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Kommenden des Deutschen Ordens - Damian Hungs

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Münnerstadt<br />

Ballei Franken<br />

Bistum Würzburg<br />

Land: Grafschaft Henneberg<br />

Bereits vor 1241 gelangte die Pfarrei Münnerstadt an den <strong>Deutschen</strong> Orden. Dies war wohl in<br />

den 30er Jahren <strong>des</strong> 13. Jahrhunderts, da die Kommende eine Tochtergründung der<br />

Kommende Würzburg sein soll, von der sie zwischen 1237 und 1241 errichtet worden sein<br />

soll 960 . Nachdem 1270 erstmals ein Konvent der Kommende genannt wurde, finden wir für<br />

1274 auch einen Komtur 961 . Bis ins 16. Jahrhundert wurde die Pfarrkirche stets mit einem<br />

<strong>Ordens</strong>priester besetzt, erst dann, durch den Personalmangel der Ballei, kam es zur Besetzung<br />

mit anderen Priestern. Auch konnte eine autonome Verwaltung <strong>des</strong> Pfarrvermögens nicht<br />

aufrechterhalten werden, da die Stadt sich ein zunehmen<strong>des</strong> Mitspracherecht erkämpfen<br />

konnte. Ursprünglich der einzige Männerorden in Münnerstadt und zudem mit der<br />

Stadtpfarrkirche ausgestattet, besaß der Deutsche Orden hier ein Seelsorgsmonopol, welches<br />

erst mit der Gründung <strong>des</strong> Augustinerklosters, am 1. August 1279, verloren ging. Sogleich<br />

kam es zu Auseinandersetzungen zwischen den beiden Gemeinschaften, welche damit<br />

endeten, dass der Bischof von Würzburg alle gewährten Privilegien für das Augustinerkloster<br />

widerrief. Schließlich kam es am 1. Juli 1280 zu einer vertraglichen Vereinbarung. Hierin<br />

wurden die Gläubigen noch einmal erneut an die Pfarr- und Deutschordenskirche gebunden.<br />

Selbst von allen Opfergaben, welche in den Messen <strong>des</strong> Augustinerklosters anfielen, stand<br />

dem <strong>Deutschen</strong> Orden 1/3 zu. Sakramente an die Pfarrangehörigen durften die Augustiner nur<br />

mit der ausdrücklichen Erlaubnis <strong>des</strong> Pfarrers reichen. Da sich die Augustiner jedoch nicht an<br />

die Vereinbarungen hielten, kam es 1284 erneut zu einem Schiedsspruch, welcher sich im<br />

Wesentlichen an den Vertrag von 1280 hielt, und dem Augustinerkloster lediglich die<br />

Möglichkeit eines Freikaufens von der Abgabe der Opfergaben ermöglichte, was diese dann<br />

auch 1288 taten. Zu einer endgültigen Regelung <strong>des</strong> Verhältnisses kam es 1401, wobei auch<br />

hier der Deutsche Orden, als Patron der Pfarrkirche, die Oberhand behielt. Bereits 1280 wird<br />

ein Hospital erwähnt, <strong>des</strong>sen Spitalmeister ursprünglich vom <strong>Deutschen</strong> Orden ernannt<br />

wurde, bis die Stadt das Hospital in der Mitte <strong>des</strong> 14. Jahrhunderts endgültig unter ihre<br />

Aufsicht gebracht hatte und ab 1363 auch den Spitalmeister ernannte. Um das Spital endgültig<br />

vom <strong>Deutschen</strong> Orden zu lösen, errichtete die Stadt dort zwei Vikarien, wofür sie 1371 die<br />

960 Ekhard Schöffler, Die Deutschordenskommende Münnerstadt, Marburg 1991, S. 11<br />

961 Ekhard Schöffler, Die Deutschordenskommende Münnerstadt, Marburg 1991, S. 74<br />

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