. die Anwendung dieser unmenschlichen Methode in ihrer Interpretationbei den meisten Gläubigen keine Rechtsbegründung, keineethische Norm, keine Gesundheitsindikation und keine religiöseÜberzeugung findet,8. sich hemmend auf die Entwicklung des ökologischen Bewußtseins,auf die Grundprinzipien des Umweltschutzes <strong>der</strong> Gesellschaften, diesich in internationalen Vereinigungen zusammengefunden haben,auswirkt.Prof.Dr. Remigiusz Wegrzynowicz, Träger <strong>der</strong> Israelischen Medaille`Gerechte unter den Völkern' .


Lars K. SkriverSchiffsree<strong>der</strong> i.R.Königskin<strong>der</strong>weg 128D-22457 HamburgZur SchächtfrageNoch vor zwei Jahrzehnten konnte man sogar innerhalb <strong>der</strong> deutschenTierschutzkreise bei Erwähnung des Schächtproblems ein besorgtes Flüsternvernehmen: `Da rühren Sie an ein heißes Eisen . Lassen Sie lieber die Fingerdavon. Nur nicht in den Verdacht des Antisemitismus geraten!'Den Anhängern des betäubungslosen Schächtens kam dies nur recht : <strong>Das</strong>Totschweigen, die perfideste Art <strong>der</strong> Bekämpfung an<strong>der</strong>er Meinungen, warweitgehend gelungen . kaum jemand wußte überhaupt noch, was `schächten'bedeutete und wie <strong>der</strong> Schächtvorgang abläuft.Heute hat die Presse größtenteils ihre ängstliche Haltung aufgegeben.Deshalb ist das Thema jetzt so gut wie enttabuisiert und für je<strong>der</strong>mann einBegriff geworden . Es erübrigt sich daher an dieser Stelle eine eingehendeSchil<strong>der</strong>ung des grausamen, ohne vorherige Betäubung <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong>vollzogenen Schächtvorganges.Beständig hielt man denen, für die solche Tierquälereien unerträglich waren,den `Holocaust' vor, um dessentwillen man die Juden nicht in ihrerReligionsausübung behin<strong>der</strong>n dürfe . Die Folge: Unschuldige <strong>Tiere</strong> mußtenund müssen zu Tausenden die Qualen des betäubungslosen Schlacht-Schächtens erdulden und damit ein Martyrium für etwas auf sich nehmen,was den Juden einst von an<strong>der</strong>en angetan wurde und für das <strong>Tiere</strong> wahrlichnicht verantwortlich zu machen sind. Neues Unrecht soll also altes Unrechtwie<strong>der</strong>gutmachen! `<strong>Das</strong> kostet uns ja nichts' ist wohl <strong>der</strong> übelsteKommentar, den man von `christlicher' Seite hinter vorgehaltener Hand zuhören bekam.Wenn bisher vom jüdischen Schächten die Rede war, so hat sich bei unsjetzt durch den Zustrom türkischer und an<strong>der</strong>er musl<strong>im</strong>ischer Völkermassenauch das Problem des islamischen Schächtens in hun<strong>der</strong>tfacher Verstärkungergeben. Der Unterschied zwischen beiden : Bei den Juden wird dasSchächten durch Personen vorgenommen (den `Schochet<strong>im</strong>'), denen vomRabbiner ihrer Gemeinde nach theoretischer und praktischer Prüfung dieAutorisation dazu erteilt wurde . Auch an den Schlachtort werden strengereAnfor<strong>der</strong>ungen gestellt. So kann man in Deutschland davon ausgehen, daß-12-


die Schlacht-Schächtung <strong>der</strong> orthodoxen Juden ausschließlich inöffentlichen Schlachthöfen nach Absprache und mit Genehmigung <strong>der</strong>Veterinärbehörde stattfindet.Was die Musl<strong>im</strong>e anbetrifft, so darf ihnen nach einem Grundsatzurteil desBundesverwaltungsgerichtes vom 15 . Juni 1995 (BVerwG 3 C 31 .93) eineAusnahmegenehmigung für ein Schächten ohne vorherige Betäubung nichtmehr erteilt werden . Unbestritten ist jedoch das Vorhandensein einererheblichen Dunkelziffer illegaler Schlacht-Schächtungen.Vor dem erwähnten Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes hattenverschiedene öffentliche Schlachthöfe den Musl<strong>im</strong>s angeboten, ihnen beisich das religionsgerechte Schächten - noch vorheriger Betäubung - zuerlauben. <strong>Das</strong> wurde kaum angenommen, ja meist ignoriert.In Berlin und in an<strong>der</strong>en Bundeslän<strong>der</strong>n konnte dagegen nach langenBemühungen und sachlicher Aufklärun g durch Behörden undTierschutzvereine Einvernehmen mit <strong>der</strong> musl<strong>im</strong>ischen Gemeinschaft überdie Einführung <strong>der</strong> Elektro-Betäubung vor dem Schächten erreicht werden.Die Behauptung, ihre Religion schreibe ihnen das betäubungslose Schächten<strong>der</strong> Schlachttiere vor und das werde ihnen von den deutschen Behördenverweigert, ist ein Vorwand . Erstens findet sich nirgendwo <strong>im</strong> Koran einsolches Betäubungsverbot und zweitens erlaubt <strong>der</strong> Koran den Gläubigendurchaus von den islamischen Speisevorschriften abzuweichen, wenn indem Land, in dem sie leben, das betäubungslose Schächten verboten ist.Wie erwähnt, gibt es <strong>im</strong> gesamten Bundesgebiet eine hohe Dunkelzifferillegaler Schächtungen durch Musl<strong>im</strong>e, meist dort, wo sie sich Schafebeschaffen können . Der eigentliche Beweggrund, die Schafe 'direkt be<strong>im</strong>Erzeuger' zu kaufen und sie an Ort und Stelle auf die herkömmliche Art zuschlachten, also zu schächten, dürfte eher in dem Wunsche zur Beschaffungbilligen Fleisches zu suchen sein . Daß bei ihnen <strong>im</strong> Gegensatz zu den Judenbedeutend lockerere Schlachtvorschriften bestehen, erleichtert diesesTreiben, bei dem auch <strong>der</strong> Verkäufer durch Beihilfe zu einer Straftatschuldig wird ( 27 StGb.). Außerdem wird damit stets auch gegen dasFleischhygiene-Gesetz und meist auch gegen das Tierkörper-Beseitigungsgesetzverstoßen.Aus dieser Perspektive festzuhalten wäre noch, daß orthodoxe Juden undMusl<strong>im</strong>e ihre For<strong>der</strong>ung nach ungetrübter Schächtung damit begründen, daß-13-


Gott ihnen verboten habe, das Blut <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> zu essen. Sie meinen, einunbetäubt geschächtetes Tier würde besser ausbluten als wenn es vorherbetäubt worden wäre. <strong>Das</strong> ist durch wie<strong>der</strong>holte. QesicherteWissenschaftserkenntnisse unzutreffend . Kompetente Veterinär-Autoritätenverschiedener Län<strong>der</strong> haben sogar das Gegenteil belegt . Wie auch <strong>im</strong>mer:Ein vollständiges Ausbluten des Tierkörpers ist in keinem Falle möglich.Nach Hartinger u .a. verbleibt <strong>im</strong>mer noch etwa 115 <strong>der</strong> Gesamtmenge <strong>im</strong>Fleisch, in den Organen, den Gefäßen und <strong>im</strong> Gewebe zurück . Wenn denGläubigen also das Zu-sich-nehmen von Tierblut verboten ist, können siedieser Religionsvorschrift nur nachkommen, wenn sie auf Fleischgenußvöllig verzichten . Hier scheint ein Zusammenhang mit <strong>der</strong> Auffassung <strong>der</strong>`Jewish Vegetarian and Health Society' <strong>der</strong> angelsächsischen Län<strong>der</strong> zubestehen, die eine ausgezeichnete und unabhängig informierende Zeitschrift'Jewish Vegetarian' herausgibt.<strong>Das</strong> Wort `Schächtverbot' ist darüber hinaus eine von den betroffenenKreisen zu dem Zwecke eingeführte Formulierung, um auf die angebliche'willkürliche Beschränkung ihrer Persönlichkeitsrechte' vorwurfsvollverweisen zu können. Diese angebliche Beschränkung gibt es gar nicht,son<strong>der</strong>n nur das Verbot des betäubungslosen Schächtens. Darum steht auchseit langem <strong>im</strong> For<strong>der</strong>ungskatalog des Deutschen Tierschutzbundes zudieser Frage, 'die Schlachtung aller <strong>Tiere</strong> nur mit einer ausreichendenBetäubung zu erlauben!'Gleiches for<strong>der</strong>t das Europäische Übereinkommen vom 5 .10.1979, in demallerdings den Staaten das Recht eingeräumt wird, Ausnahmegenehmigungenfür sogenanntes 'rituelles Schächten' zu erteilen . In <strong>der</strong> Präambeldieses Abkommens wird jedoch ausdrücklich darauf verwiesen, daß 'Furcht,Angst, Leiden, Streß und Schmerzen dies <strong>Tiere</strong>s während des Schlachtensdie Fleischqualität nachteilig beeinflussen!' Die oft zu hörende Behauptung,das EU-Recht schreibe den Mitgliedsstaaten die Genehmi-gungserteilungzum betäubungslosen Schlacht-Schächten vor, ist tendenziös und falsch.Der Gesichtspunkt <strong>der</strong> Fleischqualität ist für den um seine Gesundheitbesorgten Bürger von größtem Interesse, denn ihm können <strong>im</strong> Laden Stückevon betäubungslos geschächteten <strong>Tiere</strong>n verkauft werden, ohne daß sie alssolche erkennbar sind . Da <strong>der</strong> orthodoxe Jude <strong>im</strong>mer nur einen Teil <strong>der</strong> sogeschächteten <strong>Tiere</strong> ißt, kann <strong>der</strong> Rest ohne Kennzeichnung demKonsumenten überall zum Kauf angeboten werden. In vielen europäischenLän<strong>der</strong>n christlicher Tradition besteht seit langem ein absolutes Verbot desbetäubungslosen Schlacht-Schächtens . In <strong>der</strong> Schweiz nach- 14-


Volksabst<strong>im</strong>mung seit 1893, in Norwegen seit 1930, in Schweden seit 1937,in den österreichischen Bundeslän<strong>der</strong>n Tirol seit 1949 und Oberösterreichseit 1952. in Liechtenstein seit 1988 . In Großbritannien . Frankreich,Dänemark u .a. wird das Schächten ohne Betäubung nur unter strengstenAuflagen genehmigt und strikter Schlachthofzwang gefor<strong>der</strong>t.Grundsätzlich ist festzuhalten, daß unsre gesetzliche Vorschrift für eineAusnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schächten die zwingendeReligionsvorschrift for<strong>der</strong>t, was von keiner Glaubensgemeinschaft erfülltwird.Die überwiegende Mehrheit unserer Bevölkerung fühlt sich in ihrenPersönlichkeitsrechten verletzt, wenn Angehörigen best<strong>im</strong>mter Religionengrausame Schlachtmethoden ohne Erfüllung <strong>der</strong> gesetzlichen For<strong>der</strong>ungengenehmigt werden, die bei ihnen selbst als Verstoß gegen dasTierschutzgesetz, als Ordnungswidrigkeit nach § 18 o<strong>der</strong> gar als Straftatnach § 17 verfolgt würde.Damit wird offensichtlich gegen das rechtliche Gleichheitsprinzip verstoßenund gegen Art . 3 Grundgesetz, nach welchem niemand wegen seinerreligiösen Anschauung benachteiligt o<strong>der</strong> bevorzugt werden darf!Lars K. SkriverSchiffsree<strong>der</strong> i.R .-15-


Rechtsanwalt Prof. Dr.Dr.Dr.h .c.Klaus SojkaGarstedter Weg 173Hamburg<strong>Das</strong> zu unverhoffter Aktualität gelangte Schächt-Problem kann we<strong>der</strong>verdrängt noch verharmlost werden ; es ist auch nicht durch rechtlichbedenkliche Konzessionen zu lösen. Denn betroffen sind hochsensible, demMenschen hilf- und wehrlos ausgelieferte Warmblüter, für <strong>der</strong>enWohlergehen er die Verantwortung trägt . Diese in unserem Kulturkreiseigentlich selbstverständliche Verpflichtung duldet von ihrem Wesen herkeine Nachgiebigkeit, weil eine solche „zu Lasten” von Schutzbefohlenenunzulässig wäre. Eine vereinbarte o<strong>der</strong> gesetzlich gebotene Preisgabe vonFürsorge ist jedenfalls dann undenkbar, wenn sie dem Grundsatz <strong>der</strong>Treuhän<strong>der</strong>schaft wi<strong>der</strong>spricht.Schon aus diesem Gesichtspunkt entzieht sich <strong>der</strong> Tierschutz <strong>der</strong>politischen, wirtschaftlichen o<strong>der</strong> weltanschaulichen Disposition ; er kannnur durch die Tatbestände <strong>der</strong> Notwehr o<strong>der</strong> des Notstands durchbrochenwerden.Die Prinzipien-Wahrung ist die Grundlage <strong>der</strong> Rechtsordnung und damit desgesitteten und gedeihlichen Zusammenlebens . Eine Auflockerung <strong>der</strong> Werteführt schließlich zur Unordnung, zum allgemeinschädlichen Mißstand.Deswegen ist das vorliegende Buch als ausgezeichneter Anlaß zu begrüßen,anhand des abgehandelten Themas sehr fundierte Betrachtungen anzustellenund Schlüsse zu ziehen.Prof. Dr.Dr.Dr.h .c . Klaus Sojka- 16-


Wolfgang ApelPräsident desDeutschen TierschutzbundesBonnZur Verantwortung für die <strong>Tiere</strong><strong>Tiere</strong> in menschlicher Obhut haben einen Anspruch darauf, daß ihrenBedürfnissen entsprochen und ihnen kein Leid, zumindest aber keinunnötiges Leid zugefügt wird. <strong>Das</strong> Gebot, <strong>Tiere</strong> als Geschöpfe Gottes zuachten, findet sich auch in allen Religionen. Es ist zwar erlaubt, <strong>Tiere</strong> zunutzen, gequält werden dürfen sie aber nicht.Doch allzu häufig wird dieser Anspruch nicht erfüllt, aus Unwissenheit,Nachlässigkeit o<strong>der</strong> weil an<strong>der</strong>e Interessen über das Wohl <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> gestelltwerden. Und <strong>im</strong>mer noch viel zu selten melden sich die führenden Vertreteraller Religionsgemeinschaften in solchen Fällen zu Wort . Der DeutscheTierschutzbund vermißt zum Beispiel bis heute ein klares Wort des Papsteszu katholischen Volksfesten, bei denen <strong>im</strong>mer noch <strong>Tiere</strong> <strong>der</strong> Traditionwegen grausam gequält und getötet werden.Eine beson<strong>der</strong>e Verantwortung kommt den Religionsgemeinschaften zu,wenn ihre eigenen Traditionen und Regeln nach heutigem Wissensstand zuvermeidbarem Tierleid führen . <strong>Das</strong> Schächten als Form <strong>der</strong> Tötung von<strong>Tiere</strong>n, die zur Ernährung best<strong>im</strong>mt sind, ist eine solche nicht mehrzeitgemäße Handlung, an denen die moslemische Religionsgemeinschaftund die Vertreter <strong>der</strong> jüdischen Religionsgemeinschaft mit dem Verweis aufdas Grundrecht <strong>der</strong> freien Religionsausübung unbedingt festhalten wollen.Im Verlauf <strong>der</strong> zahlreichen Diskussionen, die in den letzten Jahren geführtwurden, kam <strong>im</strong>mer wie<strong>der</strong> das Argument ins Spiel, daß das Schächten garkeine größere Belastung für das Tier bedeutet als je<strong>der</strong> Schlachtvorgang.Um so wichtiger ist es, daß die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Faktenin diesem Buch noch einmal zusammengestellt und beleuchtet werden . Esmuß gelingen, festgemacht an den Tatsachen, endlich die Diskussion zuführen, die dem Schutz <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> dient. Gefragt ist auch die Diskussion zudiesem Thema innerhalb <strong>der</strong> betroffenen Religionsgemeinschaften . DerDeutsche Tierschutzbund zählt dabei auf all die Gläubigen, die innerhalbihrer Religionsgemeinschaft für die leidende <strong>Tiere</strong> eintreten.-17-


Die in unserer Verfassung verankerten Grundrechte des Menschen sind einhohes Gut und es ist kein Zufall, daß gerade die BundesrepublikDeutschland die freie Ausübung von Kunst, Beruf, Wissenschaft undReligion garantiert. Doch darf die Verfassung nicht Schaden nehmen, weilsie zur Rechtfertigung für vermeidbares Tierleid wird . Tierschutz darf, dasist zumindest meine Überzeugung, nicht auf Kosten des Menschenschutzesdurchgesetzt werden . Tierschutz darf aber auch nicht an überholtenTraditionen o<strong>der</strong> an <strong>der</strong> verweigerten Auseinan<strong>der</strong>setzung mit einemProblem scheitern.In diesem Sinn wünsche ich mir, daß dieses Buch den längst überfälligenDialog zum Schutz <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> neu befruchtet und es endlich gelingt, frei vongegenseitigen Vorwürfen und Beschuldigungen zu einer Lösung zukommen, damit allen <strong>Tiere</strong>n, die in unserer Gesellschaft für die Ernährunggetötet werden, wenigstens Leiden und Schmerzen so weit wie möglicherspart werden . <strong>Das</strong> Gebot, ausnahmslos <strong>Tiere</strong> nur dann zu töten, wenn siezuvor betäubt wurden, ist eine Bedingung, die dafür erfüllt werden muß.Wolfgang Apel-18-


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<strong>Das</strong> betäubungslose Schächten <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong>Religionsvorschrift o<strong>der</strong> Kulthandlung<strong>im</strong> 20 . Jahrhun<strong>der</strong>t ?Dr. med. Werner HartingerMensch /Tier-BeziehungSeit urdenklichen Zeiten hat sich <strong>der</strong> Mensch erfolgreich damit beschäftigt,nicht nur seine eigenen Artgenossen zu töten son<strong>der</strong>n auch aus denverschiedensten Gründen ebenso die Mitgeschöpfe . Obwohl alle Religionenmehr o<strong>der</strong> weniger eindrucksvoll das Töten eines Lebewesens verurteilen,als unmoralisch qualifizieren und untersagen, hat er dabei einenaußergewöhnlichen Einfallsreichtum wie kaum in einem an<strong>der</strong>enSozialbereich bewiesen . Die jeweiligen `Wissenschaften' wurden dafüreingespannt, diesbezügliche `Erfolge' von den Regierenden belohnt und dieErfindungen als Fortschritt deklariert.Bezüglich <strong>der</strong> `Nutzung' <strong>der</strong> Tierwelt entwickelte er sehr verschiedenartigeFormen, das Leben zu beenden . Wegen einer recht unterschiedlichen MotivundInteressenslage muß <strong>im</strong> Rahmen des Mensch-Tier-Verhältnisses dasJagd-Töten vom Töten <strong>der</strong> sich in seiner Gewalt befindlichen Haustiere zuNahrungszwecken unterschieden werden . So wie auch die Feststellungangezeigt ist, daß man das Fleisch <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> nur als `Genußmittel'bezeichnen kann, nicht aber als Ernährungsnotwendigkeit . Auch wenn vonInteressenkreisen an<strong>der</strong>e Auffassungen massiv verbreitet werden.Nicht selten sucht man dafür eine Rechtfertigung in Religionsanweisungen,obwohl dort eindeutig auf die fleischfreie Ernährung des Menschen und aufden Schutz <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> vor einer Ausbeutungsmentalität ihrer Umweltverwiesen wird. Der weltweit bekannte Papst Pius Xll ließ wissen, daß `<strong>der</strong>Sinn des Tierreiches <strong>im</strong> Schöpfungsplan nicht darin besteht,Gegenstand einer Ausbeutung irgendwelcher Art zu sein' . Damit-20-


efindet er sich in Übereinst<strong>im</strong>mung mit zahlreichen Aussagen <strong>im</strong> AltenTestament.TötungsformenSchon Jahrtausende vor den Offenbarungen des Gotteswortes durch denPropheten Moses war bekannt und angewendet, daß die schnellste undschmerzloseste Tötung eines warmblütigen Lebewesens durch einenkopfgerichteten Stich unterhalb des Hinterhauptknochens in das `verlängerteRückenmark' mittels eines zweischneidigen Messers erfolgt . Heute wirddies als `medulla-oblongata-Stich' bezeichnet . Eine vergleichbareTötungsmethode war das schlagartige Abtrennen des festgebundenenKopfes in gleicher Höhe mit einem scharfen Beil . Hierbei wird ebenso dasverlängerte Rückenmark getroffen und durchtrennt . Alleine diese beidenFormen einer mechanischen Tötung führen zu einer sofortigenBewußtlosigkeit des <strong>Tiere</strong>s o<strong>der</strong> sonstigen Delinquenten, die dieseVerletzung nicht mehr registrieren können. Sie wurden früher und werdennoch heute in den verschiedensten Regionen und Kulturbereichenangewandt, denen keine Betäubungsmethoden zur Verfügung stehen o<strong>der</strong>diese nicht anwenden wollen . Selbst be<strong>im</strong> Töten des Stieres nach <strong>der</strong>abstoßenden Corrida wird dieser Stich heute noch durchgeführt und vomTorero vorher reichlich `geübt'.Wenn die Motive dieser Schlachttötungen <strong>im</strong>mer die Fleischgewinnung fürNahrungszwecke waren, gibt es auch das rituelle Töten <strong>der</strong> Mitgeschöpfe alsreligiöse Opfer-Kulthandlung . Hierbei spielt das Blut des Opfers einebeson<strong>der</strong>e Rolle . Zum Zwecke des Blutentzuges und seines Auffangenswurden die Halsweichteile mit den beiden Halsschlaga<strong>der</strong>n querverlaufenddurchtrennt und man tötete es durch Ausbluten bei vollem Bewußtsein.Schon lange vor <strong>der</strong> mosaischen Religion waren diese Opferkulte bei denzahlreichen heidnischen Völkern wie den Altpersern, den Me<strong>der</strong>n, denÄgyptern und auch an<strong>der</strong>en Stämmen üblich, aus unbekannten Gründenbeson<strong>der</strong>s <strong>im</strong> asiatischen Raum und bei den Völkern mit indogermanischerSprache. Immer war das Motiv für diese Schächt-Maßnahmen daserfor<strong>der</strong>liche Auffangen des Blutes um es den Göttern zu opfern.Aber nicht nur <strong>Tiere</strong> son<strong>der</strong>n auch Menschen wurden durch Schächtengeopfert und ihr Blut den Göttern o<strong>der</strong> den Dämonen dargebracht.Geschichtszeugnisse belegen, daß <strong>im</strong> Tempel zu Heliopolis vor und nach<strong>der</strong> Zeit des Königs Amasis (ägyptisch Ahmose), 570 - 526 a.Chr.n. in <strong>der</strong>-21-


26. ägyptischen Dynastie täglich noch drei Menschenopfer celebriertwurden. Der bekannte jüdische Historiker Philip Leon Pick erinnert daran,daß auch Kin<strong>der</strong>opfer allgemein üblich waren . Erfreulicherweise haben sichin diesem Bereiche die Rechtsauffassungen zwischenzeitlich auch in diesenLän<strong>der</strong>n geän<strong>der</strong>t und solche Menschenopfer würden heute als Ritualmordverfolgt werden.Kulturhistorischer Rückblick<strong>Das</strong> Schächten von Menschen und <strong>Tiere</strong>n war schon bei den Völkern <strong>der</strong>Frühzeit bekannt und vollzogen. Es handelte sich <strong>im</strong>mer um eine rituelleOpfertötung und war nicht an eine best<strong>im</strong>mte Religion gebunden . Schon3000 Jahre vor <strong>der</strong> Zeitrechnung ist <strong>der</strong> Schächtvorgang aufReliefdarstellungen <strong>der</strong> altägyptischen Dynastien sowie die Darbringung desOpferblutes an Gott zu sehen.Die Israeliten waren vor ihrem Exodus über Jahrhun<strong>der</strong>te in Ägyptenansässig und dürften diese Rituale von dort übernommen und weitergeführthaben. Deshalb sind Behauptungen nicht nachvollziehbar, daß dasSchächten ein gottgewollter Bestandteil <strong>der</strong> mosaischen Religion sei . Eshandelt sich eindeutig um eine altorientalische, frühzeitig ins Judentumeingeführte und später als religiös-rituelle Schlacht-Tötungsmethodeinterpretierte Kulthandlung, <strong>der</strong>en Ursprung weit über die historischbelegbaren Erkenntnisse zurückgehen dürfte.Auffällig sind die in jüngster Zeit verstärkten Bestrebungen, heute nach über3000 Jahren solch angebliche Religionsvorschriften noch beizubehalten unddurchzusetzen, während an<strong>der</strong>e, tatsächliche religiöse Anweisungen alsüberholt angesehen und ihre Befolgung nicht mehr eingefor<strong>der</strong>t wird. Sowurden zu einem nicht mehr genau zu best<strong>im</strong>menden Zeitpunkt dasOpferschächten von Menschen und anno 70 p . Chr. n. auch <strong>der</strong> Schächt-Opferkult <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> <strong>im</strong> Tempel abgeschafft . Allerdings nahmen danach dieTendenzen zu, das Schächten <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> zur profanen Fleischgewinnung alsgöttliches Gebot und als Religionsvorschrift zu interpretieren . DieBefürworter dieser sinngemäßen Än<strong>der</strong>ung religiöser Anweisungen berufensich dabei vorwiegend auf eine Bibelstelle in V . Mos. 12,20, wo es heißt:`Wenn du Fleisch essen willst, nach dem deine Seele gelüstet, soschlachte von den Rin<strong>der</strong>n und Schafen, welche du hast, wie ich es dirgeboten habe und iß es in deinen Städten, wie es dir gefällt. Wie mandas Reh und den Hirsch ißt, so sollst du sie essen . Nur vor einem hütedich, daß du das Blut nicht ißest, denn ihr Blut gilt für ihre Seele.-22-


Darum darfst du die Seele nicht mit dem Fleische essen, son<strong>der</strong>n dusollst es mit Wasser auf die Erde gießen!'Nirgends ist darin erkennbar, daß man zur Fleischgewinnung das Tier durchSchächten töten soll und noch weniger, daß dieses Schächten ohneBetäubung zu erfolgen habe . Vielmehr wird darauf verwiesen, daß dieRin<strong>der</strong> und Schafe ebenso wie das Reh und <strong>der</strong> Hirsch zu essen seien . In denheutigen Religionsvorschriften ist allerdings zu lesen, daß getötetes Wildnicht gegessen werden darf . In diesem Bibeltext wird zur Betonung <strong>der</strong>unterschiedlichen Tötungsmotive für das Wort `schlachten' das hebräische`zabach' verwendet, nicht aber das für die Opferkult-Schächtunggebräuchliche `schachat' . <strong>Das</strong> muß als eindeutiger Hinweis auf dieunterschiedlichen Tötungsarten <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong>s zu Nahrungszwecken o<strong>der</strong> alsOpfer-Kulthandlung angesehen werden.Die islamischen Speisegebote gehen entstehungsgeschichtlich auf diealtjüdische Religionsaussage zurück und finden sich <strong>im</strong> Koran, Sure 5 (`Almaida'= <strong>der</strong> Tisch), Vers 4 . Sie enthalten ebenfalls das Gebot, kein Blut des<strong>Tiere</strong>s zu essen. Die Tötungsvorschriften sind nicht so streng gehalten und<strong>der</strong> Tötungsakt nicht nur <strong>im</strong> Tempel erlaubt.Aspekte um das SchächtenEine 1964 vom englischen `Council of Justice to An<strong>im</strong>als and HumaneSlaughters Association' durchgeführte umfassende Untersuchung hat -ebenso wie zahlreiche an<strong>der</strong>e Analysen - ergeben, daß das Fleisch einesbetäubungslos geschächteten <strong>Tiere</strong>s gleichviel Restblut enthält wie das vordem Schächten betäubte Tier. Dieser schon lange und weithin bekannteUmstand veranlaßte den jüdischen Philosophen Leon Pick zur Auslegung`als ein tatsächliches Verbot des Fleischverzehrs'! Denn <strong>der</strong> Gläubige,<strong>der</strong> sich streng an das göttliche Verbot halten will, kein Blut zu essen, mußdemnach auf den Fleischgenuß verzichten.Die weitverbreitete Ablehnung des oft nun als Religions-Ritual definiertenbetäubungslosen Schlacht-Schächtens ist nicht neu und auch nicht nur aufAn<strong>der</strong>sgläubige beschränkt . Bereits <strong>im</strong> 12 . Jahrhun<strong>der</strong>t stellte <strong>der</strong> jüdischeArzt, Philosoph und Bibelkommentator Moses Ma<strong>im</strong>onides (1135-1204)fest, `die Tieropfer <strong>im</strong> vorchristlichen Palästina waren eine Konzessionan die Barbarei'!-23-


Dem wäre heute nur hinzuzufügen, daß die sonst auf ihre fortschrittlicheDenkweise mit Recht so stolzen Juden hier offensichtlich die Entwicklungund Einführung fortschrittlicher und humaner Schlachtmethoden unterlassenhaben.Verschiedentlich sind erhebliche Mißverständnisse entstanden und werdendurch die Wortwahl unserer Gesetze und <strong>der</strong> heutigen mosaischenReligionsvorschriften unterhalten. Denn dort wird das Wort `schächten'ausschließlich für das Töten <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> durch den Halsschnitt ohnevorherige Betäubung verwendet. <strong>Das</strong> ist insofern irreführend, als eslediglich das Eröffnen <strong>der</strong> Halsschlaga<strong>der</strong>n beinhaltet und das Ausblutendes <strong>Tiere</strong>s bis zu seinem Tode bezeichnet . <strong>Das</strong> kann aber in gleicher A1'ci„cnach vorheriger Betäubung geschehen, ohne damit gegen Religionsvorschriftenzu verstoßen. Zu dieser Begriffsverwirrung trägt auch bei, daß dienäheren Umstände des Schächtablaufes vielfach nicht bekannt sind, weil erstreng abgeschlossen durchgeführt werden muß . Der bekannte Jurist <strong>der</strong>Kölner Universität Prof.Dr. Armin Spitaler erklärt dazu:`Der Zutritt zu den Räumen in den Schlachthöfen, in denen geschächtetwird, ist streng verboten. Der größte Teil <strong>der</strong> Bevölkerung weiß einfachnichts davon, wie sich <strong>der</strong> Vorgang vollzieht und welche Qualen die<strong>Tiere</strong> dabei zu erleiden haben . Wüßte man davon und wäre mangründlich über die Vorgänge unterrichtet, dann würde sich ein <strong>der</strong>artvehementer Sturm <strong>der</strong> Entrüstung gegen das betäubungslose Schächtenerheben, daß die Gesetzgebung in kurzer Zeit gezwungen wäre, dasbetäubungslose Schlacht-Schächten ausnahmslos zu verbie-ten!'Religionsgeschichtliche AspekteOpferkulte wurden auch von den Juden übernommen und <strong>im</strong> Ps . 106, 37-38kann man lesen : `Sie (die zum Götzendienst abgefallenen Israeliten, d.V.)opferten ihre Söhne und Töchter den Dämonengöttern und vergossenunschuldiges Blut, das Blut ihrer Söhne und Töchter, das sie denGötzen opferten . So war das Land mit Blut befleckt!'Ezechiel sagt in 16,20 : `Du nahmst deine Söhne und Töchter, die du mirgeboren hattest und schlachtetest sie ihnen (den Götzen. d.V .) zumVerzehr! Meine Kin<strong>der</strong> schlachtetest du und gabst sie ihnen als Opferhin!'-24-


Jedem Bibelkenner wird auch die `Versuchung Abrahams' in Mose 22,erinnerlich sein, wo ihn Gott Jahve <strong>im</strong> Lande Morija zum Menschenopferseines Sohnes Isaak auffor<strong>der</strong>te . Als er dies in die Tat umsetzen wollte,wurde er kurz vor dem Schächtschnitt von einem `Engel des Herrn'zurückgehalten und anstelle seines Sohnes opferte er einen plötzlichdastehenden Wid<strong>der</strong>.Ab da traten die Tieropfer zunehmend an die Stelle <strong>der</strong> Menschenopfer . Erst<strong>im</strong> Jahre 70 nach Christus wurden <strong>im</strong> jüdischen Glaubensbekenntnis auchdie Tieropfer offiziell abgeschafft. Damit ist erkennbar, daß das Schächt-Töten bei Mensch und bei Tier eine kultische Opferhandlung war, um dasaufgesammelte Blut des Opfers zur Entsühnung den Göttern darzubringen.Alttestamentarische AussagenDer jüdische Tieropfer-Kult war <strong>im</strong> Gesetz Mose genau geregelt. Im 4.Buch Mose 5-6 wird gefor<strong>der</strong>t, daß das Blut des <strong>Tiere</strong>s in erster Linie demGott Jahve dargebracht werden soll . Be<strong>im</strong> Sühneopfer für die menschlichenSünden war zusätzlich angeordnet, einen Teil des gesammelten Bluts in das`heilige Zelt des Herrn' zu bringen, dann einen Finger hineinzutauchen undes sieben Mal gegen den Vorhang des Heiligtums zu sprengen . Etwas vomBlut mußte an die Hörner des Altars gestrichen, <strong>der</strong> Rest davon am Fuße desBrandopfer-Altars am Zelteingang ausgegossen werden.Für alle Beteiligten war es verboten, das Blut zu genießen und in V . Mose12,23 heißt es dazu : `Nur vor einem hüte dich, daß du das Blut nichtißest. Denn ihr (<strong>der</strong> <strong>Tiere</strong>, d.V.) Blut gilt für ihre Seele. Darum darfst dudie Seele nicht mit dem Fleische essen.' <strong>Das</strong> ist eine Wie<strong>der</strong>holung, dennbereits in 1 . Mose 9.4 wurde das Verbot schon ausgesprochen : `NurFleisch, das noch sein Blut in sich hat, sollt ihr nicht essen!' Daraufberuht die Aussage Leon Picks, daß <strong>der</strong> bekannte Umstand des Verbleibeseiner erheblichen Menge Restblut des <strong>Tiere</strong>s in seinem Körper, einemtatsächlichen Verbot des Fleischgenusses gleichkommt! DieseAnordnung wurde <strong>im</strong> IIL Mose 17,11 erneut begründet : `Denn die Seeledes Leibes ist <strong>im</strong> Blute und ich (Gott Jahve, d.V .) habe es euch gegeben,damit ihr durch dasselbe auf dem Altar Sühnung schaffet für euereSeelen und damit das Blut zur Sühne für euere Seelen gereiche!Doch bereits die Gesetzgebung Mose macht das Tieropfer nicht mehr zumGebot, er stellt es frei . Wer opfern will und glaubt, durch das Töten eines-25-


unschuldigen Geschöpfes sich von den Gottespflichten freikaufen zukönnen, <strong>der</strong> mag es tun. (Lev. 1,2f) Doch offensichtlich hat man dieses`Sühneopfer' allzu häufig erbracht, denn später ließ Gott sich durch seinenPropheten Esaias energisch dagegen aussprechen (Esaias 1,11-17) : `Wassoll mir die Menge eurer Opfer? Ich bin satt <strong>der</strong> Brandopfer vonWid<strong>der</strong>n und des Fettes von den Gemästeten und habe keine Lust zumBlut <strong>der</strong> Farren, <strong>der</strong> Lämmer und <strong>der</strong> Böcke! Bringet nicht mehrSpeiseopfer vergeblich, das Rauchwerk ist mir ein Greuel. Und ob ihrschon betet, höre ich euch doch nicht, denn eure Hände sind voll desBlutes! Laßt ab vom Bösen, lernet Gutes zu tun, trachtet nach Recht,helfet den Unterdrückten, schaffet dem Waisen sein Recht und helfet<strong>der</strong> Witwe Sache!Kann man in noch eindeutigerer Weise die Tieropfer und ihre rituelleSchächtung als angebliches `Sühneopfer' verurteilen!?? Auch durch an<strong>der</strong>ePropheten äußerte er sich in gleicher Weise : Jer. 6,20, ngl . 14,12, Hos . 8-13,Mich 6,6-8, vgl. Sprüche 21,27 u .a.m. Aus diesen Stellungnahmen herausbeschränkte die Josianische Reform die Tieropfer zunächst auf den Tempelin Jerusalem. Es brauchte von nun an nicht mehr jedes Schlachten eines<strong>Tiere</strong>s ein Opfer zu sein! (Deut. 12,14/15). Nur dort durften Priesterkünftig noch diese Opferhandlung ausüben ; <strong>der</strong> einzelne Jude war nichtmehr dazu berechtigt Nach <strong>der</strong> Zerstörung des Jerusalemer Tempels durchdie Römer <strong>im</strong> Jahre 70 p . Chr. wurden dann die Tier-opferungen ganzabgeschafft.Diese nicht vollständigen Darstellungen <strong>der</strong> Bibelaussagen lassen erkennen,daß bereits damals zwischen dem Schächten eines <strong>Tiere</strong>s als Opfer-Kulthandlung und dem Schlacht-Töten zu Nahrungszwecken unterschiedenwurde. <strong>Das</strong> geht weiterhin eindeutig aus <strong>der</strong> Wortwahl in V . Mose 12,21,22hervor, wo Gott von den reinen und den unreinen <strong>Tiere</strong>n spricht, falls manüberhaupt Fleisch essen wolle . Für das Schlacht-Töten des <strong>Tiere</strong>s wird dashebräische Wort `zabach' verwendet, nicht aber das für die Opferkultegebräuchliche `schachat' . `Zabach' heißt einfach `töten', ohne die Methodenäher anzuführen o<strong>der</strong> gar anzuweisen.Als sich die Hebräer in Israel nie<strong>der</strong>gelassen hatten, wurden die GesetzeMose eingeführt und die Befolgung seiner 613 Vorschriften gefor<strong>der</strong>t.Danach war außer dem Menschenmord das schwerste Verbrechen, ein Tieraußerhalb des Tempeltores zu töten . Es wurde mit <strong>der</strong> strengsten Strafe nach<strong>der</strong> Todesstrafe belegt und bedeutete die Höchstzahl von Peitschenhiebenneben dem Ausschluß aus <strong>der</strong> Gemeinschaft. <strong>Das</strong> war `zwingende-26-


