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FH D - OPUS

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2<br />

hochschulfreiheitsgesetz –<br />

professor dr. hans-joachim krause:<br />

«Ich sehe eine große Chance in der größeren und flexibleren<br />

Gestaltung, was die inhaltliche Ausrichtung in Lehre<br />

und Forschung oder die ökonomischen Fragen betreffen.»<br />

«Auf dem Weg in die Freiheit» lautet das Thema der vorliegenden<br />

Ausgabe. Im Mittelpunkt dabei steht das Hochschulfreiheitsgesetz,<br />

das am 26. Oktober 2006 im Landtag verabschiedet<br />

wurde. Über die Ausgestaltung, Entwicklungen und<br />

Chancen für die Fachhochschule Düsseldorf sprach Simone<br />

Fischer mit dem Rektor der Hochschule, Prof. Dr. Hans-Joachim<br />

Krause.<br />

Herr Prof. Dr. Krause, seit dem 1. Januar 2007 ist das Hochschulfreiheitsgesetz<br />

in Kraft. Damit werden die Hochschulen als Körperschaften<br />

des öffentlichen Rechts verselbstständigt und sind künftig<br />

keine staatlichen Einrichtungen mehr. Was bedeutet das konkret für<br />

die <strong>FH</strong> D?<br />

Rektor: Die Verantwortlichkeiten haben sich geändert. Im<br />

Personalbereich ist dies schon umgesetzt worden. Die Angehörigen<br />

der Fachhochschule sind nicht mehr Landesbedienstete,<br />

sondern Bedienstete der Hochschule. Praktisch ändert<br />

sich für sie nichts, weder in Hinblick auf ihre rechtliche Situation<br />

noch auf ihre Bezahlung. Eine weitere Konsequenz des<br />

Hochschulfreiheitsgesetzes ist die rechtliche Autonomie der<br />

Hochschule. Sie muss eine ganze Reihe von Aufgaben und<br />

Verantwortlichkeiten, die bisher für die Hochschulen insgesamt<br />

vom Land wahrgenommen wurden, jetzt selbst übernehmen.<br />

Das reicht von ganz banalen Dingen wie dem Abschluss<br />

der Kraftfahrzeugversicherungen bis hin zu<br />

weitergehenden rechtlichen Regelungen, die zu treffen sind.<br />

Daneben hat die Hochschule die Verpflichtung und zugleich<br />

die Möglichkeit, die Hochschulstrukturen zu überdenken<br />

und zu ändern. Das gilt in erster Linie für die Leitungsstrukturen<br />

mit dem neu zu gründenden Hochschulrat.<br />

Die Hochschule ist freier in der Wahrnehmung bestimmter<br />

Interessen, beispielsweise bei Patentverwertungen bestimmter<br />

Forschungsergebnisse, bei Beteiligungen an Verwertungsgesellschaften<br />

und bei der Verwendung der Mittel. Das heißt,<br />

sie kann Mittel ansparen. Zum einen dadurch, dass sie strategisch<br />

planen kann, weil die Bindung an das Haushaltsjahr<br />

nicht mehr gegeben ist. Zum anderen dadurch, dass die Fachbereiche<br />

auch künftig in dieser strategischen Planung enger<br />

eingebunden werden als bisher und hier auch eine längerfristige<br />

Planung für die Hochschule insgesamt wie auch für die<br />

Fachbereiche von zunehmender Bedeutung ist.<br />

Woher werden künftig die Mittel fließen?<br />

Rektor: Die Hochschulen haben im August des vergangenen<br />

Jahres den Zukunftspakt 2010 mit der Landesregierung abge-<br />

schlossen. Insofern ist die Sicherung der Mittel bis zum Ende<br />

der Legislaturperiode gewährleistet. Allerdings sind diese auf<br />

einem bestimmten Niveau eingefroren und Kostensteigerungen,<br />

die in diesem Zeitraum auftreten, müssen zum Teil von<br />

den Hochschulen intern getragen werden.<br />

Inwieweit ist die Hochschule frei, mit den Mitteln umzugehen?<br />

Rektor: Wir haben sicher eine größere Freiheit, aber wir sind<br />

weiterhin an die allgemeinen Haushaltsrichtlinien gebunden.<br />

Die Haushaltsordnung des Landes gilt in der bisherigen<br />

Form nicht mehr. Doch es wird Ordnungskriterien für die<br />

Hochschulen geben, an denen wir uns zu orientieren haben.<br />

Insofern wird es eine größere Flexibilität geben, aber letztendlich<br />

sind es ja Steuermittel, aus denen die Hochschulen<br />

gespeist werden und wir sind natürlich verpflichtet, damit<br />

verantwortlich umzugehen.<br />

Dennoch bestehen Ängste, eine Hochschule könnte quasi wie ein<br />

Unternehmen insolvent werden...<br />

Rektor: Im Referentenentwurf des Gesetzes war diese Möglichkeit<br />

noch vorgesehen. Im endgültigen Gesetz ist das ausgeschlossen.<br />

Sollte eine Hochschule in wirtschaftliche<br />

Schwierigkeiten kommen und sich in Richtung Insolvenz bewegen,<br />

behält sich die Landesregierung eine Eingriffsmöglichkeit<br />

vor. Hier ist die Regelung ähnlich wie bei Kommunen<br />

vorgesehen, die rechtlich vergleichbar sind. Auch eine<br />

Gemeinde kann in dem Sinne insolvent werden, aber es werden<br />

dann entsprechende Steuermaßnahmen ergriffen. Allerdings<br />

gehe ich nicht davon aus, dass dies bei der <strong>FH</strong> D in<br />

nächster Zeit eintreten wird. Von daher sind die Befürchtungen<br />

unbegründet.<br />

Das novellierte Hochschulrecht sieht die Schaffung neuer Leitungsstrukturen<br />

mit klarer Aufgabenverteilung vor. Wie könnte diese<br />

zwischen Hochschulleitung und hochschulinterner Selbstverwaltung<br />

aussehen?<br />

Rektor: Das neue Gesetz sieht hier eine gewisse Straffung vor.<br />

Es bringt Änderungen der Zuständigkeiten und Verantwortung<br />

mit sich, sowohl was das künftige Präsidium oder Rektorat<br />

betrifft als auch was die Stellung des Senats und die Auto-

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