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Kommenden des Deutschen Ordens - Damian Hungs

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1201 als Augustiner-Chorherrenkapitel begründet, nahm das Kapitel 1209 die<br />

Prämonstratenserregel 187 und das Habit <strong>des</strong> <strong>Ordens</strong> an. Papst Gregor XI. erlaubte dem Kapitel<br />

am 13. Oktober 1373 die Rückkehr zu den Augustiner-Chorherren und deren Habit 188 . Seit<br />

1381 gerieten der Erzbischof und das Domkapitel zunehmend in Differenzen mit dem<br />

<strong>Deutschen</strong> Orden, den Vasasallen <strong>des</strong> Erzstifts und der Stadt Riga, welche im Frühjahr 1391<br />

auf einem Ständetag geregelt werden sollten. Erzbischof und Kapitel, deren Niederlage bereits<br />

abzusehen war, verließen nun das Erzstift und gingen nach Lübeck. Seit 1392 versuchte der<br />

Deutsche Orden die anhaltenden Streitigkeiten mit dem Erzstift Riga nun grundsätzlich zu<br />

lösen und beauftragte seinen Generalprokurator damit, sich beim Papst um die Einsetzung<br />

eines Deutschordensbruders als Erzbischof zu bemühen und das Domkapitel zukünftig nur<br />

noch Priesterbrüdern <strong>des</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Ordens</strong> zu öffnen. Nachdem Papst Bonifaz IX. am 10.<br />

März 1394 das Kapitel der Regel <strong>des</strong> <strong>Deutschen</strong> Orden unterstellt hatte, ordnete er am 20.<br />

März 1394 an, dass zukünftige Domherren vom <strong>Ordens</strong>meister für Livland postuliert und<br />

gebilligt werden müssten. Zudem gestand er dem Landmeister die Visitation <strong>des</strong> Domkapitels<br />

zu. Sechs der Domherren, welche noch in Lübeck verblieben waren, wurden vom neuen<br />

Erzbischof binnen sieben Wochen zur Rückkehr aufgefordert. Statt<strong>des</strong>sen wählten sie jedoch<br />

einen Gegenbischof, so dass der neue Erzbischof am 16. Februar 1395 sechs Priesterbrüder<br />

<strong>des</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Ordens</strong> zu neuen Domherren ernannte 189 . Faktisch hatten der Propst und die in<br />

Lübeck lebenden Domherren ihre Pfründe auch weiterhin inne, so dass 1407 lediglich der<br />

Dekan und acht Domherren in Riga lebten. Ob diese jedoch noch in einer Vita communis<br />

lebten, kann bezweifelt werden. Schließlich kam es 1420 zu einer Einigung, welche den<br />

verbliebenen „alten Domherren“ weiterhin die Residenz außerhalb Rigas gestattete und ihnen<br />

zum Lebensunterhalt Einkünfte im Reich zugestand. Die Tatsache, dass das Kapitel ohne die<br />

Mithilfe <strong>des</strong> <strong>Ordens</strong> die Angelegenheit mit den „alten Domherren“ geregelt hatte, brachte dem<br />

Landmeister von Livland einiges Misstrauen, so dass er nun eine Visitation <strong>des</strong> Kapitels<br />

ankündigte. Freundlich, aber bestimmt, lehnte der Erzbischof eine Visitation durch den Orden<br />

ab und erwähnte hierbei, dass er selbst das Kapitel jährlich visitiere. Als zwei der Domherren<br />

1421 beim Landmeister waren, wo sie um die Einkleidung zweier neuer Domherren baten,<br />

kam es zu einem offenen Wortgefecht zwischen ihnen. Die Befürchtung <strong>des</strong> Landmeisters,<br />

dass das Kapitel das <strong>Ordens</strong>kleid ablegen wolle, bestätigte sich schon bald, und ab 1422<br />

bemühten sich Erzbischof und Kapitel vor dem Papst tatsächlich um die Ablegung derselben.<br />

187 Mario Glauert, Das Domkapitel von Riega, in: Radoslaw Biskup, Die Domkapitel <strong>des</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Ordens</strong> in<br />

Preußen, Münster 2004, S. 269<br />

188 Mario Glauert, Das Domkapitel von Riega, in: Radoslaw Biskup, Die Domkapitel <strong>des</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Ordens</strong> in<br />

Preußen, Münster 2004, S. 276<br />

189 Mario Glauert, Das Domkapitel von Riega, in: Radoslaw Biskup, Die Domkapitel <strong>des</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Ordens</strong> in<br />

Preußen, Münster 2004, S. 279-285<br />

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