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Kommenden des Deutschen Ordens - Damian Hungs

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päpstliche und 1373 auch die bischöfliche Erlaubnis erlangt hatte. Schon bald kam es zu<br />

Auseinandersetzungen mit der Stadt, da die beiden Vikarien sich nicht an die Bestimmungen<br />

<strong>des</strong> Bischofs hielten, welcher alle Opfergaben weiterhin dem Orden zusprach und den<br />

Vikarien lediglich die Messfeier erlaubte. Nachdem die ganze Geschichte bis vor die Kurie<br />

nach Avignon gelangt war, einigten sich die beiden Streitparteien 1376 gütlich. Hierbei<br />

ersuchte der Rat nachträglich um die Stiftungserlaubnis <strong>des</strong> Deutschmeisters und verpflichtete<br />

sich dazu, dass er zukünftig keinerlei Stiftungen mehr ohne Erlaubnis <strong>des</strong> Pfarrers auf dem<br />

Pfarrgebiet vornehmen werde. Alle Opfergaben <strong>des</strong> Spitals sollten auch zukünftig dem Pfarrer<br />

zustehen und diesem monatlich übergeben werden. 1338 wurde in der Pfarrkirche am<br />

Elisabeth-Altar eine Messstiftung errichtet, die zwar vom <strong>Deutschen</strong> Orden vergeben werden<br />

sollte, jedoch stets an einen Weltgeistlichen vergeben wurde. Die Aufsicht über diese, wie<br />

auch andere Stiftungen, wurde dem Stadtrat übergeben, während die Verwaltung der Pfarrei<br />

zukam. Für 1439 ist zudem ein von der Stadt ernannter Baumeister der Kirche bezeugt, der<br />

die Verwaltung seines Vermögens selbständig führte und weder der Zustimmung <strong>des</strong> Komturs<br />

noch <strong>des</strong> Pfarrers bedurfte. Hiermit war das Kirchenvermögen faktisch dem Orden und dem<br />

Pfarrer entzogen. In der zweiten Hälfte kam es vermehrt zu Unregelmäßigkeiten der<br />

Kommende in der Einhaltung ihrer Verpflichtungen, welche sie durch die Übernahme von<br />

Stiftungen übernommen hatte. Diese Spannungen konnten zwar vorerst durch einen<br />

Schiedsvertrag bereinigt werden, doch lösten sie das Problem der Kommende nicht, welche<br />

im 16. Jahrhundert aufgrund ihres Priestermangels überhaupt nicht mehr zur Einhaltung ihrer<br />

Stiftungsverpflichtungen in der Lage war. Es half aber auch kein beständiges Klagen der<br />

Bürgerschaft bei Bischof und Deutschmeister, denn selbst, wenn man die Priester geschickt<br />

hätte, so hätte die schlechte Einkommenssituation der Kommende eine Unterhaltung<br />

derselben nicht zugelassen. Faktisch war man ständig auf der Suche nach Priestern für<br />

Münnerstadt, die sich dort aber sogleich nach einer anderen Stelle umsahen. 1569 musste der<br />

Landkomtur dem Bischof dann endgültig bekennen, dass er keinen Priester mehr für die<br />

Pfarrei Münnerstadt finden könne. Schließlich kam es 1588 zu einem Vertrag zwischen dem<br />

Bischof und dem Landkomtur, welcher die ständigen Streitereien über die Zahl der Priester<br />

und ihrer Bezüge beilegen sollte. Hierin wurde die Zahl der zukünftig zu stellenden Priester<br />

auf vier gesenkt 962 . Einer von ihnen sollte Pfarrer in Burglauen, einer Pfarrer in Münnerstadt<br />

und dort sollten zwei Kapläne sein. Ihre Gehälter wurden hierbei auch gleich festgeschrieben.<br />

1613 verkaufte der Orden dem Bischof all diese Pfründe für 14.000 Gl, mit welchen der<br />

Pfarrei Münnerstadt dann ein neues Grundkapital geschaffen wurde. War die geistliche<br />

962 1410/11 zählte der <strong>Kommenden</strong>konvent noch fünf Ritter- und vier Priesterbrüder (Marian Biskup,<br />

Visitationen im <strong>Deutschen</strong> Orden im Mittelalter. Teil I, Marburg 2002, S. 63).<br />

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