Vorschrift' und zeigt an, welchen Wert man <strong>der</strong> Mitgeschöpflichkeiteinräumte.Es gab damals und es gibt heute noch Dankgebete, wenn man <strong>der</strong>Schönheiten <strong>der</strong> Erde ansichtig wird ; eines schönen Baumes, eines weisenMenschen, <strong>der</strong> Sonne, Blitz und Donner, praktisch für alles Gute undSchöne <strong>der</strong> Schöpfung sowie für alle Wohltaten <strong>im</strong> Leben . Aber es gibt keinDankgebet für Fleischgerichte! Ein Wesen, das geschlachtet wurde, kannman nicht segnen . Es gibt sogar ein Dankgebet für neue Klei<strong>der</strong> - aber mandarf kein Dankgebet für Pelze und Tierhäute sprechen. Der Mensch darf dieWerke des Schöpfers nicht zerstören und dann Gott dafür danken, daß er sieerschaffen hat!Entgegen den eindeutigen Aussagen zur Ernährungsweise und <strong>der</strong>For<strong>der</strong>ung, das Tier als Mitgeschöpf zu achten und diesen ein Lebensrechteinzuräumen, wird heute vielfach behauptet, das Schächten <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> seieine rituelle Religionsfor<strong>der</strong>ung und die Fleischgewinnung <strong>im</strong> profanenLeben eine Kulthandlung. Man beruft sich dabei auf die Gesetze Mose.Doch in <strong>der</strong> ganzen Bibel kann keine einzige Stelle aufgezeigt werden, daßeinerseits das Schlacht-Töten <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> durch Schächten zu erfolgen habeund an<strong>der</strong>erseits, daß es am unbetäubten Tier vorgenommen werdenmüsse. Solche Behauptungen sind schon mit dem Sinngehalt <strong>der</strong> erwähntengöttlichen Anweisungen zum Mensch-Tier-Verhältnis unverein-bar.Außerdem gab es damals keine Betäubungsmöglichkeit und sie war auchnicht vorstellbar. Eine diesbezügliche Anordnung o<strong>der</strong> Verweigerungkonnte deshalb auch nicht angegeben werden.Kompetente MeinungenDer bereits erwähnte Philosoph Moses Ma<strong>im</strong>onides stellte <strong>im</strong> 12.Jahrhun<strong>der</strong>t fest : Die Tieropfer <strong>im</strong> vorchristlichen Palästina waren eineKonzession an die Barbarei! Der berühmte Oberrabbiner Dr . L. Steinäußerte sich 1880 <strong>im</strong>' `Rabbinisch-theologischen Gutachten über dasSchächten', erschienen in <strong>der</strong> Israelitischen Gemeindezeitung' Nr. 1/1880zum betäubungslosen Schächten <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> : Es ist <strong>im</strong> mosaischenReligionsgesetz keine Spur zu finden, die das Töten eines zum Genußerlaubten <strong>Tiere</strong>s mittels eines nach zahlreichen strengen Regelnauszuführenden Schnittes in den Hals - Schächten o<strong>der</strong> Shechita - zugeschehen habe o<strong>der</strong> gar, daß ein Tier, bei dem diese Handlung unterlassenwurde, zum Genusse verboten sei!-27-


Zum Thema `Schächten' stellte kürzlich <strong>der</strong> Kanzlei des Ministerrates <strong>der</strong>Republik Libanon, als Sitz <strong>der</strong> sunnitischen Sheriatsgerichte,zuständigkeitshalber Dr.med.vet. D . Oz<strong>im</strong>ic folgende Frage : `Was sagt dasislamische Sheriatsgericht zu einem Instrument, mit dem das Tier vor demSchlachten kurz betäubt wird, aber nicht getötet, um seine Leiden be<strong>im</strong>Schächt-Schlachten zu verringern?'Der Sheriatsrichter von Sidon, Sheikh Mohamed Salah Wali Baltaantwortete:„Der Prophet Gottes - Gott segne ihn und sei mit ihm barmherzig - sagtin dem vom Imam Moslem überlieferten Buche `Sahiba' : `Man soll beijedem Tun sein Bestes geben . Wenn Ihr ein Tier tötet, dann tötet es aufdie beste Weise ; und wenn Ihr schlachtet, dann sollt Ihr auch gutschlachten. Euer Messer muß vor dem Schlachten geschärft werden.<strong>Das</strong> Tier muß sich bei <strong>der</strong> Schlachtung in ruhigem Zustand befinden!'Aus dieser Überlieferung geht klar hervor, daß die islamischen Gesetzebei <strong>der</strong> Schlachtung eine Erleichterung für das Tier vorschreiben. AufGrund dessen kann man gegen dieses Instrument keine Einwändehaben, wenn es den Zweck hat, die Schmerzen des <strong>Tiere</strong>s währendseiner Schlachtung zu lin<strong>der</strong>n, aber nicht zu töten. <strong>Das</strong> Tier wird erstdurch die Schlachtung getötet. Es wird durch dieses Gerät nur betäubt.<strong>Das</strong> entspricht <strong>der</strong> Koran-Sure `El-Maida', worin Gott offenbarte : `Ichhabe Euch verboten, das Fleisch von Tierkadavern, Blut undSchweinefleisch zu verzehren. Auch wird den Gläubigen verboten, dasFleisch von <strong>Tiere</strong>n zu essen, die erwürgt o<strong>der</strong> erschlagen wurden, diedurch Sturz o<strong>der</strong> Stoß ums Leben kamen!'Wenn das Tier vor seinem Tode geschlachtet wurde, ist sein Fleisch als`HALAL' zu bezeichnen und sein Verzehr erlaubt. Um das Fleisch eines<strong>Tiere</strong>s verzehren zu dürfen, muß die Schlachtung zu seinem Todeführen.Diesbezügliche Auslegungen können <strong>im</strong> Buche des islamischenGesetzeswissenschaftlers El-Kortobi nachgelesen werden.Gott zeigt uns den richtigen Weg!”Unterschrift.-28-


Es ist bekannt, daß beson<strong>der</strong>s die islamischen Ernährungsanweisungenweitgehend auf den Anordnungen und Erklärungen des Alten Testamentesberuhen. In diesem Zusammenhang sind vier Aspekte von beson<strong>der</strong>erBedeutung, die in vergleichbarer Weise auch in den jüdischenReligionsvorschriften zu finden sind:1 . Nach den <strong>im</strong> Buche SAHIBA überlieferten Anweisungen Gottes über dasTöten <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> wird eindeutig zwischen dem Schächten des <strong>Tiere</strong>s und demTöten i .S . <strong>der</strong> Schlachtung unterschieden . 2. Es wird keine Anweisung zumSchächten des <strong>Tiere</strong>s be<strong>im</strong> Schlachten gegeben . 3. Es werden Leidenzugestanden und 4 . angeordnet, daß Erleichterungen zu gewähren sind.In gleichlauten<strong>der</strong> Form bestätigt <strong>der</strong> Moslem und Ordinarius <strong>der</strong>Medizinischen Akademie <strong>der</strong> Universität Ankara, Türkei, Prof .Dr. S.Ägyn:`Es gibt viele Muselmanen, die ohne religiösen Grund, nur aus Übungund Gewohnheit gegen eine Betäubung des <strong>Tiere</strong>s vor dem Blutentzugdurch Schächten eintreten . Dafür findet sich nirgendwo einebeweisbare Unterlage <strong>im</strong> Koran . In <strong>der</strong> Sure Yasin, eine <strong>der</strong> Suren desKoran, hat <strong>der</strong> Prophet Mohammed <strong>im</strong> Namen Gottes Folgendesbefohlen: >Wenn das Tier für den menschlichen Verzehr geschlachtetwerden soll, muß es in einer Weise geschehen, daß ihm dadurchmöglichst wenig Schmerzen verursacht werden!


Wenn das Tier durch den Elektroschock getötet und dann nach seinemTode geschlachtet wird, ist <strong>der</strong> Verzehr seines Fleisches nach <strong>der</strong>Religion verboten, weil es sich in diesem Falle um ein totes Tier handelt.Wenn aber <strong>der</strong> Elektroschock nur zur Betäubung des <strong>Tiere</strong>s führt,dieses sofort geschlachtet wird und von ihm Blut herausfließt, ist <strong>der</strong>Verzehr seines Fleisches gestattet.Diese Stellungnahme, die ich entsprechend den Gesetzen des Islamvertrete, wurde vom Gutachterausschuß bei <strong>der</strong> Al-Azhar-Universitätgenehmigt. Nur Allah weiß es besser!'Stellvertretend für zahlreiche weitere sachkompetente Situationsbeurteilungensei <strong>der</strong> bekannte Buchautor und Philosoph mosaischen Glaubens,Michael Landmann, angeführt . <strong>der</strong> in seinem bemerkenswertem Buche `<strong>Das</strong>Tier in <strong>der</strong> jüdischen Weisung' (Lambert-Schnei<strong>der</strong>-Verlag Heidel-berg,1959) schreibt : `Nirgends in den authentischen Religionsbüchern desJudentums steht, daß das Tier vor dem Schächten nicht betäubt werdendürfe . . ..! Die zitierten eindeutigen Religionsvorschriften und kompetentenStellungnahmen machen deutlich, daß es sich bei den gegenwärtigenBehauptungen eines Verbotes zur Betäubung <strong>der</strong> Schlachttiere vor demSchächten um eine unbelegbare persönliche Auslegung vonReligionsaussagen einiger nach mehr als 2000 Jahren handelt, keineswegsaber um eine zwingende Religionsvorschrift, wie es unser Gesetz für dieErteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Verbot des Tötens einesWirbeltieres ohne vorherige Betäubung for<strong>der</strong>t.Geschichtliche und religiöse FaktenAlleine anerkannte Gesetzesgrundlage je<strong>der</strong> Religion sind die von denjeweiligen Propheten übermittelten Richtlinien <strong>im</strong> Sinne eines `Gotteswortes'. Für die mosaische Religion war es in erster Linie Moses, <strong>der</strong> um1240 a. Chr. n. auf dem Sinaii die Zehn Gebote Gottes überbrachte sowievorher und nachher weitere religiöse Aufklärungen und Anweisungenübermittelte. Seine Aussagen wurden über mehr als 30 Generationenmündlich überliefert, denn er hinterließ keine Aufzeichnungen . Erstmals <strong>im</strong>Jahre 450 vor <strong>der</strong> Zeitenwende stellte ca . 800 Jahre später <strong>der</strong> Priester Esraseine Mitteilungen als die Fünf Bücher Mose <strong>der</strong> Öffentlichkeit vor, so wiesie <strong>im</strong> Alten Testament nachzulesen sind. Sie alleine stellen als Pentateuch- Fünfrollenbuch - mit den Abteilungen Genesis, Exodus, Levitikus,Numeri und Deuteronium in <strong>der</strong> späteren Thora die verbindliche göttliche-30-


Offenbarung dieser Religion und den wichtigsten Teil <strong>der</strong> hebräischen Bibeldar.Im rabbinischen Judentum wurde schon frühzeitig zwischen diesengesetzlichen Inhalten des Pentateuch, mit über 600 Geboten und Verboten,als sogenannte `schriftliche Thora' und <strong>der</strong> mündlich überlieferten Thora,<strong>der</strong> Mischna, unterschieden. Letztere entstand erstmals <strong>im</strong> 2. nachchristlichenJahrhun<strong>der</strong>t als man begann, die mündlichen Überlieferungenthematisch zusammenzufassen und mit Interpretationen, Kommentaren undErweiterungen zu versehen . Danach wurde sie laufend über Jahrhun-<strong>der</strong>teumgearbeitet, ausgedeutet und ergänzt, bis sie 1548 als Erstdruck desRabbiners Bertinoro in Venedig verlegt und zur rechtlich autoritativenQuelle des Judentums wurde.Die darin enthaltenen Auslegungen und Anweisungen wurden später durchdie Haggada (Erzählung), durch die Halacha (Än<strong>der</strong>ung) erweitert undbildeten zusammen als Gemara (Vervollständigung) einen Teil des Talmudin Form von Diskussionen und Erläuterungen . Dieses nachbib-lischeHauptwerk des Judentums - <strong>der</strong> Talmud (=Lehre) - beruht also auf einermehr als achthun<strong>der</strong>tjährigen mündlichen Überlieferung und eineranschließend über mehr als 2 .000 Jahre geän<strong>der</strong>ten, umgedeuteten un<strong>der</strong>gänzten schriftlichen Fassung, die in ihrem Hauptteil erst <strong>im</strong> 7.Jahrhun<strong>der</strong>t nach Christus abgeschlossen wurde . Aber selbst danach gab esnoch laufende Überarbeitungen mit Interpretationen und Än<strong>der</strong>ungen vonReligionsanweisungen.Zwei unterschiedliche Fassungen des TalmudJe nach ihrer Entstehungsregion gibt es zwei unterschiedliche Fassungendieses Werkes : <strong>der</strong> palästinensische Talmud - abgeschlossen um 500 nachChristus - und <strong>der</strong> babylonische Talmud, <strong>der</strong> seine endgültige Konzeptionerst ca. 150 Jahre später erhielt. Beide wurden <strong>im</strong> Laufe und nach ihrerEntstehung bis heute vielfach kommentiert, redigiert und ediert sowie durchzahlreiche persönliche Glaubensauffassungen und -interpretationen ergänzt.Auf Grund seiner erwähnten Entstehungsgeschichte kann <strong>der</strong> Talmud mitseinen verschiedenen Fassungen und heute in <strong>der</strong> Gemara, Haggada,Mischna und Halacha festgehaltenen inhaltlichen Ergänzungen, die oft deneindeutigen alttestamentarischen Aussagen entgegenstehen, nicht alsursprüngliche Religionsvorschriften ausgegeben o<strong>der</strong> bezeichnet werden.Der bekannte Religionswissenschaftler Prof.Dr.Dr. Ude stellt in diesem- 31 -


Zusammenhang fest, `<strong>der</strong> Talmud ist Menschenwerk und darf niemalsgöttliche Autorität in Anspruch nehmen!'(Der katholische Theologe Ude hat sich eingehend mit <strong>der</strong> religiösenEntstehungsgeschichte des Christentums und des Judentums befaßt.Während <strong>der</strong> Nazizeit verbrachte er 9 Jahre <strong>im</strong> Konzentrationslager, weil ersich kompromißlos für die Rechte <strong>der</strong> Juden einsetzte und zahlreichen zurFlucht verholfen hatte . Er überlebte nur durch das Kriegsende und seineBefreiung aus <strong>der</strong> Haft .)Der berühmte Rabbiner Hacohen-Kook, <strong>der</strong> erste Oberrabbiner von Israelschrieb in einer grundsätzlichen Erklärung zum Mensch-Tier-Verhältnis <strong>im</strong>Hinblick auf die vorgenommenen Verän<strong>der</strong>ungen verschiedenerReligionsaspekte : `Es ist unvorstellbar, daß <strong>der</strong> Schöpfer, <strong>der</strong> die Weltin Harmonie gewollt hatte und eine vollkommene Art <strong>der</strong>Lebensführung für den Menschen, nun viele tausend Jahre späterfinden sollte, daß dieser Plan falsch war! Die Herrschaft des Menschenüber die Geschöpfe besteht nicht in <strong>der</strong> Herrschaft des Tyrannen, <strong>der</strong>sein Volk und seine Untergebenen quält, nur um seine privatenWünsche und Begierden zu befriedigen . ..!'FolgerungenDamit sind die wesentlichen Aspekte <strong>der</strong> mosaischen Religionsaussageangesprochen, insoweit sie sich auf das Thema `Schächten' beziehen undzur Beurteilung <strong>der</strong> mit unserer Gesetzgebung entstehenden Problematikvon Bedeutung sind. In diesem Zusammenhang muß also zwischen denalttestamentarischen, prophetisch übermittelten Religionsanweisungen undihren über Jahrtausende hinweg erfolgten inhaltsverän<strong>der</strong>nden Auslegungenunterschieden werden, die diese Religionsqualität nicht in Anspruchnehmen können . Diese Unterscheidung wäre pr<strong>im</strong>är jedoch alleine eineinnere Angelegenheit <strong>der</strong> mosaischen Religion und ihrer Anhänger, doch inKollision mit unserer Gesetzgebung erlangen sie eine grundsätzlicheBedeutung und Relevanz für die in unserem Lande lebenden Juden . Auchdürfen dabei die göttlichen Religionsanweisungen über die Ernährung desMenschen in <strong>der</strong> Genesis nicht außer Acht gelassen werden. Dort in 1.29und 30 wird seine diesbezügliche Anweisung unmißverständ-lichfestgehalten : `Siehe, ich gebe euch alles Kraut, das Samen trägt, das-32-


über die ganze Erde hin wächst und alle Bäume und Baumfrüchte, dieSamen tragen : Euch sollen sie zur Nahrung sein!'In 3 .Mose 17, 10-14 wird das begründet : `Wer unter euch Blut ißt, gegenden will ich mein Antlitz kehren und ihn aus seinem Volke ausrotten.Denn des Leibes Leben ist in seinem Blute, und ich habe den Israelitengesagt: Ihr sollt keines Leibes Blut essen, denn des Leibes Leben ist inseinem Blut. Wer es ißt, <strong>der</strong> wird ausgerottet werden!' GleichlautendeBegründungen findet man <strong>im</strong> 5 .Mose 12, 16-23 . Über den ProphetenJeremias läßt er den eindringlichen Hinweis mitteilen : `Ich habe euerenVätern, die ich nach Ägypten führte we<strong>der</strong> gesagt noch geboten, Tiero<strong>der</strong>Brandopfer vorzunehmen!'Auch in <strong>der</strong> Kabbala, Abschnitt Emor, wird dieses Thema angesprochenund ergänzend begründet, daß dieses Verbot nicht nur um <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong>willen erfolge son<strong>der</strong>n auch wegen <strong>der</strong> Menschen. Jede Handlung inden Sphären des nie<strong>der</strong>en Seins wirke in die höheren hinein .' Damit istdas Töten <strong>der</strong> Mitgeschöpfe angesprochen und auf die Vergeltung <strong>der</strong> Taten<strong>im</strong> Jenseits verwiesen. Im slaw. Henochbuch wird diese Warnungwie<strong>der</strong>holt und in <strong>der</strong> spätjüdischen Religionsliteratur werden die Klagen<strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> bis zur Anklage konkretisiert : `Die Seelen <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> verklagenden Menschen <strong>im</strong> Jenseits, die von ihm zu Lebzeiten gequält wurden!'Beziehungen zum HeuteDieser Analyse <strong>der</strong> Religionsentstehung und ihrer Aussagen darf keinequalifizierende Wertung unterstellt o<strong>der</strong> zur Umgehung einer sachlichenErörterung in Bezug auf unsere Gesetze als Antisemitismus deklariertwerden. <strong>Das</strong> Gegenteil ist <strong>der</strong> Fall, nämlich ein unvoreingenommenessachliches Interesse, jedem zu seinem Recht zu verhelfen . Doch wennbehauptet wird, Gott habe das Schächt-Töten zur profanen Fleischgewinnunggefor<strong>der</strong>t und die vorherige Betäubung <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> verboten, ist eineeingehende Überprüfung solcher Aussagen nicht nur selbstverständlichson<strong>der</strong>n <strong>im</strong> Hinblick auf die Folgerungen sogar geboten . Dabei kommt manzur Feststellung, daß <strong>im</strong> Alten Testament als verbindliche Religionsaussagekeine Stelle zu finden ist, die Anweisungen dieses Inhaltes enthält.-33-


Be<strong>im</strong> Schächt-Gebot und Betäubungsverbot beruft man sich aufungeschriebene Überlieferungen und die seit langer Zeit eingeführte Praxis,die auf den Talmud, auf die Haggada, auf die Mischna und den Tenach -richtiger: Tenak - zurückzuführen seien. (Tenak, die hebräische Bibel, ist dieaus den Anfangsbuchstaben Thora (=Gesetz), Nebbi<strong>im</strong> (=Propheten) undKetub<strong>im</strong> (=Schriften) gebildete Abkürzung.Doch das ist nicht Gottes Wort son<strong>der</strong>n die viel später erfolgte Korrekturund Interpretation durch den Menschen, die teilweise <strong>im</strong> Wi<strong>der</strong>spruch zuseinen Anweisungen stehen . Auch wenn diese nun seit Jahrhun<strong>der</strong>tenüberwiegend gepflogen werden, sind sie menschliche Än<strong>der</strong>ungen göttlicherAnweisungen und keine Religionsvorschrift <strong>im</strong> Sinne unsererGesetzgebung.Auffällig ist eigentlich, wie man sich gerade auf das betäubungsloseSchlacht-Schächten so versteift und als unerläßliches und angeordnetesReligionsritual ausgibt, wo doch ohne erkennbare Gewissensskrupel dietatsächlichen Religionsvorschriften nicht beachtet und auch nichteingefor<strong>der</strong>t werden . Schon lange wird kein tierischer Opferdienst zurEntsühnung des Menschen mehr vorgenommen, das eindeutige Verbot desZins-Nehmens wurde `vergessen', das Zu-Tode-Steinigen von Menschenbei best<strong>im</strong>mten Vergehen wird schon lange nicht mehr durchgeführt, die<strong>Tiere</strong> werden nicht mehr entsprechend den Talmud-Anweisungen behandeltsowie ihre Rechtskompetenz nicht mehr gewürdigt und erlegte Wildtieredürfen entgegen den alttestamentarischen Anweisungen nicht mehrgegessen werden und an<strong>der</strong>es mehr.Deshalb kann die Berufung auf eine angebliche Religionsvorschrift zumbetäubungslosen Schlacht-Schächten so lange nicht respektiert werden, biseinerseits <strong>der</strong> entsprechende Nachweis in den authentischen Religionsgrundlagengeführt wird und an<strong>der</strong>erseits die weiteren dort klar zumAusdruck gebrachten ergänzenden Anweisungen Gottes nicht beachtet o<strong>der</strong>eingefor<strong>der</strong>t bzw . den verän<strong>der</strong>ten Zeiten angepaßt wurden.Unsere GesetzgebungIn unserem Lande werden das Schlacht-Töten <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> überhaupt und <strong>der</strong>enForm durch Schächten sowie die Ausnahmeregelungen zumbetäubungslosen Schächten von zwei aufeinan<strong>der</strong> abgest<strong>im</strong>mten undinhaltlich weitgehend identischen Gesetzesgrundlagen geregelt . Für dasSchlachten allgemein ist das Deutsche Schlachtgesetz (SchlachtG) zuständigund die Verordnung über das Schlachten <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> (SchlachtVO) . Für die-34-


Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schächten istdas Deutsche Tierschutzgesetz (TSchG) ausschlaggebend und regelt dieVoraussetzungen.<strong>Das</strong> SchlachtG schreibt vor, daß warmblütige <strong>Tiere</strong> be<strong>im</strong> Schlachten vorBeginn <strong>der</strong> Blutentziehung zu betäuben sind . Der Tötungsvorgang muß ingeschlossenen Räumen und möglichst unter Ausschluß <strong>der</strong> Öffentlichkeitvorgenommen werden . Mit dem Blutentzug darf erst nach vorangegangenervollständiger Betäubung begonnen werden . (Ausgenommensind Notschlachtungen und die in §4 des TSchG angeführten beson<strong>der</strong>enSituationen:) Bei <strong>der</strong> Betäubung müssen unnötige Aufregungen undSchmerzen vermieden werden und sie muß schnell und nachhaltig erfolgen.Empfohlen werden dafür die Anwendung eines Bolzenschuß-apparates o<strong>der</strong>ein in <strong>der</strong> Praxis bewährter elektrischer Betäubungsapparat Evtl.erfor<strong>der</strong>liches Fesseln ist erst unmittelbar vor <strong>der</strong> Betäubung erlaubt . dasAufhängen <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> an den Hinterläufen vor <strong>der</strong> Betäubung ist verboten.Für das Töten <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> und die Erteilung einer Ausnahmegenehmigungzum betäubungslosen Schächten ist das TSchG in seiner diesbezü glichunverän<strong>der</strong>ten Fassung vom 18 .8 .86 zuständig . Der § 1 des TSchGes lautet:Zweck des Gesetzes ist es, aus <strong>der</strong> Verantwortung des Menschen für dasTier als Mitgeschöpf dessen leben und Wohlbefinden zu schützen.Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leideno<strong>der</strong> Schäden zufügen.<strong>Das</strong> ist <strong>der</strong> Grundtenor des Gesetzes . Da das Töten <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> zum Zweckedes Verzehrs allgemein als `vernünftiger Grund' anerkannt ist . muß dem austierschützerischer Sicht Rechnung getragen werden . Doch für die Art desTötens macht <strong>der</strong> § 4 einschneidende Vorschriften : Ein Wirbeltier darfnur unter Betäubung o<strong>der</strong> sonst, so weit nach den gegebenenUmständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötetwerden . § 4a, Abs. 1 ergänzt : Ein warmblütiges Tier darf nurgeschlachtet werden, wenn es vor Beginn des Blutentzuges betäubtworden ist.Abs. 2: Abweichend von Abs . 1 bedarf es keiner Betäubung, wenn1. sie bei Notschlachtungen nach den gegebenen Umständen nichtmöglich ist,-35-


2. die zuständige Behörde eine Ausnahmegenehmigung für einSchlachten ohne Betäubung (Schächten) erteilt hat . Sie darf dieseAusnahmegenehmigung nur in so weit erteilen, als es erfor<strong>der</strong>lichist, den Bedürfnissen von Angehörigen best<strong>im</strong>mter Religionsgemeinschaften<strong>im</strong> Geltungsbereich dieses Gesetzes zu entsprechen, denenzwingende Vorschriften ihrer Religionsgemeinschaft das Schächtenvorschreiben o<strong>der</strong> den Genuß nicht geschächteter <strong>Tiere</strong> untersagen.<strong>Das</strong> Staatskirchenrecht versteht unter Religionsgemeinschaft einen Verband,<strong>der</strong> die Angehörigen ein und desselben Glaubensbekenntnisses - o<strong>der</strong>mehrerer verwandter Glaubensbekenntnisse - zu allseitiger Erfüllung <strong>der</strong>durch das gemeinsame Bekenntnis gestellten Aufgaben zusammenfaßt.Entsprechend <strong>der</strong> staatlichen Beurteilung unterliegt <strong>der</strong> Begriff`Religionsgemeinschaft' <strong>der</strong> aktuellen Lebenswirklichkeit, Kulturtraditionund dem allgemeinen wie auch religionswissenschaftlichen Verständnis.(BVerfG. vom 5 .2.91, BvR 263/86) Aus §4a des TSchGes ergibt sichweiterhin, daß es sich bei <strong>der</strong> Religionsgemeinschaft um eine Gemeinschafthandeln muß, die sich nach außen eindeutig abgrenzt und nach innen in <strong>der</strong>Lage ist, ihre Mitglie<strong>der</strong> zwingenden Vorschriften zu unterwerfen.Religionsfreiheit/ReligionsvorschriftWie <strong>der</strong> Begriff `zwingende Religionsvorschrift' auszulegen ist, geht ausdem kürzlichen abschließenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes(BVerwG .Urtl. vom 15 .6.95 - 3C31 .93 - (150/95) hervor, das die Klageeiner Klägerin wegen Verweigerung <strong>der</strong> Erteilung einer Ausnahmegenehmigungzum betäubungslosen Schlacht-Schächten letztinstanzlich mitfolgen<strong>der</strong> Begründung ablehnte:„Eine Ausnahme von dem Verbot, warmblütige <strong>Tiere</strong> ohne Betäubungzu schlachten, kann nach § 4a Abs . 2 Nr. 2 TSchG zum Zwecke <strong>der</strong>Nahrungsmittelversorgung nur zugelassen werden, wenn objektivfestgestellt wird, daß zwingende Vorschriften einer Religionsgemeinschaftden Genuß von Fleisch nicht geschächteter <strong>Tiere</strong> verbieten ; eineindividuelle Glaubensüberzeugung vom Bestehen eines solchenVerbotes reicht nicht aus.”Die Klägerin betreibt die Kantine einer Moschee in Hamburg und beliefertauch Moslems außerhalb <strong>der</strong> Kantine und außerhalb Hamburgs mit FleischundWurstwaren. Sie beantragte die Genehmigung, `Schlachtungen nachislamischen Ritus durchführen zu dürfen' . Dieses Ersuchen wurde vomBVerwG. mit <strong>der</strong> Begründung abgelehnt, daß die Kunden <strong>der</strong> Klägerin-36-


keiner Reli g ionsgemeinschaft angehören, die ihren Mitglie<strong>der</strong>n durchzwingende Vorschriften den Genuß von Fleisch nicht geschächteter <strong>Tiere</strong>untersagt . Die Voraussetzungen für die Erteilung einerAusnahmegenehmigung nach § 4a TSchG seien von <strong>der</strong> Klägerin und ihrenKunden nicht erfüllt.Die vorliegende Entscheidung des BVerwG regelt nun verbindlich dieGesetzesanwendung und stellt die Rechtssicherheit auf diesem Gebietewie<strong>der</strong> her . Obwohl sich <strong>der</strong> jetzt abgeschlossene Musterprozeß nur auf dieReligionsvorschriften des Islam bezieht, werden seine prinzipiellenErörterungen auch für solche des jüdischen Glaubens Anwendung finden,für den ein vergleichbarer Prozeß noch nicht vorliegt . Be<strong>im</strong> Entstehen undVerfassen solch altehrwürdiger Schriften wie des Korans des Islams und <strong>der</strong>Thora und Talmud des Judentums waren die technisierten Betäubungsmethodennicht bekannt, ja nicht einmal vorstellbar. Sie konnten deshalbauch nicht zum Inhalt von Religionsvorschriften gemacht o<strong>der</strong> verbotenwerden. Auch sind die als Begründung des Schächtens oft angeführtenverschiedenen Reinheitsvorschriften zur besseren Haltbarkeit des Fleischesdurch die mo<strong>der</strong>nen Konservierungsmöglichkeiten, durch das Tiefkühlenund die entsprechenden Transportverfahren entscheidend überholt . (Eineeingehende Besprechung dieses Urteils ist in <strong>der</strong> Arbeit Religionsfreiheit/Tierschutz/Schächten von Rechtsanwalt Prof.Dr.Dr. Dr .h .c. Klaus Sojka in<strong>der</strong> Zeitschrift AGRARRECHT Nr. 2 vom Februar 1996 zu finden .)Gesetzliche GrundlagenIn Anbetracht <strong>der</strong> Best<strong>im</strong>mung, daß Ausnahmegenehmigungen nur für dieReligionsangehörigen mit Wohnsitz <strong>im</strong> Geltungsbereich unserer Gesetzeausgestellt werden dürfen, ist es fernerhin unverständlich, daß es we<strong>der</strong> einezentrale Registrierung <strong>der</strong> erteilten Genehmigungen gibt und noch wenigereine Kontrolle <strong>der</strong> Gesamtmenge <strong>der</strong> so geschächteten <strong>Tiere</strong> . Es resultiert<strong>der</strong> Umstand, daß bedeutend mehr Schlachttiere auf diese Weise getötetwerden, als es für die Zahl <strong>der</strong> Religionsangehörigen erfor<strong>der</strong>lich wäre . Davon diesen jeweils nur ein kleiner ausgesuchter Teil <strong>der</strong> geschlachteten<strong>Tiere</strong> verzehrt wird, gelangt <strong>der</strong> größte Anteil dieser betäubungslosgeschächteten <strong>Tiere</strong> in den normalen Handel und wird dem Verbraucherohne dessen Wissen über die Tötungsart verkauft . Eine diesbezüglicheKennzeichnungspflicht wurde abgelehnt!Darüber hinaus ist es mit <strong>der</strong> Ausnahmebest<strong>im</strong>mung des TSchGes § 4aunvereinbar, wenn Exportfirmen eine meist mengenmäßig nicht begrenzte-37-


und registrierte Genehmigung zur Ausfuhr von geschächtetem Fleischerhalten.Unser Gesetz for<strong>der</strong>t für die Erteilung einer solchen Ausnahmegenehmigungden Nachweis <strong>der</strong> zwingenden Religionsvorschrift, nur geschächtetesFleisch essen zu dürfen . `Zwingend' heißt in <strong>der</strong> juristischen Definition,daß bei Nichtbefolgung solcher Anweisungen mit Strafen bis zumAusschluß aus <strong>der</strong> Gemeinschaft zu rechnen ist . Auch aus dieser Sichtweisekönnen unsere gesetzlichen For<strong>der</strong>ungen nicht erfüllt werden, denn inbeiden zur Diskussion stehenden Religionen gibt es - ebenso wie <strong>im</strong>Christentum - Ausnahmeregelungen, die in <strong>der</strong> Fremde eine Anpassung andie dortigen Eßgewohnheiten erlauben.Auch ist keiner <strong>der</strong> Religionsangehörigen gezwungen, Fleisch zu essen . Esliegt jeweils in seiner persönlichen Entscheidung, dies aus Geschmacksgründenohne Notwendigkeit zu tun, denn die fleischliche Ernährung istunter dem Begriff `Genußmittel' einzuordnen.Auch in dieser Sicht ist eine auffällige Sinneswandlung <strong>der</strong> Religionsauffassungfestzustellen, denn die bereits erwähnte ErnährungsanweisungGottes in <strong>der</strong> Genesis 1/1,29 ist eindeutig und klar . In Bezug auf dieErlaubnis in LMose 9,3 `alles was sich regt und lebt, das sei euere Speise'und `Nur esset das Fleisch nicht mit seinem Blut, in dem sein (des <strong>Tiere</strong>s,d.V .) Leben ist' erinnert <strong>der</strong> jüdische Bibelkenner und ReligionsphilosophPhilip Leon Pick auf die in L9,5 angekündigten Folgen : `und vollendswerde ich euer Blut für euere Seelen for<strong>der</strong>n. Von jeglichem Gier werdeich es for<strong>der</strong>n sowie von den Menschen unter-einan<strong>der</strong> werde ich dieSeele des Menschen for<strong>der</strong>n!'In <strong>der</strong> Zeitschrift `Vegetarismus aus jüdischer Sicht' sieht er darin einedirekte Beziehung zur Tötung eines Lebewesens <strong>im</strong> allgemeinen und <strong>der</strong><strong>Tiere</strong> zum Zwecke des Fleischverzehrs <strong>im</strong> beson<strong>der</strong>en . Außerdem verweister auf die zahlreichen <strong>Tiere</strong>, die nicht als Nahrung dienen dürfen . Im 3.Mose11 . 1-44 schränkt Gott <strong>im</strong> Gespräch mit Moses und Aaron dieseGenehmigung noch erheblich ein und sagt:`Redet mit den Israeliten und teilt Ihnen mit: <strong>Das</strong> sind die <strong>Tiere</strong>, die ihressen dürft: alle unter den <strong>Tiere</strong>n, die wie<strong>der</strong>käuen und ganz gespalteneKlauen haben! Nur folgende dürft ihr nicht essen:- 38 -


<strong>Das</strong> Kamel, den Klippdachs, den Hasen, das Schwein, alles Getier <strong>im</strong>Wasser, Meer o<strong>der</strong> Bächen, was keine Flossen und Schuppen hat ; Unter denVögeln den Adler, den Habicht, den Fischaar, den Geier, alle Arten <strong>der</strong>Weihe, den Kuckuck, alle Arten <strong>der</strong> Raben, den Strauß, die Eule, alle Arten<strong>der</strong> Sperber, das Käuzchen, den Uhu, den Schwan, die Fle<strong>der</strong>maus, dieRohrdommel, den Storch, den Reiher, alle Arten <strong>der</strong> Häher, den Wiedehopf,die Schwalbe, alle <strong>Tiere</strong> die Flügel haben und auf vier Füßen laufen, allesGetier mit nicht ganz durchgespaltenen Klauen o<strong>der</strong> das nicht wie<strong>der</strong>käut,alle <strong>Tiere</strong> die auf Tatzen laufen, alle die auf <strong>der</strong> Erde kriechen, das Wiesel,die Maus, alle Arten <strong>der</strong> Kröten, den Gecko, den Molch, die Eidechse, dieBlindschleiche, den Maulwurf, alles was auf dem Bauche kriecht, was aufvier o<strong>der</strong> mehr Füßen geht, alles kleine Getier was auf <strong>der</strong> Erde kriecht undw<strong>im</strong>melt.<strong>Das</strong> ist das Gesetz von den vierfüßigen <strong>Tiere</strong>n, den Vögeln und allemGetier, das sich <strong>im</strong> Wasser bewegt und auf <strong>der</strong> Erde kriecht ; auf daßihr unterscheidet, welches Tier man essen und welches nicht essendarf'!In Ergänzung dieser eindeutigen Aufzählung sei erwähnt, daß keinegejagten o<strong>der</strong> sonst verendeten <strong>Tiere</strong> gegessen werden dürfen . So bleibt alszugelassene Fleischnahrung praktisch nur das Rind, das Schaf und die Ziegeübrig . ..Wie wenige sich an die Religionsvorschriften halten o<strong>der</strong> gar erinnern, gehtaus einer kürzlichen Umfrage des jüdischen Journalisten CharlesLandsmann in Tel Aviv hervor. Danach halten sich mehr als 3/a <strong>der</strong> <strong>im</strong>Ausland lebenden Juden nicht konsequent daran, nur `koscheres' Fleisch zuessen, 88% <strong>der</strong> in Israel lebenden Juden können nicht mehr alle zehn Gebotenennen und je<strong>der</strong> vierte Jude nicht einmal eines! Nur 12% kennen alle zehn,obwohl sich mehr als die Hälfte <strong>der</strong> Befragten als `religiös' bezeichnen.25% <strong>der</strong> in Hebron selbst lebenden Juden kennt nicht die dort <strong>im</strong>Patriarchengrab liegenden jüdischen Stammesväter Abraham, Isaak undJakob. 40% wußten nicht, um was es sich be<strong>im</strong> Tenach, dem AltenTestament und bei den fünf Büchern Mose handelt!Diese Ergebnisse lassen die wirkliche Einstellung breiter Kreise zu denReligionsvorschriften erkennen, die offensichtlich in dieser Form nur nochvon einer kleinen orthodoxen Min<strong>der</strong>heit durchzusetzen versucht werden.Nicht zuletzt die hiermit zum Ausdruck kommende Akzeptanz solcherFor<strong>der</strong>ungen in Verbindung mit den Ernährungsanweisungen `um denfremden Tisch' haben dazu geführt, daß in 12 europäischen Län<strong>der</strong>n seit-39-


