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Sonstige Services | Recht<br />

Brennen<strong>de</strong>s Problem gelöst -<br />

Klarheit über Produktrückrufe<br />

Vor knapp zehn Jahren häuften sich aufgrund schwerwiegen<strong>de</strong>r Konstruktionsmängel<br />

tragische To<strong>de</strong>s- und Verletzungsfälle beim Einsatz von elektrisch verstellbaren<br />

Pflegebetten. Auf die Klage einer gesetzlichen Pflegekasse gegen <strong>de</strong>n Hersteller<br />

eines <strong>de</strong>r betroffenen Bettentypen hat jüngst <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sgerichtshof (BGH) in letzter<br />

Instanz über diesen Sachverhalt geurteilt<br />

Autor Dagobert Nitzsche<br />

g Bild 1: Mit <strong>de</strong>m Urteil <strong>de</strong>s BGH wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r<br />

schwelen<strong>de</strong> Konflikt über brennen<strong>de</strong> Pflegebetten<br />

gelöscht<br />

Die Klägerin hatte seit<br />

1995 von Sanitätshäusern<br />

vom Beklagten hergestellte<br />

Pflegebetten gekauft<br />

und sie <strong>de</strong>n bei ihr versicherten<br />

Pflegebedürftigen<br />

zur ambulanten häu<strong>sl</strong>ichen<br />

Pflege zur Verfügung<br />

gestellt. Sie verlangte nun<br />

vom Hersteller eine kostenfreie<br />

Nachrüstung. Als<br />

diese abgelehnt wur<strong>de</strong>,<br />

führte sie die Nachrüstung<br />

selbst durch und verklagte<br />

<strong>de</strong>n Hersteller auf Erstattung <strong>de</strong>r<br />

ihr durch die Nachrüstung entstan<strong>de</strong>nen<br />

Kosten. Die Klägerin hatte<br />

mit ihrer Klage in keiner <strong>de</strong>r drei<br />

Instanzen Erfolg.<br />

iStock / gdpozzi<br />

Die Warnung<br />

vor Mängeln genügt<br />

Mit <strong>de</strong>r sogenannten „Pflegebetten-Entscheidung“<br />

hatte <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sgerichthof<br />

vor rund einem Jahr<br />

erstmals Gelegenheit, zu <strong>de</strong>n Voraussetzungen<br />

und <strong>de</strong>m Umfang<br />

von Warn- und Rückrufpflichten<br />

von Produktherstellern bei einem<br />

erkannten Sicherheitsmangel Stellung<br />

zu nehmen. Letztlich ging es<br />

dabei um die Frage, in welchen<br />

Fällen eine reine Produktwarnung<br />

ausreichend ist und unter<br />

welchen Umstän<strong>de</strong>n vom Hersteller<br />

ein Produktrückruf gefor<strong>de</strong>rt<br />

Konsequenzen<br />

für die Praxis<br />

Die für Hersteller von Medizinprodukten<br />

grundsätzlich<br />

zu begrüßen<strong>de</strong> Entscheidung<br />

<strong>de</strong>s BGH erzeugt in <strong>de</strong>r<br />

Praxis erheblichen Prüfungs-<br />

und unter Umstän<strong>de</strong>n<br />

Anpassungsbedarf. Wird<br />

nach Inverkehrbringen eines<br />

Produktes ein Gefährdungspotential<br />

festgestellt, muss<br />

stets geprüft wer<strong>de</strong>n, ob<br />

eine bloße Produktwarnung<br />

genügt o<strong>de</strong>r ob ein Mehr<br />

vom Hersteller verlangt<br />

wird. Das kann eine Nachbesserungspflicht<br />

sein, aber<br />

auch <strong>de</strong>r Aufruf, das Produkt<br />

nicht mehr zu benutzen,<br />

wenn die Gefährdung an<strong>de</strong>rs<br />

nicht beseitigt wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Ein Produktrückruf und eine<br />

kostenpflichtige Nachbesserung<br />

wer<strong>de</strong>n wohl die<br />

Ausnahme bleiben.<br />

64 <strong>DeviceMed</strong> | März 2010 | www.<strong>de</strong>vicemed.<strong>de</strong>

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