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Gemeindezeitung März 2013 - Marktgemeinde Sankt Paul im ...

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24E-Bike-Verleihin unserer <strong>Marktgemeinde</strong>Die Raiffeisenbank St. <strong>Paul</strong> sponserte <strong>im</strong> Vorjahrzwei neue Elektrofahrräder, so genannte E-Bikesan die <strong>Marktgemeinde</strong> St. <strong>Paul</strong>. Die E-Bikes (einHerren- und ein Damenrad) können während derAmtsstunden gegen eine Leihgebühr von € 3,00/Tag für eine 24 Stunden Testfahrt entliehen werden.Einzelheiten über die Verleihbedingungenusw. können <strong>im</strong> Melde- und Sozialamt (Tel.: 043572017-21) erfragt werden.Widerrechtliche Wasserentnahmebei HYDRANTENSeitens der <strong>Marktgemeinde</strong> wird daraufhingewiesen, dass jegliche widerrechtlicheWasserentnahme bei Hydranten aus deröffentl. Wasserversorgung der <strong>Marktgemeinde</strong>St. <strong>Paul</strong> – z.B. für das Befüllen vonSw<strong>im</strong>mingpools etc. – ohne vorheriger Erlaubnisder Gemeinde, verboten ist.Sollten jedoch unerlaubte Wasserentnahmen geahndetwerden, so werden diese zur Anzeige gebracht.Eine Trink- bzw. Brauchwasserentnahme aus der öffentl.Wasserversorgung bei Hydranten, kann nur nach vorherigerZust<strong>im</strong>mung der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>im</strong> Einvernehmenmit der Feuerwehr erfolgen.Hecken- und BaumpflanzungenDa es in unserem Gemeindegebiet bei mehrerenKreuzungsbereichen <strong>im</strong>mer öfter zu Gefahrensituationendurch Sichtbehinderung in Folge vonHeckenpflanzungen entlang der öffentlichen Straßenkommt, sind Sie als Grundeigentümer lautKärntner Straßengesetz, § 49, verpflichtet, Hecken,Bäume und Sträucher, die in öffentliche Straßenhineinragen oder sich <strong>im</strong> Straßenkörper ausdehnen,zu entfernen.Auf Grund dieses gesetzwidrigen Zustandes, sindSie bei einem allfälligen Schadensfall voll haftbarund können zur Schadensersatzpflicht herangezogenwerden.Sie werden daher aufgerufen, Ihre Hecken undSträucher, die auf das öffentliche Gut ragen, zukontrollieren und bis an Ihre Grundstücksgrenzezurück zu schneiden. Sollten Sie dieser Verpflichtungnicht nachkommen, ist der Straßenerhalterermächtigt, diese Maßnahmen auf Ihre Kostendurchführen zu lassen.MITTAGSBUFFETGasthausKollmannInh. Kuschnig Elisabethjederzeit frische Backhendl!Voranmeldung erbeten!Windisch-Grutschen 9, 9470 St. <strong>Paul</strong>Telefon 04357/2739TRANSPORTEERDBEWEGUNGSauerschnigwünscht ein frohes,gesegnetes Osterfest!Aich 17, A-9470 St. <strong>Paul</strong>Telefon & Fax (04355) 2581Mobil (0664) 25 64 652

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