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Kommenden des Deutschen Ordens - Damian Hungs

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Zamsi<br />

Ballei Armenien<br />

Bistum:<br />

Land: Königreich Jerusalem<br />

Die Kommende ist lediglich durch ein Schutzprivileg Papst Cölestin III., welches dieser am<br />

21. Dezember 1296 ausstellte, bekannt 1527 .<br />

Zschillen 1528<br />

Ballei Thüringen<br />

Bistum Meißen<br />

Land: Markgrafschaft Meissen, Sachsen<br />

Das Kloster war ursprünglich ein Stift der Augustiner Chorherren. Bischof Witigo und der<br />

Markgraf von Meißen versuchten eine Reform <strong>des</strong> Stiftes, stießen hierbei jedoch auf den<br />

erbitterten Widerstand der Chorherren. Der Gipfel war ein Anschlag auf den Propst und<br />

seinen Prior. Nun kam es zu Verhandlungen zwischen dem Bischof, den übrigen Prälaten und<br />

dem Markgraf, welche mit einer Schenkung der Propstei an den <strong>Deutschen</strong> Orden endete.<br />

Hierbei sollten jedoch die Rechte <strong>des</strong> Bischofs gewahrt bleiben und nicht mehr<br />

Konventualen aufgenommen werden, wie das Haus tragen konnte. Neben den Ritterbrüdern<br />

sollte die Kommende zwölf Klerikerbrüder (Priester, Diakone und Subdiakone) unterhalten,<br />

welche zugleich die Seelsorge besorgen sollten. Dem Kloster oblag ein Archidiakonat, dass<br />

durch den Propst geleitet werden sollte, den der Landkomtur dem Bischof zur Ernennung<br />

präsentieren sollte. Diesem sollte er auch in seiner archidiakonalen Amtsführung<br />

verantwortlich sein. Der Komtur und die Konventsherren hatten die Möglichkeit dem Bischof<br />

eine mangelhafte Amtsführung <strong>des</strong> Propstes anzuzeigen, der diesen dann entlassen und<br />

ersetzen konnte. Mit dem Stift selbst, wurden dem Orden auch alle zu ihm gehorigen Guter<br />

übereignet. Diese durfte er jedoch nicht ohne Zustimmung <strong>des</strong> Bischofs verausern. Zudem<br />

sollte der Orden auch die übrigen Chorherren <strong>des</strong> Augustinerordens unterhalten, welche im<br />

Hause zurückbleiben wurden 1529 . 1451 gab es in der <strong>Kommenden</strong>-Propstei zwei Ritterbrüder,<br />

1527 Marie-Louise Favreau, Studien zur Frühgeschichte <strong>des</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Ordens</strong>, Stuttgart o. J., S. 60<br />

1528 Heute Wechselburg genannt.<br />

1529 Johannes Voigt, Die deutsche <strong>Ordens</strong>-Ballei Thüringen, in: Zeitschrift <strong>des</strong> Vereins für thüringische<br />

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