Das Verfahren zur Gewährung einer Hilfe nach § 35a SGB VIII

Das Verfahren zur Gewährung einer Hilfe nach § 35a SGB VIII Das Verfahren zur Gewährung einer Hilfe nach § 35a SGB VIII

11.07.2015 Aufrufe

3einer dieser Richtungen vorliegt. Liegt die Beeinträchtigung noch nicht vor, ist einePrognose anzustellen, ob sie mit hoher Wahrscheinlichkeit eintritt. Bei dieser Prognosesind sowohl Schutz- als auch Risikofaktoren zu berücksichtigen. Bei genügend eigenenRessourcen wird trotz der Abweichung keine Beeinträchtigung zu erwarten sein.Da die Beeinträchtigung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sein muss, kannsich die Prognose nur auf einen überschaubaren Zeitraum beziehen. Je länger derPrognosezeitraum gewählt wird, umso unsicherer ist die Prognose. Die Prognose darfsich nicht auf generelle Anhaltspunkte stützen (z.B. Statistik nach PISA-Studie fürschulische Misserfolge nach Legasthenie/Dyskalkulie), sondern muss individuelleAnhaltspunkte zugrunde legen, also Anhaltspunkte, die sich aus der Persönlichkeit desKindes ergeben. Das Nichterreichen eines schulischen Abschlusses beispielsweisekann für das eine Kind eine Teilhabebeeinträchtigung sein, für das andere Kind abernicht. Nicht nur die persönlichen Ressourcen des Kindes spielen dabei eine Rolle,sondern auch der persönliche Leidensdruck.Eine „hohe Wahrscheinlichkeit“ ist dann anzunehmen, wenn die Beeinträchtigungmehr als nur wahrscheinlich, aber weniger als sicher ist. Auf einer gedachten Wahrscheinlichkeitsskalazwischen 0 (unwahrscheinlich) bis 100 (absolute Sicherheit derBeeinträchtigung) beginnt die hohe Wahrscheinlichkeit bei 75.Das Verfahren zur Gewährung einer Hilfe

3<strong>einer</strong> dieser Richtungen vorliegt. Liegt die Beeinträchtigung noch nicht vor, ist einePrognose anzustellen, ob sie mit hoher Wahrscheinlichkeit eintritt. Bei dieser Prognosesind sowohl Schutz- als auch Risikofaktoren zu berücksichtigen. Bei genügend eigenenRessourcen wird trotz der Abweichung keine Beeinträchtigung zu erwarten sein.Da die Beeinträchtigung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sein muss, kannsich die Prognose nur auf einen überschaubaren Zeitraum beziehen. Je länger derPrognosezeitraum gewählt wird, umso unsicherer ist die Prognose. Die Prognose darfsich nicht auf generelle Anhaltspunkte stützen (z.B. Statistik <strong>nach</strong> PISA-Studie fürschulische Misserfolge <strong>nach</strong> Legasthenie/Dyskalkulie), sondern muss individuelleAnhaltspunkte zugrunde legen, also Anhaltspunkte, die sich aus der Persönlichkeit desKindes ergeben. <strong>Das</strong> Nichterreichen eines schulischen Abschlusses beispielsweisekann für das eine Kind eine Teilhabebeeinträchtigung sein, für das andere Kind abernicht. Nicht nur die persönlichen Ressourcen des Kindes spielen dabei eine Rolle,sondern auch der persönliche Leidensdruck.Eine „hohe Wahrscheinlichkeit“ ist dann anzunehmen, wenn die Beeinträchtigungmehr als nur wahrscheinlich, aber weniger als sicher ist. Auf <strong>einer</strong> gedachten Wahrscheinlichkeitsskalazwischen 0 (unwahrscheinlich) bis 100 (absolute Sicherheit derBeeinträchtigung) beginnt die hohe Wahrscheinlichkeit bei 75.<strong>Das</strong> <strong>Verfahren</strong> <strong>zur</strong> Gewährung <strong>einer</strong> <strong>Hilfe</strong>

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