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Kommenden des Deutschen Ordens - Damian Hungs

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S. Maria in Donica auf dem Monte Celio, welche er diesem wohl kurz zuvor übertragen hatte.<br />

Hierzu schenkte Kaiser Friedrich 1232 dem <strong>Deutschen</strong> Orden noch Güter am Trasimener See,<br />

die der Orden jedoch 1300 gegen Güter in Viterbo vertauschte. Weitere Besitzungen sind in<br />

Orvieto und Montefiascone bezeugt. Seit 1229 ein Hospital in Castiglione Fiorentino<br />

besitzend, kam auch eines in Ascino hinzu. Alle diese Güter dienten vor allem dem Unterhalt<br />

<strong>des</strong> Generalprokurators, der seinen Sitz in Rom hatte und der dem Papst stets in seine<br />

Nebenresidenzen zu Orvieto und Viterbo folgte. Sie wurden von ihm beaufsichtigt und<br />

geleitet. Als Papst Clemens V. seinen Sitz nach Avignon verlegte und der Generalprokurator<br />

ihm dorthin folgte, wurden sie vorübergehend in einer Ballei zusammengefasst 161 .<br />

3 Die inkorporierten Domkapitel<br />

Eine Besonderheit <strong>des</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Ordens</strong> war die Inkorporation von Domkapiteln. Sie waren<br />

damit Konvente <strong>des</strong> <strong>Ordens</strong> und ihre Kanoniker Professpriester <strong>des</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Ordens</strong>,<br />

welche spätestens bei ihrem Eintritt in das Domkapitel Profess auf den Orden ablegen<br />

mussten. Einen besonderen Rang nahm unter den Kapitularen der Propst ein. Da für die<br />

Kapitulare die allgemeine Regel <strong>des</strong> <strong>Ordens</strong> galt, war die Amtsdauer <strong>des</strong>selben jedoch nur auf<br />

ein Jahr beschränkt 162 . Entsprechen<strong>des</strong> galt auch für den Dekan.<br />

3.1 Das Domkapitel von Kulm<br />

Das Domkapitel zu Kulm war das erste Kapitel im Gebiet <strong>des</strong> Deutschordenslan<strong>des</strong> und<br />

wurde am 22. Juli 1255 durch Bischof Heidenreich von Kulm begründet 163 . Ursprünglich<br />

befolgte das Domkapitel die Augustinusregel, wechselte aber aus politischen Gründen,<br />

unterstützt durch den Apostolischen Legaten Anselm von Ermland, am 1. Februar 1264 auf<br />

die Regel <strong>des</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Ordens</strong> über. Hiermit auch dem <strong>Deutschen</strong> Orden inkorporiert,<br />

wurde die Zahl der Domherren auf 24 festgelegt 164 . Faktisch schwankte es aber zwischen<br />

10 und 15 Kanonikern, wozu noch die Dignitäten <strong>des</strong> Propstes, Dekans, Kustos, Kantors und<br />

Scholasters kamen 165 . Noch zu Beginn <strong>des</strong> 15. Jahrhundert 15 Mitglieder zählend 166 , sank ihre<br />

161 Klaus Militzer Die Geschichte <strong>des</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Ordens</strong>, Stuttgart 2005, S. 42<br />

162 Radoslaw Biskup, Das Domkapitel von Samland (1285-1525), Torun 2007, S. 146<br />

163 Andrzej Radziminski, Das Domkapitel in Kulmsee, in: Radoslaw Biskup, Die Domkapitel <strong>des</strong> <strong>Deutschen</strong><br />

<strong>Ordens</strong> in Preußen, Münster 2004, S. 35<br />

164 Radoslaw Biskup, Das Domkapitel von Samland (1285-1525), Torun 2007, S. 73<br />

165 Andrzej Radziminski, Das Domkapitel in Kulmsee, in: Radoslaw Biskup, Die Domkapitel <strong>des</strong> <strong>Deutschen</strong><br />

<strong>Ordens</strong> in Preußen, Münster 2004, S. 51<br />

166 Anastazy Nadolny, Bistum Kulm, in: Erwin Gatz (Hg.), Die Bistümer <strong>des</strong> Heiligen Römischen<br />

Reiches. Von ihren Anfängen bis zur Säkularisation., Freiburg i. Br. 2003, S. 318<br />

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