Jahrzehnten das Schächten <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> überhaupt, zumindest aber dasbetäubungslose Schächten verboten wurde.BehördenentscheidungenAngesichts <strong>der</strong> Eindeutigkeit unserer Gesetzeslage und Gerichtsentscheidungensind die verschiedenen Begründungen unverständlich, mit denen daseindeutige Verbot des betäubungslosen Schächtens über die Erteilung vonAusnahmegenehmigungen umgegangen wird . Diese Tendenz reicht voneiner auffällig laschen Verfolgung diesbezüglicher Gesetzesübertre-tungen,die meist schon <strong>im</strong> Ermittlungsverfahren aus verschiedenen Gründeneingestellt werden, über lächerliche Geldstrafen bis zu ministeriellenAnweisungen an Län<strong>der</strong>behörden zur Genehmigung <strong>der</strong> Ausnahmeanträgevon best<strong>im</strong>mten Religionsgruppen ohne weitere Prüfung <strong>der</strong> gesetzlichgefor<strong>der</strong>ten Voraussetzungen.Dazu gehören auch unzureichende Rechtsverordnungen, zu denen <strong>der</strong>ermächtigte Bundesminister <strong>im</strong> TSchG aufgefor<strong>der</strong>t wird, best<strong>im</strong>mteTötungsarten `näher zu regeln, vorzuschreiben, zuzulassen o<strong>der</strong> zuverbieten' . Dazu gehören die angesichts <strong>der</strong> Rechtslage unverständlichenAnweisungen des BM für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mitSchreiben vom 18 .4.91 321-3524/6 : `Bzgl. <strong>der</strong> Juden sind sich alleLän<strong>der</strong> einig, daß bei dieser Religionsgemeinschaft die >zwingendeVorschriften< vorliegen, ihnen also das (betäubungslose d .V.) Schächtenzu gestatten ist .'Dazu gehören die erstaunlich unkritisch übernommenen Stellungnahmenpersönlich in diese Fragen involvierter Personen als `zwingendeReligionsvorschrift' bei Ignorierung an<strong>der</strong>slauten<strong>der</strong> ungebundenerRechtsbeurteilungen.Dazu gehört die ungeprüfte Übernahme unhaltbarer medizinischerRechtfertigungsversuche <strong>der</strong> betäubungslosen Schächtmethode insofern, alsdie <strong>Tiere</strong> schon be<strong>im</strong> Halsschnitt - o<strong>der</strong> sogar bereits vorher - bewußtloswürden und keinen Schmerz verspürten sowie die Diskreditierungsversuchean<strong>der</strong>er fachkompetenter Aussagen als `wissenschaftlich nicht haltbar' vonweisungsgebundenen Personen . Siehe Schreiben des Bayerischen Staatsministeriumsvom 17 .1 .94, Dr. Wenzel, VII9-5597-6.1/14/93., an Prof.Dr.G.Neugebauer auf seine Anfrage vom 1 .12 .93.Dazu gehört <strong>der</strong> Rechtfertigungsversuch für die Erteilung <strong>der</strong> Ausnahmegenehmigungenmit <strong>der</strong> unkontrollierten Übernahme von Buchaussagen-40-


über medizinische, anatomische und physiologische Interpretationen desSchächtvorganges bis zum Tode des <strong>Tiere</strong>s, wie z .B . <strong>im</strong> Buche desRabbiners Levinger `Schechitä in the Light of the Year 2000' -Dazu gehört die rechtfertigende Begründung des Hessischen Ministeriumsfür Frauen, Arbeit und Sozialordnung <strong>der</strong> erteilten Ausnahmegenehmigungen.Mit Schreiben vom 30 .9.95 VB1-19c 20/07a, Dr . Müller, wird aufde 'Halacha' und auf das 1995 herausgegebene oben genannte Buch desRabbiners Levinger verwiesen, dessen dortige Aussagen und Behauptungenohne weitere Überprüfung seiner Feststellungen und ohne Berücksichtigungdes eindeutigen Urteils des Bundes-Verwaltungsgerichtes übernommenwerden, daß `individuelle Glaubensüberzeugungen vom Besteheneines solchen Verbotes (angesprochen ist <strong>der</strong> Genuß von Fleisch nichtunbetäubt geschächteter <strong>Tiere</strong>) nicht ausreicht!' . Dem HessischenJustizministerium ist diese Entscheidung des BVG vom 15 .6.95 3 c 31 .93allerdings bekannt, wie es mit Schreiben vom 19 .1 .96 /ka Az . 3133-II/3-1375/95 wissen läßt!Dazu gehört das stillschweigende Übergehen einschlägiger Gutachten, dieeine fachliche Unhaltbarkeit verschiedener Levinger'scher Aussagenbelegen . So das bereits 1906 (!) von einer Fachkommission mit 585leitenden Veterinärmedizinern deutscher Schlachthöfe erstellte Gutachtendas sich in bemerkenswerter Ausführlichkeit mit allen Aspekten desbetäubungslosen Schächtens <strong>der</strong> Schlachttiere befaßt . Interessant ist dabeidie Ziff. 4 mit <strong>der</strong> Feststellung:`Sämtliche gutachterlichen Stellungnahmen <strong>der</strong> Tierärzte sind freiwilligerstattet worden, ohne Beeinflussung und ohne jegliche Zahlung o<strong>der</strong>Aussicht auf solche, falls ihr Gutachten (<strong>im</strong> Sinne des Tierschutzes, d.V.)günstig ausfällt. Wir betonen dies beson<strong>der</strong>s <strong>im</strong> Gegensatz zu denVerfahren an<strong>der</strong>er, welche für ein schächtgünstiges Gutachten bis zuMark 200,- versprachen . (1906)Es würde den Rahmen sprengen, die dort auf 50 engbedruckten Seitenfestgehaltenen umfangreichen Ergebnisse und Beurteilungen des Gutachtenshier einzugehen. Die heutige Tierärzteschaft beurteilt die Situationunverän<strong>der</strong>t in gleicher Weise : In ihrer Satzung lehnt dieBundestierärztekammer jegliches Schlachten ohne Betäubung ausTierschutzgründen ab. (Veröffentlicht <strong>im</strong> Tierärzteblatt 9/95) . In ihremNovellierungsvorschlag zum Tierschutzgesetz spricht sie sich dafür aus,jede Schlachtung ohne Betäubung zu verbieten! (Schreiben vom 6 .2.96)-41 -


Dazu gehört die Antwort des Bundeslandwirtschaftsministeriums - demerstaunlicherweise das Ressort `Tierschutz' zugeteilt ist - auf eine Anfragebzgl . <strong>der</strong> `zwingenden Religionsvorschrift' vom 22 .2.96, 3995/4373 Dr.Baumgartner mit dem Hinweis, daß die gefor<strong>der</strong>te zwingende Vorschrift des§ 4a TSchG nicht schriftlich fixiert sein müsse. Er beruft sich damit auf dieAusführungen eines pensionierten Richters mit <strong>der</strong> Auffassung, daß fürdiese Vorschrift `die religiöse Überlieferung' genüge . Ob dem Herrn Vice-Landgerichtspräsidenten a.D. das Urteil des BVG vom 15 .6.95 3c 31.93 zudieser Frage nicht bekannt ist o<strong>der</strong> ob es sich hier um eine Form zurUmgehung bestehen<strong>der</strong> gesetzlicher Best<strong>im</strong>mungen handelt, wird die naheZukunft zeigen.Dazu gehört <strong>der</strong> von <strong>der</strong> gleichen Stelle erarbeitete Referentenentwurf zurNovellierung des TSchGes, in dem in unauffälliger und dem Laien kaumverständlicher Weise lediglich die Einfügung eines 3 . Absatzes in den § 4TSchG empfohlen wird, <strong>der</strong> bisher nur 2 Absätze enthält und sich mit denTötungsvorschriften von Wirbeltieren befaßt . Dieser Absatz soll wie folgtergänzt werden : ` . . . dies als Ausnahme durch Rechtsverordnung nach §4b Nr. 3 best<strong>im</strong>mt ist .'Nach dortigen Aussagen soll dieser Entwurf eine weitereAusnahmemöglichkeit von <strong>der</strong> Betäubungspflicht für Geflügel-Schlachtereienschaffen, an den gesetzlichen Grundlagen <strong>der</strong> Ausnahmegenehmigungzum betäubungslosen Schächten an<strong>der</strong>er <strong>Tiere</strong> aber nichts än<strong>der</strong>n . Dievorliegende Formulierung schließt jedoch eine solche Erweiterung zurverordnungsmäßigen Befreiung von <strong>der</strong> Betäubungspflicht für an<strong>der</strong>e <strong>Tiere</strong>nicht eindeutig aus . Zumindest <strong>im</strong>pliziert sie, auf diese Weise auchbest<strong>im</strong>mte Religionsgruppen von dieser Pflicht vor dem Schächten zubefreien. Damit wäre die Regelung `<strong>der</strong> zwingenden Vorschrift' sowie dasUrteil des BVG über ihre Definition hinfällig und nicht einklagbar.Auf alle Fälle ist bemerkenswert, wie unsere Behörden und Politiker diechristlich-religiösen Gefühle von Barmherzigkeit, Mitleid und Humanitätihrer ca. 65 Millionen Wähler berücksichtigen, was sie von <strong>der</strong> Gesetzeslagehalten und wie ihr ständig betontes tierschützerisches Engagement zubewerten ist.AmtsermittlungspflichtEntsprechend unseren Gesetzen gehört es zur Pflicht vonVerwaltungsbehörden, für beantragte Ausnahmegenehmigungen zum-42-


etäubungslosen Schächten <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> den Nachweis <strong>der</strong> zwingendenReligionsvorschrift zu for<strong>der</strong>n . Trotz des erwähnten Urteils desBundesverwaltungsgerichtes ist das erstaunlicherweise nicht <strong>der</strong> Fall.Offensichtlich werden diesbezügliche Erklärungen von Religionsangehörigensozusagen als eine Art 'Gotteswort' übernommen, das über eineNachprüfung erhaben ist . <strong>Das</strong> geht so weit, daß zur Rechtfertigung solcherAusnahmegenehmigungen laut Aussage des Berliner Senators für dasGesundheitswesen, Peter Luther (CDU), sogar 'geschichtliche Verpflichtungen'angeführt werden . (SZ vom 26 .1 .96) Damit wird eindeutig gegendie Amtsermittlungspflicht verstoßen.Diese Obliegenheitspflicht je<strong>der</strong> Behörde wird in den Erläuterungen zumVerwaltungsverfahrensgesetz von Meyer/Borgs/Maciejewski auf Seite189 wie folgt definiert : Die Mitwirkungslast erstreckt sich auf alle denBeteiligten bekannten Tatsachen und Beweismittel . Diese sind ... <strong>der</strong>ermittelnden Behörde mitzuteilen, und zwar, wenn ihre Entscheidungserheblichkeitevident ist, unaufgefor<strong>der</strong>t, <strong>im</strong> Übrigen auf Ersuchen <strong>der</strong>Behörde. Dies gilt auch für belastende und sonstige nachteiligeMomente .'Grundgesetz und ReligionsfreiheitVerschiedentlich wird von Religionsvertretern angeführt und von unserenGenehmigungsbehörden ungeprüft übernommen, daß es sich bei demgefor<strong>der</strong>ten betäubungslosen Schlacht-Schächten um eine religiös-rituelleMaßnahme handele, die nach Art. 4 Abs. 1 und 2 des Grundgesetzes (GG)als garantiertes Grundrecht <strong>der</strong> Religionsfreiheit genehmigt sei und nichtbehin<strong>der</strong>t werden dürfe . Dagegen ist anzuführen, daß einerseits dietatsächlichen mosaischen Religionsvorschriften das Schächten <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> zurprofanen Fleischerzeugung gar nicht vorschreiben und an<strong>der</strong>erseits dasbehauptete betäubungslose Schächten ebenso wenig als Vorschrift nachgewiesenwerden kann.Weiterhin stellt <strong>der</strong> Deutsche Bundesrat fest, daß Schächten zwar <strong>der</strong>Ausdruck einer religiösen Grundhaltung sei, aber keine religiöse Betätigungo<strong>der</strong> gar Ritual . Er verwies darauf, daß in vielen an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n dasSchächten als 'normale Schlachtmethode' schlechthin angesehen werde undnur in wenigen Völkern zu einer religiösen Handlung mitweltanschaulichem Charakter hochstilisiert worden sei . Deshalb falle dasSchächten nicht unter den Grundrechtsschutz des Art. 4 GG (BTDruck10/5523 S .1)- 43 -


Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dürfen religiöse Maßnahmen auchnicht <strong>im</strong> Wi<strong>der</strong>spruch zu Landesgesetzen stehen o<strong>der</strong> diePersönlichkeitsrechte an<strong>der</strong>er Bürger beeinträchtigen . Dementsprechend istes bei uns auch nicht erlaubt, mehrere Frauen zu ehelichen, dieRechtsprechung und Bestrafung darf auch nicht nach <strong>der</strong> islamischenScharia mit Peitschenhieben, Bastonade o<strong>der</strong> Abhacken von Gliedmaßen beibest<strong>im</strong>mten Vergehen erfolgen, und auch die persische Falaka-Bestrafungist bei uns nicht erlaubt, um nur einige zu nennen.Wollte man den Begriff Religionsfreiheit so weit ziehen und dieFleischproduktion als religiöses Ritual unter den Schutz des Art. 4 GGstellen, müßte den bei uns lebenden Kannibalen - und das sind mehr als manüblicherweise ann<strong>im</strong>mt - die Genehmigung zur Herstellung, Vertrieb undVerzehr von Menschenfleisch gegeben werden . Dabei handelt es sichtatsächlich um ein religiös zu begründendes Ritual.Die Problematik, die keine istStellt man den heutigen religiösen Anweisungen des islamischen undmosaischen Glaubens über das Schlacht-Schächten unsere diesbezüglicheGesetzgebung gegenüber, konkretisieren sich drei wesentliche Fragen, <strong>der</strong>enBeantwortung rasch zu einer Situationsklärung <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>sprüche führt.1. Hat Gott Jahve den Juden das Schächten <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> für dieFleischproduktion zum Verzehr geboten?Nein! <strong>Das</strong> Schächten war bereits vor dem altjüdischen Staat eine alte Opfer-Kulthandlung, bei <strong>der</strong> das Blut gesammelt und den Göttern zur Entsühnungdargebracht wurde. Dabei gab es nicht nur Tieropfer son<strong>der</strong>n auchMenschenopfer, die <strong>im</strong> Rahmen kultischer Handlungen regelmäßig durchSchächten geopfert wurden ; selbst Kin<strong>der</strong>opfer wurden auf diese Weiseerbracht. Dieser Kult wurde von den Juden übernommen, später jedochabgeschafft.2. Hat Gott Jahve das betäubungslose Schächten <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> geboten?Nein! An keiner Stelle ist in den Fünf Büchern Mose diese Anweisung zufinden. Bei an<strong>der</strong>slautenden Behauptungen handelt es sich um persönlicheAnschauungen, Auslegungen und Interpretationen, auch wenn diese so indem nach fast zweitausendjährigen Än<strong>der</strong>ungen, Ergänzungen und`Erläuterungen' heute so <strong>im</strong> Talmud stehen und seit Jahrhun<strong>der</strong>ten als-44-


`Religionsvorschrift' befolgt werden . Solche Religionsauffassungen wurdenbis ins Mittelalter in <strong>der</strong> Haggada, <strong>der</strong> Halacha und Mischna festgelegt,erfüllen aber unsre Gesetzesfor<strong>der</strong>ungen einer `zwingenden Religionsvorschrift'deshalb nicht.Noch weniger können die in letzter Zeit vielfach erschienenen Bücher diesegesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, weil sie ebenso jetzt, zweieinhalbJahrtausende nach dem Religionsgrün<strong>der</strong>, nur eine persönliche Meinungdarstellen, die nicht einmal durch die tatsächlichen Religionsvorschriftenbelegt werden können son<strong>der</strong>n diesen in vielen Aspekten sogarwi<strong>der</strong>sprechen.Da vor nunmehr drei tausend Jahren noch keine Betäubungsmöglichkeitenvorhanden und auch nicht vorstellbar waren, ist es wohl verständlich, daßhierüber keine Auslassung o<strong>der</strong> gar Anweisungen erfolgen konnten unddementsprechend auch nicht zu finden sind.3. Werden von unseren verantwortlichen Ministerien und Verwaltungsbehördendie bestehenden eindeutigen Gesetze über dasSchlacht-Töten für warmblütige <strong>Tiere</strong> bzgl . <strong>der</strong> Ausnahmeregelungerfüllt?Nein! Bei unzureichen<strong>der</strong> Erfüllung dieser Amtsobliegenheiten werdenunberücksichtigt ihres Aussagewertes als Religionsvorschriftzweckgerichtete persönliche Auffassungen und unzutreffende Auslegungenvon Religionsgrundlagen akzeptiert und die über Jahrtausende hinwegdurchgeführten Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> ursprünglichen Religionsanweisungen nichtzur Kenntnis genommen . Entgegen je<strong>der</strong> Wissenschaftserkenntnis wird alsRechtfertigungsversuch für getroffene Entscheidungen behauptet, dasbetäubungslose Schächten sei für die <strong>Tiere</strong> eine weniger leidvolleTötungsmethode als bei <strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>ten vorangehenden Betäubung, obwohldieser Aspekt für die Rechtssituation ohne Bedeutung ist.Mit <strong>der</strong> vorangegangenen Klarstellung <strong>der</strong> Begriffsunterschiede zwischeneiner Religionsvorschrift und einer religiösen Auffassung soll keineswegseine Glaubensüberzeugung beeinflußt o<strong>der</strong> gar kritisiert, son<strong>der</strong>n lediglichdie für unsere Gesetzgebung rechtsrelevanten verschiedenen Definitionendarüber aufgezeigt werden .-45-


Doch sozusagen als moralischen Rechtfertigungsversuch hört und liest mandie eigenartigsten Behauptungen über den Schächtablauf, dieEmpfindungsverhältnisse <strong>der</strong> so getöteten <strong>Tiere</strong> sowie ihren Bewußtseinszustandin Abhängigkeit von <strong>der</strong> Blutversorgung ihres Kopfes, die durchden Schächtschnitt und die nachfolgende Ausblutung des Körpersverursacht werden.Anatomische Verhältnisse <strong>der</strong> cerebralen Durchblutung des <strong>Tiere</strong>sSolche oft erstaunlichen Aussagen reichen in verschiedenen Variationen von<strong>der</strong> Behauptung, daß das Gehirn des <strong>Tiere</strong>s unmittelbar nach demSchächtschnitt nicht mehr mit Blut versorgt und es bewußtlos würde, überdie unbelegbare Feststellung, die Funktionsfähigkeit seines Gehirnes seibereits `stark reduziert', wenn <strong>der</strong> Schmerz<strong>im</strong>puls des Schnittes dortankommt, bis zur unhaltbaren Interpretation, daß be<strong>im</strong> Schächten eine`opt<strong>im</strong>ale Ausblutung' erfolge . Solche Darlegungen können auch in demBuche des Rabbiners Levinger `Medical Aspects of Shechita' nachgelesenwerden. An an<strong>der</strong>er Stelle führt <strong>der</strong> gleiche Autor sogar aus, daß das Tierdie Tötungsinstrumente - gemeint ist offensichtlich das Schächtmesser - undseinen Tod gar nicht wahrnähme und es we<strong>der</strong> vor, noch während, nochnach dem Schächten leiden würde o<strong>der</strong> Schmerzen habe.Diese Situationsbeurteilung ist unverständlich, denn Levinger trägt vorseinem Namen das `Dr .med .vet .', ist also Tierarzt. Nach seinen Angabenhabe er in den 60er Jahren Tierversuche und wissenschaftliche Untersuchungenüber den Schächtablauf und die Belastung des <strong>Tiere</strong>s zurErlangung des Dr .-Grades an <strong>der</strong> tierärztlichen Fakultät Zürichdurchgeführt. Leiter <strong>der</strong> Tierärztlichen Fakultät war damals Prof.Dr.H .Spöri, <strong>der</strong> auch das mehr allgemein gehaltene Vorwort zu Levingers 1995erschienenen weiteren Buches gleichen Inhalts mit dem Titel `Shechita inthe Light of the Year 2000' schrieb.Wenn ein Laie solche Behauptungen aufstellt wird man sagen, daß eroffensichtlich noch nie <strong>der</strong> betäubungslosen Schächt-Tötung eines Rindesbeigewohnt hat . Bei einem Fachmann allerdings stellt sich die Frage, auswelcher Perspektive <strong>der</strong> Schlacht-Ablauf betrachtet und die tierischenReaktionen interpretiert wurden, um zu solch unbelegbaren medizinischphysiologischenAussagen über den Schächt-Ablauf und den Bewußtseins-Zustand des <strong>Tiere</strong>s kommen zu können!Zu seiner Erinnerung und zu an<strong>der</strong>er Information sei die Kurzdarstellungdes Autors J .G . in <strong>der</strong> israelitischen Zeitschrift 'Natur und Gesundheit' vom-46-


Mai/Juni 1964 unter dem Titel '<strong>Das</strong> Gemetzel <strong>im</strong> Schlachthaus' als seineStellungnahme zum Schächten angeführt:'<strong>Das</strong> Rind liegt auf dem rücken, seine Beine sind mit ketten gebundenund gegen die Decke ausgestreckt . <strong>Das</strong> Maul ist am Boden mit einemEisenring festgespannt. Der ausgestreckte Hals wird in seiner ganzenTiefe bis an die Wirbelsäule durchschnitten . <strong>Das</strong> Leiden ist schrecklich!<strong>Das</strong> Blut fließt wie eine <strong>im</strong>mer stärker werdende Quelle. <strong>Das</strong>Todesringen dauert bis zu 13 Minuten!Je<strong>der</strong> <strong>der</strong> Zeuge war solch einer grauenhaften Tötung, je<strong>der</strong> <strong>der</strong> denTodesschrecken gesehen hat, <strong>der</strong> aus den Augen des ermordeten <strong>Tiere</strong>ssichtbar ist, wird diese Schau, die in ihrer bestialischen Grausamkeitgegen den H<strong>im</strong>mel schreit, niemals vergessen ! J .G.Wenn unsere Behörden diese Levinger'schen Aussagen in seinen Schächt-Büchern trotz <strong>der</strong> dem Schächtvorgang und dem Todeskampf des <strong>Tiere</strong>swi<strong>der</strong>sprechenden anatomischen und physiologischen Darstellungen undentgegen besserem Fachwissen als Rechtfertigung zu Ausnahmegenehmigungenübernehmen und darauf öffentlich verweisen, muß näher auf seineAusführungen eingegangen werden:<strong>Das</strong> FachwissenBei den üblichen Schlachttieren Rind, Pferd, Schaf, Schwein, Ziege u .a.m.erfolgt die arterielle Blutversorgung des Gehirnes - mit unbedeutendenartspezifischen Abweichungen - hauptsächlich durch drei paarig angeordneteGefäß-Stränge . Beugeseitig in den Weichteilen des Halses liegen rechtsund links neben <strong>der</strong> Luftröhre die Arteriae carotis communes, dieHalsschlaga<strong>der</strong>n . Innerhalb <strong>der</strong> Wirbelkörper und von diesen nach allenSeiten knöchern abgedeckt verlaufen die Arteriae vertebraliae o<strong>der</strong>Wirbelkörper-Arterien und <strong>im</strong> Bereiche <strong>der</strong> Nackenmuskulatur finden sichdie paarigen Arteriae cervieales profundae, die tiefen Nacken-Arterien.Alle diese Gefäße entspringen aus dem <strong>im</strong> oberen Brustkorb-Bereichliegenden Truncus brachio-cephalicus, dem Hauptstamm für den Kopfund die Vor<strong>der</strong>läufe . Sie haben an <strong>der</strong> Schädelbasis und <strong>im</strong>Hinterhauptsbereich voluminöse Anastomosen, d .h . Gefäßverbindungen.Außerdem sind in <strong>der</strong> massigen Nackenmuskulatur zahlreiche weitereGefäße vorhanden, die zusätzliche anastomotische Verbindungen zurBlutversorgung des ganzen Kopfes herstellen . Erstaunlicherweise sind nunin <strong>der</strong> Blutversorgungs-Abbildun g des Levinger'schen Shechita-Buches auf-47-


Seite 42 we<strong>der</strong> die tiefen Nackengefäß-Stränge noch ihre Anastomosen mitden beiden Gefäß-Strängen <strong>der</strong> Wirbelkörper-Arterien und <strong>der</strong> Halsschlaga<strong>der</strong>neingezeichnet und auch auf <strong>der</strong> schematischen Darstellung <strong>der</strong>arteriellen Durchblutungssituation des Halses auf Seite 52 nicht zu finden.Auch textlich sind sie nicht angesprochen . <strong>Das</strong> ist schlichtwegunverständlich, weil die tiefen Nackenarterien mit ihren massivenAnastomosen zu diesen beiden Gefäß-Paaren in Verbindung mit den vielenan<strong>der</strong>en kleineren Gefäßverbindungen bei <strong>der</strong> schächtbedingtenDurchtrennung <strong>der</strong> beiden Hals-Schlaga<strong>der</strong>n für eine weitere ausreichendeDurchblutung des Gehirnes von wesentlicher Bedeutung sind . Doch weiter:Im oberen Abschnitt <strong>der</strong> Halsregion in Höhe <strong>der</strong> Kieferwinkel teilen sich diebeiden Hals-Schlaga<strong>der</strong>n (arteriae carotis communes) in einen äußeren undeinen inneren Ast. Ab dieser Teilung wird <strong>der</strong> äußere Ast als Arteriamaxillaris (Unterkieferarterie) bezeichnet, weil er vorwiegend die seitlicheund vor<strong>der</strong>e Schädelregion versorgt . Der innere Ast, die Arteria carotisinterna (innere Halsschlaga<strong>der</strong>) durchblutet mit mehreren Seitenästenvorwiegend das Gehirn des <strong>Tiere</strong>s und sorgt für Sauerstoffzufuhr.Unmittelbar nach dieser Abspaltung von <strong>der</strong> gemeinsamen Halsschlaga<strong>der</strong>gibt sie einen voluminösen Seitenast als Arteria occipitalis(Hinterhauptsarterie) ab, <strong>der</strong> eine weitere anastomisierende Gefäßverbindungmit <strong>der</strong> erwähnten Wirbelkörperarterie eingeht . ZusätzlicheGefäßverbindungen existieren von dieser Wirbelkörperarterie über denRamus anastomoticus cum arteria occipitalis mit <strong>der</strong> ebenfalls erwähntenHinterkopf-Arterie . Alle diese Gefäßverbindungen sorgen neben den von<strong>der</strong> tiefen Nacken-Arterie ausgehenden zahlreichen anastomisierendenkleineren Gefäßen bei <strong>der</strong> Durchtrennung <strong>der</strong> Hals-Schlaga<strong>der</strong>n für eineweiterhin ausreichende Blutversorgung des Gehirnes.Trotz dieser ihrer Bedeutung für die arterielle Versorgung des tierischenGehirnes und des Kopf-Inneren, muß man ihre Darstellung in denAbbildungen des Levinger'schen Buches vermissen und auch <strong>im</strong> Textwerden sie in dieser Funktion nicht erwähnt.An dieser Stelle ist ein weiterer, nie erwähnter Umstand be<strong>im</strong> Schächt-Ritual von wesentlicher Bedeutung: In den Weichteilen des Halses liegenrechts und links neben den Halsschlaga<strong>der</strong>n die beiden wichtigen Nerviphrenici, die be<strong>im</strong> Schächtschnitt mit durchtrennt werden . Diese Nervensind für die Bewegung des Zwerchfelles als unerläßliche Atmungshilfezuständig. Auf die Konsequenzen für das Tier soll später eingegangenwerden .-48-


Diese anatomischen Verhältnisse können in dem weitestverbreitetenLehrbuch <strong>der</strong> Anatomie <strong>der</strong> Haustiere von Nickel/Schummer/Seiferledurch Wort und Bild nachvollzogen und verifiziert werden . (Verlag PaulParay, Berlin-Hamburg)Zum SchächtvorgangEntsprechend den Vorschriften <strong>der</strong> Shechita müssen dem Schlachttier dieBeine zusammengebunden werden, anschließend wird es so gefesselt auf dieSeite geworfen . Dann wird <strong>der</strong> Kopf mit max<strong>im</strong>aler Kraft nach hintengezogen um den Hals zu überstrecken. In dieser Stellung werden diebeugeseitigen Hals-Weichteile mit einem Messer querverlaufenddurchtrennt. Noch vorher o<strong>der</strong> auch unmittelbar danach wird es zumAusbluten am Hinterlauf aufgehängt.Be<strong>im</strong> Schächtschnitt werden zunächst die Haut und die oberflächlicheHalsmuskulatur durchschnitten . Dann die tiefer liegende Trachea(Luftröhre) und <strong>der</strong> Oesophagus (Speiseröhre). Gleichzeitig werden dabeidie unmittelbar daneben liegenden, bereits erwähnten Nervi phrenicidurchtrennt, die das Zwerchfell motorisch versorgen.Je<strong>der</strong> Medizinstudent hat gelernt und je<strong>der</strong> Mediziner mit operativerund/o<strong>der</strong> anaesthesiologischer Erfahrung hat gesehen, daß die Luftröhre, <strong>der</strong>Kehlkopf und die Speiseröhre beson<strong>der</strong>s schmerzempfindliche Organe sind,<strong>der</strong>en Verletzung noch in tiefer Narkose erhebliche Schmerz-reaktionen mitAtemstörungen, Pulsfrequenz- und Blutdruckerhöhungen sowie EKG-Verän<strong>der</strong>ungen verursacht und daß be<strong>im</strong> Verletzen <strong>der</strong> Halsschlaga<strong>der</strong> <strong>der</strong>bekannte Carotis-Sinus-Effekt die beson<strong>der</strong>e Sensi-bilität dieserHalsregion belegt.Während des langsamen Ausblutens thrombosieren und verstopfen vielfachdie durchtrennten Gefäßenden und es muß nachgeschnitten werden . Wegen<strong>der</strong> verletzten Zwerchfell-Nerven kommt es zu einer schlaffen Lähmung <strong>der</strong>Zwerchfell-Muskulatur und zu einem `<strong>im</strong>mobilen Zwerchfell-Hoch-stand',das heißt zu einer bewegungsunfähigen Erschlaffung des Zwerch-felles, dasdurch den Bauchinhalt be<strong>im</strong> Aufhängen kopfwärts gedrängt wird . Darausresultiert eine weitere erhebliche Beeinträchtigung <strong>der</strong> Atmung, dieüberwiegend auf <strong>der</strong> Bewegung dieser Muskel-Sehnen-Platte beruht.-49-


Zu den unerträglichen Schnittschmerzen bekommt das Tier somit nochTodesangst durch Atemnot . Infolge dieses atemnot-, angst- undschmerzbedingt verstärkten Atmungsvorganges wird das Blut und <strong>der</strong> aus<strong>der</strong> durchtrennten Speiseröhre austretende Vormagen-Inhalt in die Lungenaspiriert, was zusätzlich zu schweren Erstickungsanfällen führt . Und dasalles - <strong>im</strong> Gegensatz zu den Behauptungen <strong>der</strong> Schächt-Befürworter - beivollem Bewußtsein des <strong>Tiere</strong>s! Denn die Blutversorgung des Gehirnes istnoch gegeben. Filmaufnahmen belegen die volle Reaktionsfähigkeit undbewußte Orientierung des ausgebluteten <strong>Tiere</strong>s, das nach dem Entfesselnmit <strong>der</strong> entsetzlichen Halswunde aufsteht und orientiert dem Ausgang desRaumes zutaumelt . Der Oberveterinär-Rat und SchlachthofdirektorDr.med .vet. Klein in Remscheid-Lennep hat diese Beweisführung über dasnoch vorhandene Bewußtsein des <strong>Tiere</strong>s in Bildreihen festgehalten.Gleichwertige Aussagen finden sich in dem Buch `Tierschutz und Kultur'von M. Kyber mit Vorwort des Präsidenten des Deutschen TierschutzbundesDr. A. Grasmüller.Gehirndurchblutung und BewußtlosigkeitDie Blutversorgung des tierischen Gehirnes erfolgt also durch drei paarigangelegte Gefäß-Stränge. Zwei Hals-Schlaga<strong>der</strong>n, zwei Arterien innerhalb<strong>der</strong> Halswirbelkörper und zwei weitere in <strong>der</strong> Nackenmuskulatur. Diesesechs Hauptarterien anastomosieren <strong>im</strong> oberen Halsbereich sowie weitereGefäßverbindungen <strong>im</strong> vor<strong>der</strong>en Kopfbereich über die Arteria maxillaris zurSchädelbasis vorhanden sind. Außerdem existieren Gefäß-Anastomosenüber die massive Nackenmuskulatur zum Kopfesinneren . Diese Vernetzung<strong>der</strong> Gefäße haben auch bei Durchtrennung <strong>der</strong> Halsschlaga<strong>der</strong>n eine nochausreichende Blutversorgung des Gehirnes zur Folge . Entsprechend desbekannten physiologischen Vorganges reduziert <strong>der</strong> Körper be<strong>im</strong> Ausblutenseine periphere Durchblutung zugunsten von Hirn, Herz und Nieren bis aufNull. Da das Tier außerdem an den Hinterläufen aufgehängt wird, versorgt<strong>der</strong> orthostatische Flüssigkeitsdruck <strong>im</strong> Gefäßsystem zusätzlich das Gehirnso lange mit Blut und hält das Tier bei Bewußtsein, bis praktisch beischlagendem Herzen <strong>der</strong> gesamte Blutinhalt des Gefäß-Systems auf dieseWeise ausgelaufen ist.Levinger hat nun in seinem Buche auch diese Umstände nicht erwähnt undbei <strong>der</strong> Gefäß-Skizze auf Seite 52 und 77 die <strong>im</strong> Zusammenhang mit <strong>der</strong>-50-


Blutversorgung des Gehirnes bedeutungsvollen Arterien <strong>der</strong> tiefenNackenmuskulatur weggelassen und ebenso die anastomotischenVerbindungen mit den an<strong>der</strong>en Gefäß-Strängen nicht eingezeichnet.Außerdem hat er mit einer liegend dargestellten Gefäß-Skizze inVerbindung mit <strong>der</strong> Nichtangabe <strong>der</strong> tiefen Nackenarterien zu <strong>im</strong>plizierenversucht, daß nach <strong>der</strong> Halsschlaga<strong>der</strong>-Durchtrennung das Blut aus demkopfseitigen Ende dieser Gefäße austrete und so zu einer raschenAusblutung des Gehirnes beitragen würde . Damit wird aber übergangen, daßdie Anastomosen aus <strong>der</strong> tiefen Nackenarterie und <strong>der</strong> ebenfalls unverletztenWirbelkörper-Arterie, unterstützt durch den orthostatischen Druck des nochfunktionierenden Kreislaufsystems, unverän<strong>der</strong>t eine ausreichendeBlutversorgung des Gehirnes verursachen und erst mit dem Auslaufen desletzten Blutstropfens <strong>im</strong> Sinne eines Überlaufens die Versorgung desKopfinneren unzureichend wird und eine Bewußtlosigkeit mitSchmerzfreiheit des <strong>Tiere</strong>s eintritt . Dieser Vorgang dauert nach allgemeinerErfahrung mehrere Minuten, wobei Angaben bis zu 14 Minuten existieren.Die unterschiedlichen Zeitangaben sind auf die verschiedenen Kriterienzurückzuführen, ob man die Reaktionen des Körpers als Maßstab n<strong>im</strong>mt,den Cornealreflex, das Kreislaufsystem o<strong>der</strong> das Aufhören des Blutens ausden Gefäßenden o<strong>der</strong> des Herzschlages.Sachunkenntnis?Weiterhin wird mit einer nicht nachvollziehbaren physiologischenSchlußfolgerung aus dem `Verschwinden <strong>der</strong> Cornealreflexe und <strong>der</strong>Muskelkontraktionen' eine rasche Bewußtlosigkeit des <strong>Tiere</strong>s zu<strong>im</strong>plizieren versucht. Sie werden als ein `sofort o<strong>der</strong> nach einigenSekunden' eintreten<strong>der</strong> Vorgang so dargestellt, als ob diesem Phänomeneine Aussage über die Gehirndurchblutung und damit über denBewußtseinszustand und die Schmerzempfindung des geschächteten <strong>Tiere</strong>szukäme. Beides ist aus verschiedenen physiologischen Gründen jedochnicht <strong>der</strong> Fall.Eine ähnliche unzutreffende Situationsbeurteilung ist <strong>der</strong> angegebeneZusammenhang von EEG-Verän<strong>der</strong>ungen mit <strong>der</strong> Hirndurchblutung und <strong>der</strong>Schmerzlosigkeit. <strong>Das</strong> EEG hat we<strong>der</strong> eine verbindliche Aussage über dieGehirndurchblutung noch über den Bewußtseinszustand noch über dieSchmerzfähigkeit. [n dem auf Seite 175 angeführten Gutachten <strong>der</strong>Tierärztlichen Hochschule Hannover wird von Prof.Dr.Dr. W.Schulzefestgestellt :-51-


