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Kommenden des Deutschen Ordens - Damian Hungs

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Deutschmeistertum und der Ballei Franken sehr stark. So ließ der Deutschmeister zeitweilig<br />

das Amt <strong>des</strong> Landkomturen der Ballei unbesetzt und verwaltete es in Personalunion, wodurch<br />

ihm die entsprechenden Einkünfte zufielen. Trotzdem gelang dem Deutschmeister kein<br />

ausgeglichener Haushalt, so dass er 1386 die Ballei Elsass-Burgund für 60.000 Gulden an den<br />

Hochmeister verpfänden musste. Doch auch zehn Jahre später (1386), der Hochmeister hatte<br />

auf 50.000 Gulden verzichtet, konnte der Deutschmeister auch die verbliebenen 10.000<br />

Gulden nicht aufbringen. Deutschmeister und Landkomture waren in eine Wirtschaftskrise<br />

geraten, an welcher sicherlich auch die Agrarkrise jener Zeit nicht ohne Schuld war.<br />

Gemeinsam versuchte man mit der preußischen Anleihe Kredite zurückzuzahlen. Ein weiterer<br />

Rettungsanker sollte die Senkung der Zahl von Ritterbrüdern sein 18 . Neben den deutschen<br />

Balleien, so wechselten in der Mitte <strong>des</strong> 14. Jahrhunderts auch die Balleien Lamparten,<br />

Apulien, Sizilien und Romanien vom Hochmeister zum Deutschmeister, der sich nun oftmals<br />

„Meister in deutschen und welschen Landen“ nannte 19 . Im 14. Jahrhundert kam es mehr und<br />

mehr zur Abschottung der deutschmeisterlichen Balleien, so dass eine Versetzung nach<br />

Livland oder in eine Kammerballei <strong>des</strong> Hochmeisters die Ausnahme wurde und im 15.<br />

Jahrhundert ganz zum Erliegen kam 20 . Diese Selbständigkeit zeigte sich auch in der Wahl <strong>des</strong><br />

Deutschmeisters. Wurden seine Amtsinsignien ursprünglich nach der Erledigung <strong>des</strong> Amtes<br />

an den Hochmeister gesandt, der aus einer Zweierliste <strong>des</strong> Kapitels einen Nachfolger<br />

ernannte, so wurde dies erstmals 1396 unterlassen und dem Hochmeister lediglich ein Name<br />

zur Ernennung mitgeteilt. Ein Verfahren, welches sich ab 1479 endgültig durchsetzte. Frei<br />

wurde das Amt normalerweise durch den Tod <strong>des</strong> Inhabers; sollte er jedoch auf sein Amt<br />

verzichtet haben, so wurde er stets mit einer oder mehreren <strong>Kommenden</strong> versorgt. Unter<br />

diesen Umständen konnte der Hochmeister die Ernennung <strong>des</strong> Neugewählten auch verzögern,<br />

jedoch nicht verhindern. Längere Auseinandersetzungen mit dem Hochmeister konnte der<br />

Deutschmeister schließlich für sich entscheiden, so dass der Hochmeister dem<br />

Generalprokurator 1431 bekannt gab, dass die drei Meister <strong>des</strong> <strong>Ordens</strong> über ihr je eigenes<br />

Territorium verfügen. Der Kaiser bestätigte dies, indem er 1494 den Deutschmeister in den<br />

Reichsfürstenstand erhob und mit den Regalien ausstattete. Kaum hatte der Deutschmeister<br />

den Hochmeister überwunden, begab er sich an die Ballei Franken. So hatte er bereits in den<br />

1420er Jahren damit begonnen, verschiedene <strong>Kommenden</strong> der Ballei in seinen<br />

Einflussbereich zu ziehen. Da das Gebiet <strong>des</strong> Deutschmeisters faktisch mit dem der Ballei<br />

Franken verwoben war, gab es beiderseitige Interessen. Schließlich kam es 1444 zu einem<br />

18 Klaus Militzer Die Geschichte <strong>des</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Ordens</strong>, Stuttgart 2005, S. 135-136<br />

19 Klaus Militzer Die Geschichte <strong>des</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Ordens</strong>, Stuttgart 2005, S. 139<br />

20 Klaus Militzer Die Geschichte <strong>des</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Ordens</strong>, Stuttgart 2005, S. 141-142<br />

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