27.11.2012 Aufrufe

Kommenden des Deutschen Ordens - Damian Hungs

Kommenden des Deutschen Ordens - Damian Hungs

Kommenden des Deutschen Ordens - Damian Hungs

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

der Kommende genehmigen. Dieser sollte nicht nur voll in die Stadtmauer integriert sein,<br />

sondern auch eine Tür auf das Grundstück der Kommende haben. Überhaupt muss es in dieser<br />

Zeit zahlreiche Auseinandersetzungen gegeben haben, denn im Jahre 1321 wurde mit Konrad<br />

Gusse ein <strong>Ordens</strong>bruder als ständiger Rechtsbevollmächtigter bestellt. Die Schlacht von<br />

Mühldorf brachte den Besitzungen <strong>des</strong> <strong>Ordens</strong> einen solchen Schaden, dass die Stadt dem<br />

Orden zum Ausgleich 1330 den Bau einer Mühle auf städtischem Grund genehmigte. War das<br />

Haus bis zu diesem Zeitpunkt der Stadt in Privilegien unterlegen, änderte sich das mit der<br />

Bestellung <strong>des</strong> kaiserlichen Ratgebers, Heinrich von Zipplingen, zum Komtur (1333). So<br />

erhielt die Kommende noch 1333 als Entschädigung für eine durch den kaiserlichen<br />

Amtmann entzogene Mühle, das Patronat über die Pfarrei Herrlingen. 1334 befreite Kaiser<br />

Ludwig die Kommende aus der Gewalt der Vögte, der Richter, <strong>des</strong> Amtmanns und der<br />

Bürger. Hierzu kam noch die Befreiung von Steuer und Dienst gegenüber dem Reich und der<br />

Kaiser selbst als Schutzherr. Mit der Wahrnehmung dieser Schutzfunktion beauftragte der<br />

Kaiser die Stadt, zu der sich das Verhältnis nun positiv entwickelte und die die von der<br />

Kommende erworbenen Äcker, welche auf dem Stadtgebiet lagen, 1343 von Steuern und<br />

Diensten befreite. Hierfür sollte der Orden auf den Zugewinn weiterer steuerpflichtiger Güter<br />

innerhalb der Stadtgemarkungen verzichten. Ihren größten Erfolg konnte die Stadt jedoch mit<br />

dem 1343 dem Haus verliehenen Bürgerrecht feiern. Die Anlage einer reichsfreien Stellung<br />

war damit vertan, denn fortan war die Kommende dem Stadtrat steuerpflichtig und durfte von<br />

Ulmer Bürgern nur noch vor diesem verklagt werden. Eine bessere Nutzung <strong>des</strong> städtischen<br />

Marktes war keine Entschädigung für eine immer stärkere Abhängigkeit von der Stadt. In den<br />

1330er Jahren konnte der Komtur weitere Güter, Äcker und Fischereirechte erwerben. Unter<br />

anderem auch 1342 das Fischereirecht im Stadtgraben. Zu dieser Zeit erwarb die Kommende<br />

auch den Kirchensatz zu Segringen. 1343 kaufte sie dann die Pfarrei Lautern, mit der<br />

dazugehörigen Reichsvogtei, ihren Gütern und Untertanen. Hierzu kam 1344 die Vogtei über<br />

zwei Güter zu Bermaringen, 1345 die Güter und Zehnten zu Rieden, wie auch alle Zehnten<br />

der Pfarrei Lautern. Als Heinrich von Zipplingen 1346 verstarb, war die Glanzzeit der<br />

Kommende vorüber. Schon bald stellten sich finanzielle Schwierigkeiten ein, es kam zu<br />

Verschuldungen und 1357 mussten sogar Äcker veräußert werden. Möglicherweise fanden die<br />

Schulden ihren Ursprung im Neubau der Kommende, welcher noch unter Heinrich von<br />

Zipplingen begonnen wurde. Die <strong>Kommenden</strong>kirche, in der täglich zwei hl. Messen gelesen<br />

wurden 1397 , wurde zwischen 1342 und 1347 errichtet 1398 . Mit dem Erwerb der Mühle, <strong>des</strong><br />

Neugereuth und <strong>des</strong> Holzzehnten, die man 1361 von der Abtei Neresheim erwarb, konnte der<br />

1397 Dieter J. Weiss, Die Geschichte der Deutschordens-Ballei Franken im Mittelalter, Neustadt 1991, S. 251-255<br />

1398 Staatsarchiv Ludwigsburg, JL 425 Bd. 26 Qu. 146<br />

251

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!