`Für die Frage nach Schmerz und Bewußtsein nach dem Schächtschnittgibt es keine sicheren Beweise o<strong>der</strong> Antworten, da es keine sichereKorrelation zwischen EEG, EKG wie auch Anstieg <strong>der</strong> Herzaktionenund dem Schmerzempfinden gibt :'Die auf Seite 170 angeführte Stellungnahme von Prof .Dr.Dr. F.Ellendorf desInstitutes für Kleintierzucht in Celle besagt : Die Anwesenheit von EEGo<strong>der</strong> Evoked Potentials (EVP"s) alleine sagt nichts über dasVorhandensein von Schmerzperzeption . Diese Aussage begründet sichdarauf, daß auch unter einer Narkose-Situation, die zum Erlöschen <strong>der</strong>Schmerzperzeption führt, EEG und EVP's erhalten bleiben.'Man braucht sich nur in <strong>der</strong> Medizin etwas umzusehen und kann feststellen,daß auch be<strong>im</strong> Menschen (z .B. Unfallopfer) <strong>der</strong> Kreislauf monatelangerhalten sein kann, das EEG erhebliche Verän<strong>der</strong>ungen bis zumweitgehenden Ausfall i .S . eines Gehirntodes erkennen läßt, doch dieGesamtfunktion des Organismus, seine Schmerzreaktionen und an<strong>der</strong>eFunktionen des vegetativen Nervensystems erhalten bleiben, selbst bis zumAustragen einer bestehenden Schwangerschaft und regelrechten Gebärenseines lebenden Kindes möglich sind . Unter diesen bekannten Umständenkann den angeführten medizinischen `Fakteninterpretationen' zugunsteneines betäubungslosen Schlacht-Schächtens wohl keine Aussagefähigkeitbeigemessen werden.Man könnte annehmen, daß seitens des Buch-Autors ein anatomischphysiologischerIrrtum vorläge. Doch das Fehlen gehirnversorgen<strong>der</strong>Blutgefäße und Anastomosierungen, die sonst sachlich einwandfreienan<strong>der</strong>en Abbildungen, die korrekte Interpretation von für die Kernfragenunbedeutenden medizinischen Aspekten sowie die Vergleichsmöglichkeitmit Anatomie-Lehrbüchern machen diese Annahme bei einem tierexper<strong>im</strong>entellversierten Tiermediziner nicht sehr wahrscheinlich.AblenkungsmanöverDer Inhalt des auf Seite 191 abgebildeten Briefes von Levinger an diejüdische Gemeinde Frankfurt, daß <strong>der</strong> Oberrabbiner von Israel, I .M. Lau`wie<strong>der</strong> bestätigt habe, daß die jüdische Gesetzgebung das Betäuben des<strong>Tiere</strong>s vor dem Schächten verbiete und jede For<strong>der</strong>ung nachBetäubung vor dem Schächten wi<strong>der</strong>spräche dem Prinzip <strong>der</strong>Religionsfreiheit', lenkt vom Wesentlichen ab und <strong>im</strong>pliziert unbe-rechtigteAnschuldigungen. Es geht we<strong>der</strong> darum, in die jüdische Gesetzgebungeinzugreifen noch persönliche Glaubensauffassungen beeinflussen zuwollen. Dem Oberrabbiner Lau und dem Rabbiner Levinger dürfte sicher-52-


die erwähnte Stellungnahme des Deutschen Bundesrates bekannt sein, <strong>der</strong>das Schächten als `religiöse Grundhaltung' einstuft nicht aber als rituelleHandlung, die unter den Schutz des Art . 4 GG fällt. Es geht darum, daß allein unserem Lande lebenden Bürger unsere Gesetzgebung respektieren, wiees in jedem an<strong>der</strong>em Land unserer Welt selbstverständlich ist. Überall hörtdie Religionsfreiheit dort auf, wo gegen Landesgesetze verstoßen o<strong>der</strong> diepersönliche Integrität an<strong>der</strong>er Bürger des Landes beeinträchtigt wird.Es bleibt jedem Religionsangehörigen unbenommen, eigene Auffassungenzu haben, jedoch sind persönliche Ansichten, Interpretationen o<strong>der</strong>Glaubensüberzeugungen sowie Stellungnahmen religiöser Zusammenschlüsseauf regionaler o<strong>der</strong> nationaler Ebene für diese unsere Gesetzesfor<strong>der</strong>ungeiner 'zwingenden Religionsvorschrift' nicht ausreichend . Solcheund ähnliche Aussagen und Anschuldigungen gehen zielstrebig amKernpunkt vorbei und sind kaum geeignet, Vertrauen. Verständnis undGlaubwürdigkeit zu vermitteln.Medizinische Beurteilung des BlutentzugesAus medizinischer Sicht wäre ergänzend noch anzuführen, daß dasSchächten keineswegs zum Ausbluten führt . In den Organen, den Gefäßen,den Muskeln, den Gewebehohlräumen und <strong>im</strong> Interstitialgewebe verbleibenmindestens '/a <strong>der</strong> gesamten Blutmenge, das sind bei einem Rind 6-8 Liter.Verschiedene Autoren sprechen von einem größeren Rest bis zur Hälfte <strong>der</strong>gesamten Blutmenge.Außerdem wurde vielfach nachgewiesen, daß bezüglich des verbleibendenBlutes <strong>im</strong> Körper zwischen einem betäubt o<strong>der</strong> unbetäubt geschächtetenTier keine Unterschiede bestehen. Es ist also eine aufrecht erhalteneIllusion, daß <strong>der</strong> Religionsangehörige be<strong>im</strong> Fleischverzehr eines unbetäubtgeschächteten <strong>Tiere</strong>s kein Tierblut zu sich nähme.Auch die Zubereitungsvorschriften, das Fleisch zu salzen, zu wässern o<strong>der</strong>über einem Feuer zu erhitzen, lösen das Problem nicht . Man kann sogarsagen, daß es eine Umgehung dieses Verbotes darstellt . Denn das Blut ist<strong>im</strong>mer noch vorhanden, wenn auch nicht mehr in erkennbarer flüssigerForm und wird zu sich genommen . Diese bekannten Umstände veranlaßtenden jüdischen Philosophen Leon Pick, sie als effektives Verbot desFleischverzehrs auszulegen .- 53 -


Fleisch-GenußAn sich sind die kultur- und religionsgeschichtlichen Ausführungen über dieHerkunft des Schächtens und die Entstehung des Talmud ebenso wie dieanatomisch-physiologischen Rechtfertigungsversuche höchstens vonerläutern<strong>der</strong> Bedeutung . Unsere Gesetze for<strong>der</strong>n für das betäubungsloseSchächten den Nachweis <strong>der</strong> `zwingenden Religionsvorschrift' . <strong>Das</strong>Bundesverwaltungsgericht hält eine `individuelle Glaubensüberzeugungvom Bestehen eines solchen Gebotes für nicht ausreichend' und for<strong>der</strong>t einejeweilige Überprüfung des Einzelfalles . Es verweist darauf, daß man Fleischnicht essen muß!Der Religionsgrün<strong>der</strong> Mose geht noch weiter und erläutert <strong>im</strong> 1 . Mose,Genesis, die Worte Gottes über die Ernährung des Menschen, warum er aufdas Fleisch als Nahrung verzichten soll, was bereits ausführlich dargelegtwurde.Niemand ist also gezwungen, Fleisch zu essen. Es handelt sich <strong>im</strong>mer umeine persönliche Entscheidung ohne Notwendigkeit, mit <strong>der</strong> darüber hinausgegen die Religionsanweisungen verstoßen wird.Der gefor<strong>der</strong>te Nachweis über das Bestehen einer Religionsvorschrift zumbetäubungslosen Schlacht-Schächten konnte bisher nicht erbracht werdenund wird auch nicht erbracht werden können . Selbst <strong>der</strong> Rabbiner Levingerführt in seinem erwähnten Buche auf den Seiten 121 und 129 aus, `es seirichtig, daß we<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Bibel noch <strong>im</strong> Talmud ein solches Verbot zufinden ist!'Gesetzesvollzug?Damit wäre die Rechtssituation in unserem Lande aus <strong>der</strong> Sicht <strong>der</strong> Schächt-Problematik abschließend geklärt und weitere Erörterungen eigentlichunnötig. Um so erstaunlicher sind deshalb die Anweisungen des Bundes-Landwirtschafts-Ministeriums an die Län<strong>der</strong>-Ministerien, die Anträge <strong>der</strong>mosaischen Religionsangehörigen zu genehmigen . Die `Län<strong>der</strong> seien <strong>der</strong>Auffassung, <strong>der</strong> gesetzliche Nachweis wäre durch vorliegende Aussagenerbracht!'Bundes-Landwirtschaftsminister Ignaz Kiechle begründete seine Entscheidungüber das Bestehen einer `solchen Religionsvorschrift zumbetäubungslosen Schächten' mit einem Schreiben des Landesrabbiners vonHessen, Prof.Dr. Roth <strong>im</strong> Auftrag des Zentralrates <strong>der</strong> Juden in Deutschland-54-


an ihn aus dem Jahre 1982 . Darin sagte <strong>der</strong> Rabbiner unter Berufung aufeine nicht näher bezeichnete Rabbinerkonferenz in einer fünfzeiligenStellungnahme aus, `daß das rituelle Schächten <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> nicht <strong>im</strong>Zustand <strong>der</strong> Betäubung vorgenommen werden dürfe .' Eine Begründungfür diese seine Meinung wird ebenso wenig angeführt wie eine Stelle in <strong>der</strong>Religionsvorschrift, die das verbieten würde.Auf Anfrage führte BM Kiechle in seiner Antwort vom 8 .6.89 421-3524-1/1aus, daß es sich bei dem Schreiben um eine persönliche Mitteilung an ihnhandele, <strong>der</strong>en Inhalt nicht zur Bekanntgabe an die Öffentlichkeit best<strong>im</strong>mtsei. Diese ungewöhnliche Diskretion wurde nicht einmal vom Briefschreibergefor<strong>der</strong>t. Wenn die Stellungnahme des Rabbiners Roth in seinem Schreibenfür solche weitreichenden Entscheidungen in öffentlich-rechtlichenAngelegenheiten ausschlaggebend herangezogen wird, besteht Anspruch aufBekanntgabe dieses Inhaltes . Handelt es sich aber um ein persönlichesSchreiben an Herrn Ignaz Kiechle als Privatperson, kann es nicht alsGrundlage für diese Rechtsentscheidung herangezogen werden . SolcheGehe<strong>im</strong>haltung von Rechtsentscheidungsgründen bei <strong>der</strong> eindeu-tigenGesetzeslage verstärkt den Verdacht, daß die darin enthaltenen"Ausführungen zur Frage <strong>der</strong> Religionsvorschrift wie auch die darausgezogenen Folgerungen we<strong>der</strong> sachlich zutreffend noch rechtlich tragfähigsind.Ausdruck einer eigenartigen Rechtsauffassung ist die Antwort des BerlinerSenators für Gesundheit, Peter Luther, auf eine kleine Anfrage zumGenehmigungsverfahren in Sachen betäubungsloses Schächten : `<strong>Das</strong>sogenannte (!) Schächten werde auch auf Grund geschichtlicherVerpflichtungen in <strong>der</strong> Hauptstadt geduldet . Es gäbe für orthodoxeJuden zwingende religiösen Vorschriften zum Schächten!' <strong>Das</strong>Hessische Ministerium für Frauen, Arbeit und Sozialordnung rechtfertigt dieerteilten Ausnahmegenehmigungen mit Schreiben vom 30 .9.95 VBI-19c20/07 a und vom 10 .1 .96 BVI-19c 20/07a Dr . Müller weitgehendinhaltsgleich wie folgt : `Der Entscheidung, weiterhin in HessenAusnahmegenehmigungen für das Schächten nach jüdischem Ritus zuerteilen, (gemeint ist das betäubungslose Schlacht-Schächten <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong>,d .V .) liegen die ausschließlich verbindlichen Aussagen offiziellerjüdischer Institutionen, Zentralrat <strong>der</strong> Juden und Landesverband <strong>der</strong>jüdischen Gemeinden Hessen zugrunde . (siehe das vorher erwähnteSchreiben des Rabbiners Levinger an die jüdische Gemeinde Frankfurt,d.V .) Die Nachweise <strong>der</strong> Betäubungsvorschriften be<strong>im</strong> Schächten nachjüdischem Ritus (gemeint ist hier das Verbot <strong>der</strong> Betäubung <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> vor-55-


dem Schlacht-Schächten, d.V .) finden sich in <strong>der</strong> `Halacha', <strong>der</strong>`Fortentwicklung <strong>der</strong> Religionsfragen, die schwerpunktmäßig <strong>im</strong>`Schulchan-Aruch' nie<strong>der</strong>gelegt sind. Des weiteren sei zum besserenVerständnis ein Buch von J .M. Levinger `Schechita in the Light of theYear 2000' empfohlen. Die Frage (des betäubungslosen Schächtens, d.V.)ist für Hessen abschließend geklärt! so Frau Dr. Müller <strong>im</strong> Auftrag <strong>der</strong>Staatsministerin in Stolterfoht . So einfach ist das!Offensichtlich ist <strong>der</strong> Frau Minister das Gerichtsurteil desBundesverwaltungsgerichtes über die persönliche Glaubensüberzeugung alsunzureichen<strong>der</strong> Nachweis <strong>der</strong> `zwingenden Vorschrift' nicht bekannt. Siehätte sich aber ohne Schwierigkeiten vom Hessischen Justizministeriumüber die aktuelle Rechtssituation unterrichten lassen können, das mitSchreiben vom 19 .1 .96 3133-I1/3-1375/95 ausdrücklich darauf verweist.Solche Begründungen für getroffene Entscheidungen bewirken be<strong>im</strong> Bürgerdie Überlegungen, was unseren verantwortlichen Behördenvertre-tern alslegit<strong>im</strong>ierte Repräsentanten des Volkes und Hüter <strong>der</strong> Rechtsordnung `zumbesseren Verständnis' einerseits unserer Gesetze und an<strong>der</strong>erseits des`Volkswillens' empfohlen werden soll!?Wie die zuständigen Behörden unserer Nachbarlän<strong>der</strong> solche Tötungsmethoden<strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> <strong>im</strong> XX . Jahrhun<strong>der</strong>t beurteilen und For<strong>der</strong>ungen nachbetäubungslosem Schächten bewerten, geht daraus hervor, daß in vieleneuropäischen Län<strong>der</strong>n schon seit Jahrzehnten das betäubungslose Schlacht-Schächten verboten wurde . Jüngst erteilte die Belgische Regierung denbeiden Schächt-Großschlachthöfen in Gembloux und in Mouscron zunächstnur eine befristete Betriebsgenehmigung mit <strong>der</strong> Auflage, daß alle <strong>Tiere</strong> vordem Schächten betäubt werden!SchlußbemerkungIn unserem Lande führten die christlichen Religionsgrundsätze <strong>der</strong>Mitgeschöpflichkeit, Barmherzigkeit und Liebe sowie Achtung vor demLeben <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> zu den gegenwärtigen Gesetzen.Die Abwehr philosophischer, religiöser o<strong>der</strong> weltanschaulicher Fremdeinflüsse,die diesen Moralvorstellungen entgegenstehen sowie unserenLebensstil und die Gesetzgebung verän<strong>der</strong>n wollen, ist das legit<strong>im</strong>e undlegale Recht jedes Bürgers unserer Gesellschaft.-56-


Eine vorübergehende o<strong>der</strong> dauernde Ansiedlung von Bürgern aus an<strong>der</strong>enKulturen o<strong>der</strong> mit an<strong>der</strong>er Religionsauffassung in unserem Lande kann nichtautomatisch eine Än<strong>der</strong>ung unserer Rechtsanwendung o<strong>der</strong> gar unsererGesetze zur Folge haben. Überall in <strong>der</strong> Welt und in jedem Staate müssensich die Zugewan<strong>der</strong>ten nach den bestehenden Landesgesetzen undRechtsnormen richten - nicht umgekehrt.-57-


Anhang-58-


Jüdische St<strong>im</strong>men zum betäubungslosen SchächtenRabbiner Dr. William RubensIn seiner Schrift `Der alte und <strong>der</strong> neue Glaube <strong>im</strong> Judentum', Zürich - 1878,, . .. Über die Art, wie ein Tier, dessen Fleisch gegessen werden soll, zu tötensei, enthält das mosaische Gesetzbuch nicht die geringste Vorschrift.Dagegen finden wir eine Anzahl Schlachtvorschriften <strong>im</strong> Talmud . Diewesentlichen <strong>der</strong>selben sind folgende:Die Tötung des <strong>Tiere</strong>s darf nur vermittelst eines Schnittes in Lufto<strong>der</strong>Speiseröhre geschehenEs darf während dieser Prozedur keine Pause gemacht werdenEs darf nicht gehackt, son<strong>der</strong>n muß hin- und hergefahren werden<strong>Das</strong> Schlachtinstrument darf nicht bedeckt sein und darfkeine Scharte enthalten.Es gehört wenig Scharfsinn dazu, um zu finden, daß diesen Schlachtnormenlediglich eine antitierquälerische Tendenz zu Grunde liegt. <strong>Das</strong> Tier soll aufmöglichst schonende und am wenigsten grausamste Art getötet werden.So aufgefaßt wären die Schlachtgebote nicht nur vernünftig, son<strong>der</strong>n siewürden auch <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> Schlachtmaske kein Hin<strong>der</strong>nisentgegensetzen. Denn da sie nichts an<strong>der</strong>es bezwecken, als eine humaneTötung des <strong>Tiere</strong>s, so ist es klar, daß sie sich gerne durch eine nochschmerzlosere Schlachtmethode ersetzen lassen.Allein wie an vielen an<strong>der</strong>en biblischen Gesetzen und rabbinischenVorschriften, so bewährt sich auch an dem Schlachtgesetz das Wort:`Vernunft wird Unsinn, Wahrheit Plage.'Anstatt solche Gesetze rationell aufzufassen, nach ihrer Begründung zuforschen und die praktischen Konsequenzen zu ziehen, wurden sie mystischaufgefaßt; man wagte kaum, über die vernünftige Begründung theoretischeErörterungen anzustellen, aus Angst, es möchte jemand die praktischeKonsequenz ziehen . `Es ist nicht erlaubt' sagt <strong>der</strong> Talmud, `nach Gründen<strong>der</strong> Gesetze zu forschen . Denn bei zwei Geboten gibt die Bibel den Grundan (Deut.17, 16. 17.), und <strong>der</strong> weiseste <strong>der</strong> Menschen, Salomo, wurde-59-


dadurch irregeführt, weil er glaubte, er habe jene Eventualitäten bei sichnicht zu befürchten .'So wurden nun auch die Schächtvorschriften ihres rationalen Charaktersentkleidet und zu gehe<strong>im</strong>nisvollen Satzungen gestempelt . `Was kann Gottdaran liegen', heißt es <strong>im</strong> Talmud, `ob wir das Tier durch einen Nackeno<strong>der</strong>Halsschnitt töten? Es sind aber solche Gesetze königlicheMachtgebote, über welche zu grübeln uns kein Recht zusteht .'Also weg von hier, armselige Vernunft ; hier ist kein Feld für deineSyllogismen.Es ist kein Zweifel, daß jene Schächtvorschriften ursprünglich nichtbeabsichtigten, den Genuß eines <strong>Tiere</strong>s, bei dem diese Vorschriften nichtbeachtet wurden, zu untersagen . Da aber, wo bemerkt, <strong>der</strong> Vernunft insolchen fragen kein Votum eingeräumt wurde und die Tendenz <strong>der</strong>Verschärfung und Häufung <strong>der</strong> Ge- und Verbote in den späteren Zeitenvorherrschte, so wurden die Schächtvorschriften dahin aufgefaßt, daß dieNichtbeachtung einer <strong>der</strong>selben das Tier für den Genuß <strong>der</strong> Israelitenunmöglich machte.Aber, wird man fragen, wie konnten die Schächtgesetze für göttliche Gebotegehalten werden, da doch in <strong>der</strong> ganzen Bibel sich kein Jota darüber findet?Geduld Leser; für was wäre denn die rabbinische Gelehrsamkeit da, wennsie nicht die Kunst verstände, durch gewisse - allerdings entsetzliche undhaarsträubende - Interpretationskünste in <strong>der</strong> Bibel alles zu finden, was mandarin sucht ? ----Es muß noch als eine natürliche biblische Begründung angesehen werden,wenn <strong>der</strong> Talmud meint : <strong>Das</strong> Wort `du sollst schlachten, wie ich dirbefohlen habe' (Deut. 12, 23 .) läßt schließen, daß dem Moses die Art desSchlachtens mündlich befohlen wurde, wie denn <strong>der</strong> Talmud überhauptneben dem geschriebenen Gesetz ein mündlich überliefertes Gesetzann<strong>im</strong>mt, das von Moses dem Josuah, von diesem den Ältesten, von diesenden Propheten usw . überliefert wurde . Daß diese Tradition eine Fiktion ist,ist offenbar und wurde von den hervorragendsten Talmudkennern bereitshinlänglich dargetan . Nicht min<strong>der</strong> klar ist es, daß jenes Wort `wie ich dirbefohlen' einen ganz an<strong>der</strong>en Sinn hat. Im vorhergehenden Abschnittnämlich wird gesagt, daß in Zukunft nicht mehr an allen Orten geopfertwerden darf, son<strong>der</strong>n nur in Jerusalem. Da aber bisher <strong>der</strong> Brauch bestandenhatte, jedes geschlachtete Tier als Opfertier anzusehen und einen Teil davon-60-


zu opfern, dieser Brauch aber mit jener Reform (welche sicherlich eineReduktion <strong>der</strong> den Propheten verhaßten blutigen Opfer bezweckte) nichtvereinbar war, da doch nicht Je<strong>der</strong>, <strong>der</strong> Fleisch essen wollte, sein Böckleino<strong>der</strong> Schaf nach Jerusalem bringen konnte, so sagt V . 15: `Jedoch, ganznach dem Gelüste deiner Seele magst du schlachten und Fleisch essen usw .,d.h .: Es ist erlaubt, überall ein Tier zum Privatgebrauch zu schlachten, nurwenn du opfern willst, mußt du es in Jerusalem tun, und auf diesen Versbezieht sich das `wie ich dir befohlen' offenbar zurück ."Rabbiner Dr. Leopold Steinin seinem Artikel `Rabbinisch - theologisches Gutachten über dasSchächten', erschienen in <strong>der</strong> Israelitischen Gemeinde- und Familienzeitung'Nummer 1, 1880.„Die Satzung, ein Tier, dessen Fleisch gegessen werden soll, zu schächten,hat durchaus keine Begründung in <strong>der</strong> Bibel . Es ist <strong>im</strong> mosaischen Gesetzekeine Spur zu finden, daß das Töten eines zum Genusse erlaubten <strong>Tiere</strong>svermittelst eines nach zahlreichen strengen Regeln auszuführendenSchnittes in den Hals (Schächten, Schechita) zu geschehen habe o<strong>der</strong> gar,daß ein Tier, bei dem diese Handlung überhaupt o<strong>der</strong> nur eine <strong>der</strong> dabeiüblichen Observanzen unterlassen wurde, zum Genusse verboten sei.Die Opfertiere wurden allerdings, um das Blut zum Sprengen an den Altarzu empfangen, durch `Schechita' getötet, welche Bezeichnung deshalb auchausdrücklich in den bezüglichen Schriftstellen gebraucht wird . Dieser Grundfällt für das profane Leben hinweg ; hier stellt uns daher das mosaischeGesetz die Art <strong>der</strong> Tötung völlig frei und wird deshalb - ein Umstand, <strong>der</strong>hier von beson<strong>der</strong>er Bedeutung ist - dort, wo des profanen SchlachtensErwähnung geschieht, nicht <strong>der</strong> Ausdruck `Schachat' gebraucht, wie bei denOpfern, son<strong>der</strong>n `Sabach', was die Handlung des Schlachtens überhauptbedeutet, ohne nähere Bezeichnung <strong>der</strong> Tötungsweise . Dem Talmud fällt esdaher auch schwer, die Vorschrift des Schächtens auch nur <strong>im</strong> allgemeinendurch irgend einen Schriftvers, wenn auch bloß andeutungsweise, zubeweisen. Allerlei Ansichten treten hier auf, die zuweilen ans Lächerlichestreifen. So z .B. meint ein Rabbi : `Es heißt wesabchata (du sollstschlachten) ; dieses Wort sei zu lesen : sah - chata : wo das Blut strömt, daschneide hinein .' - Risum teneatis! - Als Hauptbeweis wird die Schriftstellefestgehalten: `Und du sollst schlachten von deinem Rind und Kleinvieh, wieich dir geboten habe' (5 . M. 12, 21) . Da nun die Art des Schlachtens <strong>im</strong>Pentateuch nirgends best<strong>im</strong>mt wird, so ist daraus zu entnehmen - meint <strong>der</strong>Talmud - daß die bezüglichen Vorschriften von Gott dem Moses mündlichmitgeteilt worden seien .-61 -


Hier wird dem einfachen Wortsinne Zwang angetan, um zahllose Satzungenin das religionsgesetzliche Leben willkürlich einzuführen, wovon dasBibelwort keine Ahnung hat. Auch die jüdischen Schrifterklärer sehen es(dem vernünftigen Grundsatz gemäß: `Der Schriftvers muß nach seinemnatürlichen Sinne genommen werden,' Talm . Tract. Sabb. 63 a) gar wohlein, daß die angeführte talmudische Auslegung bezüglich des Schächtensdem natürlichen Schriftsinn nicht entspreche. Allein <strong>der</strong> Talmud hat seineAnhänger an den Glauben gewöhnt, daß neben dem natürlichen,vernünftigen Schriftsinne, <strong>der</strong> offen zu Tage liegt, noch ein zweiter in <strong>der</strong>Tiefe einhergehe, den die mündliche Deutung gebe - und wie unvernünftigist oft dieser!Wir führen von den Kommentaren nur den angesehenen mittelalterlichenSchriftgelehrten Nachmanides (vulgo : Ramban) auf, <strong>der</strong> den Vers, um inmöglichstem Einklang mit dem Talmud zu bleiben, also n<strong>im</strong>mt: `Du sollstschlachten - nämlich <strong>im</strong> profanen Leben - wie ich dir geboten habe bei denOpfern, durch den Schnitt in den Hals .' <strong>Das</strong> nennen wir sich gut aus <strong>der</strong>Schlinge ziehen; allein es ist dennoch we<strong>der</strong> die Wahrheit, noch st<strong>im</strong>mt esmit <strong>der</strong> Deutung <strong>der</strong> Rabbiner überein.Die Sache liegt aber klar also. Der Talmud führt die betreffende Stelle in <strong>der</strong>ihm diensamen Weise abgekürzt auf : `Du sollst schlachten, wie ich dirgeboten habe .' Allein gerade die dazwischen liegenden Worte : `Von deinemRind und Kleinvieh, welches <strong>der</strong> Ewige dir gegeben,' lassen über denwahren Sinn <strong>der</strong> Stelle keinem Zweifel Raum . Jenes, `wie ich dir gebotenhabe', bezieht sich nämlich auf die Vorschriften, welche <strong>im</strong> Gesetzean<strong>der</strong>wärts über die zum Genusse erlaubten Tiergattungen vorkommen,<strong>der</strong>en zahlreichste Klasse Rind und Schaf (auch Ziege) bilden, und die <strong>im</strong>nächsten Verse noch durch die erlaubten Gattungen vom Wilde ergänztwerden.Wie wäre es auch möglich, anzunehmen, Gott habe lediglich bei diesemGesetze so nachdrücklich <strong>der</strong> mündlichen Lehre gedacht? Warum fragenwir, geschieht die Erwähnung dieses Ausdrucks nicht auch an<strong>der</strong>wärts beiden vielen Gesetzen des Pentateuch, <strong>der</strong>en belastende Hinzufügungen <strong>der</strong>Talmud unter <strong>der</strong> Flagge <strong>der</strong> Überlieferung in das religionsgesetzlicheLeben einführte?-62-


Mag daher das Schächten auf ein jahrhun<strong>der</strong>te altes Herkommen sichstützen, mosaisch ist es nicht geboten, und noch weniger ist es religiösmotiviert, daß das Fleisch eines <strong>Tiere</strong>s, da auf eine an<strong>der</strong>e Weise getötetworden, dem Israeliten zum Genusse verboten und dem Aase gleich zuachten sei.<strong>Das</strong> Schächten ist eine von den Satzungen, die das jüdische Leben sodrückend erschweren, die den Israeliten von einem innigeren geselligenUmgange mit Nichtjuden ausschließen, und darauf war es in früheren Zeitenabgesehen, beson<strong>der</strong>s mit den Speisegesetzen, was <strong>im</strong> Talmud deutlichausgesprochen ist (Tract . Sabb. 17 b).Eine neue Zeit ist mit Gott gekommen . Die Gegenwart bringt den Israelitenin tausendfache Beziehung zur nichtisraelitischen Welt . Wer sollte sichdessen nicht freuen? Annäherung <strong>der</strong> Menschen und Völker ist die Devise<strong>der</strong> Zeit."Allgemeine Zeitung des JudentumsAus einem Artikel über das Schächten, 1900, Blatt 269, - anonym -Wer sich allein auf den Standpunkt des Tierschutzes stellt, wird unbedingtzugeben müssen, daß das Schächten keine ideale Tötungsart ist, und daßsich viele Juden in ihrem tierfreundlichem Gewissen sicher erleichtertfühlen würden, wenn die vorherige Betäubung gestattet würde!'Rabbiner Dr . J. SternButtenhausen DE . in „Zeitbewegende Fragen”, Leipzig, 1883:„Der jüdische Schlachtritus o<strong>der</strong> das Schächten mit seinen Konsequenzengehört zu denjenigen rabbinischen Observanzen, welche sich als sozialeScheidewand zwischen Juden und Christen in mannigfacher Hinsicht höchstnachteilig fühlbar machen und welche dem Judentum den Stempel einerReligionsgenossenschaft aufprägen, die dem Kulturleben <strong>der</strong> Gegenwartfremd gegenüber steht, weil sie sich in einer nach Ort und Zeit entlegenenZone he<strong>im</strong>isch fühlt . Es ist des Judentums unwürdig, daß in allen seinenverschiedenen Glaubensrichtungen das Banner <strong>der</strong> Humanität hochhält, mitHartnäckigkeit eine Einrichtung beizubehalten, welche so grell gegen-63-


die Humanität verstößt und welcher <strong>im</strong> Grunde eine wahrhaft religiöseSeite nicht abzugewinnen ist, wie denn <strong>der</strong> Talmud selbst gesteht : „Wasliegt Gott daran, ob wir so o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>s Schlachten .”Unwürdig ist es auch <strong>der</strong> Juden, welche auf den verschiedenen Gebieten desKulturlebens als Pioniere des Fortschrittes sich hervortun, in Bezug auf dasSchächten einer starren Stabilität zu huldigen. Möchten daher auch hier dieJuden sich kräftig aufraffen und endlich einmal diesen religiösen Zopf, dasSchächten, mit entschlossener Hand abschneiden . Möchten sie überhauptaus ihrer mittelalterlichen Religionsverknöcherung zu jener religiösen Höhesich erheben, welche die Propheten des alten Bundes eingenommen haben,die unermüdlich lehrten und predigten, daß Gott nicht durch äußerlicheZeremonien verehrt sein will, son<strong>der</strong>n <strong>im</strong> Geiste und in <strong>der</strong> Wahrheit, durchDemut, Gerechtigkeit und Liebe.Wenn sich trotzdem die Anhänger des starren Rabbinismus auf dasSchächten kaprizieren, so hat die Gesetzgebung das Recht, ihnen zu sagen:Eine, nicht eine Konfession, son<strong>der</strong>n allenfalls eine Sekte repräsentierendeMin<strong>der</strong>heit ist nicht berechtigt, <strong>im</strong> Namen eines religiösen Prinzips, das sieselbst so auffallend Lügen straft, legislatorische Maßnahmen zu hemmen,welche die Humanität und <strong>der</strong> Geist <strong>der</strong> mo<strong>der</strong>nen Gesell-schafterheischt."Edgar LoewiAus seinen Ausführungen an <strong>der</strong> Tagung des Verbandes BadischerTierschutzvereine vom 17. Mai 1908 in Baden-Baden:„Mein Vorredner, <strong>der</strong> Herr Distriktsrabbiner Dr . B.Meyer aus Bühl, hatIhnen seine Auffassung <strong>der</strong> israelitischen Schlachtvorschriften vorgetragenund hat darin beson<strong>der</strong>s den Talmud als Begründung dieser aktuellenGesetze angeführt . Er stellte sich ihnen als Vertreter des Judentums vor undbehauptete, daß mit diesen Gesetzen das Judentum stehe und falle . -- Ich,verehrte Anwesende, bin auch ein Vertreter des Judentums, aber nicht desJudentums, das <strong>der</strong> Herr Rabbiner vor ihnen schil<strong>der</strong>te, son<strong>der</strong>n einesreinen, geistig reformierten, das <strong>im</strong> mo<strong>der</strong>nen Zusammenleben mit denan<strong>der</strong>sgläubigen Mitbrü<strong>der</strong>n seine Lebensaufgabe erblickt und zu erfüllenbereit steht.Mein Vater war Rabbiner, ein Zeit- und Kampfgenosse <strong>der</strong> Rabbiner undGelehrten von 1830-1860, die das Judentum geistig reformierten, die dieJuden aus geduldeten Mitbewohnern in gleichberechtigte Staatsbürger-64-


Deutschlands umzuwandeln bemüht waren . Mit ihm lebten und wirkten z .B.die Rabbiner Dr. Leopold Stein, Frankfurt - Dr . Aub, Mainz - Dr. Geiger,Berlin - Dr. Gabriel Riesner, <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> freien Reichsstadt Hamburgbe<strong>im</strong> deutschen Parlament in Frankfurt a .M. - Bertold Auerbach, und mitihnen sämtlich war er durch die Bande inniger Freundschaft undGesinnungsgenossenschaft verbunden.Diese Reformatoren des Judentums legten einen sehr geringen Wert auf dierituellen Speisegesetze, die in ihren Augen nur sanitäre und kl<strong>im</strong>atischeBegründung hatten, sie gingen von <strong>der</strong> Ansicht aus, nicht was in den Mundhineinginge, son<strong>der</strong>n was aus dem Munde herauskomme, sei beachtenswert.Mein Vater machte mich schon in früher Jugend auf die Schönheiten desTalmuds aufmerksam und erklärte mir oft den Unterschied zwischenTalmud, dem überlieferten Gesetz, und dem Pentateuch, dem geschriebenenGesetze.Eine Stelle des Talmuds war seine Lieblingsstelle, und deshalb sei es mirgestattet, sie ihnen, verehrte Anwesende, zu zitieren . Der Herr Rabbinerwird wohl die Güte haben, mich zu korrigieren, wenn ich wesentlich vomText variiere:„Zum weisen Rabbi Hillel, <strong>der</strong> zur Zeit Christi lebte und lehrte - er starb alsVorsitzen<strong>der</strong> des Hohen Rates etwa 10 n . Chr. - kam einst ein Heide un<strong>der</strong>bot sich, er wolle zum Judentum übertreten, falls ihm Hillel das Wesenund die Gebote <strong>der</strong> jüdischen Religion in <strong>der</strong> Zeit, in welcher er auf einemFuße stehen könne, darlegen und klarmachen könne. Hillel machte ihndarauf aufmerksam, daß das Judentum sich prinzipiell je<strong>der</strong> Proselytenmachereienthalte, weil jede Religion darauf hinaus ginge, die Menschenbesser und edler zu machen, jedoch könne und wolle er seiner Bitte umBelehrung willfahren.Also höre mein Sohn und beherzige meine Worte : „Was dir unangenehmist, das tue auch an<strong>der</strong>en nicht”, das ist das Hauptgebot, alles an<strong>der</strong>e nurAusführung desselben, und die Gesetze Moses und des Pentateuchs sinddarin enthalten . - "Von Schächten o<strong>der</strong> irgend einem Speisegesetz erwähnte <strong>der</strong> weisesteLehrer Israels kein Wort. Nach Hillel, <strong>der</strong> einer <strong>der</strong> Hauptverfasser desTalmuds war, und so geringen Wert auf die jüdischen Speisevorschriftenlegte, geht klar hervor, wie unrichtig und unlogisch die Behauptung jener-65-


