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Download - juridikum, zeitschrift für kritik | recht | gesellschaft

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echt & <strong>gesellschaft</strong>geglichen werden, zum anderen werdenbloß psychische Beeinträchtigungendurch Emissionen von der Rsp als nichtersatzfähig angesehen. 57Das österreichische Umwelt<strong>recht</strong>weist daher uE bei der Genehmigungvon Infrastruktureinrichtungen aus Sichtdes Nachbarschutzes gewisse Rechtsschutzlückenauf. Projekte, die vor ihrerGenehmigung keiner Umweltverträglichkeitsprüfungzu unterziehen sindoder ohne eine solche bereits errichtetwurden, bieten den davon betroffenenAnrainern keinerlei Rechtsbehelfe, umBeeinträchtigungen ihrer Grund<strong>recht</strong>spositionwirksam bekämpfen zu können.Im Hinblick auf die Immissionsschutzgarantiedes Rechts auf Privat- und Familienlebensind die Anforderungen desArt 13 daher nicht vollständig erfüllt.4. ResümeeAuch wenn die EMRK kein eigenesRecht auf Schutz der Umwelt enthält,zeigen die in den letzten Jahren zu Umweltverfahrenergangenen Urteile undEntscheidungen, dass sich die Judikaturdes EGMR langsam einem solchen annähert.Der großzügig interpretierteSchrankenvorbehalt des Art 8 Abs 2 undder den Mitgliedstaaten bei Umweltfrageneingeräumte weite Beurteilungsspielraumführten bislang allerdings dazu,dass der Gerichtshof teilweise auchschwerwiegende Immissionen als konventionskonformwertete. Insoweit lässtsich aus der EMRK zum derzeitigenStand primär die Pflicht der Mitgliedstaatenzur Ergreifung von angemessenenImmissionsschutzmaßnahmen undzur Gewährung effektiver Beschwerdemöglichkeitenan die betroffenen Nachbarnableiten.Univ.-Ass. Dr. Daniel Ennöckl,LL.M., Institut für Staats- undVerwaltungs<strong>recht</strong> der UniversitätWien; daniel.ennoeckl@univie.ac.at;Mag. Bernhard Painz,Jurist bei der e-control GmbH;bernhard.painz@univie.ac.at.Impressum<strong>juridikum</strong>Zeitschrift im RechtsstaatA-1010 Wien, Kärntner Ring 6/MezzaninHerausgeberInnenUniv.-Ass. Dr in . Iris Eisenberger, MSc. (LSE),Dr. Ronald Faber, LL. M. (Yale),ao. Univ.-Prof. Dr. Christian HiebaumMedieninhaber und Verleger:Verlag Österreich GmbH, Kandlgasse 21A-1070 Wien, Tel. 01/610 77,Abonnements: Kl. 136, 315, Fax: 01/610 77/589,e-Mail: order@verlagoesterreich.at,http://www.jusline.atRedaktionsassistenz: Mag. Peter SpevacekPreis: Jahresabonnement Euro 36,– ,StudentInnenabonnement Euro 25,–,Förderabonnement Euro 55,–,exkl. Euro 9,90 Porto- und Versandkosten (Inland)Erscheinungsweise: vierteljährlichRedaktion:Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Benke, Mag a . SimoneDieplinger, Univ.-Ass. Dr. Daniel Ennöckl,Univ.-Ass. Dr in . Elisabeth Hödl, Dr. Roland Kier,Mag a . Elke Hasibeder, Dr in . Nora Melzer-Azodanloo, Lukas Oberndorfer, RAA Dr. FlorianOppitz, Mag. Oliver Scheiber, Mag a . MarianneSchulze, ao. Univ.-Prof. Dr. Alexander Somek, RAUniv.-Doz. Dr. Richard Soyer, Mag. ThomasSperlich, Mag. Dominik A. Thompson, Univ.-Prof.Dr. Ewald Wiederin, RA in . Dr in . Maria WindhaberAutorInnen dieser Ausgabe:Christian Bertel, Georg Eisenberger, DanielEnnöckl, Ronald Faber, Karin Gutierrez-Lobos,Elisabeth Hödl, Mira Kadric, Matthias Kettemann,Iris Kugler, Bernhard Painz, Bernhard Perchinig,Oliver Scheiber, Alexia Stuefer, Klaus ZelenyOffenlegungDer Medieninhaber und Verleger ist zu 100 %Eigentümer des <strong>juridikum</strong>.Grundlegende Richtung des <strong>juridikum</strong>:ergibt sich aus den Context-Statuten und aus demInhalt der veröffentlichten Texte.Erscheinungsort: WienLayout und Satz:BuX. Verlagsservice, www.bux.ccContext ist Mitglied der VAZ (Vereinigung alternativerZeitungen und Zeitschriften)............................................57) Vgl Gimpl-Hinteregger, Der Umweltschadenim österreichischen Privat<strong>recht</strong>,ÖJZ 1992, 561 (568).Reaktionen, Zuschriften und Manuskripte bittean die HerausgeberInnen:Univ.-Ass. Dr in . Iris Eisenberger, MSc. (LSE):Institut für Staats- und Verwaltungs<strong>recht</strong>,Universität Wien, Schottenbastei 10-16,1010 Wien, Tel.: 01/4277-35474,Fax:01/4277-35479;iris.eisenberger@univie.ac.atDr. Ronald Faber, LL. M. (Yale):ronald.faber@wu-wien.ac.atao. Univ.-Prof. Dr. Christian Hiebaum:christian.hiebaum@uni-graz.atDas <strong>juridikum</strong> ist ein „peer reviewed journal“.Beiträge werden anonym an externe Gutachterausgesandt, bevor über eine Veröffentlichungentschieden wird.<strong>juridikum</strong> 2004 / 4 Seite 169

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