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Kommenden des Deutschen Ordens - Damian Hungs

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Schenkungen geflossen, brachen diese ab und setzten erst in den 1250er Jahren wieder ein.<br />

Abgerundet durch Käufe, verfügte die Kommende schließlich über einen umfangreichen<br />

Streubesitz um Frankfurt und in der Wetterau. Nachdem 1256 erstmals ein Generalkapitel in<br />

der Kommende stattfand, folgten diesem ab den 1270er Jahren zahlreiche, womit die<br />

Kommende zu einem Haupthaus <strong>des</strong> <strong>Ordens</strong> und bis 1330 dem Wichtigsten <strong>des</strong><br />

Deutschmeisters wurde. Auch von seiner Mitgliederzahl gehörte die Kommende zu den<br />

Bedeutendsten. Zu ihnen gehörten nicht nur die Konventsherren in Sachsenhausen, es waren<br />

1291 bereits zehn <strong>Ordens</strong>brüder, sondern auch die Mitglieder der abhängigen Konvente in den<br />

Patronatspfarreien Nieder-Wöllstadt, Ober-Mörlen und Preungesheim. Die Kommende war<br />

nicht nur in das geistliche Leben der Stadt eingebunden, sondern auch der Ausgang <strong>des</strong> 1346<br />

Ave-Maria-Läutens. Auch war die Kommende an der Gründung <strong>des</strong> Katharinenklosters,<br />

1344, beteiligt, <strong>des</strong>sen Schwestern die Regel <strong>des</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Ordens</strong> befolgten. Trotzdem gab<br />

es keine engeren Bindungen zwischen beiden Einrichtungen. Mit der Stadt scheint sich die<br />

Kommende in gutem Einvernehmen befunden zu haben, wählte sie diese doch 1366 bis 1367<br />

als Verhandlungsort mit dem Erzbischof von Mainz. Seit 1331 auch Gerichtsherr zu<br />

Weinheim, war der Komtur zudem, wie auch der Landkomtur von Hessen, Erbburgmann der<br />

Reichsburgen zu Friedberg und Gelnhausen. Auch, wenn uns der Komtur bereits 1371/72 in<br />

den dortigen Gerichtsbüchern begegnet, so erhielt er die offizielle Bestellung doch erst 1429<br />

durch König Sigismund. Obwohl die Kommende ihr Asylrecht, unter Schutz <strong>des</strong> Königs<br />

Ruprecht, auch auf Kapitalverbrecher ausdehnte, und dies nicht nur im Bereich <strong>des</strong><br />

<strong>Kommenden</strong>komplexes, sondern auch auf den Gütern im Umland, kam es hierüber zu keinen<br />

Streitigkeiten. Einzelne Streitpunkte, wie Steuerfreiheit, Fischerei-, Jagd- und Weiderechte<br />

und die freie Nutzung <strong>des</strong> Stadtwal<strong>des</strong>, wurden in den Jahren 1404 und 1406 durch Verträge<br />

geregelt, welche 1417, 1449 und 1489 noch einmal eine Erneuerung fanden. Doch selbst bei<br />

diesen Auseinandersetzungen blieb die Kommende in die Gesellschaft der Stadt eingebunden,<br />

so dass die Patrizier zur Fastnacht zum Tanz in die Kommende zogen, was ihr somit eine<br />

Integration in den Kreis der politischen Stadtmacht und „high society“ einbrachte 1242 . Der<br />

Bauernaufstand brachte am 17. April 1525 den Aufstand der Zünfte, welcher schließlich in<br />

die Reformation mündete. Ein Vertrag vom 29. April 1525 zwang die Kommende zum Abriss<br />

der vermeintlichen Befestigungsanlagen auf dem Sandhof, wie auch zur Einstellung der<br />

dortigen Schäferei und zur Übernahme der bürgerlichen Lasten von Steuern, Wachen und<br />

Ungeldern. Die Niederschlagung <strong>des</strong> Bauernaufstan<strong>des</strong> setzte die Kommende wieder in die<br />

alten Rechte ein, ohne dass der Stadtrat dies hätte zu verhindern oder für sich zu nutzen<br />

1242 Jörg Seiler, Der Deutsche Orden in Frankfurt, Marburg 2003, S. 26-36<br />

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