Orthodoxen ist, die <strong>der</strong> Welt das irrige Märchen aufzwingen möchten : dasJudentum stünde und falle mit dem Schächten . - Nein, das Judentum kannund wird ohne Schächten fortleben . - Mein Vorredner hat das alte Testamentmehrfach angeführt und wollte ihnen daraus beweisen, daß das Schächteneine religiöse Begründung habe und schon seines ehrwürdigen Alters wegenbeibehalten werden müsse. - Meine verehrten Anwesenden, wenn alles, wasalt ist, beibehalten werden müßte, wo käme da <strong>der</strong> Fortschritt zur Geltung? -Meine Ansicht ist dem ganz entgegengesetzt und ist auch biblischenUrsprungs, allerdings neutestamentarischen:„Prüfet alles und das Beste behaltet . "(Es folgt eine Aufzählung verschiedener mosaischer Gesetze, die vomJudentum nicht mehr befolgt werden)- Wenn also diese und an<strong>der</strong>e in gleicher Weise offenbarten Gesetze <strong>im</strong>Laufe <strong>der</strong> jahrtausende <strong>der</strong> jüdischen Volksexistenz als unzeitgemäß undveraltet o<strong>der</strong> unausführbar beiseite gesetzt wurden, mit welchem Rechtekann die Behauptung aufgestellt werden, daß das betäubungslose Schlachten<strong>der</strong> <strong>Tiere</strong>, trotzdem es eine grausame Tierquälerei ist, und unseren heutigenGefühlen unerträglich erscheint, müsse hochheilig festgehalten werden,umsomehr, nachdem ich trotz eifrigen Suchens keine Erwähnung desSchächtgebots in den fünf Büchern Moses finden konnte . - <strong>Das</strong> rituelleSchlachten <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> ist wahrscheinlich <strong>im</strong> Altertum die humanste undschnellste Tötungsart gewesen, und wahrscheinlich wurden bei an<strong>der</strong>enVölkern die <strong>Tiere</strong> be<strong>im</strong> Schlachten noch mehr mißhandelt und gemartert;deshalb wurde jedenfalls das Schächten bei den Juden eingeführt. - <strong>Das</strong> waralso damals sehr human gedacht, außerdem war es eine hygienischeVerordnung, weil das lebende sowohl wie das getötete Tier genauuntersucht werden mußte, und be<strong>im</strong> Befund von Krankheit, Mißbildungusw., am <strong>Tiere</strong> <strong>der</strong> Genuß des Fleisches streng verboten war . Ferner ist einan<strong>der</strong>er Grund des rituellen Schlachtens in dem irrtümlich o<strong>der</strong> absichtlichzu streng aufgefaßten mosaischen Verbote des Blutgenusses zu erblicken,man nahm an, daß durch das Schächten dem <strong>Tiere</strong> das Blut am raschestenund sichersten entzogen werde, sodaß das Fleisch be<strong>im</strong> Genuß blutleer sei.- Gesetze, die vor Jahrzehnten eine Berechtigung hatten, müssen geän<strong>der</strong>to<strong>der</strong> abgeschafft werden, weil sie den Bedürfnissen nicht mehr entsprechen,nicht streng o<strong>der</strong> nicht human genug sind, und in einem Zeitalter, das sorasch fortschreitet, wollen denkende Menschen, die für ernst genommenwerden wollen, uns, die wir für humane Behandlung von Mensch und Tierwirken und kämpfen, mit <strong>der</strong> Behauptung entgegentreten, das-66-


etäubungslose Schächten <strong>der</strong> Schlachttiere sei unumgänglich notwendig,weil es religiöses Gebot sei, weil es seit Jahrtausenden ausgeübt werde, weilnach ihrer, aber von kompetenteren Autoritäten hun<strong>der</strong>t-, ja tausendmalgründlich wi<strong>der</strong>legten Ansicht, die schmerzloseste und schnellsteTötungsweise sei, weil das Verbot dieser Gepflogenheit ein Eingriff in dasden Juden von <strong>der</strong> Verfassung gewährte Recht <strong>der</strong> freien Religionsausübungsei - und endlich, weil die strenggläubigen Juden durch das Schächt-Verbotnolens volens zum Vegetarismus verurteilt würden ."Basler NachrichtenNr. 107 vom 23 . April 1888. Eine Leserzuschrift:„Gestatten Sie, <strong>im</strong> Anschluß an den Artikel in Nr. 105 Ihres Blattes, einemJuden ein kurzes Wort über die Schächtfrage vom Standpunkte des Kultusbetrachtet. Wie Ihr Korrespondent ganz richtig bemerkt, sind die Gelehrtendes Judentums selbst noch keineswegs darüber einig, daß das Schächten <strong>der</strong>Schlachttiere zu den unumgänglichen Attributen des israelitischen Kultusgehört. <strong>Das</strong> Ritual des Schächtens in <strong>der</strong> heute gebräuchlichen Form istrabbinischen Ursprungs, wie überhaupt die meisten <strong>der</strong>jenigen Zeremonien,welche den israelitischen Kultus einem An<strong>der</strong>sgläubigen als sehrabson<strong>der</strong>lich erscheinen lassen . Lei<strong>der</strong> steht nun wohl in keiner an<strong>der</strong>enKonfession <strong>der</strong> althergebrachte Buchstabenglaube in höherer Achtung, alsgerade in <strong>der</strong> jüdischen, und unsere orthodoxen Theologen haben es seitJahrhun<strong>der</strong>ten trefflich verstanden, reine Formfragen zu Kardinalspunkten<strong>der</strong> Religion aufzubauschen. Zu <strong>der</strong> sehr großen Anzahl dieser Zeremonienohne inneren Wert gehört auch das Schächten . Wenn irgend jemand,welcher <strong>der</strong> Frage unbefangen gegenüber steht, Gelegenheit hat, einmal<strong>der</strong> Prozedur, hauptsächlich be<strong>im</strong> Schächten des Großviehs, beizuwohnen,so muß er überzeugt werden, daß diese Abschlachtungsmethode miteiner großen Tierquälerei so lange verknüpft ist, als nicht vor demSchnitte die Betäubung erfolgt.Ich als Jude würde das Schächtverbot begrüßen, erstlich weil damit einerTierquälerei Einhalt geboten wäre, die für mich verwerflich ist, auch wennsie angeblich ad majorem dei gloriam verübt wird, und sodann weil damit ineinen <strong>der</strong> abson<strong>der</strong>lichen Gebräuche Bresche gelegt wäre, die uns von <strong>der</strong>rabbinischen Tradition als unantastbar vorgegeben werden, die aber vor <strong>der</strong>Kritik <strong>der</strong> Vernunft nicht bestehen können . Ich bin fest überzeugt, daßmeine Ansicht von einer großen Zahl, vielleicht von <strong>der</strong> Mehrzahl meinerGlaubensgenossen geteilt wird, obwohl nur sehr wenige dies eingestehenwerden - aus Opportunitätsgründen .”-67-


J .H. LevyLondon. Er erklärte als Vertreter <strong>der</strong> „Personal Rights Association” am 5.Int. Kongress des Weltbundes zum Schutze <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong>, August 1912, Zürich:„Daß das Schächten seiner Zeit, als es von den Juden als Schlachtartaufgenommen wurde, wohl eine Besserung darstellte . Den Juden wäre alsunbrauchbar zu ihrer Nahrung das Fleisch vorher verwundeter <strong>Tiere</strong>verboten. Solches Fleisch wurde als trefe (zerrissen) erklärt . Mithin sei eineVerwundung <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> vor dem Töten verhin<strong>der</strong>t worden, was <strong>im</strong> Gegensatzzu den rauhen Gewohnheiten jener Zeit sich wohltuend abgehoben habe.jetzt aber sei durch Anwendung <strong>der</strong> raschen Betäubungsarten solch einFortschritt <strong>im</strong> Schlachtwesen, daß man am Schächten nicht mehr festhaltendürfe. Je<strong>der</strong>, <strong>der</strong> die rabbinischen Gesetze kenne, wisse, daß sie wie<strong>der</strong> undwie<strong>der</strong> geän<strong>der</strong>t worden seien . Eine so unbedeutende Än<strong>der</strong>ung, wie dasBetäuben vor <strong>der</strong> Anwendung des Schächtschnittes, statt des langwierigenNie<strong>der</strong>werfens, wäre daher auch von keinem Belang.Man solle sich an die besten Gefühle <strong>der</strong> Juden wenden und sich vorParteilichkeiten hüten . Man tue den Juden etwas Gutes, wenn dieselbenvon dem Makel ihrer religiösen Anschauung, dem Schächten ohneBetäubung, befreit würden.Prof. Dr. Horkhe<strong>im</strong>erDeutschland. In <strong>der</strong> Zeitschrift „<strong>Das</strong> Recht <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong>”, Hannover, Nr . 1/2,1958:„Als Mitglied <strong>der</strong> jüdischen Glaubensgemeinschaft habe ich stets versucht,<strong>der</strong> Ansicht Anerkennung zu verschaffen, daß jede Art von Schlachtung ansich selbst grausam genug ist, Schlachtung ohne Betäubung jedochmeiner tiefen Überzeugung nach unverantwortlich ist .”In <strong>der</strong> israelischen Zeitschrift „Natur und Gesundheit” , Nr . Mai/Juni 1964,n<strong>im</strong>mt J .G. in seinem Artikel „<strong>Das</strong> Gemetzel <strong>im</strong> Schlachthaus” Stellungzum Schächten:„<strong>Das</strong> Rind liegt auf dem Rücken, seine Beine sind mit Ketten gebunden undgegen die Decke ausgestreckt . <strong>Das</strong> Maul ist am Boden mit einem Eisenring-68-


festgespannt. <strong>der</strong> ausgestreckte Hals wird in seiner ganzen Tiefe, bis an dieWirbelsäule durchschnitten . <strong>Das</strong> Leiden ist schrecklich! <strong>Das</strong> Blut fließt wieeine <strong>im</strong>mer stärker werdende Quelle . <strong>Das</strong> Todesringen dauert bis zu 13Minuten!Je<strong>der</strong> <strong>der</strong> Zeuge war solch einer grauenhaften Tötung, je<strong>der</strong> <strong>der</strong> denTodes-Schrecken gesehen hat, <strong>der</strong> aus den Augen des ermordeten<strong>Tiere</strong>s sichtbar ist, wird diese Schau, die in ihrer bestialischenGrausamkeit gegen den H<strong>im</strong>mel schreit, niemals vergessen!"Dr. med . E. BergmannZürich. In „Vom Schlachten und Schächten”, Februar 1965:„das Schächten ist entgegen allen Befürwortern eine überholte, brutaleund vermeidbare Art des Tötens.Be<strong>im</strong> rituellen Schächten handelt es sich doch zweifellos nur um dassinnlose Festhalten an einer Überlieferung aus dem biblischen Zeitalter.Hygienische Gründe mögen vor Jahrtausenden in warmen Kl<strong>im</strong>ata zudiesem Ritus geführt haben. Man verfügt heute über an<strong>der</strong>ewissenschaftliche exakte Methoden zur Erhaltung bankwürdigen Fleisches.Ob rein o<strong>der</strong> unrein, darüber best<strong>im</strong>mt <strong>der</strong> Veterinär und nicht <strong>der</strong> Talmud.Wer sich dieser Maßnahme nicht fügen will, vergeht sich ingesteigertem Maß an <strong>der</strong> wehrlosen Kreatur.Ohne ein fest umrahmtes Tierschutzgesetz ist die Streichung von BV Art.25 615 undenkbar. Es sollte in Ergänzung dazu die Einfuhr koscherenFleisches unterbunden werden, weil durch den Verzehr desselben demSchächten <strong>im</strong> Ausland nur Vorschub geleistet wird.Willi Fackenhe<strong>im</strong>Hannover. Bis 1945 Häftling <strong>im</strong> Konzentrationslager Theresienstadt. Ineinem Brief an den deutschen Bundespräsidenten Prof. Heuss:„Unter allen Nöten <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> aber erscheint mir eine beson<strong>der</strong>s groß zu sein.Diese Qual <strong>der</strong> lebenden, empfindenden und gegenüber den Menschenvöllig hilflosen Geschöpfe verfolgt mich Tag und Nacht . Der Gedanke daranist für mich um so schmerzlicher, als ich früher selbst in Gedankenlosigkeitdazu beigetragen habe, solche Qualen auszulösen, als ich noch nicht kritischgenug war .-69-


Es handelt sich um das betäubungslose Schlachten, das sogen. Schächten,das seit Jahrtausenden von meinen Glaubensgenossen in grausamer Weisedurchgeführt wird . Was vor Jahrtausenden aber als eine hygienischeVorschrift anerkannt werden mußte, kann heute bei dem Fortschritt <strong>der</strong>Wissenschaft und dem Stande <strong>der</strong> Zivilisation nicht mehr Geltung undBerechtigung haben . In <strong>der</strong> Bibel, die ich als orthodoxer Jude gut kenne,steht geschrieben, daß sich <strong>der</strong> Gerechte seines Viehes erbarme, aber dasHerz <strong>der</strong> Gottlosen unbarmherzig sei . Wenn aber heute noch <strong>Tiere</strong> ohneBetäubung auf rituelle Weise geschächtet werden, dann zeugt dieserqualvolle Akt von Unbarmherzigkeit und kennzeichnet diejenigen, dietrotz <strong>der</strong> Aufklärung unseres Jahrhun<strong>der</strong>ts noch an überholtenÜberlieferungen festhalten und die von Gott gefor<strong>der</strong>te Barmherzigkeitgegenüber allen seinen Geschöpfen unter eine vor Jahrtausendenerdachte hygienische Vorschrift stellen.Ich weiß, daß ich mit meiner Auffassung gottlob nicht allein dastehe.Mit mir bekennen sich heute viele Juden in Deutschland dazu, daß <strong>der</strong>Schächtakt nicht ohne vorherige Betäubung durchgeführt werden darf,wenn wir als Kulturmenschen uns nicht versündigen wollen.Der Kampf gegen das Schächten ist <strong>der</strong> Streit <strong>der</strong> Kultur gegen dieBarbarei.Helfen Sie bitte, Herr Bundespräsident, daß endlich das Recht über dasUnrecht siegt und meiner Religion und meinem Volk nicht längerGrausamkeit und Unverständnis gegenüber den wehrlosen <strong>Tiere</strong>nnachgesagt werden kann. Damit würden Sie die Wünsche <strong>der</strong> zum größtenTeil sehr tierfreundlich eingestellten deutschen Juden erfüllen"(Der ganze Brief ist abgedruckt in <strong>der</strong> Zeitschrift „Recht <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong>”,Hannover, Nr . 1/2, 1956)Juliette de Bairacli LevyTierärztin, Israel . In einem Brief vom 10 . März 1965:„Bei <strong>der</strong> Schlachtung sollte alles, was die Angst <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> min<strong>der</strong>n kann,wenn sie durch den Menschen ihren unnatürlichen gewaltsamen To<strong>der</strong>leiden müssen, obligatorisch gemacht werden . Natürlich sollteBetäubung vorgeschrieben sein .”-70-


Schächten in BelgienEin Bericht von Lars K. Skriver, 1992Erinnerlich wird sein, daß etwa vor Jahresfrist auch in Deutschland viel übereinen in Gembloux (Belgien) geplanten islamischen Schlachthofgeschrieben wurde. <strong>Das</strong> dadurch erregte Aufsehen führte zu zahlreichenProtesten.Inzwischen ist dieser Schlachthof am 1 . April 1991 in Betrieb genommenworden.Unter dem Druck <strong>der</strong> sehr aktiven belgischen Tierschutzvereine war <strong>der</strong>Betreiberin des Schlachthofes, <strong>der</strong> Firma S .A. Meat and Food International,Brüssel, in <strong>der</strong> am 30 . August 1990 erteilten behördlichen Konzessionauferlegt worden, alle <strong>Tiere</strong> vor dem Schächten ausreichend zu betäuben.Diese For<strong>der</strong>ung des Tierschutzvereines war deswegen nicht leichtdurchzusetzen, weil auch das belgische Gesetz einen Vorbehalt für dasbetäubungslose Schächten aus religiösen Gründen kennt, <strong>der</strong> nicht einmal -wie in Deutschland - an den Nachweis zwingen<strong>der</strong> religiöser Vorschriftengebunden ist.Um so höher ist die Verhandlungsbereitschaft und die Einsicht <strong>der</strong>islamischen Vertragspartner zu bewerten, daß sie sich als Gäste denethischen Gefühlen und den Gebräuchen des Gastlandes anzupassen haben.Konkret ist aus Gembloux nunmehr <strong>der</strong> folgende Sachstand zu berichten:1. Geschlachtet werden ausschließlich Rin<strong>der</strong> . Sie werden vor demAnbringen des Schächtschnittes mittels Bolzenschußapparates betäubt2. Aus tierschützerischen Gründen werden die <strong>Tiere</strong> durch kurvenförmigeGänge zur Schlachtstelle geleitet, damit sie nicht sehen können, was vorihnen geschieht3. Statt <strong>der</strong> ursprünglich vorgesehenen ,.Weinberg-Trommel", bei welcherdie <strong>Tiere</strong> vor <strong>der</strong> Schlachtung in Rückenlage gebracht werden, ist diemo<strong>der</strong>nere amerikanische „Cincinnati-Box” installiert, in welcher die<strong>Tiere</strong> aufrecht stehend betäubt werden-71-


4. Eine Kontrolle kann je<strong>der</strong>zeit durch die verschiedenen Tierschutzvereine- auch unangemeldet - durchgeführt werden.Auch die Inspektion des Landwirtschaftsministeriums n<strong>im</strong>mt offizielleKontrollen vor.Je<strong>der</strong> Verstoß gegen die Auflagen <strong>der</strong> Konzession, also auch gegen dieBetäubungsvereinbarung, kann zu ihrer Zurückziehung o<strong>der</strong> Aussetzungführen. Die Konzession ist vorläufig erteilt und zunächst bis zum 30 . Juni1992 befristet.Neuerdings wird ein weiterer islamischer Schlachthof für Rin<strong>der</strong> inMouscron, 10km von Tournai an <strong>der</strong> belgisch-französischen Grenze geplant.Die Verwaltung <strong>der</strong> Stadt Mouscron hat dem für diese Fragen fe<strong>der</strong>führendenbelgischen Tierschutzverein mitgeteilt, sie beabsichtige, sichhinsichtlich <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung nach Betäubung <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> Gembloux zumVorbild zu nehmen.Zu diesem Zwecke haben Vertreter <strong>der</strong> Stadt das Schlachthaus in Gemblouxbesucht, um dort jede nützliche Auskunft bezüglich <strong>der</strong> bestmöglichenSchlachtmethode zu erhalten.Abschließend kann gesagt werden, daß sich die Regelung in Gembloux, wiedas Beispiel Mouscron zeigt, auch für weitere ähnliche Planungen inBelgien als Modellfall erweist.<strong>Das</strong>selbe möchte man für gleichartige Vorhaben in an<strong>der</strong>en Staaten <strong>der</strong>Europäischen Gemeinschaft erhoffen, u .a. in Deutschland dort, wo sichbisher unbelehrbare Musl<strong>im</strong>e an uralte grausame Schlachttraditionen haltenzu müssen glauben.Dies, obwohl sie wissen müßten und auch von Autoritäten ihrer eigenenReligion bestätigt wird, daß ihnen <strong>der</strong> Koran an keiner Stelle verbietet, denSchlachttieren durch eine Betäubung vor dem Schächten einen gnädigenTod zu bereiten .-72-


Abschrift und ÜbersetzungDr. Orhan Syfi Yücetürk Hatay/Izmir, 7 .6.1985Fachbereich TheologieFrauSerap YavuzVorsitzende des Ständigen Ausschusses VIII- Auslän<strong>der</strong> - <strong>der</strong> SPD BerlinMüllerstraße 1631000 Berlin 65Sehr geehrte gnädige Frau,Ihren Brief vom 30 .5 .1985 erhielt ich gestern abend . Ich freue mich, inIhnen eine Dame kennenzulernen, die ihr Land und Volk liebt, ihremGlauben lebt und sich den türkisch-islamischen Bräuchen und Gewohnheitenverbunden fühlt.Ich habe das in Ihrem Briefe angeschnittene und so sehr auf Antwortdrängende Problem meinem Fakultätskollegen, dem geschätzten Gelehrtenund Professor für Islamisches Recht, Herrn Abdülkadir Sener mitgeteilt . Wirhaben den Sachverhalt gemeinsam geprüft und die betreffenden zuverlässigenislamischen Quellen eingehend untersucht.Unter an<strong>der</strong>em kann man in dem berühmten Werke „EL IHTIAR” von ELMAYSIB ABDULLAH BIN MAHMUD BIN MEVDUD in Band 5, Seite9-10 <strong>im</strong> Abschnitt über die Tierschlachtung (Zebaih) die Punkte, die ich <strong>im</strong>folgenden berühren werde, auffinden:Bevor ich die Auffassungen zu Ihrer Frage darlege, zunächst die die Tierschlachtungbetreffenden Best<strong>im</strong>mungen des Korans und <strong>der</strong> „Überlieferung”:<strong>Das</strong> Fleisch eines eßbaren <strong>Tiere</strong>s, daß in einen Brunnen fällt und ertrinkenkönnte, kann, nachdem das Tier nach Sprechen <strong>der</strong> Gebetsformel durcheinen Pfeil o<strong>der</strong> durch sonst ein Schneideinstrument getötet wurde, gegessenwerden. Ein Wildrind o<strong>der</strong> ein wildes Kamel wie auch alle jagdba--73-


en <strong>Tiere</strong> (in <strong>der</strong> Luft und auf <strong>der</strong> Erde) können mit dem Pfeile o<strong>der</strong> einerFeuerwaffe unter Sprechung <strong>der</strong> Gebetsformel getötet werden . Auch ihrFleisch kann gegessen werden . Auch kann ein Tier, das auf <strong>der</strong> Jagd voneinem Jagdhund unter <strong>der</strong> Gebetsformel gehetzt und ergriffen wird, gegessenwerden.Sogar ein Tier, bei dessen Schlachtung die Gebetsformel vergessen wird,darf gegessen werden . Dem Koran zufolge sind die Speisen <strong>der</strong> Besitzer desBuches (Juden und Christen) auch den Musl<strong>im</strong>en erlaubt : In <strong>der</strong> „Überlieferung”wird kundgetan, daß das Fleisch eines von den Besitzern desBuches <strong>im</strong> Namen Gottes (nicht <strong>im</strong> Namen Jesu) geschlachteten <strong>Tiere</strong>sgegessen werden darf.Ferner findet sich die Aussage, daß ein Tier, das bei einem Unfall bewußtlosgeworden ist und geschlachtet wird, gegessen werden kann, in <strong>der</strong> obengenannten Quelle.Unter vorsichtiger Interpretation <strong>der</strong> obengenannten Fälle kann man auf IhreFrage wie folgt antworten:<strong>Das</strong> Fleisch eines <strong>Tiere</strong>s, das durch Elektroschock bewußtlos gemacht, voneinem Gläubigen (Musl<strong>im</strong>, Christ o<strong>der</strong> Juden) <strong>im</strong> Namen Gottes geschlachtetwird, kann gegessen werden . Eine solche Schlachtung ist mit dem Islamnicht unvereinbar.Mit diesen Erklärungen hoffe ich, Ihrer Arbeit behilflich geworden zu sein.Aus diesem Anlaß sende ich Ihnen meine besten Wünsche. Ich wünscheIhnen Erfolg bei Ihrer segensreichen Arbeit, die Sie für unser Land, unserVolk und unseren Glauben leisten werden und empfehle Sie dem Segen undSchutze Gottes .(gez.) Dr. Orhan Seyfi Yücetürk-74-


Ist das Schächten tatsächlich zwingend begründet `ZLars Skriver<strong>Das</strong> neue deutsche Tierschutzgesetz schreibt eindeutig vor, daßAusnahmegenehmigungen für ein (betäubungsloses) Schächten nur dannerteilt werden dürfen, wenn zwingende Vorschriften einer Religionsgemeinschaftihren Angehörigen das Schächten vorschreiben o<strong>der</strong> den Genußvon Fleisch nicht geschächteter <strong>Tiere</strong> untersagen.Anträgen auf Genehmigung des betäubungslosen Schächtens seitensAngehöriger <strong>der</strong> islamischen wie auch <strong>der</strong> jüdischen Religionsgemeinschaftenkann daher meines Erachtens ein Erfolg nicht beschieden sein, weildie Behauptung des Vorliegens "zwingen<strong>der</strong>" religiöser Vorschriftenungerechtfertigt wäre.Ich begründe meinen Standpunkt wie folgt:"Zwingend" ist eine Vorschrift dann, wenn von ihr nicht durch Vereinbarungenabgewichen werden kann (vgl. "ius cogens " ).Ist also bereits mit dem Ziele, zu einer abweichenden Vereinbarung zugelangen, verhandelt worden, so kann jetzt nicht mehr geltend gemachtwerden, die fragliche Vorschrift sei "zwingend" . Wäre sie es nämlich, dannhätten alle früheren Verhandlungen keinen Sinn gehabt. Denn angesichtseines "zwingenden" Gebotes hätte man garnicht verhandeln können.Die beiden hier in Betracht kommenden Religionsgemeinschaften, dieislamische und die jüdische, werden nicht bestreiten, daß von Autoritätenihres Glaubens wie<strong>der</strong>holt ernsthafte Verhandlungen wegen einesKompromisses in <strong>der</strong> Frage <strong>der</strong> Schlachttierbetäubung geführt worden sind.Seitens <strong>der</strong> Religionsgemeinschaften pflegte das in <strong>der</strong> Regel auf dieFor<strong>der</strong>ung hinauszulaufen, daß die Betäubung <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> nur einevorübergehende sein dürfe, aus <strong>der</strong> das Tier unverletzt erwache, wenn esnicht nach Eintritt <strong>der</strong> Bewußtlosigkeit unverzüglich geschächtet würde.Was die Musl<strong>im</strong>e angeht, haben solche Verhandlungen noch in den Jahren1985 und 1986 unter Beteiligung höchster islamischer Würdenträgerstattgefunden. Die Bestrebungen gehen in die Richtung einer weltweitenLösung des Problems . Auch die Juden werden nicht in Abrede stellen, daßsich Rabbiner haben Betäubungsverfahren vorführen lassen, um ihreEignung für rituelle Schlachtungen zu prüfen (zufälliges Beispiel : Am 27.-75-


Oktober 1927 <strong>im</strong> Schlachthof München) . Es haben also Autoritäten <strong>der</strong>beiden hier wohl nur in Frage kommenden Religionsgemeinschaften durchdie Tatsache ihrer Verhandlungen die Möglichkeit eingeräumt, daß einerBetäubung <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> vor dem Schächten unter Umständen zugest<strong>im</strong>mtwerden könne . Dann aber ist die Behauptung "zwingen<strong>der</strong>" Verbote einerBetäubung hinfällig aus den oben dargelegten Gründen.Im übrigen läßt schon <strong>der</strong> Wortlaut des Gesetzes erkennen, daß dasSchächten von <strong>Tiere</strong>n, ohne sie vorher zu betäuben, von den Mitglie<strong>der</strong>n desBundestages und des Bundesrates grundsätzlich mißbilligt wird . Nurgrundrechtliche Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> Gewährleistung ungestörter Religionsausübunghaben überhaupt zu <strong>der</strong> fraglichen Ausnahmeregelung geführt.<strong>Das</strong> geht aus den Sitzungsprotokollen unmißverständlich hervor.Diese Haltung <strong>der</strong> Volksvertreter steht <strong>im</strong> Einklang mit dem, was dasVerwaltungsgericht Gelsenkirchen in seinem Urteil 7 K 5459/82 am 5.Oktober 1983 ausgeführt hat : „An<strong>der</strong>erseits spricht viel dafür, daß dasbetäubungslose Schächten von <strong>Tiere</strong>n von <strong>der</strong> einhe<strong>im</strong>ischen deutschenBevölkerung ganz überwiegend als tierquälerisch, inhuman und verabscheuungswürdigstrengstens abgelehnt wird . Insofern kann sich auchdurchaus die Frage <strong>der</strong> Verträglichkeit für das Gemeinwesen stellen” (Seite10).<strong>Das</strong> ist zweifellos richtig, denn die Grenzen des Artikels 4 desGrundgesetzes liegen dort, wo die Notwendigkeit beginnt, dem Wohl desAllgemeinwesens den Vorzug einzuräumen . Auch sollte nicht übersehenwerden, daß die Religionsfreiheit grundrechts<strong>im</strong>manenten Schranken wiez.B. <strong>der</strong> Menschenwürde (Art . 1,1) o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Sittengesetze (Art. 2,1)unterworfen ist.Bevor nun die eine o<strong>der</strong> die an<strong>der</strong>e Religionsgemeinschaft Anträge aufAusnahmegenehmigungen stellt, sollte sie sich reiflich überlegen, warumdie <strong>im</strong> Gesetz zugestandenen Möglichkeiten nur sehr zögernd eingeräumtwerden konnten.Persönlich bin ich <strong>der</strong> Ansicht, daß eine Einigung vorzuziehen wäre, diesowohl die Religionsgemeinschaften als auch die ständig wachsende Zahl<strong>der</strong> Tierschützer befriedigt.Mit Nachdruck zurückweisen muß man allerdings den zuweilen gegen dieTierschützer erhobenen Vorwurf des Antisemitismus und <strong>der</strong> Auslän<strong>der</strong>feindlichkeit.Der Kampf gegen das Schächten geht bis weit in das vorigeJahrhun<strong>der</strong>t zurück. Mit Sicherheit würden die Tierfreunde das-76-


etäubungslose Schächten genauso empört bekämpfen, wenn z .B. einechristliche Sekte es als Vorschrift ihrer Religionslehre bezeichnen würde.-77-


Dr.med.Werner HartingerD-79761 Waldshut-TiengenBerichtüber die Demonstration einerElektro-Kurzzeit-Betäubungzum Schächten, am 24.06.1996, <strong>im</strong> Städt . Schlachthof KarlsruheDer Anlaß zu dieser Demonstration <strong>im</strong> Städt . Schlachthof desStadtveterinäramtes Karlsruhe war vor<strong>der</strong>gründig die Weigerung <strong>der</strong>sunnitischen Glaubensrichtung islamischer Religionsangehöriger unsererGesetzgebung über das Schlachten nachzukommen . <strong>Das</strong> rechtskräftigeUrteil unseres Bundesverwaltungsgerichts, das den Musl<strong>im</strong>en wegenfehlen<strong>der</strong> `zwingen<strong>der</strong>' Religionsvorschrift die Ausnahmegenehmigungzum betäubungslosen Schlacht-Schächtens verweigert, wird nicht zurKenntnis genommen . Die anwesenden Hodschas und auch zahlreicheTierschutzvertreter aus verschiedenen europäischen Län<strong>der</strong>n ließen sich denAblauf dieser Betäubung demonstrieren.Der Hauptgrund für das betäubungslose Schlacht-Schächten, so dieHodschas, sei die bessere Ausblutung <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong>, denn Tierblut darf nichtgegessen werden ; und vor allem wurde bezweifelt, daß das Tier nach demElektroschock wie<strong>der</strong> aufsteht und also weiterlebt, denn an<strong>der</strong>e als durchSchlachtung getötete <strong>Tiere</strong> dürfen keinesfalls als Nahrung dienen.Der Hinweis auf das wissenschaftlich vielfach belegte Gegenteil, daß beibeiden Schlachtformen gleich viel Blut - nämlich 1/5 - 1/4 <strong>der</strong> Gesamtblutmenge- <strong>im</strong> Körper verbleibe (siehe in den Anlagen : `Councel of Justiceto An<strong>im</strong>als and humane Slauters Association) wurde mit dem Argument <strong>der</strong>`Religionsvorschrift' beantwortet und auf das Ersuchen zur Angabe <strong>der</strong>Koran-Stelle, die das betäubungslose Schächten vorschreibe wurde nichteingegangen.Auch die Feststellung <strong>der</strong> Nichteinhaltung des Religionsverbotes zum Essenvon Tierblut unter den Umständen des Verbleibens größerer Mengen <strong>im</strong>Fleisch <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> blieb unbeantwortet.-78-


Nun zur Demonstration selbst:Die Betaubungs-Schnelligkeit des Elektrogerätes war sehr gut . obgleich dieTiefe <strong>der</strong> hen orgentfenen Bewußtlosigkeit des <strong>Tiere</strong>s und damit seinerSchmerzempfindung direkt nicht beantwortet werden kann.Die Betäubung dauerte etwa 1 Minute.Unmittelbar nach <strong>der</strong> einsetzenden Betäubung wurde <strong>der</strong> typischeSchächtschnitt durchgeführt und das Tier gleichzeitig an den Hinterläufenaufgehängt. Es blutet also in dieser Stellung aus: - und <strong>der</strong> Ausblutungsorgangdauerte jedoch etwa 4-5 Minuten.Bereits nach max. 2 Minuten schien die Betäubung restlos aufgehört, denndas Rind begann mit eindeutigen Ab%%clir- und Fluchtreaktionen . soweit esihm natürlich möglich war.Daß aber keineswegs unkontrollierte Reaktionen . unbe~iußte Reflexe o<strong>der</strong>Folgen einer Anoxaemie des Gehirns vorlagen - wie eine Tierärztinreferierte - zeigten koordinierte und rhNlhmische Laufbe«egungen <strong>der</strong>freien Beine, schnaubende langzeitige Riechbewegungen <strong>der</strong> gesamtenNasenregion, Nie<strong>der</strong>holte schüttelnde Abwehrreaktionen des Kopfes sowiewie<strong>der</strong>holtes Verlagern des Schwanzes von einer Seite auf die an<strong>der</strong>e.Auch Ohrenbewegungen waren zu beobachten.Bei <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> Effizienz dieser Kurzzeit-Betäubung mußfestgehalten werden. daß sie sehr rasch einsetzt, die Tiefe <strong>der</strong> Bewußtlosigkeitaber nicht zu beurteilen ist . Sie scheint jedoch nicht ausreichenddie Schmerzempfindung auszuschalten . Außerdem ist sie nicht langgenug . denn das Tier wacht noch vor Ende des Blutentzuzes also vorseinem Tod auf. Die dann einsetzenden koordinierten Bewegungen lassendarauf schließen. daß einerseits das Tier starke Schmerzen empfunden hatund an<strong>der</strong>erseits das Erinnerungsvermögen daran erhalten bleibt.Technische Daten nach Angabe:Stromdurchflußdauer :StromspannungStromfrequenz :Stromstärke :Dauer <strong>der</strong> Bewußtlosigkeit :ca. 5 Sekunden42 - 60 Volt50 Hertz1 Amperemax. 60 Sekunden-79-


SYM MUSIC COMPANY 1_IMI~I1'.1)P .O . Box 6160, London SW1W OxiHerrn 2nd October 1995Dr Erwin KesslerPresident<strong>VgT</strong> Verein gegen Tierfabriken SchweizCH-9546 TuttwilSwitzerlandDear Dr Kessler,Thank you for your letter of 17th September.I am entirely with you . However, it is still better not to haveto kill an<strong>im</strong>als at all, but I certainly would not accuse thecrities of anti-Semitiem.I find it in a way touching thet an old doctrine is obeyed whichcame from a t<strong>im</strong>e when there was no sense of identity between manand beast,With all good wishes,Yours sincerely,1 f~Yehudi MenuhinSehr geehrter Herr Dr. Kessler, danke für Ihren Brief vom 17 . September. Ich st<strong>im</strong>me Ihnen vollständigzu . Es wäre jedoch noch besser, überhaupt keine <strong>Tiere</strong> zu täten, aber ich würde die Kritik desSchächtens ganz sicher nicht als antisemitisch empfinden . Ich finde es eigentlich merkwürdig, dassein uraltes Dogma weiter befolgt wird, das aus einer Zeit kommt, wo es noch kein Gefühl <strong>der</strong> Zusammengehörigkeitzwischen Menschen und <strong>Tiere</strong>n gab.Mit den besten WünschenYelTUdi Alenrrliin


Universität AI-Azhar Kairo, den 25 . 2. 1982Reg .Nr. 458HerrnDr. Nils GrueberKulturreferent <strong>der</strong> Botschaft<strong>der</strong> Bundesrepublik DeutschlandKairoBetr .: Die erbetene Stellungnahme zur Frage <strong>der</strong> Betäubung von<strong>Tiere</strong>n durch elektrischen Schock vor dem SchlachtenBezug: Schreiben <strong>der</strong> Botschaft Nr . 511-76 vom 12 . 1 . 1982„Friede, Gottes Segen und sein Erbarmen seien mit Ihnenl”Wenn das Tier durch den elektrischen Schock getötet und dannnach seinem Tode ' geschlachtet wird, ist das Verzehren seinesFleiches „nach <strong>der</strong> Religion” verboten, weil es sich in diesem Falleum ein totes Tier handelt.Wenn aber <strong>der</strong> elektrische Schock nur zur Betäubung des <strong>Tiere</strong>sführt, dieses sofort geschlachtet wird und von ihm Blut herausfließt,ist das Verzehren seines Fleisches erlaubt.Diese Stellungnahme, die ich entsprechend den Best<strong>im</strong>mungendes Islam vertrete, wurde vom Ausschuß für Gutachten bei <strong>der</strong>AI-Azhar genehmigt ; nur Gott weiß es besser!Mit meinen besten Wünschen und meiner Hochachtung „Friede,Gottes Segen und sein Erbarmen seien mit Ihnenl”Rektor <strong>der</strong>AI-Azhar Universität(gez.) Prof. Dr. M. EI-Naggar(Unterschrift)


REPUBLIK LIBANONKANZLEI DES MINISTERRATESSUNNITISCHE SHERIATSGERICHTEFRAGE : Was sagt das islamische Sheriatsgesetz iu einemInstrument, das dahingehend entwickelt wurde,daß es das Tier für wenige Minuten betäe t, abernicht tötet, und dazu benutzt wird, di Leidendes <strong>Tiere</strong>s bei <strong>der</strong> Schlachtung zu verrl gern?ANTWORT :Der Prophet Gottes, Gott segne ihn un sei mitihm barmherzig, sagt in <strong>der</strong> Überl' ferung:" Man soll bei jedem Tun sein Bestes I un, undwenn Ihr ein Tier tötet, dann tötet, es aufbeste Weise . Und wenn Ihr schlachtfit, dannsollt Ihr auch gut schlachten ; Euer Messer mußvor <strong>der</strong> Schlachtung geschärft werden ; as Tiermuß sich bei <strong>der</strong> Schlachtung in ruhigemZustand befinden ."Diese Worte des Propheten wurden uns om ImamMoslem <strong>im</strong> Buch Sahiha überliefert . Au dieserÜberlieferung geht klar hervor, aß dieislamischen Gesetze bei <strong>der</strong> Schlacht ng eineErleichterung für das Tier vorschreiben.Aufgrund dessen kann man gegen diesesInstrument keine Einwände haben, insof rn, daßdieses Gerät den Zweck hat, die Schme zen des<strong>Tiere</strong>s während seiner Schlachtung zu in<strong>der</strong>n,aber nicht zu töten . <strong>Das</strong> Tier wird er t durchdie Schlachtung getötet . Es wird durc diesesGerät nur betäubt.Dies entspricht <strong>der</strong> Koransure "El-Ma--da" (<strong>Das</strong>Essen), wo Gott offenbartet "Ich habe Euchverboten, das Fleisch von Tierkadavern, Blutund Schweinefleisch zu verzehren . Auch wirddem Gläubigen verboten, das Fleisch von <strong>Tiere</strong>nzu essen, die erwürgt, erschlagen wurden,durch Sturz o<strong>der</strong> Stoß ums Leben kamen["Wenn das Tier vor seinem Tod ges hlachtetwurde, so 'ist sein Fleisch als ALAL zubezeichnen und daher sein Verzehr erl ubt.Um das Fleisch eines <strong>Tiere</strong>s ver2 hren zukönnen, mußte die Schlachtung zum Tod des<strong>Tiere</strong>s führen.Man kann diesbezüglich die Ausle ng desislamischenGesetzeswissensch ftlersE1-Kortobi nachlesen.Gott zeigt uns den richtigen Weg!Der Sheriatsrichter von Sidon:Sheikh Mohamed Salah Wali Balta, Unterschrift


RechtsanwaltProf Dr . Dr.KLAUS SOJKAGerstedier Weg 173D - 22455 HamburgTelefon 040- 551 82 70Telefax 040 - 555 11 84Klaut Soike • Gastedler Weg 173 . D-22455 Hambure Gerichtsfach 395BundesverfassungsgerichtPostfach 177176006 Karlsruhe 1 .4 .19961 8vR 2284/95In Sachen <strong>der</strong> . Verfassungsbeschwerdegegen das Urteil des BVerwG vom 15 .6 .1995 - 3 C 31 .93 - sowiedes OVG und des VG Hamburg zum Problem "Schächten"gestatte ich mir, die Ausführungen von Prof . Georg Gaisbauer,Hammersteinplatz 7, A-5280 Braunau am Inn, zu überreichen,veröffentlicht in <strong>der</strong> österreichischen "Zeitschrift für Verwaltung "S . 40 ff in Heft 1/1996.1RechtsanwaltAnlagenPostairo Hambtn (BLZ 200 100 20) Konto-Ni . 4956-207 • Hamburger Sparkasse (BLZ 200 505 50) Konto-Nr. 13011456222


