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FH D - OPUS

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quo vadis akkreditierung?<br />

wohin entwickelt sich das deutsche<br />

akkreditierungssystem?<br />

von stefan drees<br />

Das gegenwärtige Akkreditierungsverfahren von neuen Bachelor-<br />

und Masterstudiengängen basiert darauf, dass einzelne<br />

Studienprogramme (Programmakkreditierung) oder eine<br />

Bündelung von affinen Studienprogrammen (Clusterakkreditierung)<br />

begutachtet werden. Dieses Verfahren wird inzwischen<br />

von vielen Hochschulen, insbesondere den großen<br />

Universitäten, als zu teuer und ineffektiv empfunden. Hinzu<br />

kommt, dass zukünftig ein Akkreditierungsstau absehbar ist,<br />

da der überwiegende Teil der Diplom- und Magisterstudiengänge<br />

noch nicht auf das Bachelor-/Master-System umgestellt<br />

oder – soweit bereits umgestellt – noch nicht akkreditiert<br />

worden ist. Darüber hinaus werden die Agenturen bereits mit<br />

den ersten Verfahren der Re-Akkreditierung betraut. An dieser<br />

Stelle sieht auch die Kultusministerkonferenz (KMK) entsprechenden<br />

Handlungsbedarf. Daher hat sie den Akkreditierungsrat<br />

aufgefordert, Vorschläge für Konzepte zu erarbeiten,<br />

die langfristig ermöglichen, die Programmakkreditierung<br />

durch eine System- und/oder institutionelle Akkreditierung<br />

zu ergänzen. Aktuell haben sich die Länder einvernehmlich<br />

für eine Beschleunigung der Einführung einer<br />

sogenannten System- oder Prozessakkreditierung ausgesprochen<br />

und den Akkreditierungsrat aufgefordert, noch in der<br />

ersten Jahreshälfte 2007 einen Bericht vorzulegen, der es der<br />

KMK ermöglicht, bereits in ihrer Plenarsitzung am<br />

14./15.06.2007 eine Grundsatzentscheidung herbeizuführen,<br />

dass den Hochschulen die Möglichkeit eröffnet wird, neben<br />

der derzeitigen Programmakkreditierung probeweise eine System-<br />

oder Prozessakkreditierung einzuführen. Entsprechende<br />

Pilotprojekte, u.a. unterstützt durch die Hochschulrektorenkonferenz<br />

(HRK), sind bereits gestartet worden.<br />

Was ist hier geplant? In der nunmehr hektischen Debatte um<br />

diesen Paradigmenwechsel geraten Begriffe wie «Systemakkreditierung»,<br />

«Prozessakkreditierung», «institutionelle Akkreditierung»<br />

und neuerdings auch «institutionelle Evaluation»<br />

häufig durcheinander. Daher der Versuch einer<br />

Systematisierung:<br />

Systemakkreditierung:<br />

Akkreditierung in diesem Sinne bezieht sich nicht mehr auf<br />

einzelne Studienprogramme, sondern auf die institutionell<br />

verankerte «Fähigkeit» einer Hochschule, durch entsprechende<br />

Maßnahmen verlässlich, dauerhaft und kontrollierbar<br />

die Qualität der von ihr verantworteten Studienprogramme<br />

zu sichern. Hierbei verlagert sich die Perspektive der<br />

Akkreditierung auf das hochschulinterne Qualitätsmanagementsystem.<br />

Qualitätssicherung und -entwicklung der Studienprogramme<br />

wird damit zu einem systematischen Bestandteil<br />

der Hochschulentwicklungsplanung. Dahinter<br />

steht die – nicht ganz unumstrittene – Auffassung, dass ein<br />

Im April 2006 trafen sich in Dortmund auf Initiative der Uni und<br />

<strong>FH</strong> Dortmund sowie <strong>FH</strong> Düsseldorf Expertinnen und Experten aus<br />

NRW-Hochschulen mit dem Geschäftsführer des Akkreditierungsrates<br />

und der ZEvA und diskutierten über die «Zukunft des deutschen<br />

Systems der Studiengangsakkreditierung».<br />

Foto: Uni Dortmund<br />

gutes Qualitätsmanagement grundsätzlich zu einem guten<br />

Studienprogramm führt. Die Verantwortung bzw. Entscheidung<br />

für die Einrichtung von Studienprogrammen geht<br />

damit abschließend an die Hochschulen über.<br />

Folgende Voraussetzungen müssen hierzu in der Hochschule<br />

gegeben sein:<br />

– Die Hochschule hat verlässliche (nachhaltige, regelhafte)<br />

Instrumente und Methoden entwickelt, um die Qualität ihrer<br />

Studienprogramme zu überprüfen und weiterzuentwickeln.<br />

– Sie hat die Ergebnisse der Überprüfung der Studienprogramme<br />

systematisch in ihre Entwicklungsplanung integriert.<br />

– Sie sichert die Folgen von Qualitätsüberprüfungen im Rahmen<br />

von Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen Hochschulleitung<br />

und Fachbereichen und zwischen Fachbereichen<br />

und Studienprogrammen ab.<br />

Zurzeit gibt es zu diesem Verfahren zwei Pilotprojekte:<br />

a.) Prozessakkreditierung:<br />

Das Verfahren der Prozessakkreditierung ist von vier Hochschulen<br />

(Uni Bayreuth, Uni Bremen, <strong>FH</strong> Erfurt und <strong>FH</strong> Münster)<br />

gemeinsam mit der Akkreditierungsagentur ACQUIN<br />

und dem Projekt Q der HRK in einem Pilotprojekt von November<br />

2004 bis Dezember 2006 entwickelt und erprobt worden.<br />

In einer Stellungnahme des Senats der HRK vom<br />

14.02.2007 wird empfohlen, eine zweite Projektphase mit<br />

einem erweiterten Teilnehmerkreis an Hochschulen und<br />

Agenturen zu starten. Hierbei soll eine erforderliche Präzisierung<br />

der Eckpunkte des Verfahrens und die Weiterentwikklung<br />

der Qualitätssicherungssysteme der Hochschulen im<br />

Fokus stehen.<br />

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