FH D - OPUS
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quo vadis akkreditierung?<br />
wohin entwickelt sich das deutsche<br />
akkreditierungssystem?<br />
von stefan drees<br />
Das gegenwärtige Akkreditierungsverfahren von neuen Bachelor-<br />
und Masterstudiengängen basiert darauf, dass einzelne<br />
Studienprogramme (Programmakkreditierung) oder eine<br />
Bündelung von affinen Studienprogrammen (Clusterakkreditierung)<br />
begutachtet werden. Dieses Verfahren wird inzwischen<br />
von vielen Hochschulen, insbesondere den großen<br />
Universitäten, als zu teuer und ineffektiv empfunden. Hinzu<br />
kommt, dass zukünftig ein Akkreditierungsstau absehbar ist,<br />
da der überwiegende Teil der Diplom- und Magisterstudiengänge<br />
noch nicht auf das Bachelor-/Master-System umgestellt<br />
oder – soweit bereits umgestellt – noch nicht akkreditiert<br />
worden ist. Darüber hinaus werden die Agenturen bereits mit<br />
den ersten Verfahren der Re-Akkreditierung betraut. An dieser<br />
Stelle sieht auch die Kultusministerkonferenz (KMK) entsprechenden<br />
Handlungsbedarf. Daher hat sie den Akkreditierungsrat<br />
aufgefordert, Vorschläge für Konzepte zu erarbeiten,<br />
die langfristig ermöglichen, die Programmakkreditierung<br />
durch eine System- und/oder institutionelle Akkreditierung<br />
zu ergänzen. Aktuell haben sich die Länder einvernehmlich<br />
für eine Beschleunigung der Einführung einer<br />
sogenannten System- oder Prozessakkreditierung ausgesprochen<br />
und den Akkreditierungsrat aufgefordert, noch in der<br />
ersten Jahreshälfte 2007 einen Bericht vorzulegen, der es der<br />
KMK ermöglicht, bereits in ihrer Plenarsitzung am<br />
14./15.06.2007 eine Grundsatzentscheidung herbeizuführen,<br />
dass den Hochschulen die Möglichkeit eröffnet wird, neben<br />
der derzeitigen Programmakkreditierung probeweise eine System-<br />
oder Prozessakkreditierung einzuführen. Entsprechende<br />
Pilotprojekte, u.a. unterstützt durch die Hochschulrektorenkonferenz<br />
(HRK), sind bereits gestartet worden.<br />
Was ist hier geplant? In der nunmehr hektischen Debatte um<br />
diesen Paradigmenwechsel geraten Begriffe wie «Systemakkreditierung»,<br />
«Prozessakkreditierung», «institutionelle Akkreditierung»<br />
und neuerdings auch «institutionelle Evaluation»<br />
häufig durcheinander. Daher der Versuch einer<br />
Systematisierung:<br />
Systemakkreditierung:<br />
Akkreditierung in diesem Sinne bezieht sich nicht mehr auf<br />
einzelne Studienprogramme, sondern auf die institutionell<br />
verankerte «Fähigkeit» einer Hochschule, durch entsprechende<br />
Maßnahmen verlässlich, dauerhaft und kontrollierbar<br />
die Qualität der von ihr verantworteten Studienprogramme<br />
zu sichern. Hierbei verlagert sich die Perspektive der<br />
Akkreditierung auf das hochschulinterne Qualitätsmanagementsystem.<br />
Qualitätssicherung und -entwicklung der Studienprogramme<br />
wird damit zu einem systematischen Bestandteil<br />
der Hochschulentwicklungsplanung. Dahinter<br />
steht die – nicht ganz unumstrittene – Auffassung, dass ein<br />
Im April 2006 trafen sich in Dortmund auf Initiative der Uni und<br />
<strong>FH</strong> Dortmund sowie <strong>FH</strong> Düsseldorf Expertinnen und Experten aus<br />
NRW-Hochschulen mit dem Geschäftsführer des Akkreditierungsrates<br />
und der ZEvA und diskutierten über die «Zukunft des deutschen<br />
Systems der Studiengangsakkreditierung».<br />
Foto: Uni Dortmund<br />
gutes Qualitätsmanagement grundsätzlich zu einem guten<br />
Studienprogramm führt. Die Verantwortung bzw. Entscheidung<br />
für die Einrichtung von Studienprogrammen geht<br />
damit abschließend an die Hochschulen über.<br />
Folgende Voraussetzungen müssen hierzu in der Hochschule<br />
gegeben sein:<br />
– Die Hochschule hat verlässliche (nachhaltige, regelhafte)<br />
Instrumente und Methoden entwickelt, um die Qualität ihrer<br />
Studienprogramme zu überprüfen und weiterzuentwickeln.<br />
– Sie hat die Ergebnisse der Überprüfung der Studienprogramme<br />
systematisch in ihre Entwicklungsplanung integriert.<br />
– Sie sichert die Folgen von Qualitätsüberprüfungen im Rahmen<br />
von Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen Hochschulleitung<br />
und Fachbereichen und zwischen Fachbereichen<br />
und Studienprogrammen ab.<br />
Zurzeit gibt es zu diesem Verfahren zwei Pilotprojekte:<br />
a.) Prozessakkreditierung:<br />
Das Verfahren der Prozessakkreditierung ist von vier Hochschulen<br />
(Uni Bayreuth, Uni Bremen, <strong>FH</strong> Erfurt und <strong>FH</strong> Münster)<br />
gemeinsam mit der Akkreditierungsagentur ACQUIN<br />
und dem Projekt Q der HRK in einem Pilotprojekt von November<br />
2004 bis Dezember 2006 entwickelt und erprobt worden.<br />
In einer Stellungnahme des Senats der HRK vom<br />
14.02.2007 wird empfohlen, eine zweite Projektphase mit<br />
einem erweiterten Teilnehmerkreis an Hochschulen und<br />
Agenturen zu starten. Hierbei soll eine erforderliche Präzisierung<br />
der Eckpunkte des Verfahrens und die Weiterentwikklung<br />
der Qualitätssicherungssysteme der Hochschulen im<br />
Fokus stehen.<br />
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