GeorgGaisbauer<strong>Das</strong> „Schacl)telltr nach Isla1111SChel11 fUtusals strafbare TierquälereiDieses vnrhandene umfangreiche Material soll zweckssachlicher Information aufbereitet und dokumentiert werden:Der ehemalige Ordinarius an <strong>der</strong> veterinärmedizinischenFakultät <strong>der</strong> Universität Ankara . Prof. Dr ,S }güll(ein Moslem), erklärte, die Behaupt(ng, es wäre religiöseVorschrift, daß die <strong>Tiere</strong> geschächtet werden mußten, habe )nirgendwo eine Stutze").2. Auf einer Konferenz <strong>der</strong> Wchgcsundhcilsorganisali nt(WHO) und <strong>der</strong> N<strong>im</strong>lcmischen Wehliga zum Thcma .IslamischeAnfor<strong>der</strong>ungen an Lebensnußrl tierischen Ursprungs”,die unier Teilnahme voll tnangeblichen Rechtsgelehrtenaus acht islamischen Län<strong>der</strong>n, Mitarbeitern des(deutschen) ßundeseesundheitsamics, Vertretern <strong>der</strong> WI1O,<strong>der</strong> Plnslemischen \Veltliga, <strong>der</strong> fleischexportierenden Län<strong>der</strong>sowie <strong>der</strong> Weltticrschutzgesellschal vom 5 . his T 12.1985 in Jeddha (Dschidda) in Saudi-Arabien stallgefundenhat, haben laut Protokoll mehrere islamische Rechtsgrlehrteerklärt, daß Moslems auch das Fleisch nach westlicher Niethodegeschlachteter <strong>Tiere</strong> verzehren dürften, falls in cinennm° tilmoslemisdten Land die Möglichkeit zur Schlachtungi . i moslemischem Brauch nicht bestrhen sollte . <strong>Das</strong> betäubungsloseSchlachten wird in dieser Fundstelle zwarals die richtige Schlachnnethode bezeichnet ; die vorherigeBetäubung wird jedoch als nnit denn islamischen Glairhenvereinbar akzeptiert, wenn sie dein Tier nicht zusätzlicheSchmerzen zoftlgi ").3. Ferner sei auf das - vom Ausschun für Gutachten genehmigte- Gutachten des Rektors <strong>der</strong> AI-Azhar-UniversitätKairo, Prof, Dr Af . EI-Naggar (eine in Glaubemfragen in<strong>der</strong> islamischen Welt anerkannte Autorität), vom 25 . 2.1982, Reg Nr 458, verwiesen, nach denn den Moslems dasVerzehren des Fleisches erlaubt ist, wenn <strong>der</strong> elektrischeSchock nur zur Betäubung des <strong>Tiere</strong>s führt, dieses sofortgeschlachtet wird und von ihm Blut ausfließt ; die F_Iekiroschockbetäubung<strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> vor dem Schlachten sei dahernach dem Koran erlaubt . Nur wenn das Tier durch denelektrischen Schock getötet und darin nach "inrin Todegeschlachtet wird, sei das Verzehren seines Fleisches .nach<strong>der</strong> Religion" verboten, weil es sich in diesem Fall um eintotes Tier handle").4. In einem Rechtsgutachten (Fatu ,a) vom 4 . 5 . 1993f, •rt <strong>der</strong> Scheich von AI-Azhar aus den Vorschriften desKoans, daß die Schlachtung dann zwingenden religiösenVorschriften unu-i<strong>der</strong>laufe, wenn die zuvor vorgcn nnmencBetäubung bereits zum Tode des <strong>Tiere</strong>s geführt habe ; daßzwingende Vorschriften den Rcischgenuß auch dann Verbieten,wenn das Schlachnier nach <strong>der</strong> fletäubtmg noch gelebthat, läßt sich aus diesem Gutachten nicht entnehmen").5. Fine Stellungnalune des Fachbereiches Thrologie <strong>der</strong>Universität Hatay/Izmir vom 7 . 6 . 1985 besagt, daß dasbetäubungslose Schlachten nach dem Koran (5 . Sure, Vers 4)nicht geboten sei").6. Schließlich gibt es zur gegenständlichen Frage nocheine gutachtliche Äußerung des Religions-Sachverständigenund Leirers <strong>der</strong> Matnischrn Gemeinschaft in HamburgDr rrtrd. Ali F-rrtari vorn 14 . 10 . 1985 anläßlich <strong>der</strong> Anhörungzur Novellierung des (deutschen) Tierschutzgesenes vordem Bundesrags-Ausschuß, wonach den Lehren des Koransund den Vorschriften des Islam zufolge kein Verbot bestehe,die zu schlachtenden <strong>Tiere</strong> zu betäuben, das Tier m(Issr lediglichbei <strong>der</strong> Schlachtung noch lehen ; bei größerer <strong>Tiere</strong>nriefen Elektroschocks o<strong>der</strong>an<strong>der</strong>e Betäubungsmethoden denTod nicht hervor^).7. Schon <strong>der</strong> Erklärung drs Muslinnates Jakarta voni 9 . 6.1978 „über maschinelle Viehschlachtung durch Betäubung”ist eindeutig zu entnehmen, daß die ßrOubung des <strong>Tiere</strong>svor <strong>der</strong> Schlarhtung kein Verstoß gegrn islamische Vorschriftenist, daß sie viehmehr als „legal und rein” anzusehenist , ) .B .-10 . An<strong>der</strong>e Stellungnahmen islamischer Auloritäterund nichtislamischer Wissenschaftler aus letzter Zeit legerzugrunde, daß <strong>der</strong> Verzehr von Fleisch nicht auf Grund religiöser Vorschriften verboten ist, wenn die <strong>Tiere</strong> vor deSchlachtung lediglich betäubt worden sind, so daß sich abegerade eine solche für zwingend erachtete Auffassung, dal<strong>der</strong> Verzehr von Fleisch verboten ist, wenn es von <strong>Tiere</strong>tstammt, die vor <strong>der</strong> Schlachtung beäubt worden sind, michfeststellen läßt Stellungnahme a) des Präsidiums des Amtefür religiöse Angelegenheiten Ankara vom 2 . 6 . 1986, b) dr.Leiters des Arbeitskreises lslamwissenschaft und Semitistil<strong>der</strong> Universität Hamburg Prof. Dr. A . Norte vom B . 10 . 198und c) des Prof. Dr Wagner vom Institut für Orientalisti<strong>der</strong> Universität Gießen vom 17 . B . 1987 11 ).11.Auf verschiedenen Treffen <strong>der</strong> Liga <strong>der</strong> musl<strong>im</strong>ischeWelt wurde letztmalig 1986 die zwingende Notwendigke 'des betäubu , ngslosen Schlachtens vemeinl ; eine Betäub un<strong>der</strong> Schlachttiere mit Elektroschock wird ausdrücklich alden heiligen Vorschriften gemäß angesehen . Abgelehnt wuden nur Betäubungsverfahren, die selbst zum Tod <strong>der</strong> Tierführen o<strong>der</strong> diese nachhaltig beschädigen, was aber bei dBetäubung mit Elekrrosclnock nicht <strong>der</strong> Fall ist').12.In einem Aufsatz von Anis Afoharmed Kardia „Die i.lamische Methode des Schlachtens " ”) werden <strong>im</strong>beson<strong>der</strong>die Bedingungen für eine rituelle Schlachtung <strong>im</strong> einzelnebeschrieben ; das Verbot <strong>der</strong> vorherigen Betäubung des Tires folgt hieraus nicht.13.Auch nach den bisKerigen Recherchen des DeutscheTierschutzbundes sind zwingende Religionsvorschriften i<strong>der</strong> muslirniwhen Glaubenslehre nicht m finden").IJ . <strong>Das</strong> türkische Generalkonsulat in Berlin hat auf einAnfrage des Bayerischen Staatsrninisleriums des Innerebereits mit Schreiben vom 13 . 4 . 1977 mitgeteilt, daß daTier vor <strong>der</strong> Schlachtung keine Betäubungsmittel erhaltedürfe, es jedoch gestattet sei, es durch Elektroschock zbetäuben'").15. Die Verantwortlichen <strong>der</strong> islamischen Gemeinde iBerlin gelangten zu <strong>der</strong> Überzeugung, ihnen mehrmals vorgeführte Schlachtungen mit elektrischer Betäubung genugten den islamischen Vorschriften") . Seit Anfang 1989 wirin Berlin die Schlachtung von Schafen und Rin<strong>der</strong>n nacmusl<strong>im</strong>ischem Ritus nur unter vorheriger Verwendung deElektrokurzzeitbetäubung durchgeführt ; dieses Verfahreentspricht sowohl den Vorschriften des Heiligen Korans a1auch dem Tierschutzrecht').16. Die Erklärung des türkischen Botschaftsrates fUSoziale Angelegenheiten <strong>der</strong> türkischen Botschaft in Bon(gegenüber <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tierschute . V.) vom 29 . 7 . 1982 ist ebenfalls erwähnenswert : Danielsei eine F•lektrobetäubung <strong>der</strong> Schlachttiere vor dein Blutentzug nach ihren Erkenntnissen mit den religiösen Vorschrifren des Islam vereinbar, und das Tier dürfe vor deSchlachtung betäubt werden ; wichtig sei nur, daß es michschon dabei sterbe . Auch diese Erklärung ist als wichtigeIndiz [Ur die Religionsausübung <strong>der</strong> in <strong>der</strong> BundesrepubliDeutschland lebenden Türken anzusehen").17.Eine weitere fachkundige Äußerung stammt von FraPrnf. Dr. Dr. Sch<strong>im</strong>mel vom Orientalischen Seminar deUniversität Bonn, die selbst an ausländischen islamischeFakultäten als Dozentin gelehrt und nach Rücksprache mihohen islamischen Geistlichen die Auskunft gegeben hatdaß die Sehächtung von Schlachttieren ohne Betäubunnach islarnischem Recht in islamischen Län<strong>der</strong>n zwingendeVorschrift sei, in christlichen Län<strong>der</strong>n Nlohammedaner je .doch auch Fleisch von <strong>Tiere</strong>n genießen durften, die nachdortiger l)bung gelistet worden sind") .lg . Es gibt auch nach Auffassung an<strong>der</strong>er Fachleute keinddreligionsgesetzlichen Vorschriften fUr das Verlangen voMohannmedanem nach Reisch von gescinächreten <strong>Tiere</strong>neine mehrmalige Durchsicht des Korans habe keinerlei Anhaltspunkte für ein Schächigebot ergeben") .i


15) Avgiin, Ein Beitrag ober das islamische Schächten, InfofJr 13 (Oktober 1964), 10 . Der Autor hebt hervor, daß <strong>der</strong>Koran sogar genau das Gegenteil for<strong>der</strong>e, denn in <strong>der</strong> SuraYasin habe <strong>der</strong> Prophet Mohammed <strong>im</strong> Namen Gottesfolgendes befohlen : „Wenn ein Tier filz den menschlichenVerzehr geschlachtet werden soll, muß es in <strong>der</strong> Weisegeschehen, daß ilnn dadurch rnügliehst wenig Schmerzenverursacht werden .” Dieser Gottesbefehl entspreche vollkommenden heutigen Auffassungen <strong>der</strong> Wissenschaft wieauch dem Huntauitiitsgedanken, denn es unterliege keinem16) Vgl Drawer/Grätz (FN 7) 1095 ; Ro :reJSkrirer/11'rnrcl(FN 13), 9 ; Wonnuth, <strong>Das</strong> betäubungslose Schlachten(Schächten) aus neuer tierschutzrechtlicher Sicht, DI W)987, 107 (109) ; OVG Hamburg 14 . 9 . 1992 . NVwZ 1993,592 ; VG Hamburg 14 . 9 . 1989, 9 VG 703/89.17) <strong>Das</strong> Gutachten ist abgedruckt in DudT 1985, 85, und inInfo 3/1982 . Narzinger, Nicht ausreichend, DudT 199(1/6,36, weist darauf hin, daß seine Beurteilung für adle Gl ;iubigendes Islam verbindlich sei und die gleiche Wenigkeithabe wie die des Papstes für die katholische Kirche . —Wenn in diesem Zusammenhang behauptet wurde, die obigeStellungnahme gelte allein für die beson<strong>der</strong>s schwierigenLebensbedineungen von Moslems <strong>im</strong> nichicluisdichen Ausland,so sind dafür ebensowenig .Anhaltspunkte varinndcnwie für die Behauptung . es handle sich offensichtlich urneinen aus dem Zusammenhang gerissenen Textauszug . <strong>Das</strong>OVG Hamburg hat von dein gesamten in arabischer Spracheverfaßten Schriftsatz eine Uberseizung durch einen vereidigtenÜbersetzer anfcriigerh lassen (vgl OVG Hamburg14 . 9. 1992, NVwZ 1994, 592).8) Vgl OVG Münster 21 . I0. 1993, 20 A 3287/92.19) OVG Hamburg 14 . 9 . 1992, NVwZ 1994, 592.20) Vgl Nilach, Schlachtriten durch die Jahrhun<strong>der</strong>te, Die Fleischerei1985, 587 (588) ; Rotre/Skriver/1Verr :e/ (FN 13) 9;Ruerhe (FN 13) 15 ; Itenzel . Schächten : Quälen fUr denExport? DudT 1986/2, I8 (19); OVG Münster 21 . 10. 1993,20 A 72 87/92.21) Vel OVG Hamburg 14 . 9. 1992, NVwZ 1994, 592 ; OVG1vlünster 21 . I0 . 1993, 20 A 3287/92.2 a_) Vgl OVG Münster 21 . 10 . 1993, 20 A 3287/92.23) Vgl Nnhrnl3Rarlr . Zur Integration musl<strong>im</strong>ischer Schlachtvorstellungenin das Tierschutzrecht, Die Fleischwirtschaft1990 . 167 (168).24) Zeitschrift von Musl<strong>im</strong>en in Deutschland „AI-Islam” 1990Nr 2, 10 ff.25) Vgl Geschäftsbericht des Deutschen Tierschutzbundes(FN 14)94.26) Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innenvom 10 . 5 . 1979, IE 5-559-1/42/79 : „Rituelles Schlachtenvon <strong>Tiere</strong>n durch Angehörige des islamischen Glaubens ” .27) Vgl Kluge (FN 5) 141.28) Nou•ah/Rath (FN 23) 168 ; Tierschutz 1990/3, <strong>20.</strong>29) Vgl VG llamburg 14 . 9 . 1939, 9 VG 703/89 . — Wenn aucheine tückische Botschaft nicht von vornherein als eine fierreligiöse Fragen des Islam kompetente Stelle anzusehen ist,so vermag sie gleichwohl eine in Kreisen <strong>der</strong> türkischenfvloslerns akzeptiere Auslegung <strong>der</strong> religiösen Vorschriftenwie<strong>der</strong>zugeben . Zudem ist die in dem genannten Schreibenvertretene Auffassung später durch das an die Botschaft <strong>der</strong>Türkei gerichtete Schreiben vom 2 . 6 . 1956 des HöchstenRates für religiöse Angelegenheiten bcstiitigt worden (vglOVG Hamburg 14 . 9 . 1992, NVwZ 1992 . 592).30) Vgl Drahrer/Ervnrlar (FN 10) 143.31) Vgl Drauer, Schächten, Info Nr 12 (1979), 12 .


Council of Justice to An<strong>im</strong>als and humane Slaughters Association42 . Old Bond Street, London W 1Rat für Gerechtigkeit gegen <strong>Tiere</strong> und für humanes SchlachtenAuszugsweise Übersetzung aus dem 33 . Jahresbericht 1963/64Seite 24Um ihr Schächt-Schlachtverfahren zu verteidigen sagen die Juden, es handele sichdabei um einen religiösen Ritus . Er wäre seit hun<strong>der</strong>ten von Jahren vorgeschrieben,weil ihnen verboten sei, Blut und blutenthaltendes Fleisch zu essen . Sie berufensich damit auf das 5 . Buch Mose, XII, 20-21 und auf das 3 . Buch Mose, XVII,10 - 14 als Quelle <strong>der</strong> betäubunglosen Schächtvorschrift.Obwohl ihnen befohlen wurde kein Tierblut zu essen, steht dort nicht einmal eineindirekte Angabe darüber, wie die <strong>Tiere</strong> zu töten seien! Außerdem ist es unmöglich,eine Tierleiche vollständig zu entbluten, durch keine noch so gearteteSchächt-Schlachtmethode.Die folgenden Zahlen belegen, daß die Leiche einer nach jüdischer Art geschlachteten<strong>Tiere</strong>s (d .h . eines betäubunglos geschächteten <strong>Tiere</strong>s, d .V .) noch ebensoviel Blut enthält wie diejenige eines durch Bolzenschuß vorher betäubten <strong>Tiere</strong>s:Tierart Tötungsweise Leichenteil Restblutmenge in gr%Ochse jüdisch, d .i . unbetäubt Vor<strong>der</strong>teil 2,6 gr/100Ochse human, d .i . betäubt Vor<strong>der</strong>teil 2,5Ochse human Hinterteil 2,5Schaf Nr . 1 jüdisch Vor<strong>der</strong>teil 2,2Schaf Nr .2 jüdisch Vor<strong>der</strong>teil 2,2Schaf Nr .3 human Vor<strong>der</strong>teil 2,2Schaf Nr .4 human Vor<strong>der</strong>teil 2,2Diese Zahlen belegen, daß be<strong>im</strong> Schächt-Schlachten we<strong>der</strong> mit noch ohne Betäubungeine Ausblutung <strong>der</strong> so getöteten <strong>Tiere</strong> zu erreichen ist und daß zwischen beidenSchlachtmethoden keine unterschiedliche Restblutmengen verbleiben . (ca . 1/4 <strong>der</strong>Gesamtblutmenge, d .V .)Wenn man sich streng an die Glaubensvorschrift halten will, kein Blut <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong>zu sich zu nehmen, müßte auf den Fleischgenuß verzichtet werden.


In ► Namcn Allahs, (lcs sich I rbatn ►cn(Icn, (Ics I3ar ►nlrcrzigcn:lFati{ ,Ält 1Nzuhanden (Icr Pressc und <strong>der</strong> Üffenllichkcit.<strong>Das</strong>L4L~uri~chc - ci Ir~rtu_.11c~u_(Musl<strong>im</strong> Assuciatioulund <strong>der</strong>Vc ► cin gygcn "I icrfabrikcn Schwciz (Vgl),in ticr gcmcinsat►ren Surgc uni das fricclliche 7usann ►►cnlchcn von Wuschen unterschiedlicherKultur und Religionszugcl►iirigkeit, undint 13ewusstscin, dass (Icr Schutz (lcr Schöpfung und dcr'ficre allen Menschen aufgetragen ist,dass die Betäubung keiner religiösen Vorschrift iibcr (las Schlachten <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong>wi<strong>der</strong>spricht, weil sie das Tier nicht tötel, ihm jedoch Angst und Schinerzen n<strong>im</strong>mt.Deshalb wünschen wir, dass alle unsere Brü<strong>der</strong> diese Möglichkeit benützen.10. Februar 1995Ibrahini AlhmdaniVorslandsmilglicd Islamisches 7.cntrum BernIh Envin KcsslcrPriisident Vgl'


Appell einer Moslemin gegen das Schächten:Liede Brü<strong>der</strong> und Sehwestern <strong>im</strong> IslamSeit einem fahr versuche ich, an<strong>der</strong>e'lfusfiinez.0 finden, die Islamisches Gebot und AllahsBarerzffkeit zu verbinden versuchen.Im `i1,'issen, dass wir alles tun müssen, um dtegrosse Not <strong>der</strong> Menschen in aller I eftzu vermin<strong>der</strong>n (irn Gebet, in Spenden o<strong>der</strong> 'Taten), möchte ich auch an die von Allaherschaffenen <strong>Tiere</strong> erinnern, wefehe unsere Mi fe ebenso benötigen.Ich möchte auch daran erinnern, dass von Prophet Mohammed überliefert ist, dass ersiehrücksieh tsvolf und liebevoll den 7"ierengegenüber benommen Fiat.Eine Betäubung vor dem Schächten erspart den'I"ieren _,angst und Leid un .d ermöglicht den?lQi1s(<strong>im</strong>en, die Gebote lies Glaubens zu bejölgen.Diese 'W'elt mit allem, was auf ihr ist, wurde uns jur eine best<strong>im</strong>mte Zeitzur Nutzniessungüberfassen . Wie an<strong>der</strong>s, at`.s mit'Ehrjiircht und Danktiark!it könnerigfäubige Menschen diestun?Ich Bitte Euch aasganzem Merzen, Tiber diese Angelegenheit zu sprechen und den Dialogmit 'Tierschutzorganisationen zu suchen, als Zeichen unserer Verantwortung Alfak;Schöpfuruigegenüber Und damit wir ein kleines bisschen von <strong>der</strong> Barmherzigkeit, die ERuns täglich schenkt, weitergeben an unsere rVfi"tgescfiöpje.Asalamu a(eik<strong>im</strong> werahmatuflah we berakatuhSaniar Grandjean, BernAus ' Verein gegen Tierfabriken ' Schweiz, Heft Nov ./Dez . 1996


Appell an die Juden in <strong>der</strong> Schweiz<strong>Das</strong> Schächten, d .h. das Schlachten ohneBetäubung, ist eine Grausamkeit, die mit echterReligiosität unvereinbar ist . Sowenig wie Menschenfressereigeduldet werden kann, darf auchgegenüber dem Schächten " Toleranz " nicht mit"Ignoranz" verwechselt werden. In vielen Religionen,nicht nur in <strong>der</strong> jüdischen, gab und gibt esfanatische Fundamentalisten, die <strong>im</strong> Namen ihrerReligion Grausamkeiten und Perversitätenverüben. Die aufgeklärte Menschheit – egalwelcher Religion – hat die Verantwortung, solcheAuswüchse zu ächten. Jede Freiheit, auch die Religionsfreiheit,muss ihre Grenzen dort haben, wodie Freiheit und das Wohlbefinden an<strong>der</strong>er Lebewesenbetroffen werden.Sämtliche Tierschutzorganisationen lehnen dasSchächten ab. Lei<strong>der</strong> ist es uns bisher nicht gelungen,tierliebende Juden zu gewinnen, unserenKampf gegen diese Tierquälerei zu unterstützen.Einzige Ausnahme : <strong>der</strong> grosse jüdische MusikerYehudi Menuhin, <strong>der</strong> das Schächten offen verurteilthat.Die offensichtliche Angst liberaler Juden, sichöffentlich vom Schächten zu distanzieren, diesefalsche Solidarität gegenüber einem Verbrechen an<strong>Tiere</strong>n, hat dazu geführt, dass aus dem Schächtproblemein Judenproblem geworden ist, da <strong>der</strong>Eindruck entsteht, alle Juden würden das von<strong>der</strong> Schweizer Bevölkerung grossmehrheitlichabgelehnte Schächten befürworten . Die Unterdrückungdes Themas Schächten mit Fletzkampagnengegen Tierschützer und mit Gerichtsverfahrenwegen angeblichem Rassismus, för<strong>der</strong>tdas Ansehen <strong>der</strong> Juden nicht. <strong>Das</strong> so erzwungeneSchweigen führt zur Faust <strong>im</strong> Sack und för<strong>der</strong>tantisemitische Strömungen . Es wäre an<strong>der</strong>erseitsganz einfach zu verhin<strong>der</strong>n, dass die Diskussionum das Schächten Antisemitismus för<strong>der</strong>t . Wennsich liberale Juden endlich öffentlich von diesemüberholten Ritual distanzieren würden, wäredamit verhin<strong>der</strong>t, dass das Schächten mit demJudentum ansich identifiziert würde . Wir appellierendeshalb an alle Juden in <strong>der</strong> Schweiz, tierschützerischmit uns zusammenzuarbeiten . MitMusl<strong>im</strong>s ist eine solche Zusammenarbeit möglich.Mit Juden wirklich nicht? Bitte melden Sie sichbe<strong>im</strong> <strong>VgT</strong> Verein gegen Tierfabriken, 9546 Tuttwil.Erwin Kessler, Präsident <strong>VgT</strong>Auf diesen Appell, <strong>der</strong> am 16 . August 1996 als Inserat<strong>im</strong> Beobachter erschienen ist, haben zweiJuden geantwortet . Zitate aus diesen Antworten:Als liberale Jüdin bin ich mehr als betroffen, soein antisemitisches Anti-Schächtinserat lesen zumüssen . ..Araceli Patricia Gayor, Lindenstr. 14, 8307EffretikonAn Kessler, den grossen Tierfreund und Menschenverachter,eidg. diel. Antisemit mitNazi Scheisse <strong>im</strong>lbnsserkopf. . . Der grosse Moses sagte, das jüdische4i?lk ist ein hartnäckiges Folk und unter den hartnäckigenbin ich noch einer <strong>der</strong> Hartnäckigsten.Heuchler müssen auch sterben, beson<strong>der</strong>s wenn sieso verlogen sind bis unter die Schamhaare . Ichgestatte ihnen, dass sie mit meinen Faxmitteilungenihr Arschlosch putzen dürfen.Marco Bloch, Holbeinstr 79, 4051 BaselAnmerkung : Ich bin sehr enttäuscht, dass dieserAppell, dieser ehrliche Versuch zum Dialog, diesesfür die jüdische Gemeinschaft als ganzes beschämendeResultat gezeitigt hat und frage mich jelänger je mehr, was das für Menschen sind, die inunserer Gesellschaft wichtige Posten in Wirtschaft,Kultur und Politik besetzen und sich gleichzeitigso geschlossen hinter eine <strong>der</strong>art perverse, pseudoreligiöseBarbarei an <strong>Tiere</strong>n stellen, und wie langees geht, bis gewisse Medien einsehen, dass dasKritik-Tabu und neuerdings auch das strafrechtlicheKritikverbot (Antirassismusgesetz) an jüdischenHandlungsweisen Toleranz am falschen Ortist . Verbrechen an <strong>Tiere</strong>n verdienen keine Toleranz– erst recht nicht, wenn sie von einer <strong>der</strong>artvollständigen Uneinsichtigkeit geprägt ist . Einesolche mit staatlichen Repressionen verordnete«Toleranz» för<strong>der</strong>t das Ansehen <strong>der</strong> Juden und ihreIntegration in die übrige Gesellschaft sicher nicht.Erwin KesslerAus 'Verein gegen Tierfabriken' Schweiz, Heft Nov ./Dez . 1996


neue Pufnummern :7(A . Ge'


~~ .._ 'nreS Tie,SCli,tzLeiter und Berichterstatter . D .. WohnTiertransporteD: . Wohn berichtet, daß <strong>im</strong> Anschluß an die Beratungen des Arbeitskreisesein Beschluß des Agrarministerrates in Brüssel zurAn<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Tiertransportrichtlinie ergangen ist . Innerhalb <strong>der</strong>EU werden Tiertransporte kün ftig grundsätzlich auf acht Stundenbeschränkt . Anschließend müssen die <strong>Tiere</strong> entladen, gefüttertund getränkt werden . Eine Fortsetzung des Transportes ist erstnach einer Ruhepause von mindestens 24 Stunden zulässig . Beientsprechen<strong>der</strong> tierschutzgerechter Ausstattung <strong>der</strong> Fahrzeugeseien auch längere Transporte möglich . Die Zahlung <strong>der</strong> Exporterstattungensoll von einem guten Zustand <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> am Beshmmungsortabhängig gemacht werden . Es wurde die Möglichkeiteingeräumt, national strengere Vorschriften zu erlassen und dieTransportdauer auf 8 Stunden zu begrenzen . Dr . Wohn berichtetvon weiteren vorgesehenen Verbesserungen und schlägt vor, dieErgebnisse des Arbeilskreises zu diesem Thema, die damit überholtseien, nicht zu behandeln.Auf Vorschlag von Dr . Ripke wird folgende Entschllenung mitgroßer Mehrheit anoenomrnen:• Der 20 . Deutsche Tierärztetag hat sich intensiv mit Fragen desTierschutzes befaßt . Im Vor<strong>der</strong>grund standen dabei die <strong>im</strong>mernoch bestehenden Mißstände bei Tiertransporten.Mit Freude und Genugtuung nehmen die Teilnehmer des<strong>20.</strong> Deutschen Tierarztelages die Brüsseler Beschlüsse vom22. Juni 1995 als ersten wirksamen Schritt zur Verbesserung desSchutzes <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> be<strong>im</strong> Transport zur Kenntnis und dankenHerrn Landwirtschaftsminister Borchert für sein Engagement.Die Bundestierärztekammer for<strong>der</strong>t jetzt eine rasche und konsequenteUmsetzung <strong>der</strong> Beschlüsse in nationales Recht. Dabeisollten die national bestehenden Spielräume max<strong>im</strong>al <strong>im</strong> Interesse<strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> ausgeschöpft werden . Die deutsche Tierärzteschaftverpflichtet sich zur konsequenten Durchsetzung <strong>der</strong> Maßnahmen.Die Bundestierärztekammer betont jedoch gleichzeitig, daß mitdiesem ersten Schritt nicht alle Probleme bei Tiertransportengelöst vrorden sind . Sie wird darauf drängen, daß die vorliegendenweitergehenden For<strong>der</strong>ungen möglichst bald EU-weit Berücksichtigunglinden.Nach ausführlicher Diskussion und geringfügiger Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong>vom Arbeitskreis vorgelegten Beratungsergebnisse werden folgendeBeschlüsse mit großer Mehrheit angenommen,Dualzuchten• Der 20 . Deutsche Tierärztetag beauftragt die Bundestierärztekammer,auf die Durchsetzung des Verbotes von Qualzüchtungenund Abiotrophien bei Wirbeltieren hinzuwirken.Unter Qualzüchtungen und Abiotrophien versteht sie:1. Rasse<strong>im</strong>manente Probleme (z . B. Knorpel- und Gelenkdefekte,Kurzschädeligkeit (Apfelkopf], Faltenhaut, Schwanz-IosigkeiL Haarlosigkeit, Haubenbildung, beson<strong>der</strong>e Farbschläge)2. In hohem Prozentsatz zu erwartende Probleme (z . B . beikurzköpfigen Hunden : Hirntumore (Gliome]. Wasserkopf,Zahntleischwucherung, Bambuswirbelsäule [Spondylarthrose]; bei an<strong>der</strong>en Rassen : Entropium/Eklropium)3. Gelegentlich auftretende (familiäre) Anomalien undAbiotrophien (z. B . Kleinhirnatrophie, Hypoglykämiesyndrombei Zwerghasen, Harnsäure-/Harnsteinbildung, Speicherkrankheiten,VVeaver-Krankheit be<strong>im</strong> Rind)4. Funktionsstörungen des Zentralen Nervensystems und Verhaltensstörungen(z. B . genuine Epilepsie (familiäres Erbleiden]; Beispiel für Verhaltensstörung: Hyperaggression)o Eine Möglichkeit <strong>der</strong> El<strong>im</strong>inierung von genetischen Defektenbesteht in <strong>der</strong> Zuchtwertschätzung, ohne dabei die Rassen wesentlichverän<strong>der</strong>n zu müssen (z . B . Pluspunkte für gute Jagdleistung,Abzüge für Epilepsie o<strong>der</strong> Hüftgelenksdysplasie).Den Züchtern soll die Möglichkeit gegeben werden, auf erbgesunde<strong>Tiere</strong> zurückzuzüchten . Erst wenn dies nicht gelingt, solltenbest<strong>im</strong>mte Rassen verboten werden .`Scha!ts~-'. s ;v'a ..f _ .~_ ` .aw urn~ _3 Le Schutz^y?'_.zes folgende geän<strong>der</strong>te Pass--g das § 11 b zu berucksich ;ige..§ 11b(1) Es ist verboten . Wirbeltiere zu züchten. o<strong>der</strong> durch bio- ode.gentechnische Nlalnahmen rj verän<strong>der</strong>n, wenn damit gerechne:werden muß, daß bei <strong>der</strong> Nachzucht, den bio- o<strong>der</strong> gentechnisc~verandfrten <strong>Tiere</strong>n selbst C<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Nachkommen auf Grur,<strong>der</strong>blicher Merkmale Kdrperte,le o<strong>der</strong> Organe für den artgemäße qGebrauch fehlen o<strong>der</strong> untaug lich o<strong>der</strong> umgestaltet sind und hie--durch Schmerzen, Leiden o<strong>der</strong> Schäden auf t reten.(2)Es ist verboten. Wirbeltiere zu züchten, wenn damit gerechneiwerden muß, daß bei den Nachkommen mit Leiden verbunden gerblich bedingte Verhaltensstörungen o<strong>der</strong> mit Leiden verbucC g-ne erblich bedingte Aggressionssteigerungen auftreten.(3) Die zuständige Behörde kann das Unlruchtbarmachen vbn<strong>Tiere</strong>n anordnen, wenn damit gerechnet werden muß, daß <strong>der</strong>enNachkommen Störungen ober Verän<strong>der</strong>ungen <strong>im</strong> Sinne <strong>der</strong> Absätze1 und 2 zeigen . ,(4) Die Absätze 1, 2 und 3 gelten nicht für durch Züchtung bde:bio- o<strong>der</strong> gentechnische Malnahmen verän<strong>der</strong>te Versuchstier=_,die für die Du.chführung best<strong>im</strong>mter Tierversuche noR•rend gsind7 o n.i U I(5) Der Bundeslandwirtschaftsminister wird ermächtigt, mitZust<strong>im</strong>mung des Bundesrates durch Rechtsverordnung nähereVorschriften zu erlassen :'Schlachten und TötenDie Bundestierärztekammer lehnt jedes Schlachten OhneBetäubung aus Tierschutzgründen ab.Die Bundestierärztekammer for<strong>der</strong>t, daß jede Schlachtstelle <strong>der</strong>• .zuständigen Behörde eine für den Tierschutz insbeson<strong>der</strong>e be<strong>im</strong> PAbladen, be<strong>im</strong> Zutrieb und bei <strong>der</strong> Betäubung verantwortlichePerson zu benennen hat, die : ;ahrend dieser Vorgänge ständiganwesend ist.• Die Bundestierärztekammer schlägt folgende Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong>Tierschutz-Schlachtverordnung (iierSchlV) <strong>im</strong> Enhvud vom 15.März 1995 vor:1. Die Sachkunde nach § 4 TierSchlV kann nur dann anerkanntwerden, wenn <strong>im</strong> Rahmen <strong>der</strong> Ausbildung Kenntnisse undFähigkeit über das Betäuben bzw . Töten bei <strong>der</strong> betreffendenTierart vermittelt worden sind und in <strong>der</strong> Prüfung nachge•riesenwerden.2. In § 12 TierSchlV wird „Betäubungsla"en” ersetzt du~Ch „müssen in geeigneten Einrichtungen einzeln fixiert und ruhiggestellt werden ” .StraußenhaltungDie Teilnehmer des 20 . Deutschen Tierärztetages lehnen die Haltungvon Straußen als Nutztiere in Deutschland ab . Sie for<strong>der</strong>nden Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forstenauf, von seiner Ermächtigung nach § 13 (3) Tierschutzgesetz Gebrauchzu machen und die Haltung von Straußen als Nutztiere zuverbieten.Auf Vorschlag von Prof . Kosters wird die Bundestierärztekam m e raufgefor<strong>der</strong>t , dieser For<strong>der</strong>ung die Begründung, die in <strong>der</strong> Pressemitteilung<strong>der</strong> BTK enthalten ist, anzulügen.778 C^WSCnes T,eriztoSlaa911995


ZENTRALRAT DER JUDEN IN DEUTSCHLANDKürl..n .ha(I dca 1~Ir.nlliehen KcchhUef \br .iltcudc dca l)ircLUlriwusHerrnThorsten TönjesCeichsnauser Straße 17 B27809 Altenesch-Lemwer<strong>der</strong>f t ~{Frankfurt, den 3c . April 1996Sehr -g eehrter Herr T ön;es,thaben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 31 . März 1996 und die Zusendung <strong>der</strong> Kopieihres Schreibens an Herrn Offenberg in BerlinDa Sie mich hier um eine persönliche Slellungnanme bitten, teile ich Ihnen mit, daß ich, da ichannehme, daß Sie zu einem <strong>der</strong> Unterzeichner des antisemitischen und beleidigendenKettenbriefes, <strong>der</strong> an mich und viele jüdische Gemeinden in Deutschland adressiert war,gehoren, von Ihrer Verurteilung mit Genugtuung gelesen habe . Der Zentralrat hat auch vonsich aus Strafanzeige gegen die Unterzeichner und Urheber dieses Briefes gestellt.Ich bin allerdings darüber verwun<strong>der</strong>t, daß Sie in Ihrem Schreiben an Herrn Offenberg IhreAnschuldigungen und Ihre schl<strong>im</strong>men Vergleiche nicht zurücknehmen, son<strong>der</strong>n erkennenassen, daß Sie offensichtlich nichts begriffen haben.Mit freundlichen Grüßen4~c11&gnatz Bub&JHriru Il~rlin 11Yfu Ilunn IIYru Frvnl.rurt111117 lierlln 11171 1h— M1t~5 F. .W .n —n \Inranunlwr~cr SII JI:i !1 Ilun~ .J.~rlrr surG, n ~ahu arinwr U 0T,•1 .•f.M 030129 ZK 713 T.l1 f,1n 11!_N/?i 711_1 T.•ie,. 118/71(«1 MJ-017,1a .♦11 11r12 ,- 1417 rel .— . .: _xi ., f, 11 4' T,1,9Ia 11M11 74 _'a 71)


Ignatz BubisZentralrat <strong>der</strong> luden in DeutschlandSchumannstr . 65OAS E ..E!i0 QE3 uEbS`s = 'I7: :P0 SDIA"SE 7 L'E''i,vIE __ S1V 1.~ ~~M~ EL .4V ~ll I I.60325 Frankfurt/M . --11 .05 .96Schächten - Ihr Schreiben am 30 .4 .96Senc geehrter Herc Bubis! P! e.Hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Briefes am 30 .4 .96, <strong>der</strong>uns wie<strong>der</strong>eirmal vor Augen führt, mit welcher zum H<strong>im</strong>mel schreiendenSelbstverständlichkeit grausamster Eiermord an unschuldigenLebewesen unter dem Deckmantel <strong>der</strong> medizinischen 'nissenscnaft,kultureller Tradition o<strong>der</strong> hier religiöser Glaubensgemeinschaftenbetrieben wird.Hie wir <strong>der</strong> Presse entnehmen muaten, wurden Sie kürzlich mit demTheodor-Heuss-Preis ausgezeichnet . <strong>Das</strong> Motto dieser Verleihunglautete " Aufeinan<strong>der</strong> zugehen-Mut zum Dialog" . Wir können bisherlei<strong>der</strong> nur gegenteiliges feststellen:1. Unser Versuch auf Sie zuzugehen wird mit Für uns kostspieligenStrafanzeigen beantwortet mit denen Sie uns in den Rücken fallen.2. Je<strong>der</strong> Versuch zum Dialog wird von Ihnen Lm Ke<strong>im</strong> erstickt, daIhnen . nichts besseres einf allt, als uns Tierrechtlern Antisemitismusvorzuwerfen_ Die beschämende politische und menschliche Vergangenheit Deutschlands, die Verfolgung <strong>der</strong> Juden <strong>im</strong> 3 . Reich, Fürwelche man kaum entschuldigende 'Horte finden kann angesichts <strong>der</strong>unmenschlichkeit, .welche zu jener Zeit an den Tag gelegt wurde,_dennoch hiermit aber <strong>im</strong> Namen sicherlich ALLER Tierschützer ausgesprochenwerden soll, das alles kann jedoch kein Freibrief FürTierquälerei sein!!! Die Verrbhung unserer Gesellschaft geht ausdem willkürlichen Quälen und röten von <strong>Tiere</strong>n hervor . Die weltweiteBewegung, welche sich konsequent für mehr Tierrechte, Für die unverzüglicheAbschaffung <strong>der</strong> Vivisektion, <strong>der</strong> Massentierhaltungen,des Stierkampfes und jeglicher Beeinträchtigung des Lebens unsererMitgeschöpfe engagiert, wird es eines schönen Tages erleben, daßdas Schächten ebenfalls als eine Straftat geahndet wird! Die weltweiteTierschutzbewegung kann auch auf grund <strong>der</strong> tragischen geschichtlicnenVergangenheit Q keinen Son<strong>der</strong>status für Juden einräumen,denn wir handeln <strong>im</strong> Namen <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong>, da sie sich nicht wehrenkönnen . Einem geschächteten Tier dürfte es völlig gleichgültig sein,aus weicher Motivation heraus ihm die Kehle bei lebendigem Leibeaufgeschlitzt wurde und für welche Religion es verbluten muß.Seien Sie sicher : Wir werden mit aller Energie für die <strong>Tiere</strong>sprechen und raten walten lassen . Es gibt uns beson<strong>der</strong>e Kraft, unterden Schächtgegnern den berühmten jüdischen Musiker Yehud Menuhinzu haben . Mit freundlichem Cr `


Transmission of the last document by Rabbi I.M. Levinger,President of Kashrus Commission of the Conference of EuropeanRabbis.ISRAELITISCHE GEMEINDE BASELTELEFON 061 /272 95 50 TELEFAX 061 / 272 71 IS LEIKIENSTRASSE 21Jüdische Gemeinde Frankfurtz .Md . Herr Ungar, verentw.für KaschruthMestendstr . IJ6000 Frankturt a . MainHu Fsithm: Unur 7


aus "du und das tier " (Deutscher Tierschutzbund e .V .) yeft t/"7Tierschutz intematior>alSchächtenKeine „Helzkampagne”Briefwechsel mit israelischer Botschaft — Schächten angeblich„humanste Form des Schlachtens” — Dr. Grasmüller : „Kampf gegen Schächtenist kein Bestandteil antisemitischer Hetzkampagne”<strong>Das</strong> betäubungslose Schlachten eines <strong>Tiere</strong>s, das sogenannte Schächten, hat seit jeher Tierschützer In aller Welt zuProtesten veranlaßt, denn es handelt sich zweifellos um eine grausame und tierquälerische Schlachtmethode. In Schweden,Norwegen und <strong>der</strong> Schweiz ist sie seit Jahrzehnten verboten und niemand hat deswegen je den Vorwurf erhoben, daß dieseStaaten „antisemitisch” seien . Tatsächlich findet sich auch „<strong>im</strong> mosaischen Gesetz keine Spur . . . daß das Töten eines . ..<strong>Tiere</strong>s durch Schächten zu geschehen habe”, wie schon 1680 <strong>der</strong> Rabbiner Stein feststellte . Frau Dr . med . vet . UrsulaWenzel, Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes e . V., setzte sich mit dieser Problematik in ihrem Beitrag „Angstund Schrecken” in DU UND DAS TIER Heft 2/85 ausführlich auseinan<strong>der</strong>. Die Tierschützerin Marianne Wünsche schicktediesen Artikel mit einem Begleitschreiben an die Botschaft des Staates Israel in Bonn und erhielt eine Antwort desGesandten Dr. Gabriel Padon, die wir nachstehend ebenso <strong>im</strong> Wortlaut veröffentlichen wie die Erwi<strong>der</strong>ung, die Dr . AndreasGrasmüller, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, an den Israelischen Botschafter sandte.Hier das Schreiben <strong>der</strong> IsraelischenBotschaft an die Tierschützerin:Sehr geehrte Frau Wünsche,die verspätete Beantwortung IhresSchreibens vom 17. 3. 1987 ist daraufzurückzuführen, daß ich lange überlegte.ob man überhaupt darauf eingehen sollte.Da ich jedoch Ihre guten Absichten nichtin Zweifel ziehen will, möchte ich Ihnenfolgendes sagen*<strong>Das</strong> jüdische Volk ist ein sehr tierliebendesVolk : die Tierschutzgesetze in Israelsind viel strenger als in <strong>der</strong> Bundesrepublik,und Tierquälerei wird bei uns hartbestrau.Die Behauptungen in dem Artikel aus ..Duund das Tier", den Sie Ihrem Brief beilegten,sind völlig falsch und auch böswillig.Die in <strong>der</strong>jüdischen Religion vorgeschriebenenMethoden für das Schlachten von<strong>Tiere</strong>n sind die humanste Form desSchlachtens, dies wurde auch von Expertenbewiesen.<strong>Das</strong> Märchen von <strong>der</strong> Grausamkeit desjüdischen rituellen Schlachtens war <strong>im</strong>merBestandteil antisemitischer Hetzkampagnen,und es fällt mir schwer zu glauben,daß Sie sich an einer solchen beteiligenwollen.Ich möchte hinzufügen, daß, wenn jemanddas Recht hat, uns moralischeLektionen zu erteilen, es best<strong>im</strong>mtnicht Angehörige des Volkes sind, dasangeblich gegen Tierquälerei protestiert,aber Menschenquälerei undgrausame Vernichtungsmethoden gegendas jüdische Volk und an<strong>der</strong>e vornicht allzu langer Zeit als offizielle nationalePolitik praktiziert hat.HochachtungsvollDr. Gabriel PadonGesandterUnd hier die Antwort von Dr. AndreasGrasmüller an den Israelischen Botschafter:Euer Exzellenz,es mag Zufall sein, daß mir, dem Präsidentendes Deutschen Tierschutzbundes,Kopie Ihres an Frau Marianne Wünsche,Heergasse 15, 7173 Ammertsweiler, geleitetenSchreibens zuging . In meiner Eigenschaftals Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> größtenTierschutzorganisation <strong>der</strong> Bundesrepublikmit 600 000 Mitglie<strong>der</strong>n gestatten Siemir, Ihnen auf dieses Schreiben zu antworten,obwohl ich einräumen muß, daßich den Brief von Frau Wünsche an Sievom 17 . 3 . 1987 nicht kenne . Ich möchtedaher lediglich auf Ausführungen zurückkommen,die Sie in einigen Absätzen IhresAntwortschreibens erwähnt haben.Zunächst einmal darf ich feststellen, daßtrotz eingehenden Studiums des Talmuds,Ihrer höchsten religiösen Glaubensgrundlage,von mir nicht die geringstenFeststellungen getroffen werdenkonnten, daß das hetäubungslose Tötengefor<strong>der</strong>t ist . Sie wissen . Euer Exzellenz,daß es heute bereits Betäubungsmethodengibt, die we<strong>der</strong> den Körper noch dasGeh<strong>im</strong> eines <strong>Tiere</strong>s beeinträchtigen, wobeiVersuche in Dänemark, die vor Jahrenstattfanden, nachgewiesen haben, daßauch das Gehirn nach einer elektrischenkurzen Betäubung unbeschädigt dieMöglichkeit gibt, das betäubte Tier nachBeendigung <strong>der</strong> Betäubung völlig unversehrtweiterleben zu lassen Ich vermissein Ihrem Schreiben daher den Hinweis aufeine genaue Fundstelle <strong>im</strong> Talmud, die esverbieten würde, ein Tier vor <strong>der</strong> Tötungzu betäuben.Lei<strong>der</strong> kann ich auch nicht Ihrer Meinungsein, daß die durch Schächten durchgeführteTötung die humanste Form sei . Werwie wir einmal einen Schächtvorgang erlebendurfte und die Art <strong>der</strong> Vorbereitungdes <strong>Tiere</strong>s bis zum Schnitt zur Kenntnisnehmen mußte, <strong>der</strong> kann sich gut bei <strong>der</strong>heutigen Erkenntnis <strong>der</strong> Wissenschaft dieAngsteines <strong>Tiere</strong>s vorstellen Dabei mages wohl außer je<strong>der</strong> Diskussion stehen,daß nach <strong>der</strong> Öffnung <strong>der</strong> Halsschlaga<strong>der</strong>nund dem Entströmen des Bluteskurze Zeit nachher Bewußtlosigkeit eintritt. Ein Beweis, wie Sie es in IhremSchreiben vom 6 . Mai 1987 behaupten,liegt lei<strong>der</strong> bis heute nicht vor . Dabei wageich nicht einmal die Feststellung zuerheben, daß <strong>der</strong> Experte <strong>im</strong>mer demjenigen,<strong>der</strong> ihm den Auftrag gibt, möglicherweiseein positiv formuliertes Gutachtenerstatten könnte.Es ist sicherlich eine allmählich zur Gewohnheitgewordene Gepflogenheit, allessofort auf das politische Geleise zu drehen. Der Kampf gegen das Schächten,den auch <strong>der</strong> Deutsche Tierschutzbundverficht, hat nichts mit dem Staat Israelo<strong>der</strong> <strong>der</strong> jüdischen Religion zu tun, denn,und dies ist Ihnen, verehrte Exzellenz, sicherlichwohl bekannt, in mohammedanischenLän<strong>der</strong>n, mit denen Sie teilweise inKriegszustand leben, dort die gleichenMethoden des Schächtens angewendetwerden . Ich darf daher bedauern, daß geradedie jüdischen Vertreter all das, wasauf diesem Gebiete von überzeugten Tierschützernund Wissenschaftlern vorgetragenwird, auf Rasse und Religion übertragen. Dabei ist die Religionstehre des Talmudszu einer Zeit begründet, in <strong>der</strong> eswe<strong>der</strong> Kühlschränke noch hygienischeMöglichkeiten gab, das geschlachtete,zur Nahrung dienende Tier entsprechendgesundheitlich aufzubereiten. Dies erlaubeich mir nur am Rande zu erwähnen .


Entschieden verwahre ich mich dagegen,lind dies bitte ich eindringlich zur Kenntnisni nehmen, daß <strong>der</strong> Kampf gegen dasSr-här-hten, <strong>der</strong> sachlich geführt wird . Restanrlleilantl-semitischer Het7kampagnnnisf Wir . die Mitglie<strong>der</strong> des neutschenTinrschubbundes, die die Erbschuld 7utragen hahen, für die wir keine Verantwortunghesitzen, denn jemand, <strong>der</strong> in Kinsteckteo<strong>der</strong> noch nicht gehoronwar, kann nicht dafür verantwortli.-hsein, daß Kain seinen Bru<strong>der</strong> Ahelgnthlnl hat, weisen solche Uberlequngenauf das entschiedonste 71iriick und findennie ganz beachtliches Befremden in demIlioweis . daß es lins nicht zusteht, Ciherangebliche Tierquälereien zu reden, wähinoddas jüdische Volk, so erschreckenddms ist . unter politischem Mordterrnr ein„„1,f von uns gnwnllten Rngien rnq sn-,•in npfnr hnnnnn inußfo , , be-~m1r•t n , nuch sind un^.nrTm Milglinrinr,,~,nnr nnr r n rlen npfem dos Inrlischnnr, .lb n~ ~n hnrnn, wnnn gleich7nilig auch~lnntsche katholische Christen, polnischePriester, viele politisch an<strong>der</strong>sdenkendeBundesbürger und Auslän<strong>der</strong>, wie Russen,Englän<strong>der</strong>, Amerikaner und Franzosenunter diesem Terror des Dritten Reichesihr Leben lassen mußten, Menschen,denen eine finanzielle Unterstützungund Hilfe nicht annähernd bis jetztzugute gekommen ist . Doch eine solcheÜberlegung würde meine Kompetenz alsVorsitzen<strong>der</strong> des Deutschen Tierschutzbundesüberschreiten . Ich erlaube mir nurIhnen gegenüber festzustellen, daß dieVerquickung <strong>der</strong> Verbrechen des DrittenReiches und <strong>der</strong>en Verbindung mit demBestreben <strong>der</strong> Hilfe für wehrlose <strong>Tiere</strong>nicht zu einer solchen Art des Gegenangriffesvereinigt werden kann . Es scheintIhrer politischen Information entgangenzu sein, wie sehr sich gerade die vonnationalsozialistischer Vergangenheitnicht betroffenen Deutschen heute um alldie Menschen kümmern, die verfolgt werden. Im übrigen sollte ein Geschichtskundigervielleicht auch einmal zurückblikken,welche Verbrechen an<strong>der</strong>e Staatenbegangen haben, über die man den Manteldes Schweigens breitet . Dies aber istkeine Entschuldigung o<strong>der</strong> Entlastung fürdie Verbrechen, die an jüdischen Mitbürgernverübt wurden, weil es hierfür keineEntschuldigung für die Täter gibt.Mit durchtrennter Kehle liegt das geschächtete Schaf in seinem Blut.Mit vorzüglicher HochachtungIhr sehr ergebenerDr . A . GrasmüllerDMT M7


P 'r ZBitte lesen und weitergab t -mosLevni5r- UkiD€~S Schächten (;iidisdites Sdilad>


il~,~-s . ri :'yyr iNach dem SchächtenM ~:1uns eine Betäubung und nicht nur unt eine Lähmunghandelt . Diese Frage abzuklären scheint wichtig zutein, utnso-melv;_ als, die . Schweine, für den «christlichenKonsum» in den mo<strong>der</strong>nen Schlachthäusern auf diegleiche Weise geschlachtet werden.«Werden die <strong>Tiere</strong> vor <strong>der</strong> Tötung wirklich betäubt,so ist gegen die Tötungsart in tierschützerischer Hinsichtnichts einzuwenden, ob nun <strong>der</strong> Blutentzugdurch Schnitt o<strong>der</strong> Stich erfolgt.«<strong>Das</strong> Fleisch von <strong>Tiere</strong>n, die auf oben geschil<strong>der</strong>teArt «geschäcltlet» werden, kann jedoch nach Ansicht<strong>der</strong> das Schächten verteidigenden Juden nicht alskoscher bezeichnet werden kamt und wird daher vonihnen abgelehnt . Die Folge davon ist, dass koscheresFleisch eingeführt werden muss. Solches Fleischstammt nun fast ausnahmslos von einem Schlachthof,<strong>der</strong> kaum 20 Minuten von <strong>der</strong> Schweizergrenze entferntist . Den Schlachtungen wohnt ein französischerZöllner bei, <strong>der</strong> darüber wacht, dass kein Gramm desfür die Schweiz best<strong>im</strong>mten koscheren Fleisches inden französischen Konsum gelangt . Also Transitschlachtungen.»Lei<strong>der</strong> wird diese Schlachtart von den Schächtfreundenals human hingestellt . Sie behaupten, nachdem Schächtschnitt fliesse das Blut sofort aus demGehirn, wodurch Bewusstlosigkeit eintrete . Demwi<strong>der</strong>sprechen aber die Gutachten von Sachverständigen,wie <strong>der</strong> folgende Abschnitt zeigt.So schrieb zum Beispiel Dr . C . Klein, Schlachthofdirekter,Lcnnep (Rheinland) <strong>im</strong> Aufsatz : «Ueber dasVerhallen des Blutdruckes in den Hirngefässen nachDurchschneidung des Halses (Schächtschnitt <strong>der</strong>Juden)» (erschienen in «Deutsche Tierärztliche Woclhenschrift»Nrn . 32 und 42, 1925):. . . «hh halte mich da an die vielfachen Erfahrungen<strong>der</strong> Praktiker, gehe weiter und stelle fest, dassnach lege arlis vollzogenen Sehächtungen sich eineReihe von Vorgängen abgespielt bat, die nie undnitn rrtrr als Bcfiexe atv=ulcgut sind, son<strong>der</strong>n alsBeu,usstsenrsvorgänge und willkürliche Bewegungengedeutet hverdcn müssen . Und diese Vorgänge sind vonTierärzten, also von Fachleuten wahrgenommen, diedurch Schulung und Praxis in <strong>der</strong> Lage sind, Seeleund Gebaren <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> zu beurteilen . ... . . «Die <strong>Tiere</strong>, die vor allen Dingen die nachschnittlichenBewusstseins-Ausserungen zeigen, sind zweibisdreijährige frischlebhafte Kühe, Ochsen undBullen . Sie sind es auch, die sich, nachdem sie durchZufall die Fesseln gesprengt hatten, nach dem Schichtschnittegeordnet erhoben haben . Hoefnagel, Utrecht,berichtet von einem solchen <strong>Tiere</strong>, das noch 200 Dieterweit lief und unterwegs einem Fuhrwerk auswich.H . schliesst daraus mit Recht, dass es den Weg mitBewusstsein zurückgelegt habe. Thurntann, Altena,berichtet neuerdings über ähnliche Fälle . Ich selbsthabe <strong>im</strong> Jahre 1913 <strong>im</strong> Schlachthofe zu Lennep <strong>im</strong>Beisein mehrerer Kollegen Sehächtungen an einerAnzahl Grossvielh und Schafen lege artis vollziehenund die ordnungsmässig nie<strong>der</strong>gelegten <strong>Tiere</strong> durchentsprechende Vorrichtungen sogleich nach demSchächtschnitt entfesseln lassen . Ich kann noch heuteje<strong>der</strong>zeit in dem darüber aufgenommenen Film_z_eigen,dass manche <strong>Tiere</strong> nach dem Schnitte sich erhobertmid über den Hof liefen, an<strong>der</strong>e sich in geordnetenBewegungen in Brustlage erhoben haben und darinlängere Zeit verblieben sind . ..«Der Schächtschnitt, <strong>der</strong> die Haut in einer Längevon 50—70 Zent<strong>im</strong>eter durchtrennt und das Tier beivollem Bewusstsein trifft, ist unbedingt schmerzhaft,selbst hvenn man dic unmittelbar hinterher einsetzendeGehirnanämie (Blutleere) zugeben wollte . ..«Human <strong>im</strong> Sinne unserer Zeit ist nur eine Tötungsart,bei <strong>der</strong> die Anbringung <strong>der</strong> tödlichen Wunde und<strong>der</strong> Eintritt <strong>der</strong> Betäubung zeitlich zusammenfallen.Beiden Schussapparaten sind diese Bedingungen ohnejeden Zweifel voll erfüllt» . . . «dass schon die Vorbereitungenzum Schächten vielfach tierquälerisch sindund bleiben werden . ..«Aus allen diesen Gründen muss das Schächten alsgrausame Tierquälerei abgelehnt werden . DiesenStandpunkt vertreten nach schriftlichen Beweisen, dieich in Händen habe, die Kenner <strong>der</strong> Praxis, die weitüberwiegende Zahl <strong>der</strong> deutschen Tierärzte, inson<strong>der</strong>heit<strong>der</strong> Schlachthof-Tierärzte .»In einem an<strong>der</strong>en Aufsatz erklärte Dr . Klein:. . . «ein so ungeheurer Schmerz, wie ihn <strong>der</strong> Schächtschnittverursacht, auch bei herabgemin<strong>der</strong>tem Bewusstseinempfunden werden muss» . . . «furchtbareTodesangst, die bei nie<strong>der</strong>gelegten und geschächteten<strong>Tiere</strong>n nach dem Schnitte unzweifelhaft vorhanden ist .»


Dieses Bild stanvnt nur dem <strong>im</strong> Jahre 1915 <strong>im</strong> Schlnchtlmus zu Strauhing can TierarztDr . Xn.l fficin aufgenomnunrn FiLn. Er srnr Direktor des ScblachthoCes con Leunep(Rheinland) ; seine zahlreichen Schriften über die Schlachtreform gehören zu den bestenWallen für den Kampf gegen das Schächten.Zur religiösen Seite <strong>der</strong> Schächtfrage bemerkteOb .-Vet.-Rat Dr . Max Müller, Professor an <strong>der</strong> UniversitätMünchen, unter an<strong>der</strong>m svas folgt:. . . «<strong>Das</strong> Verbluten des Schlachttieres ist also das,svas Gott geboten Ihat ; aber nirgends steht in <strong>der</strong> Bibeleine Silbe davon, dass dieses Verbluten brtäubungslosaetr.JhrJten muss . . .~. . . «Durch den Mund des Propheten Jesaia lehrtJehova das Schächten ausdrücklich ab : «\Yns soll ichmit euren vielen Schlachtopfern? spricht .Jehova . Satthabe ich die Brandopfer von Mil<strong>der</strong>n und das Fett vonMastkälbern, und das Blut <strong>der</strong> Stiere, Ll<strong>im</strong>mer undBöcke gefällt mir nicht . Bringt keine eitlen Gabenmehr dar. Ein Greuel sind sie mir . Eure fländr, sindvoll Blutschuld, waschet, reinigt eudnl Schafft forteure bösen Taten mir aus den Augenl Höret auf,.löses zu tun, lernt Gutes tunl» Jesaia 1, 11—16 . Undda soll das betäubungslose Verbluten aller Schlachttierevon Gott befohlen und Gott wohlgefällig sein? —Nie und N<strong>im</strong>merl»N«Die Betäubung- <strong>der</strong> Schlachttiere ist somit brietrituellen Schlachten <strong>der</strong> Israeliten sehr wohl möglich,svie ich dies schon ausgeführt habe . . .»<strong>Das</strong>s in <strong>der</strong> Heiligen Schrift betäubungslosesSchlachten nicht gefor<strong>der</strong>t wird, bestätigt Univ .-Prof.Dr. loh . Ude (Doktor <strong>der</strong> Theologie, usw .), Graz, in«Du sollst nicht schächten», Seite 15.Sehr wichtig ist das.Rabblalsdt .lheologischc Gutachten iiber dasSdhlidhten» von Rabbiner Dr . L. Steinin Frankfurt am Main (abgedruckt in <strong>der</strong> Schrift«Thierquälerei und Thierleben in <strong>der</strong> jüdischen Literatur»— Den Thierschutzvereinen gewidmet vonRabbiner Stern in Buttenhausen (Württemberg) —Zürich, Verlags-NI .igazin . J . Schabelitz, 1880 . GemässVermerk des Verlegers erschien dieses Gutachten in<strong>der</strong> «Isr. Gemeinde- und Familienzeitung», 1880,Nr . 1 .)Es folgen die wichtigsten Stellen daraus:(Seite 45) wOle Satzung, ein Thler, dessen Flelsch gegenteri-wetaenhon, zu tcnecmeu, nn •ums .r.,u .w~,-__»--grandung In <strong>der</strong> Bibel. Es Ist Ins mosetschen Gesetzek e i n e S p u r zu finden, dass das Tödten eines zumGenutze erlaubten Thieres vermittelst eines nach zahl•reichen strengen Regeln auszu(Uhrenden Schnllts In denHaft (Schachten, schechita) zu geschehen habe o<strong>der</strong> gar,dass ein Thler, bei dem diese Handlung Überhaupt o<strong>der</strong>nur eine <strong>der</strong> dabel Üblichen Observanzen unferlgssenwurde, zum Genusse verboten sei.«Die Opfertiere wurden allerdings, um das Blutzum Sprengen an den Altar zu empfangen, durchSchechita getödtet, welche Bezeichnung deshalb aurlhausdrücklich in den bezüglichen Schriftstellen gebrauchtwird . Dieser Grund fällt für das profane ,(d . h . weltliche) Leben h<strong>im</strong>veg ; hier stellt uns daherdas mosaische Gesetz die Art <strong>der</strong> Tödtung völlig freiund wird deshalb — ein Umstand, <strong>der</strong> hier von .beson<strong>der</strong>erBedeutung ist — dort, wo des profanenSchlachtens Erwähnung geschieht, nicht <strong>der</strong> AusdruckIchachat gebraucht, wie bei den Opfern, son<strong>der</strong>nsahach, was die Handlung des Schlachtens überhauptbedeutet, ohne nähere Bezeichnung <strong>der</strong> Tödtungsweise . Dem Talmud (d . h . die Hauptquelle des rabbinischenJudentums, das bän<strong>der</strong>eiche Schriftdenkmalaus den ersten fünf Jahrhun<strong>der</strong>ten nach Christus,welches den gesamten religionsgesetzlichen Stoff <strong>der</strong>jüdischen Ueherlieferung enthält . Die Herausgeberin)fällt es daher auch schwer, die Vorschrift des Schächtensauch nur <strong>im</strong> Allgemeinen durch irgend einen


Schriftvers, wenn auch bloss andeutungsweise, zu beweisen.Allerlei Ansichten treten hier auf, die zuweilenan 's Lächerliche streifen . . .»(Seite 44) «Hier wird . dem einfachen WortsinneZwang angethan, um zahllose Satzungen in das religionsgesetzlicheLebest willkürlich einzuführen, wovondas Bibelwort keine Ahnung hat . Auch diejüdischen Schrifterklärer sehen es (dem vernünftigenGrundsatz gemäss : «Der Schriftvers muss nachseinem natürlichen Sinn genommen werden», Talm.Tract. Sabb . 63, a) gar wohl ein, dass die angeführtetalmudische Auslegung bezüglich des Schächtens demnatürlichen Schriftsinn nicht entspreche . Allein <strong>der</strong>Talmud hat seine Anhänger an den Glauben gewöhnt,dass neben dem natürlichen, vernünftigen Schriftsinne,<strong>der</strong> offen zu Tage liegt, noch ein zweiter in<strong>der</strong> Tiefe einhergehe, den die mündliche Deutunggebe — und wie unvernünftig ist oft diesert» . . .(Seite 45) «<strong>Das</strong> Schächten ist eine von den Satzungen,die das jüdische Leben so drückend erschweren,die den Israeliten von einem innigeren, geselligenUmgange mit Nichtjuden ausschliessen, und daraufwar es in früheren Zeiten abgesehen, beson<strong>der</strong>s mitden Speisegesetzen, was ins Talmud deutlich ausgesprochenist (Tract. Sabb . 17 b) . —(Seite 46) «Eine neue Zeit ist finit Gott gekommen.Die Gegenwart bringt den Israeliten in tausendfacheBeziehung zur nichtisraelitischen Welt . Wer wolltesich dessen nicht freuen? Annäherung <strong>der</strong> Alenschenund Völker ist die Devise <strong>der</strong> Zeit.»«In ähnlicher Weise sprechen sich mehrere jüdische.I Gelehrte und Theologen neuerer Zeit aus . Vergleicheu . a . Geiger, Jüdische Zeitschrift für Wissenschaftund Leben, Bd . IX, S. 38 ff . ; Rubens, Der alte und<strong>der</strong> neue Glaube <strong>im</strong> Judenthuns (Zürich, Verlags-Magazin) Kap . 2 ; Theologus, Die jüdischen Speisegesetze(Löbau, Wpr ., R . Skrzeczek), S. 12 und 23und Abschnitt 4, und rine Besprechung <strong>der</strong> letztgenanntenSchrift in <strong>der</strong> «Israel . Reform», JahrgangV, Nr. 25 .»Im Jahre 1941 las man in den Zeitungen, dass (aufBegehren <strong>der</strong> jüdischen Gemeinde) das in <strong>der</strong> Schweizsonst gesetzlich verbotene Schächten inn ZürcherSchlachthof, unter an<strong>der</strong>m, nun gestattet sei, unter<strong>der</strong> Voraussetzung <strong>der</strong> vergänglichen Betäubung <strong>der</strong>Schlachttiere mit elektrischem Strom .tungen nach jüdischem Ritus dürften nur in öffentlichenSchlachthäusern, <strong>der</strong>en Zahl in <strong>der</strong> ganzen-Schweiz auf vier beschränkt wird, vorgenommenwerden, in Anwesenheit und unter Kontrolle einesamtlichen Tierarztes . Es wird jedoch nicht gesagt, ober bei jedem einzelnen Tief untersucht, ob es nach <strong>der</strong>elektrischen Betäubung wirklich bewusstlos ist.Wie <strong>im</strong> ausführlichen Aufsatz «Zur Schächtfrage»(erschienen <strong>im</strong> «Vivisektions-Gegner» vom Dezember1945) erklärt wurde, wollen die Schächter eigentlichnichts wissen von vorginglicher Betäubung <strong>der</strong>Schlachttiere mit Narkonumal-Arznei o<strong>der</strong> Elektrizität.Es heisst da u. a. wörtlich:« . . . gingen die Sehächtungen in Zürich unterElektronarkose weiter, doch versuchten die Schächter<strong>im</strong>mer wie<strong>der</strong>, zu ihrer althergebrachten Schlachtungzurückzukehren, indem sie mit ihrem Schächtschnittwarten wollten, bis das Tier wie<strong>der</strong> aus <strong>der</strong> Narkosezu erwachen begann .». . . «Der gläubige Israelit isst gerade den fleischigstenHinterteil von Gross- und Kleinvieh nicht . DieseStücke kommen auf den Tisch des Nichtjuden .» ..«Darum wird wesentlich mehr geschächtet als diestrenggläubigen Juden benötigen .»Der Bericht schliesst mit den Sätzen:«Wir postulieren dagegen:1. Absolute Aufrechterhaltung des Schlichtverbotes.2. Der Schächtschnitt ist auch am betäubten ViehSehr~6_e . ;'mli .-~.d . ...Entgegenkommen (wie sie es selbst zugeben) Misibrauchzu treiben versuchen.3. Aufhebung <strong>der</strong> Duldung des Schächtens vonFe<strong>der</strong>vieh und Kleintieren .» . ..Es muss hier noch bemerkt werden, dass es bei denJuden selbst Schächtgegner gibt. In <strong>der</strong> .Broschüre .desMiinchnrr Tierschutzvereins «Gegen das betäubungs- .lose Schächten» (1926, Seite 14) heisst es! «Ebenso ..haben zahlreiche jüdische Mitglie<strong>der</strong> des BerlinerTierschutzvereins schon vor Jahrzehnten in anerkennenswerterWeise gegen das betäubungslose SchächtenStellung genommen» . . . `Der vollständige Verzicht auf das Schhächten wärenicht nur eine Erlösung für das leidende Schlachtvieh, Ison<strong>der</strong>n ein Gewinn für die Juden selbst, weil damit 'eine <strong>der</strong> Ursachen des Judenhasses beseitigt würde.In <strong>der</strong> «Neuen Zürcher Zeitung» vom 19 . März Dieses Flugblatt enthält nur einen sehr kleinen Teil1943, Nr. 456, wurde aus Bern mitgeteilt, die Schlach- des gesammelten Textmaterials.Tierschut~zli# rntur-Vers seile „„u , 4ine s rnsse~~~idi 32~l (S )lierschutzbun,i Zürich (e h erein eben nie Vivisektion)CH–8U32 Zürich, Zeltweg 52


Die (nicht ganz)Zehn Geboteen biblischen Zehn Gebotengeht es wie den zehn kleinenNegerlein : Da waren ' s Dnur noch neun, acht, sieben o<strong>der</strong>noch weniger — zumindest, wasdas Wissen <strong>der</strong> Israelis um sieangeht Denn ausgerechnet dasVolk, das am Berge Sinai dieZehn Gebote erhalten hat, kenntsie nur noch auszugsweise . <strong>Das</strong>offenbarte eine Umfrage.88 Prozent aller Befragten könnennicht mehr alle Zehn Gebotenennen, je<strong>der</strong> vierte Jude kenntnicht einmal eines . Ein Drittel <strong>der</strong>Erwachsenen schaffte es bis zurHälfte, knapp ein Viertel kramtebis zu neun Gebote aus denSchluchten ihres Gedächtnisseshervor . Gerade einmal zwölf Prozentkennen alle zehn . Die Hälftealler Befragten bezeichnete sichübrigens als religiös.Auffallend ist, daß die Verbotebesser irr Gedächtnis verankertsind als die Gebote : Du sollstnicht stehlen, töten, ehebrechen —die Erinnerung an diese Gesetzefällt vielen leichter als zum Beisppieljene Mahnung, die Eltern zueluen . Allerdings : Uber die Einhaltung<strong>der</strong> Verbote — von denGeboten ganz schweigen — sagtdie Umfrage nichts aus.In I lebron schlagen sich Judenund Moslerns, Israelis und Palästinenseram Patriarchengrab dieKöpfe ein . Doch je<strong>der</strong> fünfte jüdischeIsraeli kennt die dort angeblichbegrabenen drei Starmnväter(Abraham, Isaak und Jakob)nicht be<strong>im</strong> Namen . Sara ist diebekannteste <strong>der</strong> vier biblischenMütter (neben Rebekka, Lea undRahel) . Doch 23 Prozent konntennicht eine einzige von ihnen neunen,27 Prozent mußten auf halberWegstrecke aufgeben.Die Bibel, das Alte Testament,die fünf Bücher Muse? 40 Prozentwußten be<strong>im</strong> besten Willennicht, wovon die Rede war . Immerhinfast die Hälfte vermochtedagegen alle Narren <strong>der</strong> fünf BücherMose (Gene9is, Exodus, Leviticus,Numeri und Deuteronomium)aufzuzählen.Aus gegebenem Anlaß zu denZehn Geboten noch ein elftes : Dusollst sie nicht vergessen.CHARLEs LANDSMANN, IEL AVIV


Erlaubnis zumSchächten istMillionen wertVon Steffi JockersMünchen — Der Streitwert —nach ihm richten sich bei Prozessendie Anwalts- und Gerichtskosten. Bei einer Verhandlungam Münchner Verwaltungsgerichtlegte dieKammer den Streitwert auf 10Millionen Mark fest, das bedeutetfür den Kläger, <strong>der</strong>'denProzeß verlor, Gerichts- undAnwaltskosten von über100 000 Mark. Es ging um dieGenehmigung zum Schächten.In Deutschland ist Schächten–Töten des <strong>Tiere</strong>s ohne vorherigesBetäuben – verboten . EineAusnahme gilt nur für die Angehörigendes jüdischen Glaubens,denn ihre Religionschreibt das Schächten zwingendvor . Der musl<strong>im</strong>ische Geschäftsführer<strong>der</strong> AnadoluFleischverarbeitung in Geiselhöring,Mushin G. (31), beantragteebenfalls eine Genehmigungund klagte gegen denFreistaat Bayern.Vor <strong>der</strong> Bekanntgabe des Urteilswollte <strong>der</strong> VorsitzendeRichter Dr . Peter Köppl wissen,was die Genehmigung wert sei.Davon hänge die Höhe desStreitwerts ab . Mushin G . (AnwaltErnst Bäumel) verstanddie Frage nicht genau . DerRichter wurde deutlicher : „WelchenGewinn machen Sie, wennSie ein Jahr lang schächten?”Mushin G . antwortete, daß seineFirma 900 Tonnen geschächtetesFleisch <strong>im</strong>portiere . Wenn.seine Firma diese Menge selbstproduziere, gäbe es eine MarkGewinn pro Kilo, fast eine Millionpro Monat..900 Tonnen <strong>im</strong> Monat?",wollte Richter Köppl wissen.„Ja”, antwortete <strong>der</strong> Mushin G.Köppl rechnete hoch : „<strong>Das</strong> sind10 Millionen Mark Streitwert .”Anwalt Hermann Messmer:„Diese Höhe ist eine Ausnahme.Selbst bei Zivilgerichten kommtdas nur selten vor .”Nach Zustellung des Urteilshat Mushin G. zwei WochenZeit, eine Streitwertbeschwerdeeinzulegen .Mu" n c~e-n


Kaufleute weclen Subventionsbetrugs vor GerichtMÜNCMit Fleischexporten Fiskusum acht Millionen gebrachtAusfuhrerstattungen mit falschen Zollpapieren erzielt-Rin<strong>der</strong>wahnsinn einmal an<strong>der</strong>s : Damit die Unmengen des in de ; EuroplüschenWirtschaftsgemeinschaft produzierten Rindfleischs auch in sogenannten Drittlän<strong>der</strong>nabgesetzt werden können, wird den Exporteuren auf Antrag dieDifferenz zwischen den hiesigen und den dortigen Preisen erstattet . Die FirmaSüdfleisch soll nun in den Jahren 1985 und 1986 mittels falscher Verzollungsbescheinigungen7 750 115,95 Mark an Subventionen zuviel erlangt haben . Alsdafür angeblich Verantwortliche müssen sich seit gestern <strong>der</strong> Kaufmann JosefK. (44) und <strong>der</strong> Handelsvertreter Mohamed N. (41) vor <strong>der</strong> 4. Strafkammer be<strong>im</strong>, dgericht München 1 wegen Subventionsbetrugs verantworten.Von Erwin TochtermannWie war, fragt sich <strong>der</strong> Laie natürlichals erstes, ein Schwindel dieses Umfangsüberhaupt möglich? Nichts leichter alsdas! Für ein Kilo in den Libanon ausgeführtesRindfleisch wurden damals rundvier, für ein in die Türkei exportiertesKilo dagegen nur an die drei Mark erstattet. Nun verkaufte die Südfleisch <strong>im</strong>genannten Zeitraum in großem Stil Rindfleischsowie Kuh- und Bullenhälfteno<strong>der</strong> -viertel an die in Beirut ansässigeFirma " Khater Bros. ", die über ein Unternehmenin Istanbul geliefert und auchfast ausschließlich in <strong>der</strong> Türkei verwertetwurden . Dem für die Subventionsgewährungzuständigen HauptzollamtHamburg-Jonas - das jetzt die über 7,7zuviel bezahlten Millionen von <strong>der</strong> Südfleischzurückfor<strong>der</strong>t - spiegelte mandurch falsche Verzollungsbescheinigun--u n vor, die Exporte seien in den Libanonangen.Von dem Dreh erhielten die Strafverfolgerzwar schon 1987 Kenntnis, dochwaren die Verantwortlichen zunächstnicht auszumachen, weshalb die Ermittlungenbis 1990 gegen Unbekannt geführtwurden . Dann konkretisierte sich <strong>der</strong>Verdacht gegen die Angeklagten, dochdauerte es noch bis Oktober 1994, eheAnklage erhoben' wurde . Sie wirft ihnenvor, aufgrund eines auf gemeinschaftlicheTatbegehung gerichteten Willensentschlusses"gehandelt zu haben, um fürdie Firma zu Unrecht Subventionszahlungenzu erhalten . K. soll als Leiter <strong>der</strong>Exportabteilung seine Mitarbeiter angewiesenhaben, mit den falschen Bescheinigungendie überhöhte Ausfuhrerstattungzu beantragen, während N . veranlaßthaben soll, daß die Fleischsendungentatsächlich in die Türkei gingen.. Beide weisen diese Vorwürfe jedochweit von sich . Die Anklage ist völligfalsch " , betont K . gleich einleitend . Folgtman ihm, so hatte er, <strong>der</strong> 1970 bei <strong>der</strong>Südfleisch anfing und von 1983 bis zuseiner freiwilligen Kündigung Ende 1988Leiter <strong>der</strong> Abteilung Export in <strong>der</strong>Münchner Zentrale war, mit demSchwindel überhaupt nichts zu tun . SeineTätigkeit, sagt er, hat sich fast ausschließlichauf den EG-Markt beschränkt,in den 95 Prozent <strong>der</strong> 130 000Tonnen Fleisch gingen, die <strong>der</strong> Konzerndamals pro Jahr exportierte . Pro Wochesei die Ladung von 150 Lkw zu vermarktengewesen, da habe er genug zu tungehabt, sei auch ständig unterwegs gewesenin Italien, Griechenland o<strong>der</strong> Frankreich. Wie sollte ich da einzelne Dokumente,vor allem Zollbescheinigungen,überhaupt sehen? Es ging nie so etwasüber meinen Schreibtisch ."Außerdem war nach seinen Ausführungendie- Ausfuhrerstattung <strong>im</strong> Preisohnehin von vornherein einkalkuliert, sodaß es ganz egal war, ob das Fleisch in dieTürkei o<strong>der</strong> den Libanon exportiert wurde. Da aber nun einmal nachweislichmanipuliert wurde, um höhere Subventionenzu bekommen, erkundigt sich <strong>der</strong>Vorsitzende Richter Hans Karl Schmid:,Wer hatte ein Interesse an den Manipulationen?" Nur Khater Bros!", versichertK . und setzt hinzu : Es kann auch nur<strong>der</strong> Khater die Zollbeamten da druntenbestochen haben ." Er hat übrigens, als<strong>der</strong> Schwindel ruchbar wurde, sogar eineAbmahnung bekommen, daß er sich vielzuwenig um die zollrechtliche Abwicklungkümmere. Aber dafür, betont er, seija sein Mitarbeiter Valentin Ni . dagewesen. Im übrigen habe er auf die Abmahnung„nicht beson<strong>der</strong>s reagiert”, weil er" ja schon zur Kündigung entschlossenwar".Daß er kein persönliches Interesse -das ihm auch nicht unterstellt wird - aneinem Subventionsbetrug hatte, läßt ermit <strong>der</strong> Feststellung durchklingen, er sei,entsprechend meiner Aufgabenstellunggut dotiert" und sein Einkommen nichterfolgsabhängig " gewesen . Sein Mitangeklagter,sagt er auf Fragen, sei zwar freierHandelsvertreter, aber mit absatzabhängigerBezahlung" fest in <strong>der</strong> Firmaintegriert gewesen . Doch auch N . fühltsich unschuldig :,Ich habe nie Subventionenbeantragt o<strong>der</strong> unterschrieben. " Erist noch für die Südfleisch tätig, machnormalerweise jährlich 30 bis 40 Millianen Umsatz, zur Zeit aber .0,0 wegetRin<strong>der</strong>wahnsinn " .


Lehrbuch<strong>der</strong> Anatomie <strong>der</strong> HaustiereVonDR . R. NICKEL t DR . A . SCHUMMF.R t DR . E . SF.IFERLE tr.,,tr., .tDirektor des Anatnmischcn Instituts<strong>der</strong> Tierär7t1ichrn HnchschulrHannoverDircktnr des VeterinärAnatnmisrhenIostuns <strong>der</strong>,~ustus Liehi F-UniversitätGießenhirrktor des Veterinär-AnatnmischenInstituts <strong>der</strong> UniversitätZiirichBAND 111Z.WF.IIF. AUFLAGF.VERLAG PAUL PAREY • BERLIN UND HAMBURG


O e,03 •81 08 :84 ß'40 stt 030700 : TIRo ► IZ u . Si3 -- . 'Kornf+ld ► .' 2001Tierärztliche Hochschule Hannovernisc6ofsheler Dz-= 133cwHANNOVER lK!f-EJ~fa_~S~~eta~AanwabeEmpfängerEer= KornfeldEl--oeeen boesd of the Sheri_aLL~~/~(7 rreiefa~c 32 3 234 1652Anrchl<strong>der</strong>Seifene'rnschlie$GchDecUTA-1Datum : 19 .0) . 1992?ü- die Frage nach Schz_erz u--d Bewu9tse~ nach dem sc`:acht-IIC"It : 7ibt es kette sicherer- Beweise u:sd Ant'.rcrtes, de eskeile sicheren Korrelationen rAischen LG . EZG wie auch A-_-mLeq <strong>der</strong> Eerzakt_ocez ud de-- sc`~erze2~i=Cen gibt . <strong>Das</strong>gilt euch f_- e .Ce :e Schlechtnet.hcCen wie z . B . --ach knwendunvdes Bolzensehuseee.Prof . Dr . D_ . Wilhelm SchulzeTierirztliche Hochschule Hannover


BUNULSFORSCHUNGSANSTALT FÜR LANDIVIRTS( I1,\F't' uKAU1~SCIIwtIC-vd1 .KEvHODE (i, 1uINSTITUT FÜR KLEINTIERZUCHTLcl(tr : Prafaxwr Dr .ac .ul(r .Dr .huhil Fruru Ellcndurff1100 Gesch . — Z . ; L1 / VgCella, 34 .1 .1991(!.t d .r Iwtwert 4~r .b..,t Oer ro.r Ort r . If/Ir re .tt .ch Iset .t .ten 05141 le te • oBureau Europaaa den 6chltnr .t .r .a 03141 •) n ec tRue Josef du Pont 21000 BruxellesDie Anwesenheit von EEG o<strong>der</strong> Evoked Potentials (EVP's) allein sagtnichts aus Ober des Vorhandensein von Schmerzperzeption.Diese Aussage begründet sich darauf, daß auch unter einerNarkoneeituation, die zum Erlöschen <strong>der</strong> Schmerzperzeption fuhrt,EEG und EVP's erhalten bleiben.Den Erlöschen <strong>der</strong> EEG-Aktivität bzw . das Ausbleiben von EVP' n IstIndikator <strong>der</strong> Beendigung <strong>der</strong> Hirnfunktion.(Prof . Dz . Dr . F . Ell nff)


JÜDISCHE GEMEINDE IN HAMBURG- Verwaltung -FrauHilde ScharfSchäufeleinstr. 21'.Schäferkampsallee 29D - 20357 HamburgTel .: 040/44 09 44 - 0Fax : 040/410 84 3024 .12 .199380687 MünchenSehr geehrte Frau Scharf!Sie haben sich erlaubt, uns Ihr Schreiben an Herrn Borchert vom 12 .10.1993zuzusenden:Ich geniere mich nicht Sie' aufgrund Ihres Schreibens als Antisemitin und alteN_atlonalsozialistirrzu bezeichnen . Menschen mit Ihrer Denkungsart haben die Welt-schon einmal in Schtt und Äsche gelegt und vra6orten den Mord an M i ionen£ vop Menschen }, 1Obwohi ich sicher tin daß Ihnen die Fähigkeit, sich zu verän<strong>der</strong>n -abgeht, rate ichIhnen, Ihre Energien <strong>der</strong> Unzahl von Kin<strong>der</strong>n in Deutschland zu opfern diemißhandelt werden, bevor Sie sich mit abstrusen Gedanken zum Schächtenabgeben:/ 3 3 1(Heinz Jaecc gl~.Geschäftsführer


Rheü<strong>im</strong>dpfalzPath0 — IL: L--k AWc hlÄfte . i'.ö :-Skis wemFlazu"n KAMMAmAnUngMinisterium für 1 <strong>im</strong> welt und Konten61423 ~~'äi3-3ueh:ihl .hzummus <strong>im</strong> e cWAktenzhohm : 1041-95631linde: Z5.0"i.9bT<strong>im</strong>ebutz;Seldnehten ukur Bctäubunr.Ihr schreiben an die st22t3kwwei des Lanik3- Rheinbad-Pfalz vom 01.01.19%Sehre ehrte Fr-v Endei-,Ue 01. Schtbea ~wuzüt nii Vw <strong>der</strong> S-za""ci zLe<strong>Das</strong> gesaftet bi § 4 a fU äs <strong>Tiere</strong> cuw Au .--Amedtzef VombxiL'tm kanneiawen AMVAtig<strong>im</strong> best<strong>im</strong>mterM meyncydm=nsmmk Vorschriftenib=FI.ischu--tzr.– ger-dm Schächten %( lrx ~reiben o<strong>der</strong> den Genuß vonNach @dlgc-=ncr Auffa=ng bcs- ,--hr-n solche zwinge2d-v Vorschritten iüx isiamischc GIffl,b---n-ar:geh&i lge nicht. DeShalb v<strong>im</strong>&eu die Be)-.ödr-- L-i khc-!uL=d-PfalzkeineeT N4wLme ei meten In einem te--hZkMPjgm Urteil des Vcmal -?jie ZWW~,tjpi) . WeA.


-2-tuag.%g-.£izhu Koblenz vom 16> NL%rz 1993 wird die flür denawgesp.v-Gew Versagung yibucr rltvirehmcgeneiunigui~g a15 irchLcni gwwt!ütbt- Unter an<strong>der</strong>em wird indt- d= G--nth-z =~-efiffirL daß -n 4er r :tda =%mmk ihmhdäm bestehen; weiche das Schlauhten <strong>im</strong>betaubter Tieir, gebieten, DM2,solche, die den mo4emische:i Gläubigen den Genuß von Fleisch betäubter <strong>Tiere</strong> verbieten, so-,;.nr.~,w bzziz—=tz, aus dz--i Lore. =i dd cz isl=je.= Cyrbumhotvomen'D., Auffzw .mg <strong>im</strong> Ln ist --Z Intdadeutig. In Rheinlm)d-P.fa-i z ist eine AmpAhmjüdiChn Guuaebcme so holt WordeLL-n7 Angett~rieeu desGlenbens, die in Rht-n-1.0 P;.-1,- v' , ri m'.i ütiLve 7 1c 1, il E De „ä Ubung schl ac ht e r, 11c-il - ir, Cte n e. c 111 T i c n'Clu a;c t7 ren zwingen& Vots-.luiftea ihrer Rclij#ou die unFleisch dar-di beiäuburMslvsts Sctdachten vomhffllmL Die zuständige B eh&äe hl dann mt-3,-Prccl.cnd dc; zu bei d--nBehürden k Rhci--ilandPE'z: dazeil nicht -jot.ich hoffe, ihn-c-a rnh diesengeholfen zu taten und wür-hc Ihnen Km nu Wcitem-sErt p P, einen t un T<strong>im</strong>ehu n fier dic Zukunft Iviel Mo Ig


Abgeordnetenhaus B E R L I NUür1of ilzündcdüs Pcliliunsausschussüs\6~i•;irJi„•I rii ','n Belhi ; • 10 111 11, rl \I il l,EheleuteMartina und Jürgen GerlachHauptstraße 87 A69483 Wald-MichelbachUn1wfes~lialMzrich~ u H~ :v6rilrr(iu) Pe loluu (lio) 21,21 '1'. IrI :n (030) 272-00446 / 13 Herr Boseolus 14 14 I4 7802 1996 / Hau/WeSehr geehrte Frau Gerlach, sehr geehrter Herr Gerlach,die Mitglie<strong>der</strong> des Petitionsausschusses des Abgeordnetenhausesvon Berlin haben Ihre Eingabe vom 21 . November 1995 beraten, in<strong>der</strong> Sie das Ihnen bekanntgegebene Schreiben des Petitionsausschussesan die Bundesarbeitsgruppe gegen Tierversuche und betäubungslosesSchlachten vom 27 . Oktober 1995 kommentiert haben.In Ihrer Zuschrift haben Sie die Argumente <strong>der</strong> Bundesarbeitsgruppegegen das Schächten aufgegriffen, auf die bereits in dem obengenannten Schreiben ausführlich eingegangen worden ist . Wir verweiseninsbeson<strong>der</strong>e darauf, daß in Berlin keine Ausnahmegenehmigungenfür Schächtungen nach dem mosaischem Ritus erteilt wordensind und bei den geduldeten Schlachtungen die an<strong>der</strong>orts geschil<strong>der</strong>tenschmerzhaften Methoden keine Anwendung finden . Auch sindwir nach wie vor <strong>der</strong> Auffassung, daß die beson<strong>der</strong>e VerantwortungDeutschlands und Berlins gegenüber <strong>der</strong> jüdischen Bevölkerung einsensibles Vorgehen bei <strong>der</strong> Lösung <strong>der</strong> noch offenen Schächtungsproblematikgebietet.Da wir uns auch nach Ihrer erneuten Darlegungen nicht zum Eingreifenveranlaßt gesehen haben, haben wir Ihre Eingabe mit diesemSchreiben für erledigt erklärt.Mit freundlichen Grüßen2.AC,4D . Gloatz(stellv . Vorsitzende)


FREIE UND HANSESTADT HAMBURGBehörde für Arbeit, Gesundheit und SozialesAMT FÜR GESUNDHEITAbteilung Gesundheitlicher Verbraucherschutzund VeterinanvesenBAGS Tesdorpfstraße 8 20148 HornburgHerrnLars SkriverKönigskin<strong>der</strong>weg 12822457 HamburgFernsprecher (040) 44 195- 387(Durchtvald)Behördennetz 9.48. "l,eletäx (040) 44 195- 289Datum: Hamburg, den 09.07.1996/ ,oGcschöttvmchen (bitte vmner angeben):G 815/591-20 .2Betäubungsloses Schlachten (Schächten)Ihr Schreiben vom 01 .07 .1996Sehr geehrter Herr Skriver,vielen Dank für die Übersendung des Artikels „Tierschützer wollen dem Schächten Einhaltgebieten” aus <strong>der</strong> Badischen Zeitung vom 28 .06.1996.In Hamburg ist keine Ausnahmegenehmigung für ein Schlachten ohne Betäubung (Schächten) fürMoslems erteilt worden und die ablehnende Haltung Hamburgs ist, wie Sie wissen, von allenGerichten bestätigt worden. <strong>Das</strong> Verfahren ist jetzt be<strong>im</strong> Bundesverfassungsgericht anhängig . EineEntscheidung liegt noch nicht vor.Hier ist nicht bekannt, daß Religionsgelehrte - wie in dem Zeitungsartikel beschrieben - eineBetäubung ablehnen. Ich werde jedoch diese Aussagen zum Anlaß nehmen, die Bezirksämternochmals auf eine intensive Überwachung hinzuweisen.Mit freundlichen GroßenYCN C~Ii~L~lil> 1 1y~Dr . von <strong>der</strong> Schulenburg J


Ministeriumiür Ernährung, Landwiriechaft und Fpia ü innual.mIC CI PAM Oror.+ncMevRU WckMowccx 00 7) 50 . 1 d


SaartandMINISTERIUM FÜRFRAUEN, ARBEIT, GESUNDHEITUND SOZIALESHerrnUlrich DittmannFuchsstraße 2766482 ZweibrückenBearbeiter : >zvbeahl : Aktenseichen : Datm:Herr Dr . Berter (0681) 501-3210 D IV-5583-> .Be!Bo 24 . Juli 1996Betr .: Schlachten ahne Betäubung (Schächten)Be2ugi Ihr Schreiben vom 1 .7 .1996Sehr geehrter Herr Dittmann,Herr Ministerpräsident Oskar Lafontaine hat die Darstellungendes Arbeitskreises für Umweltschutz und Tierschutz- Bundesarbeitsgruppe gegen Tierversuche und betäubungslosesSchlachten - und die Dokumentation "Sadismus und Perversion -Gütezeichen <strong>der</strong> rot-grünen Staatsregierung Hessen" zur Kenntnisgenommen . Er hat mich als das für den Tierschutz zuständigeFachreferat gebeten, Ihr Schreiben zu beantworten.Im Saarland wurden Ausnahmegenehigungen für ein Schlachten ohneBetäubung (Schächten) durch das hiesige Ministerium nicht erteilt. Die Ablehnung von Ausnahmegenehmigungen wird mit dem Fehlenzwingen<strong>der</strong> Religionsvorschriften begründet.— 2Fr.-Josef-Rb<strong>der</strong>-Str .23 68119 Saarbrücken Telefon: (0681) 501-00 Kernar- 08 .30 -12 .00 UhrPostfach 10 24 53 68024 Saarbrücken Telefax: (0881) 501-3335 beltszeit: 13 .30 - 15.00 UhrTeietex : 88 19 37<strong>Das</strong> Ministerium ist über dis Buslinien 17, 36 und 37 zu erreichen P_ c~ w i


z -wie Sie wissen, machen <strong>im</strong> Praxisvollzug festgestellte Regelungsdefiziteund Rechtsunsicherheiten sowie neue Entwicklungen <strong>im</strong>Bereich <strong>der</strong> Tierhaltung sowie einige inzwischen von <strong>der</strong> EU unddem Europarat beschlossene Regelungen eine Novellierung desTierschutzgesetzes erfor<strong>der</strong>lich.Im Rahmen dieser auch durch das Saarland angestrebten Novellierungdes Tierschutzgesetzes st<strong>im</strong>me ich Ihnen zu, daß die Best<strong>im</strong>mungenüber das Schlachten von warmblütigen <strong>Tiere</strong>n erneut überdachtund diskutiert werden müssen.Mit fr undlichen GrüßenIm Au tragDr . Herter4,4


SÄCHSISCHESTAATSKANZLEIYA('Fi 1WHE SfAAnKANZLEI.n o95 JRES--"HerrnUlrich DittmannPostfach 116957284 Kirchhe<strong>im</strong>bolandenSTABSSTELLE FÜRBURGERANLIEGENDresden, 11 .12 .1996Telefon : (03 51) 5 64- 12 70Bearbeiter : Herr SygoAktenzeichen : SK BA -PE 12890cnna bei Antwort enKencn)Sehr geehrter Herr Dittmann.vielen Dank für Ihr Schreiben vom 01 .07.1996 an Ministerpräsident Biedenkopf, in dem Sieauf die Problematik des betäubungslosen Schächtens aufmerksam machen . Bitte haben SieVerständnis, daß <strong>der</strong> Ministerpräsident aufgrund seiner vielfältigen Verpflichtungen Ihnennicht persönlich antworten kann und ich wegen <strong>der</strong> zahlreichen Eingaben, die ein sofortigesHandeln <strong>der</strong> Stabsstelle für Bürgeranliegen notwendig machten, erst heute auf Ihre Eingabezurückkomme.<strong>Das</strong> Schächten ohne vorherige Betäubung gerät in weiten Kreisen <strong>der</strong> Bevölkerung <strong>im</strong>mermehr in Kritik . So sind dem Ministerpräsidenten bereits zahlreiche gleichlautende Schreibenvon Tierfreunden wie Ihnen zugegangenGrundsätzlich ist festzuhalten, daß das betäubungslose Schächten als nichttierschutzkonform anzusehen ist . Aus diesem Grund sollte das Schächten <strong>im</strong>mer unter einerkurzzeitigen Elektrobetäubung, die reveribel ist und das Schlachttier nicht verletzt,durchgeführt werden . Dadurch ist die For<strong>der</strong>ung des deutschen Tierschutzrechtes nach <strong>der</strong>Betäubung vor dem Schlachten mit den islamischen wie auch den mosischen Vorschriftenvereinbar. <strong>Das</strong> in Artikel 4 Abs . 2 Grundgesetz zugesicherte Recht auf ungestörteReligionsausübung wird davon nicht verletzt.Ad— Atchi-, .1.1 Oi09"J:esuen i::krnnceidu~UC r`a cplttu rcvp—ha (0351156b0 Tekf (0351)5(. .1199pcxenechn(t 01095 D—den .tonip~dor Tekx 329315s


Zu Ihrer Information möchte ich Ihnen noch mitteilen, daß <strong>im</strong> Freistaat Sachsen bislangkein Antrag auf betäubungsloses Schächten gestellt und somit auch keineAusnahmegenehmigung erteilt wurde.Mit fre dlichen GrüßenReBe goez gsoberrat


HESSISCHES MINISTERIUM DER JUSTIZUND FÜR EUROPAANGELEGENHEITENHessMinis¢rium <strong>der</strong> Imtiz A Ar Euroya~elegeMei¢n%Ü h3169 D-65021 W<strong>im</strong>bedenAktenzeichen:3133 - II/3 - 155/96EheleuteMartina und Jürgen GerlachHauptstraße 87 a69483 Wald-MichelbachDatum:7 . März 1996 /BeBearbeiter/in:Herr Göbel-Z<strong>im</strong>mermannBetr ., Ausnahmegenehmigungen nach § 4 a des TierschutzgesetzesBezug : Ihre Schreiben vom 04 .02 . und 06 .02 .1996Anlcr . : - 1 -Sehr geehrte Frau Gerlach,sehr geehrter Herr Gerlach,ich bestätige den Eingang Ihrer an Herrn Staatsminister von Plottnitzgerichteten Schreiben vom 04 .02 . und 06 .02 .1996 . Ich bin beauftragt,Ihnen zu antworten.Mit Ihrem Schreiben bitten Sie um "Prüfung <strong>der</strong> Rechtssituation inHessen" hinsichtlich des betäubungslosen Schächtens.Nach § 4 a Abs . 1 des Tierschutzgesetzes und § 2 des Hessischen Gesetzesüber das Schlachten von <strong>Tiere</strong>n vom 20 .06 .1949 (GV1 . S . 37)darf ein warmblütiges Tier nur geschlachtet werden, wenn es vor Beginndes Blutentzugs betäubt worden ist . Abweichend hiervon bedarfes keiner Betäubung u .a . dann, wenn die zuständige Behörde eineAusnahmegenehmigung für ein Schlachten ohne Betäubung (Schächten)erteilt hat (§ 4 a Abs . 2 Nr . 2 1 . Halbsatz des Tierschutzgesetzes). Sie darf die Ausnahmegenehmigung allerdings nur insoweit erteilen,als es erfor<strong>der</strong>lich ist, den Bedürfnissen von Angehörigenbest<strong>im</strong>mter Religionsgemeinschaften <strong>im</strong> Geltungsbereich dieses Gesetzeszu entsprechen, denen zwingende Vorschriften ihrer Religionsge-Gleitende Arbeitszeit: Bitte Besuche und Anrufe montags bis donnerstagsmöglichst zwischen 8 .30 - 12 .00 Uhr und 13 .30 - 15 .30 Uhr, freitags zwischen 8 .30 und 12 .00 Uhr, o<strong>der</strong> nach Vereinbarung.Luisenstraße 13 - D-65185 Wiesbaden Telefon (06 11) 32-0 - Telefax (GR . 3) (06 11) 32 27 63 Teletex 611853


-2-meinschaft das Schächten vorschreiben und den Genuß von Fleischnicht geschächteter <strong>Tiere</strong> untersagen (§ 4 a Abs . 2 Nr . 2 2 . Halbsatzdes Tierschutzgesetzes) . Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 15 . Juni 1995 (BVerwG 3 C 31 .93) kann eine Ausnahmevon dem Verbot, warmblütige <strong>Tiere</strong> ohne Betäubung zu schlachten,nach § 4 a Abs . 2 Nr . 2 des Tierschutzgesetzes zum Zwecke <strong>der</strong>Nahrungsmittelversorgung nur zugelassen werden, wenn objektiv festgestelltwird, daß zwingende Vorschriften einer Religionsgemeinschaftden Genuß von Fleisch nicht geschächteter <strong>Tiere</strong> verbieten;eine individuelle Glaubensüberzeugung vom Bestehen eines solchenVerbotes reicht nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts nichtaus . <strong>Das</strong> Urteil verlangt somit eine Einzelfallprüfung durch dieVerwaltung, ob zwingende Vorschriften einer Religionsgemeinschaftdem entgegen stehen, o<strong>der</strong> ob es sich nur um individuelle Glaubensüberzeugungenhandelt.<strong>Das</strong> Hessische Ministerium für Frauen, Arbeit und Sozialordnung hatin <strong>der</strong> Vergangenheit wie<strong>der</strong>holt auf Eingaben von Tierschutzverbändendarauf hingewiesen, daß die jüdischen Religionsgemeinschaftenkeinerlei Zweifel daran aufkommen lassen, daß für sie das zwingendeGebot zum betäubungslosen Schächten gegeben sei und zwischen demSchächten nach moslemischem Ritus und jüdischem Ritus Unterschiedebestünden . Insoweit muß ich darauf hinweisen, daß das Hessische Miniteriumfür Frauen, Arbeit und Sozialordnung innerhalb <strong>der</strong> Landesregierungfür die Angelegenheiten des Tierschutzes zuständig ist.Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, daß ich mich zu <strong>der</strong>Stellungnahme des Fachressorts inhaltlich nicht äußern kann . <strong>Das</strong>Ressortprinzip, wonach jedes Ministerium seine Angelegenheiten eigenverantwortlicherledigt, verbietet mir eine "Einmischung" in dieErledigung <strong>der</strong> dortigen Verwaltungsaufgaben.Lassen Sie mich aber abschließend darauf hinweisen, daß die Landesregierungdem Tierschutz eine große Bedeutung einräumt . Die Landesregierungerkennt an, um aus <strong>der</strong> Koalitionsvereinbarung <strong>der</strong> sietragenden Parteien zu zitieren, daß Tier, Natur und Mensch in einemuntrennbaren Lebenszusammenhang miteinan<strong>der</strong> stehen . Ausgehend davon,daß das Tier wie <strong>der</strong> Mensch ein "leidensfähiges Lebewesen"ist, muß eine ethisch vertretbare Landespolitik diesem Wissen Rech-


- 3 -nung tragen . Es wurde daher auch in <strong>der</strong> Koalitionsvereinbarungfestgelegt, sobald sich die politische Möglichkeit für eine Grundgesetzän<strong>der</strong>ungergibt, eine Initiative mit dem Ziel zu ergreifen,den Tierschutz als Staatsziel <strong>im</strong> Grundgesetz zu verankern.Mit freundlichen GrüßenIm Auftrag


HESSISCHES MINISTERIUM FÜRFRAUEN, ARBEIT UND SOZIALORDNUNGHessisches Ministerium für Frauen, Arbeit und SozialordnungPostfach 3140 ' 65021 WiesbadenFrau Martina GerlachHerrn Jürgen GerlachHauptstraße 87 a69483 Wald-MichelbachGeschäftszeichen (- Anlwatact—bm bift u,pb .)V B 1 - 19 c 20/07 aBearbeiter/in Frau Dr . Müller/ukDurchwahl 817 - 3647Wiesbaden, AQ . Januar 1996Ausnahmegenehmigungen nach § 4 a Abs . 2 Nr. 2 Tierschutzgesetz für das Schächtennach jüdischem Ritus;Ihr Schreiben an Frau Staatsministerin Stolterfoht vom 23 . November 1995Sehr geehrte Frau Gerlach,sehr geehrter Herr Gerlach,Frau Staatsministerin Stolterfoht hat mich gebeten, Ihr Schreiben vom 23 . November 1995 zubeantworten.Ihrem Brief entnehme ich, daß mit dem Schreiben vom 16 . August 1995 Ihre Fragen zum betäubungslosenSchächten nach jüdischem Ritus von hier nach Ihrer Auffassung noch nicht hinreichendbeantwortet sind.Die von Ihnen erbetenen Nachweise <strong>der</strong> Betäubungsvorschriften be<strong>im</strong> Schächten nach jüdischemRitus finden Sie in <strong>der</strong> „Halacha”, <strong>der</strong> „Fortentwicklung <strong>der</strong> Religionsfragen”, dieschwerpunktmäßig <strong>im</strong> „Schulchan-Aruch” nie<strong>der</strong>gelegt ist. Die einschlägigen Textstellen könnenSie <strong>der</strong> Anlage entnehmen . Des weiteren kann ich Ihnen zum besseren Verständnis einBuch von J . M . Levinger „Shechita in the light of the year 2000” empfehlen.Der Entscheidung, weiterhin in Hessen Ausnahmegenehmigungen für das Schächten nach jüdischemRitus zu erteilen, liegen die ausschließlich verbindlichen Aussagen offizieller jüdischerInstitutionen (Zentralrat <strong>der</strong> Juden und Landesverband <strong>der</strong> Jüdischen Gemeinden Hessen) zugrunde.Die Frage ist für Hessen abschließend geklärt . Insoweit sehe ich auch keinen Anlaß,mit Ihnen einen weiteren Schriftwechsel zu dieser Problematik zu führen.Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie dies akzeptieren könnten und für weitere Fragen diebeiden o .g . jüdischen Institutionen als kompetente Ansprechpartner heranziehen würden.Dostojewskistraße 4 65187 Wiesbaden ' Telefon (0611) 81 70 ' Teletex 611 845 =HMFAS ' Telefax (0611) 86 837


Zu dem ebenfalls in Ihrem Schreiben vom 23 . November 1995 erneut angesprochenen Punkt- Firma Baumann in Viernhe<strong>im</strong> - teile ich Ihnen mit, daß die Firma über keine Ausnahmegenehmigungennach § 4 a Abs . 2 Nr . 2 Tierschutzgesetz mehr verfügt.Mit freundlichen GrüßenIm Auftrag


HESSISCHES M . .dSTERIUM DER JUSTIZUND FÜR EUROPAANGELEGENHEITENAktenzeichen:3177-II/7-1375/95Datum:19 . Januar 1996 /kaFrauBearbeiter/in:Rita Rodewald Herr Kunz (i .V .)Am Mühlberg 49Durchwahl : 32 - 27 7164372 Ober-RamstadtBetr . : Ausnahmegenehmigungen nach 5 4 a des TierschutzgesetzesBezug : Schreiben vom 10 . November 199,5, eingegangen am 15 .Dezember1995Anl g • : - 2 -Sehr geehrte Frau Rodewald,in Ihrem Schreiben sprechen Sie zunächst das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 15 . Juni 1995 (BVerwG ] C 31 .9]) an(vgl . Anlage) . Da dieses, soweit ersichtlich, in <strong>der</strong> Fachpressebisher noch nicht veröffentlicht ist, habe ich mir zunächst einenUrteilsabdruck vom Bundesverwaltungsgericht zusenden lassen. Deshalb komme ich erst jetzt auf die Angelegenheit zurück.Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kann eine Ausnahmevon dem Verbot, warmblütige <strong>Tiere</strong> ohne Betäubung zu schlachten,nach S 4 a Abs . 2 Nr . 2 des Tierschutzgesetzes zum Zwecke<strong>der</strong> Nahrungsmittelversorgung nur zugelassen werden, wenn objektivfestgestellt wird, daß zwingende Vorschriften einer Religionsgemeinschaftden Genuß von Fleisch nicht geschächteter <strong>Tiere</strong>verbieten ; eine individuelle Glaubensüberzeugung vom Bestehen`eines solchen Verbotes reicht nach Auffassung des Bundesverwal-Gleinnd< Arh


- z -tungsgerichts nicht aus . <strong>Das</strong> Urteil verlangt somit eine Einzelfallprüfungdurch die Verwaltung, ob zwingende Vorschriften einerReligionsgemeinschaft dem entgegenstehen, o<strong>der</strong> ob es sichnur um individuelle Glaubensüberzeugungen handelt . Zur Anwendungdieser Vorschrift auf das betäubungslose Schächten durchjüdische Gemeinden haben Sie ein Antwortschreiben des HessischenMinisteriums für Frauen, Arbeit und Sozialordnung vom 6.September 1995 beigefügt . Hierzu muß ich darauf hinweisen, daßdieses Ressort innerhalb <strong>der</strong> Landesregierung für die Angelegen -heiten des Tierschutzes zuständig ist . Bitte haben Sie deshalbVerständnis dafür, daß ich mich zu <strong>der</strong> Stellungnahme des Fachressortsinhaltlich nicht äußern kann . <strong>Das</strong> Ressortprinzip, wonachjedes Ministerium seine Angelegenheiten eigenverantwortlicherledigt, verbietet mir eine "Einmischung" in die Erledigung<strong>der</strong> dortigen Verwaltungsaufgaben.Lassen Sie mich aber abschließend darauf hinweisen, daß dieLandesregierung dem Tierschutz eine große Bedeutung einräumt.Die Landesregierung erkennt an, um aus <strong>der</strong> Koalitionsvereinbarung<strong>der</strong> sie tragenden Parteien zu zitieren, daß Tier, Naturund Mensch in einem untrennbaren Lebenszusammenhang miteinan<strong>der</strong>stehen . Ausgehend davon, daß das Tier wie <strong>der</strong> Mensch ein "leidensfähigesLebewesen" ist, muß eine ethisch vertretbare Landespolitikdiesem Wissen Rechnung tragen . Es wurde daher auchin <strong>der</strong> Koalitionsvereinbarung festgelegt, sobald sich die politischeMöglichkeit für eine Grundgesetzän<strong>der</strong>ung ergibt, eineInitiative mit dem Ziel zu ergreifen, den Tierschutz alsStaatsziel <strong>im</strong> Grundgesetz zu verankern .Mit freundlichen GrüßenIh Auftrag(Kunz)Cll\CDN_)11D


Volles Bewußtsein erwiesenEin Tierpsychologe testet Erinnerungsvermögen eines Ochsen, <strong>der</strong> inzwei Jahren nicht vergaß, was er <strong>im</strong> Schlachthaus gesehen hatte.„Mit <strong>der</strong> Vorstellung von<strong>der</strong> Blödheit <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong>habe ich aufgeräumt”,sagte <strong>der</strong> ChikagoerTierpsychologePatfield . Erkaufte vor zwei Jahrenauf dem ChikagoerSchlachthof ein noch lebendesRind und einenOchsen . Vorher hatte erverabredet, daß beide <strong>Tiere</strong>dem Schlachtvorgangvon 150 Rin<strong>der</strong>n „zusehen”sollten . Dann wurdensie auf einen Viehtransporterverladen undauf eine von Patfield gemieteteWeide mit Stallgebracht . Vorher hattePatfield dafür gesorgt,daß fünf Schlachter, diein den Schlachthäusernvon Chikago arbeiten,dem Rind und dem Ochsenmehrfach bei <strong>der</strong>Ausübungihres Handwerksvorgeführt wurden . Inden letzten zwei Jahrensahen die beiden vomSchlachthof weggekauften<strong>Tiere</strong> dieSchlachter nicht wie<strong>der</strong>.Während <strong>der</strong> Ochse fürsich allein blieb, wurdedas Rind nach dem erstenJahr in eine Herde eingelassen.Vorher hattePatfield es mit zwei großenOhrenmarken alsKennzeichen versehen.Jetzt lud <strong>der</strong> Tierpsychologedie fünfSchlachter zu sich ein.Sie fuhren <strong>im</strong> Auto zurSeparatweide des Ochsen.<strong>Das</strong> Tier hatte es sich<strong>im</strong> hohen Gras gemütlichgemacht . Es dauerte nurzwölf Sekunden . Solangestutzte es, als die sechsMänner aus dem Wagenstiegen. Dann wurde <strong>der</strong>Ochse wild, verwüsteteseinen Stall und stürztesich in den hohen und festenWeidedrahtzaun, indem er verletzt liegenblieb.Er stöhnte undschnaubte angstvoll, alsdie Männer an ihn herantraten. Bei <strong>der</strong> Herde auf<strong>der</strong> Weide brach das markierteRind als einzigesaus, als die fünf aus Chikagoin seiner Erinnerunggebliebenen Männer näherkamen.In panischerAngst stürzte es davon:Der absichtlich erst nach24 Stunden eingesetzteSuchtrupp fand das Rindam fünften Tag <strong>der</strong> Suche190 Kilometer entfernt,wo es sich einer fremdenRin<strong>der</strong>herde angeschlossenhatte. Es hatte 55 Kilogramman Gewicht verloren.Rücktritt in SalzburgAn „Bewußtsein”<strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> gescheitertSalzburg.– Ein heftigumstrittener Ausspruchkostet den SalzburgerVP-AgrarlandesratRupert Wolfgruber (55)offenbar seine Funktion: Er kündigte seinenRücktritt an.Wolfgruber hatte <strong>im</strong>Zusammenhang mitden umkämpften Tiertransportendavon gesprochen,daß „<strong>Tiere</strong>kein Bewußtsein ” hätten. ..<strong>Das</strong> Lebenist eine Komödiefür den Denkendenund eine Tragödiefür die,welche fühlen.(Hippokrates)welle: Bundesverein <strong>der</strong> Tierbefreier Österreichs,A-8052 Graz, Heft 3 — März 1997


Dr. med. Werner HartingerFacharzt für Chirurgie undUnfallchirurgieDr. med. WERNER HARTINCER ist Facharzt für Chirurgie und Unfallchirurgie.Er absolvierte sein Medizinstudium an <strong>der</strong> Universität München . Nach demExamen und <strong>der</strong> Promotion <strong>im</strong> Jahr 1953 setzte er sein Studium zunächst mit<strong>der</strong> internistischen und danach chirurgischen Ausbildung fort, mit dem Ziel<strong>der</strong> Anerkennung als Facharzt.1960 erfolgte die Anerkennung als Facharzt für Chirurgie, und 1970 folgte dieAnerkennung <strong>der</strong> Zusatzbezeichnung „Unfallchirurgie ” .Seit seinem Examen war Dr. Hartinger ununterbrochen an verschiedenen Krankenhäuserntätig und seit 1970 in seiner eigenen chirurgischen und unfallchirurgischenFacharztpraxis.Dr. Hartinger ist 1 . Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Vereinigung „Arzte gegen Tierversuche”,Frankfurt .

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